Mandari Insight

1740/2019

Kostensteigerungen bei Großprojekten

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 31.05.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 01.07.2019, TOP 7.2

Anlage 1B

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Anlage

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Anlage 0.1

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Anlage 1A

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Anlage 2

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Anlage 1B

16820 Zeichen

Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Georgsplatz 10 Erw. GT und 
Verwaltung 2016 21.272.615 1.950.000 5 23.222.615 S 1.950.000 100%
Gem. Baubeschluß vom 28.06.2016 (1513/2016) wurden Kosten in Höhe von 22,63 Mio.€ (einschließlich 
Großküche und Einrichtung aber ohne 3-fach TH und ohne "temporäre TH") genehmigt.
In der Kostenberechnung aus 2016 (RPA-Nr: KOB 2016/0566; Anlage 5 zum o. g. Baubeschluss) werden 
die Kosten (brutto) mit 21.272.615 € (mit Abbruch einer TH und mit "Großküche", aber ohne TH-Neubau 
und ohne EInrichtung) angegeben.
Die Kosten für die "temporäre TH" (vorgesehen in der Follerstr., vgl. auch Mitteilung 3885/2015) betragen 
voraussichtlich rd. 1.950.000 €. In der vorgenannten Mitteilung waren keine Kosten benannt!
Die Projektgesamtkosten ergeben sich damit zu: 21.272.615 + 1.950.000 = 23.222.615€.
Mainstr. 75
(Sürther Feld)  Erweiterungsbau, 
Klassen, +2 TH
2017* 19.400.000 6 19.400.000
*Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets, Ds. Nr. 0864/2017 (s. Ratsbeschluss 
vom 04.04.2017). Für die in dem Maßnahmenpaket enthaltenen Projekte, die von einem 
Generalunternehmer oder einem Totalunternehmer ausgeführt werden sollen, hat der Rat in o. g. Vorlage 
auf die Fassung von Baubeschlüssen im herkömmlichen Sinne  verzichtet. Weil die Maßnahme die LPH 3 
weit überschritten hat, gehört sie - der hier abgebildeten Systematik entsprechend - in die vorliegende 
Anlage 1. Über eine erhebliche Kostenerhöhung wurde bereits in der vorangegangenen  Mitteilung zur 
Kostensteigerung bei Großprojekten informiert, s Ds. Nr. 2132/2018. Diese ist allerdings nicht haltbar und 
wird zurzeit neu ermittelt. Erst nach Information der Fachgremien kann die Kostensteigerung Aufnahme in 
die vorliegende Mitteilung finden. 
Im Weidenbruch                  
Abriss und Neubau Schule  + 6 
Sportübungseinheiten
2017 95.800.000 16.500.000 7 112.300.000 HS 16.500.000 100%
Der Rat hat am 07.06.2018 die Mehrkosten in Höhe von 16,5 Mio. € gegenüber Baubeschluss vom 
28.09.2017 (Ds. Nr. 2321/2017) zur Kenntnis genommen und der Fortführung der Maßnahme zugestimmt, 
s. Vorlagen Nummer 1318/2018.
Straßentunnel Grenzstraße 2012 31.000.000 2.000.000 8 33.000.000 B 2.000.000 100%
Die Mehrkosten resultieren aus technisch bedingten Erschwernissen bei der Bauausführung wie zum 
Beispiel die neue Innenschale im oberen Tunnel oder das aus statischen Gründen erforderliches Sanieren 
in kleinteiligen Arbeitsschritten. Es wird auf die Mitteilung im Verkehrsausschuss Ds. Nr. 3282/2017 
hingewiesen.
Alle Großprojekte mit Kostensteigerung
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
1/8

Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
Mülheimer Brücke 2016 101.420.220 62.180.000 8 163.600.220 HS 62.180.000 100 %
Im Zuge der  Planungen während der LPH 1 bis 3 HOAI hatte sich für alle Bauwerksbereiche und 
insbesondere für die rechtsrheinische Rampe eine deutliche Verschlechterung des Bauwerkszustandes 
gezeigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Sanierungsplanung in Höhe von 
rd. 38,8 Mio. € aus 2010 nichts mehr mit dem Baubeschluss gemein hat. Das Bauwerk wird nicht nur 
generalerneuert, sondern darüber hinaus den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen ( incl. Erhöhung 
der Tragfähigkeit für höhere Lastenklassen) entsprechend verstärkt. Fortschreitende vertiefende 
Untersuchungen und Planungen haben auch ergeben, dass eine ursprünglich angedachte Sanierung der 
rrh. Rampe nicht mehr zielführend, sondern aufgrund des Bauwerkszustandes ein Abriss und Neubau der 
kompletten Rampe sachlich geboten ist.. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die Vorgehensweise 
zusätzlich bestätigt. Im Juni 2016 wurde der Baubeschluss (1105/2016)  gefasst, welcher mit einer 
Kostensumme von insgesamt 101.420.220 € abschließt. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass aufgrund 
der Erhöhung der Tragfähigkeit für höhere Lastklassen ein Zugang zur Förderung der Baumaßnahme 
durch das Land NRW erfolgt ist. Ein eingereichter Förderantrag wird derzeit geprüft, eine Förderung würde 
den städtischen Eigenanteil erheblich senken. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens wurde im 
Rahmen der Submission festgestellt, dass das Kostenvolumen auf einen Umfang von 163,6 Mio. € steigt. 
Dies setzt sich aus der Beauftragung des Auftragnehmers in Höhe von rd. 140 Mio. € sowie der restlichen 
Projektkosten zusammen. Es wird auf die Mehrkostenmitteilung 2041/2017/1 (28.09.2017) und Mitteilung 
0805/2019 hingewiesen.
Kartäuserwall 40; Neubau 
Erweiterung mit 
Kammermusiksaal
2013 12.457.900 5.142.100 8 17.600.000 B 278.100 5,4%
HS + VB 3.327.000 64,7%
ZP 1.537.000 29,9%
Ottostraße 87; Erweiterungbau 
Mensa / Klassen / Turnhalle 
AMG
2013 12.400.000 4.200.000 8 16.600.000 B 180.000 4,0%
GN            250.000 6,0%
VB            330.000 8,0%
GRV            980.000 24,0%
M 1.080.000 26,0%
HS 750.000 17,0%
S 630.000 15,0%
Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018  bzw. 
Kostenfortschreibungsbeschluss vom 23.04.2019 durch den BA GW Ds. Nr. 3514/2017.
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft hat am 04.02.2019 den erhöhten Gesamtkosten von 16,6 
Mio. Euro zugestimmt. Auf die Ausführungen in Ds. Nr. 3156/2018/1 wird hingewiesen.                                
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Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
Ossietzkystraße; Neubau 
Gesamtschule 2015 43.638.000 5.300.000 8 48.938.000 B 605.250  8,2%
GN            36.200  0,5%
M 557.350  7,6%
ZP 357.400  5,0%
VB            3.523.900  48,0%
GRV            478.000  6,5%
S                        1.848.200  25,0%
S                        -2.106.300  (Risikovorsorge 
Baubeschluss)
Genovevastraße; 
Erweiterungsbau 2014 16.062.000 538.000 8 16.600.000 HS 538.000 100 % Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018
Der Betriebssausschusss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat der Kostensteigerung in Höhe von rd. 5,3 
Mio. € in seiner Sitzung am 25.03.2019 - einstimmig zugestimmt. Auf die Ausführungen in Ds. Nr. 
0803/2019 wird hingewiesen.
3/8

Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
Bildungslandschaft Altstadt Nord 
(BAN); Sanierung und Anbau 
Hansa Gymnasium; Neubau 
Mensa- und Werkstatthaus; 
Neubau Studienhaus; Neubau 
Realschule; Neubau 
Kindertagesstätte; Sanierung und 
Anbau Grundschule; Baufeld A 
und B
2014+2015 60.891.270 22.970.832 8 83.862.102 B 1.635.587 7%
GN            283.446 1%
M 6.441.300 28%
ZP 5.830.942 25%
VB            1.689.606 7%
HS 2.467.098 11%
GRV            1.727.810 8%
S                        2.895.043 13%
MiQua (eheml. Archäologische 
Zone) Neubau /Erweiterung 2013 51.773.000 25.227.000 8 77.000.000 B 1.815.400 7,2 %
M 1.654.000 6,6 %
ZP 3.060.000 12,1 %
S 2.534.600 10,0 %
N 2.602.000 10,3 %
GRV            155.000 0,6 %
RKZ 3.600.000 14,2 %
GN            9.806.000 38,9 %
Aufteilung des Gesamtprojektes,  da Bauabschnitt C (Sanierung Abendgymnasium) sich erst in der 
Leistungsphase 3 befindet, s. nächste Zeile. Zu den aufgeführten Mehrkosten kommen unerwartete 
Instandhaltungsmaßnahmen von 3,14 Mio € hinzu, welche ebenfalls im Mehrkostenbeschluss angemeldet 
wurden. 
Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018
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Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
Fühlinger Weg 7                   
Neubau inkl. TH 2013 12.800.000 925.000 8 13.725.000 S 925.000 100 %
Gem. Baubeschlus vom 18.07.2013 (2967/2012/1) wurde eine Umsetzung der EnEV 2009 mit 
Gesamtkosten (brutto, einschl. Einrichtung) in Höhe von 12,8 Mio.€ beschlossen.
In einer Mitteilung (0314/2015) wurde bekannt gegeben, dass zur Ausführung doch die EnEV 2014 zur 
Anwendung kommen muss. Daraus resultierende Mehrkosten wurden dem Grunde nach angemeldet, 
ohne diese seinerzeit näher zu beziffern.
Der Baubeginn erfolgte am 24.04.2017, die Fertigstellung/Inbetreibnahme ist im August 2019 vorgesehen. 
Feuerwehrzentrum Kalk; Neubau 2014 27.233.100 6.692.831 8 33.925.931 B 1.001.000 15%
GN            254.000 4%
M 1.443.000 22%
ZP 750.000 11%
VB            745.000 11%
HS 1.154.000 17%
GRV            270.000 4%
S                        1.075.000 16%
Hubschrauberbetriebsstation 
Kalkberg; Neubau 2011 11.342.500 5.157.500 8 16.500.000 S 5.157.500 100% Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Nutzungsunabhängige 
Haldenstabilisierung Kalkberg 2016 10.500.950 6.730.250 17.231.200 S 6.730.250 100% Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Am 14.02.2019 gab es eine haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates über eine Kostenerhöhung, Ds. 
Nr. 4195/2018. Die Kostenerhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus den Baugrundrisiken 
(Bodenbeschaffenheit, Kampfmittelsondierung) (B), den Bauzeitverlängerungen, sowie den 
Baupreissteigerungen in Folge Bauzeitverlängerung. Darüber hinaus durch erhöhte 
Submissionsergebnisse aufgrund gestiegener Baukonjunktur und eingeengte Bieterkreise 
(Feuerwehretechnik). Außerdem durch Insolvenzen, Kündigungen und daraus resultierende 
Ersatzvornahmen (S).
5/8

Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
Hauptfeuerwehrzentrale, 
Scheibenstr. 13, Köln 
Weidenpesch; Erweiterung und 
Generalinstandsetzung
2014 40.600.000 13.881.347 8 54.481.347 B 2.366.000 17%
GN            500.000 4%
M 280.000 2%
ZP 1.775.000 13%
VB            3.095.000 22%
HS 2.166.000 16%
GRV            551.000 4%
S                        3.148.000 23%
Domumgebung 
(Projekt aus UNESCO-
Programm), Bauabschnitt 1 
(Bauphase 1, 2 und 3) und 
Bauabschnitt 3             
2012, 2013, 
2014 20.160.000 8.340.000 8, 9 28.500.000 B 8.340.000 100%
Die Maßnahme ist baulich nahezu abgeschlossen. Es erfolgen noch Nacharbeiten an einzelnen Gewerken 
sowie die Installation des "Medienbandes" im Tunnel. Dementsprechend gibt es noch Restleistungen aus 
der Leistungsphase 8 HOAI sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 HOAI. Es wird jedoch darauf 
hingewiesen, dass noch nicht alle Nachträge bearbeitet und beauftragt worden sind. Somit kann noch nicht 
abschließend festgestellt werden, dass die Kostenentwicklung eingehalten wird, s. hierzu Ratsbeschluss 
vom 15.03.2016 Ds. Nr. 3828/2015. Im übrigen gilt:  Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 
2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Der zweite von drei Bauabschnitten ist seit 3/2018 im Bau. Durch Bauzeitverzögerungen, 
Kampfmitteluntersuchungen, Schadstoffsanierungen und Kostensteigerungen in den Vergaben sind 
Abweichungen dem Rat am 14.02.2019 vorgelegt worden. Vorlage Nummer 3726/2018.
6/8

Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
Severinstraße; Generalsanierung 
FWG 2010 20.457.000 9.838.977 9 30.295.977 B 550.000 5,6%
GN            990.000 10,1%
GRV            3.000.000 30,5%
M 4.320.000 43,9%
ZP 480.000 4,9%
S 498.977 5,1%
Rendsburger Platz 1; Neubau, 
Sanierung TH / Kita / JH 2010 14.600.000 4.492.300 9 19.092.300 HS 1.900.000 42,3%
GRV            150.000 3,3%
GN            450.000 10,0%
B 1.200.000 26,7%
VB            450.000 10,0%
S 342.300 7,6%
623.808.555 202.066.137 825.874.692
561.581.383 -6.913.600 554.667.783
1.185.389.938 195.152.537 1.380.542.475
16,46%
15,46%
1,00%
Vorjahreswert
Veränderung nach Vergleich  in %
Summe Anlage 1B
Summe Anlage 1A
Summe Anlage 1A und 1B  (ohne 
Bühnen)
Prozentuale Kostensteigerung im 
Schnitt - Anlage 1 a und 1b (ohne 
Bühnen)
Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018
Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Schule ist seit Sommer 2013 in Betrieb; Klageverfahren wg. Insolvenz konnte noch nicht abgeschlossen 
werden.
7/8

Anlage 1 B      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
Bühnen Köln; Generalsanierung
2011
253.000.000 292.000.000 3 545.000.000 Das Projekt wurde im Sommer 2015 neu aufgegleist, seit Mai 2016 liegen Bauherrschaft und 
Projektleitung bei den Bühnen, mit einem eigenen Team von 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das 
Projekt dort neu aufgestellt. Die Kosten- und Terminprognose vom 03.07.2017 kalkuliert Gesamtkosten 
zwischen 545 Mio.€ und 570 Mio. € und eine Fertigstellung im vierten Quartal 2022. 
1.438.389.938 487.152.537 1.925.542.475
Hinsichtlich der Aufteilung der Kostenfaktoren im Fall Bühnen wird auf die mtl. Berichterstattung 
verwiesen.
33,87%
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Kürzel 
Kosten-
faktor/en 
Anteil Kosten-faktor 
in € prozentualer Anteil
Bühnen Köln; Generalsanierung
2011
253.000.000 317.000.000 3 570.000.000
s.o.
1.438.389.938 512.152.537 1.950.542.475
35,61%
Summe Anlage 1A und 1B  mit 
Bühnen bei einer 
Kostensteigerung von 317 Mio €)
Durchschnittliche 
Kostensteigerung Anlage 1A und 
1B mit Bühnen bei einer 
Kostensteigerung von 317 Mio. € 
Summe Anlage 1A und 1B  mit 
Bühnen bei einer 
Kostensteigerung von 292 Mio €)
Durchschnittliche 
Kostensteigerung Anlage 1A und 
1B mit Bühnen bei einer 
Kostensteigerung von 292 Mio. € 
Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ 
Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in 
Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. 
Tabellenblatt Kostenfaktoren
Anmerkungen    
8/8

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

3591 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 22.05.2019 
 1740/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 21.05.2019 
Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 01.07.2019 
 
Kostensteigerungen bei Großprojekten 
Beantworturng einer Anfrage der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln AN/0361/2019 
Ausgangslage 
 
Bei der Beurteilung der Kostensteigerung von Großprojekten sind zwei Projektabschnitte zu unter-
scheiden:  
 
Zeitraum ab Planungsphase 4: 
Baubeschluss auf der Grundlage einer fundierten Kostenberechnung. 
 
Von einer Kostensteigerung sollte erst nach Vorliegen eines Baubeschlusses mit einer Kostenbe-
rechnung auf der Grundlage einer hinreichend konkretisierten Entwurfsplanung (Abschluss der Leis-
tungsphase 3) gesprochen werden. 
 
Die Kostenfortschreibungen für sämtliche Großprojekte werden abweichend zur bisherigen Handha-
bung (ehemalige Anlage 1) aus Gründen der Übersichtlichkeit in Maßnahmen ohne Kostensteigerun-
gen (Anlage 1A) und Projekten mit Kostensteigerung (Anlage 1B) dargestellt. In Anlage 1 B sind die 
Maßnahmen aufsteigend nach Leistungsphasen sortiert und die Kostensteigerungen nach Kostenfak-
toren bzw. Ursachen für die Kostensteigerung (s. auch Anlage 0.1) aufgeteilt und beziffert, sofern die 
Hauptursache nicht nur auf einen Kostenfaktor zurückzuführen ist.  
 
Zeitraum bis einschließlich Planungsphase 3: 
Kostenorientierungswert im Rahmen der Spezifizierung des Projektvolumens.  
 
Großprojekte, die sich noch innerhalb der Planung der Leistungsphasen 1-3 HOAI befinden, werden 
in Anlage 2 nur nachrichtlich abgebildet.  
Aufgrund des frühen Planungsstadiums liegen für diese Projekte noch keine validen Berechnungen 
vor. Für die Verwaltung besteht lediglich eine Legitimation, Ressourcen (insbesondere Planungskos-
ten) auf Basis der Indikationen zum Kostenrahmen zu budgetieren bzw. zu investieren.  
Vor diesem Hintergrund handelt es sich bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 sachlich um keine 
Kostensteigerung, sondern um eine dem normalen Planungsprozess geschuldete Spezifizierung des 
Projektvolumens, die mit der Prognose eines noch nicht belastbaren Kostenorientierungswertes ein-
hergeht.  
 
Auf die weitergehenden Erläuterungen in der Anlage wird verwiesen.

2 
 
 
Hinweis 
 
Bei verschiedenen Maßnahmen haben sich die Kosten gegenüber dem Baubeschluss weiter entwi-
ckelt bzw. verändert. In einigen dieser Fälle werden parallel zur Beantwortung dieser Anfrage Be-
schlussvorlagen bzw. Mitteilungen für die zuständigen Fachausschüsse vorbereitet. Damit die Fach-
ausschüsse Gelegenheit haben, sich vorab mit den Informationen zu befassen, werden in der vorlie-
genden Auflistung nur die Kostenentwicklungen genannt, für die bis zum Stichtag 04.04.2019 
schlussgezeichnete Vorlagen in Session freigegeben sind.  
 
Auswertung 
 
Unter Einbeziehung aller Maßnahmen der Anlage 1A und 1B ergibt sich eine durchschnittliche Kos-
tensteigerung von 16,46 %. Der Vorjahreswert lag bei 15,46%. 
Für die Generalsanierung der Bühnen wurde gegenüber der Kostenberechnung von 253 Mio. € bei 
Baubeschluss eine Kostenentwicklung zwischen 292 Mio. € (entspricht 115,42 %) und 317 Mio. € 
(entspricht 125,30 %) ermittelt. Bezieht man diese Kosten in die Berechnung der durchschnittlichen 
Kostensteigerung aller städtischen Großprojekte mit ein, ergibt sich im besten Falle eine durchschnitt-
liche Kostensteigerung von 33,87 % und im schlechtesten Falle von 35,61 %. 
 
Gez. Reker

Anlage

4843 Zeichen

[*„Kostensicherheit bei Bauprojekten – Bessere Voraussetzungen durch die DIN 276-1“, Ingeborg Dusatko, Wolfdietrich 
Kalusche, Lehrstuhl Planungs- und Bauökonomie BTU Cottbus] 
 
 
 
 
Erläuterungen zur Abgrenzung des Begriffes Kostensteigerung von der Spezifizierung des Projektvolumens auf 
Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes 
 
In der Anfrage wird unterschieden zwischen „geplanten“ und „durchgeführten“ Großprojekten . Diese differen-
zierte Sichtweise entspricht den unterschiedlichen Stadien von Planung und Umsetzung, die ein Großprojekt 
von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführung durchläuft. In der Honorarordnung für Architekten - und Inge-
nieurleistungen (HOAI) wird bereits der Prozess der Planung in verschiedene Leistungsphasen (LPH) aufgeteilt. 
Sowohl die Objektplanungen (Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke  und 
Verkehrsanlagen), als auch die Fachplanungen (Leistungsbilder Tragwerksplanung – nur bis LPH 6 -, Techni-
sche Ausrüstung) bauen nach den Leistungsbildern der HOAI auf folgende Leistungsphasen auf:   
LPH 
nach 
HOAI 
Inhalt  Stand Kosten-
entwicklung 
Gerichtlich anerkannte Tole-
ranz in der Kostenentwicklung 
1 Grundlagenermittlung Vorvertragliche 
Kostenschätzung 
+- 40 % 
2 Vorplanung Kostenschätzung +- 30 % 
3 Entwurfsplanung Kostenberech-
nung 
+- 20 % 
4 Genehmigungsplanung   
5 Ausführungsplanung   
6  Vorbereitung der Vergabe Kostenanschlag +- 10 % 
7 Mitwirkung bei der Vergabe Kostenanschlag  
8 Bauoberleitung bzw. Objektüber-
wachung, Bauüberwachung und 
Dokumentation 
Kostenfeststel-
lung 
0 % 
9 Objektbetreuung   
 
Je weiter die Planung voranschreitet, desto größer werden die Anforderungen an die Kostenprognose: „Im 
Rahmen der vom Architekten zu erbringenden Grundleistungen werden an den Genauigkeitsgrad von Koste n-
ermittlungen mit zunehmendem Planungsfortschritt größere Anforderungen gestellt. In der Fachliteratur und den 
bisher zu diesem Thema ergangenen Gerichtsurteilen werden die Gren zlinien der Toleranzbereiche wie folgt [in 
obiger Tabelle] definiert […].“*: 
 
Um die Planung von Großprojekten überhaupt aufnehmen zu können, wird vorab ein Kostenvoranschlag für den 
Haushaltsplan benötigt. Dieser erfolgt in der Regel auf der Basis einer groben Schätzung, die in diesem frühen 
Stadium noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist und gar nicht genau sein kann. Es handelt sich dabei 
um einen prognostizierten Kostenorientierungswert. Detailinformationen verdichten sich erst im Laufe der 
Grundlagenermittlung, der Vor- und  der Entwurfsplanung. Dementsprechend muss das finanzielle Projektvol u-
men immer wieder dem Stand der Planung angepasst werden. Die oben dargestellte Spannbreite gerichtlich 
anerkannter Abweichungen wird in der Fachliteratur wie folgt abgebildet: 
 
 
Anlage

2 
 
Abb.: KOCHENDÖRFER, Bau-Projekt-Management, 2010, S. 150 
 
Für ein Großprojekt muss also mindestens die Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) abgeschlossen sein, 
um eine gesicherte Kostenberechnung vornehmen zu können. Erst diese Kostenberechnung ist Grundlage für 
eine Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Darauf aufbauend wird der jeweilige Ba ubeschluss dem 
Rat zur Entscheidung vorgelegt. Wie oben dargelegt, erkennen Gerichte selbst nach abgeschlossener Kosten-
berechnung Schwankungen des Projektvolumens von plus/minus 20 % an.  
 
Es ist somit dem regulären Planungsprozess geschuldet, dass sich das Projektvolumen während der Leis-
tungsphasen 1 bis 3 mit fortschreitender und erweiterter Planung auf Basis des ursprünglich prognostizierten 
Kostenorientierungswertes spezifiziert. Daher kann als Grundlage für eine nachträgliche Beurteilung der Ko s-
tenentwicklung aus dem Gebot der Sachlichkeit heraus nur die Kostenberechnung als Basis des Baubeschlu s-
ses verwendet werden. Erst ab diesem Zeitpunkt (Baubeschluss inklusive Kostenberechnung) kann von einer 
Kostensteigerung gesprochen werden. 
 
Auch nach dem Baubeschluss können sich unvermeidbare Mehrkosten ergeben. Bei den Großsanierungen der 
Bestandsbauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, wie aktuell bei den Sanierungen der 
Rheinbrücken, werden häufig erst während der Bauarbeiten vorab nicht erkennbare Sanierungserfordernisse 
festgestellt. Diese sind aufgrund des Alters der Bauwerke und auf Grundlage der alten Bauwerksbestands pläne 
bzw. -bücher trotz sorgfältigster Planung im Vorfeld oft nicht ersichtlich und damit auch nicht kalkulierbar.  
 
Zusätzlich muss die lange Dauer der Umsetzung vieler Großprojekte berücksichtigt werden. Das statistische 
Bundesamt hat - je nachdem, ob es sich um eine Hochbau - oder Tiefbaumaßnahme handelt - eine Steigerung 
der Baupreisindizes von rd. 4,8 bis 7,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (Vergleich Wert Februar 2019 mit 
Wert Februar 2018) errechnet.

Anlage 0.1

796 Zeichen

Anlage 0.1
B
Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet  sind - nicht vorhersehbare 
Mängel der Bausubstanz u. a.
GN Geänderte Nutzeranforderungen
A Auslagerung
M Massenmehrungen, inkl. notwendige Änderung der Bauausführung
ZP Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen
VB
Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung, inkl. Steigerung des 
Baupreisindexes, erhöhter Personal- und Gerätebedarf zur rechtz. 
Fertigstellung
HS Höhere Submissionsergebnisse
GRV
Geänderte rechtliche Vorgaben inkl. Nicht vorhersehbare 
Brandschutzauflagen und Gründe des Baum- und Denkmalschutzes, 
Änderungen der HOAI
NS Nutzung von Synergieeffekten
S Sonstiges
RKZ Risikozuschlag
Kostenfaktoren bzw. 
Ursachengruppe für 
Kostenveränderung
Bei Kostenveränderung in Anlage 1 B: Erläuterung der Abkürzungen zu den Kostenfaktoren

Anlage 1A

3750 Zeichen

Anlage 1 A      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Ursachen und Anmerkungen    
Verlängerung der 
Industriestraße (Merianstraße 
bis Mennweg)
2014 12.737.000 -3.437.000 5 9.300.000
Der Hauptauftrag (zzgl. Nachträge) bleibt voraussichtlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung. Der 
Baubeginn erfolgte am 04.11.2014. Die Maßnahme wurde im Juni 2016 für den Verkehr frei gegeben. Die 
Nachtragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden Begrünung und Ausgleichspflanzungen 
durchgeführt.
Stadtbahnbauprojekt 
Bocklemünd/Mengenich, 2. 
Baustufe 
2014 6.769.000 0 3 6.769.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Nord-Süd Stadtbahn, 3. 
Baustufe (netto-Beträge; Bau 
incl. 
Grunderwerb/Abrissgebäude 
und Schallschutzmaß-nahmen)
2015 64.689.741 0 3 64.689.741 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Kolkrabenweg 65; Abriss u. 
Neubau 2015 24.720.000 0 8 24.720.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Breitenbachstraße; Neubau 
Schule und Turnhalle sowie 
Hausmeisterwohnung
2015 13.750.000 0 8 13.750.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018
Bildungslandschaft Altstadt 
Nord (BAN); Sanierung 
Abendgymnasium 
Geronsmühlengasse Baufeld C
2019 32.245.202 0 3 32.245.202 Baubeschluss vom 14.02.2019 (Session-Nr.: 2589/2018).
Kantstraße Erweiterungsbau 2016 33.563.000 0 8 33.563.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Nachtigallenstr. Neubau für RS 
und Gymnasium 2016 11.323.800 0 7 11.323.800 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Nikolausstr. 51-55         
Erweiterungsbauten Schiller / 
EvT
2016 16.851.000 0 7 16.851.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Großprojekte ohne Kostensteigerung bzw. mit positiver Kostenentwicklung         
1/2

Anlage 1 A      
Maßnahme
Bau-
beschluss 
aus
Kostenberechnung bei 
Baubeschluss (bisher 
vom Rat genehmigtes 
Budget)                                   
in €
Kostenentwicklung
(Steigerung +
Senkung -) in €
LPH
Prognose nach 
Mehrkosten-
beschluss  in €
Ursachen und Anmerkungen    
Heliosgelände                   
Universitätsschule 2019 91.720.000 0 3 91.720.000 Baubeschluss vom 14.02.2019 (Session-Nr.: 3635/2018)
Historisches Archiv; Neubau 2015 83.576.600 -3.476.600 8 80.100.000 Die Gesamtkosten gemäß Baubeschluss enthalten einen Risikozuschlag. Der Risikozuschlag ist inzwischen 
ausgeschöpft, das Gesamtbudget (Projektbudget incl. Risikoreserve) wird zur Zeit eingehalten. 
Leybergstr.                     
Erweiterungsbau und 
Dreifachturnhalle
2019 39.300.000 0 8 39.300.000 Hauptausschuss 11.03.2019
(0459/2019)
Schulzentrum Ostlandstr. 39 
Neubau und GI,             
Realschulen Lassallestr. und 
Fürstenbergstr. Neubau und GI,                                                   
KGS Wilh.-Schreiber-Str. GI 
und  Neubau  (ÖPP Los 3)
2017* 104.000.000 0 5 104.000.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.                                    *(ÖPP-
Projekt)
Schaugewächshauser 2015 11.366.400 0 8 11.366.400 Kombinierter Planungs- und Baubeschluss 23.06.2015. Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 
2018, s. Ds. Nr. 2132/2018
Bürgeramt Chorweiler
GI 2013 14.969.640 0 8 14.969.640 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018.  
Summe 561.581.383 -6.913.600 554.667.783
2/2

Anlage 2

15793 Zeichen

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 2
Maßnahme
Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsphase Anmerkungen
Straßentunnel 
Rheinuferstraße 12.000.000 0 12.000.00 0 Die Ertüchtigung des Straßentunnels Rheinuferstraße ist frühestens ab 
2019 geplant. 
Straßentunnel 
Herkulesstraße 10.170.000 16.748.000 26.918.000 3
Die im Rahmen der Grobkostenschätzung genannten Kosten basieren 
auf einem sehr umfänglichen Sanierungskonzept. Derzeit werden 
weitere Sanierungsvarianten geprüft, die ebenso den Regeln der 
Technik entsprechen jedoch zu einer günstigen Umsetzung der 
Sanierungsmaßnahme führen könnten. Zu dieser Maßnahme ist noch 
kein Baubeschluss gefasst worden. 
Stadtbahn Rhein-Sieg,
Bauabschnitt Zündorf 
Ranzeler Straße
11.160.000 -60.000 11.100.000 1
Die Maßnahme wurde 2002 im Rahmen einer Prioritätenliste aufgeführt 
und vom Rat beschlossen. Es gibt keinen konkreten Baubeschluss, die 
städtischen Kosten basieren auf einer Kostenschätzung.
Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen 
in Stadtbahntunneln
15.844.000 -12.334.000 3.510.000 3
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Änderung des 
Grundsatzbeschlusses vom 15.05.2001 sowie die Änderung des 
erweiterten Baubeschlusses vom 10.09.2009 beschlossen und 
verzichtet auf eine Ausstattung der Stadtbahntunnel mit trockenen 
Löschwasserleitungen. Der Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in 
den Haltestellen wird fortgeführt. Durch den Ratsbeschluss werden die 
ursprünglich geplanten Mittel für die Ausstattung der Stadtbahntunnel 
nicht benötigt. Es besteht ein Bedarf an Mitteln für die Ausstattung der 
Haltestellen. Die Kosten für den Einbau von trockenen 
Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in 
den Haltestellen basieren auf einer Kostenschätzung.
Deutzer Brücke 23.904.396 -2.874.396 21.030.000 0
Aktueller Planungsstand - Arbeiten an rechtsrheinischer Rampe waren 
günstiger ausgefallen als ursprünglich angenommen. Nr-Rili hat hier 
keine Relevanz, da kein Schwerlastverkehr auf der Deutzer Brücke 
zugelassen ist.
1/7

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 2
Maßnahme
Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsphase Anmerkungen
Severinsbrücke 28.054.555 11.161.445 39.216.000 0
Zoobrücke 37.234.238 9.476.762 46.711.000 0
Brücke Frankfurter 
Str.(B8) über die 
Stadtautobahn (B55a)
14.890.000 0 14.890.000 3
Die im Planungsbeschluss (3266/2016) des Rates im Jahr 2017 
genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die 
sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine 
Baubeschlüsse gefasst worden.
3. Baustufe Nord-Süd 
Stadtbahn - P+R-Anlage 14.300.000 0 14.300.000 3
Die im Planungsbeschluss (2384/2016) des Rates im Jahr 2016 
genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die 
sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine 
Baubeschlüsse gefasst worden.
Die vom Bund in 2011 eingeführte und einheitliche 
Nachrechnungsrichtlinie (kurz: Nr-Rili) hat ergeben, dass die Brücken 
in ihrem jetzt vorhandenen Zustand bereits heute kaum mehr in der 
Lage sind, die originären Belastungen aus den 
Einstufungsberechnungen (Brückenklasse 60 nach DIN 1072) 
ermüdungssicher aufzunehmen. Dies bedeutet mittelfristig, dass die 
Tragkraft der Brücken wesentlich umfassender erhöht werden muss, 
dies war bei der ursprünglichen groben Kostenschätzung noch nicht 
ersichtlich. Wie bei der Mülheimer Brücke wird dies auch bei der 
Severins- und Zoobrücke zu einer Erhöhung des Projektvolumens 
führen. 
2/7

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 2
Maßnahme
Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsphase Anmerkungen
Herstellung von 8 
stationären 
Verschlusssystemen an 
der Kölner U-Bahn zum 
Schutz vor Hoch-
/Grundhochwasser
16.650.000 0 16.650.000 2
Die im Planungsbeschluss (2379/2016) des Rates im Jahr 2016 
genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die 
sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine 
Baubeschlüsse gefasst worden.
Stadtbahnanbindung 
Rondorf/Meschenich-
Nord 
94.010.000 0 94.010.000 1
Die im Planungsbeschluss (1614/2018) des Rates im Jahr 2018 
genannten städtischen Kosten entsprechen ersten 
Grobkostenschätzungen, die sich mit fortschreitender Planung 
konkretisieren. Es sind noch keine Baubeschlüsse gefasst worden.
Thusneldastr. 15-17 
Machbarkeitsstudie, 
Erw. Unterrichts- und 
Verwaltungsräume + TH
21.000.000 0 21.000.000 1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens.
Ulrichgasse 1-3 
(Kartäuserwall 30) 
Neubau Turnhallen und 
Mensa
12.000.000 0 12.000.000 1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens.
Ulrichgasse 1-3 
(Kartäuserwall 30)       
GI Trakt A + 
Energetische Sanierung 
Trakt B und 
Werkstätten
23.000.000 0 23.000.000 2+3
Die Entwurfsplanung der Generalsanierung des Berufskolleg Ulrepforte 
ist zur Zeit in Bearbeitung. Derzeit erfolgt die Planungsabstimmung der 
neuen Werkstattausrüstung. Erst danach kann die Kostenberechnung 
für die gesamte Sanierung erfolgen. 
3/7

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 2
Maßnahme
Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsphase Anmerkungen
Raderthalgürtel           
GI Schulgebäude + 
Turnhalle
74.000.000 6.000.000 80.000.000 3
Höhere Kostensicherheit infolge weitergefühter vertiefender Planung. 
Nachträgliche Ertüchtigung der Bodenplatte der 3-fach TH 
(Verstärkung gegen den anstehenden Wasserdruck und Abdichtung 
infolge eines heute genaueren Grundwassermesspegels und eines 
verschärften Berechnungsverfahrens infolge einer DIN-Änderung); 
Aufnahme in die Denkmalliste, dadurch verschärfte Auflagen.
Castroper Str. 7                 
Erw. GT incl. 2fach-TH 14.600.000 9.554.000 24.154.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Spezifizierung ist 
dem Rat bereits mitgeteilt worden.
Auf dem Sandberg    
Erweiterungsbau 11.000.000 0 11.000.000
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit  im 
Vergabeverfahren TU.
Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit 
beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz 
für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt.
Zentralbibliothek               
Generalsanierung 15.800.000 15.635.500 31.435.500 3 Derzeit befindet sich eine Beschlussvorlage zu veränderten Kosten und 
Terminen in der Verwaltungsabstimmung.
Kölnischen 
Stadtmuseum               
Neubau und 
Generalinstandsetzung
Der Neubau des "Kölnischen Stadtmuseums" erfolgt im 
Zusammenhang mit der Realisierung der "Historischen Mitte". (siehe 
auch Ratsbeschluss vom 03.05.2018)
Römisch-Germanisches-
Museum         
Erweiterung und 
Generalinstandsetzung
18.300.000 23.700.000 42.000.000 1
Gemäß Ratsbeschluss vom 19.12.2017 D. Nr. 2983/2017) kann die 
Planung bis zur Entwurfsplanung fortgeführt werden. Nach dem 
Übergang der Kulturprojekte an die Gebäudewirtschaft müssen nun 
zunächst die VgV-Verfahren zur Findung der Planungsbeteiligten 
vorbereitet werden.
Neubau Historische 
Mitte 115.000.000 0 115.000.000 1
Der Rat der Stadt Köln hat am 03.05.2018 einen erweiterten 
Planungsbeschluss auf der Grundlage der geänderten 
Rahmenbedingungen und der Weiterentwicklung des 
Wettbewerbsentwurfs getroffen. Zunächst werden nun die VgV-
Verfahren zur Findung der weiteren Projektbeteiligten vorbereitet sowie 
die Abstimmungen zur Gründung einer gemeinsamen 
Projektorganisation mit der Hohen Domkirche begonnen.
Anlage2Anlage2
4/7

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 2
Maßnahme
Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsphase Anmerkungen
Wallraf-Richartz-
Museum und Fondation 
Corboud                           
Erweiterung
41.100.000 0 41.100.000 1 Unverändert.
Bezirksrathaus 
Rodenkirchen
Neubau
18.117.750 0 18.117.750 1
Die Kosten für den Neubau des Bezirksrathauses wurden für den 
Wettbewerb mit einer Baukostenobergrenze festgelegt. Gewinner des 
Wettbewerbs ist das Architekturbüro JSWD Architekten GmbH & 
Co.KG. Zur Zeit wird das Verhandlungsverfahren mit dem Abschluss 
eines Vertrages als Generalplaner durchgeführt.
Kattowitzer Str.
3-fach TH und 4 UR 13.157.000 0 13.157.000 1
Planungsauftrag vom 29.01.2018. 
Derzeit werden die VgV-Verfahren für TGA, TWP und Projektsteuerung 
vorbereitet. 
Gaedestraße
Neubau mit TH
14.280.000 0 14.280.000 2
Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, 
derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 
0460/2016. Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Statthalterhofallee
Neubau mit TH 10.830.000
16.700.000 (ohne 
Risikokosten), 
23.700.000 (mit 
Risikokosten)
10.830.000 2
Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, 
derzeit Grundlagenermittlung.  Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 
0460/2016. Erhöhung der Zügigkeit durch geänderten 
Planungsbeschlusses 2850/2017. Kostenschätzung liegt noch nicht 
vor.
Anlage2
5/7

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 2
Maßnahme
Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsphase Anmerkungen
Thessalonikiallee
Neubau mit TH 14.030.000 14.030.000 2
Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, 
derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 
0460/2016. Zwei- statt Einfachsporthalle gem. Ratsbeschluss vom 
30.06.16 i.V.m. 0276/2017. Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Friedrich-Karl-Str.
Neubau mit TH 1.900.000 0 1.900.000 1
Derzeit durchläuft eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des gefassten 
Planungsbeschlusses (4143/2013) die Fachgremien. Die an diesem 
Standort ursprünglich vorgesehene Modulbauweise lässt sich nicht 
umsetzen (damals geschätzte Gesamtkosten rd. 30 Mio. €). Diese 
Beschlussvorlage enthält einen neuen Planungsbeschluss bis LPH 3 
einschließlich, s. Ds Nr. 1444/2016/1. Durchläuft die Vorlage die 
Fachgremien, ist ein Ratsbeschluss für den 05.07.2018 vorgesehen.
Derzeit sind nur die Planungskosten bis LPH3 beschlossen und in 
der Tabelle aufgeführt.
Niehler Kirchweg 120     
Erweiterungsbauten + 3 
TH + 2 GI
35.000.000 14.850.000 49.850.000 2
Neuer Planungsbeschluß wurde am 15.03.2016 gefasst (1822/2015) 
auf Grund von Erweiterungen des Raumprogramms (Zwei 
Erweiterungsbauten, eine zusätzliche 3fach-Turnhalle sowie eine GI 
und ein Parkdeck) und daraus resultierenden Anpassungen an die 
örtlichen Gegebenheiten; die Planungskosten der LPH 1- 3 wurden mit 
1,325 Mio. € beziffert.
Die dargestellte Anpassung des Projektvolumens wurde bereits in 2016 
mitgeteilt und ist unverändert.
Sie resultiert aus einer höheren Kostensicherheit infolge 
weitergeführter vertiefender Planung sowie  aufgrund einer 
notwendigen Komplettauslagerung des Schulbetriebs.
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets.
Alte Wallgasse 10
Generalinstandsetzung 
Trakt A, B
18.000.000 0 18.000.000 2 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Anlage2
6/7

Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten  innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau,  Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 2
Maßnahme
Erste 
Grobkostenschätzung in 
der Planungsphase 
(prognostizierter 
Kostenorientierungs-
wert) in €
Spezifizierung des 
Projektvolumens 
aufgrund 
fortschreitender 
und erweiterter 
Planung in € 
Fortgeschriebener 
prognostizierter 
Kostenorientierungswe
rt in €
Leistungsphase Anmerkungen
Alte Wallgasse 10/ 
Palmstr. 1 (Grundstück 
der ehemaligen 
Grundschule)
Erweiterungsbau 
1/2zügig
13.000.000 0 13.000.000
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit  im 
Vergabeverfahren TU.
Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit 
beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz 
für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt.
Frankstr. 26 (GE 
Innenstadt)
Erweiterungsbau
9.000.000 0 9.000.000 3 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Severinswall (GE 
Innenstadt)
Abriss und Neubau
30.000.000 0 30.000.000
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit  im 
Vergabeverfahren TU.
Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit 
beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz 
für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt.
Zusestr./Kölner Str.
Neubau  3/5 Züge mit 3-
fach Turnhalle, 
hochwertige 
Modulbauweise
55.000.000 0 55.000.000
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit  im 
Vergabeverfahren TU.
Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit 
beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz 
für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt.
Escher Str. 247
Erweiterungsbau GT 
und GI
36.000.000 4.000.000 40.000.000 3 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Kretzerstr. 5-7
Erweiterungsbau 15.000.000 0 15.000.000 2 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017)
Am Altenberger 
Kreuz/Siegburger Str. 15.000.000 0 15.000.000
Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. 
(Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit  im 
Vergabeverfahren TU.
Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit 
beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz 
für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt.
2Anlage2
7/7

Beratungsverlauf (4)

21.05.2019 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.07.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1740/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
31.05.2019
Erstellt
16.05.2019 11:52