3748/2022
Förderung bilingualer Betreuungsmöglichkeiten - Beantwortung AN/1715/2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4476 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 10.11.2022 3748/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.11.2022 Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 Förderung bilingualer Betreuungsmöglichkeiten - Beantwortung AN/1715/2022 Die FDP Fraktion richtet mit der AN/1715/2022 mehrere Fragen zur Förderung bilingualer Betreuungs- möglichkeiten an den Jugendhilfeausschuss. Die Antworten der Verwaltung sind zur jeweiligen Frage nachfolgend aufgeführt. 1. Welche Voraussetzungen muss ein Trägerkonzept erfüllen, um eine Förderung zu erhalten? Die Zuwendung wird vom Antragsteller formlos, postalisch und mit rechtskräftiger Unterschrift verse- hen, bei der Bewilligungsbehörde (Amt für Kinder, Jugend und Familie; Abteilung Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder, Sachgebiet 513/11, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln) beantragt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Konzeption zum bilingualen Angebot Kostenaufstellung der geplanten Ausgaben Gefördert wird vorrangig die Einrichtung von neuen bilingualen Kindertageseinrichtungen in Köln. Auf Antrag können auch bereits bestehende bilinguale Kindertageseinrichtungen zur weiteren Verfes- tigung ihrer Konzepte und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen Fördermittel beantragen. Die Konzeption muss enthalten, dass das Immersionsprinzip praktiziert, die Zweitsprache durch Native Speaker oder mit muttersprachlichem Niveau und die sprachliche Bildung im Sinne des KiBiz und der Bildungsvereinbarungen NRW ver- mittelt wird. D.h., die Konzeption der geförderten bilingualen oder mehrsprachigen Kita sollte sowohl Aussagen zur alltagsintegrierten Sprachbildung in der deutschen Sprache als auch zur Einbeziehung der Mehrsprachigkeit enthalten, siehe KiBiz NRW §19, (1)-(5). 2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, warum in den vergangenen Jahren weitaus weniger bzw. teilweise gar keine (siehe 2020/2021) Fördermittel in Anspruch genommen wurden? Trotz vielfältiger Informationswege und Werbung für die bilinguale Förderung von Seiten der Verwal- 2 tung gab es nur wenige Interessenbekundungen freier Träger. Die Rückmeldungen geförderter bilin- gualer Kitas haben gezeigt, dass coronabedingt die Kitas Schwierigkeiten bei der Verausgabung der Gelder für das Personal- und Sprachcoaching hatten, da dies nur eingeschränkt durchzuführen war. Dieser Sachverhalt hat sich sicherlich auch auf die Anzahl der Anträge für die bilinguale Förderung ausgewirkt. Aufgrund des Personalmangels in allen Kölner Kitas können zusätzliche Angebote und besondere Qualitätsmerkmale des pädagogischen Konzeptes oft nicht mehr aufrechterhalten werden, wenn die- se über die Anforderungen im Kibiz hinausgehen. Dazu gehört auch ein bilinguales Angebot mit ent- sprechend qualifiziertem Personal. Zudem verfolgen viele Kitas in Köln mittlerweile einen mehrspra- chigen pädagogischen Schwerpunkt, um alle Familiensprachen in den Kitas im Alltag einzubeziehen und wert zu schätzen. In 2022 wurden drei bilinguale Kitas mit einem bereits bestehenden bilingualen Angebot durch die Förderung unterstützt. Zwei weitere bilinguale Kitas, bzw. Träger, werden zurzeit bezüglich der An- tragstellung beraten. 3. Falls sich die Verwaltung noch in der Aufarbeitung des Sachverhalts befindet: ab wann werden Ergebnisse erwartet? Siehe Beantwortung Punkt 2 4. Denkt die Verwaltung darüber nach, zukünftig nicht nur die Einrichtung bilingualer Kitas mit Fördergeldern zu bezuschussen, sondern auch darüber hinaus andere bilinguale Angebote in KiTas zu unterstützen, damit die Fördersumme nicht ungenutzt bleibt? Die Verwaltung plant aktuell, die Förderung auch für mehrsprachige Kitas zuzulassen. Hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der Richtlinie befindet sich die Verwaltung im Austausch mit dem Integrati- onsrat. 5. Stehen im Bereich der (Groß)tagespflege ebenfalls Fördermittel für bilinguale Betreuungskon- zepte zur Verfügung? Die Richtlinie formuliert die bilinguale Förderung derzeit nur für Kindertageseinrichtungen. Die Verwal- tung steht einer Öffnung der bilingualen Förderung für GTP und TP offen gegenüber und nimmt die Anregung noch in die derzeit geplante Änderung der Richtlinie mit auf. Die überarbeitete Richtlinie wird in den Integrationsrat zur Vorberatung eingebracht und dem JHA zur abschließenden Entschei- dung vorgelegt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3748/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 07.11.2022 14:45