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Baumfällungen 2016 im Stadtbezirk Chorweiler 4308/2016

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0755/2017 vom 15.03.2017

Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 0755/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Baumfällungen 2016 im Stadtbezirk Chorweiler 4308/2016 Bezirksvertreter Herr Roth möchte wissen warum bei 21 Baumfällungen nur eine Ersatzpflanzung erfolgt ist. Nach § 15 Naturschutzgesetz müssen für alle Fällungen entweder Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erfolgen. Die Ausgleichszahlungen müssen dann für Ersatzpflanzungen an an- derer Stelle genutzt werden.  Ersatzpflanzungen sind gemäß Baumschutzsatzung nur zwingend erforderlich, bei Er- laubnissen nach § 6 Abs. 2b und § 6 Abs. 3 (Fällanträge)  Bei Fällungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wird die Möglichkeit einer Er- satzpflanzung geprüft. Ist eine Ersatzpflanzung aus technischen Gründen sinnvoll und mög- lich, kommt der Baum in das Baumpflanzprogramm und wird im Rahmen der f inanziellen Möglichkeiten ersatzgepflanzt. Laut Bezirksvertreter Herrn Ottenberg kann die Statistik nicht stimmen, da schon al-lein auf dem Spielplatz Gustorfer Weg vier Bäume gefällt wurden.  Auf dem Kinderspielplatz Gustorfer Weg werden im Frühjahr 4 Amberbäume als Ersatz ge- pflanzt. Herr Kleinjans möchte wissen, ob die Ersatzpflanzungen im Stadtbezirk Chorweiler erfolgen können.  Im aktuellen Pflanzprogramm sind im Bezirk Chorweiler 139 Straßenbaumstandorte zur Bepflanzung vorgesehen. Die Pflanzarbeiten sollen bis April 2018 abgeschlossen sein. Hier- über erhält die Bezirksvertretung eine gesonderte Mitteilung. Bezirksvertreter Herr Kerpen möchte wissen wofür die Ausgleichszahlungen verwendet wurden, oder wohin diese Gelder geflossen sind.  Ausgleichsgelder dürfen nur für die Neupflanzung von Bäumen verwendet werden. Dabei wird der Ausgleich nicht der einzelnen Fällung zugeordnet. Zurzeit werden Planungen für verschiedene Stadtteile für Straßenbaumpflanzungen aufgestellt. Dafür sollen auch die eingenommenen Ausgleichsgelder verwendet werden.

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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