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V/0133/2017

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus

Vorlagen 14.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 14.03.2017, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2085 Zeichen

V/0133/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus wird gewählt 
 
Frau Petra Adamowicz 
 
Frau Adamowicz ist 57 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Kinderhaus. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsfrau Monika Riemer endet offiziell erst im März 2018. 
Zum 01.02.2017 ist Frau Riemer umgezogen und kann ihre Aufgaben als stellvertretende Schieds-
frau im Bezirk Kinderhaus leider nicht länger wahrnehmen.  
Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
Frau Adamowicz hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-
Nord, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0133/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0133/2017 
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet 
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung 
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Adamowicz erfüllt. 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0133/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37