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3748/2022

Förderung bilingualer Betreuungsmöglichkeiten - Beantwortung AN/1715/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.11.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.11.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4476 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer  10.11.2022 
 3748/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 15.11.2022 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
 
Förderung bilingualer Betreuungsmöglichkeiten - Beantwortung AN/1715/2022 
Die FDP Fraktion richtet mit der AN/1715/2022 mehrere Fragen zur Förderung bilingualer Betreuungs-
möglichkeiten an den Jugendhilfeausschuss. Die Antworten der Verwaltung sind zur jeweiligen Frage 
nachfolgend aufgeführt. 
 
 
1. Welche Voraussetzungen muss ein Trägerkonzept erfüllen, um eine Förderung zu erhalten? 
 
Die Zuwendung wird vom Antragsteller formlos, postalisch und mit rechtskräftiger Unterschrift verse-
hen, bei der Bewilligungsbehörde (Amt für Kinder, Jugend und Familie; Abteilung Tageseinrichtungen 
und Tagesbetreuung für Kinder, Sachgebiet 513/11, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln) beantragt. 
 
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 
 
 Konzeption zum bilingualen Angebot 
 Kostenaufstellung der geplanten Ausgaben 
 
Gefördert wird vorrangig die Einrichtung von neuen bilingualen Kindertageseinrichtungen in Köln. 
Auf Antrag können auch bereits bestehende bilinguale Kindertageseinrichtungen zur weiteren Verfes-
tigung ihrer Konzepte und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen Fördermittel beantragen. 
 
Die Konzeption muss enthalten, dass 
 
 das Immersionsprinzip praktiziert, 
 die Zweitsprache durch Native Speaker oder mit muttersprachlichem Niveau 
 und die sprachliche Bildung im Sinne des KiBiz und der Bildungsvereinbarungen NRW ver-
mittelt wird. D.h., die Konzeption der geförderten bilingualen oder mehrsprachigen Kita sollte 
sowohl Aussagen zur alltagsintegrierten Sprachbildung in der deutschen Sprache als auch 
zur Einbeziehung der Mehrsprachigkeit enthalten, siehe KiBiz NRW §19, (1)-(5). 
 
 
2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, warum in den vergangenen Jahren weitaus weniger 
bzw. teilweise gar keine (siehe 2020/2021) Fördermittel in Anspruch genommen wurden?  
 
Trotz vielfältiger Informationswege und Werbung für die bilinguale Förderung von Seiten der Verwal-

2 
 
tung gab es nur wenige Interessenbekundungen freier Träger. Die Rückmeldungen geförderter bilin-
gualer Kitas haben gezeigt, dass coronabedingt die Kitas Schwierigkeiten bei der Verausgabung der 
Gelder für das Personal- und Sprachcoaching hatten, da dies nur eingeschränkt durchzuführen war. 
Dieser Sachverhalt hat sich sicherlich auch auf die Anzahl der Anträge für die bilinguale Förderung 
ausgewirkt.  
 
Aufgrund des Personalmangels in allen Kölner Kitas können zusätzliche Angebote und besondere 
Qualitätsmerkmale des pädagogischen Konzeptes oft nicht mehr aufrechterhalten werden, wenn die-
se über die Anforderungen im Kibiz hinausgehen. Dazu gehört auch ein bilinguales Angebot mit ent-
sprechend qualifiziertem Personal. Zudem verfolgen viele Kitas in Köln mittlerweile einen mehrspra-
chigen pädagogischen Schwerpunkt, um alle Familiensprachen in den Kitas im Alltag einzubeziehen 
und wert zu schätzen. 
 
In 2022 wurden drei bilinguale Kitas mit einem bereits bestehenden bilingualen Angebot durch die 
Förderung unterstützt. Zwei weitere bilinguale Kitas, bzw. Träger, werden zurzeit bezüglich der An-
tragstellung beraten.  
 
3. Falls sich die Verwaltung noch in der Aufarbeitung des Sachverhalts befindet: ab wann werden 
Ergebnisse erwartet? 
 
Siehe Beantwortung Punkt 2 
 
4. Denkt die Verwaltung darüber nach, zukünftig nicht nur die Einrichtung bilingualer Kitas mit 
Fördergeldern zu bezuschussen, sondern auch darüber hinaus andere bilinguale Angebote in 
KiTas zu unterstützen, damit die Fördersumme nicht ungenutzt bleibt?  
 
Die Verwaltung plant aktuell, die Förderung auch für mehrsprachige Kitas zuzulassen. Hinsichtlich der 
beabsichtigten Änderung der Richtlinie befindet sich die Verwaltung im Austausch mit dem Integrati-
onsrat.  
 
5. Stehen im Bereich der (Groß)tagespflege ebenfalls Fördermittel für bilinguale Betreuungskon-
zepte zur Verfügung? 
 
Die Richtlinie formuliert die bilinguale Förderung derzeit nur für Kindertageseinrichtungen. Die Verwal-
tung steht einer Öffnung der bilingualen Förderung für GTP und TP offen gegenüber und nimmt die 
Anregung noch in die derzeit geplante Änderung der Richtlinie mit auf. Die überarbeitete Richtlinie 
wird in den Integrationsrat zur Vorberatung eingebracht und dem JHA zur abschließenden Entschei-
dung vorgelegt. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

15.11.2022 Integrationsrat
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3748/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.11.2022
Erstellt
07.11.2022 14:45