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4097/2019

Mündliche Anfrage von RM Herrn Brust in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 12.09.2019 - TOP 9.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.12.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 23.01.2020, TOP 8.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4786 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer  02.12.2019 
 4097/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 
 
Mündliche Anfrage von RM Herrn Brust in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 
12.09.2019 - TOP 9.1 
hier: Japanischer Staudenknöterich in der Raderberger Brache 
Frage: 
 
RM Herr Brust berichtet, er sei von einem Anwohner angeschrieben worden, der ihn über das starke 
Ausbreiten des Japanischen Staudenknöterichs in der Radeberger Brache informiert habe. Er möchte 
wissen, ob und wenn ja, was die Verwaltung dagegen unternimmt. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Ausbreitung der Neophyten japanischer Staudenknöterich (Reynoutria oder = Fallopia japonica) 
und des Sachalin-Knöterich (Reynoutria oder Fallopia sachalinensis) sind seit 1986 auf der Radertha-
ler Brache (GLB 2.06 Landschaftsplan) dokumentiert. Insbesondere der japanische Staudenknöterich 
ist eine extrem schnell wachsende Pflanze mit einem Größenwachstum bis zu 30 cm am Tag, mit bis 
zu 2 m tiefem und bis zu 4 m langen Rhizomen und Wurzelwerk. Durch geringste Standortansprüche 
und die enorme Wuchskraft kommt es, wie es auf der Brache zu beobachten ist, zu Massenauftreten, 
so dass eine Verjüngung von Gehölzen sowie die Entwicklung krautiger einheimischer Pflanzen in 
ihrem Umfeld unterbunden wird. Ein kleiner Wurzelrest im Boden reicht schon, damit sich die Pflanze 
hieraus schnell wieder ausbreiten kann.  
Die Fachwelt ist sich einig, dass es im besonderen Falle der Neophyten Reynoutria /Fallopia kaum 
wirksame Strategien für eine Bekämpfung gibt.  
 
Auch die in NW zuständige Fachbehörde LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-
schutz Nordrhein-Westfalen, die technisch-wissenschaftliche Fachbehörde des Landes Nordrhein-
Westfalen für den Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) schreibt, dass einmal etablierte Bestände 
kaum wieder entfernt werden können und daher Bekämpfungsmaßnahmen aus Naturschutzsicht sich 
aus praktikablen und finanziellen Aspekten nur auf sensible Gebiete beschränken können, in denen 
die Art entfernt oder ferngehalten werden soll.  
 
Die von der LANUV vorgeschlagenen Strategien zur Bekämpfung (Schattendruck, Mahd, keine che-
mischen Mittel) wurden auf der Brache an den Randbereichen durchgeführt. Eine Baumreihe entlang 
der Vorgebirgsstraße konnte die Ausbreitung nur unwesentlich eindämmen, direkt im Traufbereich 
der Bäume können sich nur Kümmerexemplare entwickeln. Auch zusätzliche Mahd in den Randbe-
reichen der Brache zur Vorgebirgsstraße hin, konnte die Pflanze in ihrer Dominanz und Ausprägung 
dort nur leicht schwächen und nicht eindämmen. Weitere Methoden wie Abdeckung mit Folie oder 
Aushub des Bodens bis zu 2 m sind für diese Brache nicht geeignet und könnten darüber hinaus ei-
nen Bekämpfungserfolg nicht garantieren. Theoretisch denkbar wäre eine intensive Ziegen- und 
Schafbeweidung, die aber aufgrund der Größe, Lage (Innenstadtnähe) und Topografie, sowie der 
damit verbundenen Einzäunung recht aufwändig wäre. Ob dieser Aufwand für die Brache angemes-

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sen ist, könnte eine aktuelle naturschutzfachliche Bestandsbewertung zeigen. Das bedeutet vor einer 
derart tiefgreifenden Pflegemaßnahme, sollte die Schutzwürdig und -bedürftigkeit festgestellt werden, 
um auf dieser Datengrundlage über die künftige Entwicklung zu entscheiden und entsprechende 
Pflegemaßnahmen festzulegen.  
 
Faunistische und vegetationskundliche Kartierungen auf der Brache sind durch die Biologische Stati-
on für 2020 vorgesehen.  
 
Zuletzt soll in diesem Zusammenhang noch auf das Projekt der UNB KÖLN zur Entfernung eines 
neuen 300 qm großen Bestandes am Rheinufer im Naturschutzgebiet N1 "Rheinaue Langel-
Merkenich" mit der Heißwassermethode hingewiesen werden. Diese über mehrere Jahre laufende 
Maßnahme wurde in diesem Jahr 2019 begonnen und ein Ergebnis liegt dementsprechend noch nicht 
vor. Diese Methode eignet sich allerdings aufgrund des Kostenaufwandes nur für sehr kleinflächige 
Bestände.   
 
In der Summe: 
 
Die Entfernung von Reynoutria scheint nach derzeitigem Wissenstand auf der Brache kaum möglich 
bzw. wäre sie mit tiefgreifenden Veränderungen und hohem (finanziellem) Einsatz verbunden, der 
ohne Feststellung der aktuellen Naturschutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht angemessen 
erscheint.  
 
Insgesamt schlägt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt vor, die weitere Ausbreitung des Stauden-
knöterichs wie gehabt, durch gezielte und intensive Mahd in den Randbereichen zu behindern und 
auf der Datengrundlage der Kartierungen in 2020 zu beurteilen, ob und wie eine Entfernung des Rey-
noutria auf der Fläche angemessen ist.  
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4097/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.12.2019
Erstellt
22.11.2019 09:48