2672/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrserhebung und Einrichtung einer Anwohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße, Aktenzeichen 111/25
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Anlage 1 Eingabe
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Von: 02-4 Poststelle BA Ehrenfeld <buergeramt-ehrenfeld@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 31. Juli 2025 09:21 An: Betreff: WG: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße Von: Gesendet: Mittwoch, 30. Juli 2025 19:54 An: 02-4 Poststelle BA Ehrenfeld <buergeramt-ehrenfeld@stadt-koeln.de> Betreff: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersende ich unseren Antrag auf Verkehrserhebung und Einrichtung einer Anwohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße 7, 9, 10, 11, 12 und 14 in Köln- Bickendorf. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag an die Bezirksvertretung Ehrenfeld weitergeleitet wird, da diese über die Einleitung einer Verkehrserhebung entscheiden muss. Mit freundlichen Grüßen Bezirksvertretung Ehrenfeld c/o Stadt Köln – Amt für Straßen- und Radwegebau Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln 30. Juli 2025 Betreff: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße 7, 9, 10, 11, 12, 14 Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahide-Arslan-Straße, Hausnummern 7, 9, 10, 11, 12 und 14, beantragen hiermit offiziell: 1. die Durchführung einer Verkehrserhebung zur Parkraumsituation in unserem Abschnitt, 2. die Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahmen: • Aufstellung eines Schildes mit der Beschriftung: „Parken nur für Anwohner der Bahide-Arslan-Str. 7–14“ • Ausgabe von Bewohnerparkausweisen für die betroffenen Hausnummern, • Genehmigung des Doppelparkens für Anwohner unseres Abschnitts, sofern dies verkehrsrechtlich und sicherheitstechnisch möglich ist. Begründung: In unserem Abschnitt gibt es 12 vermietete Stellplätze der GAG und nur noch 6 öffentliche Stellplätze der Stadt Köln, die ständig durch ortsfremde Fahrzeuge belegt sind – insbesondere aus der Clemens-Hastrich-Str., der Bodenheimerstraße sowie dem hinteren Bereich der Bahide-Arslan-Straße (nach der Kreuzung). In diesen benachbarten Straßen sind ausreichend private oder mietbare Stellplätze direkt vor der Haustür vorhanden, viele entscheiden sich aber bewusst gegen eine Miete und blockieren stattdessen unsere öffentlichen Flächen. In unserem Abschnitt besteht keinerlei Möglichkeit mehr, einen Stellplatz zu mieten, und viele Haushalte verfügen über zwei bis drei Fahrzeuge. Daher wird häufig eng und sogar versetzt (also doppelt) geparkt – das wird untereinander akzeptiert und stellt für uns die einzige praktikable Lösung dar. Zur Fairness: In der Johann-Thomer-Straße – nur eine Straße weiter – wurde bereits eine Sonderregelung mit einem Schild eingeführt, das Parken ausschließlich für die Bewohner der Häuser Nr. 1–7 erlaubt (siehe beigefügtes Foto). Dies wurde dort offenbar in Zusammenarbeit mit der GAG umgesetzt. Auch in unserem Abschnitt (Bahide-Arslan-Str. 7–14) wohnen ausschließlich GAG-Mieter*innen ohne eigene Stellplatzoptionen – daher bitten wir um eine vergleichbare Regelung. Wir möchten mit diesem Antrag auf eine für uns unzumutbare und dauerhaft angespannte Parksituation aufmerksam machen und bitten um eine gerechte, quartiersnahe Lösung. Eine Unterschriftenliste betroffener Haushalte liegt bereits vor. Mit freundlichen Grüßen An die Stadt Köln Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Betreff: Antrag auf Parkregelung für Anwohner – Bahide-Arslan-Straße 7, 9, 10, 11, 12, 14 Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahide-Arslan-Straße, Hausnummern 7, 9, 10, 11, 12 und 14, möchten hiermit einen Antrag auf Einrichtung einer Anwohnerparkregelung stellen. In unserem Straßenabschnitt befinden sich insgesamt 12 Stellplätze, die von der GAG vermietet werden, sowie 6 öffentliche Stellplätze, die der Stadt Köln gehören. Diese 6 öffentlichen Stellflächen werden regelmäßig durch ortsfremde Fahrzeuge belegt – insbesondere durch Anwohner benachbarter Straßen, die selbst die Möglichkeit haben, Stellplätze vor ihrer Haustür zu mieten, dies jedoch bewusst nicht tun. Da für viele von uns keine mietbaren Stellplätze mehr zur Verfügung stehen, führt diese Situation zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche im direkten Wohnumfeld. Dies empfinden wir als unzumutbar und sozial ungerecht. Wir bitten Sie daher, zu prüfen, ob eine Beschilderung wie „Parken nur für Anwohner der Bahide-Arslan-Str. 7, 9, 10, 11, 12, 14“ oder eine vergleichbare Regelung umgesetzt werden kann, um die wenigen vorhandenen öffentlichen Stellflächen vor Fremdbelegung zu schützen. In einer benachbarten Straße existiert bereits eine entsprechende Beschilderung. Wir bitten daher im Sinne der Gleichbehandlung und fairen Nutzung des öffentlichen Raums um Berücksichtigung unseres Antrags. Eine Unterschriftenliste der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner fügen wir bei. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2672/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Verkehrserhebung und Einrichtung einer Anwohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße, Aktenzeichen 111/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 111/25 21.08.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrserhebung und Einrichtung einer An- wohnerparkregelung für die Bahide-Arslan-Straße“, Aktenzeichen 111/25 Guten Tag , sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.07.2025. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsent- wicklung hat Ihre Eingabe geprüft und teilt Folgendes in einer Stellungnahme mit: „Die Parkplatzknappheit wird durch den hohen Fahrzeugbestand sowie die weiterhin steigende Anzahl von Fahrzeugneuzulassungen hervorgerufen. Bei Parkraum im öf- fentlichen Raum handelt es sich regelmäßig um öffentlich gewidmetes Straßenland, das im Sinne des Gemeingebrauchs grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung steht. Das Abstellen von Fahrzeugen aus der Nachbarschaft oder von aus- wärtigen Personen ist zulässig, soweit die Bestimmungen der Straßenverkehrsord- nung (StVO) beachtet werden. Öffentliche Parkflächen ausschließlich einem bestimm- ten Personenkreis zuzuordnen, widerspricht dem Widmungscharakter und ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Nach den Vorgaben der StVO ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkdrucks im öffentli- chen Straßenland die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ih- rer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug vorzufinden. Bewohnerparkvorrechte können nach aktueller Gesetzeslage nicht in einzelnen Stra- ßenzügen verkehrsrechtlich angeordnet werden. Bisher liegen für den in Rede stehen- den Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzeption mit Bewohnerpark- vorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung her- angetragen worden. Ob ein Parkraumkonzept sachgerecht umgesetzt werden kann, lässt sich mit einer zu beauftragenden Parkraumuntersuchung feststellen. Diese wird von der Verwaltung beauftragt, wenn von den zuständigen politischen Gremien ein Untersuchungs- und/o- der Planungsbeschluss gefasst wird. Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den so genannten „Masterplan Parken“ beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraumuntersuchungen feststellen zu lassen, in welchen Gebieten ein erheblicher Parkdruck besteht und diesem durch die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten begegnet werden kann. Von diesem Beschluss wird auch das Gebiet Köln-Bickendorf erfasst. Darüber hinaus stehen ca. 30 weitere politische Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen bzw. zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen Bezirksvertretungen zur Bearbeitung in der Verwaltung an. Die Verwaltung wird sowohl den „Masterplan Parken“ als auch die damit in Verbin- dung stehenden vorgenannten Beschlüsse mit den knappen zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten, die dafür in der Verwaltung zur Verfügung stehen, sukzes- sive abarbeiten. Dies wird eine Arbeit sein, die sich über mehrere Jahre erstrecken wird. Aufgrund des Ratsbeschlusses „Masterplan Parken“ sowie weiterer einschlägiger Be- schlüsse ist kein weiterer Beschluss zur Überprüfung des Parkdruckes erforderlich, da eine Prüfung des Parkdruckes in diesem Bereich vorgesehen ist.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , unter der Telefonnum-mer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl stellvertretende Amtsleiterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2672/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 27.08.2025 11:00