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0979/2017

Rotes Haus

Mitteilung Ausschuss 29.03.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 17.15

Mitteilung Ausschuss

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2017-03-23 Handskizzen neue Variante

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Mitteilung Ausschuss

6515 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0979/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
 
Rotes Haus 
Mitteilung und Stellungnahme zum Änderungs-bzw. Zusatzantrag der SPD (AN/0256/2017) 
der in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.02.2017 eingebracht wurde.  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat lehnt die von der Verwaltung vorgelegten Überlegungen für einen Aufzug, der 
über einen außen liegenden Steg erschlossen wird, ab. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem potentiellen Investor eine integrierte Aufzugs-
lösung im Roten Haus zu erarbeiten. Dabei soll die Verbindung hin zur Bürgerstraße 
entlang der Rathaustreppe, aber innerhalb der Kubatur des Roten Hauses, mit einem 
Abschluss an dessen Außenfassade geschaffen werden. Diese Verbindung soll offen, 
transparent und beleuchtet gestaltet sein, so dass hier kein Angstraum entsteht. 
Dadurch soll vor allem die derzeitige Breite der Rathaustreppe von 5,50 m erhalten 
bleiben. 
 
3. Sollte über diese Anforderungen kein Einvernehmen mit dem Investor herstellbar sein, 
ist von einem Verkauf dieses exponierten Grundstücks in unmittelbarer Nähe zum his-
torischen Rathaus abzusehen. 
 
4. In diesem Falle wird die Verwaltung beauftragt, das Rote Haus zur eigenen Nutzung 
für städtische Dienststellen vorzusehen mit dem Ziel kostenintensive Anmietungen im 
unmittelbaren Rathausumfeld zu reduzieren. In dem Fall wäre zudem zu prüfen, in-
wieweit die barrierefreie Verbindung auch durch eine innenräumliche Lösung herge-
stellt werden könnte. Um einen zeitnahen Wiederaufbau zu erreichen, soll dieser 
durch oder unter der Regie einer städtischen Entwicklungsgesellschaft durchgeführt 
werden.

2 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung  
 
 
Zu Ziff. 1: 
Die Verwaltung stellt dem Ausschuss einen neuen Vorschlag vor, den der Investor entwickelt 
hat und der mit ihm am 22.03.2017 diskutiert wurde. 
 
Zu Ziff. 2: 
Der Vorschlag entspricht in seinen wichtigsten Punkten den Anforderungen gemäß Ziff. 2 des 
Antrages: 
- die Verbindung zur Bürgerstraße führt entlang der Freitreppe, 
- sie bleibt innerhalb der Kubatur des Gebäudes und verläuft entlang der Außenfassa-
de, 
- eine offene, transparente und beleuchtete Gestaltung ist möglich, 
- die integrierte Aufzugslösung kann als sog. Durchlader ausgeführt werden. 
 
Diese Variante wird im Wesentlichen durch den Verzicht auf einen Großteil der bisher ge-
planten Gastronomieflächen im Erdgeschoss zum Alter Markt ermöglicht. 
Der Investor hat in dem Gespräch drei Handskizzen für diese Planung übergeben. Diese sind 
als Anlage beigefügt. Ferner hat der Investor ein Modell erstellt, welches einen räumlichen 
Eindruck der künftigen Situation vermittelt. Die Verwaltung wird das Modell dem Ausschuss 
in seiner Sitzung vorstellen. 
 
Zu Ziff. 3 
Sofern die nunmehr angedachte Lösung seitens des Rates und seiner Gremien keine Zu-
stimmung zur weiteren Umsetzung findet, weist die Verwaltung vorsorglich auf folgende Um-
stände hin. Am 08.07.2015 wurde der Kaufvertrag mit Verpflichtung zum Wiederaufbau des 
Roten Hauses notariell beurkundet. Der Vertrag enthält u.a. ein Rücktrittsrecht für den Käufer 
für den Fall, dass die zwingend erforderliche Vereinbarung mit der KVB nicht zustande 
kommt. Die bereits endverhandelte Vereinbarung ist seitens der KVB bisher nicht unter-
zeichnet. Sollte hier nun keine anderweitige Lösung gefunden werden, so wird der Investor 
von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags 
verlangen. Dies würde dazu führen, dass der Kaufpreis in Höhe von € 860.111,11 nicht reali-
siert werden kann und darüber hinaus absehbare Schadensersatzansprüche seitens des In-
vestors in beträchtlicher Höhe zu erwarten wären. Die Verwaltung schätzt die Summe der 
Schadenspositionen derzeit auf einen Betrag von ca. 1,0 Mio. € (Planungsaufwand, Geneh-
migungsgebühren, Personalkosten, Gründungsuntersuchungen etc.). 
 
Zu Ziff. 4: 
Durch die Errichtung des Roten Hauses in Eigenregie oder durch eine städt. Entwicklungs-
gesellschaft, würden das Projekt und somit der Wiederaufbau des Gebäudes um mehrere 
Jahre zurückgeworfen werden. Die seit 2014 bestehende Baugenehmigung sieht die Errich-
tung eines Bürogebäudes nicht vor.

3 
 
 
Eine neue Planung unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse u.a. über die überaus 
schwierige Gründungssituation, sowie eine erneute intensive Abstimmung mit allen Beteilig-
ten (KVB, Gestaltungsbeirat, Denkmalschutz, Stadtplanung, Bauaufsicht, Vertreterinnen und 
Vertretern aus der Behindertenpolitik u.a.) wären erforderlich. Darüber hinaus ist zu erwarten, 
dass die derzeit genehmigte Fläche sowie die Kubatur bei einem erforderlichen neuen Antrag 
auf Baugenehmigung für ein Bürogebäude nicht mehr zu erzielen wären. Die hierfür notwen-
digen nachbarschaftlichen Zustimmungen würden nach Aussage des Investors, auf Grund 
eines Eigentümerwechsels, nicht mehr erteilt. 
Die Einschränkungen im Hinblick auf das realisierbare Bauvolumen und verminderte Nutzflä-
chen einerseits sowie weitere Erschwernisse, z. B. Gründungsmehrkosten aufgrund unbe-
kannten Untergrundes andererseits, werden zu vergleichsweise hohen Kosten pro Quadrat-
meter Bürofläche führen. Die Verwaltung schätzt, dass letztlich hier mit einer Kostenmiete 
von rd. 25 €/m² zu rechnen ist. Für städtische Anmietungen in der Rathausumgebung wird 
jedoch durchschnittlich eine Miete von 17 €/m² gezahlt.  
Weiterhin muss aufgrund des Flächen- und Kubaturverlustes davon ausgegangen werden, 
dass nur noch 10 – 12 Büros mit ca. 20 Arbeitsplätzen realisiert werden könnten. 
Ferner ist abzuwägen, ob an einer solch exponierten Lage direkt am historischen Rat-
hausturm die Errichtung eines städtischen Bürogebäudes den Erwartungen der Öffentlichkeit 
sowie den Anforderungen an den Städtebau gerecht würde. Durch die aktuell geplante Nut-
zung des Investors als Boutique-Hotel und kleinere Gastronomie bietet sich u.a. im Hinblick 
auf Gäste im Rathaus (allgemeine Besucherinnen und Besucher, Hochzeitsgesellschaften 
o.ä.) die Möglichkeit einer zielführenden Belebung des Stadtraumes und einer Angebotser-
weiterung für die vorhandene Nachfrage an diesem wichtigen urbanen Raum. Dieses Chan-
cenpotenzial bliebe bei Schaffung eines städtischen Bürogebäudes ungenutzt. 
 
 
Gez. Höing

Beratungsverlauf (1)

30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0979/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27