0503/2025
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2508 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 26.03.2025 0503/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichter- stattung zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat die bis dahin geltende Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Ein- richtungen und als Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf abgelöst. Mit der Novellierung wurden diese Mittel zusammengeführt. In Köln können durch die Landesmittel 233 Kitas als plusKITA gefördert werden. Zudem werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sprachförderung von Kindern mit Sprachförderbedarf ohne Kitaplatz (Non-Kita-Kinder) bereit- gestellt (Session-Vorlage 4066/2019). Die Förderung gilt bis zum Inkrafttreten der angekündig- ten KiBiz-Revision (Session-Vorlage 2413/2024). Bei der Verteilung der Mittel wurde der kita- scharfe Indikator Einkommensstufe 1 der Eltern (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen können. Die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten die plusKITA-Förderung. Es kommt immer wieder vor, dass die plusKITA-Fördermittel auf Nachrücker übertragen werden müssen. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel die Schließung einer Kindertageseinrichtung, zu- meist aus baulichen Gründen. Nachrücker ist die Kindertagesstätte, die in der Reihenfolge der Kindertagesstä tten mit dem höchsten Anteil EK1 als nächste folgt. Die Reihenfolge wird anhand einer jährlich aktualisierten Auswertungen des Anteils EK1 festgelegt und dem Jugendhilfeausschuss halbjährlich vorge- legt. Auf Grund der gestiegenen Anzahl an Non-Kita-Kindern und des damit erhöhten Bedarfs an Sprachförderung soll ein Nachrücker-Kontingent zur weiteren Förderung der Non-Kita-Kin- der genutzt werden. Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session-Nr. 1986/2024 sind folgende Verände- rungen eingetreten: Bisherige Adresse der geförderten Kita Neu geförderte Kita 1005 – Städtische Kita Pfälzer Straße 9097 – Holweider Straße (LOGOS Verein für russische Kultur und Bildung e.V.) 9012 – Städtische Kita Wiesdorfer Straße Erweiterung der Förderung der Non-Kita-Kin- der Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Holweider Straße
- Wiesdorfer Straße
- Pfälzer Straße 9097
- Straße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0503/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.03.2025
- Erstellt
- 13.02.2025 12:05