Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 2
Beschlussvorlage Ausschuss 3328/2018 vom 26.10.2018
Stand: Am 19.11.2018 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3328/2018 Freigabedatum 26.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, Teil 2 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbei- hilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beigefügten Anla- ge. Die Mittel in Höhe von bis zu 66.600 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Sofern die Verwaltung beabsichtigt Zuschussempfänger oder eine Zuschusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger über 50 Prozent des Ursprungsbetrages zu ändern, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Mit Beschlussvorlage 1234/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus- sung vom Finanzausschuss beschlossen. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zuset- zungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien 1. Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Ver- sammlungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). So- fern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. 2. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) 3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 4. Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Entsprechend diesem Vorgehen hat die Verwaltung mit Beschlussvorlage 2684/2018 bereits die Be- zuschussung von Projekten bis maximal 192.000 Euro des Gesamtbudgets beschließen lassen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 30.09.2018 werden nun weitere Projekte zur Förderung vorge- schlagen, die den Kriterien entsprechen und eine nachvollziehbare Kostenschätzung und Finanzie- rungsplanung nachgewiesen haben. -
3328-2018 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen, 2. Teil
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3328/2018 - Anlage Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 2. Teil Projektträger Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss 1 studiobühneköln Theater Neues Tribünensystem für die Probebühne Die Studiobühne Köln ist einer der zentralen Spielorte der Kölner Freien Szene. Neben eigenen Produktionen bietet die Studiobühne immer wieder anderen Akteuren Spiel- und Probenraum, so dass für die Kölner Kulturlandschaft bereichernde Produktionen entstehen. Die Sanierung der maroden Tribühne der Nebenspielstätte, bedeutet für diese eine weitere Aufwertung und die Möglichkeit für eine erweiterte Nutzung, welche der gesamten Freien Szene zugutekommt. 45.000,00 2 Baustelle Kalk e.V. Popkultur Akustikausbau Probe- und Tonstudio "Die Kellerei" Die Schaffung des Probe- und Tonstudios "Die Kellerei" ist ein weiterer Schritt zur Deckung des Bedarfs an erschwinglichen Probe- und Tonstudios für die Freie Kölner Musikszene. Zur Finanzierung dieses Vorhabens trägt sich "Die Kellerei" durch eine Mischkalkulation aus kommerzieller Nutzung, welche 20 % der Nutzungszeit ausmacht und nicht-kommerzieller Nutzung von 80%, die der Szene zugutekommt. Das Unternehmen ist daher voll förderwürdig. 9.600,00 3 Gewölbe GmbH Popkultur Erneuerung Schallschutzisolierung DJ- Bereich Der Club Gewölbe am Hans-Böckler-Platz zählt zu den wichtigsten Spielstätten für anspruchsvolle elektronische (Tanz-) Musik in Köln, mit einem eigenen Konzert- und DJ-Booking, das weit über Köln hinaus bekannt ist. Die kontinuierliche Verbesserung der technischen Anlagen im Club Gewölbe erfordert eine schallschutztechnische Ertüchtigung im Raum, um Emissionen nach außen zu minimieren und somit den Fortbestand des Programms zu sichern. 7.000,00 4 Gastro Event GmbH Popkultur Erneuerung Bühnenlichtanlage im Gloria Theater Das GLORIA Theater ist die wichtigste popkulturelle Spielstätte in der Größenordnung 600-900 Zuschauer in Köln. Um den Anforderungen der auch internationalen Band- und Künstlergastspiele weiterhin gerecht werden zu können, ist eine Erneuerung der Bühnenlichtanlage erforderlich. 5.000,00 Summe Bezuschussung 66.600
Beratungsverlauf
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13.11.2018
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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