1740/2019
Kostensteigerungen bei Großprojekten
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Anlage 1B
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Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Georgsplatz 10 Erw. GT und Verwaltung 2016 21.272.615 1.950.000 5 23.222.615 S 1.950.000 100% Gem. Baubeschluß vom 28.06.2016 (1513/2016) wurden Kosten in Höhe von 22,63 Mio.€ (einschließlich Großküche und Einrichtung aber ohne 3-fach TH und ohne "temporäre TH") genehmigt. In der Kostenberechnung aus 2016 (RPA-Nr: KOB 2016/0566; Anlage 5 zum o. g. Baubeschluss) werden die Kosten (brutto) mit 21.272.615 € (mit Abbruch einer TH und mit "Großküche", aber ohne TH-Neubau und ohne EInrichtung) angegeben. Die Kosten für die "temporäre TH" (vorgesehen in der Follerstr., vgl. auch Mitteilung 3885/2015) betragen voraussichtlich rd. 1.950.000 €. In der vorgenannten Mitteilung waren keine Kosten benannt! Die Projektgesamtkosten ergeben sich damit zu: 21.272.615 + 1.950.000 = 23.222.615€. Mainstr. 75 (Sürther Feld) Erweiterungsbau, Klassen, +2 TH 2017* 19.400.000 6 19.400.000 *Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets, Ds. Nr. 0864/2017 (s. Ratsbeschluss vom 04.04.2017). Für die in dem Maßnahmenpaket enthaltenen Projekte, die von einem Generalunternehmer oder einem Totalunternehmer ausgeführt werden sollen, hat der Rat in o. g. Vorlage auf die Fassung von Baubeschlüssen im herkömmlichen Sinne verzichtet. Weil die Maßnahme die LPH 3 weit überschritten hat, gehört sie - der hier abgebildeten Systematik entsprechend - in die vorliegende Anlage 1. Über eine erhebliche Kostenerhöhung wurde bereits in der vorangegangenen Mitteilung zur Kostensteigerung bei Großprojekten informiert, s Ds. Nr. 2132/2018. Diese ist allerdings nicht haltbar und wird zurzeit neu ermittelt. Erst nach Information der Fachgremien kann die Kostensteigerung Aufnahme in die vorliegende Mitteilung finden. Im Weidenbruch Abriss und Neubau Schule + 6 Sportübungseinheiten 2017 95.800.000 16.500.000 7 112.300.000 HS 16.500.000 100% Der Rat hat am 07.06.2018 die Mehrkosten in Höhe von 16,5 Mio. € gegenüber Baubeschluss vom 28.09.2017 (Ds. Nr. 2321/2017) zur Kenntnis genommen und der Fortführung der Maßnahme zugestimmt, s. Vorlagen Nummer 1318/2018. Straßentunnel Grenzstraße 2012 31.000.000 2.000.000 8 33.000.000 B 2.000.000 100% Die Mehrkosten resultieren aus technisch bedingten Erschwernissen bei der Bauausführung wie zum Beispiel die neue Innenschale im oberen Tunnel oder das aus statischen Gründen erforderliches Sanieren in kleinteiligen Arbeitsschritten. Es wird auf die Mitteilung im Verkehrsausschuss Ds. Nr. 3282/2017 hingewiesen. Alle Großprojekte mit Kostensteigerung Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen 1/8 Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen Mülheimer Brücke 2016 101.420.220 62.180.000 8 163.600.220 HS 62.180.000 100 % Im Zuge der Planungen während der LPH 1 bis 3 HOAI hatte sich für alle Bauwerksbereiche und insbesondere für die rechtsrheinische Rampe eine deutliche Verschlechterung des Bauwerkszustandes gezeigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Sanierungsplanung in Höhe von rd. 38,8 Mio. € aus 2010 nichts mehr mit dem Baubeschluss gemein hat. Das Bauwerk wird nicht nur generalerneuert, sondern darüber hinaus den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen ( incl. Erhöhung der Tragfähigkeit für höhere Lastenklassen) entsprechend verstärkt. Fortschreitende vertiefende Untersuchungen und Planungen haben auch ergeben, dass eine ursprünglich angedachte Sanierung der rrh. Rampe nicht mehr zielführend, sondern aufgrund des Bauwerkszustandes ein Abriss und Neubau der kompletten Rampe sachlich geboten ist.. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die Vorgehensweise zusätzlich bestätigt. Im Juni 2016 wurde der Baubeschluss (1105/2016) gefasst, welcher mit einer Kostensumme von insgesamt 101.420.220 € abschließt. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass aufgrund der Erhöhung der Tragfähigkeit für höhere Lastklassen ein Zugang zur Förderung der Baumaßnahme durch das Land NRW erfolgt ist. Ein eingereichter Förderantrag wird derzeit geprüft, eine Förderung würde den städtischen Eigenanteil erheblich senken. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens wurde im Rahmen der Submission festgestellt, dass das Kostenvolumen auf einen Umfang von 163,6 Mio. € steigt. Dies setzt sich aus der Beauftragung des Auftragnehmers in Höhe von rd. 140 Mio. € sowie der restlichen Projektkosten zusammen. Es wird auf die Mehrkostenmitteilung 2041/2017/1 (28.09.2017) und Mitteilung 0805/2019 hingewiesen. Kartäuserwall 40; Neubau Erweiterung mit Kammermusiksaal 2013 12.457.900 5.142.100 8 17.600.000 B 278.100 5,4% HS + VB 3.327.000 64,7% ZP 1.537.000 29,9% Ottostraße 87; Erweiterungbau Mensa / Klassen / Turnhalle AMG 2013 12.400.000 4.200.000 8 16.600.000 B 180.000 4,0% GN 250.000 6,0% VB 330.000 8,0% GRV 980.000 24,0% M 1.080.000 26,0% HS 750.000 17,0% S 630.000 15,0% Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018 bzw. Kostenfortschreibungsbeschluss vom 23.04.2019 durch den BA GW Ds. Nr. 3514/2017. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft hat am 04.02.2019 den erhöhten Gesamtkosten von 16,6 Mio. Euro zugestimmt. Auf die Ausführungen in Ds. Nr. 3156/2018/1 wird hingewiesen. 2/8 Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen Ossietzkystraße; Neubau Gesamtschule 2015 43.638.000 5.300.000 8 48.938.000 B 605.250 8,2% GN 36.200 0,5% M 557.350 7,6% ZP 357.400 5,0% VB 3.523.900 48,0% GRV 478.000 6,5% S 1.848.200 25,0% S -2.106.300 (Risikovorsorge Baubeschluss) Genovevastraße; Erweiterungsbau 2014 16.062.000 538.000 8 16.600.000 HS 538.000 100 % Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018 Der Betriebssausschusss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat der Kostensteigerung in Höhe von rd. 5,3 Mio. € in seiner Sitzung am 25.03.2019 - einstimmig zugestimmt. Auf die Ausführungen in Ds. Nr. 0803/2019 wird hingewiesen. 3/8 Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN); Sanierung und Anbau Hansa Gymnasium; Neubau Mensa- und Werkstatthaus; Neubau Studienhaus; Neubau Realschule; Neubau Kindertagesstätte; Sanierung und Anbau Grundschule; Baufeld A und B 2014+2015 60.891.270 22.970.832 8 83.862.102 B 1.635.587 7% GN 283.446 1% M 6.441.300 28% ZP 5.830.942 25% VB 1.689.606 7% HS 2.467.098 11% GRV 1.727.810 8% S 2.895.043 13% MiQua (eheml. Archäologische Zone) Neubau /Erweiterung 2013 51.773.000 25.227.000 8 77.000.000 B 1.815.400 7,2 % M 1.654.000 6,6 % ZP 3.060.000 12,1 % S 2.534.600 10,0 % N 2.602.000 10,3 % GRV 155.000 0,6 % RKZ 3.600.000 14,2 % GN 9.806.000 38,9 % Aufteilung des Gesamtprojektes, da Bauabschnitt C (Sanierung Abendgymnasium) sich erst in der Leistungsphase 3 befindet, s. nächste Zeile. Zu den aufgeführten Mehrkosten kommen unerwartete Instandhaltungsmaßnahmen von 3,14 Mio € hinzu, welche ebenfalls im Mehrkostenbeschluss angemeldet wurden. Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018 4/8 Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen Fühlinger Weg 7 Neubau inkl. TH 2013 12.800.000 925.000 8 13.725.000 S 925.000 100 % Gem. Baubeschlus vom 18.07.2013 (2967/2012/1) wurde eine Umsetzung der EnEV 2009 mit Gesamtkosten (brutto, einschl. Einrichtung) in Höhe von 12,8 Mio.€ beschlossen. In einer Mitteilung (0314/2015) wurde bekannt gegeben, dass zur Ausführung doch die EnEV 2014 zur Anwendung kommen muss. Daraus resultierende Mehrkosten wurden dem Grunde nach angemeldet, ohne diese seinerzeit näher zu beziffern. Der Baubeginn erfolgte am 24.04.2017, die Fertigstellung/Inbetreibnahme ist im August 2019 vorgesehen. Feuerwehrzentrum Kalk; Neubau 2014 27.233.100 6.692.831 8 33.925.931 B 1.001.000 15% GN 254.000 4% M 1.443.000 22% ZP 750.000 11% VB 745.000 11% HS 1.154.000 17% GRV 270.000 4% S 1.075.000 16% Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg; Neubau 2011 11.342.500 5.157.500 8 16.500.000 S 5.157.500 100% Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg 2016 10.500.950 6.730.250 17.231.200 S 6.730.250 100% Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Am 14.02.2019 gab es eine haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates über eine Kostenerhöhung, Ds. Nr. 4195/2018. Die Kostenerhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus den Baugrundrisiken (Bodenbeschaffenheit, Kampfmittelsondierung) (B), den Bauzeitverlängerungen, sowie den Baupreissteigerungen in Folge Bauzeitverlängerung. Darüber hinaus durch erhöhte Submissionsergebnisse aufgrund gestiegener Baukonjunktur und eingeengte Bieterkreise (Feuerwehretechnik). Außerdem durch Insolvenzen, Kündigungen und daraus resultierende Ersatzvornahmen (S). 5/8 Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen Hauptfeuerwehrzentrale, Scheibenstr. 13, Köln Weidenpesch; Erweiterung und Generalinstandsetzung 2014 40.600.000 13.881.347 8 54.481.347 B 2.366.000 17% GN 500.000 4% M 280.000 2% ZP 1.775.000 13% VB 3.095.000 22% HS 2.166.000 16% GRV 551.000 4% S 3.148.000 23% Domumgebung (Projekt aus UNESCO- Programm), Bauabschnitt 1 (Bauphase 1, 2 und 3) und Bauabschnitt 3 2012, 2013, 2014 20.160.000 8.340.000 8, 9 28.500.000 B 8.340.000 100% Die Maßnahme ist baulich nahezu abgeschlossen. Es erfolgen noch Nacharbeiten an einzelnen Gewerken sowie die Installation des "Medienbandes" im Tunnel. Dementsprechend gibt es noch Restleistungen aus der Leistungsphase 8 HOAI sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 HOAI. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass noch nicht alle Nachträge bearbeitet und beauftragt worden sind. Somit kann noch nicht abschließend festgestellt werden, dass die Kostenentwicklung eingehalten wird, s. hierzu Ratsbeschluss vom 15.03.2016 Ds. Nr. 3828/2015. Im übrigen gilt: Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Der zweite von drei Bauabschnitten ist seit 3/2018 im Bau. Durch Bauzeitverzögerungen, Kampfmitteluntersuchungen, Schadstoffsanierungen und Kostensteigerungen in den Vergaben sind Abweichungen dem Rat am 14.02.2019 vorgelegt worden. Vorlage Nummer 3726/2018. 6/8 Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen Severinstraße; Generalsanierung FWG 2010 20.457.000 9.838.977 9 30.295.977 B 550.000 5,6% GN 990.000 10,1% GRV 3.000.000 30,5% M 4.320.000 43,9% ZP 480.000 4,9% S 498.977 5,1% Rendsburger Platz 1; Neubau, Sanierung TH / Kita / JH 2010 14.600.000 4.492.300 9 19.092.300 HS 1.900.000 42,3% GRV 150.000 3,3% GN 450.000 10,0% B 1.200.000 26,7% VB 450.000 10,0% S 342.300 7,6% 623.808.555 202.066.137 825.874.692 561.581.383 -6.913.600 554.667.783 1.185.389.938 195.152.537 1.380.542.475 16,46% 15,46% 1,00% Vorjahreswert Veränderung nach Vergleich in % Summe Anlage 1B Summe Anlage 1A Summe Anlage 1A und 1B (ohne Bühnen) Prozentuale Kostensteigerung im Schnitt - Anlage 1 a und 1b (ohne Bühnen) Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018. Schule ist seit Sommer 2013 in Betrieb; Klageverfahren wg. Insolvenz konnte noch nicht abgeschlossen werden. 7/8 Anlage 1 B Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen Bühnen Köln; Generalsanierung 2011 253.000.000 292.000.000 3 545.000.000 Das Projekt wurde im Sommer 2015 neu aufgegleist, seit Mai 2016 liegen Bauherrschaft und Projektleitung bei den Bühnen, mit einem eigenen Team von 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das Projekt dort neu aufgestellt. Die Kosten- und Terminprognose vom 03.07.2017 kalkuliert Gesamtkosten zwischen 545 Mio.€ und 570 Mio. € und eine Fertigstellung im vierten Quartal 2022. 1.438.389.938 487.152.537 1.925.542.475 Hinsichtlich der Aufteilung der Kostenfaktoren im Fall Bühnen wird auf die mtl. Berichterstattung verwiesen. 33,87% Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Kürzel Kosten- faktor/en Anteil Kosten-faktor in € prozentualer Anteil Bühnen Köln; Generalsanierung 2011 253.000.000 317.000.000 3 570.000.000 s.o. 1.438.389.938 512.152.537 1.950.542.475 35,61% Summe Anlage 1A und 1B mit Bühnen bei einer Kostensteigerung von 317 Mio €) Durchschnittliche Kostensteigerung Anlage 1A und 1B mit Bühnen bei einer Kostensteigerung von 317 Mio. € Summe Anlage 1A und 1B mit Bühnen bei einer Kostensteigerung von 292 Mio €) Durchschnittliche Kostensteigerung Anlage 1A und 1B mit Bühnen bei einer Kostensteigerung von 292 Mio. € Bei Kostenveränderung: Kostenfaktoren/ Einordnung in Ursachengruppe mit Unterteilung in Summen in 1.000 € und Prozentanteil, s. Tabellenblatt Kostenfaktoren Anmerkungen 8/8
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 22.05.2019 1740/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 21.05.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 Verkehrsausschuss 18.06.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 01.07.2019 Kostensteigerungen bei Großprojekten Beantworturng einer Anfrage der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln AN/0361/2019 Ausgangslage Bei der Beurteilung der Kostensteigerung von Großprojekten sind zwei Projektabschnitte zu unter- scheiden: Zeitraum ab Planungsphase 4: Baubeschluss auf der Grundlage einer fundierten Kostenberechnung. Von einer Kostensteigerung sollte erst nach Vorliegen eines Baubeschlusses mit einer Kostenbe- rechnung auf der Grundlage einer hinreichend konkretisierten Entwurfsplanung (Abschluss der Leis- tungsphase 3) gesprochen werden. Die Kostenfortschreibungen für sämtliche Großprojekte werden abweichend zur bisherigen Handha- bung (ehemalige Anlage 1) aus Gründen der Übersichtlichkeit in Maßnahmen ohne Kostensteigerun- gen (Anlage 1A) und Projekten mit Kostensteigerung (Anlage 1B) dargestellt. In Anlage 1 B sind die Maßnahmen aufsteigend nach Leistungsphasen sortiert und die Kostensteigerungen nach Kostenfak- toren bzw. Ursachen für die Kostensteigerung (s. auch Anlage 0.1) aufgeteilt und beziffert, sofern die Hauptursache nicht nur auf einen Kostenfaktor zurückzuführen ist. Zeitraum bis einschließlich Planungsphase 3: Kostenorientierungswert im Rahmen der Spezifizierung des Projektvolumens. Großprojekte, die sich noch innerhalb der Planung der Leistungsphasen 1-3 HOAI befinden, werden in Anlage 2 nur nachrichtlich abgebildet. Aufgrund des frühen Planungsstadiums liegen für diese Projekte noch keine validen Berechnungen vor. Für die Verwaltung besteht lediglich eine Legitimation, Ressourcen (insbesondere Planungskos- ten) auf Basis der Indikationen zum Kostenrahmen zu budgetieren bzw. zu investieren. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 sachlich um keine Kostensteigerung, sondern um eine dem normalen Planungsprozess geschuldete Spezifizierung des Projektvolumens, die mit der Prognose eines noch nicht belastbaren Kostenorientierungswertes ein- hergeht. Auf die weitergehenden Erläuterungen in der Anlage wird verwiesen. 2 Hinweis Bei verschiedenen Maßnahmen haben sich die Kosten gegenüber dem Baubeschluss weiter entwi- ckelt bzw. verändert. In einigen dieser Fälle werden parallel zur Beantwortung dieser Anfrage Be- schlussvorlagen bzw. Mitteilungen für die zuständigen Fachausschüsse vorbereitet. Damit die Fach- ausschüsse Gelegenheit haben, sich vorab mit den Informationen zu befassen, werden in der vorlie- genden Auflistung nur die Kostenentwicklungen genannt, für die bis zum Stichtag 04.04.2019 schlussgezeichnete Vorlagen in Session freigegeben sind. Auswertung Unter Einbeziehung aller Maßnahmen der Anlage 1A und 1B ergibt sich eine durchschnittliche Kos- tensteigerung von 16,46 %. Der Vorjahreswert lag bei 15,46%. Für die Generalsanierung der Bühnen wurde gegenüber der Kostenberechnung von 253 Mio. € bei Baubeschluss eine Kostenentwicklung zwischen 292 Mio. € (entspricht 115,42 %) und 317 Mio. € (entspricht 125,30 %) ermittelt. Bezieht man diese Kosten in die Berechnung der durchschnittlichen Kostensteigerung aller städtischen Großprojekte mit ein, ergibt sich im besten Falle eine durchschnitt- liche Kostensteigerung von 33,87 % und im schlechtesten Falle von 35,61 %. Gez. Reker
Anlage
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[*„Kostensicherheit bei Bauprojekten – Bessere Voraussetzungen durch die DIN 276-1“, Ingeborg Dusatko, Wolfdietrich Kalusche, Lehrstuhl Planungs- und Bauökonomie BTU Cottbus] Erläuterungen zur Abgrenzung des Begriffes Kostensteigerung von der Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes In der Anfrage wird unterschieden zwischen „geplanten“ und „durchgeführten“ Großprojekten . Diese differen- zierte Sichtweise entspricht den unterschiedlichen Stadien von Planung und Umsetzung, die ein Großprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführung durchläuft. In der Honorarordnung für Architekten - und Inge- nieurleistungen (HOAI) wird bereits der Prozess der Planung in verschiedene Leistungsphasen (LPH) aufgeteilt. Sowohl die Objektplanungen (Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), als auch die Fachplanungen (Leistungsbilder Tragwerksplanung – nur bis LPH 6 -, Techni- sche Ausrüstung) bauen nach den Leistungsbildern der HOAI auf folgende Leistungsphasen auf: LPH nach HOAI Inhalt Stand Kosten- entwicklung Gerichtlich anerkannte Tole- ranz in der Kostenentwicklung 1 Grundlagenermittlung Vorvertragliche Kostenschätzung +- 40 % 2 Vorplanung Kostenschätzung +- 30 % 3 Entwurfsplanung Kostenberech- nung +- 20 % 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe Kostenanschlag +- 10 % 7 Mitwirkung bei der Vergabe Kostenanschlag 8 Bauoberleitung bzw. Objektüber- wachung, Bauüberwachung und Dokumentation Kostenfeststel- lung 0 % 9 Objektbetreuung Je weiter die Planung voranschreitet, desto größer werden die Anforderungen an die Kostenprognose: „Im Rahmen der vom Architekten zu erbringenden Grundleistungen werden an den Genauigkeitsgrad von Koste n- ermittlungen mit zunehmendem Planungsfortschritt größere Anforderungen gestellt. In der Fachliteratur und den bisher zu diesem Thema ergangenen Gerichtsurteilen werden die Gren zlinien der Toleranzbereiche wie folgt [in obiger Tabelle] definiert […].“*: Um die Planung von Großprojekten überhaupt aufnehmen zu können, wird vorab ein Kostenvoranschlag für den Haushaltsplan benötigt. Dieser erfolgt in der Regel auf der Basis einer groben Schätzung, die in diesem frühen Stadium noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist und gar nicht genau sein kann. Es handelt sich dabei um einen prognostizierten Kostenorientierungswert. Detailinformationen verdichten sich erst im Laufe der Grundlagenermittlung, der Vor- und der Entwurfsplanung. Dementsprechend muss das finanzielle Projektvol u- men immer wieder dem Stand der Planung angepasst werden. Die oben dargestellte Spannbreite gerichtlich anerkannter Abweichungen wird in der Fachliteratur wie folgt abgebildet: Anlage 2 Abb.: KOCHENDÖRFER, Bau-Projekt-Management, 2010, S. 150 Für ein Großprojekt muss also mindestens die Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) abgeschlossen sein, um eine gesicherte Kostenberechnung vornehmen zu können. Erst diese Kostenberechnung ist Grundlage für eine Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Darauf aufbauend wird der jeweilige Ba ubeschluss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Wie oben dargelegt, erkennen Gerichte selbst nach abgeschlossener Kosten- berechnung Schwankungen des Projektvolumens von plus/minus 20 % an. Es ist somit dem regulären Planungsprozess geschuldet, dass sich das Projektvolumen während der Leis- tungsphasen 1 bis 3 mit fortschreitender und erweiterter Planung auf Basis des ursprünglich prognostizierten Kostenorientierungswertes spezifiziert. Daher kann als Grundlage für eine nachträgliche Beurteilung der Ko s- tenentwicklung aus dem Gebot der Sachlichkeit heraus nur die Kostenberechnung als Basis des Baubeschlu s- ses verwendet werden. Erst ab diesem Zeitpunkt (Baubeschluss inklusive Kostenberechnung) kann von einer Kostensteigerung gesprochen werden. Auch nach dem Baubeschluss können sich unvermeidbare Mehrkosten ergeben. Bei den Großsanierungen der Bestandsbauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, wie aktuell bei den Sanierungen der Rheinbrücken, werden häufig erst während der Bauarbeiten vorab nicht erkennbare Sanierungserfordernisse festgestellt. Diese sind aufgrund des Alters der Bauwerke und auf Grundlage der alten Bauwerksbestands pläne bzw. -bücher trotz sorgfältigster Planung im Vorfeld oft nicht ersichtlich und damit auch nicht kalkulierbar. Zusätzlich muss die lange Dauer der Umsetzung vieler Großprojekte berücksichtigt werden. Das statistische Bundesamt hat - je nachdem, ob es sich um eine Hochbau - oder Tiefbaumaßnahme handelt - eine Steigerung der Baupreisindizes von rd. 4,8 bis 7,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (Vergleich Wert Februar 2019 mit Wert Februar 2018) errechnet.
Anlage 0.1
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Anlage 0.1 B Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind - nicht vorhersehbare Mängel der Bausubstanz u. a. GN Geänderte Nutzeranforderungen A Auslagerung M Massenmehrungen, inkl. notwendige Änderung der Bauausführung ZP Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen VB Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung, inkl. Steigerung des Baupreisindexes, erhöhter Personal- und Gerätebedarf zur rechtz. Fertigstellung HS Höhere Submissionsergebnisse GRV Geänderte rechtliche Vorgaben inkl. Nicht vorhersehbare Brandschutzauflagen und Gründe des Baum- und Denkmalschutzes, Änderungen der HOAI NS Nutzung von Synergieeffekten S Sonstiges RKZ Risikozuschlag Kostenfaktoren bzw. Ursachengruppe für Kostenveränderung Bei Kostenveränderung in Anlage 1 B: Erläuterung der Abkürzungen zu den Kostenfaktoren
Anlage 1A
3750 Zeichen
Anlage 1 A Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Ursachen und Anmerkungen Verlängerung der Industriestraße (Merianstraße bis Mennweg) 2014 12.737.000 -3.437.000 5 9.300.000 Der Hauptauftrag (zzgl. Nachträge) bleibt voraussichtlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung. Der Baubeginn erfolgte am 04.11.2014. Die Maßnahme wurde im Juni 2016 für den Verkehr frei gegeben. Die Nachtragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden Begrünung und Ausgleichspflanzungen durchgeführt. Stadtbahnbauprojekt Bocklemünd/Mengenich, 2. Baustufe 2014 6.769.000 0 3 6.769.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (netto-Beträge; Bau incl. Grunderwerb/Abrissgebäude und Schallschutzmaß-nahmen) 2015 64.689.741 0 3 64.689.741 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Kolkrabenweg 65; Abriss u. Neubau 2015 24.720.000 0 8 24.720.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Breitenbachstraße; Neubau Schule und Turnhalle sowie Hausmeisterwohnung 2015 13.750.000 0 8 13.750.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018 Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN); Sanierung Abendgymnasium Geronsmühlengasse Baufeld C 2019 32.245.202 0 3 32.245.202 Baubeschluss vom 14.02.2019 (Session-Nr.: 2589/2018). Kantstraße Erweiterungsbau 2016 33.563.000 0 8 33.563.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Nachtigallenstr. Neubau für RS und Gymnasium 2016 11.323.800 0 7 11.323.800 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Nikolausstr. 51-55 Erweiterungsbauten Schiller / EvT 2016 16.851.000 0 7 16.851.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Großprojekte ohne Kostensteigerung bzw. mit positiver Kostenentwicklung 1/2 Anlage 1 A Maßnahme Bau- beschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € LPH Prognose nach Mehrkosten- beschluss in € Ursachen und Anmerkungen Heliosgelände Universitätsschule 2019 91.720.000 0 3 91.720.000 Baubeschluss vom 14.02.2019 (Session-Nr.: 3635/2018) Historisches Archiv; Neubau 2015 83.576.600 -3.476.600 8 80.100.000 Die Gesamtkosten gemäß Baubeschluss enthalten einen Risikozuschlag. Der Risikozuschlag ist inzwischen ausgeschöpft, das Gesamtbudget (Projektbudget incl. Risikoreserve) wird zur Zeit eingehalten. Leybergstr. Erweiterungsbau und Dreifachturnhalle 2019 39.300.000 0 8 39.300.000 Hauptausschuss 11.03.2019 (0459/2019) Schulzentrum Ostlandstr. 39 Neubau und GI, Realschulen Lassallestr. und Fürstenbergstr. Neubau und GI, KGS Wilh.-Schreiber-Str. GI und Neubau (ÖPP Los 3) 2017* 104.000.000 0 5 104.000.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. *(ÖPP- Projekt) Schaugewächshauser 2015 11.366.400 0 8 11.366.400 Kombinierter Planungs- und Baubeschluss 23.06.2015. Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018, s. Ds. Nr. 2132/2018 Bürgeramt Chorweiler GI 2013 14.969.640 0 8 14.969.640 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2018 s. Ds. Nr. 2132/2018. Summe 561.581.383 -6.913.600 554.667.783 2/2
Anlage 2
15793 Zeichen
Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Anlage 2 Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsphase Anmerkungen Straßentunnel Rheinuferstraße 12.000.000 0 12.000.00 0 Die Ertüchtigung des Straßentunnels Rheinuferstraße ist frühestens ab 2019 geplant. Straßentunnel Herkulesstraße 10.170.000 16.748.000 26.918.000 3 Die im Rahmen der Grobkostenschätzung genannten Kosten basieren auf einem sehr umfänglichen Sanierungskonzept. Derzeit werden weitere Sanierungsvarianten geprüft, die ebenso den Regeln der Technik entsprechen jedoch zu einer günstigen Umsetzung der Sanierungsmaßnahme führen könnten. Zu dieser Maßnahme ist noch kein Baubeschluss gefasst worden. Stadtbahn Rhein-Sieg, Bauabschnitt Zündorf Ranzeler Straße 11.160.000 -60.000 11.100.000 1 Die Maßnahme wurde 2002 im Rahmen einer Prioritätenliste aufgeführt und vom Rat beschlossen. Es gibt keinen konkreten Baubeschluss, die städtischen Kosten basieren auf einer Kostenschätzung. Einbau von trockenen Löschwasserleitungen in Stadtbahntunneln 15.844.000 -12.334.000 3.510.000 3 Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 15.05.2001 sowie die Änderung des erweiterten Baubeschlusses vom 10.09.2009 beschlossen und verzichtet auf eine Ausstattung der Stadtbahntunnel mit trockenen Löschwasserleitungen. Der Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in den Haltestellen wird fortgeführt. Durch den Ratsbeschluss werden die ursprünglich geplanten Mittel für die Ausstattung der Stadtbahntunnel nicht benötigt. Es besteht ein Bedarf an Mitteln für die Ausstattung der Haltestellen. Die Kosten für den Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in den Haltestellen basieren auf einer Kostenschätzung. Deutzer Brücke 23.904.396 -2.874.396 21.030.000 0 Aktueller Planungsstand - Arbeiten an rechtsrheinischer Rampe waren günstiger ausgefallen als ursprünglich angenommen. Nr-Rili hat hier keine Relevanz, da kein Schwerlastverkehr auf der Deutzer Brücke zugelassen ist. 1/7 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Anlage 2 Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsphase Anmerkungen Severinsbrücke 28.054.555 11.161.445 39.216.000 0 Zoobrücke 37.234.238 9.476.762 46.711.000 0 Brücke Frankfurter Str.(B8) über die Stadtautobahn (B55a) 14.890.000 0 14.890.000 3 Die im Planungsbeschluss (3266/2016) des Rates im Jahr 2017 genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine Baubeschlüsse gefasst worden. 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn - P+R-Anlage 14.300.000 0 14.300.000 3 Die im Planungsbeschluss (2384/2016) des Rates im Jahr 2016 genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine Baubeschlüsse gefasst worden. Die vom Bund in 2011 eingeführte und einheitliche Nachrechnungsrichtlinie (kurz: Nr-Rili) hat ergeben, dass die Brücken in ihrem jetzt vorhandenen Zustand bereits heute kaum mehr in der Lage sind, die originären Belastungen aus den Einstufungsberechnungen (Brückenklasse 60 nach DIN 1072) ermüdungssicher aufzunehmen. Dies bedeutet mittelfristig, dass die Tragkraft der Brücken wesentlich umfassender erhöht werden muss, dies war bei der ursprünglichen groben Kostenschätzung noch nicht ersichtlich. Wie bei der Mülheimer Brücke wird dies auch bei der Severins- und Zoobrücke zu einer Erhöhung des Projektvolumens führen. 2/7 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Anlage 2 Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsphase Anmerkungen Herstellung von 8 stationären Verschlusssystemen an der Kölner U-Bahn zum Schutz vor Hoch- /Grundhochwasser 16.650.000 0 16.650.000 2 Die im Planungsbeschluss (2379/2016) des Rates im Jahr 2016 genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine Baubeschlüsse gefasst worden. Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich- Nord 94.010.000 0 94.010.000 1 Die im Planungsbeschluss (1614/2018) des Rates im Jahr 2018 genannten städtischen Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine Baubeschlüsse gefasst worden. Thusneldastr. 15-17 Machbarkeitsstudie, Erw. Unterrichts- und Verwaltungsräume + TH 21.000.000 0 21.000.000 1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Ulrichgasse 1-3 (Kartäuserwall 30) Neubau Turnhallen und Mensa 12.000.000 0 12.000.000 1 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Ulrichgasse 1-3 (Kartäuserwall 30) GI Trakt A + Energetische Sanierung Trakt B und Werkstätten 23.000.000 0 23.000.000 2+3 Die Entwurfsplanung der Generalsanierung des Berufskolleg Ulrepforte ist zur Zeit in Bearbeitung. Derzeit erfolgt die Planungsabstimmung der neuen Werkstattausrüstung. Erst danach kann die Kostenberechnung für die gesamte Sanierung erfolgen. 3/7 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Anlage 2 Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsphase Anmerkungen Raderthalgürtel GI Schulgebäude + Turnhalle 74.000.000 6.000.000 80.000.000 3 Höhere Kostensicherheit infolge weitergefühter vertiefender Planung. Nachträgliche Ertüchtigung der Bodenplatte der 3-fach TH (Verstärkung gegen den anstehenden Wasserdruck und Abdichtung infolge eines heute genaueren Grundwassermesspegels und eines verschärften Berechnungsverfahrens infolge einer DIN-Änderung); Aufnahme in die Denkmalliste, dadurch verschärfte Auflagen. Castroper Str. 7 Erw. GT incl. 2fach-TH 14.600.000 9.554.000 24.154.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Spezifizierung ist dem Rat bereits mitgeteilt worden. Auf dem Sandberg Erweiterungsbau 11.000.000 0 11.000.000 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit im Vergabeverfahren TU. Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt. Zentralbibliothek Generalsanierung 15.800.000 15.635.500 31.435.500 3 Derzeit befindet sich eine Beschlussvorlage zu veränderten Kosten und Terminen in der Verwaltungsabstimmung. Kölnischen Stadtmuseum Neubau und Generalinstandsetzung Der Neubau des "Kölnischen Stadtmuseums" erfolgt im Zusammenhang mit der Realisierung der "Historischen Mitte". (siehe auch Ratsbeschluss vom 03.05.2018) Römisch-Germanisches- Museum Erweiterung und Generalinstandsetzung 18.300.000 23.700.000 42.000.000 1 Gemäß Ratsbeschluss vom 19.12.2017 D. Nr. 2983/2017) kann die Planung bis zur Entwurfsplanung fortgeführt werden. Nach dem Übergang der Kulturprojekte an die Gebäudewirtschaft müssen nun zunächst die VgV-Verfahren zur Findung der Planungsbeteiligten vorbereitet werden. Neubau Historische Mitte 115.000.000 0 115.000.000 1 Der Rat der Stadt Köln hat am 03.05.2018 einen erweiterten Planungsbeschluss auf der Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen und der Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs getroffen. Zunächst werden nun die VgV- Verfahren zur Findung der weiteren Projektbeteiligten vorbereitet sowie die Abstimmungen zur Gründung einer gemeinsamen Projektorganisation mit der Hohen Domkirche begonnen. Anlage2Anlage2 4/7 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Anlage 2 Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsphase Anmerkungen Wallraf-Richartz- Museum und Fondation Corboud Erweiterung 41.100.000 0 41.100.000 1 Unverändert. Bezirksrathaus Rodenkirchen Neubau 18.117.750 0 18.117.750 1 Die Kosten für den Neubau des Bezirksrathauses wurden für den Wettbewerb mit einer Baukostenobergrenze festgelegt. Gewinner des Wettbewerbs ist das Architekturbüro JSWD Architekten GmbH & Co.KG. Zur Zeit wird das Verhandlungsverfahren mit dem Abschluss eines Vertrages als Generalplaner durchgeführt. Kattowitzer Str. 3-fach TH und 4 UR 13.157.000 0 13.157.000 1 Planungsauftrag vom 29.01.2018. Derzeit werden die VgV-Verfahren für TGA, TWP und Projektsteuerung vorbereitet. Gaedestraße Neubau mit TH 14.280.000 0 14.280.000 2 Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Statthalterhofallee Neubau mit TH 10.830.000 16.700.000 (ohne Risikokosten), 23.700.000 (mit Risikokosten) 10.830.000 2 Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. Erhöhung der Zügigkeit durch geänderten Planungsbeschlusses 2850/2017. Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Anlage2 5/7 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Anlage 2 Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsphase Anmerkungen Thessalonikiallee Neubau mit TH 14.030.000 14.030.000 2 Kostenannahme Stand 23.05.16. Planung wurde aufgenommen, derzeit Grundlagenermittlung. Modulbauweise gem. Ratsbeschluss zu 0460/2016. Zwei- statt Einfachsporthalle gem. Ratsbeschluss vom 30.06.16 i.V.m. 0276/2017. Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Friedrich-Karl-Str. Neubau mit TH 1.900.000 0 1.900.000 1 Derzeit durchläuft eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des gefassten Planungsbeschlusses (4143/2013) die Fachgremien. Die an diesem Standort ursprünglich vorgesehene Modulbauweise lässt sich nicht umsetzen (damals geschätzte Gesamtkosten rd. 30 Mio. €). Diese Beschlussvorlage enthält einen neuen Planungsbeschluss bis LPH 3 einschließlich, s. Ds Nr. 1444/2016/1. Durchläuft die Vorlage die Fachgremien, ist ein Ratsbeschluss für den 05.07.2018 vorgesehen. Derzeit sind nur die Planungskosten bis LPH3 beschlossen und in der Tabelle aufgeführt. Niehler Kirchweg 120 Erweiterungsbauten + 3 TH + 2 GI 35.000.000 14.850.000 49.850.000 2 Neuer Planungsbeschluß wurde am 15.03.2016 gefasst (1822/2015) auf Grund von Erweiterungen des Raumprogramms (Zwei Erweiterungsbauten, eine zusätzliche 3fach-Turnhalle sowie eine GI und ein Parkdeck) und daraus resultierenden Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten; die Planungskosten der LPH 1- 3 wurden mit 1,325 Mio. € beziffert. Die dargestellte Anpassung des Projektvolumens wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist unverändert. Sie resultiert aus einer höheren Kostensicherheit infolge weitergeführter vertiefender Planung sowie aufgrund einer notwendigen Komplettauslagerung des Schulbetriebs. Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. Alte Wallgasse 10 Generalinstandsetzung Trakt A, B 18.000.000 0 18.000.000 2 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Anlage2 6/7 Spezifizierung des Projektvolumens auf Basis eines prognostizierten Kostenorientierungswertes bei Großbauprojekten innerhalb der LPH 1-3 HOAI im Hochbau, Straßenbau, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Anlage 2 Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase (prognostizierter Kostenorientierungs- wert) in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Fortgeschriebener prognostizierter Kostenorientierungswe rt in € Leistungsphase Anmerkungen Alte Wallgasse 10/ Palmstr. 1 (Grundstück der ehemaligen Grundschule) Erweiterungsbau 1/2zügig 13.000.000 0 13.000.000 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit im Vergabeverfahren TU. Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt. Frankstr. 26 (GE Innenstadt) Erweiterungsbau 9.000.000 0 9.000.000 3 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Severinswall (GE Innenstadt) Abriss und Neubau 30.000.000 0 30.000.000 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit im Vergabeverfahren TU. Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt. Zusestr./Kölner Str. Neubau 3/5 Züge mit 3- fach Turnhalle, hochwertige Modulbauweise 55.000.000 0 55.000.000 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit im Vergabeverfahren TU. Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt. Escher Str. 247 Erweiterungsbau GT und GI 36.000.000 4.000.000 40.000.000 3 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Kretzerstr. 5-7 Erweiterungsbau 15.000.000 0 15.000.000 2 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Am Altenberger Kreuz/Siegburger Str. 15.000.000 0 15.000.000 Die Maßnahme ist Bestandteil des GU-/TU-Maßnahmenpakets. (Vorlagennummer 0864-2017) Maßnahme derzeit im Vergabeverfahren TU. Da es sich hier um eine TU-Vergabe handelt in der die Planung mit beauftragt wird, wird das Projekt bis zum Vergabebeschluss (= Ersatz für den Baubeschluss) in der Anlage 2 aufgeführt. 2Anlage2 7/7
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1740/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 31.05.2019
- Erstellt
- 16.05.2019 11:52