Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers aus einer früheren Sitzung
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2329/2020 vom 14.08.2020
Stand: Am 20.08.2020 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 14.08.2020 2329/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 18.08.2020 Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers aus einer früheren Sitzung Zu der Mitteilung „Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des Eckpunktepapiers des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) aus einer früheren Sitzung 4450/2019“ gab es in der 43. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 08.05.2020 eine weitere Rückfrage: [Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 08.05.2020]: „Herr Litvinov äußert, dass es auf Seite 2, Punkt 2, eine Antwort gebe, die vom Januar 2020 sei und fragt nach, ob aktuell nicht schon die Daten der Bezirksregierung der Verwaltung vorliegen. Er bittet um Information des Integrationsrates zum aktuellen Sachstand der Datenabfrage bei der Bezirksre- gierung. Die Rückfrage bezieht sich auf u. g. Auszug: [Auszug aus der Mitteilung 4450/2019]: „Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die Möglichkeit des Wechsels an andere Schulfor- men wird wenig genutzt. Hier besteht Bedarf für weitere Prüfung der Ursachen und Handlungsemp- fehlungen. Rückfrage: Wann voraussichtlich werden die Ergebnisse/ Handlungsempfehlungen präsen- tiert? (Wie viele Schülerinnen und Schüler wechseln nach Abschluss der Vorbereitungsklasse an eine andere Schulform?) Antwort: Die Daten wurden bei der Bezirksregierung angefragt, liegen der Verwaltung aber noch nicht vor. Sie werden den Gremien zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.“ Die Antwort lautet (Stand 29.07.2020): Es gab im Jahr 2017 eine einmalige Erhebung dieser Daten (siehe Vorlagen-Nummer 2654/2017) durch die Bezirksregierung. Seither werden die Daten nicht mehr erfasst. Das Verfahren des Schul- formwechsels von Schülerinnen und Schülern läuft schulintern ab, sodass die Bezirksregierung sowie das Schulamt von diesen Wechseln keine Kenntnis erhalten. Abgebende Schulen bekommen von den annehmenden Schulen eine Rückmeldung, dass die Schülerinnen und Schüler an der neuen Schule angemeldet sind, damit endet das Verfahren für die abgebende Schule. Es besteht aufgrund der schulinternen Vorgänge keine Möglichkeit, verifizierte Daten zu erheben. 2 Aufgrund einer neuen Erlasslage (BASS 14-21 Nr.4 „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen; Neufassung“) werden alle Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung im Bereich der deutschen Sprache (insbesondere Bildungssprache) be- nötigen, gefördert (Handlungsfeld B im Erlass). Eine Filterung der Zahlen zu den Schulformwechseln nach „neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern“ ist daher für die Zukunft nicht möglich, da alle Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf an der Förderung teilnehmen. Gez. Reker
Beratungsverlauf
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20.08.2020 zuletzt
TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
Termin unbekannt
Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung).
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