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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.11.2024 betr. "Neue/r Fußverkehrsbeauftragte/r, AN/1619/2024
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3961/2024 vom 20.12.2024
Stand: Am 28.01.2025 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/1 Vorlagen-Nummer 20.12.2024 3961/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.01.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.11.2024 betr. "Neue/r Fußverkehrsbeauftragte/r, AN/1619/2024 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Warum dauert die Stellenbesetzung so lange? 2. Wann ist mit einer Besetzung der Stelle zu rechnen? 3. Welche Schlussfolgerungen hat die Verwaltung aus der Kündigung des früheren Fußver- kehrsbeauftragten gezogen? 4. Inwieweit teilt die Verwaltung die Auffassung der FDP-Fraktion, dass in dieser Funktion ebenfalls – wie beim Fahrradbeauftragten – ein Einzelkämpfer nicht ausreicht, sondern ein Team erforderlich ist?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Im Rahmen der Wiederbesetzung ist die Stelle der / des Fußverkehrsbeauftragten neu bewer- tet worden. Dieser Prozess nahm einige Zeit in Anspruch. Unmittelbar nach Bestätigung der Höherbewertung wurde die einer externen vorgeschaltete verwaltungsinterne Ausschreibung im Sommer 2024 gestartet. Diese blieb jedoch ohne Erfolg. Die anschließenden Auswahlge- spräche mit ausschließlich externen Bewerber*innen konnten Ende November mit der Aus- wahl einer sehr geeigneten Bewerberin erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt nahm der Wiederbesetzungsprozess für diese Stelle inkl. der vorgenommenen Neubewertung eine für technisch ausgeprägte Stellen mittlerweile übliche und keineswegs überdurchschnittliche Zeitdauer in Anspruch. Zu 2. Das Auswahlverfahren konnte im November 2024 durchgeführt und abgeschlossen werden. Derzeit (Stand: 5. Dezember 2024) ist geplant. dass die Stelle unter bestimmten Vorausset- zungen bereits ab Januar 2025 wiederbesetzt werden kann, spätestens jedoch innerhalb des ersten Quartals 2025. In der Sitzung am 28.01.2025 kann hierzu mündlich durch die Verwal- tung der aktuelle Stand berichtet werden. Zu 3. und zu 4. Nach der erstmaligen Besetzung der Stelle einer / eines Fußverkehrsbeauftragten entstand in 2 Verbindung mit einem hohen bundesweiten medialen Interesse eine außerordentlich hohe Er- wartungshaltung der breiten Öffentlichkeit an den damaligen Stelleninhaber mit zahlreichen, kleinteiligen Bedarfsanmeldungen und vielseitigen Ansprüchen, die nicht erfüllbar waren. Die Schlussfolgerung für die Verwaltung ist daraus, dass diese mediale Positionierung nicht noch einmal erfolgen darf und wird. Der Fokus bei der neuen Stelle liegt deshalb auf einer klaren Zuordnung ganz bestimmter und leistbarer Aufgabenbereiche. Zudem ist für die Stelle eine umfassende Unterstützung und Ein- bindung in die vorhandenen Verwaltungsstrukturen geplant. Dem allen voran steht zunächst eine Phase der Einarbeitung und Vernetzung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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