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2329/2020

Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers aus einer früheren Sitzung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.08.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 20.08.2020, TOP 3.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3022 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer  14.08.2020 
 2329/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 18.08.2020 
Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers aus einer 
früheren Sitzung 
Zu der Mitteilung „Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des Eckpunktepapiers 
des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) aus einer früheren Sitzung 
4450/2019“ gab es in der 43. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 08.05.2020 eine weitere 
Rückfrage:  
 
[Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 
08.05.2020]: 
„Herr Litvinov äußert, dass es auf Seite 2, Punkt 2, eine Antwort gebe, die vom Januar 2020 sei und 
fragt nach, ob aktuell nicht schon die Daten der Bezirksregierung der Verwaltung vorliegen. Er bittet 
um Information des Integrationsrates zum aktuellen Sachstand der Datenabfrage bei der Bezirksre-
gierung. 
 
Die Rückfrage bezieht sich auf u. g. Auszug: 
 
[Auszug aus der Mitteilung 4450/2019]:  
„Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die Möglichkeit des Wechsels an andere Schulfor-
men wird wenig genutzt. Hier besteht Bedarf für weitere Prüfung der Ursachen und Handlungsemp-
fehlungen. 
 Rückfrage: Wann voraussichtlich werden die Ergebnisse/ Handlungsempfehlungen präsen-
tiert?  
(Wie viele Schülerinnen und Schüler wechseln nach Abschluss der Vorbereitungsklasse an 
eine andere Schulform?) 
 Antwort: Die Daten wurden bei der Bezirksregierung angefragt, liegen der Verwaltung aber 
noch nicht vor. 
Sie werden den Gremien zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.“ 
 
Die Antwort lautet (Stand 29.07.2020): 
Es gab im Jahr 2017 eine einmalige Erhebung dieser Daten (siehe Vorlagen-Nummer 2654/2017) 
durch die Bezirksregierung. Seither werden die Daten nicht mehr erfasst. Das Verfahren des Schul-
formwechsels von Schülerinnen und Schülern läuft schulintern ab, sodass die Bezirksregierung sowie 
das Schulamt von diesen Wechseln keine Kenntnis erhalten. Abgebende Schulen bekommen von 
den annehmenden Schulen eine Rückmeldung, dass die Schülerinnen und Schüler an der neuen 
Schule angemeldet sind, damit endet das Verfahren für die abgebende Schule.  
Es besteht aufgrund der schulinternen Vorgänge keine Möglichkeit, verifizierte Daten zu erheben.

2 
 
 
Aufgrund einer neuen Erlasslage (BASS 14-21 Nr.4 „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration 
durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen; Neufassung“) werden alle Schülerinnen und 
Schüler, die eine Förderung im Bereich der deutschen Sprache (insbesondere Bildungssprache) be-
nötigen, gefördert (Handlungsfeld B im Erlass). Eine Filterung der Zahlen zu den Schulformwechseln 
nach „neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern“ ist daher für die Zukunft nicht möglich, da alle 
Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf an der Förderung teilnehmen.  
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

20.08.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
2329/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.08.2020
Erstellt
29.07.2020 10:39