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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Thenhovener Straße und Thenhover-Escher Weg (Az.: 02-1600-132/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0755/2021 vom 09.03.2021

Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/4 Vorlagen-Nummer 0755/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Thenhovener Straße und Thenhover-Escher Weg (Az.: 02- 1600-132/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt den Petenten für die Eingabe und stellt den Bedarf für die Einrichtung der Entwässerung und Sanierung der "Thenhovener Straße/des Thenhover-Escher Weg- es" fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen die Generalsanierung der Thenhovener Str. und Thenhover-Escher-Weg (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: In ihrer Sitzung vom 07.09.2017 hat die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) unter TOP 9.1.3 den Be- schluss über die Sanierung des Thenhover-Escher-Weges gefasst. Die Straßenentwässerung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und muss daher im Zuge der Straßensanierung ebenfalls erneuert werden. Der Straßenverlauf liegt in der Wasserschutzzone II des Trinkwasserschutzgebietes Weiler und Lan- gel/Worringen. Aus diesem Grund ist eine Entwässerung der Straße, wie bisher über die „Schulter“, nicht mehr zulässig. Die Stadtentwässerungsbetriebe wurden mit einer Variantenprüfung über die Herstellung einer den Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung entsprechenden Straßenentwässerung beauf- tragt. Bei der Variantenprüfung spielen eine Vielzahl von Einflussfaktoren eine bedeutende Rolle (topogra- phische Verhältnisse, wasserschutzrechtliche Vorgaben, Wirtschaftlichkeit, etc.), weshalb die Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach erfolgter Prüfung und Festlegung einer Vorzugsvariante zur Entwässerung der Straße wird die- se im Bestand saniert, was auch den Erhalt der vorhandenen Fahrradschutzstreifen mit einschließt. Unmittelbare Unfallgefahren werden umgehend durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung beseitigt. Anlage Eingabe
  • Anlage - Eingabe

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    Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, auf Anregung eines Bürgers haben wir uns die Verbindungsstraße zwischen Esch und Roggendorf angeschaut (Thenhovener Straße geht über in Thenhover-Escher Weg, ca. 2,5 km lang). Diese Straße ist ein reinster Flickteppich. Wir haben ca. 280 Straßenschäden, Risse, Bodenwellen und Schlaglöcher gezählt. 16 Schlaglöcher stellten unmittelbar eine Unfallgefahr dar und waren teilweise 14 cm tief. Wir möchten anregen, dass die Straße mit den integrierten Fahrradwegen rechts und links generalsaniert wird. Dringlichkeit hoch... Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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