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1587/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Houben und Herrn Steinke aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 05.03.2024 Nachfrage zu Vorlage 0532/2024 betreffend Hospitz-Kontingente etc.

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.06.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 11.06.2024, TOP 2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 1587/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 11.06.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Houben und Herrn Steinke aus der 
Sitzung des Gesundheitsausschusses am 05.03.2024 betreffend "palliative 
Versorgungsstrukur in Köln" 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Angaben verfügbarer Hospize in Köln erläutert 
die Verwaltung: 
 
Aufgrund unterschiedlicher Quellen bzw. Begrifflichkeiten ist es zu unterschiedlichen 
Darstellungen gekommen. Die Hospiz und Palliativ Arbeitsgemeinschaft Köln (HAK) 
listet in ihrem Flyer fünf stationäre Dienste auf, siehe auch https://hak-online.de/wp-
content/uploads/2022/08/Flyer-HAK-e.V.-aktuell-17.6.2022.pdf. 
 
 
 
Das Palliativzentrum Köln ist ein stationärer Dienst, denn es hat unter anderem eine 
Palliativstation. Das Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik ist aber kein Hospiz. In-
sofern lautet die korrekte Angabe, dass in Köln vier Hospize vorhanden sind. 
Das Gesundheitsamt hat Kontakt zum Palliativzentrum aufgenommen und das Pallia-
tivzentrum kontaktierte die HAK mit dem Ergebnis, dass der Flyer überarbeitet wird. 
In der Beantwortung der Anfrage zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen der 
Notschlafstelle Vorgebirgstraße (0532/2024) muss es daher im vorletzten Absatz statt 
„Da in Köln lediglich fünf stationäre Hospize zur Verfügung stehen…“ korrekt heißen: 
“Da in Köln lediglich vier Hospize zur Verfügung stehen, ist das langfristige Ziel der 
Treuhandstiftung eine Wohnung, die obdachlose Menschen in ihrer Sterbephase auf-

2 
 
nehmen kann, zur medizinisch-körperlichen Versorgung, aber besonders zur würde-
vollen Begleitung am Ende des Lebens.“ 
 
 
Ferner bat Herr Steinke um eine Erklärung zur Bewertung der unterschiedlichen Zah-
len. Bei der Auflistung der stationären Hospizbetten sei einmal die Empfehlung der 
European Association of Palliative Care und der Deutschen Gesellschaft für Palliativ-
medizin berücksichtigt worden, die von 40 bis 50 Betten pro eine Million Einwohner 
ausgehe, was rechnerisch bei der aktuellen Einwohnerzahl 44 – 50 Betten vorher-
sage. Auf der anderen Seite sei das Alphabüro zu einer deutlich niedrigeren Zahl im 
Bedarf gekommen. 
 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: 
 
Der Bedarf an Plätzen wird anhand von unterschiedlichen statistischen Werten und 
Schätzvarianten ermittelt. Diese unterschiedlichen Datengrundlagen ergeben auch un-
terschiedliche Minimal- bzw. Maximalwerte. 
Die European Association of Palliative Care kann aufgrund der international unter-
schiedlichen, historisch gewachsenen Versorgungslandschaften lediglich allgemeine 
Empfehlungen aussprechen. 
Die Angaben vom Alpha-Büro orientieren sich am Gutachten zum Bedarf an Hospiz-
betten in Nordrhein-Westfalen und berücksichtigen auch weitere Strukturen der Hos-
piz- und Palliativversorgung (Netzwerkstrukturen) in NRW bzw. Köln. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

11.06.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1587/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.06.2024
Erstellt
14.05.2024 11:49