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V/0422/2018

63. Änderung FNP - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 - Kenntnisnahme der Entwürfe zur öffentlichen Auslegung

Vorlagen 18.05.2018

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V-0422-2018-Anlage-4-VBP-588-Textliche-Festsetzungen

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V-0422-2018-Anlage-1-FNP-63-Plan

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V-0422-2018-Anlage-4-VBP-588-Textliche-Festsetzungen

8734 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 4 
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0422/2018 
Textliche Festsetzungen
  
zum Entwurf des vorhabenbezogenen  
Bebauungsplans Nr. 588:  
Angelmodde –  
Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  Innerhalb des Plangebietes sind ein Bau- und Gartenmarkt mit Freilager und ein 
Tankstellenshop mit zusammen maximal 800 m² Verkaufsfläche zulässig. Die 
Verkaufsfläche des Tankstellenshops für Sortimente des üblichen Reisebedarfs  darf 
maximal 150 m² betragen. Als Kernsortimente des Bau-  und Gartenmarktes (Bau - und 
Gartenmarktbedarf) sind folgende Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste 
zulässig:  
• Baumarktsortiment im engeren Sinne  
• Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen  
• Zoologischer Bedarf, lebende Tiere  
• Tierfutter, Tierpflegeartikel für Kleintiere.  
Darüber hinaus sind zentren - sowie zentren-  und nahversorgungsrelevante Sortimente 
gemäß „Münsteraner Sortimentsliste (Ratsbeschluss 14.03.2018)“: nur als das 
Kernsortiment des Bau-  und Gartenmarktes ergänzende, branchenübliche 
Randsortimente auf max imal 10 % der Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens (Bau-  und 
Gartenmarkt mit Freilager, inklusive Tankstellenshop, zusammen 800 m²) zulässig.  
Die anteilige Verkaufsfläche (max imal 10 % der Gesamtverkaufsfläche) für ergänzende, 
branchenübliche Randsortimente darf zudem nicht nur von einem einzigen Sortiment 
belegt sein. Darüber hinaus sind die Nutz ungen Tankstelle und Waschpark 
(Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) zulässig.  
1.2  Für das Plangebiet wird eine maximale Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt (§ 16 Abs. 2 
Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.3  Entlang der südlichen Plangebietsgrenze zwischen Bau- und Gartenmarkt und 
Waschhalle ist eine Lärmschutzwand im Bereich der  Vorreinigung mit  einer Höhe von 
2,50 m zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.4  Werbeanlagen sind nur in den festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. 
Abweichend davon sind außerhalb der überbaubaren Fläche vier Fahnenmasten bis 
zu einer Höhe von 6,50 m zulässig. Für den Preismast nördlich des Bau- und 
Gartenmarktes und der Tankstelle wird eine maximale Höhe von 6,50 m festgesetzt.  
1.5  Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist der in der Planzeichnung festgesetzte 
Höhenbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung 
dienenden Verkehrsfläche).  
1.6  Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 4 
1.7  Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für 
Photovoltaikanlagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m zulässig 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO).  
1.8  Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude 
von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gemäß 
BauO NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 Abs. 4 BauNVO).  
1.9  Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten 
Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB 
i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Sie dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. 
Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) angelegt 
werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).  
1.10  Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, 
großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen 
anzupflanzenden Bäume im Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger 
Laubbaum der Art Winterlinde (Tilia cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von 
mindestens 18-20 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mindestens 
2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen.  
1.11  Die mit P 1 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d. h. mindestens eine 
Pflanze pro m², mit Laubgehölzen zu bepflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).  
1.12  Die mit P 2 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d. h. mindestens eine 
Pflanze pro m², mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß 
Pflanzliste B zu integrieren (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).  
 
Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten: 
 
Pflanzliste A 
Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150): 
Cornus sanguinea Hartriegel 
Corylus avellana Hasel 
Crataegus spec. Weißdorn 
Lonicera xylosteum Heckenkirsche 
Prunus spinosa Schlehe 
Ribes rubrum Rote Johannisbeere 
Rubus idaeus Himbeere 
Sambucus nigra Schwarzer Holunder 
Rosa canina Hundsrose 
Viburnum opulus Schneeball 
  
Pflanzliste B 
Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18: 
Fraxinus excelsior Eberesche 
Quercus robur Eiche 
Tilia cordata Winterlinde

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 4 
1.13. Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem Erhaltungsgebot 
belegten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch Neuanpflanzungen gemäß 
Pflanzliste zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).  
1.14  Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des 
Bebauungsplans. Die Außenwandflächen aller Gebäude sind auf der Grundlage der 
Ansichtspläne zu gestalten und mit einer Glasfassade sowie mit Sandwich-Isopaneelen in 
der Farbe Weißaluminium mit Ausnahme der Werbeanlagen einheitlich zu verblenden.  
2 Hinweise  
2.1  Artenschutz  
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht  während der  Brut- und 
Aufzuchtzeiten, d. h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen.  
2.2  Denkmalschutz  
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL- Archäologie 
für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für 
Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich 
mitzuteilen.  
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde 
sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche / paläontologische Bodenbefunde, aber 
auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) 
unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§ 15 und 
§ 16 DSchG).  
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der 
betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und / oder 
paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die 
dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.  
2.3  Einsichtnahme in Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-
Vorschriften und das Einzelhandelskonzept ) können bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum „Planen-Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, 
Albersloher Weg 33, eingesehen werden.  
2.4  Kampfmittel  
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Sollten während der 
Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich 
einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 
2.5  Altlasten  
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch 
bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche 
Bodenveränderungen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 4 
unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit zu informieren.  
2.6  Regenwasserversickerung  
Das als unbelastet und gering belastet bewertete, gesammelte Niederschlagswasser 
der Planungsfläche ist über Mulden und die belebte Bodenzone zu versickern. 
Erforderliche Vorreinigungsstufen sind den Versickerungsanlagen vorzuschalten.  
2.7  Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag).

V-0422-2018-Anlage-1-FNP-63-Plan

334 Zeichen

K
K
J
W
W
W
RRB
RRB78.
W
K
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K
J
W
W
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RRB
RRB78.
W
K
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0422/2018
N
3ODQ]XUbQGHUXQJ 
GHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV 
Angelmodde - Hiltruper 
6WUD‰H/ |VWOLFK
2UWVXPJHKXQJ Wolbeck
Stand: 07.05.2018M. 1:15.000
bQGHUXQJVEHUHLFK
)OlFKHQIUGLH/DQGZLUWVFKDIW
Gewerbegebiet

588_Plan_Offenlegungsentwurf

14354 Zeichen

Tankstelle / 
Bau- und 
Gartenmarkt
FD
BH max.
6,50 m
Lärmschutzwand BH= 2,50 m
V
V
V
St
St
St
St
St
St
53,35
P1
P2
FSt
23.69
Buschwerk
Freileitung
Mast
Entlftung
52.89
53.08
Eiche
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Wh56,15
Fh58,85
Eiche
KD52.97
KS51,47
KD52.95
KS50,55
53.18
52.93
53.03
53.14
53.14
53.18
53.00
53.15
53.05
52.80
52.72
52.63
52.88
52.91
52.99
53.00
53.11
52.69
52.78
52.77
52.78
53.18
53.20
53.19
52.69
52.80
52.79
52.70
52.81
52.90
53.21
52.72
52.85
53.02
53.20
52.60
52.85
53.11
53.16
52.59
52.97
53.22
53.18
52.52
52.74
52.91
53.06
51.74
52.51
52.91
53.07
53.16
53.25
53.05
53.25
53.25
53.22
52.96
Carport
FD WhsI
WD
I WD
PD
WhsI
Schp
WhsI
WhsI
Ga
FD
Freileitung
53.49
53.35
53.42
53.20
53.04 53.20
53.36
53.28
53.11
53.06
53.41
53.28
53.52
53.72
53.60
53.68
53.72
53.66
53.56
53.46
53.37
53.2953.25
53.26
53.04
53.15
53.32
53.42
53.49
53.51
53.46
53.31
53.24
53.1653.11
52.99
53.07
53.10
53.00
53.00
53.07
53.29
53.18
53.08
52.99
53.19
53.0552.98
52.95
52.98
53.23
53.51
53.34
53.47
53.44
53.42
Birke
52.98
53.11
53.28
52.97
52.98
52.87
52.90
52.68
52.73
52.90
52.74
52.50
52.47
52.44
52.44
52.37
52.41
52.22
52.24
52.1552.21
52.00
51.97
51.93
51.87
51.92
51.91
52.85
52.7552.92
53.10
53.04
52.85
53.12
53.19
52.96
53.12
53.29
52.99
53.19
53.3653.09
53.20
53.3153.03
53.32
53.12
52.99
53.30
53.19
52.93
53.16
53.14
52.92
523
Hiltruper Straße
Hiltruper Straße
39
40
43
41
35
37
38
42
2001
846
463
484
1157
2
1372
2490
2489
2487
2488
2492
81
I 77
I 75
I
I 79
Gemarkung 
Wolbeck-Kirchspiel
Flur 14
Gemarkung 
Angelmodde
Flur 2
Angelmodde Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
2
53,50
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Gebäude 
(hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Wirtschaftsgebäude
II
12
Bestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch § 90 Abs. 1 Satz 2 der 
Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2016 (Landesbauordnung 2016 – (BauO NRW 2016) vom 
15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes zur Änderung der Bauordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) vom 21.12.2017 (GV.NRW. S. 1005)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018
(GV. NRW. S. 90).
Rechtsgrundlagen:Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von 
Vergrößerungen oder 
Verkleinerungen sind verboten 
und werden aufgrund des 
Urheberschutzgesetzes 
gerichtlich verfolgt.
Plangrundlage
Stand 09/2016
Die Übereinstimmung der Plangrundlage mit den Aufgaben des 
Liegenschaftskatasters vom 03/2018 und die richtige Wiedergabe 
der Topografie wird bescheinigt.
Münster, _______________
Dipl.-Ing. H. Kalverkamp
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Für die Einhaltung des geltenden Planungsrechts
Münster, _______________
Dipl.-Ing. Denstorff
Stadtdirektor
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) i. V. 
m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses 
Bebauungsplanes gefasst.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr.____ vom 
__________ bekannt gemacht.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ 
bis zum __________ offengelegen.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 BauGB 
und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am 
__________ als Satzung beschlossen worden.
Münster, _______________
OberbürgermeisterSchriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom 
__________ in Kraft getreten.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Daruper  Straße
GmbH 
15 D-48653  Coesfeld
Telefon +49 (0)2541 9408-0 Fax  6088
W olters Partner
Architekten & Stadtplaner
info@wolterspartner.de
Planverfasser:
Bauliche Gestaltung:
Vorhabenträger:RWG Albersloh-Everswinkel  eG
Boschstraße 41
48351 Everswinkel
Münster, __________ 
AGRAVIS Bauservice
Industrieweg 110
48155 Münster
Ansichten
1:500 (Planzeichnung)
Freiflächenplan M 1:500 
Ansichten M 1:250
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und
Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
Maß der baulichen Nutzung
Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen  im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Lärmschutzwand
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze)
Fahnenmast Höhenbezugspunkt53,35
Bauhöhe als Höchstmaß BH max. = 6,50
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
sowie von Gewässern
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern
Verkehr
Einfahrtsbereich
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
private Grünflächen
Grünflächen
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft,
den Hochwasserschutz und die Reglung des
Wasserabflusses
Wasser, Wasserwirtschaft
Flächen für Stellplätze
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
St
VersickerungsmuldeV
P1 P2Pflanzmaßnahmen, s. textliche Festsetzung 
Bauhöhe, zwingendBH = 2,50 m
Bäume
Flächen für FahrradstellplätzeFSt
Ansichten
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
Dächer von der Tankstelle und den Waschboxen
Westansicht
Ostansicht
Werbeanlagen
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
(Nordansicht)
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
(Nordansicht)
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
Dächer von der Tankstelle und den Waschboxen
	





Bebauungsplan Nr. 588
Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde - 
Hiltruper Straße / östlich 
Ortsumgehung Wolbeck
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
und Vorhaben- und 
Erschließungsplan
Bestandsangaben
Gemarkungsgrenze
Baum mit Baumkrone
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch 
(BauGB) 
1.1 Innerhalb des Plangebietes sind ein Bau- und Gartenmarkt mit Freilager und ein 
Tankstellenshop mit zusammen maximal 800 m2 Verkaufsfläche zulässig. Die 
Verkaufsfläche des Tankstellenshops für Sortimente des üblichen Reisebedarfs darf 
max. 150 m2 betragen. Als Kernsortimente des Bau- und Gartenmarktes (Bau- und 
Gartenmarktbedarf) sind folgende Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste 
zulässig:
- Baumarktsortiment im engeren Sinne
- Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen
- Zoologischer Bedarf, lebende Tiere
- Tierfutter, Tierpflegeartikel für Kleintiere.
Darüber hinaus sind zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevante  
Sortimente gemäß „Münsteraner Sortimentsliste (Ratsbeschluss 14.03.2018)“: nur als 
das Kernsortiment des Bau- und Gartenmarktes ergänzende, branchenübliche 
Randsortimente auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche  des Vorhabens (Bau- und 
Gartenmarkt mit Freilager, inklusive Tankstellenshop, zusammen 800 m
2) zulässig. 
Die anteilige Verkaufsfläche (max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche) für ergänzende, 
branchenübliche Randsortimente darf zudem nicht nur von einem einzigen Sortiment 
belegt sein. Darüber hinaus sind die Nutzungen Tankstelle und Waschpark 
(Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) zulässig.
1.2 Für das Plangebiet wird eine maximale Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt. (§ 16 
Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO)
1.3 Entlang der südlichen Plangebietsgrenze zwischen Bau- und Gartenmarkt und 
Waschhalle ist eine Lärmschutzwand im  Bereich  der  Vorreinigung  mit  einer  Höhe  
von 2,50 m zu errichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
1.4 Werbeanlagen sind nur in den festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. 
Abweichend davon sind außerhalb der überbaubaren Fläche vier Fahnenmasten bis 
zu einer Höhe von 6,50 m zulässig. Für den Preismast nördl. des Bau- und 
Gartenmarktes und der Tankstelle wird eine maximale Höhe von 6,50 m festgesetzt.
1.5 Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist der in der Planzeichnung festgesetzte 
Höhenbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung 
dienenden  Verkehrsfläche).
1.6 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig.
1.7 Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für 
Photovoltaikanlagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m zulässig 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO).
1.8 Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude 
von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. 
BauO NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 4 
BauNVO).
1.9 Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ 
festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Sie dürfen nur mit 
wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, 
Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) angelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).
1.10 Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, 
großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen 
anzupflanzenden Bäume im Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger 
Laubbaum der Art Winterlinde (Tilia cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von 
mind. 18 – 20 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung  dauerhaft zu erhalten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mindestens 
2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen.
1.11 Die mit P 1 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mind. eine Pflanze 
pro m
2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
1.12 Die mit P 2 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mind. eine Pflanze 
pro m2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß Pflanzliste 
B zu integrieren. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten:
Pflanzliste A
Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150):
Cornus sanguinea Hartriegel
Corylus avellana Hasel
Crataegus spec. Weißdorn
Lonicera xylosteum Heckenkirsche
Prunus spinosa Schlehe
Ribes rubrum Rote Johannisbeere
Rubus idaeus Himbeere
Sambucus nigra Schwarzer Holunder
Rosa canina Hundsrose
Viburnum opulus Schneeball
Pflanzliste B
Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18:
Fraxinus excelsior Eberesche
Quercus robur Eiche
Tilia cordata Winterlinde
1.13 Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem 
Erhaltungsgebot belegten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch 
Neuanpflanzungen gemäß Pflanzliste zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB)
1.14 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen 
des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen  aller Gebäude sind auf der Grundlage 
der Ansichtspläne zu gestalten und mit einer Glasfassade sowie mit 
Sandwich-Isopaneelen in der Farbe Weißaluminium mit Ausnahme der Werbeanlagen 
einheitlich zu verblenden.
2. Hinweise
 
2.1 Artenschutz 
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und 
Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 
2.2 Denkmalschutz 
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL Archäologie 
für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für 
Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich 
mitzuteilen.
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde 
sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche / paläontologische Bodenbefunde, aber 
auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit)  
unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§ 15 und 
§ 16 DSchG). 
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der 
betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und / oder 
paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die 
dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.
2.3 Einsichtnahme in Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, 
DIN-Vorschriften und das Einzelhandelskonzept)  können bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum „Planen-Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, 
Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
2.4 Kampfmittel 
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung  liegen nicht vor. Sollten während der 
Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich 
einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 
2.5 Altlasten 
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch 
bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche 
Bodenveränderungen  ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher  Vorschriften 
unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde  im Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit zu informieren. 
2.6 Regenwasserversickerung
Das als unbelastet und gering belastet bewertete, gesammelte Niederschlagswasser  
der Planungsfläche ist über Mulden und die belebte Bodenzone zu versickern. 
Erforderliche Vorreinigungsstufen sind den Versickerungsanlagen vorzuschalten.
2.7 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag) .
West- und Ostansicht Waschhalle

Berichtsvorlage

3494 Zeichen

V/0422/2018 
V/0422/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
1. 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Angelmodde für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich 
Ortsumgehung Wolbeck 
[Raiffeisenmarkt mit Tankstelle] 
Kenntnisnahme der Entwürfe zur öffentlichen Auslegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt  
 den Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster im 
Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde für den Bereich Hiltruper Straße / 
östlich Ortsumgehung Wolbeck sowie  
 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper 
Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck  
öffentlich auszulegen.  
 
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich 
der Landstraße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck im Südosten des Stadtgebietes von Münster 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer 
Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen.  
 
Strukturell stellt die Ansiedlungsplanung am Planstandort aus Kombination von Tankstelle und Bau - 
und Gartenmarkt sowohl eine sinnvolle Ergänzung des Tankstellennetzes in Wolbeck und Angelmod-
de (vorhandene nächste Tankstellen an der Münsterstraße im Norden von Wolbeck und am Albersl o-
her Weg in Gremmendorf), als auch eine Ergänzung des vorhandenen, im Schwerpunkt nahverso r-
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
30.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schulte /  
Herr Husmann 
Telefon: 492 61 77 /  
492 61 94 
SchulteStefanie@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0422/2018 
gungsorientierten Einzelhandelsangebots in Wolbeck im Segment des landwirtschaftlichen Bedarfs 
(Garten- und Baumarktsortimente, Tierfutter/ -pflegeartikel, Reitsportartikel etc.) dar. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 20.11. bis zum 04.12.2017 durch Aushang 
des Plan entwurfs im Kundenzentrum des Stadthauses  3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 10.01. bis zum 02.02.2018 statt.  
 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelungen zur 
Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.)  werden im Rah-
men des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.  
 
Parallel zu dieser Berichtsvorlage ergeht eine Beschlussvorlage an den Rat zur 63.  Änderung des 
FNP und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  588 (Vorlage 
Nr. V/0394/2018).  
 
Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 63.  Änderung des FNP und des vorhabenbezogenen B e-
bauungsplans Nr. 588 soll im August/September 2018 erfolgen.  
 
 
 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Plan zur 63. Änderung des FNP  
Anlage 2: Begründung der 63. Änderung des FNP 
Anlage 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 (verkleinert) 
Anlage 4: Textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 
Anlage 5: Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588

V-0422-2018-Anlage-5-VBP-588-Begruendung

106863 Zeichen

Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 40 
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0422/2018 
Begründung  
zum Entwurf des vorhabenbezogenen  
Bebauungsplans Nr. 588:  
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck  
Inhalt Seite 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
1.1 Auswahl des Vorhabenstandortes .............................................................................................. 2 
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 3 
3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 3 
3.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................................................................... 3 
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
5 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................ 5 
6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5 
6.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 5 
6.1.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 
6.1.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................ 9 
6.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................. 10 
6.1.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen .............................................................................. 10 
6.1.5 Bauliche Gestaltung ........................................................................................................ 10 
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................ 10 
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ....................................................................... 11 
6.4 Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................... 11 
6.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz................................................................................................. 12 
6.6 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 13 
6.7 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ....................................................................................... 14 
6.8 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 14 
7 Arten- und Biotopschutz ...................................................................................................................... 14 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 15 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 15 
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 15 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 15 
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und der 
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase .......... 17 
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 18 
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 19 
8.4.3 Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 21 
8.4.4 Eingriff in Natur und Landschaft ...................................................................................... 22 
8.4.5 Fläche / Boden ................................................................................................................ 22 
8.4.6 Wasser ............................................................................................................................ 23 
8.4.7 Klima / Luft ...................................................................................................................... 24 
8.4.8 Landschaft ....................................................................................................................... 25 
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 26 
8.4.10 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 26 
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung  .... 27 
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen ........................................................................................... 27 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 28 
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für 
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung  / 
Ausgleich .................................................................................................................................. 28

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 40 
8.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................ 28 
8.10 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 28 
8.11 Zusammenfassung ................................................................................................................... 28 
8.12 Referenzliste der Quellen / Gutachten ..................................................................................... 30 
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 31 
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 32 
Anhang ........................................................................................................................................................ 33 
Eingriff-, Ausgleichsbilanzierung ......................................................................................................... 33 
Bestandsplan ...................................................................................................................................... 35 
Flächenermittlung ............................................................................................................................... 36 
Maßnahmenbeschreibung .................................................................................................................. 37 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren  
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf einem Grundstück südlich der Hilt ruper Straße, 
östlich der Landstraße L  585n, westlich des Ortsteils Wolbeck im Südosten des Stadtgebietes 
von Münster die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau-  und Gar-
tenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen.  
Strukturell stellt die Ansiedlungs planung am Planstandort aus Kombination von Tankstelle und 
Bau- und Gartenmarkt sowohl eine sinnvolle Ergänzung des Tankstellennetzes in Wolbeck und 
Angelmodde (vorhandene nächste Tankstellen an der Münsterstraße im Norden von Wolbeck 
und am Albersloher We g in Gremmendorf), als auch eine Ergänzung des vorhandenen, im 
Schwerpunkt nahversorgungsorientierten Einzelhandelsangebots in Wolbeck im Segment des 
landwirtschaftlichen Bedarfs (Garten-  und Baumarktsortimente, Tierfutter/  -pflegeartikel, Rei t-
sportartikel etc.) dar. 
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren 
entsprechend der Planungskonzeption von „Fläche für die Landwirtschaft ” in „Gewerbegebiet” 
geändert (siehe Pkt. 3.1).  
1.1 Auswahl des Vorhabenstandortes  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 besitzt aufgrund seiner Lage 
zum angrenzenden Siedlungsbereich und der guten verkehrlichen örtlichen und überörtlichen 
Anbindung eine hohe Attraktivität für die Realisierung des oben genannten Vorhabens.  
2 Geltungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  588 liegt am süd östlichen Rand des 
Ortsteils Angelmodde und umfasst ca. 0,65 ha. Er wird begrenzt  
• im Norden durch die neue Hiltruper Straße, 
• im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, 
• im Süden durch die alte Hiltruper Straße,  Baumstrukturen und vereinzelte Wohnbebauung  
sowie  
• im Westen durch die Landstraße L 585n. 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück: 2490, Teil des Flurstücks 2489  
Die Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind in der Plan-
zeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 40 
3 Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt „ Fläche für die Landwir t-
schaft“ dar.  
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert 
(63. Änderung). Der Bebauungsplan ist  damit im Zuge des Änderung sverfahrens gemäß dem 
§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
3.2 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12. 2013 vom Regionalrat Münster aufge-
stellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt g e-
macht. Der fortgeschriebene Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – stellte das Plangebiet 
bisher als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dar. Kürzlich wurde der Planbereich 
im Zuge der  9. Änderung des Regionalplans geändert; m it der 9. Änderung des Regionalplans 
„Münsterland“ wird das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die Änderung 
des Regionalplans ist mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW 
(Ausgabe 2018 Nr. 11) am 16.05.2018 wirksam geworden. Damit entspricht das Vorhaben den 
Zielen der Raumordnung und Landesplanung.  
Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass die beabsic h-
tigte Siedlungsentwicklung ( hier: Darstellung eines Gewerbegebiets) erst nach positivem A b-
schluss des ergebnisoffenen Regionalplanänderungsverfahrens [9. Änderung] mit dem Ziel 2- 3 
Satz 2 des LEP NRW [Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der r e-
gionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche] vereinbar ist.  
Ergänzend hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt,  dass aufgrund der Planung eines ei n-
zelnen Betriebs (Raiffeisenmarkt mit Tankstelle) mit einer Verkaufsflächengröße kleiner 801  m² 
mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment von einem kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb aus-
gegangen werden kann, der in einem Gewerbegebiet zulässig ist. Die einschlägigen Ziele und 
Grundsätze der Raumordnung zum „großflächigen Einzelhandel“ finden hier somit keine A n-
wendung.  
3.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen  
NATURA 2000  
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“.  
Landschaftsplan  
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftig en Landschaftsplans LP 1 
„Werse“.  
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Ent wicklungsziel für den Raum die E r-
haltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Land-
schaft (Nr. 1-1.1).  
Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Werse -Ems-Niederung, Kreuz-
bach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer 1-2.2.1).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 40 
  
Abbildung 1: Ausschnitt LP 1 Werse  
Die Flächen des Bebauungsplans werden aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans 
Werse entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans  Werse erfolgt an der Außen-
grenze des Bebauungsplans. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird paral-
lel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens  abgewickelt. 
Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) La n-
desnaturschutzgesetz NW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennut-
zungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprec hende Darstellungen 
und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Bebau-
ungsplans (hier: Nr. 588) außer Kraft.  
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben  
Das Plangebiet liegt gemäß Freiraumkonzept der Stadt Münster am Rand des Grünzuges Lüt-
kenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen landschaftsstrukturell begründeten Freiraum 
von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie dar.  
4 Räumliche und strukturelle Situation  
Das ca. 0,65 ha große Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Angelmodde. Es liegt 
in Nähe zur bestehenden Wohnbebauung und grenzt an den landwirtschaftlich genutzten Frei-
raum an.  
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nördlich grenzt unmittelbar an das Plan-
gebiet die Hiltruper Straße  mit einem Grünstreifen an. Die Fläche nördlich der Hiltruper Straße 
wird als Ackerfläche genutzt. Nordöstlich an das Plangebiet grenzt ein Wohngebiet an, das ins-
besondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser in eingeschossiger Bauweis e geprägt ist. Die im 
Osten angrenzende Fläche wird ebenfalls als Ackerfläche genutzt. Daran anschließend befindet 
sich ebenfalls Wohnbebauung in eingeschossiger B auweise. Der Süden des Plangebietes wird 
durch eine Baumreihe und die dahinter liegende alte Hiltruper Straße begrenzt. Weiter südlich 
befinden sich lediglich vereinzelte Wohngebäude sowie der Sandbach. Westlich an das Plan-
gebiet grenzt die 2014 fertiggestellte Umgehungsstraße L 585n.  
Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich genutzt . Dazu gehören entlang der östlichen und 
südlichen Plangebietsgrenze Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusam-
mensetzung (Aufwuchs, Baumreihe).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 40 
Das Plangebiet ist über die Hiltruper Straße an das übergeordnete Straßen-  und Busliniennetz 
angeschlossen.  
5 Beschreibung des Vorhabens  
Im Plangebiet ist die Errichtung eines Bau - und Gartenmarktes mit einer Tankstelle mit Wasch-
halle und Waschboxen geplant.  
Der Bau- und Gartenmarkt umfasst eine F läche von ca. 1.200 m², wovon ca. 800 m² als Ver-
kaufsfläche (VK) genutzt werden sollen. Die Verkaufsfläche (VK) setzt sich aus dem Bau - und 
Gartenmarkt inklusive eines eingezäunten und überdachten Freilagers und eines Tankstellen -
shops zusammen.  
Für den Bau- und Gartenmarkt sind Betriebszeiten von Montag bis Samst ag von 08:00 Uhr bis 
22:00 Uhr vorgesehen. Der Bau- und Gartenmarkt bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen 
und wird optisch durch eine Absperrung vom Shop-Bereich der Tankstelle getrennt.  
Der Waschpark ist im westlichen Grundstücksbereich verortet. Di eser besteht aus einer Portal-
waschanlage für PKW und Kleintransporter sowie drei SB-Waschboxen für PKW, die überdacht 
sind. Der Waschvorgang findet nur bei geschlossenen Toren statt. Des Weiteren sind vier Pfl e-
geplätze vorhanden, an denen die gereinigten Fahrzeuge mit Staubsaugern von innen gereinigt 
werden können. Der Waschpark ist von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am 
Samstag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.  
Die Tankstellenanlage wird mit zwei PKW- und LKW-Zapfsäulen ausgestattet, mit denen ver-
schiedene Kraftstoffe getankt werden können. Optional ist eine Erweiterung als Gas - und Elek-
trotankstelle vorgesehen.  
Es ist von einem 24- Stunden-Betrieb der Tankstelle auszugehen. Der Tankstellenshop hat 
werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonntags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. In 
der übrigen Zeit findet Kartenzahlung an einem Tankautomat statt.  
6 Inhalte des Bebauungsplans  
6.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.1.1 Art der baulichen Nutzung  
Entsprechend dem konkreten Vorhaben werden als zulässige Art der baulichen Nutzung die Er-
richtung eines Bau- und Gartenmarktes mit Freilager sowie eine Tankstelle mit Tankstellenshop 
und Waschpark mit den zugehörigen Nebenanlagen festgesetzt.  Über diese Festsetzung wird 
die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle an dem Vorhabenstandort er-
möglicht und planungsrechtlich gesichert.  
Entsprechend dem konkreten Vorhaben sind folgende Nutzungen zulässig:  
• Tankstelle  
• Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze)  
• Bau- und Gartenmarkt (Bau- und Gartenmarkt, Tankstellenshop, Freilager)  
Für das Plangebiet wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche (VK) von 800 m² (Bau-und Gar-
tenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) festgesetzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusive Freilager 
sowie der Tankstellenshop bilden eine Funktionseinheit.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 40 
Da der Tankstellenshop in Funktionseinheit mit dem Bau-  und Gartenmarkt betrieben wird, ist 
die der Tankstellenfunktion zuzuordnende Verkaufsfläche im Sinne einer deutlichen Unteror d-
nung zum Fachmarktbereich zu begrenzen und wird auf max. 150 m ² der Verkaufsfläche fest-
gesetzt.  
Der Bau-  und Gartenmarkt weist ein nicht zentrenrelevantes Hauptsortiment auf und ist mit  
800 m² Verkaufsfläche nicht großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung. Die 
einschlägigen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW –  Großflächiger 
Einzelhandel – finden somit keine Anwendung. Gleichwohl befindet sich das Einzelhandelsvor-
haben unmittelbar an der Grenze zur Großflächigk eit und ist hinsichtlich seiner städtebaulichen 
Verträglichkeit, insbesondere mit Blick auf die zentrenrelevanten Randsortimente, anhand der 
Vorgaben und Regelungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster zu bewerten. 
Entsprechend der Ansiedlungslei tsätze soll, in Anlehnung an den LEP NRW –  Großflächiger 
Einzelhandel –, der Anteil zentrenrelevanter Randsortimente bei großflächigen Einzelhandel s-
vorhaben mit nicht zentrenrelevantem und nicht zentren - und nahversorgungsrelevantem 
Hauptsortiment außerhal b zentraler Versorgungsbereiche auf max imal 10 % der Gesamtver-
kaufsfläche eines Vorhabens begrenzt werden. Großflächige Vorhaben mit nicht zentren - und 
nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sollen auf die im Einzelhandels - 
und Zentrenkonzept ausgewiesenen Sonderstandorte konzentriert werden. Für entsprechende, 
insbesondere nicht großflächige Einzelhandelsvorhaben können ausnahmsweise auch sonstige 
Standortlagen außerhalb der ausgewiesenen Sonderstandorte in Betracht kommen, wenn im 
Zuge von Einzelfallprüfungen nachgewiesen wird, dass städtebauliche negative Auswirkungen 
auf die zentralen Versorgungsbereich und schützenswerte Strukturen nicht zu erwarten sind 
und andere Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts nicht entgegenstehen.  
Im Planungsprozess wurde die investorenseitig ursprünglich mit insgesamt r und 1.000 m² Ver-
kaufsfläche (r und 800 m² Bau - und Garten markt, r und 200 m² Tankstellenshop) großflächige 
Ansiedlungsplanung auf eine Verkaufsflächengröße unterhalb der Schwel le zur Großflächigkeit 
(maximal 800 m² Verkaufsfläche) reduziert. Um die städtebauliche Verträglichkeit der Ansied-
lungsplanung beurteilen zu können, wurde eine Auswirkungs - und Verträglichkeitsanalyse für 
die zunächst großflächige Ansiedlungsplanung (800 m² Bau - und Gartenmarkt, 200  m² Tank-
stellenshop) erstellt (vgl. „Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für eine Einzelhandelspl a-
nung in Münster -Angelmodde“, BBE Standort- und Kommunalberatung, Dezember  2016). Im 
Vordergrund stand die Untersuchungsfrage, ob durch die Realisierung des Vorhabens best e-
hende schützenswerte Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, Standorte der 
wohnungsnahen Versorgung) in der Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer Funkt i-
onsfähigkeit nicht nur unwesentlich betroffen sind und demnach landesplanerisch und städt e-
baulich negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 eintreten können. Folgende Kern- und 
Randsortimente wurden untersucht:  
• Bau- und Gartenmarktbedarf (Kernsortiment)  
• Zoologischer Bedarf / lebende Tiere (Kernsortiment)  
• Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere (Kernsortiment)  
• Lebensmittel  
• Bekleidung aller Art (inkl. Arbeitsschutzbekleidung)  
• Sportartikel / -bekleidung (hier: Reitsportartikel)  
• Spielwaren

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Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 40 
• Bücher / Fachliteratur / Zeitschriften  
Aufgrund der vorgesehenen und untersuchten sehr begrenzten Flächendimensionierungen und 
Sortimentsspezialisierungen der untersuchten branchenüblichen Randsortimente (Bekleidung 
aller Art / Arbeitsschutzbekleidung: 23 m² VK, Schuhe / Arbeitsschutzschuhe: 14 m² VK, Reit-
sportartikel: 40 m² VK, Spielwaren: 3 m² VK, Bücher / Fachliteratur / Zeitschriften: 2 m² VK) lie-
ßen sich negative Auswirkungen nicht mehr hinreichend genau in ihrer städtebaulichen Rel e-
vanz bewerten und waren daher methodisch nicht valide herleitbar. Städtebauliche Folgewi r-
kungen waren angesichts solcher kleinteiliger Strukturen nicht identifizierbar. Aufgrund der g e-
ringen Gesamtverkaufsfläche dieser Randsortimente (r und 80 m², verteilt auf unterschiedliche 
Sortimente, wobei die jeweiligen Einzelflächen eine Größenordnung von 40 m² nicht überschrei-
ten) wurden negative Auswirkungen auf schützenswerte Zentren ausgeschlossen.  
Für die weiteren, gem äß LEP NRW – Großflächiger Einzelhandel  –, nicht zentrenrelevanten 
Kernsortimente (Bau- und Gartenmarktbedarf: 456 m² VK, zoologischer Bedarf / lebende Tiere: 
117 m² VK, Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere: 91  m² VK) des Bau - und Gartenmarktes 
konnten ebenfalls keine städtebaulichen Folgewirkungen im Sinne einer Zentrenschädlichkeit 
ermittelt werden. Die Verträglichkeit gegenüber den Einzelhandelsbeständen und auch gegen-
über den Entwicklungsoptionen der zentralen Versorgungsbereiche wurde bestätigt. Messbare 
absatzwirtschaftliche Umlenkungen betreffen ausschließlich städtebaulich nicht integrierte, d. h. 
nicht schützenswerte Standortlagen (z.  B. Sonderstandort Loddenheide) und sind somit aus-
nahmslos wettbewerblicher Natur.  
Für den in die Untersuchung ursprünglich mit r und 200 m² V K eingestellten Tankstellenshop 
wurde vorrangig von einem nahvers orgungsrelevanten Sortimentsschwerpunkt (Lebensmittel, 
Getränke) ausgegangen. Ergänzende weitere Sortimente (Zeitschriften) und nicht zentrenrel e-
vante Sortimente (Kfz-Zubehör) werden nur in deutlich untergeordneter Größe angeboten. Au f-
grund der Flächendimensionierung des Tankstellenshops sowie der in dieser Warengruppe zu 
erzielenden höheren Flächenleistungen wurden absatzwirtschaftliche Auswirkungen gegenüber 
den zentralen Versorgungsbereichen von maximal 1,1 % bis 3,2 % der Bestandsumsätze ermit-
telt. Absa tzwirtschaftlich betroffen sind hier die größeren Lebensmittelmärkte (Supermärkte, 
Discounter) sowie insbesondere die Tankstellenshops (in Wolbeck, Münsterstraße) und Kios-
ke / Lottoannahmestellen, da diese hinsichtlich ihres Sortiments (Lebensmittel, Getränke, T a-
bak) sowie ihrer konzeptionellen Ausrichtung (convenience- orientierte Angebotspalette, verlän-
gerte Öffnungszeiten) am ehesten im Wettbewerb zum Planvorhaben stehen. Aufgrund der er-
mittelten maximalen Umverteilung von 3,2  % (Hiltrup -Osttor) für zentr ale und schützenswerte 
Lagen, also deutlich unterhalb der als Orientierung für das Umschlagen von absatzwirtschaftl i-
chen Umsatzumlenkungen in städtebaulich negative Auswirkungen anzunehmenden Vermu-
tungsschwelle von 10 %, ließen sich zentrenschädliche bzw. negative städtebauliche Folgewi r-
kungen nicht ableiten. Die Auswirkungs - und Verträglichkeitsanalyse kam zu dem abschließen-
den Ergebnis, dass die untersuchte großflächige Vorhabenplanung keine städtebaulich negat i-
ven Folgewirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung hervorruft.  
Auf der Grundlage der Kriterien des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts stellt die dem Bebau-
ungsplan zugrunde liegende, mit 800  m² VK unmittelbar unterhalb der Grenze zur Großflächi g-
keit angesiedelte Vorhabenplanung als Funktionseinheit von Bau-  und Gartenmarkt und Tan k-
stellenshop, eine Sonderform des Einzelhandels dar. Während der allgemeinen Öffnungszeiten 
des Bau- und Gartenmarktes (Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr) können Kunden

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übergangslos innerhalb des Fachmarktgebäudes bzw. der Gesamtverkaufsfläche vom Shop -
Bereich der Tankstelle (Sortimentsschwerpunkt Nahversorgung) in den Bau-  und Gartenmarkt 
(zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevantes Randsortiment) wechseln und umg e-
kehrt. Um hier eine angemessene Relation zwischen Tankstellenshop und Fachmarktbereich zu 
sichern und dadurch auch für den Umfang nahversorgungsrelevanter Angebote (Tankstellen-
shop und Fachmarkt) zu beschränken, wird die der Tankstellenfunktion zugeordnete V K auf 
maximal 150 m² begrenzt. Damit entspricht der Tankstellenshop dem Größendurchschnitt m o-
dernerer Tankstellenshops in Münster mit mehr als 100 m² VK.  
Darüber hinaus ist, auch in Bezug auf das Zusammenwirken mit dem nahversorgungsrelevan-
ten Angebot des Tankstellenshops  (üblicher Reisebedarf) , das zentren-  sowie zentren- und 
nahversorgungsrelevante Randsortimentangebot des Bau- und Gartenmarktes auf eine städt e-
baulich verträgliche Verkaufsflächengröße zu beschränken. Dies ist allein schon deshalb gebo-
ten, da ohne eine entsprechende Festsetzung einer Ausweitung dieser Randsortimente keine 
Grenze gesetzt wäre und dann unerwünschte Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbe-
reich und andere schützenswerte Strukturen nicht auszuschließen wären. In der o.  g. Auswir-
kungs- und Verträglichkeitsstudie wurden branchentypische zentren-  sowie zentren- und nah-
versorgungsrelevante Randsortimente des Ansiedlungsvorhabens mit dem Ergebnis unte r-
sucht, dass städtebauliche Folgewirkungen aufgrund der geringen Gesamtverkaufsfläche 
(80 m²) und der  kleinteiligen Strukturen bzw. Verkaufsflächengrößen für einzelne Sortimente 
nicht identifizierbar waren und somit städtebaulich negative Auswirkungen auf die Zentren-  und 
Nahversorgungsstruktur ausgeschlossen wurden. Dies gilt auch für das, in Abweichung zum 
LEP NRW –  Großflächiger Einzelhandel – (Anlage 1), gemäß Münsteraner Sortimentsliste als 
zentren- und gleichzeitig nahversorgungsrelevant definierte Sortiment Tierfu t-
ter /Tierpflegeartikel für Kleintiere. Messbare absatzwirtschaftliche Umlenkungen betr effen aus-
schließlich städtebaulich nicht integrierte, d.  h. nicht schützenswerte Standortlagen (z.  B. Son-
derstandort Loddenheide) und sind somit ausnahmslos wettbewerblicher Natur. Dieses Sort i-
ment soll daher als Kernsortiment des auf den landwirtschaftlic hen Bedarf ausgerichteten Bau- 
und Gartenmarktes zulässig sein und wird von der Randsortimenteregelung (Begrenzung auf 
maximal 10  % der Gesamtverkaufsfläche) ausgenommen. Hierfür spricht auch, dass dieses 
Sortiment mit 91 m² VK im Angebotsspektrum des Bau - und Gartenmarktes nur eine Teilfläche 
einnimmt und auch Tierfutter für größere Nutztiere (z.  B. Ziegen, Pferde) beinhaltet, wodurch 
der zentrenrelevante Flächenanteil gemindert wird.  
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung sind, in struktureller Verträglich keit mit dem Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept, darüber hinaus folgende zentren- sowie zentren - und nahversor-
gungsrelevante Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste nur als branchenübliche, das 
Kernsortiment ergänzende Randsortimente zulässig:  
• Antiquitäten  
• Baby- und Kinderartikel (ohne Kinderwagen)  
• Bekleidung aller Art  
• Bettwaren (ohne Matratzen)  
• Bücher, Literatur  
• Bürobedarf, Organisationsmittel  
• Computer und -zubehör, Kommunikationsmittel  
• Elektrokleingeräte

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 40 
• Fahrräder und Zubehör  
• Fotogeräte und -artikel  
• Glas / Porzellan / Keramikartikel  
• Handarbeitsartikel / Strickwaren, Stoffe, Tuche, Meterware  
• Haushaltswaren, Hausratartikel  
• Haus- und Heimtextilien  
• Jagdbedarf / Waffen  
• Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Bilder und -rahmen  
• Lederwaren  
• Leuchten  
• Medizinische und orthopädische Geräte  
• Musikinstrumente, Musikalien  
• Optische Erzeugnisse  
• Schreib- und Papierwaren / Schulbedarf / Bastelbedarf  
• Schuhe  
• Spielwaren / Hobbyartikel  
• Sportartikel / Sportgeräte / Sportbekleidung (ohne Reitsport und Sportgroßgeräte)  
• Telefone / -zubehör  
• Unterhaltungselektronik, Tonträger  
• Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck  
• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen)  
• Drogerie- / Parfümerieartikel / Kosmetische Artikel  
• Getränke  
• Nahrungs- und Genussmittel  
• Pharmazeutische Artikel  
• Tabakwaren  
• Zeitschriften / Zeitungen  
und werden auf maximal 10 % der Verkaufsfläche des Gesamtvorhabens (800 m², Funktions-
einheit von Bau-  und Gartenmarkt mit Freilager und Tankstellenshop) festgesetzt. Zudem darf 
diese anteilige Verkaufsfläche nicht nur mit einem einzigen Sortiment belegt werden.  
6.1.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise  
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der überbaubaren Flächen und 
Baukörperhöhen definiert.  
Die Baukörperhöhe wird entsprechend dem geplanten Vorhaben i m Bereich des Bau- und Gar-
tenmarktes sowie im Bereich des Tankstellengebäudes mit max imal 6,50 m festgesetzt. Der 
Bezugspunkt für diese Festsetzung ist der in der Planzeichnung mit 53,35 m ü. NHN festgesetz-
te Höhenbezugspunkt (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche).  
Die im nördlichen Teil des Plangebietes festgesetzte überbaubare Fläche für Werbeanlagen ist 
entsprechend dem Preismast auf eine Höhe von max. 6,50 m beschränkt. Die vier Fahnenmas-
ten sind ebenfalls auf eine Höhe von 6,50 m beschränkt. Fahnenmasten sind auch außerhalb 
der überbaubaren Flächen zulässig. Als Bezugspunkt gilt für alle Werbeanlagen der in der 
Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 40 
der Erschließung dienenden Verkehrsfläche). Werbeanlagen, die an den Gebäuden angebracht 
sind, sind entsprechend den Ansichten auf dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulässig.  
Für sonstige Nebenanlagen innerhalb des Plang ebietes wird eine Höhenbegrenzung von m a-
ximal 1,80 m festgesetzt. Als Bezugspunkt gilt der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbe-
zugspunkt von 53,35 m ü.  NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Ver-
kehrsfläche).  
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Photovolt aikan-
lagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m ausnahmsweise zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO).  
Entsprechend dem konkreten Vorhaben wird für das Plangebiet  „Bau- und Gartenmarkt mit 
Tankstelle“ eine „abweichende Bauweise“ festgesetzt. Es sind Gebäude von mehr als 50 m  
Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. BauO NRW einzuhalten sind.  
6.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen  
Die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen umfassen mit geringem „Spie l-
raum“ die konkrete Planung des Bau- und Gartenmarktes und der Tankstelle mit Waschpark.  
Sonstige Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.  
6.1.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen  
Stellplätze (St) sind gemäß § 12 Abs.  6 BauNVO nur in den entsprechend mit „St“ gekenn-
zeichneten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig. Sie dürfen nur mit 
wasserdurchlässigen Materialien (z.  B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengitter-
steine, Schotterrasen o. ä.) angelegt werden.  
Insgesamt werden auf dem Vorhabengrundstück 31 Stellplätze festgeset zt, wobei pro sechs 
Stellplätze ein Baum im Bereich der Stellflächen gepflanzt werden muss.  
6.1.5 Bauliche Gestaltung  
Die Gestaltung der geplanten Gebäude und Werbeanlagen ist im Vorhaben-  und Erschli e-
ßungsplan dargestellt und wird Bestandteil des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Au-
ßenwandflächen aller Gebäude sind mit Ausnahme der Werbeflächen mit einer Glasfassade 
sowie mit Sandwich-Isopaneelen einheitlich zu verblenden. (vgl. textliche Festsetzung 1.14).  
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung  
Das Plangebiet ist über  die nördlich verlaufende Hiltruper Straße und die im Westen in unmi t-
telbarer Nähe neu errichtete Umgehungsstraße L  585n an das innerörtliche und übergeordnete 
Straßennetz angebunden. Die Zufahrten erfolgen im Norden des Plangebietes von der Hiltruper 
Straße jeweils westlich und östlich der Tankstelle. Die Zufahrten werden entsprechend im vor-
habenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt.  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein Verkehrs gutachten (Ambrosius 
Blanke, Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung: Neubau eines Bau- und Garten-
marktes und einer Tankstelle mit Waschhalle am Standort Hiltruper Straße in Münst er – Ver-
kehrsgutachten, Bochum, September 2016) erstellt, welches neben der Berechnung des zu-
künftigen Verkehrsaufkommens, die Belastungsfähigkeit und Verkehrsqualität des Kreisver-

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 40 
kehrs Umgehungsstraße L 585n / Hiltruper Straße  sowie die geplanten Anbindungen an die 
Hiltruper Straße aufzeigt.  
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Neubau eines Bau- und Gartenmark-
tes mit Tankstelle und einem Waschpark ein Verkehrsaufkommen von 99 -135 Kfz/h jeweils im 
Quell- und im Zielverkehr in den maßgeblich zu betrachtenden Nachmittagsstunden zwischen 
15 Uhr und 18 Uhr erzeugt wird. Während der maßgeblich zu betrachtenden Nachmittagsstun-
den sind die Fahrtenanteile von Anlieferungsverkehr und Beschäftigtenverkehr zu vernachlässi-
gen.  
Die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs Hiltruper Straße / L 585n und der Hiltruper Straße mit 
Zufahrt zum Plangebiet wurde durch eine Überlagerung der erhobenen vorhandenen Verkehr s-
belastungen mit den rechnerisch ermittelten Zusatzverkehren der geplanten Nutzungen über-
prüft. Im Ergebnis ist im Bereich des Kreisverkehrs eine Zunahme des Verkehrs von 16 % bis 
20,1 % und im Bereich der Zufahrt zum Plangebiet von 39,1 % bis 50,7 % in den maßgeblich zu 
betrachtenden Nachmittagsstunden zu erwarten. So ist im Bereich des Kreisverkehrs bei Um-
setzung des Vorhabens mit einer uneingeschränkten Leistungsfähigkeit zu rechnen.  
Die verkehrliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis , dass das durch das geplante Vorha-
ben hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhandenen Anbindungspunkte entlang der 
neuen Hiltruper Straße problemlos abgewickelt werden kann.  
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wird von den zuständigen Trägern über die Erwei -
terung bestehender Netze sichergestellt.  
Die Schmutzwasserentsorgung (im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle)  wird über 
das bestehende Kanalnetz sichergestellt.  
Gemäß Erläuterungsbericht1 ist vorgesehen, den überwiegenden Teil des anfallenden Nieder-
schlagswassers auf dem Grundstück zu versickern. Dazu werden im Nord- und Südosten sowie 
im Westen drei Versickerungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und vers i-
ckern können. Die geplanten Mulden werden als „Flächen für die Wasserwirtschaft“ gemäß 
§ 9 (1) Nr.  16 BauGB festgesetzt. Die Ver sickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein 
Überflutungsfall mit einem 50- jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann (vgl. Ingeni-
eurbüro Bargel, Aug. 2017).  
Regenwasser, welches im Bereich der Zufahrten zur Tankstelle, bzw. im Tankbereich anf ällt, 
wird über einen Koaleszenzabscheider ins Schmutzwassernetz eingeleitet.  
Die gesamte Stellplatzanlage wird mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt.  
Die Löschwasserversorgung von mindestens  96 m³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei 
Stunden gemäß DVGW-Merkblatt W 405 ist über die vorhandenen Hydranten im Umkreis von 
300 m ausreichend sichergestellt.  
6.4 Grünflächen / Begrünung  
Innerhalb des Plang ebiets wird der am südlichen Rand bestehende Gehölzstreifen durch eine 
Festsetzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
                                                
1 Ingenieurbüro Bargel (Aug. 2017): Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydraulischer B e-
rechnungen. Altenberge.

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 40 
planungsrechtlich gesichert. In östlicher (P 1) und westlicher (P 2) Richtung werden zur Eingrü-
nung des Vorhabens „ Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen B e-
pflanzungen“ festgesetzt. Die mit P  1 festgesetzten „Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen “ sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.  h. min des-
tens eine Pflanze pro m², mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Auch die mit P 2 festgesetzten Flä-
chen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d. h. mindestens eine Pflanze pro m², mit Laubgehöl-
zen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß Pflanzliste B zu integrieren.  Eine Konkre-
tisierung der Standorte erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung.  
Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten:  
Pflanzliste A  
Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150):  
Cornus sanguinea Hartriegel 
Corylus avellana Hasel 
Crataegus spec. Weißdorn 
Lonicera xylosteum Heckenkirsche 
Prunus spinosa Schlehe 
Ribes rubrum Rote Johannisbeere 
Rubus idaeus Himbeere 
Sambucus nigra Schwarzer Holunder 
Rosa canina Hundsrose 
Viburnum opulus Schneeball 
Pflanzliste B  
Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18: 
Fraxinus excelsior Eberesche 
Quercus robur Eiche 
Tilia cordata Winterlinde 
Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger 
Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen anzupflanzenden Bäume im 
Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger Laubbaum der  Art Winterlinde (Tilia 
cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von mindestens  18-20 cm zu pflanzen und mit E r-
satzverpflichtung dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit 
einem Innenmaß von mindestens 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflan-
zen zu begrünen.  
Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem Erhaltungsgebot beleg-
ten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ein Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit Gehölzen 
gemäß Pflanzliste zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 
6.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz  
Mit der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum  Ist-Zustand auf 
rund 71 % erhöht, sodass mit Realisierung des Vorhabens ein Eingriff in Natur und Landsch aft 
erfolgt, der im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu kompensieren ist. D ie 
am südlichen Rand des Plangebiet s bestehenden Gehölze werden dabei vollumfänglich erhal-
ten. Durch die vorgesehenen Anpflanzungen im Plangebiet kann der Eingriff z. T. plangebietsin-
tern ausgeglichen werden. Im Ergebnis verbleibt ein Biotopwertdefizit (siehe Kapitel 8.4.4), wel-
ches durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen auf externen Flächen bzw. den Ankauf von

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Ökopunkten ausgeglichen und vertraglich gesichert wird. In vorliegendem Fall wird das mit Um-
setzung des Planvorhabens entstehende Biotopwertdefizit auf einer Maßnahmenfläche der Stif-
tung Westfälische Kulturlandschaft kompensiert. Diese liegt auf dem Gebiet der Stadt Münster, 
Gemarkung Nienberge, Flur  4, Flurs tück 33 (tlw.) und umfasst eine Größe von 5.291 m². Al s 
Kompensationsmaßnahme wird die derzeit intensiv bewirtschaftete Fläche in Extensivgrünland 
umgewandelt und entsprechend gepflegt (vgl. Maßnahmenbeschreibung, Anhang).  
6.6 Immissionsschutz  
Die Immiss ionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten (Uppenkamp+Partner: Schal-
limmissionsprognose 05 0537 16, Ahaus, Oktober 2017) bewertet, welches den von dem Plan-
gebiet ausgehenden Gewerbelärm und durch das Vorhaben zusätzlich ausgelösten Verkehrs-
lärm im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt und bewertet. Dabei wurde berücksichtigt, dass die 
Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen,  zurzeit landwirtschaftlich g e-
nutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.  
Gewerbelärm  
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen zu dem 
Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zur Tageszeit und in der ungünstig s-
ten vollen Stunde an den maßgeblichen Immissionsorten  eingehalten bzw. unterschritten wer-
den.  
So werden die geltenden Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) bzw. Misc h-
gebiete (MI) zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an der Bestandsbe-
bauung um mindestens 10 dB unterschritten. Auch für die potenziellen Wohnbaufläc hen nörd-
lich und östlich des Plangebietes w erden die Richtwerte zur Tageszeit für Allgemeine Wohnge-
biete (WA) eingehalten. Auch die Spitzenpegel gemäß der TA Lärm werden eingehalten.  
In Bezug auf die südlich anschließende Bestandsbebauung und die potenzi ell entstehende 
Wohnbebauung im Osten sind daher Immissionsminderungsmaßnahmen rechnerisch nicht er-
forderlich. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende Geräusc h-
spitzen zu vermeiden, ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissi onsprognose vorgese-
hen, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu instal-
lieren. Als Bezugspunkt gilt der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugspunkt von 
53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche).  
Während der Nachtzeit  von 22 bis 6 Uhr ist nur der Betrieb der Tankstelle untersucht. Die I m-
missionsrichtwerte werden eingehalten. Im Baugenehmigungsverfahren sind die Betriebszeiten 
der Anlage, mit Ausnahme des Tankstellenbetriebs , auf die Tageszeit von 6 bis 22 Uhr zu be-
schränken.  
Verkehrslärm 
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den 
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten.  
Im Einwirkungsbereich der Hiltruper Straße führt  der Einfluss der vorhabenbedingten Zusatz-
verkehre zur Tages - und Nachtzeit  zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von bis zu 
0,4 dB(A) stadteinwärts und bis zu 0,9 dB(A) stadtauswärts. Schalltechnisch ist eine Erhöhung

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dieser Größenordnung als nicht relevant einzustufen.  Allerdings verbleibt die hohe, bereits be-
stehende Grundbelastung.  
6.7 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel  
Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt.  
6.8 Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Plangebiets  befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denkmalg e-
schützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei B o-
deneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch je-
derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturg e-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen B o-
denbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Randbereiche histor i-
scher Flussläufe (hier: Werse und Sandbach). Den Umgang mit Bodendenkmälern und das 
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.  
7 Arten- und Biotopschutz  
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 2 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen 
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell be-
kannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorha-
bens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden 
können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte e r-
forderlich werden. Die im Plangebiet  vorhandenen planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten 
wurden u. a. im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Gutachtens 3 geprüft und Auswirkungen 
der Planung gemäß § 44 BNatSchG prognostiziert. Dem Gutachten nach, bei dem artenschutz-
rechtliche Konflikte bei Durc hführung des Vorhabens für die Artengruppen der Fledermäuse 
und Vögel prognostiziert wurden, sind am südlichen Rand des Plangebiet s im Bereich des Ge-
hölzstreifens jagende Zwergfledermäuse festgestellt worden. Darüber hinaus wurde die westlich 
gelegene Grünlandbrache durch die Art zur Jagd aufgesucht. Neben der Zwergfledermaus wur-
de lediglich ein einzelner Kontakt einer Fledermaus der Gattung Myotis registriert.  
In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfassungen keine planungsrelevanten V o-
gelarten festgestellt.  
Vorkommen von Amphibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gem äß Gutach-
ten ausgeschlossen.  
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit der Planung  
keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermaus-
arten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im 
Sinne des § 44 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
                                                
2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klim a-
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bau-
leitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.   
3 Ökoplanung münst er (28.10.2016): Neubau eines Bau-  und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit 
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 40 
Sollte entgegen der derzeitigen Annahme mit Durchführung des Planvorhabens eine Entfer-
nung von Gehölzen verbunden sein, ist diese in Anlehnung an § 39 BNatSchG nicht zwischen 
dem 01.03 und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis.  
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß §§ 2 (4) i. V. m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB 
durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden 
Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und 
bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichti gt der Umwelt-
bericht die Vorgaben der Anlage  1 zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.  Umfang und Detailierungsgrad 
des Umweltberichtes richten sich danach,  was für die Abwägung der Umweltbelange erforder-
lich ist.  
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des 
Bebauungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden 
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Die Bewertung basiert auf dem 
derzeitigen Ist-Zustand sowie den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Die Planung sieht vor,  auf einer maßgeblich ackerbaulich genutzten Fläche von rund 0,65 ha 
zwischen alter und neuer Hiltruper Straße, südlich des Brandhoveweg s und östlich der Land-
straße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes sowie einer Tankstelle mit Waschboxen zu schaffen. 
Entsprechend dem konkreten Vorhaben werden als zulässige Art der baulichen Nutzung die Er-
richtung eines Bau- und Gartenmarktes mit Freilager sowie eine Tankstelle mit Tankstellenshop 
und Waschpark mit den zugehörigen Nebenanlagen festgesetzt. Über diese Festsetzung wird 
die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle an dem Vorhabenstandort er-
möglicht und planungsrechtlich gesichert. Entsprechend dem konkreten Vorhaben sind folgen-
de Nutzungen zulässig:  
• Tankstelle  
• Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze)  
• Bau- und Gartenmarkt (Bau- und Gartenmarkt, Tankstellenshop, Freilager)  
Für das Plangebiet wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche (VK) von 800 m² (Bau-und Gar-
tenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) festgesetzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusive Freilager 
sowie der Tankstellenshop bilden eine Funktionseinheit.  
Da der Tankstellenshop in Funktionseinheit mit dem Bau-  und Gartenmarkt betrieben wird, ist 
die der Tankstellenfunktion zuzuordnende Verkaufsfläche im Sinne einer deutlichen Unteror d-
nung zum Fachmarktbereich zu begrenzen und w ird auf max imal 150 m² der Verkaufsfläche 
festgesetzt.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans LP  1 
„Werse“. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Entwicklungsziel für den Raum

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 40 
die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft (Nr. 1-1.1). Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Werse-
Ems-Niederung, Kreuzbach, A ngel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer  1-2.2.1). 
Die Flächen des Bebauungsplans werden aus dem Gelt ungsbereich des Landschaftsplan s 
Werse entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans Werse erfolgt an der Außen-
grenze des Bebauungsplans. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird paral-
lel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. 
Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) La n-
desnaturschutzgesetz NW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennut-
zungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen 
und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Bebau-
ungsplans (hier: Nr. 588) außer Kraft.  
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanung  
Landschaftspläne sind gemäß § 9 (1) Landesnaturschutzgesetz NW einer Strategischen U m-
weltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von Landschaft s-
plänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der Realisierung 
des Plans im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge ermittelt, beschrieben und bewertet.  
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  588 erfolgt gleichfalls die Durchführung einer 
eigenständigen SUP (Umweltbericht Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan). Es beste-
hen im Rahmen der Landschaftsplanung keine Anhaltspunkte für weitergehende, zusätzliche 
oder erhebliche Umweltauswirkungen, die nicht ber eits in der SUP der Bauleitplanung berüc k-
sichtigt wurden. Insofern wird gemäß § 9 (2) LNatSchG von der Durchführung einer Strateg i-
schen Umweltprüfung in der Landschaftsplanung abgesehen.  
Das Plangebiet liegt gemäß Grünordnung Münster „Teilplan Freiraumkonzept“ randlich inner-
halb des Grünzuges Lütkenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen landschaftsstrukturell 
begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökol o-
gie dar. Der Eingriff in das Grünsystem kann im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsre-
gelung durch eine entsprechende Aufwertung ausgeglichen werden.  
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich jedoch keine fachgesetzlichen Vorgaben bzw. 
Ziele für das Plangebiet. Auswirkungen auf die Schutz - und Erhaltungsziele sind aufgrund des 
Vorhabens und der gegebenen Entfernung nicht anzunehmen.  
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vor gaben für das 
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen 
Schutzgüter konkretisiert.

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 40 
Umweltschutzziele  
Mensch  Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen 
vor Immissionen (z. B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen 
(z. B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Bau-
gesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzg e-
setz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten.  
Biotoptypen,  
Tiere und Pflan-
zen,  
Biologische Viel-
falt, Arten- und 
Biotopschutz  
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzge-
setz, dem Landesnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Lan-
desforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbu-
ches (u. a. zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
halts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Le-
bensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und 
seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesar-
tenschutzverordnung vorgegeben.  
Boden und  
Wasser  
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Lan-
desbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit 
Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Boden-
funktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vor-
gaben des Baugesetzbuches (z. B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaus-
haltsgesetz und das Landeswassergesetz (u. a. zur Sicherung der Gewässer zum 
Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachten-
den gesetzlichen Vorgaben.  
Landschaft  Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzge-
setz, dem Landesnaturschutzgesetz NW (u. a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart 
und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechen-
den Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben.  
Luft und Klima  Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädli-
chen Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über 
den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das Landesna-
turschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. 
Kultur- und 
Sachgüter  
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz ge-
stellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in 
den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnatur-
schutzgesetzes vorgegeben.  
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele  
 
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und 
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau - und Betriebs-
phase  
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, s o-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens 
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei  – sofern zu erwarten – die 
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz- mittel- und langfristigen, ständigen und v o-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf 
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll 
dabei Rechnung getragen werden.

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 40 
8.4.1 Menschen  
Bestandsbeschreibung  
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der 
Gesundheit und da s Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) , aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein.  
Das Plangebiet ist von einer ackerbaulich genutzten Fläche geprägt und dient so der Nah-
rungsmittelproduktion (vgl. auch Punkt Boden, Bodenschätzung). Wohnnutzungen kommen i n-
nerhalb des Plangebiets nicht vor  – tangieren jedoch das Plangebiet in südlicher, östlicher und 
nord-östlicher Richtung, sodass diese als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der 
weiteren Planung zu berücksichtigen sind.  
Über die landwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind im Plangebiet nicht 
gegeben.  
Trotz der Lage im  Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und östlich s o-
wie südlich angrenzender freier Landschaft übernimmt das Plangebiet keine relevante Funktion 
für die Naherholung. Durch die Hiltruper Straße unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem 
LKW und PKW-Verkehr. Östlich und südlich befinden sich landwirtschaftliche Wege (Sackgas-
sen), die von Bewohnern angrenzender Baugebiete für Naherholungszwecke von untergeord-
neter Bedeutung sind.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Mit der Planung wird die bislang der Nahrungsmittelproduktion dienende Fläche (vgl. Schutzgut 
Boden) einer Bebauung zugeführt.  
Im Zuge der Bauarbeiten entstehen baubedingte Auswirkungen auf die umliegenden Anwohner 
i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und vorübergehenden Lärmeinwirkungen. 
Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich jedoch nicht überschritten.  Be-
sondere Risiken für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksicht igung arbeitsrechtlicher 
Vorschriften baubedingt nicht zu erwarten.  
Vorhandene Wegeverbindungen bleiben bestehen.  Erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der 
Naherholungsfunktion sind nicht zu erwarten.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten
4 bewertet, welches den von dem 
Plangebiet ausgehenden Gewerbelärm und den durch das Vorhaben zusätzlich ausgelösten 
Verkehrslärm im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt und bewertet. Dabei wurde berücksichtigt, 
dass die Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen, zurzeit landwirtschaf t-
lich genutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.  
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen zu dem 
Ergebnis, dass die I mmissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zur Tageszeit und in der ungünstig s-
                                                
4 Uppenkamp+Partner GmbH (25.10.2017): Immissionsschutz -Gutachten. Schalltechnische Beurteilung 
im Rahmen der Bauleitplanung für die Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit Wasc h-
halle und Waschboxen. Ahaus.

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 40 
ten vollen Stunde an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten wer-
den.  
So werden die geltenden Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) bzw. Misc h-
gebiete (MI) zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an der Bestandsbe-
bauung um mindestens 10 dB unterschritten. Auch für die potenziellen Wohnbauflächen nör d-
lich und östlich des Plangebietes werden die Richtwerte zur Tageszeit für Allgemeine Wohnge-
biete (WA) eingehalten. Auch die Spitzenpegel gem. der TA Lärm werden eingehalten.  
In Bezug auf die südlich anschließende Bestandsbebauung und die potenziell entstehende 
Wohnbebauung im Osten sind daher Immissionsminderungsmaßnahmen rechnerisch nicht e r-
forderlich. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende Geräusc h-
spitzen zu vermeiden, ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissionsprognose vorges e-
hen, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu instal-
lieren.  
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den 
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten.  
Im Einwirkungsbereich der Hiltruper Straße führt der Einfluss der vorhabenbedingten Zusat z-
verkehre zur Tages - und Nachtzeit zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von bis zu 
0,4 dB(A) stadteinwärts und bis zu 0,9 dB(A) stadtauswärts. Schalltechnisch ist eine Erhöhung 
dieser Größenordnung als nicht relevant einzustufen. Allerdings verbleibt die hohe, bereits be-
stehende Grundbelastung.  
Insgesamt werden mit der Planung voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträcht i-
gungen auf das Schutzgut vorbereitet.  
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt  
Bestandsbeschreibung  
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der Haupteinheit des „Kernmünsterlan-
des“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Sandlössebene“, die sich von Wolbeck bis nach 
Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht.  Kennzeichnend für die „Wolbe-
cker Ebene“ sind die Sandlössebenen mit insgesamt geringen Höhenunterschieden. Es übe r-
wiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus 
Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Na-
turraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert.  
Laut Burrichter5 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend arten-
armer Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als „potenziell natürliche Ve-
getation“ etablieren.  
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte im Herbst 2016 eine Bestandserfas-
sung. Die Baumstandorte wurden eingemessen und werden im vorliegendem  Bebauungsplan 
entsprechend dargestellt.  
                                                
5 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur 
Übersichtskarte 1:200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für 
Westfalen. Münster.

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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 20 von 40 
Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus einer  Ackerfläche gebildet  (vgl. Luftbild  / Abb il-
dung 2). Im nördlichen Bereich, parallel zur Hiltruper Straße verläuft ein rund 5 m breiter Acker-
randstreifen, in dessen nord- östlichem Bereich – jedoch unmittelbar außerhalb des Plangebi e-
tes – eine Birke ( Betula pendula) steht. In östlicher Richtung wird das Plangebiet von einem 
schmalen Krautsaum, der die angrenzende Ackerfläche abtrennt, begrenzt. Im nördlichen B e-
reich des Krautsaumes stockt ein junges Gehölz aus Zitterpappeln (Populus tremula) (vgl. Be-
bauungsplan, „Buschwerk“). An der südlichen Plangebietsgrenze verläuft nördlich des Wir t-
schaftsweges ein Gehölzstreifen, der aus verschiedenen Baumarten, u. a. Schwarzerle ( Alnus 
glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Rotbuche (Fagus sylvatica) und Rosskastanie (Aesculus 
hippocastanum) aufgebaut wird. In westlicher Richtung schließt sich eine Brachfläche an, die im 
südlichen Bereich mit einem Gehölz bestanden ist und im äußersten Westen mit jungen Gehöl-
zen der Gattung Cornus und Crataegus bepflanzt wurde. Nördlich des Hauses Hiltruper Straße 
81 stehen darüber hinaus zwei alte Eichen.  
 
Abbildung 2: Plangebiet (gestrichelte Linie)  mit Biotoptyp en gem äß Luftbild. Für eine Beschrei-
bung der Biotoptypen siehe Text. © Geobasis NRW 2015. Maßstabslos.  
Die Biotopstrukturen innerhalb des Plangebietes sind hinsichtlich ihrer Ausprägung als „nicht 
selten“ zu beurteilen. Die Gehölze weisen ein mittleres Al ter auf und sind vermutlich anthropo-
genen Ursprungs (Anpflanzungen). Dementsprechend sind die Biotopstrukturen mittelfristig 
wiederherstellbar. Eine naturnahe Entwicklung ist für den überwiegenden Teil des Plangebietes 
nicht anzunehmen, da die Fläche einer  intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt. Die 
Struktur und Artenvielfalt des Plangebietes ist – auch unter Berücksichtigung der angrenzenden 
Biotopstrukturen – für das Münsterland als durchschnittlich zu bewerten. Die Fläche stellt j e-
doch eine V erbindung zwischen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft dar. Es be-

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stehen deutliche Vorbelastungen durch den Neubau der Hiltruper Straße. Das Plangebiet über-
nimmt keine Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Biotopkataster des Landes-
umweltamtes NRW.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Die maßgeblich landwirtschaftlich genutzte Fläche wird bei Durchführung des Vorhabens der 
Planzeichnung entsprechend versiegelt (Versiegelungsgrad: 71 %). Durch die festgesetzten 
Flächen zum Erhalt bzw. zur Anpflanzung können die relevanten Gehölzstrukturen im Sinne 
des Schutzgutes „Biotoptypen, Pflanzen und biologische Vielfalt“ planungsrechtlich gesichert 
werden. Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung 
entstehenden Störungen z. B. durch Bauverkehre (Licht, Lärm Staub, Überfahren sensibler Bio-
tope / Str ukturen) entstehen und sind ggf . im Rahmen der Genehmigungsplanung durch ent-
sprechende Nebenbestimmungen zu vermeiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch 
keine voraussichtlichen, erheblichen baubedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter „Bi o-
toptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt“ zu erwarten.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter „Biotoptypen, Pflanzen und Tiere,  biologi-
sche Vielfalt“, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, sind mit Durchführung des Planvor-
habens nicht anzunehmen.  
8.4.3 Arten- und Biotopschutz  
Für das Vorhaben liegt eine Artenschutzprüfung, der Stufe II6 von Oktober 2016 vor. Dem Gut-
achten nach, bei dem mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Durchführung des Vorha-
bens für die Artengruppen der Fledermäuse und Vögel untersucht wurden, sind am südlichen 
Rand des Plangebietes im Bereich des Gehölzstreifens jagende Zwergfledermäuse festgestellt 
worden. Darüber hinaus wurde die westlich gelegene Grünlandbrache  durch die Art zur Jagd 
aufgesucht. Neben der Zwergfledermaus wurde lediglich ein einzelner Kontakt einer Fleder-
maus der Gattung Myotis registriert.  In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfas-
sungen keine planungsrelevanten Vogelarten im Plangebiet festgestellt.  Vorkommen von A m-
phibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gemäß Gutachten ausgeschlossen.  
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit Planumset-
zung keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fleder-
mausarten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten 
im Sinne des §  44 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Sollte entg e-
gen der derzeitigen Annahme mit Durchführung des Planv orhabens eine Entfernung von G e-
hölzen verbunden sein, ist diese in Anlehnung an § 39 BNatSchG nicht zwischen dem 01.03 
und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen entspr e-
chenden Hinweis.  
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“. Bau- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutz - und Erhal-
tungsziele sind aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung auszuschließen.  
                                                
6 Ökoplanung münster, 28.10.2016. Neubau eines Bau-  und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit 
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 22 von 40 
8.4.4 Eingriff in Natur und Landschaft  
Mit der Umsetzung des Planvorhabens entsteht ein Eing riff in Natur und Landschaft gem äß 
§ 14 ff. BNatSchG, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszu-
gleichen ist. Mit der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum Ist -
Zustand auf rund 71 % erhöht, sodass mit Realisierung des Vorhabens ein Eingriff in Natur und 
Landschaft erfolgt, der im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu kompensi e-
ren ist. Die am südlichen Rand des Plangebietes bestehenden Gehölze werden dabei erhalten. 
Durch die vorgesehenen A npflanzungen im Plangebiet kann der Eingriff z.T. plangebietsintern 
ausgeglichen werden. Im Ergebnis verbleibt jedoch ein Biotopwertdefizit (s iehe Tabelle 2), wel-
ches auf einer Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft kompensiert wird. 
Diese liegt auf dem Gebiet der Stadt Münster, Gemarkung Nienberge, Flur 4, Flurstück 33 (tlw.) 
und umfasst eine Größe von 5.291 m². Als Kompensationsmaßnahme wird die derzeit intensiv 
bewirtschaftete Fläche in Extensivgrünland umgewandelt und entsprechend gepflegt (vgl. Ma ß-
nahmenbeschreibung, Anhang).  
Biotopwert „Ist-Zustand“ 30.180 BWP 
Biotopwert „Planungszustand“ 13.570 BWP 
Biotopwertdifferenz 16.611 BWP 
Tabelle 2: Übersicht der Eingriffsbilanzierung, Münsteraner Bewertungsmodell  
 
8.4.5 Fläche / Boden  
Bestandsbeschreibung  
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster unterliegt dem Plang e-
biet ein Pseudogley-Podsol.  
Pseudogley-Podsol  
Lage/ Seltenheit – Dominierend im Plangebiet.  
– aus Mittel- und Feinsand, z.T. humos 
Speicher- und Regler-
funktion 
– Laut Bodenkarte des Geologischen Dienst NRW (BK 50) liegt die Ge-
samtfilterfunktion (beschreibt die mechanischen und physikochemi-
schen Filtereigenschaften) im „geringen“ Bereich. 
Natürliche Ertragsfähig-
keit 
– Mit 25-40 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit – Die Schutzwürdigkeit des Bodens wurde gem. Angabe des Geologi-
schen Dienstes NRW nicht bewertet. 
Vorbelastungen / Ent-
wicklungspotenzial 
– Vorbelastungen des Bodens sind durch die ackerbauliche Nutzung vor-
handen. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffliche 
Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemi-
sche Pestizide) bedingt durch die Bewirtschaftung verändert.  
– Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche be-
kannt.  
Tabelle 3: Pseudogley-Podsol im Plangebiet  
 
Gemäß § 1a Abs.  2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 23 von 40 
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 0,65 ha eine Überbauung eines  bisher landwirt-
schaftlich genutzten Bodens zulässig. Im Rahmen der Planungsumsetzung ist somit innerhalb 
des Baufeldes von einem Bodenabtrag / einer Neuauffüllung / einem Anschnitt eines bislang 
weitgehend ungestörten  Bodenprofils auszugehen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse 
nachteilig und dauerhaft verändert werden. Die Fläche wird dauerhaft der Nahrungsmittelpr o-
duktion entzogen.  
Dem Bodenschutz wird baubedingt insofern Rechnung getragen, als dass die Bodenversieg e-
lungen auf das (für das Vorhaben) notwendige Maß, d.  h. einen Anteil  von rund 71  % 
(GRZ 0,71) begrenzt werden. Darüber hinaus  werden durch die grünordnerisch getroffenen  
Festsetzungen zur Erhal tung und Anpflanzung etwaige nachteilige Beanspruchungen des 
Schutzgutes zusätzlich gemindert. Die gesamte Stellplatzanlage wird mit versickerungsfähigem 
Pflaster ausgeführt. Gleichwohl erfolgt mit Umsetzung des Vorhabens eine zusätzliche Inan-
spruchnahme von Boden. Eine sinnvolle Alternative wie sie z.  B. durch eine Wiedernutzbarma-
chung bereits versiegelter Flächen gegeben wäre, ist aufgrund der besonderen Anforderungen 
an das Vorhaben insbesondere auch im Hinblick auf eine gute verkehrliche örtliche und überört-
liche Anbindung in vorliegendem Fall nicht gegeben. Flächen zur Innenentwicklung, die eine 
vergleichbar hohe Attraktivität für die Realisierung des oben genannten Vorhabens aufweisen 
bestehen nicht.  
Mit der Planung ist ein erheblicher Eingriff in das S chutzgut Boden verbunden, der im Rahmen 
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgeglichen wird (vgl. Kapitel 8.4.4 / Anhang).  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Betriebsbedingte Auswirkungen können lokale Bodenverdichtungen durch Befahren umfass en. 
Darüber hinaus ist durch die Kunden-  und Zulieferverkehre eine Erhöhung von Reifenabrieb in 
umliegende Flächen zu erwarten. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem 
ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage nicht zu erwarten.  
8.4.6 Wasser  
Bestandsbeschreibung  
Gemäß Fachinformationssystem des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver-
braucherschutz NRW7 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Werse. Die Grundwasserein-
heit (L41125-1) befindet sich nur teilweise innerhalb des Stadtgebietes. Der Grundwasserleiter 
wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/  -lehm unterlagert wird. Im östl i-
chen Teil der Einheit reicht der Geschiebelehm bereichsweise bis zur Geländeoberfläche. In 
Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Schützende g e-
ringdurchlässige Deckschichten oberhalb der aufliegenden Sande sind nicht vorhanden. Der 
Geschiebelehm/ -mergel bildet eine schützende Deckschicht für die darunterliegenden Kal k-
mergel der Oberkreide sowie möglicherweise zwischengeschaltete Sande.  
Überwiegend sind Stauwasserböden und Braunerde verbreitet. Das Grundwasser strömt in 
nördliche und westliche Richtung. Vorfluter sind Werse und Angel.  
                                                
7 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW (2017): Fachinformations-
system ELWAS mit Auswertewerkzeug ELWAS- WEB. Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas -
web/. Abgerufen: September 2017.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 24 von 40 
Die Grundwasserneubildungsrate ist im Plangebiet mit 300 -360 mm/Jahr beziffert. Es liegt eine 
mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als Wasse r-
schutzgebiet besteht nicht. Die Einheit wird überwiegend land-  und forstwirtschaftlich genutzt; 
im Bereich von Wolbeck besteht eine dichte Wohnbebauung.  
Südlich des Plangebiets verläuft der Sandbach (3270000.2). Dieser mündet in westlicher Ric h-
tung – jenseits der Umgehungsstraße  (L 585n) – in die Werse (3270000). Hierbei handelt es 
sich um Gewässer 2.  Ordnung. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet 
nicht vor. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z. B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien 
Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z. B. durch 
Schmier- und Betriebsstoffe nicht anzunehmen, sodass voraussichtlich keine erheblichen bau-
bedingten Auswirkungen zu erwarten sind.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Die Schmutzwasserentsorgung im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle wird über das 
bestehende Kanalnetz sichergestellt.  
Gemäß Erläuterungsbericht 8 wird d er überwiegende Teil des anf allenden Niederschlagswas-
sers auf dem Grundstück versickert. Dazu werden im Nord- und Südosten sowie im Westen drei 
Versickerungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und versickern können. 
Die geplanten Mulden werden als „Flächen für die Wasser wirtschaft“ gemäß § 9 (1) Nr.  16 
BauGB festgesetzt. Die Versickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein Überflutungsfall 
mit einem 50-jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann.  
Regenwasser, welches im Bereich der Zufahrten zur Tankstelle, bzw. im  Tankbereich anfällt, 
wird über einen Koaleszenzabscheider ins Schmutzwassernetz eingeleitet.  Die gesamte Stel l-
platzanlage wird mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt.  
Insgesamt werden daher voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtig ungen auf 
das Schutzgut vorbereitet.  
8.4.7 Klima / Luft  
Bestandsbeschreibung  
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro - 
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen.  
• Gehölze fungieren als Frischluf tproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern , Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbefi n-
den des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit zur 
Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.  
• Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der  Kaltluftentste-
hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Veget a-
tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf.  
                                                
8 Ingenieurbüro Bargel (Aug. 2017): Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydraulischer B e-
rechnungen. Altenberge.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 25 von 40 
Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus der agrarisch genutzten Freifläche gebildet, die eine 
geringe positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet über nimmt. Die im  südlichen Randbe-
reich vorhandenen Gehölze übernehmen darüber hinaus auf grund ihrer Kleinflächigkeit höchs-
tens eine mittlere Funktion für die Erzeugung von Frischluft.  
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen 
höchstens eine leicht veränderte klimatische Situation auf, da hier eine mäßige Verdichtung vor-
liegt und Grünstrukturen in den Gartenbereichen der Wohnhäuser klimarelevante Funktionen 
übernehmen.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Aufgrund der Größe des Plangebietes von 0, 65 ha und der vorwiegend landwirtschaftlichen 
Nutzung sowie der Lage im Übergangsbereich zur freien Landschaft, besteht keine direkte 
Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches für angrenzende Siedlungsbereiche.  
Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.  B. 
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissi o-
nen bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht 
nicht. Das Plangebiet liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungsbereiche, so dass bau-
bedingte erhebliche Auswirkungen z.  B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen 
bei gleichzeitig prognostizierter Zunahme von Starkregenereignissen nicht anzunehmen sind.  
Unter Berücksichtigung der Erhaltungsfestsetzung des südlichen Gehölzstr eifens sowie der er-
forderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Be-
einträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich in erst er Linie auf die zukünftigen 
Verkehrsbewegungen sowie den Energieverbrauch durch den Betrieb der Gebäude. Die G e-
bäude werden jedoch nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) 
errichtet, sodass bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf 
sichergestellt werden. Insgesamt werden daher weder Folgen des Klimawandels erheblich ver-
stärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.  
Eine betriebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels be-
steht nicht. Die Versickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein Überflutungsfall mit einem 
50-jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann.  
Insgesamt werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Beei nträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet.  
8.4.8 Landschaft  
Bestandsbeschreibung  
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt:  
• Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.  h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen Landschafts-
elementen, wider.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 26 von 40 
• Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.  h. das Vorhanden-
sein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Menschen 
über Generationen, befriedigt.  
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Ortseingangsbereich von Wolbeck, unmittelba r 
südlich der Hiltruper Straße. Die visuell vorherrschenden Strukturen werden derzeit aus dem 
Wohngebiet im Bereich des Brandhoveweges bzw. im Bereich der Hiltruper Straße gebildet. Die 
vorhandenen Grünstrukturen entlang der Straßen sowie in den Gartenbereichen stellen jedoch 
insgesamt eine recht wirkungsvolle Eingrünung sicher.  
Durch den Neubau der Umgehungsstraße (L 585n) wurde das Landschaftsbild deutlich übe r-
prägt.  
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit Durchführung der Planung wird das Ortseingangsbild von Wolbeck neu gestaltet. Die derzeit 
bestehenden Grünstrukturen werden planungsrechtlich gesichert und ergänzt; gleichwohl ist mit 
einer zusätzlichen baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen.  
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung  für die geplanten Baukörper 
aufgenommen. Aufgrund der maximal zulässigen Gebäudehöhen von 6,5  m und der beabsich-
tigten Grünanpflanzungen entlang der Hiltruper Straße sind zukünftig jedoch keine voraussicht-
lichen erheblichen Sichtbeziehungen zu erwarten.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das Schutzgut voraussichtlich nicht zu erwar-
ten.  
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Plangebiet keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter 
vor. Jedoch kann das Auftreten von Bodendenkmälern nicht ausgeschlossen werden. Daher 
wird im Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass im Falle von kulturhistorisch wichtigen 
Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu beachten sind.  
Von der Planung sind voraussichtlich weder bau- noch betriebsbedingte erhebliche Auswirkun-
gen auf Kultur- und Sachgüter zu erwarten.  
8.4.10 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet. Hieraus resultieren 
Auswirkungen auf die Struktur - und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf 
den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über di e-
se „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten 
sind – bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet . Es liegen im Plangebiet jedoch 
keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.  B. extreme 
Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). Vor-
aussichtliche erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind insgesamt nicht 
zu erwarten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 27 von 40 
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der 
Planung  
Das Plangebiet  würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form  bestehen bleiben. 
Ein wesentlicher Teilbereich würde dementsprechend auch zukünftig landwirtschaftlich genutzt 
werden. Ein „natürliches“ Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund rechtlicher Bindun-
gen des Naturschutzrechts ist nicht gegeben.  
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Während der Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen eine zügige und 
gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzustreben. Die e r-
forderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Es ist 
auf einen profilgerechten Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des ausgehobenen Boden-
materials zu achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwischenlagerung gegenüber Er o-
sion geschützt und soweit möglich wieder pro filgerecht an gleicher Stelle eingebracht werden.  
Der Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnahmen si-
cherzustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Schutzzäune um ggf. betroffene Bäume 
anbringen, Boden im Wurzelbereic h von Gehölzen nicht Befahren oder durch Materialablag e-
rungen verdichten, ggf. Einsatz von Schutzvlies / Stahlplatte, freigelegtes Wurzelwerk mit Frost-
schutzmatten abdecken und bei Trockenheit bewässern, kein Bodenauftrag oder - abtrag im 
Wurzelbereich).  
Um mit Umsetzung des Bebauungsplans nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote gemäß 
§ 44 (1) BNatSchG zu verstoßen, sind etwaige Gehölzentfernungen nicht zwischen dem 01.03 . 
und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen.  
Mit der Planung ist ein erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden verbunden, der im Rahmen 
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgeglichen wird.  
Während der Betriebsphase, d.  h. der eigentlichen Nutzung sind bei einem ordnungsgemäßen 
Betrieb keine erheblich nachteiligen Auswir kungen anzunehmen. Es besteht die Möglichkeit 
nachteilige Umweltauswirkungen z.  B. durch die Nutzung erneuerbarer Energien und einen 
sparsamen und effizienten Energieeinsatz zu minimieren. Diese Maßnahmen bleiben jedoch 
dem Bauherrn im Rahmen der Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWär-
meG) vorbehalten.  
Zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen enthält der vorhabenbezogene Bebauungsplan de-
taillierte Festsetzungen zur Anpflanzung von heimischen, standortgerechten Gehölzen in den 
Randbereichen sowie im Parkplatzraum. Gleichwohl entsteht mit der Umsetzung des Planvor-
habens ein Eingriff in Natur und Landschaft gem äß § 14 ff. BNatSchG, der gem äß § 18 
BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszugleichen ist (vgl. Anhang). Unter Be-
rücksichtigung des naturschutzfachlichen Ausgleichs verbleiben keine erheblichen Umweltaus-
wirkungen.  
Zur weiteren Minimierung etwaig auftretender Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende 
Geräuschspitzen ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissionsprognose (Uppen-
kamp+Partner: Schallimmissionsprognose, Oktober 2017) vorgesehen, im Bereich der Vorreini-
gung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu installieren.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 28 von 40 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans berücksichtigen (plankonforme Alternativen) mit gleichem städtebaulichem 
Entwicklungspotenzial bestehen nicht.  
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den  zulässigen 
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maß-
nahmen zur Vermeidung / Ausgleich  
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen lassen kein erhöhtes Risiko für schwere U n-
fälle oder Katastrophen erwarten, die zu voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Auswirkungen 
führen.  
Die Löschwasserversorgung von mindestens  96 m³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei 
Stunden gemäß DVGW-Merkblatt W 405 ist über die vorhandenen Hydranten im Umkreis von 
300 m ausreichend sichergestellt . 
8.9 Zusätzliche Angaben  
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Plangebiet sowie der unmittelbaren U m-
gebung.  
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf.  
8.10 Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswi r-
kungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den 
für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.  
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere 
die Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet  sowie die Umsetzung 
der erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Kapitel  8.4.4).  
Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gem äß § 44 (1) BNatSchG erforderlichen 
Maßnahmen sind bei einer etwaigen Entfernung von Gehölzen zu berücksichtigen. Bei einem 
Auftreten unvorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit der zuständigen Fach-
behörde eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen.  
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf. 
erforderlichen baurechtlichen Zulassungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, 
dass unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Über-
wachungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 (3) BauGB gemeldet werden.  
8.11 Zusammenfassung  
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden für das Vorhaben zusammenfassend folgende Ergeb-
nisse festgestellt:  
Mensch  
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft 
und wird maßgeblich ackerbaulich genutzt. Wohnnutzungen kommen innerhalb des Plangebiets 
nicht vor – liegen jedoch im weiteren Umfeld, sodass diese als schutzbedürftige Wohnnutzun-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 29 von 40 
gen zu berücksichtigen sind. Ein ausreichender Immissionsschutz ist sichergestellt. Erhebliche 
Auswirkungen hinsichtlich der Naherholungsfunktion sind nicht zu erwarten.  Insgesamt werden 
durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnum-
feld vorbereitet.  
Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt  
Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche dominiert ; insbesondere im südlichen Bereich be-
steht ein Gehölzstreifen, der im Rahmen des Bebauungsplans als zu erhalten festgesetzt wird.  
Es bestehen deutliche Vorbelastungen durch den Neubau der Umgehungsstraße (L 585n). Das 
Plangebiet übernimmt keine Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Biotopk a-
taster des Landesumweltamtes NRW  (LANUV). Voraussichtliche, erhebliche Beeinträchtigun-
gen, die nicht im Rahmen der Eingriffsregelung ausgeglichen werden könnten, werden durch 
die Planung nicht vorbereitet.  
Die Ergebnisse des Artenschutzgutachtens zeigen , dass mit der Planung keine artenschut z-
rechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermausarten verbunden 
sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 (1) 
BNatSchG k ann ausgeschlossen werden. Die ökologische Funk tion von Fortpflanzungs - und 
Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
Fläche/ Boden  
Dem Plangebiet unterliegt ein Pseudogley -Podsol, der landwirtschaftlich für den Ackerbau ge-
nutzt wird. Dieser wird mit Umsetzung der Planung dauerhaft einer naturnahen Bodenentwic k-
lung entzogen. Unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen können die durch den Ei n-
griff verursachten erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen ausgeglichen werden. 
Da Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt, ist mit Umsetzung des Planvorhabens in Abwä-
gung mit den städtebaulichen Zielen, ein Funktionsverlust unvermeidbar.  
Wasser  
Mit Umsetzung der Planung werden auf einer Fläche von rund 0,65 ha Versiegelungen für den 
Bau eines Bau-  und Gartenmarktes und einer  Tankstelle mit Waschboxen erfolgen. Die 
Schmutzwasserentsorgung im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle wird an das be-
stehende Schmutzwassernetz angebunden werden. D er überwiegende Teil des  anfallenden 
Niederschlagswassers soll gemäß Erläuterungsbericht eines Ingenieurbüros auf dem Grund-
stück versickert werden. Dazu werden im Nord-  und Südosten sowie im Westen drei Versick e-
rungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und versickern können. Insgesamt 
ist daher unter Annahme eines ordnungsgemäßen Betriebs mit Umsetzung des Planvorhabens 
nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen.  
Klima / Luft  
Die im Rahmen der Siedlungsentwicklung überplante Ackerfläche übernimmt derzeit im lufthy-
gienischen Ausgleich höchstens eine untergeordnete Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet. 
Die vorhandenen Gehölzstrukturen werden planungsrechtlich gesichert, sodass keine relevan-
ten Funktionsbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Aufgrund der geplanten kleinflächigen E r-
weiterung der bestehenden Siedlungsstrukturen ist nicht von einer erheblichen Auswirkung auf 
das Schutzgut bzw. die angrenzenden Siedlungsbereiche auszugehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 30 von 40 
Landschaft  
Der Landschaftsraum stellt einen Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft  dar. Mit 
Durchführung der Planung wird das Orts eingangsbild von Wolbeck durch den Bau eines Bau- 
und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschboxen neu gestaltet, sodass mit einer weite-
ren baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen ist.  Die bestehenden 
Grünstrukturen werden jedoch planungsrechtlich gesichert und ergänzt, sodass  die Auswirkun-
gen der Planung insgesamt die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten.  
Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Sonstige Kultur- oder Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt, sodass auch keine erheblich 
nachteiligen Wirkungen vorbereitet werden. Wechselwirkungen der Schutzgüter, die zu erhebl i-
chen Auswirkungen führen könnten, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.  
8.12 Referenzliste der Quellen / Gutachten  
Ambrosius Blanke (September 2016):  
Neubau eines Raiffeisenmarktes und einer Tankstelle mit Waschhalle am Standort Hiltruper Straße 
in Münster. Verkehrsgutachten. Bochum.  
Bargel Ingenieurbüro (Aug. 2017):  
Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydraulischer Berechnungen. Altenberge.  
BBE Standort- und Kommunalberatung (Dezember 2016):  
Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für eine Einzelhandelsplanung in Münster-Angelmodde. 
Münster. 
Burrichter, E. (1973):  
Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur Übersichtskarte 
1:200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für Westfalen. 
Münster.  
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (2014):  
Landschaftsinformationssammlung, @LINFOS Fachkataster.  
Online unter: www.gis6.nrw.de/osirisweb  
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (o.J.):  
Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW 
(ELWAS-WEB).  
Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf#  
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz, 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010):  
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeins a-
me Handlungsempfehlungen.  
Ökoplanung münster (28.10.2016):  
Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-
Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.  
Peter, Miller, Kunzmann & Schittenhelm (2009):  
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden 
in der Bauleitplanung. Im Auftrag der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).  
Stadt Münster, Stadt+Handel (2015):  
Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung, 
Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), 
ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt+Handel 09-10/2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 31 von 40 
Uppenkamp+Partner GmbH (25.10.2017):  
Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung für die 
Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit Waschhalle und Waschboxen. Ahaus.   
Urbanski & Versmold GmbH (05.10.2016):  
Geotechnischer Bericht BoG 163/16/1166. Münster.  
9 Gesamtabwägung  
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 soll die Errichtung einer  
Tankstelle mit Bau- und Gartenmarkt an der Hiltruper Straße planungsrechtlich ermöglicht wer-
den. Die Planung verfol gt das Ziel , das Tankstellennetz, die Versorgung  des landwirtschaftli-
chen Bedarfs und das vorhandene Nachversorgungsangebot in Angelmodde und Wolbeck zu 
verbessern.  
Um das Vorhaben unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit zu halten, wird die zulässige Ver-
kaufsfläche für das gesamte Vorhaben auf 800 m² begrenzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusi-
ve des Freilagers sowie der Tankstellenshop bilden dabei eine Funktionseinheit. Im Sinne einer 
deutlichen Unterordnung zum Fachmarktbereich ist der Tankstelleshop auf maximal 150 m² der 
Verkaufsfläche begrenzt.  
Die städtebauliche Verträglichkeit des Vorhabens wurde durch eine Auswirkungs- und Verträg-
lichkeitsanalyse untersucht. Negative Auswirkungen des  Vorhabens auf bestehende Verso r-
gungsstrukturen im Untersuchungsraum konnten aufgrund der geringen Gesamtverkaufsfläche 
der Randsortimente ausgeschlossen werden. Entsprechend sind die untersuchten Kern - und 
Randsortimente als zulässige Sortimente für den Bau- und Gartenmarkt festgesetzt.  
Mit dem Planvorhaben sind zusätzliche Verkehre zu erwarten, die über die bestehende Infr a-
struktur abgewickelt werden müssen. Die verkehrliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis , 
dass das durch das geplante Vorhaben hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhan-
denen Anbindungspunkte entlang der Hiltruper Straße abgewickelt werden kann.  
In einem Immissionsschutzgutachten wurden darüber hinaus die Auswirkungen von Verkehr- 
und Gewerbelärm auf die angrenzende Wohnbebauung untersucht.  
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den 
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten. Die zusätzlichen durch das Vorhaben be-
dingten Lärmauswirkungen sind schalltechnisch als nicht relevant einzustufen. Die hohe, bereits 
bestehende Grundbelastung verbleibt allerdings.  
Hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen kommt die  Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 
die Immissionsrichtwerte gem äß TA Lärm an den maßgeblichen Immissi onsorten eingehalten 
bzw. unterschritten werden. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftr e-
tende Geräuschspitzen zu vermeiden, wird unabhängig von den Ergebnissen der Immissions-
prognose, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand in-
stalliert.  
Die Erforderlichkeit der Kompensation von planungsbedingten Eingriffen wurde im Rahmen des 
Planungsprozess geprüft und abwägend berücksichtigt. Mit der vorliegenden Planung  wird der 
Versiegelungsgrad im Vergleich z um Ist-Zustand auf rund 71  % erhöht. Der Eingriff wird im

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 32 von 40 
Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Teil plangebietsintern, zum Teil auf 
einer Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ausgeglichen.  
In der Gesamtheit der tex tlichen und zeichnerischen Festlegungen liegt hiermit eine Planung 
vor, die die planerischen Ziele und die ökologische Belange soweit als möglich in Einklang 
bringt und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung des Bau- und 
Gartenmarkts mit Tankstellenshop in Angelmodde schafft.  
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelun-
gen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u.  ä.) 
werden im Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.  
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  588: 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck  
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung  
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

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Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 33 von 40 
Anhang  
Eingriff-, Ausgleichsbilanzierung  
 
Tabelle: Eingriffsbilanzierung des Ausgangszustand es gemäß  Bestandserfassung / faktischem 
Ist-Zustand (2017) auf Grundlage des Münsteraner Bewertungsmodells.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 34 von 40 
 
 
Tabelle: Eingriffsbilanzierung gem äß den Festsetzungen des vorhabenbezogene n Bebauungs-
plans Nr. 588 Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 35 von 40 
Bestandsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 36 von 40 
Flächenermittlung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 37 von 40 
Maßnahmenbeschreibung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 38 von 40

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 39 von 40

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 40 von 40

V-0422-2018-Anlage-2-FNP-63-Begruendung

63250 Zeichen

Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 19  
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0422/2018 
Begründung  
zum Entwurf der 63. Änderung des Flächennut-
zungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde für den 
Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
Inhalt Seite 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
2 Änderungsbereich .................................................................................................................................. 2 
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3 
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5 Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................. 4 
6 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ........................................................................................... 4 
6.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................................................... 4 
6.2 Erschließung ............................................................................................................................... 6 
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 6 
6.4 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 6 
6.5 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 6 
6.6 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 6 
6.7 Entwässerung ............................................................................................................................. 6 
7  Arten- und Biotopschutz ........................................................................................................................ 7 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 7 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 8 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8 
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und der 
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ............ 9 
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 10 
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 11 
8.4.3 Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 12 
8.4.4 Fläche / Boden ................................................................................................................ 13 
8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 14 
8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 15 
8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 15 
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 16 
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 16 
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung  .... 16 
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen ........................................................................................... 17
 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 17 
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für 
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / 
Ausgleich .................................................................................................................................. 17
 
8.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................ 17 
8.10 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 18 
8.11 Zusammenfassung ................................................................................................................... 18 
8.12 Referenzliste der Quellen ......................................................................................................... 19

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 19  
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren  
Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der  Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Au f-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche am Südwestrand von Wol-
beck, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ent wicklung eines Bau- und Gar-
tenmarktes mit Tankstelle in Münster -Angelmodde zu schaffen ( Vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck”); der Plan-
bereich grenzt zwar unmittelbar an den Stadtteil Wolbeck an, das Plangebiet liegt aber noch auf 
dem Gebiet des Stadtteils Angelmodde. Die vorgesehene Nutzung auf der geplanten Fläche ist 
aufgrund der unmittelbaren  Nähe zum Siedlungsbereich sowi e der örtlichen und überörtlichen 
verkehrlichen Anbindung stadtstrukturell geeignet.  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt diese Fläche derzeit als 
„Fläche für die Landwirtschaft “ dar. Gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot ist der Flä-
chennutzungsplan zu ändern.  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird u. a. auch das Ziel  verfolgt, entsprechend 
den regionalplanerischen Zielsetzungen im Umfeld des Vorhabenbereiches einen Beitrag zu ei-
ner besseren Versorgung der Bevölkerung mit entsprechenden Angeboten zu schaffen.  
2 Änderungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich der 63. Änderung des Flächennutzungsplans liegt am südwes t-
lichen Rand des Stadtteils Wolbeck. Er wird begrenzt  
• im Norden durch die neue Hiltruper Straße, 
• im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, 
• im Süden durch die alte Hiltruper Straße, Baumstrukturen und vereinzelte Wohnbebauung  
sowie  
• im Westen durch die Landesstraße L 585n (Ortsumgehung Wolbeck). 
3 Planungsrechtliche Situation  
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster aufge-
stellt und am 27.06.  2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein -Westfalen bekannt g e-
macht. Der fortgeschriebene Regionalplan –  Teilabschnitt Münsterland – stellte den Ände-
rungsbereich bisher als allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich (AFAB) dar. Kürzlich wurde 
der Planbereich im Zuge der 9. Änderung des Regionalplans geändert; Mit der 9. Änderung des 
Regionalplans „Münsterland“ wird der Änderungsbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ 
dargestellt. Die Änderung des Regionalplans wurde vom Regionalrat am 18.12.2017 beschlos-
sen (Aufstellung der Änderung gem äß § 19 Abs. 4 LPlG) und ist mit Bekanntmachung im G e-
setz- und Verordnungsblatt des Landes NRW (Ausgabe 2018 Nr.  11) am 16.05.2018 wirksam 
geworden. Damit entspricht das Vorhaben den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.  
Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat die Bezirksregierung Münster ergänzend mitgeteilt, dass 
aufgrund der Planung eines einzelnen Betriebs (Raiffeisenmarkt mit Tankstelle) mit einer Ve r-
kaufsflächengröße kleiner 801 m² mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment von einem klei n-
flächigen Einzelhandelsbetrieb ausgegangen werden kann, der in einem Gewerbegebiet zuläs-

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 19  
sig ist. Die einschlägigen Ziele und Grundsätze der Raumordnung zum „großflächigen Einzel-
handel“ finden hier somit keine Anwendung.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Flächennutzungsplan  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stell t für den Änderungsbereich  
„Fläche für die Landwirtschaft “ dar. Daher ist der Flächennutzungsplan im Rahmen der 
63. Änderung entsprechend zu ändern.  
Bebauungspläne  
Für den Änderungsbereich liegen keine Bebauungspläne vor.  
NATURA 2000  
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA  2000 liegen im Geltungsbereich der 
63. FNP-Änderung nicht vor. Östlich des Änderungsbereiches beginnt in einer Entfernung von 
ca. 1.200 m das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“.  
Landschaftsplan  
Der Änderungsbereich der 63.  Änderung des Flächennutzungsplans liegt im  Geltungsbereich 
des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ (LP 1). Die Entwicklungskarte des LP 1 nennt als Entwick-
lungsziel für den Raum die „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder 
vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (Nr. 1-1.1).  
Für die Bereiche, die einer zukünftigen Bebauung zugeführt werden sollen, wird eine Ent las-
sung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen pa-
rallel zur 63.  Änderung des Flächennutzungsplans  / Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr.  588 vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz). Die 
künftige Grenze des Landschaftspl ans „Werse“ wird insoweit hinter die Siedlungsflächen (hier 
im FNP: Gewerbegebiet) zurückgenommen.  
Dem Naturschutzbeirat (früher: Landschaftsbeirat) w urde in seiner Sitzung am 07.03.2018 die 
63. Änderung des FNP vorgestellt und der Beirat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.  
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben  
Gemäß Freiraumkonzept der Grünordnung der Stadt Münster liegt der Änderungsbereich rand-
lich innerhalb des Hauptg rünzuges Lütkenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen land-
schaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung 
und Stadtökologie dar. Der randliche Eingriff in das Grünsystem kann im Rahmen der natur-
schutzfachlichen Eingriffsregelung durch eine entsprechende Aufwertung ausgeglichen werden. 
Letzteres erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.  
4 Räumliche und strukturelle Situation  
Der Änderungsbereich stellt sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker) dar. Ent-
lang der östlichen und südlichen Plangebietsgrenze stehen Gehölzbestände unterschiedlicher 
Größenordnung und Zusammensetzung (Aufwuchs, Baumreihe). Für eine detaillierte Analyse 
der bestehenden Biotoptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht (s iehe Punkt 8 der 
Begründung) verwiesen.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 19  
Nördlich begrenzt die Hiltruper Straße den Änderungsbereich. Die Fläche nördlich der Hiltruper 
Straße wird als Ackerfläche genutzt. Nordöstlich an den Änderungsbereich grenzt ein Wohnge-
biet an, das insbesondere durch Ein-  und Zweifamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise ge-
prägt ist. Die im Osten angrenzende Fläche wird ebenfalls  als Ackerfläche genutzt. Daran an-
schließend befindet sich Wohnbebauung in eingeschossiger Bauweise. Im Süden wird der Än-
derungsbereich durch eine Baumreihe und die dahinter liegende alte Hiltruper Straße begrenzt. 
Weiter südlich befinden sich lediglich vereinzelte Wohngebäude sowie der Sandbach. Westlich 
an den Änderungsbereich grenzt eine Grünlandbrache mit Einzelgehölzen und daran anschli e-
ßend die 2014 fertiggestellte Umgehungsstraße L 585n an.  
Der Änderungsbereich ist über die Hiltruper Straße an das übergeordnete Straßen- und Buslini-
ennetz angeschlossen.  
5 Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung  
Mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine landwirtschaftlich genutzte Fläche am 
Rande des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich für eine künftige gewerbliche Nutzung vorberei-
tet werden.  
Entsprechend den umgebenden Siedlungs - und Verkehrs strukturen sowie der bestehenden 
Nachfragesituation soll hier eine Gewerbegebietsentwicklung mit einem Bau- und Gartenmarkt 
und einer Tankstelle erfolgen. Die städtebauliche Verträglichkeit der Bebauung mit dem beste-
henden Siedlungszusammenhang  soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ( Vorha-
benbezogener Bebauungsplan Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung 
Wolbeck”) gesichert werden.  
6 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung  
6.1 Art der baulichen Nutzung  
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im Flä-
chennutzungsplan die Darstellung als „Gewerbegebiet“ (GE).  
Auf der Grundlage der Kriterien des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Münster 
stellt die der Planung zugrunde liegende, mit 800 m² Verkaufsfläche unmittelbar unterhalb der 
Grenze zur Großflächigkeit angesiedel te Vorhabenplanung als Funktionseinheit von Bau-  und 
Gartenmarkt und Tankstellenshop, eine Sonderform des Einzelhandels dar. Während der al l-
gemeinen Öffnungszeiten des Bau-  und Gartenmarktes (Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 
22:00 Uhr), können Kunden übergangslos innerhalb des Fachmarktgebäudes bzw. der G e-
samtverkaufsfläche vom Shop-Bereich der Tankstelle (Sortimentsschwerpunkt Nahversorgung) 
in den Bau- und Gartenmarkt (zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevantes Randsor-
timent) wechseln und umg ekehrt. Um hier eine angemessene Relation zwischen Tankstellens-
hop und Fachmarktbereich zu sichern und dadurch auch den Umfang nahversorgungsrelevan-
ter Angebote (Tankstellenshop und Fachmarkt) zu beschränken, wird die der Tankstellenfunkt i-
on zugeordnete Verkaufsfläche (Tankstellenshop) auf max imal 150 m² begrenzt. Damit en t-
spricht der Tankstellenshop dem Größendurchschnitt modernerer Tankstellenshops in Münster 
mit mehr als 100 m² Verkaufsfläche.  
Darüber hinaus ist, auch in Bezug auf das Zusammenwirken mit  dem nahversorgungsrelevan-
ten Angebot des Tankstellenshops, das zentren-  und zentren-  und nahversorgungsrelevante

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 19  
Angebot des Bau-  und Gartenmarktes auf eine städtebaulich verträgliche Größe zu beschrän-
ken. Dies ist allein schon deshalb geboten, da ohne ei ne entsprechende Festsetzung einer 
Ausweitung dieser Randsortimente keine Grenze gesetzt wäre und dann unerwünschte Auswir-
kungen auf den zentralen Versorgungsbereich und andere schützenswerte Strukturen nicht 
auszuschließen wären. Vor dem Hintergrund der E rgebnisse der o.  g. Auswirkungs- und Ver-
träglichkeitsstudie wird daher, orientiert an den Vorgaben der „Münsteraner Sortimentsliste“ 1 – 
in struktureller Verträglichkeit zu den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, der Anteil 
der zentren-  und zentr en- und nahversorgungsrelevanten Sortimente des Bau-  und Garten-
marktes als Randsortiment für die Warensortimente  
• Antiquitäten 
• Baby- und Kinderartikel (ohne Kinderwagen) 
• Bekleidung aller Art 
• Bettwaren (ohne Matratzen) 
• Bücher, Literatur 
• Bürobedarf, Organisationsmittel 
• Computer und -zubehör, Kommunikationsmittel 
• Elektrokleingeräte 
• Fahrräder und Zubehör 
• Fotogeräte und -artikel 
• Glas / Porzellan / Keramikartikel 
• Handarbeitsartikel / Strickwaren, Stoffe, Tuche, Meterware 
• Haushaltswaren, Hausratartikel 
• Haus- und Heimtextilien  
• Jagdbedarf / Waffen 
• Kunsterwerbliche Erzeugnisse, Bilder und –rahmen 
• Lederwaren 
• Leuchten 
• Medizinische und orthopädische Geräte 
• Musikinstrumente, Musikalien 
• Optische Erzeugnisse 
• Schreib- und Papierwaren / Schulbedarf / Bastelbedarf 
• Schuhe 
• Spielwaren / Hobbyartikel 
• Sportartikel / Sportgeräte / Sportbekleidung (ohne Reitsport und Sportgroßgeräte) 
• Telefone / -zubehör 
• Unterhaltungselektronik, Tonträger 
• Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck 
• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) 
• Drogerie- / Parfümerieartikel / Kosmetische Artikel 
• Getränke 
                                                
1 Stadt Münster, Stadt+Handel (2015): Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels - und Zentren-
konzept Münster (2. Fortschreibung, Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandelsbestandserhebung Stadt 
Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 
09-10/2015

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 19  
• Nahrungs- und Genussmittel 
• Pharmazeutische Artikel 
• Tabakwaren 
• Zeitschriften / Zeitungen  
auf max imal 10 % der Verkaufsfläche des Gesamtvorhabens (800  m², Funktionseinheit von 
Bau- und Gartenmarkt und Tankstellenshop) festgesetzt.  
6.2 Erschließung  
Der Änderungsbereich ist über die Hiltruper Straße (Kreisstraße (K)  37) an das übergeordnete 
Straßennetz (Umgehungsstraße L 585n) angebunden.  
Der Änderungsbereich bietet mit der  Haltestelle „Brandhoveweg” der Stadtbuslinien  18, T18 
und N85 in 50- 150 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) sowie der  Haltestelle „Nogat-
straße” der Stadtbuslinie 8 in 350- 500 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) eine gute 
Einbindung in das öffentliche Busliniennetz in Richtung Hauptbahnhof Münster.  
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom und Wasser wird durch die vorhandenen Net-
ze sichergestellt.  
Die Entsorgung wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung  bzw. mit der Realisierung si-
chergestellt.  
6.4 Immissionsschutz  
Durch das geplante Vorhaben werden Immissionen ausgelöst. Die Ermittlung der entstehenden 
Immissionen sowie die Sicherstellung des Immissionssc hutzes erfolgen auf Ebene der verbind-
lichen Bauleitplanung.  
6.5 Altlasten / Altstandorte  
Für den Änderungsbereich sind keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsflächen bekannt.  
6.6 Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denk-
malgeschützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können  je-
doch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kul-
turgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen 
Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Randbereiche histo-
rischer Flussläufe (hier : Werse und Sandbach). Den Umgang mit Bodendenkmälern und das 
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.  
6.7 Entwässerung  
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 
sichergestellt.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 19  
7  Arten- und Biotopschutz  
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 2 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen 
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Änderungsbereich aktu-
ell bekannt oder zu erwarten sind und bei welc hen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des 
Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen 
werden können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Kon-
flikte erforderlich werden. Die im Änderungsbereich vorhandenen Biotopstrukturen werden hi n-
sichtlich ihres Habitatpotenzials für planungsrelevante Tier - und Pflanzenarten geprüft und 
Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume und die Arten gem äß § 44 BNatSchG pro g-
nostiziert, soweit sie auf der vorliegenden Planungsebene ersichtlich sind. Im Zuge des parallel 
aufzustellenden Bebauungsplanverfahrens ist eine tiefergehende Artenschutzprüfung der St u-
fe II3 erarbeitet worden. Dem Gutachten nach, bei dem artenschutzrechtliche Konflikte bei 
Durchführung des Vorhabens für die Artengruppen der Fledermäuse und Vögel prognostiziert 
wurden, sind am südlichen Rand des Änderungsbereiches im Bereich des Gehölzstreifens j a-
gende Zwergfledermäuse festgestellt worden. Darüber hinaus wurde die westlich gelegene 
Grünlandbrache durch die Art zur Jagd aufgesucht. Neben der Zwergfledermaus wurde ledi g-
lich ein einzelner Kontakt einer Fledermaus der Gattung Myotis registriert.  
In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfassungen keine planungsrelevanten V o-
gelarten festgestellt.  
Vorkommen von Amphibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gem äß Gutach-
ten ausgeschlossen.  
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit der Planung  
keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermaus-
arten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im 
Sinne des § 44 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
Artenschutzrechtliche Belange können im Rahmen des Bebauungs plans abschließend berück-
sichtigt werden.  
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß § 2 (4) i. V. m. § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB 
durchzuführenden Umweltprüfung zusam men, in der die mit der Änderung des vorliegenden 
Flächennutzungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen  ermittelt 
und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der 
Umweltbericht die Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Umfang und Detailierung s-
grad des Umweltberichtes richten sich danach,  was für die Abwägung der Umweltbelange er-
forderlich ist.  
                                                
2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz, 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitpl a-
nung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.   
3 Ökoplanung münster, 28.10.2016. Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit 
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 19  
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen den Änderungsbe-
reich des Flächennutzungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu 
untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der Antrag auf Einleitung eines Verfahr ens zur Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche am Südwestrand von Wol-
beck, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bau-  und Gar-
tenmarktes mit Tankstelle in Münster -Angelmodde zu schaffen ( Vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck”).  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt, entsprechend den regional-
planerischen Zielsetzungen auch im Umfeld des Vorhabenbereiches eine A rrondierung von 
Siedlungsflächen zu erreichen sowie einen Beitrag zu einer besseren Versorgung der Bevölk e-
rung mit entsprechenden Versorgungsstrukturen zu leisten.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans 
LP 1 „Werse“. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Entwicklungsziel für den 
Raum die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgesta t-
teten Landschaft (Nr.  1-1.1). Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 
Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer 1-
2.2.1). Für die Bereiche, die einer zukünftigen Bebauung zugeführt werden sollen, wird ei ne 
Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzun-
gen parallel zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans / Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr.  588 vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgeset z). Die 
künftige Grenze des Landschaftsplans „Werse“ wird insoweit hinter die Siedlungsflächen (hier 
im FNP: Gewerbegebiet) zurückgenommen. Dem Naturschutzbeirat (früher: Landschaftsbeirat) 
wurde in seiner Sitzung am 07.03 .2018 die 63.  Änderung des FNP vor gestellt und der Beirat 
nahm die Ausführungen zur Kenntnis.  
Der Änderungsbereich liegt gemäß Grünordnung Münster „Teilplan Freiraumkonzept“ randlich 
innerhalb des Hauptg rünzuges Lütkenbeck -Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen land-
schaftsstrukturell begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung 
und Stadtökologie dar. Der Eingriff in das Grünsystem kann im Rahmen der naturschutzfachl i-
chen Eingriffsregelung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ausgeglichen werden.  
Östlich des Änderungsbereichs liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH -Gebiet DE-
4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich jedoch keine relevanten fachgesetzl i-
chen Vorgaben bzw. Ziele für den Änderungsbereich. Auswirkungen auf die Schut z- und Erhal-
tungsziele sind aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung nicht anzunehmen.  
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für den 
Änderungsbereich werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der  Betrachtung der einzel-
nen Schutzgüter konkretisiert.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 19  
 
Umweltschutzziele 
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Men-
schen vor Immissionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnis-
se zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städte-
bau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im 
Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnatur-
schutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. 
Biotoptypen, Tiere 
und Pflanzen, Biolo-
gische Vielfalt, Arten- 
und Biotopschutz 
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschut z-
gesetz, dem Landesnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem 
Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Bauge-
setzbuches (u.a. zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-
turhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten 
und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die 
Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie 
der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben.  
Boden und  
Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und 
Landesbodenschutzgesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang 
mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der 
Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezo-
gene Vorgaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das 
Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der 
Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflan-
ze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. 
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutz-
gesetz, dem Landesnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Ei-
genart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den 
entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. 
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schäd-
lichen Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten 
über den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das 
Landesnaturschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. 
Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz 
gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschafts-
bilds ist in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des 
Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. 
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele  
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und 
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau-  und Betriebs-
phase 
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, s o-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplant en Vorhabens 
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei  – sofern zu erwarten – die 
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz- mittel- und langfristigen, ständigen und v o-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen . Den ggf. einschlägigen und auf

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 19  
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll 
dabei Rechnung getragen werden.  
8.4.1 Menschen  
Bestandsbeschreibung  
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der 
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funkti onen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung berücksichtigt.  
Der Änderungsbereich ist von einer ackerbaulich genutzten Fläche geprägt und dient so der 
Nahrungsmittelproduktion. Wohnnutzungen kommen innerhalb des Änderungsbereiches nicht 
vor – tangieren diesen jedoch in südlicher, östlicher und nordöstlicher Richtung, sodass diese 
schutzbedürftigen Wohnnutzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksich-
tigen sind.  
Über die landwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind nicht gegeben.  
Trotz der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und östlich s o-
wie südlich angrenzender freier Landschaft übernimmt der Änderungsbereich keine relevante 
Funktion für die Naherholung. Durch die Hiltruper Straße (K 37) unterliegt der Änderungsbe-
reich Immissionen aus dem LKW- und PKW-Verkehr.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Vorau s-
setzungen für eine zukünftige gewerbliche Nutzung der Fläche geschaffen. Im Zuge der eigent-
lichen Umsetzung des Planvorhabens entstehen baubedingte Auswirkungen auf die umliegen-
den Anwohner i.  S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und vorübergehenden 
Lärmeinwirkungen. Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich jedoch nicht 
überschritten.  
Vorhandene Wegeverbindungen bleiben bestehen. Erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der 
Naherholungsfunktion sind auf dieser Planungsebene nicht zu erwarten.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Die Immissionssituation wurde im Rahmen der Aufstellung des verbindlichen Bauleitplans 
Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße  / östlich Ortsumgehung Wolbeck“ durch ein Immiss i-
onsgutachten
4 bewertet. Hiernach können die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen auf 
der nachfolgenden Planungs ebene sichergestellt werden.  Dabei wurde auch berücksichtigt, 
dass die Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen, zurzeit landwirtschaf t-
lich genutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.  
Insgesamt werden keine voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet.  
                                                
4 Uppenkamp und Partner GmbH (25.10.2017): Immissionsschutz - Gutachten. Schalltechnische Beurtei-
lung im Rahmen der Bauleitplanung für die Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit 
Waschhalle und Waschboxen. Ahaus.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 19  
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt  
Bestandsbeschreibung  
Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der Haupteinheit des „Ker n-
münsterlandes“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Sandlössebene“, die sich von Wolbeck 
bis nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht.  
Kennzeichnend für die „Wolbecker Ebene“ sind die Sandlössebenen mit geringen Höhenunter-
schieden. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun- und Parabraunerden aus Flugsand auf 
Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und H e-
cken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen do-
miniert.  
Laut Burrichter5 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend arten-
armer Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als „potenziell natürliche Ve-
getation“ etablieren.  
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Änderungsbereich erfolgte im Herbst 2016 eine Bestand-
serfassung. Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen aus einer  Ackerfläche gebildet . Im 
nördlichen Bereich, parallel zur Hiltruper Straße, verläuft ein rund 5 m breiter Ackerrandstreifen, 
in dessen nordöstlichem Bereich – jedoch unmittelbar außerhalb des Änderungsbereiches – ei-
ne Birke ( Betula pendula) steht. In östlicher Richtung wird der Änderungsbereich von einem 
schmalen Krautsaum, der die angrenzende Ackerfläche abtr ennt, begrenzt. Im nördlichen B e-
reich des Krautsaumes stockt ein junges Gehölz aus Zitterpappeln ( Populus tremula). An der 
südlichen Grenze verläuft nördlich des Wirtschaftsweges ein Gehölzstreifen, der aus verschi e-
denen Baumarten, u.  a. Schwarzerle ( Alnus glutinosa), Esche ( Fraxinus excelsior), Rotbuche 
(Fagus sylvatica ) und Rosskastanie ( Aesculus hippocastanum ) aufgebaut wird. In westlicher 
Richtung schließt sich eine Brachfläche an, die im südlichen Bereich mit einem Gehölz bestan-
den ist und im äußersten Westen mit jungen Gehölzen der Gattung Cornus  und Crataegus be-
pflanzt wurde. Nördlich des Hauses Hiltruper Straße 81 stehen zwei alte Eichen.  
Die Biotopstrukturen innerhalb des Änderungsbereichs  sind hinsichtlich ihrer Ausprägung als 
„nicht selten“ zu beurteilen. Die Gehölze weisen ein mittleres Alter auf und sind vermutlich anth-
ropogenen Ursprungs (Anpflanzungen). Dementsprechend sind die Biotopstrukturen mittelfristig 
wiederherstellbar. Eine naturnahe Entwicklung ist für den überwiegenden Teil nicht anz uneh-
men, da die Fläche einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt. Die Struktur und 
Artenvielfalt ist  – auch unter Berücksichtigung der angrenzenden Biotopstrukturen  – für das 
Münsterland als durchschnittlich zu bewerten. Die Fläche stellt jedoch eine Verbindung zw i-
schen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft dar. Es bestehen deutliche Vorbelas-
tungen durch den Neubau der Hiltruper Straße.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Die Planung sieht vor , die planungsrechtlichen Voraussetzungen fü r die Entwicklung einer ge-
werblichen Baufläche zu schaffen. Die maßgeblich intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche 
wird bei Durchführung des Vor habens entsprechend versiegelt. Die mit einer Umsetzung des 
Planvorhabens verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf der Ebene der ver-
                                                
5 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur 
Übersichtskarte 1 : 200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für 
Westfalen. Münster.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 19  
bindlichen Bauleitplanung bilanziert und durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen 
an anderer Fläche kompensiert.  
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z. B. durch Bauverkehre (Licht, Lärm Staub, Überfahren sensibler Biotope  / 
Strukturen) entstehen und sind ggf . im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung  / der Geneh-
migungsplanung zu vermeiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch keine voraussich t-
lichen, erheblichen baubedingten Auswirkungen zu erwarten.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Betriebsbedingte Auswirkungen sind auf der vorliegenden Planungsebene nicht abschließend 
zu beurteilen, können jedoch in Form von zukünftigen Kunden- und Anlieferungsverkehren auf-
treten. Nach derzeitigem Kenntnisstand entstehen hiermit jedoch keine Auswirkungen, die die 
Erheblichkeitsschwelle in Bezug auf die o.  g. Schutzgüter überschreiten. Die betriebsbedingten 
Auswirkungen werden abschließend auf der Eb ene der verbindlichen Bauleitplanung konkret i-
siert.  
8.4.3 Arten- und Biotopschutz  
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist der Fokus auf verfahrenskritische Vor-
kommen planungsrelevanter Arten zu legen. So sind die Artenschutzbelange im Sinne einer 
überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersicht-
lich sind. Auf diese Weise lassen sich Darstellungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfah-
ren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können.6  
Für das Vorhaben liegt eine Artenschutzprüfung, der Stufe II 7 von Oktober 2016 vor. Dem Gu t-
achten nach, bei dem mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Durchführung des Vorha-
bens für die Artengruppen der Fledermäuse und Vögel untersucht wurden, sind am südlichen 
Rand des Änderungsbereichs jagende Zwergfledermäuse festgestellt worden. Darüber hinaus 
wurde die westlich gelegene Grünlandbrache durch die Art zur Jagd aufgesucht. Neben der 
Zwergfledermaus wurde lediglich ein einzelner Kontakt  einer Fledermaus der Gattung Myotis 
registriert. In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfassungen keine planungsrel e-
vanten Vogelarten festgestellt.  Vorkommen von Amphibien, Reptilien und geschützten Pflan-
zenarten werden gemäß Gutachten ebenfalls ausgeschlossen.  
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit der Pla-
numsetzung keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. 
Fledermausarten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebens-
stätten im Sinne des § 44 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion 
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
Östlich des Änderungsbereiches liegt in einer Entfernung von ca. 1,2  km das FFH -Gebiet DE-
4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Bau- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutz - 
und Erhaltungsziele sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung aufgrund der gegebenen 
Entfernung auszuschließen.  
                                                
6 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Klimaschutz, 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitpl a-
nung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen. 
7 Ökoplanung münster, 28.10.2016. Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit 
Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 13 von 19  
8.4.4 Fläche / Boden  
Bestandsbeschreibung  
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster unterliegt dem Ände-
rungsbereich ein Pseudogley-Podsol.  
Pseudogley-Podsol 
Lage / Seltenheit - Dominierend im Änderungsbereich.  
- aus Mittel- und Feinsand, z.T. humos.  
Speicher- und Regler-
funktion 
- Laut Bodenkarte des Geologischen Dienst NRW (BK 50) liegt die Ge-
samtfilterfunktion (beschreibt die mechanischen und physikochemi-
schen Filtereigenschaften) im „geringen“ Bereich.  
Natürliche Ertragsfähig-
keit 
- Mit 25-40 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit.  
Schutzwürdigkeit - Die Schutzwürdigkeit des Bodens wurde gem. Angabe des Geologi-
schen Dienstes NRW nicht bewertet.  
Vorbelastungen / Ent-
wicklungspotenzial 
- Vorbelastungen des Bodens sind durch die ackerbauliche Nutzung vor-
handen. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffliche 
Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemi-
sche Pestizide) durch die Bewirtschaftung verändert.  
- Für den Änderungsbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastenverdachts-
fläche bekannt.  
Tabelle 2: Pseudogley-Podsol im Änderungsbereich 
 
Gemäß § 1a Abs.  2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen sind auf das notwendige 
Maß zu begrenzen. Der konkrete Versiegelungsgrad kann auf der vorliegenden Ebene der vor-
bereitenden Bauleitplanung nicht abschließend betrachtet werden. Die tatsächliche Beanspr u-
chung der Fläche wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Mit der Planung wird eine Überbauung eines bisher landwirtschaftlich genutzten Bodens pl a-
nungsrechtlich vorbereitet. Im Rahmen der Planungsumsetzung ist somit innerhalb des Baufel-
des von einem Bodenabtrag / einer Neuauffüllung / einem Anschnitt eines bislang weitgehend 
ungestörten Bodenprofils auszugehen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse nachteilig und 
dauerhaft verändert werden. Die Fläche wird dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion entzogen.  
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, mit denen i.  d. R. eine E x-
tensivierung eines bisher intensiv genutzten Bodens verbunden ist , erfolgt auch ein Ausgleich 
im Sinne des Bodenschutzes. Die durch den zu erwartenden Eingriff  verursachten erheblichen 
Beeinträchtigungen können im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung ab-
schließend berücksichtigt werden.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Betriebsbedingte Auswirkungen können auf der vorliegenden Planebene nicht abschließend be-
trachtet werden. Grundsätzlich ist jedoch mit lokale n Bodenverdichtungen durch Befahren zu 
rechnen. Darüber hinaus ist durch die späteren Kunden- und Zulieferverkehre eine Erhöhung 
von Reifenabrieb in umliegende Flächen zu erwarten. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden 
Stoffen ist bei einem ordnungsgemäßen Betrieb einer gewerblichen Baufläche  nicht zu erwar-
ten.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 14 von 19  
Nach derzeitigem Kenntnisstand überschreiten die mit der Planung verbundenen betriebsbe-
dingten Auswirkungen die Erheblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht.  
8.4.5 Wasser  
Bestandsbeschreibung  
Grundwasser  
Gemäß Fachinformationssystem des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver-
braucherschutz NRW8 liegt der Änderungsbereich im Einzugsgebiet der Werse. Die Grundwas-
sereinheit (L41125-1) befindet sich nur teilweise innerhalb des Stadtgebietes. Der Grundwas-
serleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ -lehm unterlagert wird. Im 
östlichen Teil der Einheit reicht der Geschiebelehm bereichsweise bis zur Geländeoberfläche. In 
Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Schützende g e-
ringdurchlässige Deckschichten oberhalb der aufliegenden Sande sind nicht vorhanden. Der 
Geschiebelehm/ -mergel bildet eine schützende Deckschic ht für die darunterliegenden Kal k-
mergel der Oberkreide sowie möglicherweise zwischengeschaltete Sande.  
Überwiegend sind Stauwasserböden und Braunerde verbreitet. Das Grundwasser strömt in 
nördliche und westliche Richtung. Vorfluter sind Werse und Angel.  
Die Grundwasserneubildungsrate ist im Änderungsbereich mit 300-360 mm / Jahr beziffert. Es 
liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als 
Wasserschutzgebiet besteht nicht. Die Einheit wird überwiegend land-  und forstwirtschaftlich 
genutzt; im Bereich von Wolbeck besteht eine dichte Wohnbebauung.  
Südlich des Änderungsbereiches verläuft der Sandbach (3270000.2). Dieser mündet in westl i-
cher Richtung – jenseits der Umgehungsstraße  (L 585n) – in die Werse (3270000). Hierbei 
handelt es sich um Gewässer 2. Ordnung. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen nicht 
vor. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z. B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien 
Betrieb der Baufahrzeuge und - maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch 
Schmier- und Betriebsstoffe, nicht anzunehmen, sodass voraussichtlich keine erheblichen bau-
bedingten Auswirkungen zu erwarten sind.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Betriebsbedingte Auswirkungen können auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht 
abschließend betrachtet werden und sind daher ggf. im Rahmen der nachfolgenden verbindli-
chen Bauleitplanung in Form eines Entwässerungskonzeptes genauer zu behandeln.  
Insgesamt werden nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich keine erheblich nachteiligen 
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.  
                                                
8 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2017): Fachinformations-
system ELWAS mit Auswertewerkzeug ELWAS-WEB. Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/. Abgerufen: September 2017.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 19  
8.4.6 Klima / Luft  
Bestandsbeschreibung 
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro-  
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen.  
• Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbe-
finden des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.  
• Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftentste-
hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Vegeta-
tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf.  
Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen aus der agrarisch genutzten Freifläche gebildet, 
die eine geringe positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet übernimmt. Die im südlichen 
Randbereich vorhandenen Gehölze übernehmen darüber hinaus aufgrund ihrer Kleinflächigkeit 
höchstens eine mittlere Funktion für die Erzeugung von Frischluft.  
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen 
höchstens eine leicht veränderte klimatische Situation auf, da hier eine mäßige Verdichtung vor-
liegt und Grünstrukturen in den Gartenbereichen der Wohnhäuser klimarelevante Funktionen 
übernehmen.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereichs  und der vorwiegenden landwirtschaftl i-
chen Nutzung sowie der Lage im Übergangsbereich zur freien Landschaft besteht keine direkte 
Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches für angrenzende Siedlungsbereiche.  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung können bestehende Grünstrukturen durch Erhal-
tungsfestsetzungen gesichert werden, sodass voraussichtlich keine erheblich nachteiligen B e-
einträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet werden.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich in erster Linie auf die zukünftigen 
Verkehrsbewegungen sowie den Energieverbrauch durch den Betrieb der Gebäude. Die G e-
bäude werden jedoch nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) 
errichtet, sodass bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betri ebsenergiebedarf 
sichergestellt werden. Insgesamt werden daher weder Folgen des Klimawandels erheblich ver-
stärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.  
8.4.7 Landschaft  
Bestandsbeschreibung  
Unter dem Landschaftsbild wi rd die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt:

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 19  
• Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d. h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen Landschafts-
elementen, wider.  
• Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das Vorhanden-
sein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Men-
schen über Generationen, befriedigt.  
Der Änderungsbereich befindet sich im südwestlichen Ortseingangsbereich von Wolbeck, un-
mittelbar südlich der Hiltruper Straße. Die visuell vorherrschenden Strukturen werden derzeit 
aus dem Wohngebiet im Bereich östlich des Brandhovewegs bzw. im Bereich der Hiltruper 
Straße gebildet. Die vorhandenen Grünstrukturen entlang der Straßen sowie in den Gartenbe-
reichen stellen jedoch insgesamt eine recht wirkungsvolle Eingrünung sicher.  
Durch den Neubau der Umgehungsstraße (L 585n) wurde das Landschaftsbild deutlich übe r-
prägt.  
Baubedingte Umweltauswirkungen  
Mit einer nachfolgenden Durchführung der Planung wird das Ortseingangsbild von Wolbeck neu 
gestaltet. Die derzeit bestehenden Grünstrukturen können dabei im Rahmen der nachfolgenden 
Bebauungsplanung gesichert und ergänzt werden; gleichwohl ist mit einer zusätzlichen / weite-
ren baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen.  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das Schutzgut voraussichtlich nicht zu erwar-
ten.  
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind  im Änderungsbereich keine Kultur- oder sonstigen Sach-
güter betroffen.  
Voraussichtliche, erhebliche bau-  und betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das 
Schutzgut nicht zu erwarten.  
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet. Hieraus resultieren 
Auswirkungen auf die Struktur - und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf 
den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über di e-
se „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten 
sind – bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Plangebiet jedoch 
keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.  B. extreme 
Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). V o-
raussichtliche erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind insgesamt nicht 
zu erwarten.  
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der 
Planung  
Der Änderungsbereich würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen 
bleiben. Ein wesentlicher Teilbereich würde dementsprechend auch zukünftig landwirtschaftlich

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 19  
genutzt werden. Ein „natürliches“ Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund entspr e-
chender Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan ist nicht gegeben.  
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger  
Auswirkungen sind auf der nachfolgenden Planungsebene zu beschreiben.  
Die aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung v on Verbotstat-
beständen gemäß § 44 BNatSchG werden im Rahmen der erforderlichen Artenschutzprüfung 
benannt (vgl. Kapitel 7) und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert.  
Gleiches gilt für die Bilanzierung der mit der Planumsetzung verbundenen Eingriffe in Natur und 
Landschaft und die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen. Im parallel laufenden Aufstellungs-
verfahren für den Bebauungsplan Nr.  588 besteht durch die Festsetzung von Flächen zum E r-
halt bzw. zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen die Möglich-
keit, das mit der Planumsetzung entstehende Ausgleichsdefizit zu reduzieren.  
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt, entsprechend den regional-
planerischen Zielsetzungen (Änderungsbeschluss vom 18.12.2017 ) im Umfeld des Vorhaben-
bereiches einen Beitrag zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit entsprechenden 
Angeboten zu schaffen.  Aus städtebaulicher Sicht  besteht hier, in unmittelbarer Ortseingang s-
lage von Wolbeck und im Anschluss an die neu gestaltete Umgehungsstraße L 585n die Mög-
lichkeit, der Nachfrage nach einem  Bau- und Gartenmarkt mit einer Tankstelle entsprechend 
nachzukommen. Alternative Planungsmöglichkeiten mit gleichem städtebaulichem und ökolog i-
schem Potential liegen nicht vor. So wurde der Standort im Gewerbegebiet „Östliche Münster-
straße“ im nördlichen Bereich von Wolbeck geprüft, jedoch aufgrund der vergleichsweise un-
günstigen Lage insbesondere für die Kundenverkehre aus den Ortsteilen Angelmodde, Grem-
mendorf und Hiltrup-Ost sowie der räumlichen Nähe zu einer bereits bestehenden Tankstelle an 
der Münsterstraße ausgeschieden. Mit der Realisierung des Vorhabens an der nunmehr beab-
sichtigten Stelle besteht jedoch die Möglichkeit die Nachf rage nach einem entsprechenden A n-
gebot in verkehrsgünstiger Lage zu realisieren und dabei eine Belastung des Ortskerns zu ver-
meiden.  
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen 
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maß-
nahmen zur Vermeidung / Ausgleich  
Die Darstellung eines „Gewerbegebiets “ anstelle einer „Fläche für Landwirtschaft“ lässt auf der 
Ebene des Flächennutzungsplans keine schweren Unfälle oder Katastrophen erwarten, die zu 
einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen.  
Brandschutzrechtliche Vorgaben werden im Rahmen der Genehmigungsplanung betrachtet und 
die erforderliche Löschwassermenge im Brandfall sichergestellt.  
8.9 Zusätzliche Angaben  
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Änderungsbereich sowie der unmittelba-

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 19  
ren Umgebung. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten 
nicht auf.  
8.10 Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Flächennutzungs plan ausgehenden erheblichen Umweltaus-
wirkungen von den Städten und Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gem äß § 4 (3) 
BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.  
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der bau-
rechtlichen Zulassungsverfahren. Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den 
Umweltschutz zuständigen Behörden.  
8.11 Zusammenfassung  
Mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für eine gewerbliche Nutzung südöstlich der Innenstadt von Münster im Südwesten des 
Münsteraner Stadtteils Wolbeck geschaffen werden. Der Änderungsbereich umfasst ca. 0,65 ha 
und liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung von Wolbeck sowie angrenzend an den 
landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Aufgrund der siedlungsstrukturellen Lage und der räumli-
chen Nähe zur Umgehungsstraße L 585n wird eine Umnutzung der bislang landwirtschaftlich 
genutzten Fläche zu einem Standort für einen Bau-  und Gartenmarkt sowie eine Tankstelle an-
gestrebt. Da der  wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster diese Fläche derzeit als 
„Fläche für die Landwirtschaft “ darstellt, ist gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot der 
Flächennutzungsplan in ein „Gewerbegebiet“ zu ändern.  
Im Sinne der auf Flächennutzungsplanebene erforderlichen überschlägigen Vorabschätzung 
der Artenschutzbelange ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung des Planvorhabens unter 
Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände gem äß § 44 (1) BNatSchG au s-
geschlossen werden können. Im Rahmen des parallel in Aufstellung  befindlichen vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes Nr. 588 wurden die artenschutzrechtlichen Belange durch eine ver-
tiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) untersucht und die erforderlichen Maßnahmen zum Ar-
tenschutz konkretisiert.  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Ände-
rung des Flächennutzungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen 
ermittelt und bewertet wurden. Der Umweltbericht kommt nach Prüfung der Schutzgüter zu dem 
Ergebnis, dass die auf der vorliegenden Planungsebene erkennbaren Umweltauswirkungen auf 
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sachgerecht gelöst werden können.  
Die im Flächennutzungsplan getroffene Darstellung lässt keine schweren Unfälle oder Kat a-
strophen erwarten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen. 
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des städtebaulichen und ökologischen Zustandes im Änderungsbereich 
sowie der unmittelbaren Umgebung.  
Darüber hinaus gehende, technische Verfahren wurden nicht erforderlich. Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der erforder lichen Angaben traten nicht auf. Maßnahmen zum Monit o-
ring werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.

63. Änderung des Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 19  
8.12 Referenzliste der Quellen  
Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur 
Übersichtskarte 1 : 200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission 
für Westfalen. Münster. 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (2014):  
Landschaftsinformationssammlung, @LINFOS Fachkataster.  
Online unter: www.gis6.nrw.de/osirisweb  
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2017):  
Fachinformationssystem geschützte Arten in NRW.  
Online unter: www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe  
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (o. J.):  
Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW 
(ELWAS-WEB). Online unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf#  
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium  für Klimaschutz, 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010):  
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben.  
Gemeinsame Handlungsempfehlungen.  
Ökoplanung münster (28.10.2016):  
Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-
Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Münster. 
Peter, Miller, Kunzmann & Schittenhelm (2009):  
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden 
in der Bauleitplanung. Im Auftrag der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).  
Stadt Münster, Stadt+Handel (2015):  
Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung, 
Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandelsbestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), 
ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09-10/2015  
Uppenkamp und Partner GmbH (25.10.2017):  
Immissionsschutz - Gutachten. Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung für die 
Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer Tankstelle mit Waschhalle und Waschboxen. Ahaus.  
 
 
Diese Begründung dient gemäß §  5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf de r 63.  Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Angelmodde 
für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck  
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung  
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1842 Zeichen

Anlage A zur V/0422/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Entwürfe zur öffentlichen Auslegung der Änderung 
des Flächennutzungsplans (FNP) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich 
Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck im Stadtteil Angelmodde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich der Landstraße L 585n, west-
lich des Ortsteils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- 
und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen.  
 
Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert 
werden. Nachdem bereits im vorigen November die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt-
gefunden hat, ist nun die öffentliche Auslegung der Planunterlagen geplant. Parallel zu dieser Be-
richtsvorlage ergeht eine Beschlussvorlage an den Rat zur 63. Änderung des FNP und zur Aufstel-
lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 (Vorlage Nr. V/0394/2018).  
 
Finanzierung 
Durch die Änderung des FNP entstehen keine Kosten.  
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelungen 
zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.) werden im 
Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

V-0422-2018-Anlage-3-VBP-588-Planverkleinerung

110 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0422/2018 
Planverkleinerung / ohne Maßstab Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588

Beratungsverlauf (2)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Hiltruper Straße 39
  • Sentruper Straße 285
  • Münsterstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Brandhoveweg
  • An den Speichern 7
  • Umgehungsstraße
  • Industrieweg 110
  • Loddenheide
  • Tiergarten
  • Kreuzbach
  • Werse
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0422/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37