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2129/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion betr. Verbesserung der Sauberkeit und Instandhaltung im Bereich der Einkaufs-Passage und des Busbahnhofs in Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.1.12

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5172 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2129/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion betr. Verbesserung der 
Sauberkeit und Instandhaltung im Bereich der Einkaufs-Passage und des Busbahnhofs 
in Chorweiler 
Inan Gökpinar der SPD-Fraktion stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
vom 29.08.2024 folgende schriftliche Anfrage: 
 
1.Welche Maßnahmen und Frequenzen zur Reinigung und Müllentsorgung werden 
derzeit im Bereich der Passage, des Busbahnhofs und des angrenzenden Eingangs 
zum City Center Einkaufszentrum angewendet?  
a) Sind diese Maßnahmen im Zusammenhang mit den laufenden Renovierungsarbei-
ten an der Überdachung der Bahnstelle angepasst oder verstärkt worden?  
 
2. Welche weiteren Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um die Sauberkeit und 
das Erscheinungsbild dieses wichtigen öffentlichen Bereichs nachhaltig zu verbes-
sern?  
a) Gibt es Überlegungen, die Reinigungsintervalle zu erhöhen oder zusätzliche Res-
sourcen für die Instandhaltung bereitzustellen, insbesondere nach Abschluss der Re-
novierungsarbeiten?  
 
3. Inwiefern ist eine intensivere Zusammenarbeit mit den privaten Eigentümern der 
Passage und den Betreibern des Einkaufszentrums geplant, um eine ganzheitliche 
Lösung für die Sauberkeit und Pflege des gesamten Areals zu entwickeln?  
a) Gibt es bestehende oder geplante Vereinbarungen, die die Verantwortlichkeiten für 
die Instandhaltung und Pflege des Bereichs zwischen öffentlichen und privaten Akteu-
ren klar Regeln?  
 
4. Wie wird die Stadtverwaltung sicherstellen, dass der Bereich insbesondere in den 
Wintermonaten sicher bleibt? Welche spezifischen Maßnahmen zur Schneeräumung 
und Glätteprävention sind vorgesehen?  
 
a) Werden zusätzliche präventive Maßnahmen erwogen, um das Müllaufkommen zu 
reduzieren und die öffentliche Wahrnehmung dieses Bereichs zu verbessern, bei-
spielsweise durch die Installation zusätzlicher Müllbehälter oder durch Sensibilisie-
rungskampagnen?

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Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1 
Aktuell liegen folgende Reinigungsintervalle gemäß der Straßenreinigungssatzung 
vor: 
 
• Liverpooler Platz: 7 x wöchentlich (Montag bis Sonntag) 
• Pariser Platz: 6 x wöchentlich (Montag bis Samstag) 
• Londoner Platz: 6 x wöchentlich (Montag bis Samstag) 
• Turkuplatz: 7 x wöchentlich (Montag bis Sonntag) 
 
Zur Reinigung gehört auch die Leerung der Papierkörbe im entsprechenden Bereich. 
Aus betrieblicher und fachlicher Sicht sind derzeit ausreichend Papierkörbe vor Ort 
vorhanden. 
 
Zu Frage 1a) 
Reinigungsleistungen werden an Baustellen angepasst, sodass die maximale Reini-
gungsleistung gemäß den Gegebenheiten vor Ort erbracht werden kann. Eine Anpas-
sung der satzungsgemäßen Reinigungsintervalle ist aktuell nicht vorgesehen. Zusätz-
liche Intensivreinigungen über die Satzungsleistungen hinaus können auf Wunsch er-
folgen, setzen jedoch ein Sonderbudget voraus, welches nicht vom Gebührenhaushalt 
getragen werden kann. 
 
Zu Frage 2 und 2a) 
Eine Änderung im satzungsgemäßen Reinigungsintervall setzt eine Satzungsände-
rung voraus. Diese kann ein Mal im Jahr für das Folgejahr umgesetzt werden und be-
darf einer Prüfung zu möglichst allen Jahreszeiten. Eine Anpassung der satzungsge-
mäßen Reinigungsintervalle ist aktuell nicht vorgesehen. Zusätzliche Intensivreinigun-
gen über die Satzungsleistungen hinaus können auf Wunsch erfolgen, setzen jedoch 
ein Sonderbudget voraus. 
 
Zu Frage 3 und 3a) 
Die Verantwortlichkeiten im öffentlichen Raum sind in der Abfallsatzung und in der 
Straßenreinigungssatzung klar geregelt. Für den privaten und gewerblichen Raum 
kann eine Abfallberatung über die AWB jederzeit gebucht und kostenlos in Anspruch 
genommen werden. 
 
Zu Frage 4 
Die Zuständigkeiten im Winterdienst sind im benannten Bereich gemäß Straßenreini-
gungssatzung zugewiesen. Die Fahrbahnen am Liverpooler Platz bzw. Turkuplatz lie-
gen bei der AWB und werden in Priorität 1 wintergewartet. Die Gehwege liegen in der 
Regel in Verantwortung der Grundstückseigentümer*innen.  
Die AWB bietet auf Ihrer Webseite eine Winterdienstabfrage an, auf der die Zustän-
digkeiten eingesehen werden können. Eine Mitteilung über Zuständigkeiten im Winter-
dienst lassen sich hier finden: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get-
file.asp?id=985019&type=do    
 
Zu Frage 4a) 
Nach Prüfung vor Ort ist eine Installation weiterer Papierkörbe nicht vorgesehen. 
Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wurden in 2025 zwei Sauberkeits-Kampagnen 
in Zusammenarbeit mit dem Presseamt umgesetzt. Im März wurde eine Anti-Littering 
Kampagne mit einem Appell für Stadtsauberkeit (siehe Bild 1) veröffentlicht. Im Mai 
2025 wurde eine Abfallvermeidungskampagne in Zusammenarbeit mit der Zero Waste 
Fachstelle und des Presseamts umgesetzt (Bild 2). Präventivmaßnahmen wie fortlau-
fende Aufklärungsarbeit insbesondere an Schulen und Bildungsinstitution werden von

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der Abteilung für Umweltbildung der AWB geleistet. 
 
 
Bild 1: Anti-Littering 
 
 
Bild 2: Zero Waste

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2129/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.06.2025
Erstellt
25.06.2025 10:50