3134/2022
Freigabe Mittel Mietkostenzuschüsse
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 3134/2022 Freigabedatum 10.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe Mittel Mietkostenzuschüsse Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt, 1. die Mittelfreigabe zur Vergabe von Mietkostenzuschüssen an Künstler*innen aus den Mitteln „Mietkostenzuschüsse für Ateliers“ aus dem vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossenen Änderungsantrag AN/2094/2021 zum Haushaltsplan 2022 in Höhe von 15.000 €. 1. die in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen zu berücksichtigenden Mittel in Höhe von jährlich 15.000 € - vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzungen 2023ff - haushaltsneutral von Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 13 – Dienstleistungen (hier: Unter- haltung von Gebäude) in Teilplanzeile 15 umzuschichten und diese Mittel gleichzeitig für die „Mietkostenzuschüsse für Ateliers“ in 2023 / 2024 zu nutzen. Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 15.000 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 15.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seit 2010 werden ausgewählte Bildende Künstlerinnen und Künstler jeweils im Fünf-Jahres- Rhythmus mit Mietzuschüssen gefördert. Um dieses Förderinstrument auszuweiten, flexibler anzu- wenden und Künstlerinnen und Künstlern – auch vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie – schnell und individuell Unterstützung zu leisten, soll der Förderetat für Mietzuschüsse um 15.000 Euro aufge- stockt werden. In der Praxis ist es wichtig, das Förderinstrument noch flexibler und zielgerichteter einsetzen zu kön- nen, indem eine unterjährige Antragstellung und Vergabe möglich wird – und im Jahr 2022 auch eine „rückwirkende“ Auszahlung an die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler; für einen Mietbeginn ab frühestens 01.01.2022. Hiermit werden die Künstlerinnen und Künstler in die Lage versetzt, für laufende Mietverträge einen Mietzuschuss zu erhalten oder in Eigeninitiative neue Ateliers zu suchen und mit Hilfe der Förderung auch anmieten zu können. Künstlerinnen und Künstler, die ein neues Atelier beziehen wol- len/müssen, und ebenso jenen, die neu in unserer Stadt sind, wird dies erleichtert, indem sie mit der Unterstützung durch einen Mietzuschuss rechnen können. Intention der Förderung ist es weiterhin, wie im Beschluss zum Förderinstrument der „Mietzuschüsse“ dargelegt, für bildende Künstler/innen von herausragender künstlerischer Qualität die Atelierräume in 3 Köln bezahlbar zu machen. Die Abwanderung in andere Städte soll so verhindert bzw. der Zuzug unterstützt werden. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind demzufolge: 1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.). Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend dargelegt werden können. 2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre). 3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis. Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Atelierbeirat. 4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) soll einen Einblick in das künstleri- sche Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 5. Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 €/m² und 11 €/m². Die Verwaltung vergibt die Mietzuschüsse auf der Grundlage des Votums des Atelierbeirates. Die Ausschreibung bezieht sich auf Mietzuschüsse für Ateliers für die Jahre 2022 bis 2024. Die weitere Finanzierung der hier beschlossenen Mietzuschüsse erfolgt aus den Mitteln des Kultur- raummanagements. Finanzierung: Der Änderungsantrag AN/2094/2021 zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Dieser sieht im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 € für „Mietkostenzu- schüsse Ateliers“ vor. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind für 2022 ein Teil dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Be- dingungen (Freigabe durch Fachausschuss). Durch die mit Vorlage 1707/2022 beschlossene dauerhafte Umschichtung der Mittel für „Mietkosten- zuschüsse Ateliers“ kann dieses Budget nicht mehr für die in 2023 und 2024 anfallenden Mietzu- schüsse herangezogen werden; denn diese Mittel sind zukünftig für die Deckung der Anmietkosten Delmenhorster Str. vorgesehen. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 ist die Mittel- verwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwen- dungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abweichende Verwendung entscheidet grundsätzlich der zuständige Fachausschuss. Für die Deckung der in 2023 und 2024 anfallenden Mietzuschüsse kommen nur die Mittel aus „Unter- haltung der Gebäude“ in Betracht, die über den hier gefassten Beschluss zu den Mietzuschüssen Ateliers des Kulturraummanagements haushaltsneutral umgeschichtet werden. Die Mittel für Mietkostenzuschüsse in Höhe von 15.000 € wurden für die Jahre 2023 und 2024 im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 im Teilplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen berücksichtigt. Die ab 2025 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat für Kunst und Kultur unter Einbeziehung der v.g. Mittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets vorsehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3134/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.10.2022
- Erstellt
- 22.09.2022 15:45