1132/2020
Förderprogramme des Landes für Migrant/innen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4111 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 17.04.2020 1132/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Integrationsrat 26.05.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 Förderprogramme des Landes für Migrant/innen hier: Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen gemäß §14c des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen Mit einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates bittet das Mitglied des In- tegrationsrates Herr Turan Özküçük die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Frage: „Die Landesregierung (NRW) hat in der letzten Zeit mehrere Initiativprogramme zwecks sozialer- und beruflicher Integration von Migrant/innen ins Leben gerufen und diese mit erheblichen Geldmitteln ausgestattet. Werden die Fördermittel nach dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teil- habe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ (Teilhabe- und Integrationsgesetz), insbesondere die Mittel des § 14c (Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen) in Köln umgesetzt?“ Beantwortung der Anfrage: Die Mittel des § 14c (Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen) wurden in Köln dem allgemeinen kommunalen Haushalt zugeteilt und zur Deckung der Kosten für die Unterbringung und Betreuung Geflüchteter sowie für die Finanzierung von laufenden Integrationsprojekten mit genutzt. Die Stadt Köln nimmt am Landesprogramm „Gemeinsam klappt’s“ teil und setzt den Förderbaustein „Teilhabemanagement“ (finanziert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integra- tion NRW - MKFFI) um. Nach dem Ratsbeschluss im November 2019 (Vorlage 3141/2019) arbeiten sogenannte Teilhabemanager und Teilhabemanagerinnen mit der Zielgruppe der jungen Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Alter von 18-27 Jahren in Köln, die keinen oder einen nur nachrangigen Zugang zu Leistungen des Sozialgesetzbuches besitzen. Bei der Stadt Köln ist im Amt für Integration und Vielfalt eine Steuerungsstelle Teilhabemanagement eingerichtet worden. Weiterhin wurden bei vier Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Internationaler Bund und Katholische Jugenda- gentur) jeweils eine Stelle Teilhabemanager oder Teilhabemanagerin geschaffen. Das Gesamtbudget für die Stadt Köln aus der Landesinitiative für die Projektlaufzeit bis zum 31.12 2022 beläuft sich auf rund 1,17 Millionen Euro, wobei neben einem Zuwendungsbetrag des Landes in Höhe von rund 0,84 Millionen Euro ein städtischer Eigenanteil von rund 0,33 Millionen Euro zu erbringen ist. Die Aktivitä- ten finden jeweils bei der Stadt Köln und den Trägern statt. Im Rahmen einer 3-jährigen Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen sollten zunächst zu 2 den Themen 1. Bildung lokaler Bündnisse für junge volljährige Flüchtlinge 2. Bedarfe analysieren und die Datenlage verbessern 3. Maßnahme-Karrieren erkennen und vermeiden 4. Angebotslücken schließen und die Qualität der Angebote überprüfen 5. Kontinuierliche Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die Ziel- gruppe sicherstellen konkrete Ergebnisse erarbeitet werden. Sie sollen eine ganzheitliche und lebensweltliche Betrachtung auf die Lebensumstände der Zielgrup- pe ermöglichen, multiple Problemlagen identifizieren und die Teilnehmenden bedarfsgerecht in weite- re Maßnahmen lenken. Komplementär zu dieser Initiative wurde für die gleiche Zielgruppe die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW - MAGS und MKFFI) durch das Land ins Leben gerufen, jedoch mit dem Fokus auf die konkreten In- tegrationsangebote in Ausbildung und Arbeit. Der Integrationsrat hat die Rahmenparameter für die Durchführung der Initiative in Köln in der Vorlage 0442/2020 beraten und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Auf diese Ausführungen wird inhaltlich verwiesen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1132/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.04.2020
- Erstellt
- 15.04.2020 09:08