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Mitteilung Bauvoranfrage Luxemburger Str. 121- Umnutzung zu Wohnen

Mitteilung BV 2510/2017 vom 07.09.2017

Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    KölnGIS Auszug aus: BirdeyeW, Abfrageebene Maßstab 1:1000 Datum: 16.5.2017 E 32355040 - - ' v > F V Ä * f■ Ä II % ’* ^ W T ' * ' - ' ■ ••• ' C -A |a '1 |s- c . - ‘ : - \ \! -v ii•.-./ ' - ^ !l!l1 ^ 0 ' iiiii:;-::" / •C v T - y . ^ - , / . / m l3 S :'- « • * / ■ ¥ - -li-S :.•{• E 32354670 i *±$!toiLjiJai£jS&m. j i t i __ (C) ILV Fernerttundung 2014 Die Geoinfoimalioren sind geselzlfch geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtig keil und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch lür die Genehmigung weilergehender Nutzung zuständig. N 5643250
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    LUX KÖLN / N 0 10 50m LAGEPLAN 1:1000
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/630/2 Vorlagen-Nummer 2510/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Mitteilung Bauvoranfrage Luxemburger Str. 121- Umnutzung zu Wohnen Es liegt der Bauaufsicht eine Bauvoranfrage mit zwei Einzelfragen bezüglich der Umnutzung des bis- her durch die Agentur für Arbeit genutzten Bürogebäudes in Wohnen in planungsrechtlicher Hinsicht sowie des anzuwendenden Stellplatzschlüssel für Studentenwohnungen und Kleinstwohnungen vor. Beurteilungsgrundlage ist §34 BauGB. Inhalt der Bauvoranfrage ist die Klärung, ob eine Nutzungsänderung von Büro in Wohnen planungs- rechtlich zulässig ist. Es ist geplant etwa 750 Einzelappartements zu schaffen, die zu einem großen Anteil (etwa 540) als studentische Wohnungen beantragt werden sollen. Die Bauvoranfrage beinhaltet die Fragstellung der studentischen Wohnungen noch nicht, so dass hier keine Bindungswirkung ent- steht. Die Bauvoranfrage stellt zwei sogenannte Einzelfragen: 1. Ist die Nutzungsart „Wohnen“ für das aus den Bauvorlagen ersichtliche Vorhaben planungsrecht- lich zulässig? 2. Mit dem geplanten Vorhaben ist eine Wohnnutzung mit 211 Kleinwohnungen und 543 Studentena- partments vorgesehen. Kann die für das geplante Vorhaben erforderliche Anzahl an Kraftfahrzeug- stellplätzen gemäß §51 Abs. 1 und 2 BauO NRW nach folgendem Stellplatzschlüssel berechnet wer- den: a) Für Studentenwohnungen ein Stellplatzschlüssel von 1:3, abzüglich ÖPNV Anteil von 30%? b) Für Kleinwohnungen ein Stellplatzschlüssel von 1:1, abzüglich ÖPNV- Anteil von 30%? Beide Fragen sind positiv zu beantworten, eine verwaltungsinterne Abstimmung mit dem Stadtpla- nungsamt hinsichtlich der ersten Fragestellung hat stattgefunden. Zu weiteren bauordnungsrechtlichen Belangen (Brandschutz, gesunde Wohnverhältnisse) sowie ge- stalterischen Belangen (Gestaltung Freiflächen, Fassadengestaltung) werden noch keine Aussagen getroffen. Diese sind nicht Gegenstand des Vorbescheids. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Bezirksvertretung Lindenthal erneut über das Bauvorhaben informiert.

Beratungsverlauf

  1. 18.09.2017

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.3.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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