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0755/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Thenhovener Straße und Thenhover-Escher Weg (Az.: 02-1600-132/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2303 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0755/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Thenhovener Straße und Thenhover-Escher Weg (Az.: 02-
1600-132/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe und stellt den Bedarf für die 
Einrichtung der Entwässerung und Sanierung der "Thenhovener Straße/des Thenhover-Escher Weg-
es" fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Petenten beantragen die Generalsanierung der Thenhovener Str. und Thenhover-Escher-Weg (s. 
Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In ihrer Sitzung vom 07.09.2017 hat die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) unter TOP 9.1.3 den Be-
schluss über die Sanierung des Thenhover-Escher-Weges gefasst. 
Die Straßenentwässerung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und muss daher im 
Zuge der Straßensanierung ebenfalls erneuert werden. 
Der Straßenverlauf liegt in der Wasserschutzzone II des Trinkwasserschutzgebietes Weiler und Lan-
gel/Worringen. Aus diesem Grund ist eine Entwässerung der Straße, wie bisher über die „Schulter“, 
nicht mehr zulässig. 
Die Stadtentwässerungsbetriebe wurden mit einer Variantenprüfung über die Herstellung einer den 
Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung entsprechenden Straßenentwässerung beauf-
tragt. 
Bei der Variantenprüfung spielen eine Vielzahl von Einflussfaktoren eine bedeutende Rolle (topogra-
phische Verhältnisse, wasserschutzrechtliche Vorgaben, Wirtschaftlichkeit, etc.), weshalb die Prüfung 
noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. 
Nach erfolgter Prüfung und Festlegung einer Vorzugsvariante zur Entwässerung der Straße wird die-
se im Bestand saniert, was auch den Erhalt der vorhandenen Fahrradschutzstreifen mit einschließt. 
Unmittelbare Unfallgefahren werden umgehend durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
beseitigt. 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

597 Zeichen

Anlage 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
auf Anregung eines Bürgers haben wir uns die Verbindungsstraße zwischen Esch und 
Roggendorf angeschaut (Thenhovener Straße geht über in Thenhover-Escher Weg, ca. 2,5 
km lang). Diese Straße ist ein reinster Flickteppich. Wir haben ca. 280 Straßenschäden, 
Risse, Bodenwellen und Schlaglöcher gezählt. 16 Schlaglöcher stellten unmittelbar eine 
Unfallgefahr dar und waren teilweise 14 cm tief. Wir möchten anregen, dass die Straße mit 
den integrierten Fahrradwegen rechts und links generalsaniert wird. Dringlichkeit hoch...  
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Thenhovener Straße
  • Thenhover-Escher Weg

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Details

Aktenzeichen
0755/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.03.2021
Erstellt
26.02.2021 10:09