3744/2023
Beantwortung von mündlichen Fragen der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 21.08.2023 betreffend "Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Vergabe von OGS-Plätzen"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3651 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 16.11.2023 3744/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Beantwortung von mündlichen Fragen der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 21.08.2023 betreffend "Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Vergabe von OGS-Plätzen" Die Fraktion DIE LINKE hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbil- dung am 21.08.2023 die nachfolgenden Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung (vgl. dazu Session-Nr. 2353/2023) formu- liert: 1. Wie hoch sind die Wartelisten aktuell stadtweit? 2. Welche Versorgungsquote strebt die Verwaltung mit der Ausbauplanung von 37.000 Plätzen im Schuljahr 2025/26 an? 3. Wann erhalten die Fachausschüsse eine schulscharfe Auflistung der aktuellen Wartelisten und wann wird die bauliche OGS-Maßnahmeliste vorgelegt? Antwort der Verwaltung: Die entsprechenden Antworten befinden sich in der Mitteilung mit der Session-Nr. 3743/2023, welche ebenfalls für die heutige Sitzung erstellt wurde. Weiterhin erfolgten Fragen zu der Vergabe von OGS-Plätzen: 1. Wie sehen die verbindlichen Vergaberegeln der Stadt Köln für die OGS-Plätze aus? 2. Es gibt (ältere) wissenschaftliche Untersuchungen, die nahelegen, dass Schul- leitungen, die ja letztlich über die Vergabe der OGS-Plätze entscheiden, Schü- ler*innen aus Doppelverdiener- und Ein-Elternteilfamilien bei der Platzvergabe bevorzugen. Angenommen wurde, dass hierbei der Betreuungsfunktion des Ganztags eine größere Relevanz als jener der individuellen Förderung zuge- wiesen wird. Frage: Sind der Stadt Köln wissenschaftliche Untersuchungen ak- tuellen Datums bekannt, die diesen Sachverhalt ebenfalls feststellen und falls ja, gibt es Strategien, dem z.B. mit Informationen an Schulleitungen entgegen zu wirken? Antwort der Verwaltung: 2 Die Vergabe von OGS-Plätzen erfolgt im Einvernehmen zwischen der jeweiligen Schulleitung und dem jeweiligen Träger der Offenen Ganztagsschule. Hierbei werden gleichrangig die folgenden Kriterien angewandt: Es handelt sich um eine Schülerin bzw. einen Schüler (oder ein Kind, das neu in die Schule aufgenommen wird), deren/dessen Elternteil alleinerziehend und vollzeitbeschäftigt ist. Es handelt sich um eine Schülerin bzw. einen Schüler (oder ein Kind, das neu in die Schule aufgenommen wird), deren/dessen zusammenlebende Elternteile beide vollzeitbeschäftigt sind. Das Kind sollte aus pädagogischen Gründen den Offenen Ganztag besuchen. Die Erziehungsberechtigten des Kindes sind Bezieher von wirtschaftlicher Er- ziehungshilfe nach dem SGB VIII, von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslo- sengeld II), SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Aufnahme eines Kindes in die Offene Ganztagsschule muss in jedem Fall nach- vollziehbar begründet sein. Gegebenenfalls werden über die vorgenannten Kriterien hinaus weitere Kriterien (z.B. Teilzeitbeschäftigung) entwickelt. Die Schulleitungen entscheiden nicht allein über die Platzvergabe, sondern gemein- sam und einvernehmlich mit dem Ganztagsträger. Wissenschaftliche Untersuchungen hinsichtlich der Bevorzugung bestimmter Personengruppen sind nicht bekannt. Grund- sätzlich wird die Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung dafür sorgen, dass Zug um Zug alle Kinder im Grundschulalter den Offenen Ganztag besu- chen können. Bei der Umsetzung von Maßnahmen werden sozialindizierte Standorte priorisiert. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3744/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 16.11.2023
- Erstellt
- 14.11.2023 09:52