Mandari Insight

1132/2020

Förderprogramme des Landes für Migrant/innen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.05.2020, TOP 12.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4111 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 17.04.2020 
 1132/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 
Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 
Integrationsrat 26.05.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 
 
Förderprogramme des Landes für Migrant/innen  
hier: Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen gemäß §14c des Gesetzes zur Förderung der 
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen 
Mit einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates bittet das Mitglied des In-
tegrationsrates Herr Turan Özküçük die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Frage: 
 
„Die Landesregierung (NRW) hat in der letzten Zeit mehrere Initiativprogramme zwecks sozialer- und 
beruflicher Integration von Migrant/innen ins Leben gerufen und diese mit erheblichen Geldmitteln 
ausgestattet. Werden die Fördermittel nach dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teil-
habe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ (Teilhabe- und Integrationsgesetz), insbesondere die 
Mittel des § 14c (Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen) in Köln umgesetzt?“ 
 
Beantwortung der Anfrage: 
 
Die Mittel des § 14c (Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen) wurden in Köln dem allgemeinen 
kommunalen Haushalt zugeteilt und zur Deckung der Kosten für die Unterbringung und Betreuung 
Geflüchteter sowie für die Finanzierung von laufenden Integrationsprojekten mit genutzt. 
 
Die Stadt Köln nimmt am Landesprogramm „Gemeinsam klappt’s“ teil und setzt den Förderbaustein 
„Teilhabemanagement“ (finanziert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integra-
tion NRW - MKFFI) um. Nach dem Ratsbeschluss im November 2019 (Vorlage 3141/2019) arbeiten 
sogenannte Teilhabemanager und Teilhabemanagerinnen mit der Zielgruppe der jungen Menschen 
mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Alter von 18-27 Jahren in Köln, die keinen oder einen nur 
nachrangigen Zugang zu Leistungen des Sozialgesetzbuches besitzen. Bei der Stadt Köln ist im Amt 
für Integration und Vielfalt eine Steuerungsstelle Teilhabemanagement eingerichtet worden. Weiterhin 
wurden bei vier Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Internationaler Bund und Katholische Jugenda-
gentur) jeweils eine Stelle Teilhabemanager oder Teilhabemanagerin geschaffen. Das Gesamtbudget 
für die Stadt Köln aus der Landesinitiative für die Projektlaufzeit bis zum 31.12 2022 beläuft sich auf 
rund 1,17 Millionen Euro, wobei neben einem Zuwendungsbetrag des Landes in Höhe von rund 0,84 
Millionen Euro ein städtischer Eigenanteil von rund 0,33 Millionen Euro zu erbringen ist. Die Aktivitä-
ten finden jeweils bei der Stadt Köln und den Trägern statt.  
 
Im Rahmen einer 3-jährigen Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen sollten zunächst zu

2 
 
den Themen  
1. Bildung lokaler Bündnisse für junge volljährige Flüchtlinge 
2. Bedarfe analysieren und die Datenlage verbessern  
3. Maßnahme-Karrieren erkennen und vermeiden  
4. Angebotslücken schließen und die Qualität der Angebote überprüfen  
5. Kontinuierliche Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die Ziel-
gruppe sicherstellen 
konkrete Ergebnisse erarbeitet werden.  
Sie sollen eine ganzheitliche und lebensweltliche Betrachtung auf die Lebensumstände der Zielgrup-
pe ermöglichen, multiple Problemlagen identifizieren und die Teilnehmenden bedarfsgerecht in weite-
re Maßnahmen lenken. 
 
Komplementär zu dieser Initiative wurde für die gleiche Zielgruppe die Initiative „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ (finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW 
- MAGS und MKFFI) durch das Land ins Leben gerufen, jedoch mit dem Fokus auf die konkreten In-
tegrationsangebote in Ausbildung und Arbeit.  
Der Integrationsrat hat die Rahmenparameter für die Durchführung der Initiative in Köln in der Vorlage 
0442/2020 beraten und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Auf diese Ausführungen wird 
inhaltlich verwiesen.  
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (5)

05.05.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.05.2020 Integrationsrat
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1132/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.04.2020
Erstellt
15.04.2020 09:08