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3892/2023

Beantwortung einer Anfrage aus dem Beschlussprotokoll der letzten Sitzung der BV 6 vom 19.10.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 30.11.2023, TOP 10.2.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6164 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 3892/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage aus dem Beschlussprotokoll der letzten Sitzung der BV 6 
vom 19.10.2023 
Unter Bezugnahme auf das Beschlussprotokoll der Sitzung vom 19.10.2023 bat die 
BV 6 zur Aktuellen Stunde zum Bauvorhaben auf dem Parkplatz P5 am Fühlinger See 
einstimmig um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Statistik der Flüchtlingsverteilung im Bezirk (Stadtteile) und Vergleich mit den 
anderen Stadtbezirken 
 
2. Frühzeitige Info und Beteiligung der BV zu zukünftigen Standorten 
 
3. Informationen zur Planung und zum Betrieb der Einrichtung 
 
4. Welche Einschränkungen des normalen Betriebes am See und des Parkplatzes 
wird es über welchen Zeitraum hinweg geben? 
 
5. Welche weiteren alternativen Standorte wurden geprüft? 
 
6. Welche Gründe standen der Umsetzung dort entgegen? 
 
7. Welche Kriterien gab es bei der Auswahl der Standorte? 
 
8. Es wird um Planung einer Informationsveranstaltung für Bürger*innen und die 
Beantwortung etwaig aufkommender Fragen gebeten 
 
9. Wie werden notwendige Kita und Schulplätze geschaffen? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
 
zu 1.) 
 
Aktuelle Verteilung von Geflüchteten in den Stadtbezirken:

2 
 
Stadtbezirk 
Einwohner 
insgesamt 
31.12.2022 
Ist III. Quartal 
2023 
Anteil Okto-
ber 2023 
Innenstadt 128.432 1.450 1,13% 
Rodenkir-
chen 
111.849 1.387 
1,24% 
Lindenthal 153.380 831 0,54% 
Ehrenfeld 110.072 1.080 0,98% 
Nippes 117.867 1.239 1,05% 
Chorweiler 83.312 779 0,93% 
Porz 114.798 1.337 1,16% 
Kalk 121.798 1.299 1,07% 
Mülheim 150.610 1.669 1,10% 
Gesamt 1.092.118 11.059 1,01% 
 
Weitergehende Informationen zu Unterbringungsstandorten in Köln können hier abge-
rufen werden https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwande-
rung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht 
 
zu 2.) 
 
Zunächst muss auf Seiten der Verwaltung feststehen, dass eine Unterkunft für Ge-
flüchtete an einem neuen Standort baurechtlich überhaupt realisierbar ist. Ferner 
muss die Wirtschaftlichkeit einer Unterkunftserrichtung an dem Standort geprüft wer-
den. 
 
Sobald die verwaltungsinterne Task-Force die Realisierung eines Standortes be-
schlossen hat, informieren die hier teilnehmende*n Bürgeramtsleiter*innen die bzw. 
den konkret zuständigen Bürgeramtsleiter*in. Von dort wird der Bezirksbürgermeis-
ter*in informiert, welcher wiederum die Mitglieder der Bezirksvertretung informiert. 
 
In der derzeitigen Krisensituation mit äußerst angespannten Unterbringungsressour-
cen und hohen Zugangszahlen ist die Verwaltung auf die schnelle Realisierung von 
Unterbringungsstandorten angewiesen. Um dies zu ermöglichen, hat der Rat die Ver-
waltung mit Beschluss vom 16.05.2023 mit der Umsetzung aller Maßnahmen beauf-
tragt, die zur Schaffung und für den Betrieb einer Aufnahmekapazität von bis zu 
15.200 Plätzen erforderlich sind. 
 
zu 3.) 
 
Die Fertigstellung der Unterbringungseinrichtung ist für Mitte Dezember 2023 geplant, 
so dass voraussichtlich kurz vor Weihnachten noch der Erstbezug erfolgen kann. 
 
zu 4.) 
 
Einschränkungen des Sport- und Freizeitbetriebs am Fühlinger See sind durch die ab-
gegrenzte, von Sträuchern umgebene Unterkunft nicht zu erwarten. Lediglich die Nut-
zung des Parkplatzes entfällt zum Abstellen von Personenkraftfahrzeugen. Angesichts 
der zahlreichen Parkplätze rund um den Fühlinger See stellt dies eine hinnehmbare 
Einschränkung dar. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Nutzung des Parkplatzes P5 zur

3 
 
Unterbringung Geflüchteter bis April 2025 vorgesehen. Es ist aber aktuell nicht abzu-
sehen wie sich die Geflüchtetensituation in den nächsten Monaten insgesamt entwi-
ckelt. Deshalb ist ein weiterer Bedarf nicht gänzlich ausgeschlossen. 
 
zu 5.) 
 
Das Amt für Wohnungswesen prüft laufend eine Vielzahl von Immobilien und Grund-
stücken, die ihr angeboten werden. Städtische Grundstücke sind jedoch zu priorisie-
ren, weil sie nicht zu hohen Kosten angemietet werden müssen. Geeignete freie städ-
tische Grundstücke, die noch keiner Nutzung oder Planung für sozialen Wohnungs-
bau, Schul(erweiterungs)bauten, Kindertagesstättenbauten oder als Sport - bzw. Grün-
fläche unterliegen, sind jedoch in allen Stadtbezirken rar. Oft kommt nur eine zeitlich 
befristete Zwischennutzung in Frage, bevor die eigentlich vorgesehene bauliche Nut-
zung umgesetzt wird. 
 
zu 6.) 
 
Insbesondere ein städtisches Grundstück im Stadtbezirk Ehrenfeld kam in Betracht  
und konnte aufgrund der vorrangigen Nutzung für Schulbau nicht verwendet werden. 
 
zu 7.) 
 
Wohncontainer können nur auf ebenen, hinreichend befestigten Flächen - idealer-
weise im städtischen Eigentum – aufgestellt werden. Diese müssen gute Anschluss-
möglichkeiten an die Versorgungsinfrastruktur (Wasser, Abwasser, Strom, Internet 
etc.) bieten. Ferner muss das Aufstellen von Wohncontainern unter Berücksichtigung 
von § 246 Baugesetzbuch (BauGB) baurechtlich zulässig sein und in näherer Umge-
bung eine Verkehrsanbindung an den öffentlichen Nahverkehr bestehen. Eine in ver-
tretbarer Zeit erreichbare soziale Infrastruktur (Schulen, Kindertagesstätten, Ärzt*in-
nen, Apotheke, Supermärkte etc.) ist ein weiteres Kriterium. Alle diese Kriterien sind 
beim Parkplatz P5 erfüllt. 
 
zu 8.) 
 
Aktuell bereiten das Amt für Wohnungswesen und das Bürgeramt Chorweiler eine In-
formationsveranstaltung vor. Bürger*innen und Politik sollen so rechtzeitig vor Bezug 
der Unterkunft über alle anstehenden Fragen umfassend informiert werden. 
 
zu 9.) 
 
Bei untergebrachten Kindern und Jugendlichen greift grundsätzlich die Schulpflicht (§ 
34 Abs.6 Schulgesetz NRW), wobei sich die Schulberatung des Kommunalen Integra-
tionszentrums und das Amt für Schulentwicklung um eine zeitnahe passgenaue In-
tegration in das Schulsystem bemühen. Darüber hinaus wird es ein pädagogisches 
Angebot vor Ort geben. Da noch völlig unklar ist, wieviel Kinder und Jugendliche dort 
tatsächlich untergebracht werden, ist eine Anpassung der Plätze erst nach Belegung 
sinnvoll.

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.11 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3892/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.11.2023
Erstellt
23.11.2023 09:15