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1753/2019

Benennung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für den Ausschuss Schule und Weiterbildung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 17.4

Anlage 1 Auszug aus dem Amtsblatt vom 15.5.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Auszug aus dem Amtsblatt vom 15.5.2019

31 Zeichen

Anlage 1 Ratsbeschluss 9.7.2019

Beschlussvorlage Rat

2658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 1753/2019 
Freigabedatum 
27.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für den Ausschuss Schule 
und Weiterbildung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW in Verbindung mit § 23 Absatz 4 
der Hauptsatzung der Stadt Köln, Frau Hedwig Drießen als sachkundige Einwohnerin und Herrn 
Bernd Tillmann-Gehrken als deren Vertreter im Verhinderungsfall, für die Seniorenvertretung der 
Stadt Köln in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu entsenden. 
 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 1.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit der 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln hat der Rat am 14.2.2019 be-
schlossen, dass die Seniorenvertretung der Stadt Köln (SVK) gemäß § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung 
ein Mitglied als sachkundige Einwohnerin/sachkundigen Einwohner in den Ausschuss Schule und 
Weiterbildung entsenden kann. Gleichzeitig ist eine Vertretung im Verhinderungsfall zu benennen. 
Nach Veröffentlichung der 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung am 15.5.2019 im Mitteilungs-
blatt der Stadt Köln ist die Neufassung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung am 16.5.2019 in Kraft 
getreten (s. Anlage 1).  
In der Sitzung der SVK-Stadtkonferenz am 6.3.2019 hatte die Seniorenvertretung der Stadt Köln ge-
mäß § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln in Ver-
bindung mit § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung die Position der sachkundigen Einwohnerin/des sach-
kundigen Einwohners für den Ausschuss Schule und Weiterbildung gewählt. 
Demnach wird Frau Hedwig Drießen als sachkundige Einwohnerin und Herr Bernd Tillmann-Gehrken 
als deren Stellvertretung im Verhinderungsfall, dem Rat zwecks Beschlussfassung vorgeschlagen. 
 
Anlage 
Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Köln vom 15.5.2019

Beratungsverlauf (1)

09.07.2019 Rat
TOP 17.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1753/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.05.2019
Erstellt
17.05.2019 08:47