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2672/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrserhebung und Einrichtung einer Anwohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße, Aktenzeichen 111/25

Mitteilung BV 28.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.09.2025, TOP 3.8

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

4862 Zeichen

Von: 02-4 Poststelle BA Ehrenfeld <buergeramt-ehrenfeld@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 31. Juli 2025 09:21 
An:  
Betreff: WG: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße  
 
 
 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 30. Juli 2025 19:54 
An: 02-4 Poststelle BA Ehrenfeld <buergeramt-ehrenfeld@stadt-koeln.de> 
Betreff: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
anbei übersende ich unseren Antrag auf Verkehrserhebung und Einrichtung einer 
Anwohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße 7, 9, 10, 11, 12 und 14 in Köln-
Bickendorf. 
Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag an die Bezirksvertretung Ehrenfeld weitergeleitet 
wird, da diese über die Einleitung einer Verkehrserhebung entscheiden muss. 
Mit freundlichen Grüßen

Bezirksvertretung Ehrenfeld 
c/o Stadt Köln – Amt für Straßen- und Radwegebau 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
30. Juli 2025 
Betreff: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße 7, 9, 10, 11, 
12, 14 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir, die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahide-Arslan-Straße, Hausnummern 7, 9, 10, 11, 12 
und 14, beantragen hiermit offiziell: 
1. die Durchführung einer Verkehrserhebung zur Parkraumsituation in unserem Abschnitt,
2. die Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahmen:
• Aufstellung eines Schildes mit der Beschriftung:
„Parken nur für Anwohner der Bahide-Arslan-Str. 7–14“
• Ausgabe von Bewohnerparkausweisen für die betroffenen Hausnummern,
• Genehmigung des Doppelparkens für Anwohner unseres Abschnitts, sofern dies
verkehrsrechtlich und sicherheitstechnisch möglich ist.
Begründung: 
In unserem Abschnitt gibt es 12 vermietete Stellplätze der GAG und nur noch 6 öffentliche 
Stellplätze der Stadt Köln, die ständig durch ortsfremde Fahrzeuge belegt sind – 
insbesondere aus der Clemens-Hastrich-Str., der Bodenheimerstraße sowie dem hinteren 
Bereich der Bahide-Arslan-Straße (nach der Kreuzung). 
In diesen benachbarten Straßen sind ausreichend private oder mietbare Stellplätze direkt 
vor der Haustür vorhanden, viele entscheiden sich aber bewusst gegen eine Miete und 
blockieren stattdessen unsere öffentlichen Flächen. 
In unserem Abschnitt besteht keinerlei Möglichkeit mehr, einen Stellplatz zu mieten, und 
viele Haushalte verfügen über zwei bis drei Fahrzeuge. Daher wird häufig eng und sogar versetzt 
(also doppelt) geparkt – das wird untereinander akzeptiert und stellt für uns die einzige 
praktikable Lösung dar. 
Zur Fairness: In der Johann-Thomer-Straße – nur eine Straße weiter – wurde bereits eine 
Sonderregelung mit einem Schild eingeführt, das Parken ausschließlich für die Bewohner der 
Häuser Nr. 1–7 erlaubt (siehe beigefügtes Foto). Dies wurde dort offenbar in Zusammenarbeit 
mit der GAG umgesetzt. Auch in unserem Abschnitt (Bahide-Arslan-Str. 7–14) wohnen 
ausschließlich GAG-Mieter*innen ohne eigene Stellplatzoptionen – daher bitten wir um eine 
vergleichbare Regelung. 
Wir möchten mit diesem Antrag auf eine für uns unzumutbare und dauerhaft angespannte 
Parksituation aufmerksam machen und bitten um eine gerechte, quartiersnahe Lösung. Eine 
Unterschriftenliste betroffener Haushalte liegt bereits vor. 
Mit freundlichen Grüßen

An die Stadt Köln  
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Ottmar-Pohl-Platz 1  
51103 Köln  
 
Betreff: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße 7, 9, 10, 11, 
12, 14  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir, die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahide-Arslan-Straße, Hausnummern 7, 9, 10, 
11, 12 und 14, möchten hiermit einen Antrag auf Einrichtung einer 
Anwohnerparkregelung stellen. 
In unserem Straßenabschnitt befinden sich insgesamt 12 Stellplätze, die von der GAG 
vermietet werden, sowie 6 öffentliche Stellplätze, die der Stadt Köln gehören. Diese 6 
öffentlichen Stellflächen werden regelmäßig durch ortsfremde Fahrzeuge belegt –
 
insbesondere durch Anwohner benachbarter Straßen, die selbst die Möglichkeit haben, 
Stellplätze vor ihrer Haustür zu mieten, dies jedoch bewusst nicht tun. 
Da für viele von uns keine mietbaren Stellplätze mehr zur Verfügung stehen, führt diese 
Situation zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche im direkten Wohnumfeld. 
Dies empfinden wir als unzumutbar und sozial ungerecht. 
Wir bitten Sie daher, zu prüfen, ob eine Beschilderung wie 
„Parken nur für Anwohner der Bahide-Arslan-Str. 7, 9, 10, 11, 12, 14“ 
oder eine vergleichbare Regelung umgesetzt werden kann, um die wenigen vorhandenen 
öffentlichen Stellflächen vor Fremdbelegung zu schützen. 
In einer benachbarten Straße existiert bereits eine entsprechende Beschilderung. Wir bitten 
daher im Sinne der Gleichbehandlung und fairen Nutzung des öffentlichen Raums um 
Berücksichtigung unseres Antrags. 
Eine Unterschriftenliste der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner fügen wir bei. 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

922 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2672/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrserhebung und Einrichtung einer 
Anwohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße, Aktenzeichen 111/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4994 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
111/25 21.08.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrserhebung und Einrichtung einer An-
wohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße“, Aktenzeichen 111/25 
Guten Tag    , 
sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.07.2025. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung hat Ihre Eingabe geprüft und teilt Folgendes in einer Stellungnahme mit:  
„Die Parkplatzknappheit wird durch den hohen Fahrzeugbestand sowie die weiterhin 
steigende Anzahl von Fahrzeugneuzulassungen hervorgerufen. Bei Parkraum im öf-
fentlichen Raum handelt es sich regelmäßig um öffentlich gewidmetes Straßenland, 
das im Sinne des Gemeingebrauchs grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmer*innen zur 
Verfügung steht. Das Abstellen von Fahrzeugen aus der Nachbarschaft oder von aus-
wärtigen Personen ist zulässig, soweit die Bestimmungen der Straßenverkehrsord-
nung (StVO) beachtet werden. Öffentliche Parkflächen ausschließlich einem bestimm-
ten Personenkreis zuzuordnen, widerspricht dem Widmungscharakter und ist aus 
rechtlichen Gründen nicht umsetzbar.  
Nach den Vorgaben der StVO ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von 
bis zu 1.000 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar.  
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo 
mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkdrucks im öffentli-
chen Straßenland die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine 
ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ih-
rer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug vorzufinden. 
Bewohnerparkvorrechte können nach aktueller Gesetzeslage nicht in einzelnen Stra-
ßenzügen verkehrsrechtlich angeordnet werden. Bisher liegen für den in Rede stehen-
den Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzeption mit Bewohnerpark-
vorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unvermeidbare 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung her-
angetragen worden.  
Ob ein Parkraumkonzept sachgerecht umgesetzt werden kann, lässt sich mit einer zu 
beauftragenden Parkraumuntersuchung feststellen. Diese wird von der Verwaltung 
beauftragt, wenn von den zuständigen politischen Gremien ein Untersuchungs- und/o-
der Planungsbeschluss gefasst wird. 
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den so genannten „Masterplan Parken“ 
beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch 
Parkraumuntersuchungen feststellen zu lassen, in welchen Gebieten ein erheblicher 
Parkdruck besteht und diesem durch die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftung 
mit Bewohnerparkvorrechten begegnet werden kann. Von diesem Beschluss wird 
auch das Gebiet Köln-Bickendorf erfasst. 
Darüber hinaus stehen ca. 30 weitere politische Beschlüsse zur Durchführung von 
Verkehrserhebungen bzw. zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen 
Bezirksvertretungen zur Bearbeitung in der Verwaltung an.  
Die Verwaltung wird sowohl den „Masterplan Parken“ als auch die damit in Verbin-
dung stehenden vorgenannten Beschlüsse mit den knappen zur Verfügung stehenden 
personellen Kapazitäten, die dafür in der Verwaltung zur Verfügung stehen, sukzes-
sive abarbeiten. Dies wird eine Arbeit sein, die sich über mehrere Jahre erstrecken 
wird.  
Aufgrund des Ratsbeschlusses „Masterplan Parken“ sowie weiterer einschlägiger Be-
schlüsse ist kein weiterer Beschluss zur Überprüfung des Parkdruckes erforderlich, da 
eine Prüfung des Parkdruckes in diesem Bereich vorgesehen ist.“  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau     , unter der Telefonnum-mer 
0221/221-     oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Brohl  
stellvertretende Amtsleiterin

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2672/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.08.2025
Erstellt
27.08.2025 11:00