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1971/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone“, Aktenzeichen 35/23

Mitteilung BV 22.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.10.2023, TOP 9.1

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

924 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1971/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bonner Straße - zwischen 
Chlodwigplatz und Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone„, AZ.: 35/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1685 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet:  Samstag, 4. Februar 2023 13:31 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 04.02.2023 
13:31:24 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Dankenswerterweise wurde vor geraumer Zeit ein Tempolimit 30 auf dem Sachsenring 
eingerichtet. Bei Erreichen des Chlodwigplatzes und Fortsetzung der PKW-Fahrt auf der 
Bonner Straße 
- aufgrund deutlich anwachsenden Fußgänger-, Geschäfts- und Gastronomiebetriebs 
deutlich belebter als der Sachsenring - verengen sich Straßenführung und Fahrradweg 
erheblich. Es ist nicht einzusehen, dass im Streckenabschnitt Chlodwigplatz Richtung Süden 
bis auf Höhe Bonner Wall (und in umgekehrter Richtung) das Tempolimit 30 nicht mehr gilt. 
Als Bewohner dieser Region erlebe ich tagtäglich, vor allem auch in den Abend- und 
Nachtstunden, wie die Aufhebung des Tempolimits 30 auf der belebten Bonnrr Straße im 
besagten Strecjenabschnitt dazu führt, dass PKW- Fahrer "wie vom Tempolimit befreit" Gas 
geben und damit Fußgänger auf den Bürgersteigen und an den Zebrastreifen sowie 
Fahrradfahrer auf den ohnehin schmalen Fahrradspuren, die zudem oft zugeparkt werden, 
verunsichern und in Gefahr bringen. Es bedarf nur weniger Handgriffe und Verkehrsschilder, 
um im Zuge einer verkehssicheren Stadt auch die Bonner Straße im besagten Abschnitt zur 
Tempo-30-Zone umzugestalten.

Anlage 2 Antwortschreiben

2708 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Bürgeramt Innenstadt

Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen

Bezirksrathaus Innenstadt

Ludwigstraße 8, 50667 Köln

www.stadt.koeln

Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln

Auskunft

geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de

Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

35/23 24.05.2023

Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und
Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone“, Aktenzeichen 35/23 S

Sehr geehrter

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.02.2023, in dem Sie die Verkehrssituation auf
der Bonner Straße, zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall schildern und die Ein-
richtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer anregen.

Das Amt für Verkehrsmanagemernt teilt mit, dass im Jahre 2014 in einer Sitzung der
Bezirksvertretung Innenstadt zu diesem Thema ein Beschluss gefasst wurde. Hierzu
gibt es einen Sachstandsbericht aus dem Jahr 2022: (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp? ktonr=171366). „Nach den neuesten Änderungen der Stra-
ßenverkehrsordnung besteht die Möglichkeit auch auf dem Vorbehaltsnetz eine stre-
ckenbezogene Anordnung in einer Länge von 300 Metern von Tempo 30 zuzulassen,
wenn die Verkehrssicherheit vor den schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. Schu-

len, Kindergärten und Altenheime, verbessert werden kann. Derartige Einrichtungen
befinden sich hier nicht.“

Der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurde gebeten, in dem genannten
Bereich mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, möglichst mit einer semi-
stationären Anlage. Diese kann mehrere Tage rund um die Uhr eingesetzt werden und
beide Fahrtrichtungen messen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie
noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an: Amt für Verkehrsma-
nagement per E-Mail an: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de.

Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt
zur Kenntnis gegeben.

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Innenstadt wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an

Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bonner Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Chlodwigplatz
  • Sachsenring
  • Bonner Wall

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Details

Aktenzeichen
1971/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.06.2023
Erstellt
13.06.2023 13:12