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3653/2024

Förderprogramm über die Vergabe bezirksorientierter Mittel ab 2025 gemäß § 37 (3) GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.12.2024, TOP 9.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Förderprogramm ab 2025

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

938 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Für die Vergabe der bezirksorientierten Mittel ist gemäß § 37 (3) GO NRW die Bezirksvertretung 
zuständig. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2067 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3653/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm über die Vergabe bezirksorientierter Mittel ab 2025 gemäß § 37 (3) GO 
NRW  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt das Förderprogramm über die 
Vergabe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW gemäß Anlage 1 
zur Beschlussvorlage. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  * € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
*variabel jeweils nach Festlegung des Rates. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils 
148.400 Euro 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Rat setzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen jährlich bezirksbezogene Haushalts-
mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke fest. Über die Verwendung der 
Mittel entscheidet die jeweilige Bezirksvertretung. 
Gemäß den allgemeinen städtischen Förderrichtlinien ist für externe Bezuschussungen ein 
Förderprogramm notwendig. Damit dieses nicht wie in der Vergangenheit für jedes Jahr auf 
das Neue beschlossen werden muss, wurde das Programm dahingehend angepasst, dass es 
fortlaufend gültig ist.  
Anlagen

Anlage 2 Förderprogramm ab 2025

9843 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Ehrenfeld für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW  
im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld  
(gem. Beschluss der BV 4, Sitzung 02.12.2024) 
 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
 
Ziel der bezirklichen Förderung ist grundsätzlich die Anschub- oder 
Ergänzungsfinanzierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht 
verwirklicht werden könnten.  
 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche 
Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert 
werden? 
 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Ehrenfeld (Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, 
Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf und Vogelsang) schwerpunktmäßig dazu 
beitragen, nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen 
Kultur, Jugend und Familie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im 
öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorinnen und Senioren, Sportpflege/Sportförderung 
sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. 
 
Gefördert werden nur Maßnahmen für den Stadtbezirk Ehrenfeld. 
 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
 
Das Finanzvolumen kann der Internetseite der Bezirksvertretung unter folgendem 
Link entnommen werden: 
 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/bezirksvertretungen/bezirksvertretung-ehrenfeld 
 
 
Wie hoch ist das Fördervolumen für die einzelnen Fördermaßnahmen 
 
Das Fördervolumen für einzelne Fördermaßnahmen beläuft sich grundsätzlich auf 
maximal 10.000 Euro. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern 
hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
Die Förderung erfolgt durch Fehlbedarfsfinanzierung. 
 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht 
nicht. 
 
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm?

Das Förderprogramm gilt für das jeweils aktuelle Haushaltsjahr und bleibt bis zur 
Verabschiedung eines neuen Förderprogrammes in Kraft. 
 
Was ist förderfähig? 
 
Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder 
Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die 
Bezirksvertretung sofern hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
 
Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte 
oder gewerbliche Maßnahmen.  
 
Weitere nicht zuwendungsfähige Posten sind: 
 
 Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung  
 
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 
 Spenden an Dritte 
 
 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) 
 
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
 
1. Anträge sind grundsätzlich über das Online Förderportal unter  
 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/bezirksvertretungen/bezirksvertretung-ehrenfeld 
 
einzureichen.  
 
2. In Ausnahmefällen kann ein Zuschuss über ein Antragsformular in Papierform 
eingereicht werden. Hierbei ist das Antragsformular der Bezirksvertretung 
Köln-Ehrenfeld zu verwenden. Die Anträge sind an den Bezirksbürgermeister 
zu richten. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Bürgeramt Köln-
Ehrenfeld weitergeleitet.  
 
Zusätzliche Erläuterungen zur Beschreibung, zu den geplanten Kosten und 
zur Finanzierung der Maßnahme können auf einem weiteren Blatt beigefügt 
werden 
 
Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, werden nicht 
in die Beratung aufgenommen. 
 
 
Muss ein Eigenanteil erbracht werden?

Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich.  
 
Ein angemessener Eigenanteil  
 
i.H.v. 10 % bis 5.000 Euro beantragter Zuschusssumme  
 
und i.H.v. 20 % ab 5.001 Euro bis 10.000 Euro beantragter Zuschusssumme  
 
sollte gewährleistet und ausgewiesen sein.  
 
Ehrenamtliche Eigenleistungen können hierbei in Form von persönlicher 
Arbeitsleistung pauschal i.H.v. 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt 
werden. Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann im 
angemessenen Umfang ein höherer Betrag bis maximal 20 Euro pro geleisteter 
Arbeitsstunde anerkannt werden.  
 
 
Wer entscheidet über die Förderung? 
 
Entscheidungsbefugt ist alleine die Bezirksvertretung Ehrenfeld nach folgendem 
Verfahren: 
 
Der Arbeitskreis Finanzen der Bezirksvertretung Ehrenfeld (bestehend aus den 
gemeldeten Mitgliedern der Fraktionen der Bezirksvertretung) unter der Leitung des 
Bezirksbürgermeisters berät die Zuschussanträge vor. Auf Grundlage dieser 
Vorberatung fertigt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der 
Bezirksvertretung. Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt 
Köln die bezirksorientierten Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Auch 
Ablehnungen werden in den Beschluss aufgenommen. 
 
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen 
beziehungsweise auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt 
werden. 
 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
 
Die Bezirksvertretung entscheidet in der Regel zweimal jährlich über die Vergabe der 
Fördermittel. 
Für die rechtzeitige Beratung sind Stichtage (Eingang beim Bezirksbürgermeister) 
maßgeblich, die der Internetseite der Bezirksvertretung unter folgendem Link 
entnommen werden können:

https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/bezirksvertretungen/bezirksvertretung-ehrenfeld 
 
 
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms?  
 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten 
nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die 
Auszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der 
Maßnahme erfolgen kann, einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug 
der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. Des Weiteren ist 
darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem 
Förderantrag und – bescheid – erreicht worden ist.  
 
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss 
zurückgezahlt werden? 
 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich 
mindestens mitzuteilen, wenn: 
 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird, 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird, 
 der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist 
der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des 
ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. 
 
Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht 
entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies 
vorher nicht genehmigt hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich nicht 
die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht 
hat.  
 
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des 
Kosten und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber 
hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der 
Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre 
aufzubewahren und der Bezirksvertretung/der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen.

Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das 
erste Mal bei der Bezirksvertretung Ehrenfeld einen Antrag auf Fördermittel stellt, 
wird eine vertiefte Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt. 
 
Ferner behält sich die Bezirksvertretung / die Stadt Köln vor, bei einzelnen 
geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung 
durchzuführen (Stichproben). 
 
Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf 
der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus 
haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, 
vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden.  
 
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
 
1. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den bewilligten 
bezirksorientierten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die 
Bezirksvertretung Ehrenfeld (vertreten durch den Bezirksbürgermeister) zu 
senden. 
 
2. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei 
Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem 
geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die 
Unterstützung der Bezirksvertretung Ehrenfeld ausdrücklich mit Beachflags 
sowie der Formulierung „gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Ehrenfeld“ und 
/oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo und die 
Beachflags können beim Bürgeramt angefordert werden 
 
3. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen 
Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften 
und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3653/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.11.2024
Erstellt
18.11.2024 12:06