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2510/2017

Mitteilung Bauvoranfrage Luxemburger Str. 121- Umnutzung zu Wohnen

Mitteilung BV 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 18.09.2017, TOP 11.3.8

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629 Zeichen

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Auszug aus: BirdeyeW, Abfrageebene  
Maßstab 1:1000 Datum: 16.5.2017
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N  5643250

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LUX KÖLN
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0 10 50m
LAGEPLAN 1:1000

Mitteilung BV

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/630/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2510/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 
 
Mitteilung Bauvoranfrage Luxemburger Str. 121- Umnutzung zu Wohnen 
Es liegt der Bauaufsicht eine Bauvoranfrage mit zwei Einzelfragen bezüglich der Umnutzung des bis-
her durch die Agentur für Arbeit genutzten Bürogebäudes in Wohnen in planungsrechtlicher Hinsicht 
sowie des anzuwendenden Stellplatzschlüssel für Studentenwohnungen und Kleinstwohnungen vor. 
Beurteilungsgrundlage ist §34 BauGB.  
 
Inhalt der Bauvoranfrage ist die Klärung, ob eine Nutzungsänderung von Büro in Wohnen planungs-
rechtlich zulässig ist. Es ist geplant etwa 750 Einzelappartements zu schaffen, die zu einem großen 
Anteil (etwa 540) als studentische Wohnungen beantragt werden sollen. Die Bauvoranfrage beinhaltet 
die Fragstellung der studentischen Wohnungen noch nicht, so dass hier keine Bindungswirkung ent-
steht. 
 
Die Bauvoranfrage stellt zwei sogenannte Einzelfragen: 
 
1. Ist die Nutzungsart „Wohnen“ für das aus den Bauvorlagen ersichtliche Vorhaben planungsrecht-
lich zulässig? 
 
2. Mit dem geplanten Vorhaben ist eine Wohnnutzung mit 211 Kleinwohnungen und 543 Studentena-
partments vorgesehen. Kann die für das geplante Vorhaben erforderliche Anzahl an Kraftfahrzeug-
stellplätzen gemäß §51 Abs. 1 und 2 BauO NRW nach folgendem Stellplatzschlüssel berechnet wer-
den:  
a) Für Studentenwohnungen ein Stellplatzschlüssel von 1:3, abzüglich ÖPNV Anteil von 30%? 
b) Für Kleinwohnungen ein Stellplatzschlüssel von 1:1, abzüglich ÖPNV- Anteil von 30%? 
 
Beide Fragen sind positiv zu beantworten, eine verwaltungsinterne Abstimmung mit dem Stadtpla-
nungsamt hinsichtlich der ersten Fragestellung hat stattgefunden. 
 
Zu weiteren bauordnungsrechtlichen Belangen (Brandschutz, gesunde Wohnverhältnisse) sowie ge-
stalterischen Belangen (Gestaltung Freiflächen, Fassadengestaltung) werden noch keine Aussagen 
getroffen. Diese sind nicht Gegenstand des Vorbescheids. 
 
Im Baugenehmigungsverfahren wird die Bezirksvertretung Lindenthal erneut über das Bauvorhaben 
informiert.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Luxemburger Straße 121
  • Straße 12

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Details

Aktenzeichen
2510/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.09.2017
Erstellt
14.08.2017 11:34