2261/2021
Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Volt, vom 21.04.2021, AN/0888/2021; betr. Sachstand Hallen Kalk und DoMiD e.V.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6277 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 30.06.2021 2261/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 24.08.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Volt, vom 21.04.2021, AN/0888/2021; betr. Sachstand Hallen Kalk und DoMiD e.V. Anfragetext Wie bekannt, sind die Hallen Kalk sanierungsbedürftig und eine Nutzung bereits beschlossen. Nach- dem der Bund im November des Jahres 2019 Mittel für das von DOMiD e. v. geplante zentrale Migra- tionsmuseum bewilligte, zog im Dezember 2019 der NRW Landtag nach. Damit sagte das Land eben- falls 22,13 Millionen Euro für den Museumsbau zu. Die Investitionskosten für das „Haus der Einwan- derungsgesellschaft“ über 44,26 Millionen Euro sind damit gesichert. Wir bitten die Verwaltung um Darstellung des allgemeinen Sachstands zum Projekt „Haus der Ein- wanderungsgesellschaft“ des DOMiD e.V. Vor dem Hintergrund stellt die Volt Fraktion folgende Fragen: 1. Wie sieht der Zeitplan bis zur Erstellung des Erbbaurechtsvertrags aus und an welcher Stelle befindet man sich derzeit? 2. Welches Dezernat übernimmt federführend die Verhandlungen mit DOMiD? 3. Wie sieht die Planung zur direkten Umgebung der Halle 70 und damit der Gewährleistung eines öffentlichen Zugangs zum Museum aus? 4. Wie bekannt, unterstützt eine politische Mehrheit des Rats das Projekt und spricht sich für eine Gewährleistung durch die Stadt aus. Welche Schritte hat die Verwaltung bis dato unternommen, um diesem Ziel nachzukommen? 5. Hat die Stadtverwaltung alternative Bebauungspläne zu den aktuell bis zu 8-stöckig geplanten Geschäfts- und Wohnblöcken? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Zur Realisierung des Projektes sind vielfältige Bedingungen und Abhängigkeiten, das Bauvorhaben und die umgebende Bebauung betreffend, zu regeln. Dies betrifft zum Beispiel die Themen Erschlie- ßung, Unterbringung von Stellplätzen, Umgang mit und Abgrenzung zu den benachbarten Gebäuden 2 etcetera. Aufgrund der Komplexität dieser Abstimmungen können zum Zeithorizont derzeit keine Schätzungen angestellt werden. Alle betroffenen Fachbereiche der Verwaltung (Stadtplanung und - entwicklung, Kulturverwaltung, Amt für Integration und Vielfalt, Liegenschaftsverwaltung) unterstützen das Projekt des DOMiD e.V. ausdrücklich und arbeiten darauf hin, es zügig mit voranzutreiben. Der DOMiD e.V. plant derzeit die Durchführung eines Architekturwettbewerbs, der die Themen Hochbau, Ausstellungsarchitektur und Freiraumgestaltung abdecken soll. Zu 2. Zukünftig wird eine übergeordnete koordinierende Projektleitung, -steuerung angestrebt, um der be- sonderen Bedeutung des Projektes für die Stadt Köln gerecht zu werden. Zu 3. Die aktuell von DoMiD entwickelte Nutzungskonzeption für die Halle 70 geht von einer Öffnung und einem Hauptzugang für Besucher*innen von Westen (aus Richtung Neuerburgstraße) aus. Das Ende 2019 beschlossene städtebauliche Konzept („Integrierter Plan“ 2647/2019) sieht für die direkt westlich an die Halle 70 angrenzende Halle 71 eine Funktion als „Freilufthalle“ vor. Der vom Rat 2019 beschlossene städtebauliche Konzeption sieht eine klare typologische Unterschei- dung hinsichtlich Nutzung und baulicher Struktur für Halle 70 und 71 vor (vgl. 2646/2019 Anlagen 2, 3, 5 S. 24ff.). Während Halle 70 zukünftig als geschlossener Raum unter weitgehender Berücksichti- gung des prägenden Raumeindrucks für eine „museale“ Nutzung (inzwischen konkret durch DoMiD in Planung) gestaltet werden soll, ist Halle 71 unter Wahrung der grundsätzlichen Strukturen (z.B. durch Erhalt der Konstruktion, Bodenplatte o.ä.) als weitgehend offener, öffentlich zugänglicher Raum an- gedacht, welcher durch z.B. durch Einbauten für konkrete Nutzungen ergänzt werden kann. In der weiteren Vertiefung und Auseinandersetzung mit dem baulichen Bestand in Vorbereitung der Planung für das Zentrum für Migration in Deutschland hat sich herausgestellt, dass ein wesentlicher Faktor der weiteren Planung die faktisch nicht vorhandene baulich-konstruktive Trennung der Hallen 70 und 71 sein wird (baulich weitgehend 1 Gebäude). Historisch bedingt wurden die Produktionshal- len als weitgehende Einheit errichtet, welche den heutigen Anforderungen zum Beispiel an Brand- schutz und Konstruktion nicht ohne weiteres entspricht. Vor diesem Hintergrund laufen zurzeit vertiefenden Abstimmungen und Überlegungen, wie die Aus- formung dieser Schnittstelle unter baulichen, nutzungsspezifischen, wirtschaftlichen und erbbaurecht- lichen Aspekten mit der Zielsetzung des Integrierten Plans weiterentwickelt werden kann. Zu 4. Die Stadt bringt eine wertvolle Immobilie in das Projekt ein und stellt über einen Erbbaurechtsvertrag sicher, dass diese ausschließlich zur Errichtung und zum Betrieb eines Migrationsmuseums genutzt werden. DoMiD e.V. ist Teil des laufenden Dialogprozess zur Entwicklung des Osthofes (Baustein A der Ent- wicklungskonzeption) der Hallen Kalk und damit direkt eingebunden. Zur Abstimmung aller relevanten Planungen, Maßnahmen findet ein regelmäßiger Jour fixe zwischen DoMiD e.V, beauftragten Fach- experten und Fachverwaltung statt. Als Schlüsselprojekt mit bundesweiter Ausstrahlung und besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung des Projektes Hallen Kalk, dies wird seitens der Verwaltung im Kontext der Gesamtkon- zeption Hallen Kalk berücksichtigt. Zu 5. Die städtebauliche Planung wird auf Grundlage der Beschlüsse von Rat ( ) und Stadtentwicklungs- 3 ausschuss aus dem 3. Quartal 2019 erfolgen. Diese sind Ergebnis des von 2017 bis 2019 unter brei- ter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführten städtebaulichen Werkstattverfahrens „Hallen Kalk“. Entsprechend der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses ist eine weitere, vertiefende städtebauliche/architektonische Qualifizierung als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanver- fahren vorgesehen. Im Zeithorizont ist für die konkrete Umsetzung die Laufzeit der Interimsgrundschule des Erzbistums Köln (bis Sommer 2024) zu berücksichtigen. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2261/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.06.2021
- Erstellt
- 10.06.2021 08:48