4097/2019
Mündliche Anfrage von RM Herrn Brust in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 12.09.2019 - TOP 9.1
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4786 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 02.12.2019 4097/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 Mündliche Anfrage von RM Herrn Brust in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 12.09.2019 - TOP 9.1 hier: Japanischer Staudenknöterich in der Raderberger Brache Frage: RM Herr Brust berichtet, er sei von einem Anwohner angeschrieben worden, der ihn über das starke Ausbreiten des Japanischen Staudenknöterichs in der Radeberger Brache informiert habe. Er möchte wissen, ob und wenn ja, was die Verwaltung dagegen unternimmt. Antwort der Verwaltung: Die Ausbreitung der Neophyten japanischer Staudenknöterich (Reynoutria oder = Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Reynoutria oder Fallopia sachalinensis) sind seit 1986 auf der Radertha- ler Brache (GLB 2.06 Landschaftsplan) dokumentiert. Insbesondere der japanische Staudenknöterich ist eine extrem schnell wachsende Pflanze mit einem Größenwachstum bis zu 30 cm am Tag, mit bis zu 2 m tiefem und bis zu 4 m langen Rhizomen und Wurzelwerk. Durch geringste Standortansprüche und die enorme Wuchskraft kommt es, wie es auf der Brache zu beobachten ist, zu Massenauftreten, so dass eine Verjüngung von Gehölzen sowie die Entwicklung krautiger einheimischer Pflanzen in ihrem Umfeld unterbunden wird. Ein kleiner Wurzelrest im Boden reicht schon, damit sich die Pflanze hieraus schnell wieder ausbreiten kann. Die Fachwelt ist sich einig, dass es im besonderen Falle der Neophyten Reynoutria /Fallopia kaum wirksame Strategien für eine Bekämpfung gibt. Auch die in NW zuständige Fachbehörde LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher- schutz Nordrhein-Westfalen, die technisch-wissenschaftliche Fachbehörde des Landes Nordrhein- Westfalen für den Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) schreibt, dass einmal etablierte Bestände kaum wieder entfernt werden können und daher Bekämpfungsmaßnahmen aus Naturschutzsicht sich aus praktikablen und finanziellen Aspekten nur auf sensible Gebiete beschränken können, in denen die Art entfernt oder ferngehalten werden soll. Die von der LANUV vorgeschlagenen Strategien zur Bekämpfung (Schattendruck, Mahd, keine che- mischen Mittel) wurden auf der Brache an den Randbereichen durchgeführt. Eine Baumreihe entlang der Vorgebirgsstraße konnte die Ausbreitung nur unwesentlich eindämmen, direkt im Traufbereich der Bäume können sich nur Kümmerexemplare entwickeln. Auch zusätzliche Mahd in den Randbe- reichen der Brache zur Vorgebirgsstraße hin, konnte die Pflanze in ihrer Dominanz und Ausprägung dort nur leicht schwächen und nicht eindämmen. Weitere Methoden wie Abdeckung mit Folie oder Aushub des Bodens bis zu 2 m sind für diese Brache nicht geeignet und könnten darüber hinaus ei- nen Bekämpfungserfolg nicht garantieren. Theoretisch denkbar wäre eine intensive Ziegen- und Schafbeweidung, die aber aufgrund der Größe, Lage (Innenstadtnähe) und Topografie, sowie der damit verbundenen Einzäunung recht aufwändig wäre. Ob dieser Aufwand für die Brache angemes- 2 sen ist, könnte eine aktuelle naturschutzfachliche Bestandsbewertung zeigen. Das bedeutet vor einer derart tiefgreifenden Pflegemaßnahme, sollte die Schutzwürdig und -bedürftigkeit festgestellt werden, um auf dieser Datengrundlage über die künftige Entwicklung zu entscheiden und entsprechende Pflegemaßnahmen festzulegen. Faunistische und vegetationskundliche Kartierungen auf der Brache sind durch die Biologische Stati- on für 2020 vorgesehen. Zuletzt soll in diesem Zusammenhang noch auf das Projekt der UNB KÖLN zur Entfernung eines neuen 300 qm großen Bestandes am Rheinufer im Naturschutzgebiet N1 "Rheinaue Langel- Merkenich" mit der Heißwassermethode hingewiesen werden. Diese über mehrere Jahre laufende Maßnahme wurde in diesem Jahr 2019 begonnen und ein Ergebnis liegt dementsprechend noch nicht vor. Diese Methode eignet sich allerdings aufgrund des Kostenaufwandes nur für sehr kleinflächige Bestände. In der Summe: Die Entfernung von Reynoutria scheint nach derzeitigem Wissenstand auf der Brache kaum möglich bzw. wäre sie mit tiefgreifenden Veränderungen und hohem (finanziellem) Einsatz verbunden, der ohne Feststellung der aktuellen Naturschutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht angemessen erscheint. Insgesamt schlägt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt vor, die weitere Ausbreitung des Stauden- knöterichs wie gehabt, durch gezielte und intensive Mahd in den Randbereichen zu behindern und auf der Datengrundlage der Kartierungen in 2020 zu beurteilen, ob und wie eine Entfernung des Rey- noutria auf der Fläche angemessen ist. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4097/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.12.2019
- Erstellt
- 22.11.2019 09:48