Mandari Insight

0632/2021

Evaluierungsbericht des Sachstandsbericht der Stadt Köln zum 10-Punkte-Aktionsplan

Mitteilung Ausschuss 05.05.2021

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Anlage III Anschreiben ECCAR Geschäftsstelle

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Anlage II: Evaluierungsbericht des wissenschaftlichen Beirats und der UNESCO

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage I: Sachstandbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (3486/2019)

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Anlage III Anschreiben ECCAR Geschäftsstelle

3023 Zeichen

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! International Coalition

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Cuftural Organization «

Heidelberg, den 08.02.2021

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker,

im Anhang zu diesem Schreiben senden wir Ihnen die Evaluation Ihres ECCAR-Berichts, die
der Wissenschaftliche Beirat vorgenommen hat.

Ihr Bericht erfasst die Aktivitäten der Stadt Köln im Rahmen des 10-Punkte Aktionsplans der
ECCAR. Er macht den wertvollen Beitrag Kölns für eine inklusive und diskriminierungsfreie
Stadtgesellschaft deutlich. Durch den 10-Punkte-Aktionsplan werden konkrete Handlungs-
felder im Kampf gegen Rassismus auf lokaler Ebene aufgezeigt. Ihr Bericht trägt so auch zum
Austausch praxiserprobter kommunaler Instrumente auf europäischer Ebene bei. Dieser
Austausch ist essentiell, um Rassismus nachhaltig zu bekämpfen und die Städte Europas als
Orte gelebter Diversität zu gestalten.

Als Teil von über.150 ECCAR Mitgliedsstädten aus ganz Europa trägt Köln als langjähriges
ECCAR-Mitglied durch seine Aktivitäten im Rahmen des 10-Punkte-Aktionsplans auch maß-
geblich zur Implementierung der Sustainable Development Goals (SDGs) auf Ebene der UNE-
SCO ICCAR (Internationale Koalition Inklusiver und Nachhaltiger Städte) bei. Ihr Bericht zeigt
auf, dass die Ziele der UNESCO Ihre Arbeit auch auf lokaler Ebene prägen. Sie leisten so lokal
und international einen großen Beitrag und geben anderen Städten die Möglichkeit, von
Ihren Erfahrungen zu lernen und selbst auch zu inklusiveren und nachhaltigeren Städten zu
werden.

Herzlichen Dank an dieser Stelle für all’die Zeit und Energie, die Sie diesem Bericht gewidmet
haben!

Der Bericht der Stadt Köln ist durch seine klare strategische Ausrichtung entlang des 10-
Punkte-Aktionsplans vom Wissenschaftlichen Beirat und der Vertretung der UNESCO unter
allen Berichten hervorgehoben worden. Dazu möchten wir Ihnen insbesondere unsere Gra-
tulation aussprechen.

ECCAR Geschäftsstelle

c/o Stadt Heidelberg - Danijel Cubelic - Evein Obulor
Bergheimer Straße 69 - 69115 Heidelberg - GERMANY
Tel. +49 (0) 622158 15519 | Fax. +49 (0) 6221 - 58 49160

. eccar@heidelberg.de

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, European ® : of Inclusive and
Coalition © against Racism BEER Sustainable Cities - ICCAR

United Nations
Educational, Scientificand +
Cultural Organization »

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Wir hoffen, dass die Stadt Köln vom Feedback und den Impulsen des Wissenschaftlichen
Beirats profitieren kann und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Implementierung

des 10-Punkte-Aktionsplans. Bei Unklarheiten und Rückfragen können Sie sich jederzeit an
die ECCAR Geschäftsstelle in Heidelberg wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Danijel Cubelic
ECCAR Vizepräsident

ECCAR Geschäftsstelle

c/o Stadt Heidelberg - Danijel Cübelic - Evein Obulor
Bergheimer Straße 69 - 69115 Heidelberg - GERMANY
Tel. +49 (0) 622158 15519 | Fax. +49 (0) 6221-58 49160
eccar@heidelberg.de

Anlage II: Evaluierungsbericht des wissenschaftlichen Beirats und der UNESCO

15647 Zeichen

1 
 
 
 
ECCAR Scientific Advisory Committee 
Feedback on City Report Cologne 2020 
 
 
Final: 18 January 2021 
 
 
1. General remarks: 
Reporting within ECCAR is very important and a good practice as such. The various reasons 
as to why reporting should be intensified: the possibility of showcasing the reporting city 
and its policies on equality and against racial discrimination; the importance of exchanging 
practices and thus facilitating mutual learning and city diplomacy on the issues at stake; the 
opportunity to get profound feedback from ECCAR’s Scientific Advisory Committee, as well 
as; the opportunity to critically reflect on challenges and political responses in the 
reporting city combined with the possibility of self-assessment on the appropriateness and 
effectiveness of policies to counter racism and foster equal opportunities in the city. 
The European Coalition of Cities against Racism focuses its work on countering racism and 
racial discrimination by means of establishing equality in a broader sense. Strategies and  
measures taken by cities shall therefore pursue the objectives of promoting equal 
opportunities, work towards equity and equality, engage for inclusion and ensure equal 
treatment according to ECCAR’s mission derived from Article 1 International Convention on 
the Elimination of all Forms of Racial Discrimination (ICERD). 
Since its foundation in 2004, ECCAR and its SAC members have carried out research on 
local human rights and equality policies, which led to various important findings that are 
compiled in t he Toolkit for Equality (accessible through ECCAR’s website). SAC wants to 
underline three important findings: What types of actions are taken and in what respect 
they are successful in achieving the goals mentioned above; what characterizes successful 
measures (success factors); and, which target groups are addressed with which 
instruments. 
SAC explicitly welcomes reports on measures against discrimination on the basis of gender, 
age, disability, LGBTI or other. Nevertheless, ECCAR’s focus is on ‘race’. We  acknowledge 
that all vulnerabilities are interdependent as they have their roots in unbalanced power -
relations, and are thus, intersectional. SAC therefore encourages reporting on these

2 
 
intersections of discrimination rather than reporting on measures onl y focusing on one 
group independently of a possible intersection with racial discrimination. 
 
SAC, in reference to commitment 2 of the 10PPA, recommends evidence -based policy -
making. For this purpose, SAC encourages ECCAR members to develop and use a solid  
data-basis on equality issues. SAC also encourages all those cities that have practices 
concerning data collection and the use of data for evidence -based policy-making in place, 
to share the knowledge and experience of those practices with ECCAR. 
SAC recommends that the reports indicate the achievements or challenges brought about 
by a city’s membership in ECCAR: the added value for the city, the good practices that have 
been exchanged, the expertise that has been explored, the visibility and impact gained  
(including at the regional and international levels through UNESCO), the joint activities 
implemented and/or planned, and the opportunities that have been leveraged. Learning 
from each other within the network, and establishing a common regional front aga inst 
racism and discriminations is the very rationale of membership in ECCAR. The various 
efforts of municipalities concerning partnerships with other cities and organizations (such 
as UNESCO and the EU for example) should be stressed in the reporting system. 
ECCAR and its Scientific Advisory Committee (SAC) aim at providing useful guidance in 
planning, implementing and evaluating the anti-discrimination policies of its members. This 
is one purpose with the feedback from SAC on the individual city reports. The criteria SAC 
applies to its feedback are the following: 
 
 Application of the 10 Point-Plan-of-Action (10PPA) as the basic strategy 
contextualized to the respective city’s needs (a practice which was recently 
mentioned as a good practice by the European Commission in its Action Plan 
against Racism 2020-2025). 
 The commitment of the city enshrined in its individual 10PPA to prevention, 
elimination and sanctioning of discrimination in its 10PPA and in its 
implementation. 
 The long-term nature and the respective funding of the policies and measures 
taken. 
 The specificity of the objectives to achieve equality, equal opportunities, 
participation, inclusion and equal treatment. 
 The quality of implementation.

3 
 
 The monitoring, evaluation and follow-up of the measures taken and the lessons 
learned. 
SAC encourages ECCAR members to report on the rationale as to why measures have been 
taken, the specific goals pursued, the challenges during implementation, the successes 
brought about by the actions, as well as concerning parameters such as duration, funding 
and the organizational structure. 
 
2. Report Cologne 
 
SAC welcomes the report of the city of Cologne. The report shows a high level of 
commitment by the city of Cologne, providing insight into the long -term strategy of 
pursuing the integration of all groups of urban society and in fighting racism, discrimination 
and extremism. The report follows the proposed structure of ECCAR reporting. It provides 
an introduction to the city and its organization and some data concerning discrimination. In 
its second part, the report is structured in accordance with the 10PPA.  The introduction 
provides a very useful panorama of the institutional and structural frameworks from which 
the policies and programmes of the City of Cologne are base d. It is worth noting that the 
interface between federal and state laws is taken into consideration, and that the policy 
cascades down at the local level. The multi -entity structure dealing with the themes of 
racism and discrimination is notable, with seem ing transversal work streams between the 
Municipal Integration Centr e and other bureaus within the municipality, and which 
highlights the importance of intersectionality across themes, including those related to 
LGBTI and persons with disabilities. 
The commitment of the city of Cologne is evident through the municipal institutions in the 
departments of the Office for Integration and Diversity, as well as in the department of Arts 
and Culture, where the NS Documentation Centre (ibs) is anchored. Under field of action 1 
additional institutions maintained or financed by the municipality are mentioned. SAC 
specifically underlines the procedural capacity in the cross -departmental rapid response 
system, which closely interacts with civil society organizations, cur rently being developed. 
UNESCO underlines that the body of the report provides comprehensive information 
across various points of the Ten -Point Plan of Action, and included a short description of 
the strategy, which is very welcome. The capacity building i nitiatives are noteworthy, 
including the municipal training, and schools without racism. 
Furthermore, the commitment is shown by the holistic approach to combatting all forms of 
discrimination laid down in the national constitutional and equality legislati on. The goals

4 
 
set by the government are enshrined in various strategic action plans that relate to the 
achievement of an inclusive urban society. 
SAC welcomes the balanced approaches of prevention of and reaction to discrimination. 
The policy approach of a ddressing discrimination in both the public sphere and within the 
administration is of particular importance as it indicates the city’s awareness of potential 
systemic and structural discrimination. 
Even though no official statistics on discrimination exis t, the report provides figures as 
collected by the Anti -Discrimination offices in the city and the policy report on politically 
motivated crimes, which demonstrates an awareness of the current situation and the 
willingness to further develop evidence -based decision making. More statistics could very 
well be added in future reports. Data consolidation was also evident in the different areas 
of reporting. It is thus recommended to aim to produce much -needed quantitative data, 
which could contribute to buildin g an evidence base to inform policy -making. Facts and 
figures are likewise strong communication tools that highlight strong messages, UNESCO 
highlights. SAC encourages the city of Cologne to further develop its strategic monitoring 
and needs assessment for  prevention and counteracting discrimination, as stated under 
field of action 2. Under action 2, concerning Strategy, it was not entirely clear what the 
report meant in stating “incorporate integration monitoring into existing systems”. 
 
Besides the establ ishment of a municipal ombudsperson and the strategic channeling of 
funds towards anti-racism training under field of action 3, the introduction of disciplinary 
measures for municipal civil servants is noteworthy. Here SAC would be interested in a 
description of the racist behavior that can lead to measures. Also of interest is if the IDA 
can act as the representative of a complainant in the same way as the Ombudsperson for 
People with Disabilities. 
 
Field of action 4 encompasses participation and awareness  raising. The latter includes a 
range of public events and campaigns addressed to the general public. In order to foster 
participation, councils and forums are reported. SAC welcomes the introduction of 
attendance remuneration for the council members, as w ell as the possibility for elected 
integration councilors to submit recommendations to governance bodies. In addition, the 
efforts facilitating the participation of people with disabilities in the political process are 
positive.

5 
 
SAC welcomes the variety of  issues mentioned under field of action 5. SAC notes in 
particular the introduction of anti -discrimination clauses in public contracts under field of 
action 5, and would be interested in learning more about this promising measure. While 
some ECCAR -Cities i ntroduced such clauses, most of them without any preventive or 
remedial character, a few cities have introduced innovative clauses and reported that they 
are very effective, both directly and indirectly. SAC may offer advice and support in case 
the city of Cologne wishes to use this ECCAR service. 
 
In field of action 6, the city as employer and service provider, the city of Cologne reports on 
its efforts to promote and value diversity and inclusion. As an employer, the city seems to 
focus mainly on people w ith disabilities. The reported measures further aim at 
employment of underrepresented groups within the administration and on intercultural or 
diversity training of staff. The inclusion trainings for managers are highlighted by SAC, as 
the potential impact related to managers is crucial. Further, SAC welcomes the information 
on the proportion of 30% of persons with another than a German background in vocational 
training offered by the municipality. However, defining the terms ‘migrant background’ and 
‘integration’ could have added clarity to the report. SAC recommends finding other 
approaches than what seems to be an ‘us and them’ construction. Otherwise, 
stigmatization of ethnicity risks becoming persistent, leading to a public discussion of 
‘helping them to integrate’ or ‘requiring them’ to integrate. Such discussions can apply to a 
furthering of assimilation rather than valuing diversity, a discussion within which 
integration is a two-way process that underlines non-discrimination as a key element.  
 
SAC w elcomes the approach that accessible communication and information is a human 
right. This systemic understanding is likely to reduce structural barriers and discrimination 
as has been observed in other cities. 
 
Fighting discrimination in the field of housi ng is always a difficult policy area. It can be 
expensive and is often based on a need to reach out to the private sector. Proving 
discrimination can be very difficult due to e.g. complex laws, enforcement procedures and 
asymmetric information. Cologne focuses on the situation of refugees – who are targets of 
hate – which explains measures providing security and prevention of violence. Cologne 
reports on the provision of accommodation beyond minimum standards, which is 
underlined by SAC. Another field of ac tion is the city function as a rule -maker, including

6 
 
providing guidelines for non -discriminatory practices on the housing market as well as 
support for victims of discrimination. SAC welcomes the tasking of the quality department 
in its housing company GAG Immobilien AG with ensuring fair access to housing conditions. 
Finally, SAC notes with interest the introduction of a reservation of one third of housing 
built or leased by Cologne for groups with proven difficulties in access to housing, including 
the homeless and refugees cared for in transition accommodations, as part of a concept of 
integrative occupancy. 
The city of Cologne takes seriously the commitment of combating discrimination in and 
through education. Different measures address discrimination in education: access to first-
language education in conjunction with those attaining language skills as second -language 
learners; integration assistance for newcomers; and education opportunities counselling 
are measures targeted at reducing barriers and lea ding to equal opportunities in the 
educational achievement of the target groups. Fighting discrimination through education is 
aimed at through specific pedagogical approaches; provision of teaching materials; and by 
provision of external expertise developed by NGOs. 
There are a wide variety of measures promoting diversity in culture and through the arts. 
SAC welcomes the efforts of the city to ensure that the public cultural life reflects the 
diversity of the city. Barriers to active or passive participatio n in the arts are removed by 
guaranteeing access to the arts and culture and ensuring framework conditions enabling 
artists and art institutions to be creative. Even though symbolic, SAC welcomes the 
initiative of naming public places, streets or events af ter victims of the NAZI regime which 
may have an impact on the population’s awareness about the nationalistic identity claims 
of new right-wing movements. 
 
UNESCO particularly states that innovative mechanisms such as awards, mentoring, 
internships for ref ugees (Chance+), round table on refugee issues and guidelines on 
housing & accommodation, are very significant efforts. 
 
Overall, SAC welcomes Cologne’s strategic approach to fighting discrimination using the 10 
Point Plan of Action as a guiding structure.  SAC also welcomes the balanced approach 
between measures addressing the administration and measures targeted toward the city’s 
population. The programme shows a good mix of supporting measures for targets of 
discrimination and framework conditions limitin g the possibilities for discriminatory 
offences. At the same time, there could be greater clarity as to the extent which cross -
cutting, intersectional diversity measures also include ethnic diversity. Cologne also

7 
 
demonstrates courage when addressing less popular fields such as housing, public spaces, 
support for refugees and non-discrimination in public contracts. This has to be underlined 
as many ECCAR members often focus only or primarily on the provision of supporting 
measures.

Mitteilung Ausschuss

5384 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/16/161/1 
 
Vorlagen-Nummer  03.03.2021 
 0632/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 22.03.2021 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Wirtschaftsausschuss 15.04.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021 
 
Evaluierungbericht des Sachstandsbericht der Stadt Köln zum 10-Punkte-Aktionsplan der 
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus 
Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR), hat 
sich die Stadt Köln verpflichtet, den 10-Punkte-Aktionsplan der Koalition umzusetzen und diese Um-
setzung durch einen Sachstandsbericht zu dokumentieren. Der 10-Punkte-Aktionsplan definiert kon-
krete Handlungsfelder im Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene. Durch die 
Aktivitäten im Rahmen des 10-Punkte-Aktionsplans trägt die Stadt Köln maßgeblich zur Implementie-
rung der Sustainable Development Goals (SDGs, Ziele für nachhaltige Entwicklung: 17 Ziele der UN 
für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung) bei. Die bei ECCAR eingereich-
ten Sachstandsberichte der Mitgliedsstädte, werden von einem unabhängigen wissenschaftlichen 
Beirat (Scientific Advisory Committee, SAC) und Vertreter*innen der UNESCO evaluiert und mit 
Handlungsvorschlägen versehen. 
 
2019 hat die Verwaltung einen umfassenden Umsetzungsbericht zum 10-Punkte-Aktionsplan erstellt. 
Dieser umfasst die städtischen und städtisch finanzierten Aktivitäten in den Bereichen Antidiskriminie-
rung und Antirassismus (Session Nummer: 3486/2019). Der aktuelle Bericht der Stadt Köln ist vom 
SAC sowie der UNESCO unter allen eingereichten Berichten besonders hervorgehoben worden.  
 
Nachfolgend werden einige Stellen aus dem Evaluationsbericht sowie einzelne Empfehlungen bei-
spielhaft wiedergegeben. Der gesamte Bericht in Englisch ist der Mitteilung als Anlage II beigefügt.

2 
 
o SAC und UNESCO loben in ihrem Evaluierungsbericht das hohe Engagement der Stadt Köln, 
die langfristige Strategie der Integration aller Gruppen der städtischen Gesellschaft sowie die 
Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Extremismus.  
 
o Weiter heißt es, dass sich dieses Engagement deutlich in der strategischen Aufstellung der 
Abteilungen des Amtes für Integration und Vielfalt sowie im NS-Dokumentationszentrum aus-
drückt. Dabei wurde insbesondere die übergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen 
Verwaltungseinheiten, die sich mit den Themen Diskriminierung und Rassismus beschäftigten, 
sowie die Bedeutung des Themas Intersektionalität, einschließlich der Themen LSBTI und 
Menschen mit Behinderung, hervorgehoben.   
 
o Darüber hinaus finden der ausgewogene Ansatz zur Prävention und Reaktion auf Diskriminie-
rung sowie die städtische Strategie zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung beson-
dere Erwähnung. Die Maßgabe zur Bekämpfung von Diskriminierung sowohl in der Öffentlich-
keit als auch innerhalb der Verwaltung ist dabei von besonderer Bedeutung, da sie das vor-
handene Bewusstsein der Stadt für potenzielle systematische und strukturelle Diskriminierung 
zeigt. 
 
o Der wissenschaftliche Beirat begrüßt die Ausgewogenheit zwischen Maßnahmen für die Ver-
waltung und Maßnahmen für die Bevölkerung der Stadt. Der Bericht der Stadt Köln weißt da-
bei eine gute Mischung aus unterstützenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminie-
rung und Festlegung von Rahmenbedingungen auf, die die Möglichkeiten für diskriminieren-
des Verhalten einschränken.  
 
o Im Bericht werden die Kölner Mindeststandards für die Unterkünfte und Betreuung für Geflüch-
tete, die Bereitstellung von Richtlinien für nichtdiskriminierende Praktiken auf dem Woh-
nungsmarkt sowie der Unterstützung von Opfern von Diskriminierung lobend hervorgehoben.  
 
o Die UNESCO unterstreicht besonders die innovativen Mechanismen der Stadt Köln, wie das 
Angebot verschiedener Mentoring-Programme, Praktika für Geflüchtete (Chance +), Runder 
Tisch für Flüchtlingsfragen sowie die verschiedenen Richtlinien zur Unterkunft und Unterbrin-
gung von Geflüchteten. 
 
SAC und UNESCO ermutigen die Stadt Köln an den skizzierten, geplanten Projekten festzuhalten 
und diese weiterzuentwickeln. Besonderes Interesse haben dabei die Projekte des abteilungsüber-
greifenden Schnellreaktionssystems sowie die Überlegung, Anti-Diskriminierungsbestimmungen in 
städtische Verträge aufzunehmen, geweckt. 
 
Der Stadt Köln wird darüber hinaus empfohlen, eine datenbasierte, strategische Kontrolle und Be-
darfsermittlung zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung aufzubauen. Diese Datenbasis 
zu Gleichstellungsfragen soll für die gezielte Prävention jedweder Form von Diskriminierung genutzt 
werden.  
 
 
 
Anhang:  
Anlage I: Sachstandbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoa-
lition gegen Rassismus (3486/2019)  
Anlage II: Evaluierungsbericht des wissenschaftlichen Beirats und der UNESCO 
Anlage III: Anschreiben ECCAR Geschäftsstelle 
 
Gez. Reker

Anlage I: Sachstandbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (3486/2019)

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Anlage I  Stand: 21.10.2019 
/ 2 
Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktions-
plans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus 
Handlungsfeld 1: Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus 
Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes. 
 
 
Sachstand: 
Einrichtung eines Beratungsgremiums, in dem verschiedene gesellschaftliche 
Akteure vertreten sind, um die örtliche Situation einzuschätzen  
Die Stadt Köln unterstützt das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung in seiner 
Arbeit und ist dort durch das Amt für Integration und Vielfalt, die Informations- und Bildungs-
stätte des NS-Dokumentationszentrums und das Amt für Kinder, Jugend und Familie vertre-
ten. Um die Arbeit des Kölner Forums gegen Rassismus und Diskriminierung zu unterstützen 
wird seit 2018 eine Geschäftsstellenkraft durch städtische Antirassismus-Mittel finanziert.  
Durch das Wohnungsamt der Stadt Köln wird die Ombudsstelle Köln finanziert. Diese nimmt 
Hinweise auf gravierende Probleme im Zusammenhang der Flüchtlingsunterbringung von 
Geflüchteten, freiwillig Engagierten, Beschäftigten sowie anderen Personen entgegen und 
berichtet regelmäßig an die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt Köln. Die Be-
richte werden veröffentlicht. Werden strukturelle Risikofaktoren oder Verbesserungsbedarfe 
erkannt, werden Änderungen empfohlen.  
Als Beratungsgremien wirken die Arbeitskreise des Kölner Integrationsrats, die in ihrer Funk-
tion integrationspolitische Themen behandeln und Handlungsempfehlungen für den Integrati-
onsrat sowie die Verwaltung erarbeiten. Insbesondere der Arbeitskreis 5 - Allgemeine 
Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung beschäftigt sich in seiner Funk-
tion mit dem Thema Antidiskriminierung. Darüber hinaus wirkt die Stadt Köln über das Kom-
munale Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt auf Landesebene in ver-
schiedenen Arbeitskreisen mit dem Themenschwerpunkt Interkulturelle Öffnung und Rassis-
muskritik mit.  
 
Entwicklung eines Systems in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilge-
sellschaft, um rasch auf rassistische Handlungen reagieren und die zuständigen 
Behörden informieren zu können 
Verschiedene städtische Fachdienststellen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfrakti-
onen unterstützen Aktivitäten von Gremien, die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminie-
rung thematisieren, z.B. Runder Tisch für Integration, Runder Tisch für Flüchtlingsfragen und 
viele andere.

- 2 - 
 
/ 3 
Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung in möglichst vielen Instituti-
onen und Organisationen der Stadt 
Die Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung erfolgt in möglichst vielen Institutio-
nen und Organisationen der Stadt unter anderem im Kölner Arbeitskreis der Integrations-
agenturen. Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen fordert vor jeder Wahl alle Parteien auf 
nicht zu diskriminieren, diese Erklärung sollen die Parteien unterschreiben und im Wahl-
kampf beachten.  
Bei der Gründung neuer Strukturen sowie Überarbeitung von Richtlinien durch das Amt für 
Integration und Vielfalt wird darauf geachtet, dass Organisationen und Träger sich klar der 
Thematik der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung annehmen und thematisie-
ren.  
 
Die Regionalkoordination für die Kölner „Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage“ 
liegt beim Kommunalen Integrationszentrum, in dieser Funktion werden Vernetzungstreffen 
veranstaltet und Informationen für Trägerschulen über Angebote von Kooperationspartnern 
angeboten. 
 
Planung 
Der bereits stattfindende rege Austausch zwischen verschiedenen Behörden und anderen 
Akteuren soll durch die Intensivierung der Kooperation zwischen der Stelle zum Abbau von 
Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Amt für Integration und Vielfalt, der Stadt-
bibliothek Köln, dem Forum der Volkshochschule Köln und der Informations- und Bildungs-
stätte des NS Dokumentationszentrum vertieft werden. Durch eine koordinierte Absprache 
von Projekten und der Themen Antirassismus und Antidiskriminierung soll eine größere 
Sichtbarkeit in der Stadtgesellschaft erreicht werden.

- 3 - 
 
/ 4 
Handlungsfeld 2: Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen 
Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von 
Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können. 
 
 
Sachstand: 
Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, um die Daten und Informationen 
regelmäßig analysieren und Studien zur örtlichen Situation erstellen zu können 
Die Stadt Köln arbeitet in unterschiedlichen Bereichen mit Forschungseinrichtungen zusam-
men, um Daten und Informationen zur örtlichen Situationen zu sammeln und zu analysieren. 
In diesem Zusammenhang sind verschiedene Maßnahmen zu nennen: 
„Wie inklusiv ist unser Quartier?“. Eine Studie, die die Barrierefreiheit explizit zum 
Thema macht und gemeinsam mit interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern, im 
Sozialraum tätigen Trägern und Einrichtungen und Kölner Behindertenorganisationen 
in zwei Sozialräumen eine exemplarische Erhebung der Generationengerechtigkeit und 
Barrierefreiheit tätigt. Aus der Erhebung wird ein exemplarischer Maßnahmenkatalog 
entwickelt, um Wohnquartiere „inklusiv“ zu entwickeln.  
„LSBTIQ als wirtschaftlicher Standortfaktor für Köln“. Eine Studie, die analysiert inwie-
weit die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, interge-
schlechtlichen und queeren Menschen in Köln sich positiv auf den Unternehmens-
standort auswirkt. 
„Wir sind Eltern! Eine Studie zur Lebenssituation von Kölner Regenbogenfamilien“. 
Eine Studie, die im Rahmen des europäischen Projekts AHEAD (Against Homophobia. 
European Local Administration Devices) stattgefunden hat, mit dem Ziel der Förderung 
kommunaler Gleichstellungspolitik in den Fachbereichen der Erziehungs- und Bil-
dungspolitik, der Familienpolitik, der sozialen Integrations- und Immigrationspolitik und 
der Gestaltung des öffentlichen Raums. 
„Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit“. Die Studie stellt 
Impulse für Innovationen im Umgang mit migrationsbedingter Vielfalt in Kommunen auf 
strategischer Ebene bereit. Hierbei geht es vor allem um Strategien der kommunalen 
Migrations- und Integrationspolitik und praktischen Arbeit.

- 4 - 
 
/ 5 
Entwicklung konkreter, stadtspezifischer Empfehlungen auf der Grundlage der 
Datenanalyse und Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer 
Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maß-
nahmen bewerten zu können 
Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln definierte Raumtypen in den Ausstattungsstan-
dards im Sinne eines „Design für Alle“ und leistet damit einen Beitrag im Bereich des Abbaus 
von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen im Alltag. Darüber hinaus finden die Be-
lange von Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiede-
ner Stadtentwicklungskonzepte ausdrücklich Berücksichtigung. Zu nennen sind an dieser 
Stelle insbesondere das noch zu erarbeitende Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung, 
das Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr, die Fortschreibung des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts sowie weitere teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte. Ein verwal-
tungsinterner Arbeitskreis befasst sich mit gut gestalteten barrierefreien Standards für den 
öffentlichen Raum. Hierzu gehört beispielsweise die frühzeitige Integration von Gestaltungs-
leitlinien für barrierefreies Bauen bereits im Planungsstadium. 
 
Im Rahmen der durch den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderten Projekte Willkommen 
und Ankommen in Köln (2014/15, 2016, 2017/18) sowie der durch den Europäischen Hilfs-
fonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) geförderten Pro-
jekte BONVENA (2016-2018) und ALVENI (2019-2020) wurden jeweils die in den Projekten 
gesammelte Daten durch die EU evaluiert und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet. 
Das Projekt Willkommen und Ankommen in Köln wird seit 2019 durch die Stadt Köln eigen-
ständig weitergefördert. Die Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein 
beinhalten Antidiskriminierungsworkshops im Umgang mit südosteuropäischen Zugewander-
ten. 
Das 2014 dem Rat der Stadt Köln vorgelegte Interkulturelle Maßnahmenprogramm ist eine 
Zusammenstellung aller Maßnahmen zur Förderung der Integration, der Vielfalt und des in-
terkulturellen Zusammenlebens in Köln. Es ist die Zusammenstellung von Ideen zur Weiter-
entwicklung des Prozesses der Integration aus sieben Expertengruppen und führt konkrete 
Handlungsmaßnahmen auf u.a. im Bereich Diskriminierungsfreie Stadt.  
Mit dem Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik: Köln überwindet Barrieren – eine 
Stadt für alle, dem Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft und dem Diver-
sity Konzept: Köln l(i)ebt Vielfalt, verfügt die Stadt Köln über verschiedene Maßnahmenkata-
loge, in denen erreichbare Ziele und Indikatoren formuliert sind, Teilhabechancen zu erhö-
hen und Diskriminierungen zu bekämpfen.  
 
Planung 
Die Erstellung eines Aktionsplans der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtli-
cher Vielfalt, der erreichbare Ziele und Maßnahmen enthält, ist derzeit in Erarbeitung. 
Es ist geplant ein Kennzahlensystem für integrations- und vielfaltsrelevante Parameter auf-
zubauen. Hierzu wird sich bereits eng mit der Sozialplanung im Sozialdezernat und dem Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik abgestimmt, um das Integrationsmonitoring in die beste-
henden Systeme einzubinden. Ziel des Monitorings ist eine fundierte Datenlage, um Bedarfe 
und ggf. Missstände im Integrationsprozess frühzeitig zu erkennen, sodass gezielte Maßnah-
men zur Steuerung und Gegensteuerung entwickelt werden können. 
Durch den derzeit in Erstellung befindlichen Lebenslagen Bericht sollen Informations- und 
Datendefizite behoben werden.

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Handlungsfeld 3: Bessere Unterstützung für Opfer von Rassismus und Diskriminie-
rung 
Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Dis-
kriminierung wehren können. 
 
Sachstand: 
Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson oder einer Anti-Diskriminierungs-Ab-
teilung in der Stadtverwaltung, die sich mit entsprechenden Beschwerden befas-
sen 
Mit dem Ratsbeschluss 1962/2015 wurde eine Stelle zur Prävention und Abbau von Intole-
ranz, Diskriminierung und Ausgrenzung (IDA) geschaffen. Ziel der Stelle ist es Abbau von 
Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der Herkunft, der Ethnie, der Haut-
farbe, der sexuellen Orientierung, der Behinderung, der Religion, des Geschlechtes und des 
Alters zu gewährleisten, um somit den Abbau von strukturellen Hemmnissen und Zugangs-
barrieren für alle benannten Zielgruppen gegenüber städtischen und anderen Institutionen zu 
fördern. Das Bewusstwerden, dass das Thema Diversity mit seiner ganzheitlichen Sicht-
weise als Ressource und Potenzial für alle Beteiligten zu sehen ist, wird maßgeblich durch 
die Umsetzung des Dachkonzeptes "Köln l(i)ebt Vielfalt, Diversity Konzept der Stadt Köln" 
und einer damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sowie durch geplante 
wissenschaftliche Studien unterstrichen. In diesem Sinne erarbeitet die IDA Stelle die kon-
zeptionelle Entwicklung von Informations- und Trainingsangeboten für Mitarbeitende der 
städtischen Verwaltung und Externen mit. Darüber hinaus werden vorbeugende Maßnahmen 
im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sowie Analysen und Studien zum Themen-
komplex Diversity und Diskriminierung initiiert. Das Büro des Behindertenbeauftragten wirkt 
parteiisch für die Beschwerdeführende Person in die Verwaltung hinein, unterstützt Personen 
in ihren Beschwerden und dient als Ansprechstelle für die Belange für Menschen mit Behin-
derungen. 
Förderung örtlicher Einrichtungen, die Opfern rechtlichen und psychologischen 
Beistand leisten und Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen 
Rassismus und Diskriminierung 
Die Stadt Köln unterstützt finanziell die beiden externen Antidiskriminierungsbüros der Cari-
tas und bei Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V, die LSBTI Arbeit des Jugendzentrum Anyway 
e.V., die Transberatungsstelle bei Rubicon e.V. sowie die Ombudsstelle Köln, die sich um 
die Belange und Vorfälle in Flüchtlingsunterkünften kümmert. Ferner wird das Therapiezent-
rum für Folteropfer gefördert, in dem traumatisierte und - oft durch fremdenfeindliches Ver-
halten verursacht - retraumatisierte Flüchtlinge beraten, behandelt und begleitet werden. 
Über das städtische Integrationsbudget stehen jährlich Projektmittel für Antirassismus-Trai-
nings in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist die Unterstützung von bereits laufen-
den Projekten, die einen interkulturellen Ansatz unterstützen und einen sozialräumlichen Be-
zug haben. Besonders berücksichtigt werden Projekte der interkulturellen und antirassisti-
schen Arbeit, die über die konkrete Schulung hinaus eine nachhaltige Wirkung haben, etwa 
durch Erstellung von Arbeitsmaterialien oder die Ausbildung insbesondere von Multiplikato-
rinnen und Multiplikatoren. 
Im Bereich LSBTI Aufklärung werden die Schulaufklärungskampagnen zur sexuellen und ge-
schlechtlichen Vielfalt für Jugendlichen WiR – Wissen ist Respekt und SchlauKöln gefördert.  
Durch die Bereitstellung städtischer Mittel konnte die Auflage des Veranstaltungskalenders 
„Gemeinsam in Köln – GiK“ erhöht sowie der Druck einer Beilage zu den Themen Freizeit 
und Kontaktmöglichkeiten ermöglicht werden.

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Durch die ESF und EHAP Projekte konnte eine Begleitung von Sprach und Kulturmittlern bei 
Amtsgängen für Sinti und Roma ermöglicht werden.  
Einführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter/innen der Stadtverwal-
tung, die sich rassistischen Verhaltens schuldig gemacht haben 
Bei entsprechenden Hinweisen werden vom Personalamt arbeits- oder disziplinarrechtliche 
Maßnahmen geprüft und eingeleitet. Im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-
gesetz (AGG) können sich Mitarbeitende der Stadt Köln an die Disziplinarstelle der Stadt 
Köln wenden, die auch Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeitende der Stadtverwaltung 
prüft und anwendet.  
 
Planung 
Erarbeitung einheitlicher Richtlinien zur besseren Steuerung und strategischen Ausrichtung 
der Mittel für Antirassismus-Trainings. 
Die Ausbildungsleitung erarbeitet, im Rahmen eines Projektteams bestehend aus Auszubil-
denden der Stadt Köln, einen Flyer für Auszubildende, der das Thema Diskriminierung be-
handelt und der an alle Auszubildenden ausgehändigt werden soll.

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Handlungsfeld 4: Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für Bürger/in-
nen 
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutz-
maßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten. 
 
Sachstand: 
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über 
Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten 
Die Stadt Köln verfügt über verschiedene Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für 
alle Einwohnerinnen und Einwohner Kölns. Hierunter sind zuvorderst der Integrationsrat der 
Stadt Köln sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die Stadtarbeitsgemein-
schaft Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen 
(LSBTI) sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu fassen. Diese Gremien set-
zen sich umfassend für die Belange und Interessen der Menschen und Gruppen in Köln ein, 
die sie vertreten. Die Stärkung der Gremien wurde zuletzt durch die Auszahlung von Sit-
zungsgelder an die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Stadt-
arbeitsgemeinschaft LSBTI sowie der Einrichtung eines eigenen Budgets erreicht.  
Der Behindertenbeauftragte ist im Beirat für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln vertreten und 
trägt dazu bei, die Ansprache und Partizipation von Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die 
man bisher noch nicht erreicht hat. Darüber hinaus soll damit die Barrierefreiheit als Stan-
dard formuliert sein. Als weitere Maßnahme ist die mehrsprachige Bewerbung von Veranstal-
tungen des Beteiligungsmanagements / Bürgerbeteiligung geplant.  
Informationen über Antidiskriminierungsarbeit der Kommune und ihrer Kooperations-/ Ver-
netzungspartner sowie über andere integrationsrelevante Themen werden auf der städti-
schen Internetseite zur Verfügung gestellt.  
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln stellt Informationen zum Thema Rechtsext-
remismus und zur Intervention und Prävention rechtsextremer Denk- und Handlungsmuster 
auf der Internetseite der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus ein.  
Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit im Umgang mit Rassismus wird durch das städti-
sche NS-Dokumentationszentrum in vielfältiger Form angeboten. Die Info- und Bildungsstelle 
gegen Rechtsextremismus bietet Beratung, Information und Hilfestellung für Vereine, Initiati-
ven, Organisationen, Einrichtungen und interessierte Einzelpersonen bei der Entwicklung 
und Durchführung von Projekten und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Rassismus 
durch  
• Bereitstellung von didaktischen Materialien,  
• Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Arbeitsansätzen, Erstellung eines Pools 
an Methoden und beispielhaften Aktivitäten für Multiplikatorinnen, Multiplikatoren und 
engagierte Jugendliche 
• Unterstützung von Schülerinnen, Schülern, Studierenden und in der Forschung Tätigen 
bei Recherchen zum Thema Rechtsextremismus 
• schriftliche Publikationen 
• Service für Medienrecherchen 
• weitere Veranstaltungen und ggf. Ausstellungen.

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Verbreitung von Publikationen, die über die Rechte und Pflichten der Bürger/innen 
in einer multikulturellen Gesellschaft, über die Anti-Rassismus-Politik der Stadt-
verwaltung, über Sanktionen für rassistisches Verhalten und über Kontaktadres-
sen informieren, an die sich Opfer und Zeugen gegebenenfalls wenden können 
In den jährlichen Berichten der beiden durch die Stadt geförderten Antidiskriminierungsbüros 
werden weitere Informationen über die Antirassismusarbeit in Köln sowie Ansprechpartner 
genannt. Eine weitere Publikation zum Thema Diskriminierung ist das europäische Weiß-
buch: „Homophobie? Was tun? Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität – Lokale Po-
litik für die Gleichstellung“.  
 
Regelmäßige Durchführung eines vielfältigen Veranstaltungsprogramms zum 
„Internationalen Tag gegen Rassismus“ am 21. März um die Öffentlichkeit zu in-
formieren und zu sensibilisieren 
Am 21. März beteiligt sich die Stadt Köln im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Forum gegen 
Rassismus und Diskriminierung an der gemeinsamen Aktion am Internationalen Tag gegen 
Rassismus. Zusätzlich wirbt die Stadt Köln am Deutschen Diversity Tag für eine offene und 
vielfältige Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. 
Darüber hinaus veranstaltet das Büro des Behindertenbeauftragten jedes Jahr eine themati-
sche Veranstaltung zum Tag der Menschen der Behinderungen und die Fachstelle Lesben, 
Schwule, Bisexuelle, Trans und intergeschlechtliche Menschen beteiligt sich mit Aktionen 
und Veranstaltungen am International Day Against Homo-, Bi-, Inter- and Transphobia 
(IDAHOBIT), dem Transgender Day of Rememberance und dem Cologne Pride.  
 
Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen in ihren Bemühungen, über 
Rassismus und Diskriminierung aufzuklären und Aktionen gegen diese Phäno-
mene zu entwickeln 
Die Stadt Köln begrüßt, unterstützt und begleitet die Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen von 
herkunftsübergreifenden Migrantenselbstorganisationen in Köln. Innerhalb dieser Strukturen 
wird verbindlich geregelt, dass die Mitglieder aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung 
eintreten. Im Rahmen verschiedener städtischer und bürgerschaftlicher Aktionen gegen Ras-
sismus und Diskriminierung soll der Verband künftig miteinbezogen werden. 
Die Stadt Köln unterstützt innerhalb ihrer Möglichkeiten eine Vielzahl an Bemühungen über 
Rassismus und Diskriminierung aufzuklären. Durch die Mittel für Antirassismus-Trainings 
steht eine jährliche Fördersumme für Projekte bereit. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt 
Köln an dem Landesprojekt NRWeltoffen unter der Federführung des NS-Dokumentations-
zentrums sowie dem Bundesprogramm Demokratie leben – Partnerschaften für Demokratie.  
Die Förderung von Interkulturellen Zentren, die als Einrichtungen von Verbänden, freien Trä-
gen und Migrantenselbstorganisationen den interkulturellen Dialog voranbringen und einen 
Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger leisten, gehört u. a. 
zu den präventiven Maßnahmen der Stadt gegen Rassismus und Diskriminierung.  
Die Beteiligung der direkt in den Kölner Integrationsrat gewählten Migrantenvertretern/- ver-
treterinnen in Form von Formulierung von Empfehlungen zur Beschlussfassung durch die 
politischen Gremien trägt zur Entwicklung der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit 
in der Kommune bei.

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Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten diskriminierter Gruppen  
Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und – selbsthilfegruppen werden bei der 
Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte in Absprache mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Ar-
beit der Mitglieder der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen verbessern. Diese 
Mitwirkung umfasst u.a. die Entsendung von Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern 
oder von Mitgliedern für den Arbeitskreis Barrierefreies Köln. In der Wahrnehmung ihrer Mit-
wirkungsrechte werden die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfe-
gruppen durch das Büro des Behindertenbeauftragten unterstützt. Hierzu gehört auch die 
Kostenübernahme der Assistenzkosten für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. 
Seit 2015 sind Maßnahmen getroffen worden, um dem besonderen Schutzbedarf von Ge-
flüchteten Rechnung zu tragen. Hierzu zählen die Beratung von Geflüchteten durch städtisch 
geförderte Beratungsstellen und die Einrichtung von Wohneinheiten für LSBTI-Geflüchtete.  
 
Planungen 
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Handlungsfeld 5: Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen 
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.  
 
Sachstand: 
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt 
Das Kommunale Integrationszentrum berät junge Neuzugewanderte im Alter von 18-27 Jah-
ren hinsichtlich ihrer Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie werden auf der Grund-
lage ihrer Bildungsbiographie umfassend über die Möglichkeiten einen Schulabschluss zu 
erwerben, einen Schulabschluss nachzuholen, einen Sprachkurs zu besuchen, eine Ausbil-
dung zu beginnen oder zu studieren, informiert. Es findet eine Verweisberatung zu weiteren 
Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Bildungsträgern, freien Trägern, Vereinen etc. 
statt. Dieser, oftmals erste Kontakt mit einer Beratungsinstanz in der Kommune, führt dazu, 
dass die jungen Neuzugewanderten einen ersten Zugang zu der Bildungs- und Beschäfti-
gungslandschaft erhalten. 
Durch Informationsveranstaltungen zum dualen Ausbildungssystem in den Internationalen 
Förderklassen der Berufskollegs, informiert das Kommunale Integrationszentrum die Schüle-
rinnen und Schüler und fördert somit die Teilhabe dieser am deutschen Ausbildungssystem. 
Durch die Verweisberatung an die Kooperationspartner der Arbeitsmarktintegration (IHK, 
HWK, Integrationpoint) wird die Vermittlung auf den Ausbildungsmarkt vorangetrieben.  
Das Kommunale Integrationszentrum widmet sich dem Thema „Interkulturelle Elternarbeit“ 
und erarbeitet gemeinsam mit relevanten Akteuren Arbeitshilfen und eine Übersicht zu den 
Beratungsangeboten und Informationsveranstaltungen speziell im Bereich Übergang 
Schule/Beruf für neuzugewanderte Eltern und ihre Kinder. Dadurch sollen die Eltern befähigt 
werden, ihre Kinder bei dem Prozess der Berufsfindung zu unterstützen und als kompetente 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Seite stehen zu können. Durch diesen sys-
temischen Zugang sollen die Teilhabechancen von neuzugewanderten Jugendlichen im Be-
reich Bildung und Arbeit gestärkt werden.  
Das ESF-Projekt Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) bietet mit der arbeitsmarktakti-
vierenden Beratung sowie den präventiv ausgerichteten (Grund-) Bildungsangeboten einen 
Beitrag zur Armutsbekämpfung in den Sozialräumen. Als Teil des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzepts "Starke Veedel – Starkes Köln" verfolgt WAK das Ziel, die besonders von so-
zialer Benachteiligung betroffenen Stadtquartiere sowie die Lebenssituation der dort leben-
den Menschen nachhaltig zu verbessern. Eine Förderung dieser Quartiere trägt gleichzeitig 
zu einer gesamtstädtischen Entwicklung bei und fördert den sozialen Zusammenhalt in der 
Stadt.  
Darüber hinaus initiiert das Kommunale Bündnis für Arbeit mehrere Projekte u.a. für die Ziel-
gruppen Langzeitarbeitslose und Bildungsbenachteiligte. Dazu zählen das Kompetenzzent-
rum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten in Köln (KOBAM), das Kölner Bil-
dungsmodell (KöBi) und das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
(KomProArBeit). Letzteres ermöglicht langzeitarbeitslosen Kölnerinnen und Kölner, und da-
mit den überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Migrantinnen und Migran-
ten, soziale Teilhabe und berufliche Integration.

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Förderung von interkulturellen Fortbildungsangeboten für Firmenangestellte in 
Kooperation mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels-, und Industrievereinigungen 
Das Kommunale Integrationszentrum pflegt enge Kooperationen zu Institutionen der kommu-
nalen Arbeitsmarktintegration wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskam-
mer, dem Jobcenter u.v.m. Durch diese Kooperationen wird in Zusammenarbeit und Aus-
tausch daran gearbeitet, die Zugänge zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt für neuzugewan-
derte junge Erwachsene zu verbessern.  
Das Kommunale Integrationszentrum bietet regelmäßige Workshops zu relevanten Themen 
der kommunalen Integrationsarbeit an, um Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei Ihrer Ar-
beit mit der Zielgruppe der neuzugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu 
unterstützen, Barrieren abzubauen, Dialoge zu fördern, interkulturelles Know-How zu vermit-
teln sowie Chancengleichheit herzustellen.  
 
Wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen 
Das Projekt WAK unterstützt bei der Kompetenzfeststellung im Ausland erworbener Ab-
schlüsse und deren Anerkennung in Deutschland und fördert das Projekt der Stadtteilmütter / 
-eltern, das Menschen über das deutsche Bildungs- und Sozialsystem sowie über Über-
gänge von der Schule in den Beruf und in die Arbeitsweltwerden informiert, um gleiche 
Chancen für alle zu ermöglichen. Im Rahmen der Humanitären Hilfen wurden vier Beschäfti-
gungsverhältnisse (1-Euro-Jobs) geschaffen. 
Im Beirat des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration, als Gemeinschaftsprojekt der 
Stadt Köln, der Universität zu Köln und der Bezirksregierung Köln, sind Vertreterinnen und 
Vertreter von Gewerkschaften und Handelsvereinigungen. Es fördert durch unterschiedliche 
Veranstaltungen und Initiativen interkulturelle Fortbildungen. KOBAM – das Kompetenzzent-
rum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten in Köln – unterstützt als eine Instituti-
onen übergreifende Servicestelle zur Verbesserung der individuellen Ausbildungs- und Be-
schäftigungschancen Migrantinnen und Migranten bei der gesellschaftlichen und beruflichen 
Integration. KöBi – das Kölner Bildungsmodell - bietet Menschen im Alter von 25 bis 35 Jah-
ren die Chance, auf Basis modularer Qualifizierung, Schritt für Schritt einen Berufsabschluss 
zu erwerben. 
Das Kommunale Integrationszentrum ist Teil von Arbeitskreisen und Gremien zum Thema 
Arbeitsmarktintegration und entwickelt in diesem Rahmen zusammen mit den relevanten 
Akteuren aus dem Bereich Strukturen zur Verbesserung des Zuganges von neuzugewander-
ten jungen Erwachsenen zu Ausbildung und Arbeit. 
 
z.B. Öffentliche Auszeichnung von örtlichen Unternehmen, die den Kampf gegen 
Rassismus und Diskriminierung aktiv unterstützen 
Das Engagement für Menschen und Organisationen, die sich gegen Diskriminierung und für 
eine offene Stadtgesellschaft einsetzen, wird zum einen durch den Miteinanderpreis der 
Stadt Köln, der im Zuge des Ehrenamtspreises vergeben wird sowie den alle zwei Jahre ver-
gebenen Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik verdeutlicht.

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/ 13 
Planung 
Die Stadt plant die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Be-
hinderung und zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation wieder aufzunehmen. Die Aktivi-
täten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und zur Förde-
rung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in Zukunft gesichert werden. Ziel ist insbeson-
dere der Abbau von Vorurteilen durch Informationen, Beratung und Begegnung. Um dem ho-
hen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteur*innen 
und den damit verbundenen Aktivitäten zur Verbesserung der Beratung von Unternehmen 
und Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, wird zunächst zwei Mal im 
Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Be-
hinderung durchgeführt. 
Als Teil der städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie sollen Anti-Diskriminierungs-Bestim-
mungen in städtischen Verträgen aufgenommen werden.  
Im Rahmen der Aktivitäten des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Region Köln ist für 2020 
mit dem Projekt „Mentegra. – Mentoring zur beruflichen Integration von qualifizierten geflüch-
teten Frauen“ ein betriebliches Mentoring mit Mentorinnen und Mentoren aus kleinen und 
mittleren Unternehmen für geflüchtete Frauen geplant, die aus ihrem Herkunftsland eine 
qualifizierte Ausbildung oder ein Studium mitbringen.

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Handlungsfeld 6: Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin 
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit 
und Gleichberechtigung zu gewährleisten. 
 
Sachstand: 
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleich-
heit zu gewährleisten und zu fördern 
Durch den Beitritt zur Initiative „Diversity als Chance - Die Charta der Vielfalt der Unterneh-
men in Deutschland" im Jahr 2007 hat sich die Stadt Köln verpflichtet, durch die Einführung 
von Diversity-Managements ein diskriminierungsfreies Klima und die Chancengleichheit für 
alle Beschäftigte unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltan-
schauung, Alter oder sexueller Orientierung zu fördern. Dies wird unter anderem durch das 
Diversity Konzept: Köln l(i)ebt Vielfalt sowie dem Handlungskonzept Behindertenpolitik, dem 
Integrationskonzept und dem in der Erarbeitung befindlichen Aktionsplan gegen Homo- und 
Transfeindlichkeit verwirklicht.  
Seit 2016 verfügt die Stadt Köln über eine städtische Inklusionsvereinbarung. Die Schwerbe-
hindertenquote der Stadt Köln lag 2017 bei 8,24%. Gemäß der Inklusionsvereinbarung strebt 
die Stadt Köln an, die geforderte Mindestbeschäftigungsquote zu sichern bzw. deutlich zu 
übertreffen. 
Das Informationsangebot im Internet ist laufend erweitert und verbessert worden. Dazu zählt 
die Ausweitung des Angebots in Gebärdensprache, die Veröffentlichung von Inhalten in 
Leichter Sprache auf häufig aufgerufenen Seiten und die Integration des Web-Sprachdiens-
tes ReadSpeaker zum Vorlesen der Seiten auf stadt-koeln.de.  
 
Einführung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz inner-
halb der Stadtverwaltung 
Um die interkulturelle Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung zu stärken, werden Mitarbei-
tende und Führungskräfte verschiedene Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Hierzu zählen 
Angebote zur Interkulturellen Kompetenz, zur Inklusionsvereinbarung, Leichter Sprache und 
Diversity Management.  
Im Jahr 2018 und bis zum 31.07.2019 wurden zu diesen Themen bislang über 350 Mitarbei-
tende und Führungskräfte (in der Regel Multiplikatoren) geschult. Diese werden zunehmend 
auch exklusiv für Ämter und Teams angeboten und rege nachgefragt, zum Beispiel durch 
das Amt für Soziales und Senioren, das Amt für Wohnungswesen oder das Amt für öffentli-
che Ordnung. Zusätzlich finden regelmäßige Thementage in den unterschiedlichen Ämtern 
und Dienststellen wie beispielsweise im Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie im Job-
center statt. 
Auf Grundlage der im Jahr 2016 geschlossenen Inklusionsvereinbarung der Stadt Köln wer-
den zudem sukzessive alle rund 1.500 städtischen Führungskräfte im Rahmen der pflichti-
gen Fortbildung „Inklusion verstehen und erfolgreich umsetzen“ zu verschiedenen Aspekten 
und Themen der Inklusion geschult.  
Seit 2018 wurden bislang bereits über 250 erfahrene Führungskräfte geschult.  
Flankierend werden zudem seit Beginn des Jahres 2019 alle neuen Führungskräfte, also die-
jenigen, die erstmalig Führungsverantwortung bei der Stadtverwaltung übernehmen, im Rah-
men einer insgesamt 10-tägigen Schulungsreihe ebenfalls zum Themenkomplex Diversity 
und Inklusion geschult.

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Darüber hinaus gibt es fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung der interkul-
turellen Kompetenz und Diversity Kompetenz von Beschäftigten der Stadt, z. T. werden 
diese seit Jahren durchgeführt. Bei dienststellen-spezifischen Bedarfen werden Trainings 
und/oder Beratungen angeboten, u.a. zum besonderen Schutzbedarf von LSBTI Geflüchtete 
im Wohnungsamt.  
Des Weiteren werden Fortbildungen für Mitarbeitende der Stadtverwaltung zur städtischen 
Richtlinie zur barrierefreien Kommunikation, die Einrichtung von Hilfsmitteln wie taktilen Leit-
systemen und mobilen Induktionsschleifen angeboten. Die Beteiligung und Mitwirkungen von 
Menschen mit Behinderung an zahlreichen städtischen Planungen haben zu deutlich mehr 
Wissen und Sensibilität gegenüber den Anforderungen von Barrierefreiheit und Inklusion ge-
führt. 
Im Rahmen des Projektes Einwanderung gestalten NRW ist ein Workshop mit den Titel „Ex-
pedition Vielfaltskompetenz“ veranstaltet worden, um die Weiterentwicklung der Vielfaltskom-
petenz innerhalb der Stadtverwaltung aktiv zu unterstützen. Unter Beteiligung von Migranten-
organisationen, Interkulturellen Zentren, Ehrenamts und Verwaltung sind Impulse zum Stel-
lenwert der Vermittlung von Vielfaltskompetenz gesammelt worden.  
Die Ausbildungsleitung der Stadt Köln hat in den vergangenen 4 Jahren u.a. fast 30 welt-
weite Auslandsprojekte für alle Auszubildendengruppen verwirklicht und dabei über 180 
Nachwuchskräfte ins Ausland geschickt. Hierüber konnten die jungen Menschen nochmals 
intensiver als bisher schon an Internationalität und ein Verständnis für andere Kulturen und 
gesellschaftliche Umstände herangeführt werden. Die Ausbildungsleitung berät und unter-
stützt die Auszubildenden bei der Suche nach Auslandspraktika und Auslandssemestern. 
 
Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund und aus 
diskriminierten Gruppen in der Stadtverwaltung 
Durch den Ratsbeschluss „Initiative Chancengleichheit“ fördert die Stadtverwaltung die Be-
schäftigung von Personen mit Migrationshintergrund. Die Integration von Jugendlichen mit 
Migrationshintergrund in Ausbildungsangebote der Stadt Köln wird durch sechsmonatige Ori-
entierungs- und Qualifizierungsmaßnahme gefördert. 
Durch die Initiative „Chance+“ besteht für Geflüchtete die Möglichkeit eines Praktikums in der 
Stadtverwaltung. Ende 2017 konnten ca. 40 Menschen in teils nochmals verlängerte Praktika 
und acht Personen in Ausbildung oder Beruf vermittelt werden, u.a. in das städtische Projekt 
für Jugendliche mit Migrationshintergrund. 
Die Quote der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bei der Stadt Köln eine Ausbil-
dung machen, liegt auf konstant bei circa 30 %. 
In allen Stellenausschreibungen der Stadt Köln gibt es einen Diversity-Passus, der deutlich 
macht, dass die Stadt Köln die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert 
und deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kul-
tureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller 
Identität begrüßt. 
2018 hat sich innerhalb der Stadtverwaltung ein Netzwerk der LSBTI Mitarbeitenden unter 
dem Namen „Buntwerk“ gegründet. Das Netzwerk ist ein geschützter Raum für den informel-
len Austausch. Zugleich bietet es eine Plattform, um öffentlichkeitswirksame Aktionen zu be-
stimmten Themenschwerpunkten zu planen und umzusetzen. Damit möchten sich die Mit-
glieder von "Buntwerk" für Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher 
Vielfalt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung einsetzen.

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Planung 
Derzeit wird unter Federführung der Abteilung Diversity Management in Kooperation mit der 
Personalentwicklung eine virtual reality Schulung für Nachwuchsführungskräfte entwickelt, 
die den Umgang mit Vielfalt und Diversity Management vermitteln soll. 
Der Kopfbereich von stadt-koeln.de wird umgestaltet, um dort unter anderem Funktionen für 
leichtere Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen an einer leicht zugänglichen Stelle 
bereitstellen zu können. 
Die Ausbildungsleitung plant auch für die Zukunft vielfältige Auslandsprojekte, um das 
Thema Internationalität durch Besuche vor Ort sowie oftmals Gegenbesuche von Gruppen in 
Köln, immer verbunden mit Projektaufträgen, weiter zu forcieren und in den Fokus zu brin-
gen.  
Darüber hinaus wird aktuell an einem Konzept für Jugendliche mit Einschränkungen im Aus-
bildungsberuf „Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Bürokommunikation“ arbeitet, das eine jähr-
liche Einrichtung wird. Hier konnten im Rahmen eines Kurzkonzepts in einem ersten Schritt 
bereits 4 Personen eingestellt werden, nachdem bereits 2018 eine Auszubildende ihre Aus-
bildung begonnen hat, um erste Erfahrungswerte zu sammeln.

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Handlungsfeld 7: Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt 
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermitt-
lung und Verkauf von Wohnungen. 
 
Sachstand: 
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei 
Vermittlung und Verkauf von Wohnungen 
Die Stadt Köln unterhält seit 2016 eine mit zwei Fachkräften besetzte unabhängige Ombuds-
stelle, welche beim Kölner Flüchtlingsrat angebunden ist. Sie ermöglicht Geflüchteten bei ei-
ner Diskriminierungssituation im Rahmen ihrer Unterbringung eine Beschwerde einzu-
reichen. Die Ombudsstelle klärt dann in Zusammenarbeit mit der Verwaltung den Sachver-
halt, welche im konkreten Fall Abhilfe schafft oder Vorkehrungen trifft, ähnliche Diskriminie-
rungsvorfälle in Zukunft zu verhindern. 
Die Stadt Köln setzt in Unterbringungseinrichtungen für geflüchtete Menschen Sicherheits-
dienste ein. Die beauftragten Sicherheitsdienste sind vertraglich zur Durchführung von Schu-
lungen verpflichtet, in denen die Mitarbeitenden in Interkultureller Kompetenz und Deeskala-
tionstechnik geschult werden. Die Schulungen zur Interkulturellen Kompetenz beziehen sich 
auf alle Nationalitäten und Kulturen, die in Einrichtungen der Stadt Köln untergebracht sind, 
und sensibilisieren für rassistische Diskriminierungen.  
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW 
(LGSK NRW) eine Arbeitsgruppe aus Teilnehmern des Gremiums „Runder Tisch für Flücht-
lingsfragen“ und der Verwaltung gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelt. 
Analog zum LGSK NRW ist das Leitbild jeder Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in 
Köln ein klares Bekenntnis zum Schutz der Würde des Menschen und gegen Gewalt und 
Diskriminierung jeglicher Art.  
Ein weiterer Bestandteil zur Schaffung verbesserter Strukturen sind Schulungen und Aufklä-
rung von den vor Ort tätigen Fachkräften der Sozialen Arbeit zu Themen wie Demokratisie-
rung, Partizipation, kulturelle Vielfalt etc. 
Das Kommunale Integrationszentrum hat einen Wegweiser Wohnen in Köln in leichter Spra-
che erstellt, um Menschen, insbesondere Neuzugewanderte, bei der Wohnungssuche zu un-
terstützen und eine Anleitung zu geben.  
In den Flüchtlingsunterkünften wird über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Barrierefrei-
heit ermöglicht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme der Stadt Köln. 
Die Beratungsstelle wohn mobil wird durch die Stadt Köln gefördert. Diese berät Menschen 
mit Behinderungen, wie sie ihre Wohnungen barrierefrei umbauen können und welche För-
derungen sie beantragen können. Ziel ist es, eine selbstständige Lebensführung im vertrau-
ten Wohnumfeld zu erhalten und zu fördern.

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Entwicklung von Leitlinien oder Verhaltenskodizes für städtische und private Un-
ternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, um Diskriminierungen bei 
Vermietung und Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen 
Bei der Vergabe von Mietwohnungen in städtischer Verwaltung an Geflüchtete und andere 
Menschen mit Migrationshintergrund handeln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 
für Wohnungswesen strikt nach den gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichstel-
lungsgesetzes (AGG). § 2 Abs.1 Ziffer 8 AGG verbietet beim Zugang zu Gütern, die der Öf-
fentlichkeit zur Verfügung stehen, wozu auch Wohnraum gehört, Benachteiligungen wegen 
ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung sowie Religion 
oder Weltanschauung.  
Das gesetzliche Diskriminierungsverbot des AGG beim Abschluss von Wohnungsmietverträ-
gen gilt auch für Anbieter von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt und zwar sowohl 
für Privatpersonen als auch Immobiliengesellschaften. Aufgrund der für ganz Deutschland 
geltenden gesetzlichen Regelung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von privaten Vermie-
tern und Wohnungsgesellschaften zur Unterlassung von Diskriminierungen bei der Vermie-
tung von Wohnungen obsolet. Das gesetzliche Diskriminierungsverbot ist mit der Möglichkeit 
verbunden, bei einer Verletzung Schadensersatz zu fordern (§ 21 AGG).  
Die Verbraucherschutzzentrale des Landes NRW bietet in Köln individuelle Beratungen für 
Menschen an, die sich in einer Vermietungssituation diskriminiert fühlen.  
Die größte Kölner Wohnungsbaugesellschaft, die GAG Immobilien AG, deren Anteilseigner 
die Stadt Köln ist, hat eine Abteilung Qualitätsmanagement eingerichtet, welche sich auch 
mit der Gewährleistung einer gerechten und diskriminierungsfreien Vergabepraxis bezüglich 
der Mietwohnungen beschäftigt.  
Ein bei der GAG aufgebautes Sozialmanagement kümmert sich als Vermittler um soziale 
Konflikte zwischen Mietern, wobei auch in interkulturellen Konflikten mit Mietern mit Migrati-
onshintergrund vermittelt wird. Dies erleichtert die Integration im Rahmen eines Mietverhält-
nisses. 
Die Stadt Köln achtet bei allen Neubauten auf die Barrierefreiheit. Dies gilt gleichermaßen für 
Kindergärten und Schulen sowie für Sportstätten, Kultureinrichtungen und Verwaltungsge-
bäude.  
 
Unterstützung von Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, bei der Su-
che nach Wohnraum 
Der „Runde Tisch für Flüchtlingsfragen“, bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen, der 
Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Polizei, Vertretern freier Träger und der Stadt-verwal-
tung hat Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erarbeitet. Danach wird 
der Kreis der Flüchtlinge, der die Kriterien für den Bezug einer Privatwohnung erfüllt, von eh-
renamtlichen Betreuer/innen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum unterstützt. 
Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt der Verwaltung der Stadt Köln und 
freier Träger. Ziel ist es, Geflüchteten, die bisher in einer städtischen Unterkunft unterge-
bracht waren, eine neue Perspektive zu bieten, ihre Integration zu erleichtern und sie bei ih-
rer Suche nach einer passenden privaten Mietwohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu 
unterstützen. An dem Projekt sind der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und der 
Kölner Flüchtlingsrat beteiligt. Diese Träger sind mit vielfältigen Kontakten sehr gut in der 
Stadtgesellschaft vernetzt. Mit einer zum 01.09.2019 neu abgeschlossenen Kooperations-
vereinbarung werden nunmehr für die Zukunft auch zahlreiche ehrenamtliche Helfer aktiv in 
das Projekt eingebunden, die sich bisher privat um einzelne Geflüchtete gekümmert haben.

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Die Projektbeteiligten versuchen insbesondere Probleme von Geflüchteten beim Zugang 
zum freien Wohnungsmarkt zu überwinden. So helfen sie bei Formalitäten (Ummeldung), er-
klären grundsätzliche Regeln bei Begründung eines Mietverhältnisses (Bewerberbogen, 
Schufa-Auskunft, Kautionszahlung, Abrechnung Betriebskosten) und helfen bei der Erlan-
gung staatlicher Unterstützungsleistungen (Mietkostenübernahme, Erstausstattungsbeihilfe). 
Dazu werden unter anderem Workshops und Informationsabende angeboten. Auch bei 
sprachlichen Hürden und Konflikten aufgrund von Missverständnissen vermitteln die Projekt-
beteiligten. Ziel ist es, Vorbehalte bei der Vermietung an Menschen mit Migrationshinter-
grund zu überwinden. 
 
Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus wurden besondere Regelungen getroffen, um einen 
diskriminierungsfreien Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zu gewährleisten. 
Für die Erstvermietung vom Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln angemieteter oder er-
richteter öffentlich geförderter Wohnungen in Neubauobjekten wurde ein Konzept zur integ-
rativen Belegung entwickelt. Die Wohnungen werden je zu einem Drittel  
• an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil  
• an Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt  
• an obdachlose Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltssta-
tus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten.  
Das Wohnprojekt Villa Anders, ist ein deutschlandweit einmaliges LSBTI Wohnprojekt, das 
die Vorzüge des gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnens mit einem geschützten 
Raum verbindet, in dem die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt. Das Wohnprojekt 
wird von der Kölner Wohnungsbaugenossenschaft GAG betreut. 
Seit 2016 stellt die Stadt Köln Wohneinheiten für Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
bereit.  
 
 Planungen 
./.

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Handlungsfeld 8: Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und 
Erziehung 
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; 
Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erzie-
hung.  
 
Sachstand: 
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschan-
cen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung 
und Erziehung 
Durch das Angebot von bilingualen Schulen und Kindertagesstätten fördert die Stadt Köln 
die interkulturelle Verständigung durch Bildung und Erziehung. Die Arbeit des Zentrums für 
Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) unterstützt Bildungseinrichtungen in ihrer Bemühung 
Sprachförderung und mehrsprachige Bildung systematisch und dauerhaft zu implementieren 
und auf diese Weise zur interkulturellen Öffnung der Kölner Bildungslandschaft beizutragen. 
Insbesondere der Verbund europäischer Grundschulen versucht systematische Verzahnung 
des Regelunterrichts mit einer Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler mit Migrati-
onshintergrund. Auf diese Weise bekommen einige Kinder die Möglichkeit, Kenntnisse in ih-
rer Herkunftssprache im Unterricht zu vertiefen, während andere Schülerinnen und Schüler 
eine für sie neue Sprache erleben können. 
Seit 2018 hat das Kommunale Integrationszentrum die Regionalkoordination der Schulen 
ohne Rassismus / Schule mit Courage (SoR/SmC) in Köln inne. In Köln gibt es derzeit 26 
SoR/SmC sowie darüber hinaus vier Schulen der Vielfalt. Bei diesem Projekt zeichnen sich 
offene Schulen selbst durch ihre Aktivitäten für mehr Akzeptanz als ein Qualitätsmerkmal für 
ein gutes Schulklima aus. Lehrkräfte sind dazu aufgerufen, konsequent gegen homophobe 
und transphobe Äußerungen vorzugehen und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Unter-
richt zu thematisieren. 
In den Schulen wird Antidiskriminierungsarbeit durch die Wahl entsprechender Unterrichtsin-
halte, -methoden und durch Projekte geleistet. Hierzu zählen schulübergreifend Themen, die 
sich unmittelbar und ausschließlich oder mittelbar mit dem Thema Rassismus oder Diskrimi-
nierung beschäftigten. Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln trägt mit einem brei-
ten Maßnahmenkatalog zur Auseinandersetzung mit Rassismus bei. Die seit über zehn 
Jahre arbeitende Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus hat das Ziel, das Be-
wusstsein für Menschenrechte, Demokratie, kulturelle Vielfalt und Gewaltfreiheit zu fördern 
sowie extremen Denk- und Handlungsmustern vorzubeugen und entgegenzutreten. Der 
Schwerpunkt liegt auf Bildungs- und Präventionsarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen. 
Dabei wird sowohl auf die Sensibilisierung und Information als auch auf Motivation zum eige-
nen Engagement von Schülerinnen, Schülern und jungen Erwachsenen Wert gelegt. Das pä-
dagogisch umfassende, differenzierte und kostenlose Angebot der Info- und Bildungsstelle 
beinhaltet u.a. Kurse über Rechtsextremismus und Aufbaukurse/Workshops zur Vertiefung 
unterschiedlicher Schwerpunkte für Schulen und Jugendeinrichtungen sowie Seminare, Fort-
bildungen und Vorträge für Erwachsene, insbesondere für Multiplikatorinnen und Multiplika-
toren.

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Die Stadt Köln unterstützt und fördert die Schulaufklärungsprojekte SchlauKöln und WiR – 
Wissen ist Respekt. Die Projekte informieren in Workshops über die Vielfalt sexueller Le-
bensformen im Spektrum zwischen Hetero- und Homosexualität sowie über die Bandbreite 
geschlechtlicher Identitätsmöglichkeiten. Beide Projekte vermitteln Wissen und Verständnis 
rund um die Themen Lesbisch-, Schwul-, Bi- und Trans*-Sein für Schulklassen und Jugend-
gruppen. 
Mit der Umsetzung des 12-Punkte-Maßnahmenpakets des Inklusionsplans für Kölner Schu-
len ist 2012 begonnen worden und wurde 2015 fortgeschrieben. Das Inklusionskonzept für 
die Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist erarbeitet worden und wird ange-
wendet. Im Rahmen des Modellprojekts „Inklusion in der Jugendförderung“ habe sich Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendkulturarbeit zu einem Netzwerk 
zusammengeschlossen. Die Mitarbeiter*innen der Einrichtungen haben regelmäßig Fortbil-
dungsveranstaltungen und Workshops zu unterschiedlichen Themen teilgenommen. 
 
Entwicklung von Maßnahmen, um Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung 
und Erziehung sicherzustellen 
Das Kommunale Integrationszentrum berät junge zugewanderte Jugendliche zu Angeboten 
zu (Aus-) Bildungsangeboten. Es unterstützt die Bildungslandschaft durch Beratung, Qualifi-
zierungsangebote, Vernetzung und Projekte – teils in Kooperation – u.a. in den Bereichen 
Sport, Kultur, Medienpädagogik, Deutschförderung.  
Darüber hinaus gibt es einen Schwerpunkt in den Bereichen interkulturelle Schulentwicklung 
und interkulturelle Elternarbeit u.a. durch das Projekt Rucksack mit dem Ziel der Förderung 
der Sprachentwicklung von Kindern in der deutschen und in der Herkunftssprache sowie der 
Förderung der Erziehungskompetenz ihrer Eltern (Familienbildung). 
Das Brückenprojekt des Jugendamts der Stadt Köln ermöglicht die Förderung und Betreuung 
von 0-6 jährigen Kindern, die überwiegend aus neuzugewanderten Familien stammen.  
Das Kommunale Integrationszentrum berät junge Neuzugewanderte im Alter von 16-18 Jah-
ren über das Berufskollegsystem und nimmt die relevanten Daten auf für die Weiterleitung 
an die Bezirksregierung, die die Zuweisung  zu einer Internationalen Förderklasse an einem 
Berufskolleg vornimmt. Die Berufskollegs erhalten durch die vorangestellte Beratung des 
Kommunalen Integrationszentrums relevante Informationen des Schülers, um eine bestmög-
liche Einbindung in das Berufskolleg zu ermöglichen. Der Zugang und die Einbindung in das 
Regelsystem des deutschen Bildungssystems sind somit möglich. Durch eine enge Koopera-
tion zu den Kölner Berufskollegs und der Förderung der Vernetzung, leistet das Kommunale 
Integrationszentrum einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von neu-
zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 
Das Kommunale Integrationszentrum pflegt Kooperationen mit Stiftungen, freien Trägern, so-
wie Bildungsträgern zur Verbesserung der Sprachförderangebote für neuzugewanderte Ju-
gendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27. Im Zuge dessen werden unter an-
derem Angebotslücken aufgedeckt, aus denen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, 
die die Ziele einer lückenlosen Bildungsbiographie und Förderung gleicher Chancen für die 
Zielgruppe verfolgen.  
Das Kommunale Integrationszentrum widmet sich dem Thema „Alphabetisierung“ von neu-
zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Alphabetisierungsbedarf, in dem 
es in den fachlichen Austausch mit Bildungsträgern tritt. Es wird angestrebt, durch diesen 
Austausch, die Teilhabechancen dieser Zielgruppe zu verbessern. Weiter versucht das Kom-
munale Integrationszentrum mit den relevanten Akteuren und Entscheidungsträgern, be-
darfsgerechte Angebote für die Zielgruppe zu entwickeln und Bildungslücken zu schließen.

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Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechte und 
interkultureller Verständigung 
Innerhalb des Projekts ALVENI wird die Wichtigkeit und der Stellenwert von Bildung durch 
zielgruppenspezifische Coachings in Kindergärten vermittelt. Um gegen ungleiche Bildungs- 
und Erziehungschancen vorzugehen und Chancengleichheit zu gewährleisten, wird im Pro-
jekt WAK die Sprachvermittlung in Verknüpfung mit berufs- und alltagsbezogene Themen 
vermittelt. 
Die Verwaltung erarbeitet und entwickelt Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Men-
schenrechte und interkultureller Verständigung u.a. im Projekt „Brückenbauer“ des Kölner 
Flüchtlingsrates, durch die fachliche Beratung bei der Entwicklung der Materialien. 
Das Kommunale Integrationszentrum bietet regelmäßige Workshops zu relevanten Themen 
der kommunalen Integrationsarbeit an um Muliplikatorinnen und Multiplikatoren bei Ihrer Ar-
beit mit der Zielgruppe der neuzugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu 
unterstützen, Barrieren abzubauen, Dialoge zu fördern, interkulturelles Know-How zu vermit-
teln sowie Chancengleichheit herzustellen. 
Mehrsprachiges Informationsmaterial für Eltern von Schülerinnen und Schülern in der Grund-
schule wird bereitgestellt. 
 
Planungen 
./.

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/ 23 
Handlungsfeld 9: Förderung der kulturellen Vielfalt 
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und 
im städtischen Leben. 
 
Sachstand: 
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen 
Raum und im städtischen Leben 
Mit der Pflege von 21 europäischen und weltumfassenden Städtepartnerschaften, der Mit-
arbeit in europäischen und internationalen Städtenetzwerken sowie interkommunalen Koope-
rationen mit anderen Städten weltweit trägt die Stadt Köln zu Völkerverständigung, Abbau 
von Vorurteilen, Kulturdialog, Informations- und Erfahrungsaustausch sowie gegenseitigem 
Transfer bester Praktiken bei. In diesem Sinne hat sich die Stadt Köln dazu verpflichtet, die 
Millenniumziele der Vereinten Nationen umzusetzen.  
2018 wurde im Kulturamt das Referat für kulturelle Teilhabe gegründet. Hierdurch erfährt der 
bereits bestehende Förderbereich der Interkultur eine zeitgemäße thematische Erweiterung. 
Die Erstellung eines neuen Förderkonzeptes für den Bereich kulturelle Teilhabe im Rahmen 
eines partizipativen Prozesses, bietet die Möglichkeit zur Entwicklung passgenauer Förderin-
strumente, welche die Basis der zukünftigen Arbeit des neuen Referates bilden. Durch Mittel 
des 360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Bundeskulturstiftung wurden 
zudem finanzielle und personelle Ressourcen für diversitätsorientierte Arbeit in der Stadtbib-
liothek Köln und dem Rautenstrauch-Joest-Museum – Kulturen der Welt geschaffen. 
Im Rahmen der Verwaltungsreform konnten darüber hinaus im Museumsdienst die Bereiche 
Lebenslanges Lernen, Outreach, Diversität und Inklusion personell ausgebaut werden. 
Das Programm des Museumsdienstes wendet sich an die gesamte Bevölkerung, unabhän-
gig von Alter, Herkunft, Bildung, Religion sowie motorischer und kognitiver Beeinträchtigung 
sowie Beeinträchtigung der Sinne. Dabei achtet der Museumsdienst auf eine barrierefreie 
Vermittlung. Neben Programmen im Bereich des Lebenslangen Lernens (z.B. Veranstal-
tungsreihe für türkischsprachige Senior*innen), des interkulturellen und mehrsprachigen Ler-
nens (z.B. Projekt in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration 
Köln) und mit inklusivem Zugang (z.B. Führungen für blinde und sehbehinderte Besucher*in-
nen und ihre Freund*innen) trägt der Museumsdienst mit seinem Outreach-Projekt Mobiles 
Museum seine Angebote in die städtischen Sozialräume. 
Die Stadt Köln war eine der ersten Kommunen in Deutschland, die ein eigenes Förderpro-
gramm zur Förderung interkultureller Kunstprojekte aufgelegt hat. Seither werden jedes Jahr 
innovative interkulturelle Kunstprojekte gefördert, welche Zeugnis über die Vielfalt der Stadt-
gesellschaft ablegen. 
Die Stadtbibliothek Köln wird mit dem Vorhaben „Maker interkulturell“ ihre partizipativen 
Strukturen ausbauen und weitere diversitätsorientierte Angebote mit aktiver Einbindung von 
Menschen mit Einwanderungsgeschichte  – insbesondere Jugendlichen – entwickeln. Dieser 
Diversifizierungsprozess soll durch Kooperationen mit Partner*innen aus Bildung, Kultur und 
Politik auch in die Stadtgesellschaft hineinwirken. 
Die Stadtbibliothek Köln verfolgt seit vielen Jahren mit ihrer interkulturellen Bibliotheksarbeit 
das Ziel, alle Kölnerinnen und Kölner mit Einwanderungsgeschichte anzusprechen. Zu den 
Angeboten gehören Führungen für Integrationskursteilnehmende, vielfältige mehrsprachige 
Leseförderungsprogramme sowie der Sprachraum und das EU-Projekt „A Million Stories“ für 
Geflüchtete. 
In Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird das FORUM VHS zum 
Ort des Diskurses aktueller Themen gesellschaftlicher Vielfalt weiter ausgebaut.

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Das Thema Inklusion hat eine bereite Berücksichtigung im Kulturentwicklungsplan gefunden 
und der Runde Tisch für Inklusive Kultur tagt unter städtischer Beteiligung. Die Entgelt- und 
Benutzerordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden 
im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinderte erhalten eine 
Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B 
im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die Übernahme die-
ser Regelungen bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. 
Die Barrierefreiheit städtischer wie privater Kulturangebote ist kontinuierlich verbessert wor-
den. Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklusiv 
aus. Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen 
der teilnehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie 
der Anmietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefreiheit umzuset-
zen. 
 
Regelmäßige finanzielle Förderung von kulturellen Projekten und Begegnungs-
stätten, die die kulturelle Vielfalt der städtischen Bevölkerung repräsentiert. In-
tegration dieser Programme in die offiziellen Kulturangebote der Stadt  
Die Stadt Köln fördert eine Reihe von Veranstaltungsformaten, in denen von Rassismus und 
Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen ermöglicht wird, ihre Anliegen und Erfah-
rungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dazu gehört die jährliche Förderung 
des Sommerblut Festivals, das Cinepänz Festival, das BritneyXFestival, das Homochrome 
Filmfestival, der Come-together-cup, das Filmfestival „Tüpisch Türkisch“, die Lesereihe 
„Stimmen Afrikas“ sowie das Autorencafé „FremdeOrte“ um nur einige zu nennen..  
Darüber hinaus sichert die Stadt Köln mit der Institutionellen Förderung des Sommerblutfesti-
vals und des KulturForums Türkei Deutschland eine kleine Basis an Institutionen, die die kul-
turelle Vielfalt der Stadt präsentieren. 
Der Museumsdienst arbeitet mit verschiedenen Partnern im Bereich der kulturellen Vielfalt 
zusammen und entwickelt mit ihnen buchbare oder öffentliche Programme. Eine finanzielle 
Förderung liegt nicht im Bereich der Kompetenz des Museumsdienstes. 
 
Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokumentationen etc., die es den 
von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Per-
sonenkreisen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öf-
fentlichkeit bekannt zu machen 
Durch die Förderung der Interkulturellen Zentren in der Stadt wird eine Vielzahl an unter-
schiedlichsten kulturellen Angeboten ermöglicht und ein gleichberechtigtes Zusammenleben 
von Menschen unterschiedlicher Herkunft gesichert. 
Der Museumsdienst bietet thematische Führungen (Rautenstrauch-Joest-Museum) sowie ei-
nen Workshop zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung (NS-Do-
kumentationszentrum) an. 
Durch das Kulturamt der Stadt Köln werden Filmprojekte sofern sie sich künstlerisch-ästhe-
tisch mit dem Thema Rassismus und Diskriminierung beschäftigen gefördert.  
Die Stadt Köln unterstützt sowohl das Centrum Schwule Geschichte, als auch den Frauenge-
schichtsverein, als Institutionen, die die schwul-lesbische Stadtgeschichte Kölns dokumentie-
ren.

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/ 25 
Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, Plätze, etc.) zur Erinnerung an dis-
kriminierte Personen oder Gruppen bzw. entsprechende Ereignisse 
Die Benennung öffentlicher Bereiche nach Opfern des NS-Regimes bzw. zur Erinnerung an 
Ereignisse aus dieser Zeit wird in Köln seit Jahren vorgenommen. Dazu gehört die Benen-
nung von Straßen und Plätzen nach Opfern des NS-Regimes sowie die Pflege und Erinne-
rung durch Mahnmale im Stadtbild dazu gehört das Denkmal für die Opfer der NS-Militärjus-
tiz, Sinti und Roma – Spur der Erinnerungen in Köln, das Mahnmal für die schwulen und les-
bischen Opfer des Nationalsozialismus. Ferner erinnern über 2.100 kleine Messingtafeln auf 
vielen Kölner Straßen an die Opfer des Nationalsozialismus in Rahmen der Aktion „Stolper-
steine“.  
 
Planung 
In Planung ist derzeit die Errichtung eines Denkmals, das an beide Sprengstoffanschläge des 
NSU in Köln erinnern soll. 
Im Rahmen der Erstellung des neuen Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe, 
in welches die Interkultur eingebettet werden soll erfährt dieser Bereich gleichsam eine Aktu-
alisierung, welche den Blick auf die geänderten gesellschaftlichen Realitäten weiter schärft. 
Neben der bereits jetzt praktizierten Projektförderung sollen perspektivisch auch Mittel zur 
strukturellen Stärkung der Szene, um mehr Planungssicherheit herzustellen, erarbeitet wer-
den.  
Im Rahmen des Vorhabens „Maker interkulturell“ (360°) plant die Stadtbibliothek Köln Men-
schen mit Einwanderungsgeschichte zu motivieren, selbst Angebote und Programme zu ent-
wickeln und durchzuführen. Für das Kulturprogramm wird mindesten einmal im Halbjahr eine 
Veranstaltung zu interkulturellen bzw. Diversity-Themen geplant. Auch Kooperationen mit in-
terkulturellen Akteurinnen und Akteuren aus Bildung, Kultur/Kunst und Politik werden ange-
strebt. 
In den nächsten zwei Jahren plant der Museumsdienst die Steigerung der Vielfalt im Pro-
gramm, die Verstetigung von Projekten und stadtweiten Kooperationen in den Bereichen 
Diversität und Inklusion sowie die Erhöhung der Partizipationsmöglichkeiten der Bürger*in-
nen in den Museen. Dabei ist auch der Ausbau der Kooperationen im Bereich Interkultur und 
Bildung eines Runden Tisches Inklusion und Museum geplant sowie der Ausbau der Ange-
bote zu Antirassismus und Antidiskriminierung in Zusammenarbeit mit von Rassismus und 
Diskriminierung Betroffenen.

- 25 - 
 
 
Handlungsfeld 10: Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement 
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Ge-
walttaten und Förderung des Konfliktmanagements.  
 
Sachstand 
Einsetzung eines Expertengremiums (Wissenschaftler, Praktiker, Betroffene), 
das die Stadtverwaltung und die Bevölkerung berät, Konfliktsituationen analy-
siert und vor übereilten Reaktionen warnt 
Expertengremien auf der kommunalen Ebene sind bezogen auf bestimmte Zielgruppen unter 
Beteiligung der Stadtverwaltung und der lokalen Politik tätig. Ein Beispiel dafür ist der 
„Runde Tisch für Flüchtlingsfragen“ unter der Federführung der Stadtverwaltung, der Kon-
fliktsituationen analysiert, verstärkte Aufklärung der Bevölkerung und sozialpädagogische 
Betreuung von in Heimen unterbrachten Flüchtlingen i. S. der Konfliktprävention umsetzt und 
die Wirksamkeit seines Handelns evaluieren lässt. Als Expertengremien sind auch die ver-
schiedenen Stadtarbeitsgemeinschaften sowie der Integrationsrat mit seinen Arbeitskreisen 
anzusehen.  
Die durch die Stadt Köln geförderten Antidiskriminierungsbüros beraten betroffene Men-
schen und begleiten diese im weiteren Verlauf der Beschwerdeführung.  
 
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassisti-
schen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements  
Beim Auftreten von konkreten Konfliktlagen werden kurzfristig Gremien gebildet, welche 
Analysen von Ursachen, Konfliktlösungsstrategien und Maßnahmen zur Gewaltprävention 
vor Ort erarbeiten. Darüber hinaus gibt es Gesprächszirkel die einen dauerhaften Kontakt 
zwischen Vertretern diskriminierter Gruppen und Verwaltung oder Polizei ermöglichen. 
Hierzu zählt u.a. die Unterarbeitsgruppe Dialog mit der Polizei der Stadtarbeitsgemeinschaft 
LSBTI. 
Entschärfung von Konflikten im Stadtraum, durch gemeinsame Bestreifung von Ordnungs-
dienst und Polizei. Deeskalation durch Streetworker insbesondere im Umgang mit Zugewan-
derten aus Südosteuropa. Sensibilisierung durch Streetworker im Dialog mit Anwohnenden 
und Geschäftstreibenden. 
 
Entwicklung eines Angebots an Konfliktmanagement und Mediationsprogram-
men für relevante Institutionen, wie Polizei, Schulen, Jugendzentren, Integrati-
onseinrichtungen etc. 
Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats und Neugründung des Zentrums für Kriminalprä-
vention und Sicherheit in Köln.  
 
Planungen 
./.

Beratungsverlauf (10)

13.04.2021 Integrationsrat
TOP 5.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0632/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.05.2021
Erstellt
19.02.2021 09:47