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3676/2024

Baubeschluss für die Generalsanierung der Horbeller Straße von Toyota Alle bis Zufahrt Haus.-Nr. 10-14 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 19.12.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 10.02.2025, TOP 7.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung_Horbeller Straße

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Beschlussvorlage Ausschuss

6183 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/31 
 
Vorlagen-Nummer 
 3676/2024 
Freigabedatum 19.12.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung der Horbeller Straße von Toyota Alle bis 
Zufahrt Haus.-Nr. 10-14 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der 
Horbeller Straße von der Toyota Allee bis zur Zufahrt Haus.-Nr. 10-14 mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 1.500.000 €.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.500.000 € für die Generalsanierung der Horbeller 
Straße von Toyota Allee bis Zufahrt Haus.-Nr. 10-14 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 
Finanzausschuss 10.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.500.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja
 Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden.  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   30.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten  
 Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Horbeller Straße im Stadtbezirk 3, Köln Marsdorf zeigt ein umfangreiches Schadensbild wie 
Schlaglöcher, Risse und Absackungen auf. Laut der umfangreichen vorlaufenden Baugrundun-
tersuchung ist es erforderlich Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren.  
 
Die Sanierung der stark genutzten Horbeller Straße ist aus mehreren Gründen erforderlich.  
In erster Linie stellen die unterschiedlichen starken Schäden an der Straße ein Sicherheitsrisiko 
für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit kann mit be-
trieblichen Mitteln nicht mehr erreicht werden. Nur eine umfassende Vollsanierung kann dieses 
Sicherheitsrisiko minimieren. Hiervon profitieren nicht nur Autofahrende sondern auch Radfah-
rende und zu Fuß Gehende. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Umsetzung mit 
dem Fokus auf die fortlaufend bestehende Verkehrssicherungspflicht zwingend notwendig ist. 
 
Neben dem Aspekt der Sicherheit sprechen auch wirtschaftliche Gründe für eine Vollsanierung.

3 
Eine voll intakte Straße erfährt eine wieder verlängerte Lebensdauer. Dies ist besonders in 
solch stark frequentierten Bereichen ein entscheidender Faktor.  
 
Im Zuge dieser ganzheitlichen Betrachtung werden auch die Entwässerungsanlagen wie Sink-
kästen und Sinkkastenleitungen saniert. Diese Maßnahmen führen zu einer wieder ordnungs-
gemäßen Ableitung von Regenwasser und wirkt Überschwemmungen bei Starkregenereignis-
sen entgegen.  
 
Die Bauausführung ist für das 2. Halbjahr 2025 vorgesehen. 
 
Nach der grundhaften Sanierung der Horbeller Straße wird sich für die Anliegenden und Ver-
kehrsteilnehmenden wieder ein angenehmeres Straßenbild ergeben. Außerdem wird die Er-
reichbarkeit der anliegenden Gewerbetreibenden dauerhaft sichergestellt. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) / Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem 
zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er-
hoben. 
 
Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung m it 
der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei-
träge.  
 
Die vorgesehene Generalsanierung der Horbeller Straße löst voraussichtlich einen Erstattungs-
anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. 
 
Eine Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehrvorge-
sehen. 
 
Kosten und Finanzierung: 
 
Die Sanierung der Horbeller Straße verursacht Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.500.000 €. 
Die für das Haushaltsjahr 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 1.500.000 € sind im Hpl.-Entwurf 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0 6605 - Generalinstandset-
zung von Straßen entsprechend eingeplant. 
 
Für die ab dem Jahr 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 30.000 € hat 
das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl.-Entwurf 2025/2026 im 
Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 
2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das 
Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes 
für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil-
planzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung_Horbeller Straße

1427 Zeichen

Anlage  „Öffentlichkeitsbeteiligung“  
VARIANTE 1  
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten 
Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate) 
Information 
Anhörung / Beratung 
Mitgestaltung / Mitverantwortung 
VARIANTE 2 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate) 
Information 
Anhörung / Beratung 
Mitgestaltung / Mitverantwortung

VARIANTE  3  
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
Dringlichkeitsentscheidung 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Der Gestaltungsspielraum ist 
nicht ausreichend. 
Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Sonstiges 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (2)

27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3676/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.12.2024
Erstellt
19.11.2024 13:21