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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone“, Aktenzeichen 35/23

Mitteilung BV 1971/2023 vom 22.06.2023

Stand: Am 19.10.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1971/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone„, AZ.: 35/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 4. Februar 2023 13:31 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 04.02.2023 13:31:24 an Sie geschickt Anliegen: Dankenswerterweise wurde vor geraumer Zeit ein Tempolimit 30 auf dem Sachsenring eingerichtet. Bei Erreichen des Chlodwigplatzes und Fortsetzung der PKW-Fahrt auf der Bonner Straße - aufgrund deutlich anwachsenden Fußgänger-, Geschäfts- und Gastronomiebetriebs deutlich belebter als der Sachsenring - verengen sich Straßenführung und Fahrradweg erheblich. Es ist nicht einzusehen, dass im Streckenabschnitt Chlodwigplatz Richtung Süden bis auf Höhe Bonner Wall (und in umgekehrter Richtung) das Tempolimit 30 nicht mehr gilt. Als Bewohner dieser Region erlebe ich tagtäglich, vor allem auch in den Abend- und Nachtstunden, wie die Aufhebung des Tempolimits 30 auf der belebten Bonnrr Straße im besagten Strecjenabschnitt dazu führt, dass PKW- Fahrer "wie vom Tempolimit befreit" Gas geben und damit Fußgänger auf den Bürgersteigen und an den Zebrastreifen sowie Fahrradfahrer auf den ohnehin schmalen Fahrradspuren, die zudem oft zugeparkt werden, verunsichern und in Gefahr bringen. Es bedarf nur weniger Handgriffe und Verkehrsschilder, um im Zuge einer verkehssicheren Stadt auch die Bonner Straße im besagten Abschnitt zur Tempo-30-Zone umzugestalten.
  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 35/23 24.05.2023 Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone“, Aktenzeichen 35/23 S Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.02.2023, in dem Sie die Verkehrssituation auf der Bonner Straße, zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall schildern und die Ein- richtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer anregen. Das Amt für Verkehrsmanagemernt teilt mit, dass im Jahre 2014 in einer Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zu diesem Thema ein Beschluss gefasst wurde. Hierzu gibt es einen Sachstandsbericht aus dem Jahr 2022: (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp? ktonr=171366). „Nach den neuesten Änderungen der Stra- ßenverkehrsordnung besteht die Möglichkeit auch auf dem Vorbehaltsnetz eine stre- ckenbezogene Anordnung in einer Länge von 300 Metern von Tempo 30 zuzulassen, wenn die Verkehrssicherheit vor den schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. Schu- len, Kindergärten und Altenheime, verbessert werden kann. Derartige Einrichtungen befinden sich hier nicht.“ Der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurde gebeten, in dem genannten Bereich mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, möglichst mit einer semi- stationären Anlage. Diese kann mehrere Tage rund um die Uhr eingesetzt werden und beide Fahrtrichtungen messen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an: Amt für Verkehrsma- nagement per E-Mail an: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis gegeben. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Innenstadt wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf

  1. 19.10.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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