Benennung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für den Ausschuss Schule und Weiterbildung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1753/2019 vom 27.05.2019
Stand: Am 09.07.2019 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Auszug aus dem Amtsblatt vom 15.5.2019
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Anlage 1 Ratsbeschluss 9.7.2019 -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 1753/2019 Freigabedatum 27.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für den Ausschuss Schule und Weiterbildung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW in Verbindung mit § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln, Frau Hedwig Drießen als sachkundige Einwohnerin und Herrn Bernd Tillmann-Gehrken als deren Vertreter im Verhinderungsfall, für die Seniorenvertretung der Stadt Köln in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu entsenden. Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 1.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit der 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln hat der Rat am 14.2.2019 be- schlossen, dass die Seniorenvertretung der Stadt Köln (SVK) gemäß § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung ein Mitglied als sachkundige Einwohnerin/sachkundigen Einwohner in den Ausschuss Schule und Weiterbildung entsenden kann. Gleichzeitig ist eine Vertretung im Verhinderungsfall zu benennen. Nach Veröffentlichung der 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung am 15.5.2019 im Mitteilungs- blatt der Stadt Köln ist die Neufassung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung am 16.5.2019 in Kraft getreten (s. Anlage 1). In der Sitzung der SVK-Stadtkonferenz am 6.3.2019 hatte die Seniorenvertretung der Stadt Köln ge- mäß § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln in Ver- bindung mit § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung die Position der sachkundigen Einwohnerin/des sach- kundigen Einwohners für den Ausschuss Schule und Weiterbildung gewählt. Demnach wird Frau Hedwig Drießen als sachkundige Einwohnerin und Herr Bernd Tillmann-Gehrken als deren Stellvertretung im Verhinderungsfall, dem Rat zwecks Beschlussfassung vorgeschlagen. Anlage Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Köln vom 15.5.2019
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