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0755/2017

Baumfällungen 2016 im Stadtbezirk Chorweiler 4308/2016

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 15.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2017, TOP 10.2.5

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2112 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0755/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 
 
Baumfällungen 2016 im Stadtbezirk Chorweiler 4308/2016 
Bezirksvertreter Herr Roth möchte wissen warum bei 21 Baumfällungen nur eine Ersatzpflanzung 
erfolgt ist. Nach § 15 Naturschutzgesetz müssen für alle Fällungen entweder Ersatzpflanzungen oder 
Ausgleichszahlungen erfolgen. Die Ausgleichszahlungen müssen dann für Ersatzpflanzungen an an-
derer Stelle genutzt werden. 
  
 Ersatzpflanzungen sind gemäß Baumschutzsatzung nur zwingend erforderlich, bei  Er-
laubnissen nach § 6 Abs. 2b und § 6 Abs. 3 (Fällanträge) 
 Bei Fällungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wird die Möglichkeit einer  Er-
satzpflanzung geprüft. Ist eine Ersatzpflanzung aus technischen Gründen sinnvoll und  mög-
lich, kommt der Baum in das Baumpflanzprogramm und wird im Rahmen der f inanziellen 
Möglichkeiten ersatzgepflanzt. 
  
Laut Bezirksvertreter Herrn Ottenberg kann die Statistik nicht stimmen, da schon al-lein auf dem 
Spielplatz Gustorfer Weg vier Bäume gefällt wurden. 
 Auf dem Kinderspielplatz Gustorfer Weg werden im Frühjahr 4 Amberbäume als Ersatz ge-
pflanzt. 
 
Herr Kleinjans möchte wissen, ob die Ersatzpflanzungen im Stadtbezirk Chorweiler erfolgen können. 
  
 Im aktuellen Pflanzprogramm sind im Bezirk Chorweiler 139 Straßenbaumstandorte zur 
 Bepflanzung vorgesehen. Die Pflanzarbeiten sollen bis April 2018 abgeschlossen sein. Hier-
über erhält die Bezirksvertretung eine gesonderte Mitteilung. 
  
Bezirksvertreter Herr Kerpen möchte wissen wofür die Ausgleichszahlungen verwendet wurden, oder 
wohin diese Gelder geflossen sind. 
  
 Ausgleichsgelder dürfen nur für die Neupflanzung von Bäumen verwendet werden. Dabei 
 wird der Ausgleich nicht der einzelnen Fällung zugeordnet. Zurzeit werden Planungen für 
 verschiedene Stadtteile für Straßenbaumpflanzungen aufgestellt. Dafür sollen auch die 
 eingenommenen Ausgleichsgelder verwendet werden.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gustorfer Weg

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Details

Aktenzeichen
0755/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27