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0503/2025

plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung

Mitteilung Ausschuss 26.03.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.05.2025, TOP 8.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2508 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.03.2025 
 0503/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichter-
stattung zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. 
 
Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene Novellierung des Kinderbildungsgesetzes 
(KiBiz) hat die bis dahin geltende Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Ein-
richtungen und als Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf abgelöst. Mit 
der Novellierung wurden diese Mittel zusammengeführt. In Köln können durch die Landesmittel 
233 Kitas als plusKITA gefördert werden. Zudem werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die 
Sprachförderung von Kindern mit Sprachförderbedarf ohne Kitaplatz (Non-Kita-Kinder) bereit-
gestellt (Session-Vorlage 4066/2019). Die Förderung gilt bis zum Inkrafttreten der angekündig-
ten KiBiz-Revision (Session-Vorlage 2413/2024). Bei der Verteilung der Mittel wurde der kita-
scharfe Indikator Einkommensstufe 1 der Eltern (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich 
um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen 
können. Die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten die plusKITA-Förderung. 
 
Es kommt immer wieder vor, dass die plusKITA-Fördermittel auf Nachrücker übertragen werden 
müssen. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel die Schließung einer Kindertageseinrichtung, zu-
meist aus baulichen Gründen.  
Nachrücker ist die Kindertagesstätte, die in der Reihenfolge der Kindertagesstä tten mit dem 
höchsten Anteil EK1 als nächste folgt. Die Reihenfolge wird anhand einer jährlich aktualisierten 
Auswertungen des Anteils EK1 festgelegt und dem Jugendhilfeausschuss halbjährlich vorge-
legt. Auf Grund der gestiegenen Anzahl an Non-Kita-Kindern und des damit erhöhten Bedarfs 
an Sprachförderung soll ein Nachrücker-Kontingent zur weiteren Förderung der Non-Kita-Kin-
der genutzt werden.  
 
Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session-Nr. 1986/2024 sind folgende Verände-
rungen eingetreten: 
 Bisherige Adresse der geförderten 
Kita 
Neu geförderte Kita 
1005 – Städtische Kita Pfälzer Straße 
9097 – Holweider Straße (LOGOS Verein für 
russische Kultur und Bildung e.V.) 
9012 – Städtische Kita Wiesdorfer Straße 
Erweiterung der Förderung der Non-Kita-Kin-
der  
  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Holweider Straße
  • Wiesdorfer Straße
  • Pfälzer Straße 9097
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
0503/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.03.2025
Erstellt
13.02.2025 12:05