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2006/0115

Hochzeitsturm Mathildenhöhe

Magistratsvorlage 27.01.2006

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2006/0115

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2006/0115

2711 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat I 
Amt: Eigenbetrieb 
Kulturinstitute  
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0115 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Hochzeitsturm Mathildenhöhe 
 
Vorlage vom: 27.01.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Das Anwesen „ Hochzeitsturm „ wird rückwirkend zum 01.01.2006 in das Betriebsvermögen des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute überführt.  
 
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat auf der Grundlage der bisherigen 
Regelungen zur Nutzung der Liegenschaft die Vertragslage mit den weiteren Nutzern 
( Standesamt, Förderkreis Hochzeitsturm ) auszuarbeiten.  
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.01.2006: 
 
Mit Vertrag vom 21.06.1993 (Magistratsbeschluss vom 21.07.1993, Beschluss Nr.: 0692) 
wurde zwischen der Stadt Darmstadt und dem Verein „Förderkreis Hochzeitsturm e.V.“ 
vereinbart, dass dem Verein Räumlichkeiten und Anlagen im Hochzeitsturm unentgeltlich zur 
Nutzung und Betrieb überlassen werden.  
 
Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um: 
- den Personenaufzug 
- die Eingangshalle mit Technikraum  
- das Treppenhaus 
- Ebene 6 (Toilettenanlage und Putzraum) 
- Ebene 7 (Aussichtsplattform) 
- Ebene 8 (Aufzugsmaschinenraum) 
- das Hochzeitszimmer (wobei zum Zwecke der standesamtlichen Nutzung das 
Hochzeitszimmer an Trautagen dem Standesamt zur Verfügung gestellt werden muss)  
 
Der Hochzeitsturm ist gemeinsam mit dem Ausstellungsgebäude ein Bauwerk des zum 
Eigenbetrieb Kulturinstitut zugehörigen Grundstücks. Während das Ausstellungsgebäude als 
Bestandteil des Betriebsvermögens im Eigenbetrieb Kulturinstitute erfasst ist, ist der 
Hochzeitsturm davon ausgenommen. Betreiber und Hauptnutzer der gesamten Liegenschaft 
ist der Eigenbetrieb Kulturinstitute (Institut Mathildenhöhe).  
Es wird daher vorgeschlagen, den Hochzeitsturm in das Betriebsvermögen des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute zu überführen. Veränderungen hinsichtlich der bisherigen 
Nutzung und Überlassung ergeben sich dadurch nicht. 
 
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 26.01.2006 der Maßnahme zugestimmt. 
 
Darmstadt, 27.01.2006 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
Cornelia Diekmann 
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0115
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00