V/0422/2018
63. Änderung FNP - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 - Kenntnisnahme der Entwürfe zur öffentlichen Auslegung
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V-0422-2018-Anlage-4-VBP-588-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 4 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0422/2018 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Innerhalb des Plangebietes sind ein Bau- und Gartenmarkt mit Freilager und ein Tankstellenshop mit zusammen maximal 800 m² Verkaufsfläche zulässig. Die Verkaufsfläche des Tankstellenshops für Sortimente des üblichen Reisebedarfs darf maximal 150 m² betragen. Als Kernsortimente des Bau- und Gartenmarktes (Bau - und Gartenmarktbedarf) sind folgende Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste zulässig: • Baumarktsortiment im engeren Sinne • Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen • Zoologischer Bedarf, lebende Tiere • Tierfutter, Tierpflegeartikel für Kleintiere. Darüber hinaus sind zentren - sowie zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß „Münsteraner Sortimentsliste (Ratsbeschluss 14.03.2018)“: nur als das Kernsortiment des Bau- und Gartenmarktes ergänzende, branchenübliche Randsortimente auf max imal 10 % der Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens (Bau- und Gartenmarkt mit Freilager, inklusive Tankstellenshop, zusammen 800 m²) zulässig. Die anteilige Verkaufsfläche (max imal 10 % der Gesamtverkaufsfläche) für ergänzende, branchenübliche Randsortimente darf zudem nicht nur von einem einzigen Sortiment belegt sein. Darüber hinaus sind die Nutz ungen Tankstelle und Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) zulässig. 1.2 Für das Plangebiet wird eine maximale Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.3 Entlang der südlichen Plangebietsgrenze zwischen Bau- und Gartenmarkt und Waschhalle ist eine Lärmschutzwand im Bereich der Vorreinigung mit einer Höhe von 2,50 m zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.4 Werbeanlagen sind nur in den festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. Abweichend davon sind außerhalb der überbaubaren Fläche vier Fahnenmasten bis zu einer Höhe von 6,50 m zulässig. Für den Preismast nördlich des Bau- und Gartenmarktes und der Tankstelle wird eine maximale Höhe von 6,50 m festgesetzt. 1.5 Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche). 1.6 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 4 1.7 Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Photovoltaikanlagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.8 Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gemäß BauO NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 Abs. 4 BauNVO). 1.9 Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Sie dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) angelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.10 Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen anzupflanzenden Bäume im Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger Laubbaum der Art Winterlinde (Tilia cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von mindestens 18-20 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mindestens 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. 1.11 Die mit P 1 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d. h. mindestens eine Pflanze pro m², mit Laubgehölzen zu bepflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 1.12 Die mit P 2 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d. h. mindestens eine Pflanze pro m², mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß Pflanzliste B zu integrieren (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten: Pflanzliste A Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150): Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus spec. Weißdorn Lonicera xylosteum Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Ribes rubrum Rote Johannisbeere Rubus idaeus Himbeere Sambucus nigra Schwarzer Holunder Rosa canina Hundsrose Viburnum opulus Schneeball Pflanzliste B Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18: Fraxinus excelsior Eberesche Quercus robur Eiche Tilia cordata Winterlinde Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 4 1.13. Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem Erhaltungsgebot belegten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch Neuanpflanzungen gemäß Pflanzliste zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 1.14 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen aller Gebäude sind auf der Grundlage der Ansichtspläne zu gestalten und mit einer Glasfassade sowie mit Sandwich-Isopaneelen in der Farbe Weißaluminium mit Ausnahme der Werbeanlagen einheitlich zu verblenden. 2 Hinweise 2.1 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, d. h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 2.2 Denkmalschutz Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich mitzuteilen. Der LWL-Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche / paläontologische Bodenbefunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§ 15 und § 16 DSchG). Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und / oder paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. 2.3 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN- Vorschriften und das Einzelhandelskonzept ) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2.4 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 2.5 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 4 unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 2.6 Regenwasserversickerung Das als unbelastet und gering belastet bewertete, gesammelte Niederschlagswasser der Planungsfläche ist über Mulden und die belebte Bodenzone zu versickern. Erforderliche Vorreinigungsstufen sind den Versickerungsanlagen vorzuschalten. 2.7 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag).
V-0422-2018-Anlage-1-FNP-63-Plan
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K K J W W W RRB RRB78. W K K K J W W W RRB RRB78. W K Bisherige Darstellung Neue Darstellung Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0422/2018 N 3ODQ]XUbQGHUXQJ GHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV Angelmodde - Hiltruper 6WUDH/ |VWOLFK 2UWVXPJHKXQJ Wolbeck Stand: 07.05.2018M. 1:15.000 bQGHUXQJVEHUHLFK )OlFKHQIUGLH/DQGZLUWVFKDIW Gewerbegebiet
588_Plan_Offenlegungsentwurf
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Tankstelle / Bau- und Gartenmarkt FD BH max. 6,50 m Lärmschutzwand BH= 2,50 m V V V St St St St St St 53,35 P1 P2 FSt 23.69 Buschwerk Freileitung Mast Entlftung 52.89 53.08 Eiche Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Ahorn Wh56,15 Fh58,85 Eiche KD52.97 KS51,47 KD52.95 KS50,55 53.18 52.93 53.03 53.14 53.14 53.18 53.00 53.15 53.05 52.80 52.72 52.63 52.88 52.91 52.99 53.00 53.11 52.69 52.78 52.77 52.78 53.18 53.20 53.19 52.69 52.80 52.79 52.70 52.81 52.90 53.21 52.72 52.85 53.02 53.20 52.60 52.85 53.11 53.16 52.59 52.97 53.22 53.18 52.52 52.74 52.91 53.06 51.74 52.51 52.91 53.07 53.16 53.25 53.05 53.25 53.25 53.22 52.96 Carport FD WhsI WD I WD PD WhsI Schp WhsI WhsI Ga FD Freileitung 53.49 53.35 53.42 53.20 53.04 53.20 53.36 53.28 53.11 53.06 53.41 53.28 53.52 53.72 53.60 53.68 53.72 53.66 53.56 53.46 53.37 53.2953.25 53.26 53.04 53.15 53.32 53.42 53.49 53.51 53.46 53.31 53.24 53.1653.11 52.99 53.07 53.10 53.00 53.00 53.07 53.29 53.18 53.08 52.99 53.19 53.0552.98 52.95 52.98 53.23 53.51 53.34 53.47 53.44 53.42 Birke 52.98 53.11 53.28 52.97 52.98 52.87 52.90 52.68 52.73 52.90 52.74 52.50 52.47 52.44 52.44 52.37 52.41 52.22 52.24 52.1552.21 52.00 51.97 51.93 51.87 51.92 51.91 52.85 52.7552.92 53.10 53.04 52.85 53.12 53.19 52.96 53.12 53.29 52.99 53.19 53.3653.09 53.20 53.3153.03 53.32 53.12 52.99 53.30 53.19 52.93 53.16 53.14 52.92 523 Hiltruper Straße Hiltruper Straße 39 40 43 41 35 37 38 42 2001 846 463 484 1157 2 1372 2490 2489 2487 2488 2492 81 I 77 I 75 I I 79 Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel Flur 14 Gemarkung Angelmodde Flur 2 Angelmodde Gemarkung: Flur: Maßstab: 2 53,50 Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Gebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude II 12 Bestandshöhen (Meter über Normalhöhennull) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch § 90 Abs. 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162). Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2016 (Landesbauordnung 2016 – (BauO NRW 2016) vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) vom 21.12.2017 (GV.NRW. S. 1005) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90). Rechtsgrundlagen:Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Vergrößerungen oder Verkleinerungen sind verboten und werden aufgrund des Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Plangrundlage Stand 09/2016 Die Übereinstimmung der Plangrundlage mit den Aufgaben des Liegenschaftskatasters vom 03/2018 und die richtige Wiedergabe der Topografie wird bescheinigt. Münster, _______________ Dipl.-Ing. H. Kalverkamp Öffentl. best. Vermessungsingenieur Für die Einhaltung des geltenden Planungsrechts Münster, _______________ Dipl.-Ing. Denstorff Stadtdirektor Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr.____ vom __________ bekannt gemacht. Münster, _______________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ bis zum __________ offengelegen. Münster, _______________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, _______________ OberbürgermeisterSchriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________ in Kraft getreten. Münster, _______________ Der Oberbürgermeister Im Auftrag Daruper Straße GmbH 15 D-48653 Coesfeld Telefon +49 (0)2541 9408-0 Fax 6088 W olters Partner Architekten & Stadtplaner info@wolterspartner.de Planverfasser: Bauliche Gestaltung: Vorhabenträger:RWG Albersloh-Everswinkel eG Boschstraße 41 48351 Everswinkel Münster, __________ AGRAVIS Bauservice Industrieweg 110 48155 Münster Ansichten 1:500 (Planzeichnung) Freiflächenplan M 1:500 Ansichten M 1:250 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplanes Zeichenerklärung Festsetzungen des Bebauungsplans Maß der baulichen Nutzung Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmschutzwand Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze) Fahnenmast Höhenbezugspunkt53,35 Bauhöhe als Höchstmaß BH max. = 6,50 Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Verkehr Einfahrtsbereich Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt private Grünflächen Grünflächen Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Reglung des Wasserabflusses Wasser, Wasserwirtschaft Flächen für Stellplätze Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen St VersickerungsmuldeV P1 P2Pflanzmaßnahmen, s. textliche Festsetzung Bauhöhe, zwingendBH = 2,50 m Bäume Flächen für FahrradstellplätzeFSt Ansichten ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE Dächer von der Tankstelle und den Waschboxen Westansicht Ostansicht Werbeanlagen ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE (Nordansicht) ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE (Nordansicht) ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE Dächer von der Tankstelle und den Waschboxen Bebauungsplan Nr. 588 Bebauungsplan Nr. 588 Angelmodde - Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandsangaben Gemarkungsgrenze Baum mit Baumkrone 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Innerhalb des Plangebietes sind ein Bau- und Gartenmarkt mit Freilager und ein Tankstellenshop mit zusammen maximal 800 m2 Verkaufsfläche zulässig. Die Verkaufsfläche des Tankstellenshops für Sortimente des üblichen Reisebedarfs darf max. 150 m2 betragen. Als Kernsortimente des Bau- und Gartenmarktes (Bau- und Gartenmarktbedarf) sind folgende Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste zulässig: - Baumarktsortiment im engeren Sinne - Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen - Zoologischer Bedarf, lebende Tiere - Tierfutter, Tierpflegeartikel für Kleintiere. Darüber hinaus sind zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß „Münsteraner Sortimentsliste (Ratsbeschluss 14.03.2018)“: nur als das Kernsortiment des Bau- und Gartenmarktes ergänzende, branchenübliche Randsortimente auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens (Bau- und Gartenmarkt mit Freilager, inklusive Tankstellenshop, zusammen 800 m 2) zulässig. Die anteilige Verkaufsfläche (max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche) für ergänzende, branchenübliche Randsortimente darf zudem nicht nur von einem einzigen Sortiment belegt sein. Darüber hinaus sind die Nutzungen Tankstelle und Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) zulässig. 1.2 Für das Plangebiet wird eine maximale Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO) 1.3 Entlang der südlichen Plangebietsgrenze zwischen Bau- und Gartenmarkt und Waschhalle ist eine Lärmschutzwand im Bereich der Vorreinigung mit einer Höhe von 2,50 m zu errichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 1.4 Werbeanlagen sind nur in den festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. Abweichend davon sind außerhalb der überbaubaren Fläche vier Fahnenmasten bis zu einer Höhe von 6,50 m zulässig. Für den Preismast nördl. des Bau- und Gartenmarktes und der Tankstelle wird eine maximale Höhe von 6,50 m festgesetzt. 1.5 Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche). 1.6 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig. 1.7 Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Photovoltaikanlagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.8 Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. BauO NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 4 BauNVO). 1.9 Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Sie dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) angelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.10 Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen anzupflanzenden Bäume im Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger Laubbaum der Art Winterlinde (Tilia cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von mind. 18 – 20 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mindestens 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. 1.11 Die mit P 1 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mind. eine Pflanze pro m 2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 1.12 Die mit P 2 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mind. eine Pflanze pro m2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß Pflanzliste B zu integrieren. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten: Pflanzliste A Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150): Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus spec. Weißdorn Lonicera xylosteum Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Ribes rubrum Rote Johannisbeere Rubus idaeus Himbeere Sambucus nigra Schwarzer Holunder Rosa canina Hundsrose Viburnum opulus Schneeball Pflanzliste B Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18: Fraxinus excelsior Eberesche Quercus robur Eiche Tilia cordata Winterlinde 1.13 Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem Erhaltungsgebot belegten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch Neuanpflanzungen gemäß Pflanzliste zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB) 1.14 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen aller Gebäude sind auf der Grundlage der Ansichtspläne zu gestalten und mit einer Glasfassade sowie mit Sandwich-Isopaneelen in der Farbe Weißaluminium mit Ausnahme der Werbeanlagen einheitlich zu verblenden. 2. Hinweise 2.1 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 2.2 Denkmalschutz Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich mitzuteilen. Der LWL-Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche / paläontologische Bodenbefunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§ 15 und § 16 DSchG). Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und / oder paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. 2.3 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und das Einzelhandelskonzept) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2.4 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 2.5 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 2.6 Regenwasserversickerung Das als unbelastet und gering belastet bewertete, gesammelte Niederschlagswasser der Planungsfläche ist über Mulden und die belebte Bodenzone zu versickern. Erforderliche Vorreinigungsstufen sind den Versickerungsanlagen vorzuschalten. 2.7 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag) . West- und Ostansicht Waschhalle
Berichtsvorlage
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V/0422/2018 V/0422/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 1. 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck [Raiffeisenmarkt mit Tankstelle] Kenntnisnahme der Entwürfe zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck öffentlich auszulegen. Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich der Landstraße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck im Südosten des Stadtgebietes von Münster die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. Strukturell stellt die Ansiedlungsplanung am Planstandort aus Kombination von Tankstelle und Bau - und Gartenmarkt sowohl eine sinnvolle Ergänzung des Tankstellennetzes in Wolbeck und Angelmod- de (vorhandene nächste Tankstellen an der Münsterstraße im Norden von Wolbeck und am Albersl o- her Weg in Gremmendorf), als auch eine Ergänzung des vorhandenen, im Schwerpunkt nahverso r- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 30.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schulte / Herr Husmann Telefon: 492 61 77 / 492 61 94 SchulteStefanie@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0422/2018 gungsorientierten Einzelhandelsangebots in Wolbeck im Segment des landwirtschaftlichen Bedarfs (Garten- und Baumarktsortimente, Tierfutter/ -pflegeartikel, Reitsportartikel etc.) dar. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 20.11. bis zum 04.12.2017 durch Aushang des Plan entwurfs im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 10.01. bis zum 02.02.2018 statt. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelungen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.) werden im Rah- men des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen. Parallel zu dieser Berichtsvorlage ergeht eine Beschlussvorlage an den Rat zur 63. Änderung des FNP und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 (Vorlage Nr. V/0394/2018). Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 63. Änderung des FNP und des vorhabenbezogenen B e- bauungsplans Nr. 588 soll im August/September 2018 erfolgen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Plan zur 63. Änderung des FNP Anlage 2: Begründung der 63. Änderung des FNP Anlage 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 (verkleinert) Anlage 4: Textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 Anlage 5: Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588
V-0422-2018-Anlage-5-VBP-588-Begruendung
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 40
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0422/2018
Begründung
zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 588:
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Inhalt Seite
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2
1.1 Auswahl des Vorhabenstandortes .............................................................................................. 2
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 3
3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 3
3.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................................................................... 3
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4
5 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................ 5
6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5
6.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 5
6.1.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5
6.1.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................ 9
6.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................. 10
6.1.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen .............................................................................. 10
6.1.5 Bauliche Gestaltung ........................................................................................................ 10
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................ 10
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ....................................................................... 11
6.4 Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................... 11
6.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz................................................................................................. 12
6.6 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 13
6.7 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ....................................................................................... 14
6.8 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 14
7 Arten- und Biotopschutz ...................................................................................................................... 14
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 15
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 15
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 15
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 15
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und der
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase .......... 17
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 18
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 19
8.4.3 Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 21
8.4.4 Eingriff in Natur und Landschaft ...................................................................................... 22
8.4.5 Fläche / Boden ................................................................................................................ 22
8.4.6 Wasser ............................................................................................................................ 23
8.4.7 Klima / Luft ...................................................................................................................... 24
8.4.8 Landschaft ....................................................................................................................... 25
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 26
8.4.10 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 26
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .... 27
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen ........................................................................................... 27
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 28
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung /
Ausgleich .................................................................................................................................. 28
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 40
8.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................ 28
8.10 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 28
8.11 Zusammenfassung ................................................................................................................... 28
8.12 Referenzliste der Quellen / Gutachten ..................................................................................... 30
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 31
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 32
Anhang ........................................................................................................................................................ 33
Eingriff-, Ausgleichsbilanzierung ......................................................................................................... 33
Bestandsplan ...................................................................................................................................... 35
Flächenermittlung ............................................................................................................................... 36
Maßnahmenbeschreibung .................................................................................................................. 37
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf einem Grundstück südlich der Hilt ruper Straße,
östlich der Landstraße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck im Südosten des Stadtgebietes
von Münster die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gar-
tenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen.
Strukturell stellt die Ansiedlungs planung am Planstandort aus Kombination von Tankstelle und
Bau- und Gartenmarkt sowohl eine sinnvolle Ergänzung des Tankstellennetzes in Wolbeck und
Angelmodde (vorhandene nächste Tankstellen an der Münsterstraße im Norden von Wolbeck
und am Albersloher We g in Gremmendorf), als auch eine Ergänzung des vorhandenen, im
Schwerpunkt nahversorgungsorientierten Einzelhandelsangebots in Wolbeck im Segment des
landwirtschaftlichen Bedarfs (Garten- und Baumarktsortimente, Tierfutter/ -pflegeartikel, Rei t-
sportartikel etc.) dar.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren
entsprechend der Planungskonzeption von „Fläche für die Landwirtschaft ” in „Gewerbegebiet”
geändert (siehe Pkt. 3.1).
1.1 Auswahl des Vorhabenstandortes
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 besitzt aufgrund seiner Lage
zum angrenzenden Siedlungsbereich und der guten verkehrlichen örtlichen und überörtlichen
Anbindung eine hohe Attraktivität für die Realisierung des oben genannten Vorhabens.
2 Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 588 liegt am süd östlichen Rand des
Ortsteils Angelmodde und umfasst ca. 0,65 ha. Er wird begrenzt
• im Norden durch die neue Hiltruper Straße,
• im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche,
• im Süden durch die alte Hiltruper Straße, Baumstrukturen und vereinzelte Wohnbebauung
sowie
• im Westen durch die Landstraße L 585n.
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück: 2490, Teil des Flurstücks 2489
Die Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind in der Plan-
zeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 40
3 Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt „ Fläche für die Landwir t-
schaft“ dar.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert
(63. Änderung). Der Bebauungsplan ist damit im Zuge des Änderung sverfahrens gemäß dem
§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12. 2013 vom Regionalrat Münster aufge-
stellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt g e-
macht. Der fortgeschriebene Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – stellte das Plangebiet
bisher als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dar. Kürzlich wurde der Planbereich
im Zuge der 9. Änderung des Regionalplans geändert; m it der 9. Änderung des Regionalplans
„Münsterland“ wird das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die Änderung
des Regionalplans ist mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW
(Ausgabe 2018 Nr. 11) am 16.05.2018 wirksam geworden. Damit entspricht das Vorhaben den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung.
Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass die beabsic h-
tigte Siedlungsentwicklung ( hier: Darstellung eines Gewerbegebiets) erst nach positivem A b-
schluss des ergebnisoffenen Regionalplanänderungsverfahrens [9. Änderung] mit dem Ziel 2- 3
Satz 2 des LEP NRW [Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der r e-
gionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche] vereinbar ist.
Ergänzend hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass aufgrund der Planung eines ei n-
zelnen Betriebs (Raiffeisenmarkt mit Tankstelle) mit einer Verkaufsflächengröße kleiner 801 m²
mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment von einem kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb aus-
gegangen werden kann, der in einem Gewerbegebiet zulässig ist. Die einschlägigen Ziele und
Grundsätze der Raumordnung zum „großflächigen Einzelhandel“ finden hier somit keine A n-
wendung.
3.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen
NATURA 2000
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301
„Wolbecker Tiergarten“.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftig en Landschaftsplans LP 1
„Werse“.
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Ent wicklungsziel für den Raum die E r-
haltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Land-
schaft (Nr. 1-1.1).
Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Werse -Ems-Niederung, Kreuz-
bach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer 1-2.2.1).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 40
Abbildung 1: Ausschnitt LP 1 Werse
Die Flächen des Bebauungsplans werden aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans
Werse entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans Werse erfolgt an der Außen-
grenze des Bebauungsplans. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird paral-
lel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt.
Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) La n-
desnaturschutzgesetz NW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennut-
zungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprec hende Darstellungen
und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Bebau-
ungsplans (hier: Nr. 588) außer Kraft.
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben
Das Plangebiet liegt gemäß Freiraumkonzept der Stadt Münster am Rand des Grünzuges Lüt-
kenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen landschaftsstrukturell begründeten Freiraum
von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie dar.
4 Räumliche und strukturelle Situation
Das ca. 0,65 ha große Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Angelmodde. Es liegt
in Nähe zur bestehenden Wohnbebauung und grenzt an den landwirtschaftlich genutzten Frei-
raum an.
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nördlich grenzt unmittelbar an das Plan-
gebiet die Hiltruper Straße mit einem Grünstreifen an. Die Fläche nördlich der Hiltruper Straße
wird als Ackerfläche genutzt. Nordöstlich an das Plangebiet grenzt ein Wohngebiet an, das ins-
besondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser in eingeschossiger Bauweis e geprägt ist. Die im
Osten angrenzende Fläche wird ebenfalls als Ackerfläche genutzt. Daran anschließend befindet
sich ebenfalls Wohnbebauung in eingeschossiger B auweise. Der Süden des Plangebietes wird
durch eine Baumreihe und die dahinter liegende alte Hiltruper Straße begrenzt. Weiter südlich
befinden sich lediglich vereinzelte Wohngebäude sowie der Sandbach. Westlich an das Plan-
gebiet grenzt die 2014 fertiggestellte Umgehungsstraße L 585n.
Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich genutzt . Dazu gehören entlang der östlichen und
südlichen Plangebietsgrenze Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusam-
mensetzung (Aufwuchs, Baumreihe).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 40
Das Plangebiet ist über die Hiltruper Straße an das übergeordnete Straßen- und Busliniennetz
angeschlossen.
5 Beschreibung des Vorhabens
Im Plangebiet ist die Errichtung eines Bau - und Gartenmarktes mit einer Tankstelle mit Wasch-
halle und Waschboxen geplant.
Der Bau- und Gartenmarkt umfasst eine F läche von ca. 1.200 m², wovon ca. 800 m² als Ver-
kaufsfläche (VK) genutzt werden sollen. Die Verkaufsfläche (VK) setzt sich aus dem Bau - und
Gartenmarkt inklusive eines eingezäunten und überdachten Freilagers und eines Tankstellen -
shops zusammen.
Für den Bau- und Gartenmarkt sind Betriebszeiten von Montag bis Samst ag von 08:00 Uhr bis
22:00 Uhr vorgesehen. Der Bau- und Gartenmarkt bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen
und wird optisch durch eine Absperrung vom Shop-Bereich der Tankstelle getrennt.
Der Waschpark ist im westlichen Grundstücksbereich verortet. Di eser besteht aus einer Portal-
waschanlage für PKW und Kleintransporter sowie drei SB-Waschboxen für PKW, die überdacht
sind. Der Waschvorgang findet nur bei geschlossenen Toren statt. Des Weiteren sind vier Pfl e-
geplätze vorhanden, an denen die gereinigten Fahrzeuge mit Staubsaugern von innen gereinigt
werden können. Der Waschpark ist von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am
Samstag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.
Die Tankstellenanlage wird mit zwei PKW- und LKW-Zapfsäulen ausgestattet, mit denen ver-
schiedene Kraftstoffe getankt werden können. Optional ist eine Erweiterung als Gas - und Elek-
trotankstelle vorgesehen.
Es ist von einem 24- Stunden-Betrieb der Tankstelle auszugehen. Der Tankstellenshop hat
werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonntags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. In
der übrigen Zeit findet Kartenzahlung an einem Tankautomat statt.
6 Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.1.1 Art der baulichen Nutzung
Entsprechend dem konkreten Vorhaben werden als zulässige Art der baulichen Nutzung die Er-
richtung eines Bau- und Gartenmarktes mit Freilager sowie eine Tankstelle mit Tankstellenshop
und Waschpark mit den zugehörigen Nebenanlagen festgesetzt. Über diese Festsetzung wird
die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle an dem Vorhabenstandort er-
möglicht und planungsrechtlich gesichert.
Entsprechend dem konkreten Vorhaben sind folgende Nutzungen zulässig:
• Tankstelle
• Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze)
• Bau- und Gartenmarkt (Bau- und Gartenmarkt, Tankstellenshop, Freilager)
Für das Plangebiet wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche (VK) von 800 m² (Bau-und Gar-
tenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) festgesetzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusive Freilager
sowie der Tankstellenshop bilden eine Funktionseinheit.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
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Da der Tankstellenshop in Funktionseinheit mit dem Bau- und Gartenmarkt betrieben wird, ist
die der Tankstellenfunktion zuzuordnende Verkaufsfläche im Sinne einer deutlichen Unteror d-
nung zum Fachmarktbereich zu begrenzen und wird auf max. 150 m ² der Verkaufsfläche fest-
gesetzt.
Der Bau- und Gartenmarkt weist ein nicht zentrenrelevantes Hauptsortiment auf und ist mit
800 m² Verkaufsfläche nicht großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung. Die
einschlägigen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW – Großflächiger
Einzelhandel – finden somit keine Anwendung. Gleichwohl befindet sich das Einzelhandelsvor-
haben unmittelbar an der Grenze zur Großflächigk eit und ist hinsichtlich seiner städtebaulichen
Verträglichkeit, insbesondere mit Blick auf die zentrenrelevanten Randsortimente, anhand der
Vorgaben und Regelungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster zu bewerten.
Entsprechend der Ansiedlungslei tsätze soll, in Anlehnung an den LEP NRW – Großflächiger
Einzelhandel –, der Anteil zentrenrelevanter Randsortimente bei großflächigen Einzelhandel s-
vorhaben mit nicht zentrenrelevantem und nicht zentren - und nahversorgungsrelevantem
Hauptsortiment außerhal b zentraler Versorgungsbereiche auf max imal 10 % der Gesamtver-
kaufsfläche eines Vorhabens begrenzt werden. Großflächige Vorhaben mit nicht zentren - und
nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sollen auf die im Einzelhandels -
und Zentrenkonzept ausgewiesenen Sonderstandorte konzentriert werden. Für entsprechende,
insbesondere nicht großflächige Einzelhandelsvorhaben können ausnahmsweise auch sonstige
Standortlagen außerhalb der ausgewiesenen Sonderstandorte in Betracht kommen, wenn im
Zuge von Einzelfallprüfungen nachgewiesen wird, dass städtebauliche negative Auswirkungen
auf die zentralen Versorgungsbereich und schützenswerte Strukturen nicht zu erwarten sind
und andere Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts nicht entgegenstehen.
Im Planungsprozess wurde die investorenseitig ursprünglich mit insgesamt r und 1.000 m² Ver-
kaufsfläche (r und 800 m² Bau - und Garten markt, r und 200 m² Tankstellenshop) großflächige
Ansiedlungsplanung auf eine Verkaufsflächengröße unterhalb der Schwel le zur Großflächigkeit
(maximal 800 m² Verkaufsfläche) reduziert. Um die städtebauliche Verträglichkeit der Ansied-
lungsplanung beurteilen zu können, wurde eine Auswirkungs - und Verträglichkeitsanalyse für
die zunächst großflächige Ansiedlungsplanung (800 m² Bau - und Gartenmarkt, 200 m² Tank-
stellenshop) erstellt (vgl. „Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für eine Einzelhandelspl a-
nung in Münster -Angelmodde“, BBE Standort- und Kommunalberatung, Dezember 2016). Im
Vordergrund stand die Untersuchungsfrage, ob durch die Realisierung des Vorhabens best e-
hende schützenswerte Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, Standorte der
wohnungsnahen Versorgung) in der Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer Funkt i-
onsfähigkeit nicht nur unwesentlich betroffen sind und demnach landesplanerisch und städt e-
baulich negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 eintreten können. Folgende Kern- und
Randsortimente wurden untersucht:
• Bau- und Gartenmarktbedarf (Kernsortiment)
• Zoologischer Bedarf / lebende Tiere (Kernsortiment)
• Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere (Kernsortiment)
• Lebensmittel
• Bekleidung aller Art (inkl. Arbeitsschutzbekleidung)
• Sportartikel / -bekleidung (hier: Reitsportartikel)
• Spielwaren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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• Bücher / Fachliteratur / Zeitschriften
Aufgrund der vorgesehenen und untersuchten sehr begrenzten Flächendimensionierungen und
Sortimentsspezialisierungen der untersuchten branchenüblichen Randsortimente (Bekleidung
aller Art / Arbeitsschutzbekleidung: 23 m² VK, Schuhe / Arbeitsschutzschuhe: 14 m² VK, Reit-
sportartikel: 40 m² VK, Spielwaren: 3 m² VK, Bücher / Fachliteratur / Zeitschriften: 2 m² VK) lie-
ßen sich negative Auswirkungen nicht mehr hinreichend genau in ihrer städtebaulichen Rel e-
vanz bewerten und waren daher methodisch nicht valide herleitbar. Städtebauliche Folgewi r-
kungen waren angesichts solcher kleinteiliger Strukturen nicht identifizierbar. Aufgrund der g e-
ringen Gesamtverkaufsfläche dieser Randsortimente (r und 80 m², verteilt auf unterschiedliche
Sortimente, wobei die jeweiligen Einzelflächen eine Größenordnung von 40 m² nicht überschrei-
ten) wurden negative Auswirkungen auf schützenswerte Zentren ausgeschlossen.
Für die weiteren, gem äß LEP NRW – Großflächiger Einzelhandel –, nicht zentrenrelevanten
Kernsortimente (Bau- und Gartenmarktbedarf: 456 m² VK, zoologischer Bedarf / lebende Tiere:
117 m² VK, Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere: 91 m² VK) des Bau - und Gartenmarktes
konnten ebenfalls keine städtebaulichen Folgewirkungen im Sinne einer Zentrenschädlichkeit
ermittelt werden. Die Verträglichkeit gegenüber den Einzelhandelsbeständen und auch gegen-
über den Entwicklungsoptionen der zentralen Versorgungsbereiche wurde bestätigt. Messbare
absatzwirtschaftliche Umlenkungen betreffen ausschließlich städtebaulich nicht integrierte, d. h.
nicht schützenswerte Standortlagen (z. B. Sonderstandort Loddenheide) und sind somit aus-
nahmslos wettbewerblicher Natur.
Für den in die Untersuchung ursprünglich mit r und 200 m² V K eingestellten Tankstellenshop
wurde vorrangig von einem nahvers orgungsrelevanten Sortimentsschwerpunkt (Lebensmittel,
Getränke) ausgegangen. Ergänzende weitere Sortimente (Zeitschriften) und nicht zentrenrel e-
vante Sortimente (Kfz-Zubehör) werden nur in deutlich untergeordneter Größe angeboten. Au f-
grund der Flächendimensionierung des Tankstellenshops sowie der in dieser Warengruppe zu
erzielenden höheren Flächenleistungen wurden absatzwirtschaftliche Auswirkungen gegenüber
den zentralen Versorgungsbereichen von maximal 1,1 % bis 3,2 % der Bestandsumsätze ermit-
telt. Absa tzwirtschaftlich betroffen sind hier die größeren Lebensmittelmärkte (Supermärkte,
Discounter) sowie insbesondere die Tankstellenshops (in Wolbeck, Münsterstraße) und Kios-
ke / Lottoannahmestellen, da diese hinsichtlich ihres Sortiments (Lebensmittel, Getränke, T a-
bak) sowie ihrer konzeptionellen Ausrichtung (convenience- orientierte Angebotspalette, verlän-
gerte Öffnungszeiten) am ehesten im Wettbewerb zum Planvorhaben stehen. Aufgrund der er-
mittelten maximalen Umverteilung von 3,2 % (Hiltrup -Osttor) für zentr ale und schützenswerte
Lagen, also deutlich unterhalb der als Orientierung für das Umschlagen von absatzwirtschaftl i-
chen Umsatzumlenkungen in städtebaulich negative Auswirkungen anzunehmenden Vermu-
tungsschwelle von 10 %, ließen sich zentrenschädliche bzw. negative städtebauliche Folgewi r-
kungen nicht ableiten. Die Auswirkungs - und Verträglichkeitsanalyse kam zu dem abschließen-
den Ergebnis, dass die untersuchte großflächige Vorhabenplanung keine städtebaulich negat i-
ven Folgewirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung hervorruft.
Auf der Grundlage der Kriterien des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts stellt die dem Bebau-
ungsplan zugrunde liegende, mit 800 m² VK unmittelbar unterhalb der Grenze zur Großflächi g-
keit angesiedelte Vorhabenplanung als Funktionseinheit von Bau- und Gartenmarkt und Tan k-
stellenshop, eine Sonderform des Einzelhandels dar. Während der allgemeinen Öffnungszeiten
des Bau- und Gartenmarktes (Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr) können Kunden
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 40
übergangslos innerhalb des Fachmarktgebäudes bzw. der Gesamtverkaufsfläche vom Shop -
Bereich der Tankstelle (Sortimentsschwerpunkt Nahversorgung) in den Bau- und Gartenmarkt
(zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevantes Randsortiment) wechseln und umg e-
kehrt. Um hier eine angemessene Relation zwischen Tankstellenshop und Fachmarktbereich zu
sichern und dadurch auch für den Umfang nahversorgungsrelevanter Angebote (Tankstellen-
shop und Fachmarkt) zu beschränken, wird die der Tankstellenfunktion zugeordnete V K auf
maximal 150 m² begrenzt. Damit entspricht der Tankstellenshop dem Größendurchschnitt m o-
dernerer Tankstellenshops in Münster mit mehr als 100 m² VK.
Darüber hinaus ist, auch in Bezug auf das Zusammenwirken mit dem nahversorgungsrelevan-
ten Angebot des Tankstellenshops (üblicher Reisebedarf) , das zentren- sowie zentren- und
nahversorgungsrelevante Randsortimentangebot des Bau- und Gartenmarktes auf eine städt e-
baulich verträgliche Verkaufsflächengröße zu beschränken. Dies ist allein schon deshalb gebo-
ten, da ohne eine entsprechende Festsetzung einer Ausweitung dieser Randsortimente keine
Grenze gesetzt wäre und dann unerwünschte Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbe-
reich und andere schützenswerte Strukturen nicht auszuschließen wären. In der o. g. Auswir-
kungs- und Verträglichkeitsstudie wurden branchentypische zentren- sowie zentren- und nah-
versorgungsrelevante Randsortimente des Ansiedlungsvorhabens mit dem Ergebnis unte r-
sucht, dass städtebauliche Folgewirkungen aufgrund der geringen Gesamtverkaufsfläche
(80 m²) und der kleinteiligen Strukturen bzw. Verkaufsflächengrößen für einzelne Sortimente
nicht identifizierbar waren und somit städtebaulich negative Auswirkungen auf die Zentren- und
Nahversorgungsstruktur ausgeschlossen wurden. Dies gilt auch für das, in Abweichung zum
LEP NRW – Großflächiger Einzelhandel – (Anlage 1), gemäß Münsteraner Sortimentsliste als
zentren- und gleichzeitig nahversorgungsrelevant definierte Sortiment Tierfu t-
ter /Tierpflegeartikel für Kleintiere. Messbare absatzwirtschaftliche Umlenkungen betr effen aus-
schließlich städtebaulich nicht integrierte, d. h. nicht schützenswerte Standortlagen (z. B. Son-
derstandort Loddenheide) und sind somit ausnahmslos wettbewerblicher Natur. Dieses Sort i-
ment soll daher als Kernsortiment des auf den landwirtschaftlic hen Bedarf ausgerichteten Bau-
und Gartenmarktes zulässig sein und wird von der Randsortimenteregelung (Begrenzung auf
maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche) ausgenommen. Hierfür spricht auch, dass dieses
Sortiment mit 91 m² VK im Angebotsspektrum des Bau - und Gartenmarktes nur eine Teilfläche
einnimmt und auch Tierfutter für größere Nutztiere (z. B. Ziegen, Pferde) beinhaltet, wodurch
der zentrenrelevante Flächenanteil gemindert wird.
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung sind, in struktureller Verträglich keit mit dem Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept, darüber hinaus folgende zentren- sowie zentren - und nahversor-
gungsrelevante Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste nur als branchenübliche, das
Kernsortiment ergänzende Randsortimente zulässig:
• Antiquitäten
• Baby- und Kinderartikel (ohne Kinderwagen)
• Bekleidung aller Art
• Bettwaren (ohne Matratzen)
• Bücher, Literatur
• Bürobedarf, Organisationsmittel
• Computer und -zubehör, Kommunikationsmittel
• Elektrokleingeräte
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 40
• Fahrräder und Zubehör
• Fotogeräte und -artikel
• Glas / Porzellan / Keramikartikel
• Handarbeitsartikel / Strickwaren, Stoffe, Tuche, Meterware
• Haushaltswaren, Hausratartikel
• Haus- und Heimtextilien
• Jagdbedarf / Waffen
• Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Bilder und -rahmen
• Lederwaren
• Leuchten
• Medizinische und orthopädische Geräte
• Musikinstrumente, Musikalien
• Optische Erzeugnisse
• Schreib- und Papierwaren / Schulbedarf / Bastelbedarf
• Schuhe
• Spielwaren / Hobbyartikel
• Sportartikel / Sportgeräte / Sportbekleidung (ohne Reitsport und Sportgroßgeräte)
• Telefone / -zubehör
• Unterhaltungselektronik, Tonträger
• Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck
• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen)
• Drogerie- / Parfümerieartikel / Kosmetische Artikel
• Getränke
• Nahrungs- und Genussmittel
• Pharmazeutische Artikel
• Tabakwaren
• Zeitschriften / Zeitungen
und werden auf maximal 10 % der Verkaufsfläche des Gesamtvorhabens (800 m², Funktions-
einheit von Bau- und Gartenmarkt mit Freilager und Tankstellenshop) festgesetzt. Zudem darf
diese anteilige Verkaufsfläche nicht nur mit einem einzigen Sortiment belegt werden.
6.1.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der überbaubaren Flächen und
Baukörperhöhen definiert.
Die Baukörperhöhe wird entsprechend dem geplanten Vorhaben i m Bereich des Bau- und Gar-
tenmarktes sowie im Bereich des Tankstellengebäudes mit max imal 6,50 m festgesetzt. Der
Bezugspunkt für diese Festsetzung ist der in der Planzeichnung mit 53,35 m ü. NHN festgesetz-
te Höhenbezugspunkt (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche).
Die im nördlichen Teil des Plangebietes festgesetzte überbaubare Fläche für Werbeanlagen ist
entsprechend dem Preismast auf eine Höhe von max. 6,50 m beschränkt. Die vier Fahnenmas-
ten sind ebenfalls auf eine Höhe von 6,50 m beschränkt. Fahnenmasten sind auch außerhalb
der überbaubaren Flächen zulässig. Als Bezugspunkt gilt für alle Werbeanlagen der in der
Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig
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Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 40
der Erschließung dienenden Verkehrsfläche). Werbeanlagen, die an den Gebäuden angebracht
sind, sind entsprechend den Ansichten auf dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulässig.
Für sonstige Nebenanlagen innerhalb des Plang ebietes wird eine Höhenbegrenzung von m a-
ximal 1,80 m festgesetzt. Als Bezugspunkt gilt der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbe-
zugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Ver-
kehrsfläche).
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Photovolt aikan-
lagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m ausnahmsweise zulässig (§ 9
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO).
Entsprechend dem konkreten Vorhaben wird für das Plangebiet „Bau- und Gartenmarkt mit
Tankstelle“ eine „abweichende Bauweise“ festgesetzt. Es sind Gebäude von mehr als 50 m
Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. BauO NRW einzuhalten sind.
6.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen
Die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen umfassen mit geringem „Spie l-
raum“ die konkrete Planung des Bau- und Gartenmarktes und der Tankstelle mit Waschpark.
Sonstige Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
6.1.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen
Stellplätze (St) sind gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur in den entsprechend mit „St“ gekenn-
zeichneten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig. Sie dürfen nur mit
wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengitter-
steine, Schotterrasen o. ä.) angelegt werden.
Insgesamt werden auf dem Vorhabengrundstück 31 Stellplätze festgeset zt, wobei pro sechs
Stellplätze ein Baum im Bereich der Stellflächen gepflanzt werden muss.
6.1.5 Bauliche Gestaltung
Die Gestaltung der geplanten Gebäude und Werbeanlagen ist im Vorhaben- und Erschli e-
ßungsplan dargestellt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Au-
ßenwandflächen aller Gebäude sind mit Ausnahme der Werbeflächen mit einer Glasfassade
sowie mit Sandwich-Isopaneelen einheitlich zu verblenden. (vgl. textliche Festsetzung 1.14).
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung
Das Plangebiet ist über die nördlich verlaufende Hiltruper Straße und die im Westen in unmi t-
telbarer Nähe neu errichtete Umgehungsstraße L 585n an das innerörtliche und übergeordnete
Straßennetz angebunden. Die Zufahrten erfolgen im Norden des Plangebietes von der Hiltruper
Straße jeweils westlich und östlich der Tankstelle. Die Zufahrten werden entsprechend im vor-
habenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein Verkehrs gutachten (Ambrosius
Blanke, Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung: Neubau eines Bau- und Garten-
marktes und einer Tankstelle mit Waschhalle am Standort Hiltruper Straße in Münst er – Ver-
kehrsgutachten, Bochum, September 2016) erstellt, welches neben der Berechnung des zu-
künftigen Verkehrsaufkommens, die Belastungsfähigkeit und Verkehrsqualität des Kreisver-
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 40
kehrs Umgehungsstraße L 585n / Hiltruper Straße sowie die geplanten Anbindungen an die
Hiltruper Straße aufzeigt.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Neubau eines Bau- und Gartenmark-
tes mit Tankstelle und einem Waschpark ein Verkehrsaufkommen von 99 -135 Kfz/h jeweils im
Quell- und im Zielverkehr in den maßgeblich zu betrachtenden Nachmittagsstunden zwischen
15 Uhr und 18 Uhr erzeugt wird. Während der maßgeblich zu betrachtenden Nachmittagsstun-
den sind die Fahrtenanteile von Anlieferungsverkehr und Beschäftigtenverkehr zu vernachlässi-
gen.
Die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs Hiltruper Straße / L 585n und der Hiltruper Straße mit
Zufahrt zum Plangebiet wurde durch eine Überlagerung der erhobenen vorhandenen Verkehr s-
belastungen mit den rechnerisch ermittelten Zusatzverkehren der geplanten Nutzungen über-
prüft. Im Ergebnis ist im Bereich des Kreisverkehrs eine Zunahme des Verkehrs von 16 % bis
20,1 % und im Bereich der Zufahrt zum Plangebiet von 39,1 % bis 50,7 % in den maßgeblich zu
betrachtenden Nachmittagsstunden zu erwarten. So ist im Bereich des Kreisverkehrs bei Um-
setzung des Vorhabens mit einer uneingeschränkten Leistungsfähigkeit zu rechnen.
Die verkehrliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis , dass das durch das geplante Vorha-
ben hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhandenen Anbindungspunkte entlang der
neuen Hiltruper Straße problemlos abgewickelt werden kann.
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wird von den zuständigen Trägern über die Erwei -
terung bestehender Netze sichergestellt.
Die Schmutzwasserentsorgung (im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle) wird über
das bestehende Kanalnetz sichergestellt.
Gemäß Erläuterungsbericht1 ist vorgesehen, den überwiegenden Teil des anfallenden Nieder-
schlagswassers auf dem Grundstück zu versickern. Dazu werden im Nord- und Südosten sowie
im Westen drei Versickerungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und vers i-
ckern können. Die geplanten Mulden werden als „Flächen für die Wasserwirtschaft“ gemäß
§ 9 (1) Nr. 16 BauGB festgesetzt. Die Ver sickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein
Überflutungsfall mit einem 50- jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann (vgl. Ingeni-
eurbüro Bargel, Aug. 2017).
Regenwasser, welches im Bereich der Zufahrten zur Tankstelle, bzw. im Tankbereich anf ällt,
wird über einen Koaleszenzabscheider ins Schmutzwassernetz eingeleitet.
Die gesamte Stellplatzanlage wird mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt.
Die Löschwasserversorgung von mindestens 96 m³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei
Stunden gemäß DVGW-Merkblatt W 405 ist über die vorhandenen Hydranten im Umkreis von
300 m ausreichend sichergestellt.
6.4 Grünflächen / Begrünung
Innerhalb des Plang ebiets wird der am südlichen Rand bestehende Gehölzstreifen durch eine
Festsetzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
1 Ingenieurbüro Bargel (Aug. 2017): Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydraulischer B e-
rechnungen. Altenberge.
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 40
planungsrechtlich gesichert. In östlicher (P 1) und westlicher (P 2) Richtung werden zur Eingrü-
nung des Vorhabens „ Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen B e-
pflanzungen“ festgesetzt. Die mit P 1 festgesetzten „Flächen zur Anpflanzung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen “ sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d. h. min des-
tens eine Pflanze pro m², mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Auch die mit P 2 festgesetzten Flä-
chen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d. h. mindestens eine Pflanze pro m², mit Laubgehöl-
zen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß Pflanzliste B zu integrieren. Eine Konkre-
tisierung der Standorte erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung.
Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten:
Pflanzliste A
Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150):
Cornus sanguinea Hartriegel
Corylus avellana Hasel
Crataegus spec. Weißdorn
Lonicera xylosteum Heckenkirsche
Prunus spinosa Schlehe
Ribes rubrum Rote Johannisbeere
Rubus idaeus Himbeere
Sambucus nigra Schwarzer Holunder
Rosa canina Hundsrose
Viburnum opulus Schneeball
Pflanzliste B
Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18:
Fraxinus excelsior Eberesche
Quercus robur Eiche
Tilia cordata Winterlinde
Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger
Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen anzupflanzenden Bäume im
Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger Laubbaum der Art Winterlinde (Tilia
cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von mindestens 18-20 cm zu pflanzen und mit E r-
satzverpflichtung dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit
einem Innenmaß von mindestens 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflan-
zen zu begrünen.
Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem Erhaltungsgebot beleg-
ten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ein Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit Gehölzen
gemäß Pflanzliste zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
6.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
Mit der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum Ist-Zustand auf
rund 71 % erhöht, sodass mit Realisierung des Vorhabens ein Eingriff in Natur und Landsch aft
erfolgt, der im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu kompensieren ist. D ie
am südlichen Rand des Plangebiet s bestehenden Gehölze werden dabei vollumfänglich erhal-
ten. Durch die vorgesehenen Anpflanzungen im Plangebiet kann der Eingriff z. T. plangebietsin-
tern ausgeglichen werden. Im Ergebnis verbleibt ein Biotopwertdefizit (siehe Kapitel 8.4.4), wel-
ches durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen auf externen Flächen bzw. den Ankauf von
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 13 von 40
Ökopunkten ausgeglichen und vertraglich gesichert wird. In vorliegendem Fall wird das mit Um-
setzung des Planvorhabens entstehende Biotopwertdefizit auf einer Maßnahmenfläche der Stif-
tung Westfälische Kulturlandschaft kompensiert. Diese liegt auf dem Gebiet der Stadt Münster,
Gemarkung Nienberge, Flur 4, Flurs tück 33 (tlw.) und umfasst eine Größe von 5.291 m². Al s
Kompensationsmaßnahme wird die derzeit intensiv bewirtschaftete Fläche in Extensivgrünland
umgewandelt und entsprechend gepflegt (vgl. Maßnahmenbeschreibung, Anhang).
6.6 Immissionsschutz
Die Immiss ionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten (Uppenkamp+Partner: Schal-
limmissionsprognose 05 0537 16, Ahaus, Oktober 2017) bewertet, welches den von dem Plan-
gebiet ausgehenden Gewerbelärm und durch das Vorhaben zusätzlich ausgelösten Verkehrs-
lärm im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt und bewertet. Dabei wurde berücksichtigt, dass die
Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen, zurzeit landwirtschaftlich g e-
nutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.
Gewerbelärm
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen zu dem
Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zur Tageszeit und in der ungünstig s-
ten vollen Stunde an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten wer-
den.
So werden die geltenden Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) bzw. Misc h-
gebiete (MI) zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an der Bestandsbe-
bauung um mindestens 10 dB unterschritten. Auch für die potenziellen Wohnbaufläc hen nörd-
lich und östlich des Plangebietes w erden die Richtwerte zur Tageszeit für Allgemeine Wohnge-
biete (WA) eingehalten. Auch die Spitzenpegel gemäß der TA Lärm werden eingehalten.
In Bezug auf die südlich anschließende Bestandsbebauung und die potenzi ell entstehende
Wohnbebauung im Osten sind daher Immissionsminderungsmaßnahmen rechnerisch nicht er-
forderlich. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende Geräusc h-
spitzen zu vermeiden, ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissi onsprognose vorgese-
hen, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu instal-
lieren. Als Bezugspunkt gilt der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugspunkt von
53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche).
Während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr ist nur der Betrieb der Tankstelle untersucht. Die I m-
missionsrichtwerte werden eingehalten. Im Baugenehmigungsverfahren sind die Betriebszeiten
der Anlage, mit Ausnahme des Tankstellenbetriebs , auf die Tageszeit von 6 bis 22 Uhr zu be-
schränken.
Verkehrslärm
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten.
Im Einwirkungsbereich der Hiltruper Straße führt der Einfluss der vorhabenbedingten Zusatz-
verkehre zur Tages - und Nachtzeit zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von bis zu
0,4 dB(A) stadteinwärts und bis zu 0,9 dB(A) stadtauswärts. Schalltechnisch ist eine Erhöhung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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dieser Größenordnung als nicht relevant einzustufen. Allerdings verbleibt die hohe, bereits be-
stehende Grundbelastung.
6.7 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel
Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt.
6.8 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denkmalg e-
schützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei B o-
deneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch je-
derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturg e-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen B o-
denbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Randbereiche histor i-
scher Flussläufe (hier: Werse und Sandbach). Den Umgang mit Bodendenkmälern und das
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.
7 Arten- und Biotopschutz
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 2 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell be-
kannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorha-
bens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden
können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte e r-
forderlich werden. Die im Plangebiet vorhandenen planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten
wurden u. a. im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Gutachtens 3 geprüft und Auswirkungen
der Planung gemäß § 44 BNatSchG prognostiziert. Dem Gutachten nach, bei dem artenschutz-
rechtliche Konflikte bei Durc hführung des Vorhabens für die Artengruppen der Fledermäuse
und Vögel prognostiziert wurden, sind am südlichen Rand des Plangebiet s im Bereich des Ge-
hölzstreifens jagende Zwergfledermäuse festgestellt worden. Darüber hinaus wurde die westlich
gelegene Grünlandbrache durch die Art zur Jagd aufgesucht. Neben der Zwergfledermaus wur-
de lediglich ein einzelner Kontakt einer Fledermaus der Gattung Myotis registriert.
In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfassungen keine planungsrelevanten V o-
gelarten festgestellt.
Vorkommen von Amphibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gem äß Gutach-
ten ausgeschlossen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit der Planung
keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermaus-
arten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im
Sinne des § 44 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.
2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klim a-
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bau-
leitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.
3 Ökoplanung münst er (28.10.2016): Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 40
Sollte entgegen der derzeitigen Annahme mit Durchführung des Planvorhabens eine Entfer-
nung von Gehölzen verbunden sein, ist diese in Anlehnung an § 39 BNatSchG nicht zwischen
dem 01.03 und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen
entsprechenden Hinweis.
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß §§ 2 (4) i. V. m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB
durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden
Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und
bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichti gt der Umwelt-
bericht die Vorgaben der Anlage 1 zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Umfang und Detailierungsgrad
des Umweltberichtes richten sich danach, was für die Abwägung der Umweltbelange erforder-
lich ist.
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des
Bebauungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Die Bewertung basiert auf dem
derzeitigen Ist-Zustand sowie den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Die Planung sieht vor, auf einer maßgeblich ackerbaulich genutzten Fläche von rund 0,65 ha
zwischen alter und neuer Hiltruper Straße, südlich des Brandhoveweg s und östlich der Land-
straße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes sowie einer Tankstelle mit Waschboxen zu schaffen.
Entsprechend dem konkreten Vorhaben werden als zulässige Art der baulichen Nutzung die Er-
richtung eines Bau- und Gartenmarktes mit Freilager sowie eine Tankstelle mit Tankstellenshop
und Waschpark mit den zugehörigen Nebenanlagen festgesetzt. Über diese Festsetzung wird
die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle an dem Vorhabenstandort er-
möglicht und planungsrechtlich gesichert. Entsprechend dem konkreten Vorhaben sind folgen-
de Nutzungen zulässig:
• Tankstelle
• Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze)
• Bau- und Gartenmarkt (Bau- und Gartenmarkt, Tankstellenshop, Freilager)
Für das Plangebiet wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche (VK) von 800 m² (Bau-und Gar-
tenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) festgesetzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusive Freilager
sowie der Tankstellenshop bilden eine Funktionseinheit.
Da der Tankstellenshop in Funktionseinheit mit dem Bau- und Gartenmarkt betrieben wird, ist
die der Tankstellenfunktion zuzuordnende Verkaufsfläche im Sinne einer deutlichen Unteror d-
nung zum Fachmarktbereich zu begrenzen und w ird auf max imal 150 m² der Verkaufsfläche
festgesetzt.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans LP 1
„Werse“. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Entwicklungsziel für den Raum
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die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft (Nr. 1-1.1). Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Werse-
Ems-Niederung, Kreuzbach, A ngel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer 1-2.2.1).
Die Flächen des Bebauungsplans werden aus dem Gelt ungsbereich des Landschaftsplan s
Werse entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans Werse erfolgt an der Außen-
grenze des Bebauungsplans. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird paral-
lel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt.
Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) La n-
desnaturschutzgesetz NW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennut-
zungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen
und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Bebau-
ungsplans (hier: Nr. 588) außer Kraft.
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanung
Landschaftspläne sind gemäß § 9 (1) Landesnaturschutzgesetz NW einer Strategischen U m-
weltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von Landschaft s-
plänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der Realisierung
des Plans im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge ermittelt, beschrieben und bewertet.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 588 erfolgt gleichfalls die Durchführung einer
eigenständigen SUP (Umweltbericht Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan). Es beste-
hen im Rahmen der Landschaftsplanung keine Anhaltspunkte für weitergehende, zusätzliche
oder erhebliche Umweltauswirkungen, die nicht ber eits in der SUP der Bauleitplanung berüc k-
sichtigt wurden. Insofern wird gemäß § 9 (2) LNatSchG von der Durchführung einer Strateg i-
schen Umweltprüfung in der Landschaftsplanung abgesehen.
Das Plangebiet liegt gemäß Grünordnung Münster „Teilplan Freiraumkonzept“ randlich inner-
halb des Grünzuges Lütkenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen landschaftsstrukturell
begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökol o-
gie dar. Der Eingriff in das Grünsystem kann im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsre-
gelung durch eine entsprechende Aufwertung ausgeglichen werden.
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301
„Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich jedoch keine fachgesetzlichen Vorgaben bzw.
Ziele für das Plangebiet. Auswirkungen auf die Schutz - und Erhaltungsziele sind aufgrund des
Vorhabens und der gegebenen Entfernung nicht anzunehmen.
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vor gaben für das
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen
Schutzgüter konkretisiert.
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Umweltschutzziele
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen
vor Immissionen (z. B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen
(z. B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Bau-
gesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzg e-
setz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten.
Biotoptypen,
Tiere und Pflan-
zen,
Biologische Viel-
falt, Arten- und
Biotopschutz
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzge-
setz, dem Landesnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Lan-
desforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbu-
ches (u. a. zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
halts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Le-
bensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und
seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesar-
tenschutzverordnung vorgegeben.
Boden und
Wasser
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Lan-
desbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit
Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Boden-
funktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vor-
gaben des Baugesetzbuches (z. B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaus-
haltsgesetz und das Landeswassergesetz (u. a. zur Sicherung der Gewässer zum
Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachten-
den gesetzlichen Vorgaben.
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzge-
setz, dem Landesnaturschutzgesetz NW (u. a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart
und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechen-
den Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädli-
chen Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über
den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das Landesna-
turschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz.
Kultur- und
Sachgüter
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz ge-
stellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in
den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnatur-
schutzgesetzes vorgegeben.
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau - und Betriebs-
phase
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, s o-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz- mittel- und langfristigen, ständigen und v o-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll
dabei Rechnung getragen werden.
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Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 40
8.4.1 Menschen
Bestandsbeschreibung
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der
Gesundheit und da s Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) , aber auch mögliche Funktionen
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein.
Das Plangebiet ist von einer ackerbaulich genutzten Fläche geprägt und dient so der Nah-
rungsmittelproduktion (vgl. auch Punkt Boden, Bodenschätzung). Wohnnutzungen kommen i n-
nerhalb des Plangebiets nicht vor – tangieren jedoch das Plangebiet in südlicher, östlicher und
nord-östlicher Richtung, sodass diese als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der
weiteren Planung zu berücksichtigen sind.
Über die landwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind im Plangebiet nicht
gegeben.
Trotz der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und östlich s o-
wie südlich angrenzender freier Landschaft übernimmt das Plangebiet keine relevante Funktion
für die Naherholung. Durch die Hiltruper Straße unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem
LKW und PKW-Verkehr. Östlich und südlich befinden sich landwirtschaftliche Wege (Sackgas-
sen), die von Bewohnern angrenzender Baugebiete für Naherholungszwecke von untergeord-
neter Bedeutung sind.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit der Planung wird die bislang der Nahrungsmittelproduktion dienende Fläche (vgl. Schutzgut
Boden) einer Bebauung zugeführt.
Im Zuge der Bauarbeiten entstehen baubedingte Auswirkungen auf die umliegenden Anwohner
i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und vorübergehenden Lärmeinwirkungen.
Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich jedoch nicht überschritten. Be-
sondere Risiken für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksicht igung arbeitsrechtlicher
Vorschriften baubedingt nicht zu erwarten.
Vorhandene Wegeverbindungen bleiben bestehen. Erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der
Naherholungsfunktion sind nicht zu erwarten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten
4 bewertet, welches den von dem
Plangebiet ausgehenden Gewerbelärm und den durch das Vorhaben zusätzlich ausgelösten
Verkehrslärm im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt und bewertet. Dabei wurde berücksichtigt,
dass die Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen, zurzeit landwirtschaf t-
lich genutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen zu dem
Ergebnis, dass die I mmissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zur Tageszeit und in der ungünstig s-
4 Uppenkamp+Partner GmbH (25.10.2017): Immissionsschutz -Gutachten. Schalltechnische Beurteilung
im Rahmen der Bauleitplanung für die Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit Wasc h-
halle und Waschboxen. Ahaus.
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Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 40
ten vollen Stunde an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten wer-
den.
So werden die geltenden Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) bzw. Misc h-
gebiete (MI) zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an der Bestandsbe-
bauung um mindestens 10 dB unterschritten. Auch für die potenziellen Wohnbauflächen nör d-
lich und östlich des Plangebietes werden die Richtwerte zur Tageszeit für Allgemeine Wohnge-
biete (WA) eingehalten. Auch die Spitzenpegel gem. der TA Lärm werden eingehalten.
In Bezug auf die südlich anschließende Bestandsbebauung und die potenziell entstehende
Wohnbebauung im Osten sind daher Immissionsminderungsmaßnahmen rechnerisch nicht e r-
forderlich. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende Geräusc h-
spitzen zu vermeiden, ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissionsprognose vorges e-
hen, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu instal-
lieren.
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten.
Im Einwirkungsbereich der Hiltruper Straße führt der Einfluss der vorhabenbedingten Zusat z-
verkehre zur Tages - und Nachtzeit zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von bis zu
0,4 dB(A) stadteinwärts und bis zu 0,9 dB(A) stadtauswärts. Schalltechnisch ist eine Erhöhung
dieser Größenordnung als nicht relevant einzustufen. Allerdings verbleibt die hohe, bereits be-
stehende Grundbelastung.
Insgesamt werden mit der Planung voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträcht i-
gungen auf das Schutzgut vorbereitet.
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der Haupteinheit des „Kernmünsterlan-
des“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Sandlössebene“, die sich von Wolbeck bis nach
Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht. Kennzeichnend für die „Wolbe-
cker Ebene“ sind die Sandlössebenen mit insgesamt geringen Höhenunterschieden. Es übe r-
wiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus
Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Na-
turraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert.
Laut Burrichter5 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend arten-
armer Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als „potenziell natürliche Ve-
getation“ etablieren.
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte im Herbst 2016 eine Bestandserfas-
sung. Die Baumstandorte wurden eingemessen und werden im vorliegendem Bebauungsplan
entsprechend dargestellt.
5 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur
Übersichtskarte 1:200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für
Westfalen. Münster.
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 20 von 40
Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus einer Ackerfläche gebildet (vgl. Luftbild / Abb il-
dung 2). Im nördlichen Bereich, parallel zur Hiltruper Straße verläuft ein rund 5 m breiter Acker-
randstreifen, in dessen nord- östlichem Bereich – jedoch unmittelbar außerhalb des Plangebi e-
tes – eine Birke ( Betula pendula) steht. In östlicher Richtung wird das Plangebiet von einem
schmalen Krautsaum, der die angrenzende Ackerfläche abtrennt, begrenzt. Im nördlichen B e-
reich des Krautsaumes stockt ein junges Gehölz aus Zitterpappeln (Populus tremula) (vgl. Be-
bauungsplan, „Buschwerk“). An der südlichen Plangebietsgrenze verläuft nördlich des Wir t-
schaftsweges ein Gehölzstreifen, der aus verschiedenen Baumarten, u. a. Schwarzerle ( Alnus
glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Rotbuche (Fagus sylvatica) und Rosskastanie (Aesculus
hippocastanum) aufgebaut wird. In westlicher Richtung schließt sich eine Brachfläche an, die im
südlichen Bereich mit einem Gehölz bestanden ist und im äußersten Westen mit jungen Gehöl-
zen der Gattung Cornus und Crataegus bepflanzt wurde. Nördlich des Hauses Hiltruper Straße
81 stehen darüber hinaus zwei alte Eichen.
Abbildung 2: Plangebiet (gestrichelte Linie) mit Biotoptyp en gem äß Luftbild. Für eine Beschrei-
bung der Biotoptypen siehe Text. © Geobasis NRW 2015. Maßstabslos.
Die Biotopstrukturen innerhalb des Plangebietes sind hinsichtlich ihrer Ausprägung als „nicht
selten“ zu beurteilen. Die Gehölze weisen ein mittleres Al ter auf und sind vermutlich anthropo-
genen Ursprungs (Anpflanzungen). Dementsprechend sind die Biotopstrukturen mittelfristig
wiederherstellbar. Eine naturnahe Entwicklung ist für den überwiegenden Teil des Plangebietes
nicht anzunehmen, da die Fläche einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt. Die
Struktur und Artenvielfalt des Plangebietes ist – auch unter Berücksichtigung der angrenzenden
Biotopstrukturen – für das Münsterland als durchschnittlich zu bewerten. Die Fläche stellt j e-
doch eine V erbindung zwischen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft dar. Es be-
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 21 von 40
stehen deutliche Vorbelastungen durch den Neubau der Hiltruper Straße. Das Plangebiet über-
nimmt keine Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Biotopkataster des Landes-
umweltamtes NRW.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Die maßgeblich landwirtschaftlich genutzte Fläche wird bei Durchführung des Vorhabens der
Planzeichnung entsprechend versiegelt (Versiegelungsgrad: 71 %). Durch die festgesetzten
Flächen zum Erhalt bzw. zur Anpflanzung können die relevanten Gehölzstrukturen im Sinne
des Schutzgutes „Biotoptypen, Pflanzen und biologische Vielfalt“ planungsrechtlich gesichert
werden. Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung
entstehenden Störungen z. B. durch Bauverkehre (Licht, Lärm Staub, Überfahren sensibler Bio-
tope / Str ukturen) entstehen und sind ggf . im Rahmen der Genehmigungsplanung durch ent-
sprechende Nebenbestimmungen zu vermeiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch
keine voraussichtlichen, erheblichen baubedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter „Bi o-
toptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt“ zu erwarten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter „Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologi-
sche Vielfalt“, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, sind mit Durchführung des Planvor-
habens nicht anzunehmen.
8.4.3 Arten- und Biotopschutz
Für das Vorhaben liegt eine Artenschutzprüfung, der Stufe II6 von Oktober 2016 vor. Dem Gut-
achten nach, bei dem mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Durchführung des Vorha-
bens für die Artengruppen der Fledermäuse und Vögel untersucht wurden, sind am südlichen
Rand des Plangebietes im Bereich des Gehölzstreifens jagende Zwergfledermäuse festgestellt
worden. Darüber hinaus wurde die westlich gelegene Grünlandbrache durch die Art zur Jagd
aufgesucht. Neben der Zwergfledermaus wurde lediglich ein einzelner Kontakt einer Fleder-
maus der Gattung Myotis registriert. In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfas-
sungen keine planungsrelevanten Vogelarten im Plangebiet festgestellt. Vorkommen von A m-
phibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gemäß Gutachten ausgeschlossen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit Planumset-
zung keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fleder-
mausarten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten
im Sinne des § 44 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Sollte entg e-
gen der derzeitigen Annahme mit Durchführung des Planv orhabens eine Entfernung von G e-
hölzen verbunden sein, ist diese in Anlehnung an § 39 BNatSchG nicht zwischen dem 01.03
und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen entspr e-
chenden Hinweis.
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301
„Wolbecker Tiergarten“. Bau- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutz - und Erhal-
tungsziele sind aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung auszuschließen.
6 Ökoplanung münster, 28.10.2016. Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.
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8.4.4 Eingriff in Natur und Landschaft
Mit der Umsetzung des Planvorhabens entsteht ein Eing riff in Natur und Landschaft gem äß
§ 14 ff. BNatSchG, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszu-
gleichen ist. Mit der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum Ist -
Zustand auf rund 71 % erhöht, sodass mit Realisierung des Vorhabens ein Eingriff in Natur und
Landschaft erfolgt, der im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu kompensi e-
ren ist. Die am südlichen Rand des Plangebietes bestehenden Gehölze werden dabei erhalten.
Durch die vorgesehenen A npflanzungen im Plangebiet kann der Eingriff z.T. plangebietsintern
ausgeglichen werden. Im Ergebnis verbleibt jedoch ein Biotopwertdefizit (s iehe Tabelle 2), wel-
ches auf einer Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft kompensiert wird.
Diese liegt auf dem Gebiet der Stadt Münster, Gemarkung Nienberge, Flur 4, Flurstück 33 (tlw.)
und umfasst eine Größe von 5.291 m². Als Kompensationsmaßnahme wird die derzeit intensiv
bewirtschaftete Fläche in Extensivgrünland umgewandelt und entsprechend gepflegt (vgl. Ma ß-
nahmenbeschreibung, Anhang).
Biotopwert „Ist-Zustand“ 30.180 BWP
Biotopwert „Planungszustand“ 13.570 BWP
Biotopwertdifferenz 16.611 BWP
Tabelle 2: Übersicht der Eingriffsbilanzierung, Münsteraner Bewertungsmodell
8.4.5 Fläche / Boden
Bestandsbeschreibung
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster unterliegt dem Plang e-
biet ein Pseudogley-Podsol.
Pseudogley-Podsol
Lage/ Seltenheit – Dominierend im Plangebiet.
– aus Mittel- und Feinsand, z.T. humos
Speicher- und Regler-
funktion
– Laut Bodenkarte des Geologischen Dienst NRW (BK 50) liegt die Ge-
samtfilterfunktion (beschreibt die mechanischen und physikochemi-
schen Filtereigenschaften) im „geringen“ Bereich.
Natürliche Ertragsfähig-
keit
– Mit 25-40 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit.
Schutzwürdigkeit – Die Schutzwürdigkeit des Bodens wurde gem. Angabe des Geologi-
schen Dienstes NRW nicht bewertet.
Vorbelastungen / Ent-
wicklungspotenzial
– Vorbelastungen des Bodens sind durch die ackerbauliche Nutzung vor-
handen. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffliche
Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemi-
sche Pestizide) bedingt durch die Bewirtschaftung verändert.
– Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche be-
kannt.
Tabelle 3: Pseudogley-Podsol im Plangebiet
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden
sparsam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu
begrenzen.
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Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 0,65 ha eine Überbauung eines bisher landwirt-
schaftlich genutzten Bodens zulässig. Im Rahmen der Planungsumsetzung ist somit innerhalb
des Baufeldes von einem Bodenabtrag / einer Neuauffüllung / einem Anschnitt eines bislang
weitgehend ungestörten Bodenprofils auszugehen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse
nachteilig und dauerhaft verändert werden. Die Fläche wird dauerhaft der Nahrungsmittelpr o-
duktion entzogen.
Dem Bodenschutz wird baubedingt insofern Rechnung getragen, als dass die Bodenversieg e-
lungen auf das (für das Vorhaben) notwendige Maß, d. h. einen Anteil von rund 71 %
(GRZ 0,71) begrenzt werden. Darüber hinaus werden durch die grünordnerisch getroffenen
Festsetzungen zur Erhal tung und Anpflanzung etwaige nachteilige Beanspruchungen des
Schutzgutes zusätzlich gemindert. Die gesamte Stellplatzanlage wird mit versickerungsfähigem
Pflaster ausgeführt. Gleichwohl erfolgt mit Umsetzung des Vorhabens eine zusätzliche Inan-
spruchnahme von Boden. Eine sinnvolle Alternative wie sie z. B. durch eine Wiedernutzbarma-
chung bereits versiegelter Flächen gegeben wäre, ist aufgrund der besonderen Anforderungen
an das Vorhaben insbesondere auch im Hinblick auf eine gute verkehrliche örtliche und überört-
liche Anbindung in vorliegendem Fall nicht gegeben. Flächen zur Innenentwicklung, die eine
vergleichbar hohe Attraktivität für die Realisierung des oben genannten Vorhabens aufweisen
bestehen nicht.
Mit der Planung ist ein erheblicher Eingriff in das S chutzgut Boden verbunden, der im Rahmen
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgeglichen wird (vgl. Kapitel 8.4.4 / Anhang).
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen können lokale Bodenverdichtungen durch Befahren umfass en.
Darüber hinaus ist durch die Kunden- und Zulieferverkehre eine Erhöhung von Reifenabrieb in
umliegende Flächen zu erwarten. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem
ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage nicht zu erwarten.
8.4.6 Wasser
Bestandsbeschreibung
Gemäß Fachinformationssystem des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver-
braucherschutz NRW7 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Werse. Die Grundwasserein-
heit (L41125-1) befindet sich nur teilweise innerhalb des Stadtgebietes. Der Grundwasserleiter
wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ -lehm unterlagert wird. Im östl i-
chen Teil der Einheit reicht der Geschiebelehm bereichsweise bis zur Geländeoberfläche. In
Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Schützende g e-
ringdurchlässige Deckschichten oberhalb der aufliegenden Sande sind nicht vorhanden. Der
Geschiebelehm/ -mergel bildet eine schützende Deckschicht für die darunterliegenden Kal k-
mergel der Oberkreide sowie möglicherweise zwischengeschaltete Sande.
Überwiegend sind Stauwasserböden und Braunerde verbreitet. Das Grundwasser strömt in
nördliche und westliche Richtung. Vorfluter sind Werse und Angel.
7 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW (2017): Fachinformations-
system ELWAS mit Auswertewerkzeug ELWAS- WEB. Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas -
web/. Abgerufen: September 2017.
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Die Grundwasserneubildungsrate ist im Plangebiet mit 300 -360 mm/Jahr beziffert. Es liegt eine
mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als Wasse r-
schutzgebiet besteht nicht. Die Einheit wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt;
im Bereich von Wolbeck besteht eine dichte Wohnbebauung.
Südlich des Plangebiets verläuft der Sandbach (3270000.2). Dieser mündet in westlicher Ric h-
tung – jenseits der Umgehungsstraße (L 585n) – in die Werse (3270000). Hierbei handelt es
sich um Gewässer 2. Ordnung. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet
nicht vor. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z. B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien
Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z. B. durch
Schmier- und Betriebsstoffe nicht anzunehmen, sodass voraussichtlich keine erheblichen bau-
bedingten Auswirkungen zu erwarten sind.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die Schmutzwasserentsorgung im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle wird über das
bestehende Kanalnetz sichergestellt.
Gemäß Erläuterungsbericht 8 wird d er überwiegende Teil des anf allenden Niederschlagswas-
sers auf dem Grundstück versickert. Dazu werden im Nord- und Südosten sowie im Westen drei
Versickerungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und versickern können.
Die geplanten Mulden werden als „Flächen für die Wasser wirtschaft“ gemäß § 9 (1) Nr. 16
BauGB festgesetzt. Die Versickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein Überflutungsfall
mit einem 50-jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann.
Regenwasser, welches im Bereich der Zufahrten zur Tankstelle, bzw. im Tankbereich anfällt,
wird über einen Koaleszenzabscheider ins Schmutzwassernetz eingeleitet. Die gesamte Stel l-
platzanlage wird mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt.
Insgesamt werden daher voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtig ungen auf
das Schutzgut vorbereitet.
8.4.7 Klima / Luft
Bestandsbeschreibung
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro -
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen.
• Gehölze fungieren als Frischluf tproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern , Kohlendioxid
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbefi n-
den des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit zur
Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.
• Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftentste-
hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Veget a-
tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf.
8 Ingenieurbüro Bargel (Aug. 2017): Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydraulischer B e-
rechnungen. Altenberge.
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Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus der agrarisch genutzten Freifläche gebildet, die eine
geringe positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet über nimmt. Die im südlichen Randbe-
reich vorhandenen Gehölze übernehmen darüber hinaus auf grund ihrer Kleinflächigkeit höchs-
tens eine mittlere Funktion für die Erzeugung von Frischluft.
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen
höchstens eine leicht veränderte klimatische Situation auf, da hier eine mäßige Verdichtung vor-
liegt und Grünstrukturen in den Gartenbereichen der Wohnhäuser klimarelevante Funktionen
übernehmen.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Aufgrund der Größe des Plangebietes von 0, 65 ha und der vorwiegend landwirtschaftlichen
Nutzung sowie der Lage im Übergangsbereich zur freien Landschaft, besteht keine direkte
Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches für angrenzende Siedlungsbereiche.
Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z. B.
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissi o-
nen bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht
nicht. Das Plangebiet liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungsbereiche, so dass bau-
bedingte erhebliche Auswirkungen z. B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen
bei gleichzeitig prognostizierter Zunahme von Starkregenereignissen nicht anzunehmen sind.
Unter Berücksichtigung der Erhaltungsfestsetzung des südlichen Gehölzstr eifens sowie der er-
forderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Be-
einträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich in erst er Linie auf die zukünftigen
Verkehrsbewegungen sowie den Energieverbrauch durch den Betrieb der Gebäude. Die G e-
bäude werden jedoch nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV)
errichtet, sodass bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf
sichergestellt werden. Insgesamt werden daher weder Folgen des Klimawandels erheblich ver-
stärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.
Eine betriebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels be-
steht nicht. Die Versickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein Überflutungsfall mit einem
50-jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann.
Insgesamt werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Beei nträchtigungen auf das
Schutzgut vorbereitet.
8.4.8 Landschaft
Bestandsbeschreibung
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt:
• Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d. h. der
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen Landschafts-
elementen, wider.
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• Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d. h. das Vorhanden-
sein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Menschen
über Generationen, befriedigt.
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Ortseingangsbereich von Wolbeck, unmittelba r
südlich der Hiltruper Straße. Die visuell vorherrschenden Strukturen werden derzeit aus dem
Wohngebiet im Bereich des Brandhoveweges bzw. im Bereich der Hiltruper Straße gebildet. Die
vorhandenen Grünstrukturen entlang der Straßen sowie in den Gartenbereichen stellen jedoch
insgesamt eine recht wirkungsvolle Eingrünung sicher.
Durch den Neubau der Umgehungsstraße (L 585n) wurde das Landschaftsbild deutlich übe r-
prägt.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit Durchführung der Planung wird das Ortseingangsbild von Wolbeck neu gestaltet. Die derzeit
bestehenden Grünstrukturen werden planungsrechtlich gesichert und ergänzt; gleichwohl ist mit
einer zusätzlichen baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen.
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung für die geplanten Baukörper
aufgenommen. Aufgrund der maximal zulässigen Gebäudehöhen von 6,5 m und der beabsich-
tigten Grünanpflanzungen entlang der Hiltruper Straße sind zukünftig jedoch keine voraussicht-
lichen erheblichen Sichtbeziehungen zu erwarten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das Schutzgut voraussichtlich nicht zu erwar-
ten.
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Plangebiet keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter
vor. Jedoch kann das Auftreten von Bodendenkmälern nicht ausgeschlossen werden. Daher
wird im Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass im Falle von kulturhistorisch wichtigen
Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu beachten sind.
Von der Planung sind voraussichtlich weder bau- noch betriebsbedingte erhebliche Auswirkun-
gen auf Kultur- und Sachgüter zu erwarten.
8.4.10 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung.
Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet. Hieraus resultieren
Auswirkungen auf die Struktur - und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf
den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über di e-
se „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten
sind – bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet . Es liegen im Plangebiet jedoch
keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z. B. extreme
Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). Vor-
aussichtliche erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind insgesamt nicht
zu erwarten.
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8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung
Das Plangebiet würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben.
Ein wesentlicher Teilbereich würde dementsprechend auch zukünftig landwirtschaftlich genutzt
werden. Ein „natürliches“ Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund rechtlicher Bindun-
gen des Naturschutzrechts ist nicht gegeben.
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Während der Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen eine zügige und
gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzustreben. Die e r-
forderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Es ist
auf einen profilgerechten Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des ausgehobenen Boden-
materials zu achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwischenlagerung gegenüber Er o-
sion geschützt und soweit möglich wieder pro filgerecht an gleicher Stelle eingebracht werden.
Der Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnahmen si-
cherzustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Schutzzäune um ggf. betroffene Bäume
anbringen, Boden im Wurzelbereic h von Gehölzen nicht Befahren oder durch Materialablag e-
rungen verdichten, ggf. Einsatz von Schutzvlies / Stahlplatte, freigelegtes Wurzelwerk mit Frost-
schutzmatten abdecken und bei Trockenheit bewässern, kein Bodenauftrag oder - abtrag im
Wurzelbereich).
Um mit Umsetzung des Bebauungsplans nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote gemäß
§ 44 (1) BNatSchG zu verstoßen, sind etwaige Gehölzentfernungen nicht zwischen dem 01.03 .
und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen.
Mit der Planung ist ein erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden verbunden, der im Rahmen
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgeglichen wird.
Während der Betriebsphase, d. h. der eigentlichen Nutzung sind bei einem ordnungsgemäßen
Betrieb keine erheblich nachteiligen Auswir kungen anzunehmen. Es besteht die Möglichkeit
nachteilige Umweltauswirkungen z. B. durch die Nutzung erneuerbarer Energien und einen
sparsamen und effizienten Energieeinsatz zu minimieren. Diese Maßnahmen bleiben jedoch
dem Bauherrn im Rahmen der Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWär-
meG) vorbehalten.
Zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen enthält der vorhabenbezogene Bebauungsplan de-
taillierte Festsetzungen zur Anpflanzung von heimischen, standortgerechten Gehölzen in den
Randbereichen sowie im Parkplatzraum. Gleichwohl entsteht mit der Umsetzung des Planvor-
habens ein Eingriff in Natur und Landschaft gem äß § 14 ff. BNatSchG, der gem äß § 18
BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszugleichen ist (vgl. Anhang). Unter Be-
rücksichtigung des naturschutzfachlichen Ausgleichs verbleiben keine erheblichen Umweltaus-
wirkungen.
Zur weiteren Minimierung etwaig auftretender Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende
Geräuschspitzen ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissionsprognose (Uppen-
kamp+Partner: Schallimmissionsprognose, Oktober 2017) vorgesehen, im Bereich der Vorreini-
gung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu installieren.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 28 von 40
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den Geltungsbereich des
Bebauungsplans berücksichtigen (plankonforme Alternativen) mit gleichem städtebaulichem
Entwicklungspotenzial bestehen nicht.
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maß-
nahmen zur Vermeidung / Ausgleich
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen lassen kein erhöhtes Risiko für schwere U n-
fälle oder Katastrophen erwarten, die zu voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Auswirkungen
führen.
Die Löschwasserversorgung von mindestens 96 m³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei
Stunden gemäß DVGW-Merkblatt W 405 ist über die vorhandenen Hydranten im Umkreis von
300 m ausreichend sichergestellt .
8.9 Zusätzliche Angaben
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw.
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Plangebiet sowie der unmittelbaren U m-
gebung.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf.
8.10 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswi r-
kungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den
für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere
die Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet sowie die Umsetzung
der erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Kapitel 8.4.4).
Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gem äß § 44 (1) BNatSchG erforderlichen
Maßnahmen sind bei einer etwaigen Entfernung von Gehölzen zu berücksichtigen. Bei einem
Auftreten unvorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit der zuständigen Fach-
behörde eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen.
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf.
erforderlichen baurechtlichen Zulassungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen,
dass unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Über-
wachungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 (3) BauGB gemeldet werden.
8.11 Zusammenfassung
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden für das Vorhaben zusammenfassend folgende Ergeb-
nisse festgestellt:
Mensch
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft
und wird maßgeblich ackerbaulich genutzt. Wohnnutzungen kommen innerhalb des Plangebiets
nicht vor – liegen jedoch im weiteren Umfeld, sodass diese als schutzbedürftige Wohnnutzun-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 29 von 40
gen zu berücksichtigen sind. Ein ausreichender Immissionsschutz ist sichergestellt. Erhebliche
Auswirkungen hinsichtlich der Naherholungsfunktion sind nicht zu erwarten. Insgesamt werden
durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnum-
feld vorbereitet.
Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt
Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche dominiert ; insbesondere im südlichen Bereich be-
steht ein Gehölzstreifen, der im Rahmen des Bebauungsplans als zu erhalten festgesetzt wird.
Es bestehen deutliche Vorbelastungen durch den Neubau der Umgehungsstraße (L 585n). Das
Plangebiet übernimmt keine Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Biotopk a-
taster des Landesumweltamtes NRW (LANUV). Voraussichtliche, erhebliche Beeinträchtigun-
gen, die nicht im Rahmen der Eingriffsregelung ausgeglichen werden könnten, werden durch
die Planung nicht vorbereitet.
Die Ergebnisse des Artenschutzgutachtens zeigen , dass mit der Planung keine artenschut z-
rechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermausarten verbunden
sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 (1)
BNatSchG k ann ausgeschlossen werden. Die ökologische Funk tion von Fortpflanzungs - und
Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.
Fläche/ Boden
Dem Plangebiet unterliegt ein Pseudogley -Podsol, der landwirtschaftlich für den Ackerbau ge-
nutzt wird. Dieser wird mit Umsetzung der Planung dauerhaft einer naturnahen Bodenentwic k-
lung entzogen. Unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen können die durch den Ei n-
griff verursachten erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen ausgeglichen werden.
Da Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt, ist mit Umsetzung des Planvorhabens in Abwä-
gung mit den städtebaulichen Zielen, ein Funktionsverlust unvermeidbar.
Wasser
Mit Umsetzung der Planung werden auf einer Fläche von rund 0,65 ha Versiegelungen für den
Bau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschboxen erfolgen. Die
Schmutzwasserentsorgung im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle wird an das be-
stehende Schmutzwassernetz angebunden werden. D er überwiegende Teil des anfallenden
Niederschlagswassers soll gemäß Erläuterungsbericht eines Ingenieurbüros auf dem Grund-
stück versickert werden. Dazu werden im Nord- und Südosten sowie im Westen drei Versick e-
rungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und versickern können. Insgesamt
ist daher unter Annahme eines ordnungsgemäßen Betriebs mit Umsetzung des Planvorhabens
nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen.
Klima / Luft
Die im Rahmen der Siedlungsentwicklung überplante Ackerfläche übernimmt derzeit im lufthy-
gienischen Ausgleich höchstens eine untergeordnete Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet.
Die vorhandenen Gehölzstrukturen werden planungsrechtlich gesichert, sodass keine relevan-
ten Funktionsbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Aufgrund der geplanten kleinflächigen E r-
weiterung der bestehenden Siedlungsstrukturen ist nicht von einer erheblichen Auswirkung auf
das Schutzgut bzw. die angrenzenden Siedlungsbereiche auszugehen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 30 von 40
Landschaft
Der Landschaftsraum stellt einen Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft dar. Mit
Durchführung der Planung wird das Orts eingangsbild von Wolbeck durch den Bau eines Bau-
und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschboxen neu gestaltet, sodass mit einer weite-
ren baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen ist. Die bestehenden
Grünstrukturen werden jedoch planungsrechtlich gesichert und ergänzt, sodass die Auswirkun-
gen der Planung insgesamt die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Sonstige Kultur- oder Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt, sodass auch keine erheblich
nachteiligen Wirkungen vorbereitet werden. Wechselwirkungen der Schutzgüter, die zu erhebl i-
chen Auswirkungen führen könnten, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
8.12 Referenzliste der Quellen / Gutachten
Ambrosius Blanke (September 2016):
Neubau eines Raiffeisenmarktes und einer Tankstelle mit Waschhalle am Standort Hiltruper Straße
in Münster. Verkehrsgutachten. Bochum.
Bargel Ingenieurbüro (Aug. 2017):
Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydraulischer Berechnungen. Altenberge.
BBE Standort- und Kommunalberatung (Dezember 2016):
Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für eine Einzelhandelsplanung in Münster-Angelmodde.
Münster.
Burrichter, E. (1973):
Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur Übersichtskarte
1:200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für Westfalen.
Münster.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (2014):
Landschaftsinformationssammlung, @LINFOS Fachkataster.
Online unter: www.gis6.nrw.de/osirisweb
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (o.J.):
Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW
(ELWAS-WEB).
Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf#
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010):
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeins a-
me Handlungsempfehlungen.
Ökoplanung münster (28.10.2016):
Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-
Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.
Peter, Miller, Kunzmann & Schittenhelm (2009):
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden
in der Bauleitplanung. Im Auftrag der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).
Stadt Münster, Stadt+Handel (2015):
Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung,
Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014),
ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt+Handel 09-10/2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 31 von 40
Uppenkamp+Partner GmbH (25.10.2017):
Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung für die
Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit Waschhalle und Waschboxen. Ahaus.
Urbanski & Versmold GmbH (05.10.2016):
Geotechnischer Bericht BoG 163/16/1166. Münster.
9 Gesamtabwägung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 soll die Errichtung einer
Tankstelle mit Bau- und Gartenmarkt an der Hiltruper Straße planungsrechtlich ermöglicht wer-
den. Die Planung verfol gt das Ziel , das Tankstellennetz, die Versorgung des landwirtschaftli-
chen Bedarfs und das vorhandene Nachversorgungsangebot in Angelmodde und Wolbeck zu
verbessern.
Um das Vorhaben unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit zu halten, wird die zulässige Ver-
kaufsfläche für das gesamte Vorhaben auf 800 m² begrenzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusi-
ve des Freilagers sowie der Tankstellenshop bilden dabei eine Funktionseinheit. Im Sinne einer
deutlichen Unterordnung zum Fachmarktbereich ist der Tankstelleshop auf maximal 150 m² der
Verkaufsfläche begrenzt.
Die städtebauliche Verträglichkeit des Vorhabens wurde durch eine Auswirkungs- und Verträg-
lichkeitsanalyse untersucht. Negative Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende Verso r-
gungsstrukturen im Untersuchungsraum konnten aufgrund der geringen Gesamtverkaufsfläche
der Randsortimente ausgeschlossen werden. Entsprechend sind die untersuchten Kern - und
Randsortimente als zulässige Sortimente für den Bau- und Gartenmarkt festgesetzt.
Mit dem Planvorhaben sind zusätzliche Verkehre zu erwarten, die über die bestehende Infr a-
struktur abgewickelt werden müssen. Die verkehrliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis ,
dass das durch das geplante Vorhaben hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhan-
denen Anbindungspunkte entlang der Hiltruper Straße abgewickelt werden kann.
In einem Immissionsschutzgutachten wurden darüber hinaus die Auswirkungen von Verkehr-
und Gewerbelärm auf die angrenzende Wohnbebauung untersucht.
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten. Die zusätzlichen durch das Vorhaben be-
dingten Lärmauswirkungen sind schalltechnisch als nicht relevant einzustufen. Die hohe, bereits
bestehende Grundbelastung verbleibt allerdings.
Hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass
die Immissionsrichtwerte gem äß TA Lärm an den maßgeblichen Immissi onsorten eingehalten
bzw. unterschritten werden. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftr e-
tende Geräuschspitzen zu vermeiden, wird unabhängig von den Ergebnissen der Immissions-
prognose, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand in-
stalliert.
Die Erforderlichkeit der Kompensation von planungsbedingten Eingriffen wurde im Rahmen des
Planungsprozess geprüft und abwägend berücksichtigt. Mit der vorliegenden Planung wird der
Versiegelungsgrad im Vergleich z um Ist-Zustand auf rund 71 % erhöht. Der Eingriff wird im
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 32 von 40
Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Teil plangebietsintern, zum Teil auf
einer Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ausgeglichen.
In der Gesamtheit der tex tlichen und zeichnerischen Festlegungen liegt hiermit eine Planung
vor, die die planerischen Ziele und die ökologische Belange soweit als möglich in Einklang
bringt und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung des Bau- und
Gartenmarkts mit Tankstellenshop in Angelmodde schafft.
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelun-
gen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.)
werden im Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588:
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 33 von 40
Anhang
Eingriff-, Ausgleichsbilanzierung
Tabelle: Eingriffsbilanzierung des Ausgangszustand es gemäß Bestandserfassung / faktischem
Ist-Zustand (2017) auf Grundlage des Münsteraner Bewertungsmodells.
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 34 von 40
Tabelle: Eingriffsbilanzierung gem äß den Festsetzungen des vorhabenbezogene n Bebauungs-
plans Nr. 588 Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck.
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Bestandsplan
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Flächenermittlung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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Maßnahmenbeschreibung
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 39 von 40
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
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V-0422-2018-Anlage-2-FNP-63-Begruendung
63250 Zeichen
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 19
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0422/2018
Begründung
zum Entwurf der 63. Änderung des Flächennut-
zungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk
Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde für den
Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Inhalt Seite
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2
2 Änderungsbereich .................................................................................................................................. 2
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 2
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3
5 Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................. 4
6 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ........................................................................................... 4
6.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................................................... 4
6.2 Erschließung ............................................................................................................................... 6
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 6
6.4 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 6
6.5 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 6
6.6 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 6
6.7 Entwässerung ............................................................................................................................. 6
7 Arten- und Biotopschutz ........................................................................................................................ 7
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 7
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7
8.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 8
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und der
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ............ 9
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 10
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 11
8.4.3 Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 12
8.4.4 Fläche / Boden ................................................................................................................ 13
8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 14
8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 15
8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 15
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 16
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 16
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .... 16
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen ........................................................................................... 17
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 17
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung /
Ausgleich .................................................................................................................................. 17
8.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................ 17
8.10 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 18
8.11 Zusammenfassung ................................................................................................................... 18
8.12 Referenzliste der Quellen ......................................................................................................... 19
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 19
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren
Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Au f-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche am Südwestrand von Wol-
beck, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ent wicklung eines Bau- und Gar-
tenmarktes mit Tankstelle in Münster -Angelmodde zu schaffen ( Vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck”); der Plan-
bereich grenzt zwar unmittelbar an den Stadtteil Wolbeck an, das Plangebiet liegt aber noch auf
dem Gebiet des Stadtteils Angelmodde. Die vorgesehene Nutzung auf der geplanten Fläche ist
aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Siedlungsbereich sowi e der örtlichen und überörtlichen
verkehrlichen Anbindung stadtstrukturell geeignet.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt diese Fläche derzeit als
„Fläche für die Landwirtschaft “ dar. Gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot ist der Flä-
chennutzungsplan zu ändern.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird u. a. auch das Ziel verfolgt, entsprechend
den regionalplanerischen Zielsetzungen im Umfeld des Vorhabenbereiches einen Beitrag zu ei-
ner besseren Versorgung der Bevölkerung mit entsprechenden Angeboten zu schaffen.
2 Änderungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 63. Änderung des Flächennutzungsplans liegt am südwes t-
lichen Rand des Stadtteils Wolbeck. Er wird begrenzt
• im Norden durch die neue Hiltruper Straße,
• im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche,
• im Süden durch die alte Hiltruper Straße, Baumstrukturen und vereinzelte Wohnbebauung
sowie
• im Westen durch die Landesstraße L 585n (Ortsumgehung Wolbeck).
3 Planungsrechtliche Situation
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster aufge-
stellt und am 27.06. 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein -Westfalen bekannt g e-
macht. Der fortgeschriebene Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – stellte den Ände-
rungsbereich bisher als allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich (AFAB) dar. Kürzlich wurde
der Planbereich im Zuge der 9. Änderung des Regionalplans geändert; Mit der 9. Änderung des
Regionalplans „Münsterland“ wird der Änderungsbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“
dargestellt. Die Änderung des Regionalplans wurde vom Regionalrat am 18.12.2017 beschlos-
sen (Aufstellung der Änderung gem äß § 19 Abs. 4 LPlG) und ist mit Bekanntmachung im G e-
setz- und Verordnungsblatt des Landes NRW (Ausgabe 2018 Nr. 11) am 16.05.2018 wirksam
geworden. Damit entspricht das Vorhaben den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.
Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat die Bezirksregierung Münster ergänzend mitgeteilt, dass
aufgrund der Planung eines einzelnen Betriebs (Raiffeisenmarkt mit Tankstelle) mit einer Ve r-
kaufsflächengröße kleiner 801 m² mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment von einem klei n-
flächigen Einzelhandelsbetrieb ausgegangen werden kann, der in einem Gewerbegebiet zuläs-
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 19
sig ist. Die einschlägigen Ziele und Grundsätze der Raumordnung zum „großflächigen Einzel-
handel“ finden hier somit keine Anwendung.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stell t für den Änderungsbereich
„Fläche für die Landwirtschaft “ dar. Daher ist der Flächennutzungsplan im Rahmen der
63. Änderung entsprechend zu ändern.
Bebauungspläne
Für den Änderungsbereich liegen keine Bebauungspläne vor.
NATURA 2000
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Geltungsbereich der
63. FNP-Änderung nicht vor. Östlich des Änderungsbereiches beginnt in einer Entfernung von
ca. 1.200 m das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“.
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich der 63. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Geltungsbereich
des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ (LP 1). Die Entwicklungskarte des LP 1 nennt als Entwick-
lungsziel für den Raum die „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder
vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (Nr. 1-1.1).
Für die Bereiche, die einer zukünftigen Bebauung zugeführt werden sollen, wird eine Ent las-
sung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen pa-
rallel zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans / Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr. 588 vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz). Die
künftige Grenze des Landschaftspl ans „Werse“ wird insoweit hinter die Siedlungsflächen (hier
im FNP: Gewerbegebiet) zurückgenommen.
Dem Naturschutzbeirat (früher: Landschaftsbeirat) w urde in seiner Sitzung am 07.03.2018 die
63. Änderung des FNP vorgestellt und der Beirat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben
Gemäß Freiraumkonzept der Grünordnung der Stadt Münster liegt der Änderungsbereich rand-
lich innerhalb des Hauptg rünzuges Lütkenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen land-
schaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung
und Stadtökologie dar. Der randliche Eingriff in das Grünsystem kann im Rahmen der natur-
schutzfachlichen Eingriffsregelung durch eine entsprechende Aufwertung ausgeglichen werden.
Letzteres erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.
4 Räumliche und strukturelle Situation
Der Änderungsbereich stellt sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker) dar. Ent-
lang der östlichen und südlichen Plangebietsgrenze stehen Gehölzbestände unterschiedlicher
Größenordnung und Zusammensetzung (Aufwuchs, Baumreihe). Für eine detaillierte Analyse
der bestehenden Biotoptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht (s iehe Punkt 8 der
Begründung) verwiesen.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 19
Nördlich begrenzt die Hiltruper Straße den Änderungsbereich. Die Fläche nördlich der Hiltruper
Straße wird als Ackerfläche genutzt. Nordöstlich an den Änderungsbereich grenzt ein Wohnge-
biet an, das insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise ge-
prägt ist. Die im Osten angrenzende Fläche wird ebenfalls als Ackerfläche genutzt. Daran an-
schließend befindet sich Wohnbebauung in eingeschossiger Bauweise. Im Süden wird der Än-
derungsbereich durch eine Baumreihe und die dahinter liegende alte Hiltruper Straße begrenzt.
Weiter südlich befinden sich lediglich vereinzelte Wohngebäude sowie der Sandbach. Westlich
an den Änderungsbereich grenzt eine Grünlandbrache mit Einzelgehölzen und daran anschli e-
ßend die 2014 fertiggestellte Umgehungsstraße L 585n an.
Der Änderungsbereich ist über die Hiltruper Straße an das übergeordnete Straßen- und Buslini-
ennetz angeschlossen.
5 Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung
Mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine landwirtschaftlich genutzte Fläche am
Rande des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich für eine künftige gewerbliche Nutzung vorberei-
tet werden.
Entsprechend den umgebenden Siedlungs - und Verkehrs strukturen sowie der bestehenden
Nachfragesituation soll hier eine Gewerbegebietsentwicklung mit einem Bau- und Gartenmarkt
und einer Tankstelle erfolgen. Die städtebauliche Verträglichkeit der Bebauung mit dem beste-
henden Siedlungszusammenhang soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ( Vorha-
benbezogener Bebauungsplan Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung
Wolbeck”) gesichert werden.
6 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung
6.1 Art der baulichen Nutzung
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im Flä-
chennutzungsplan die Darstellung als „Gewerbegebiet“ (GE).
Auf der Grundlage der Kriterien des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Münster
stellt die der Planung zugrunde liegende, mit 800 m² Verkaufsfläche unmittelbar unterhalb der
Grenze zur Großflächigkeit angesiedel te Vorhabenplanung als Funktionseinheit von Bau- und
Gartenmarkt und Tankstellenshop, eine Sonderform des Einzelhandels dar. Während der al l-
gemeinen Öffnungszeiten des Bau- und Gartenmarktes (Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis
22:00 Uhr), können Kunden übergangslos innerhalb des Fachmarktgebäudes bzw. der G e-
samtverkaufsfläche vom Shop-Bereich der Tankstelle (Sortimentsschwerpunkt Nahversorgung)
in den Bau- und Gartenmarkt (zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevantes Randsor-
timent) wechseln und umg ekehrt. Um hier eine angemessene Relation zwischen Tankstellens-
hop und Fachmarktbereich zu sichern und dadurch auch den Umfang nahversorgungsrelevan-
ter Angebote (Tankstellenshop und Fachmarkt) zu beschränken, wird die der Tankstellenfunkt i-
on zugeordnete Verkaufsfläche (Tankstellenshop) auf max imal 150 m² begrenzt. Damit en t-
spricht der Tankstellenshop dem Größendurchschnitt modernerer Tankstellenshops in Münster
mit mehr als 100 m² Verkaufsfläche.
Darüber hinaus ist, auch in Bezug auf das Zusammenwirken mit dem nahversorgungsrelevan-
ten Angebot des Tankstellenshops, das zentren- und zentren- und nahversorgungsrelevante
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für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 19
Angebot des Bau- und Gartenmarktes auf eine städtebaulich verträgliche Größe zu beschrän-
ken. Dies ist allein schon deshalb geboten, da ohne ei ne entsprechende Festsetzung einer
Ausweitung dieser Randsortimente keine Grenze gesetzt wäre und dann unerwünschte Auswir-
kungen auf den zentralen Versorgungsbereich und andere schützenswerte Strukturen nicht
auszuschließen wären. Vor dem Hintergrund der E rgebnisse der o. g. Auswirkungs- und Ver-
träglichkeitsstudie wird daher, orientiert an den Vorgaben der „Münsteraner Sortimentsliste“ 1 –
in struktureller Verträglichkeit zu den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, der Anteil
der zentren- und zentr en- und nahversorgungsrelevanten Sortimente des Bau- und Garten-
marktes als Randsortiment für die Warensortimente
• Antiquitäten
• Baby- und Kinderartikel (ohne Kinderwagen)
• Bekleidung aller Art
• Bettwaren (ohne Matratzen)
• Bücher, Literatur
• Bürobedarf, Organisationsmittel
• Computer und -zubehör, Kommunikationsmittel
• Elektrokleingeräte
• Fahrräder und Zubehör
• Fotogeräte und -artikel
• Glas / Porzellan / Keramikartikel
• Handarbeitsartikel / Strickwaren, Stoffe, Tuche, Meterware
• Haushaltswaren, Hausratartikel
• Haus- und Heimtextilien
• Jagdbedarf / Waffen
• Kunsterwerbliche Erzeugnisse, Bilder und –rahmen
• Lederwaren
• Leuchten
• Medizinische und orthopädische Geräte
• Musikinstrumente, Musikalien
• Optische Erzeugnisse
• Schreib- und Papierwaren / Schulbedarf / Bastelbedarf
• Schuhe
• Spielwaren / Hobbyartikel
• Sportartikel / Sportgeräte / Sportbekleidung (ohne Reitsport und Sportgroßgeräte)
• Telefone / -zubehör
• Unterhaltungselektronik, Tonträger
• Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck
• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen)
• Drogerie- / Parfümerieartikel / Kosmetische Artikel
• Getränke
1 Stadt Münster, Stadt+Handel (2015): Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels - und Zentren-
konzept Münster (2. Fortschreibung, Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandelsbestandserhebung Stadt
Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel
09-10/2015
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 19
• Nahrungs- und Genussmittel
• Pharmazeutische Artikel
• Tabakwaren
• Zeitschriften / Zeitungen
auf max imal 10 % der Verkaufsfläche des Gesamtvorhabens (800 m², Funktionseinheit von
Bau- und Gartenmarkt und Tankstellenshop) festgesetzt.
6.2 Erschließung
Der Änderungsbereich ist über die Hiltruper Straße (Kreisstraße (K) 37) an das übergeordnete
Straßennetz (Umgehungsstraße L 585n) angebunden.
Der Änderungsbereich bietet mit der Haltestelle „Brandhoveweg” der Stadtbuslinien 18, T18
und N85 in 50- 150 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) sowie der Haltestelle „Nogat-
straße” der Stadtbuslinie 8 in 350- 500 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) eine gute
Einbindung in das öffentliche Busliniennetz in Richtung Hauptbahnhof Münster.
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom und Wasser wird durch die vorhandenen Net-
ze sichergestellt.
Die Entsorgung wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. mit der Realisierung si-
chergestellt.
6.4 Immissionsschutz
Durch das geplante Vorhaben werden Immissionen ausgelöst. Die Ermittlung der entstehenden
Immissionen sowie die Sicherstellung des Immissionssc hutzes erfolgen auf Ebene der verbind-
lichen Bauleitplanung.
6.5 Altlasten / Altstandorte
Für den Änderungsbereich sind keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsflächen bekannt.
6.6 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denk-
malgeschützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je-
doch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kul-
turgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Randbereiche histo-
rischer Flussläufe (hier : Werse und Sandbach). Den Umgang mit Bodendenkmälern und das
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.
6.7 Entwässerung
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
sichergestellt.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 19
7 Arten- und Biotopschutz
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 2 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Änderungsbereich aktu-
ell bekannt oder zu erwarten sind und bei welc hen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des
Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen
werden können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Kon-
flikte erforderlich werden. Die im Änderungsbereich vorhandenen Biotopstrukturen werden hi n-
sichtlich ihres Habitatpotenzials für planungsrelevante Tier - und Pflanzenarten geprüft und
Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume und die Arten gem äß § 44 BNatSchG pro g-
nostiziert, soweit sie auf der vorliegenden Planungsebene ersichtlich sind. Im Zuge des parallel
aufzustellenden Bebauungsplanverfahrens ist eine tiefergehende Artenschutzprüfung der St u-
fe II3 erarbeitet worden. Dem Gutachten nach, bei dem artenschutzrechtliche Konflikte bei
Durchführung des Vorhabens für die Artengruppen der Fledermäuse und Vögel prognostiziert
wurden, sind am südlichen Rand des Änderungsbereiches im Bereich des Gehölzstreifens j a-
gende Zwergfledermäuse festgestellt worden. Darüber hinaus wurde die westlich gelegene
Grünlandbrache durch die Art zur Jagd aufgesucht. Neben der Zwergfledermaus wurde ledi g-
lich ein einzelner Kontakt einer Fledermaus der Gattung Myotis registriert.
In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfassungen keine planungsrelevanten V o-
gelarten festgestellt.
Vorkommen von Amphibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gem äß Gutach-
ten ausgeschlossen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit der Planung
keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermaus-
arten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im
Sinne des § 44 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.
Artenschutzrechtliche Belange können im Rahmen des Bebauungs plans abschließend berück-
sichtigt werden.
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß § 2 (4) i. V. m. § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB
durchzuführenden Umweltprüfung zusam men, in der die mit der Änderung des vorliegenden
Flächennutzungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt
und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der
Umweltbericht die Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Umfang und Detailierung s-
grad des Umweltberichtes richten sich danach, was für die Abwägung der Umweltbelange er-
forderlich ist.
2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitpl a-
nung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.
3 Ökoplanung münster, 28.10.2016. Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 19
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen den Änderungsbe-
reich des Flächennutzungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu
untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der Antrag auf Einleitung eines Verfahr ens zur Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche am Südwestrand von Wol-
beck, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bau- und Gar-
tenmarktes mit Tankstelle in Münster -Angelmodde zu schaffen ( Vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck”).
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt, entsprechend den regional-
planerischen Zielsetzungen auch im Umfeld des Vorhabenbereiches eine A rrondierung von
Siedlungsflächen zu erreichen sowie einen Beitrag zu einer besseren Versorgung der Bevölk e-
rung mit entsprechenden Versorgungsstrukturen zu leisten.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans
LP 1 „Werse“. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Entwicklungsziel für den
Raum die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgesta t-
teten Landschaft (Nr. 1-1.1). Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet
Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer 1-
2.2.1). Für die Bereiche, die einer zukünftigen Bebauung zugeführt werden sollen, wird ei ne
Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzun-
gen parallel zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans / Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 588 vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgeset z). Die
künftige Grenze des Landschaftsplans „Werse“ wird insoweit hinter die Siedlungsflächen (hier
im FNP: Gewerbegebiet) zurückgenommen. Dem Naturschutzbeirat (früher: Landschaftsbeirat)
wurde in seiner Sitzung am 07.03 .2018 die 63. Änderung des FNP vor gestellt und der Beirat
nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Änderungsbereich liegt gemäß Grünordnung Münster „Teilplan Freiraumkonzept“ randlich
innerhalb des Hauptg rünzuges Lütkenbeck -Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen land-
schaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung
und Stadtökologie dar. Der Eingriff in das Grünsystem kann im Rahmen der naturschutzfachl i-
chen Eingriffsregelung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ausgeglichen werden.
Östlich des Änderungsbereichs liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH -Gebiet DE-
4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich jedoch keine relevanten fachgesetzl i-
chen Vorgaben bzw. Ziele für den Änderungsbereich. Auswirkungen auf die Schut z- und Erhal-
tungsziele sind aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung nicht anzunehmen.
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für den
Änderungsbereich werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzel-
nen Schutzgüter konkretisiert.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 19
Umweltschutzziele
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Men-
schen vor Immissionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnis-
se zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städte-
bau).
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im
Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnatur-
schutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten.
Biotoptypen, Tiere
und Pflanzen, Biolo-
gische Vielfalt, Arten-
und Biotopschutz
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschut z-
gesetz, dem Landesnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem
Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Bauge-
setzbuches (u.a. zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten
und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die
Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie
der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben.
Boden und
Wasser
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und
Landesbodenschutzgesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang
mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der
Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezo-
gene Vorgaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das
Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der
Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflan-
ze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutz-
gesetz, dem Landesnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Ei-
genart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den
entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schäd-
lichen Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten
über den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das
Landesnaturschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz.
Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz
gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschafts-
bilds ist in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des
Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebs-
phase
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, s o-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplant en Vorhabens
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz- mittel- und langfristigen, ständigen und v o-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen . Den ggf. einschlägigen und auf
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 19
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll
dabei Rechnung getragen werden.
8.4.1 Menschen
Bestandsbeschreibung
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funkti onen
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung berücksichtigt.
Der Änderungsbereich ist von einer ackerbaulich genutzten Fläche geprägt und dient so der
Nahrungsmittelproduktion. Wohnnutzungen kommen innerhalb des Änderungsbereiches nicht
vor – tangieren diesen jedoch in südlicher, östlicher und nordöstlicher Richtung, sodass diese
schutzbedürftigen Wohnnutzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksich-
tigen sind.
Über die landwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind nicht gegeben.
Trotz der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und östlich s o-
wie südlich angrenzender freier Landschaft übernimmt der Änderungsbereich keine relevante
Funktion für die Naherholung. Durch die Hiltruper Straße (K 37) unterliegt der Änderungsbe-
reich Immissionen aus dem LKW- und PKW-Verkehr.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Vorau s-
setzungen für eine zukünftige gewerbliche Nutzung der Fläche geschaffen. Im Zuge der eigent-
lichen Umsetzung des Planvorhabens entstehen baubedingte Auswirkungen auf die umliegen-
den Anwohner i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und vorübergehenden
Lärmeinwirkungen. Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich jedoch nicht
überschritten.
Vorhandene Wegeverbindungen bleiben bestehen. Erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der
Naherholungsfunktion sind auf dieser Planungsebene nicht zu erwarten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die Immissionssituation wurde im Rahmen der Aufstellung des verbindlichen Bauleitplans
Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck“ durch ein Immiss i-
onsgutachten
4 bewertet. Hiernach können die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen auf
der nachfolgenden Planungs ebene sichergestellt werden. Dabei wurde auch berücksichtigt,
dass die Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen, zurzeit landwirtschaf t-
lich genutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.
Insgesamt werden keine voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut vorbereitet.
4 Uppenkamp und Partner GmbH (25.10.2017): Immissionsschutz - Gutachten. Schalltechnische Beurtei-
lung im Rahmen der Bauleitplanung für die Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit
Waschhalle und Waschboxen. Ahaus.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
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8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung
Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der Haupteinheit des „Ker n-
münsterlandes“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Sandlössebene“, die sich von Wolbeck
bis nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht.
Kennzeichnend für die „Wolbecker Ebene“ sind die Sandlössebenen mit geringen Höhenunter-
schieden. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun- und Parabraunerden aus Flugsand auf
Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und H e-
cken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen do-
miniert.
Laut Burrichter5 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend arten-
armer Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als „potenziell natürliche Ve-
getation“ etablieren.
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Änderungsbereich erfolgte im Herbst 2016 eine Bestand-
serfassung. Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen aus einer Ackerfläche gebildet . Im
nördlichen Bereich, parallel zur Hiltruper Straße, verläuft ein rund 5 m breiter Ackerrandstreifen,
in dessen nordöstlichem Bereich – jedoch unmittelbar außerhalb des Änderungsbereiches – ei-
ne Birke ( Betula pendula) steht. In östlicher Richtung wird der Änderungsbereich von einem
schmalen Krautsaum, der die angrenzende Ackerfläche abtr ennt, begrenzt. Im nördlichen B e-
reich des Krautsaumes stockt ein junges Gehölz aus Zitterpappeln ( Populus tremula). An der
südlichen Grenze verläuft nördlich des Wirtschaftsweges ein Gehölzstreifen, der aus verschi e-
denen Baumarten, u. a. Schwarzerle ( Alnus glutinosa), Esche ( Fraxinus excelsior), Rotbuche
(Fagus sylvatica ) und Rosskastanie ( Aesculus hippocastanum ) aufgebaut wird. In westlicher
Richtung schließt sich eine Brachfläche an, die im südlichen Bereich mit einem Gehölz bestan-
den ist und im äußersten Westen mit jungen Gehölzen der Gattung Cornus und Crataegus be-
pflanzt wurde. Nördlich des Hauses Hiltruper Straße 81 stehen zwei alte Eichen.
Die Biotopstrukturen innerhalb des Änderungsbereichs sind hinsichtlich ihrer Ausprägung als
„nicht selten“ zu beurteilen. Die Gehölze weisen ein mittleres Alter auf und sind vermutlich anth-
ropogenen Ursprungs (Anpflanzungen). Dementsprechend sind die Biotopstrukturen mittelfristig
wiederherstellbar. Eine naturnahe Entwicklung ist für den überwiegenden Teil nicht anz uneh-
men, da die Fläche einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt. Die Struktur und
Artenvielfalt ist – auch unter Berücksichtigung der angrenzenden Biotopstrukturen – für das
Münsterland als durchschnittlich zu bewerten. Die Fläche stellt jedoch eine Verbindung zw i-
schen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft dar. Es bestehen deutliche Vorbelas-
tungen durch den Neubau der Hiltruper Straße.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Die Planung sieht vor , die planungsrechtlichen Voraussetzungen fü r die Entwicklung einer ge-
werblichen Baufläche zu schaffen. Die maßgeblich intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche
wird bei Durchführung des Vor habens entsprechend versiegelt. Die mit einer Umsetzung des
Planvorhabens verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf der Ebene der ver-
5 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur
Übersichtskarte 1 : 200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für
Westfalen. Münster.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 19
bindlichen Bauleitplanung bilanziert und durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen
an anderer Fläche kompensiert.
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z. B. durch Bauverkehre (Licht, Lärm Staub, Überfahren sensibler Biotope /
Strukturen) entstehen und sind ggf . im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung / der Geneh-
migungsplanung zu vermeiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch keine voraussich t-
lichen, erheblichen baubedingten Auswirkungen zu erwarten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen sind auf der vorliegenden Planungsebene nicht abschließend
zu beurteilen, können jedoch in Form von zukünftigen Kunden- und Anlieferungsverkehren auf-
treten. Nach derzeitigem Kenntnisstand entstehen hiermit jedoch keine Auswirkungen, die die
Erheblichkeitsschwelle in Bezug auf die o. g. Schutzgüter überschreiten. Die betriebsbedingten
Auswirkungen werden abschließend auf der Eb ene der verbindlichen Bauleitplanung konkret i-
siert.
8.4.3 Arten- und Biotopschutz
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist der Fokus auf verfahrenskritische Vor-
kommen planungsrelevanter Arten zu legen. So sind die Artenschutzbelange im Sinne einer
überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersicht-
lich sind. Auf diese Weise lassen sich Darstellungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfah-
ren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können.6
Für das Vorhaben liegt eine Artenschutzprüfung, der Stufe II 7 von Oktober 2016 vor. Dem Gu t-
achten nach, bei dem mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Durchführung des Vorha-
bens für die Artengruppen der Fledermäuse und Vögel untersucht wurden, sind am südlichen
Rand des Änderungsbereichs jagende Zwergfledermäuse festgestellt worden. Darüber hinaus
wurde die westlich gelegene Grünlandbrache durch die Art zur Jagd aufgesucht. Neben der
Zwergfledermaus wurde lediglich ein einzelner Kontakt einer Fledermaus der Gattung Myotis
registriert. In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfassungen keine planungsrel e-
vanten Vogelarten festgestellt. Vorkommen von Amphibien, Reptilien und geschützten Pflan-
zenarten werden gemäß Gutachten ebenfalls ausgeschlossen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit der Pla-
numsetzung keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw.
Fledermausarten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebens-
stätten im Sinne des § 44 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.
Östlich des Änderungsbereiches liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH -Gebiet DE-
4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Bau- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutz -
und Erhaltungsziele sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung aufgrund der gegebenen
Entfernung auszuschließen.
6 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitpl a-
nung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.
7 Ökoplanung münster, 28.10.2016. Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
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8.4.4 Fläche / Boden
Bestandsbeschreibung
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster unterliegt dem Ände-
rungsbereich ein Pseudogley-Podsol.
Pseudogley-Podsol
Lage / Seltenheit - Dominierend im Änderungsbereich.
- aus Mittel- und Feinsand, z.T. humos.
Speicher- und Regler-
funktion
- Laut Bodenkarte des Geologischen Dienst NRW (BK 50) liegt die Ge-
samtfilterfunktion (beschreibt die mechanischen und physikochemi-
schen Filtereigenschaften) im „geringen“ Bereich.
Natürliche Ertragsfähig-
keit
- Mit 25-40 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit.
Schutzwürdigkeit - Die Schutzwürdigkeit des Bodens wurde gem. Angabe des Geologi-
schen Dienstes NRW nicht bewertet.
Vorbelastungen / Ent-
wicklungspotenzial
- Vorbelastungen des Bodens sind durch die ackerbauliche Nutzung vor-
handen. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffliche
Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemi-
sche Pestizide) durch die Bewirtschaftung verändert.
- Für den Änderungsbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastenverdachts-
fläche bekannt.
Tabelle 2: Pseudogley-Podsol im Änderungsbereich
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden
sparsam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen sind auf das notwendige
Maß zu begrenzen. Der konkrete Versiegelungsgrad kann auf der vorliegenden Ebene der vor-
bereitenden Bauleitplanung nicht abschließend betrachtet werden. Die tatsächliche Beanspr u-
chung der Fläche wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit der Planung wird eine Überbauung eines bisher landwirtschaftlich genutzten Bodens pl a-
nungsrechtlich vorbereitet. Im Rahmen der Planungsumsetzung ist somit innerhalb des Baufel-
des von einem Bodenabtrag / einer Neuauffüllung / einem Anschnitt eines bislang weitgehend
ungestörten Bodenprofils auszugehen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse nachteilig und
dauerhaft verändert werden. Die Fläche wird dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion entzogen.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, mit denen i. d. R. eine E x-
tensivierung eines bisher intensiv genutzten Bodens verbunden ist , erfolgt auch ein Ausgleich
im Sinne des Bodenschutzes. Die durch den zu erwartenden Eingriff verursachten erheblichen
Beeinträchtigungen können im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung ab-
schließend berücksichtigt werden.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen können auf der vorliegenden Planebene nicht abschließend be-
trachtet werden. Grundsätzlich ist jedoch mit lokale n Bodenverdichtungen durch Befahren zu
rechnen. Darüber hinaus ist durch die späteren Kunden- und Zulieferverkehre eine Erhöhung
von Reifenabrieb in umliegende Flächen zu erwarten. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden
Stoffen ist bei einem ordnungsgemäßen Betrieb einer gewerblichen Baufläche nicht zu erwar-
ten.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 14 von 19
Nach derzeitigem Kenntnisstand überschreiten die mit der Planung verbundenen betriebsbe-
dingten Auswirkungen die Erheblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht.
8.4.5 Wasser
Bestandsbeschreibung
Grundwasser
Gemäß Fachinformationssystem des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver-
braucherschutz NRW8 liegt der Änderungsbereich im Einzugsgebiet der Werse. Die Grundwas-
sereinheit (L41125-1) befindet sich nur teilweise innerhalb des Stadtgebietes. Der Grundwas-
serleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ -lehm unterlagert wird. Im
östlichen Teil der Einheit reicht der Geschiebelehm bereichsweise bis zur Geländeoberfläche. In
Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Schützende g e-
ringdurchlässige Deckschichten oberhalb der aufliegenden Sande sind nicht vorhanden. Der
Geschiebelehm/ -mergel bildet eine schützende Deckschic ht für die darunterliegenden Kal k-
mergel der Oberkreide sowie möglicherweise zwischengeschaltete Sande.
Überwiegend sind Stauwasserböden und Braunerde verbreitet. Das Grundwasser strömt in
nördliche und westliche Richtung. Vorfluter sind Werse und Angel.
Die Grundwasserneubildungsrate ist im Änderungsbereich mit 300-360 mm / Jahr beziffert. Es
liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als
Wasserschutzgebiet besteht nicht. Die Einheit wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich
genutzt; im Bereich von Wolbeck besteht eine dichte Wohnbebauung.
Südlich des Änderungsbereiches verläuft der Sandbach (3270000.2). Dieser mündet in westl i-
cher Richtung – jenseits der Umgehungsstraße (L 585n) – in die Werse (3270000). Hierbei
handelt es sich um Gewässer 2. Ordnung. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen nicht
vor. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z. B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien
Betrieb der Baufahrzeuge und - maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch
Schmier- und Betriebsstoffe, nicht anzunehmen, sodass voraussichtlich keine erheblichen bau-
bedingten Auswirkungen zu erwarten sind.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen können auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht
abschließend betrachtet werden und sind daher ggf. im Rahmen der nachfolgenden verbindli-
chen Bauleitplanung in Form eines Entwässerungskonzeptes genauer zu behandeln.
Insgesamt werden nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich keine erheblich nachteiligen
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.
8 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2017): Fachinformations-
system ELWAS mit Auswertewerkzeug ELWAS-WEB. Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/. Abgerufen: September 2017.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 19
8.4.6 Klima / Luft
Bestandsbeschreibung
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro-
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen.
• Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbe-
finden des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit
zur Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.
• Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftentste-
hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Vegeta-
tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf.
Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen aus der agrarisch genutzten Freifläche gebildet,
die eine geringe positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet übernimmt. Die im südlichen
Randbereich vorhandenen Gehölze übernehmen darüber hinaus aufgrund ihrer Kleinflächigkeit
höchstens eine mittlere Funktion für die Erzeugung von Frischluft.
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen
höchstens eine leicht veränderte klimatische Situation auf, da hier eine mäßige Verdichtung vor-
liegt und Grünstrukturen in den Gartenbereichen der Wohnhäuser klimarelevante Funktionen
übernehmen.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereichs und der vorwiegenden landwirtschaftl i-
chen Nutzung sowie der Lage im Übergangsbereich zur freien Landschaft besteht keine direkte
Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches für angrenzende Siedlungsbereiche.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung können bestehende Grünstrukturen durch Erhal-
tungsfestsetzungen gesichert werden, sodass voraussichtlich keine erheblich nachteiligen B e-
einträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet werden.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich in erster Linie auf die zukünftigen
Verkehrsbewegungen sowie den Energieverbrauch durch den Betrieb der Gebäude. Die G e-
bäude werden jedoch nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV)
errichtet, sodass bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betri ebsenergiebedarf
sichergestellt werden. Insgesamt werden daher weder Folgen des Klimawandels erheblich ver-
stärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.
8.4.7 Landschaft
Bestandsbeschreibung
Unter dem Landschaftsbild wi rd die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt:
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 19
• Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d. h. der
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen Landschafts-
elementen, wider.
• Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das Vorhanden-
sein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Men-
schen über Generationen, befriedigt.
Der Änderungsbereich befindet sich im südwestlichen Ortseingangsbereich von Wolbeck, un-
mittelbar südlich der Hiltruper Straße. Die visuell vorherrschenden Strukturen werden derzeit
aus dem Wohngebiet im Bereich östlich des Brandhovewegs bzw. im Bereich der Hiltruper
Straße gebildet. Die vorhandenen Grünstrukturen entlang der Straßen sowie in den Gartenbe-
reichen stellen jedoch insgesamt eine recht wirkungsvolle Eingrünung sicher.
Durch den Neubau der Umgehungsstraße (L 585n) wurde das Landschaftsbild deutlich übe r-
prägt.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit einer nachfolgenden Durchführung der Planung wird das Ortseingangsbild von Wolbeck neu
gestaltet. Die derzeit bestehenden Grünstrukturen können dabei im Rahmen der nachfolgenden
Bebauungsplanung gesichert und ergänzt werden; gleichwohl ist mit einer zusätzlichen / weite-
ren baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das Schutzgut voraussichtlich nicht zu erwar-
ten.
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Änderungsbereich keine Kultur- oder sonstigen Sach-
güter betroffen.
Voraussichtliche, erhebliche bau- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das
Schutzgut nicht zu erwarten.
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung.
Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet. Hieraus resultieren
Auswirkungen auf die Struktur - und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf
den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über di e-
se „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten
sind – bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Plangebiet jedoch
keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z. B. extreme
Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). V o-
raussichtliche erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind insgesamt nicht
zu erwarten.
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung
Der Änderungsbereich würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen
bleiben. Ein wesentlicher Teilbereich würde dementsprechend auch zukünftig landwirtschaftlich
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 19
genutzt werden. Ein „natürliches“ Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund entspr e-
chender Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan ist nicht gegeben.
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen sind auf der nachfolgenden Planungsebene zu beschreiben.
Die aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung v on Verbotstat-
beständen gemäß § 44 BNatSchG werden im Rahmen der erforderlichen Artenschutzprüfung
benannt (vgl. Kapitel 7) und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert.
Gleiches gilt für die Bilanzierung der mit der Planumsetzung verbundenen Eingriffe in Natur und
Landschaft und die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen. Im parallel laufenden Aufstellungs-
verfahren für den Bebauungsplan Nr. 588 besteht durch die Festsetzung von Flächen zum E r-
halt bzw. zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen die Möglich-
keit, das mit der Planumsetzung entstehende Ausgleichsdefizit zu reduzieren.
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt, entsprechend den regional-
planerischen Zielsetzungen (Änderungsbeschluss vom 18.12.2017 ) im Umfeld des Vorhaben-
bereiches einen Beitrag zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit entsprechenden
Angeboten zu schaffen. Aus städtebaulicher Sicht besteht hier, in unmittelbarer Ortseingang s-
lage von Wolbeck und im Anschluss an die neu gestaltete Umgehungsstraße L 585n die Mög-
lichkeit, der Nachfrage nach einem Bau- und Gartenmarkt mit einer Tankstelle entsprechend
nachzukommen. Alternative Planungsmöglichkeiten mit gleichem städtebaulichem und ökolog i-
schem Potential liegen nicht vor. So wurde der Standort im Gewerbegebiet „Östliche Münster-
straße“ im nördlichen Bereich von Wolbeck geprüft, jedoch aufgrund der vergleichsweise un-
günstigen Lage insbesondere für die Kundenverkehre aus den Ortsteilen Angelmodde, Grem-
mendorf und Hiltrup-Ost sowie der räumlichen Nähe zu einer bereits bestehenden Tankstelle an
der Münsterstraße ausgeschieden. Mit der Realisierung des Vorhabens an der nunmehr beab-
sichtigten Stelle besteht jedoch die Möglichkeit die Nachf rage nach einem entsprechenden A n-
gebot in verkehrsgünstiger Lage zu realisieren und dabei eine Belastung des Ortskerns zu ver-
meiden.
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maß-
nahmen zur Vermeidung / Ausgleich
Die Darstellung eines „Gewerbegebiets “ anstelle einer „Fläche für Landwirtschaft“ lässt auf der
Ebene des Flächennutzungsplans keine schweren Unfälle oder Katastrophen erwarten, die zu
einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen.
Brandschutzrechtliche Vorgaben werden im Rahmen der Genehmigungsplanung betrachtet und
die erforderliche Löschwassermenge im Brandfall sichergestellt.
8.9 Zusätzliche Angaben
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw.
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Änderungsbereich sowie der unmittelba-
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 19
ren Umgebung. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten
nicht auf.
8.10 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Flächennutzungs plan ausgehenden erheblichen Umweltaus-
wirkungen von den Städten und Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gem äß § 4 (3)
BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der bau-
rechtlichen Zulassungsverfahren. Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den
Umweltschutz zuständigen Behörden.
8.11 Zusammenfassung
Mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für eine gewerbliche Nutzung südöstlich der Innenstadt von Münster im Südwesten des
Münsteraner Stadtteils Wolbeck geschaffen werden. Der Änderungsbereich umfasst ca. 0,65 ha
und liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung von Wolbeck sowie angrenzend an den
landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Aufgrund der siedlungsstrukturellen Lage und der räumli-
chen Nähe zur Umgehungsstraße L 585n wird eine Umnutzung der bislang landwirtschaftlich
genutzten Fläche zu einem Standort für einen Bau- und Gartenmarkt sowie eine Tankstelle an-
gestrebt. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster diese Fläche derzeit als
„Fläche für die Landwirtschaft “ darstellt, ist gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot der
Flächennutzungsplan in ein „Gewerbegebiet“ zu ändern.
Im Sinne der auf Flächennutzungsplanebene erforderlichen überschlägigen Vorabschätzung
der Artenschutzbelange ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung des Planvorhabens unter
Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände gem äß § 44 (1) BNatSchG au s-
geschlossen werden können. Im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes Nr. 588 wurden die artenschutzrechtlichen Belange durch eine ver-
tiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) untersucht und die erforderlichen Maßnahmen zum Ar-
tenschutz konkretisiert.
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Ände-
rung des Flächennutzungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und bewertet wurden. Der Umweltbericht kommt nach Prüfung der Schutzgüter zu dem
Ergebnis, dass die auf der vorliegenden Planungsebene erkennbaren Umweltauswirkungen auf
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sachgerecht gelöst werden können.
Die im Flächennutzungsplan getroffene Darstellung lässt keine schweren Unfälle oder Kat a-
strophen erwarten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen.
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw.
Bestandskartierungen des städtebaulichen und ökologischen Zustandes im Änderungsbereich
sowie der unmittelbaren Umgebung.
Darüber hinaus gehende, technische Verfahren wurden nicht erforderlich. Schwierigkeiten bei
der Zusammenstellung der erforder lichen Angaben traten nicht auf. Maßnahmen zum Monit o-
ring werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.
63. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 19
8.12 Referenzliste der Quellen
Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur
Übersichtskarte 1 : 200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission
für Westfalen. Münster.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (2014):
Landschaftsinformationssammlung, @LINFOS Fachkataster.
Online unter: www.gis6.nrw.de/osirisweb
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2017):
Fachinformationssystem geschützte Arten in NRW.
Online unter: www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (o. J.):
Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW
(ELWAS-WEB). Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf#
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010):
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben.
Gemeinsame Handlungsempfehlungen.
Ökoplanung münster (28.10.2016):
Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-
Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.
Peter, Miller, Kunzmann & Schittenhelm (2009):
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden
in der Bauleitplanung. Im Auftrag der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).
Stadt Münster, Stadt+Handel (2015):
Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung,
Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014),
ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09-10/2015
Uppenkamp und Partner GmbH (25.10.2017):
Immissionsschutz - Gutachten. Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung für die
Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit Waschhalle und Waschboxen. Ahaus.
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zum Entwurf de r 63. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Angelmodde
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlage A
1842 Zeichen
Anlage A zur V/0422/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Entwürfe zur öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck im Stadtteil Angelmodde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich der Landstraße L 585n, west- lich des Ortsteils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Nachdem bereits im vorigen November die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt- gefunden hat, ist nun die öffentliche Auslegung der Planunterlagen geplant. Parallel zu dieser Be- richtsvorlage ergeht eine Beschlussvorlage an den Rat zur 63. Änderung des FNP und zur Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 (Vorlage Nr. V/0394/2018). Finanzierung Durch die Änderung des FNP entstehen keine Kosten. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelungen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.) werden im Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0422-2018-Anlage-3-VBP-588-Planverkleinerung
110 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0422/2018 Planverkleinerung / ohne Maßstab Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Hiltruper Straße 39
- Sentruper Straße 285
- Münsterstraße
- Albersloher Weg 33
- Brandhoveweg
- An den Speichern 7
- Umgehungsstraße
- Industrieweg 110
- Loddenheide
- Tiergarten
- Kreuzbach
- Werse
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0422/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37