Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Houben und Herrn Steinke aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 05.03.2024 Nachfrage zu Vorlage 0532/2024 betreffend Hospitz-Kontingente etc.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1587/2024 vom 04.06.2024
Stand: Am 11.06.2024 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 1587/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 11.06.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Houben und Herrn Steinke aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 05.03.2024 betreffend "palliative Versorgungsstrukur in Köln" Im Hinblick auf die unterschiedlichen Angaben verfügbarer Hospize in Köln erläutert die Verwaltung: Aufgrund unterschiedlicher Quellen bzw. Begrifflichkeiten ist es zu unterschiedlichen Darstellungen gekommen. Die Hospiz und Palliativ Arbeitsgemeinschaft Köln (HAK) listet in ihrem Flyer fünf stationäre Dienste auf, siehe auch https://hak-online.de/wp- content/uploads/2022/08/Flyer-HAK-e.V.-aktuell-17.6.2022.pdf. Das Palliativzentrum Köln ist ein stationärer Dienst, denn es hat unter anderem eine Palliativstation. Das Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik ist aber kein Hospiz. In- sofern lautet die korrekte Angabe, dass in Köln vier Hospize vorhanden sind. Das Gesundheitsamt hat Kontakt zum Palliativzentrum aufgenommen und das Pallia- tivzentrum kontaktierte die HAK mit dem Ergebnis, dass der Flyer überarbeitet wird. In der Beantwortung der Anfrage zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen der Notschlafstelle Vorgebirgstraße (0532/2024) muss es daher im vorletzten Absatz statt „Da in Köln lediglich fünf stationäre Hospize zur Verfügung stehen…“ korrekt heißen: “Da in Köln lediglich vier Hospize zur Verfügung stehen, ist das langfristige Ziel der Treuhandstiftung eine Wohnung, die obdachlose Menschen in ihrer Sterbephase auf- 2 nehmen kann, zur medizinisch-körperlichen Versorgung, aber besonders zur würde- vollen Begleitung am Ende des Lebens.“ Ferner bat Herr Steinke um eine Erklärung zur Bewertung der unterschiedlichen Zah- len. Bei der Auflistung der stationären Hospizbetten sei einmal die Empfehlung der European Association of Palliative Care und der Deutschen Gesellschaft für Palliativ- medizin berücksichtigt worden, die von 40 bis 50 Betten pro eine Million Einwohner ausgehe, was rechnerisch bei der aktuellen Einwohnerzahl 44 – 50 Betten vorher- sage. Auf der anderen Seite sei das Alphabüro zu einer deutlich niedrigeren Zahl im Bedarf gekommen. Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Der Bedarf an Plätzen wird anhand von unterschiedlichen statistischen Werten und Schätzvarianten ermittelt. Diese unterschiedlichen Datengrundlagen ergeben auch un- terschiedliche Minimal- bzw. Maximalwerte. Die European Association of Palliative Care kann aufgrund der international unter- schiedlichen, historisch gewachsenen Versorgungslandschaften lediglich allgemeine Empfehlungen aussprechen. Die Angaben vom Alpha-Büro orientieren sich am Gutachten zum Bedarf an Hospiz- betten in Nordrhein-Westfalen und berücksichtigen auch weitere Strukturen der Hos- piz- und Palliativversorgung (Netzwerkstrukturen) in NRW bzw. Köln. Gez. Dr. Rau
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