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V/0154/2008

Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung

Vorlagen 26.03.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 04.06.2008, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0154/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinder- und Jugendpsychiatrie: 
Stationäre und tagesklinische Versorgung in Münster und anderen Städten und Kreisen in NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Im Rahmen der zwischen Politik und Verwaltung vereinbarten Gesundheitsberichterstattung be-
richtet das Gesundheitsamt über die aktuelle stat ionäre und tagesklinische Versorgung in Müns-
ter und anderen Städten und Kreisen in NRW. 
 
 
1.  Allgemeine Versorgungssituation 
 
„Seelische Gesundheit ist notwendige Voraussetzung für eine gute psychosoziale und 
psychosomatische Entwicklung und stabile Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und 
Jugendlichen. Ihre Förderung ist damit von hohem gesellschaftlichem Nutzen. Die Prä-
vention und Behandlung körperlicher und seelischer Krankheiten von Kindern und Ju-
gendlichen muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben und weiterhin allen Kin-
dern und Jugendlichen zugänglich sein.“ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Kli-
nikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e. V., Dr. Christa Schaff, 
Anhörung im Bundestag Juni 2003)  
 
Nach den Ergebnissen wissenschaftlicher epidemiologischer Studien sind mindestens 5 - 
6 % aller Kinder und Jugendlichen von dringend behandlungsbedürftigen psychiatrischen 
Erkrankungen betroffen. Für 15 – 20 % besteht aufgrund von psychischen Störungen 
fachärztlicher Klärungsbedarf. Obwohl sich die Zahl der niedergelassenen Fachärzte für 
Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie  bundesweit zwischen 1996 und 
2001 fast verdoppelt hat, bestehen  insbesondere in ländlichen Regionen und in den neu-
en Bundesländern noch große Versorgungslücken. Aktuell werden nur ca. 10 % der be-
handlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen psychiatrisch und psychotherapeutisch 
adäquat versorgt. (LWL-Klinik Hamm, Dr. Khalid Murafi, Anhörung im Landtag NRW Ja-
nuar 2007). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0154/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Siemer-Eikelmann 
Ruf: 
492-5358 
E-Mail: 
Siemer-Eikelmann@stadt-
muenster.de 
Datum: 
26.03.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

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Diagnostik und Therapie der betroffenen Minderjährigen sind an einem ganzheitlich orien-
tierten Versorgungssystem ausgerichtet, das ambulante, teilstationäre und stationäre 
Dienste der psychosozialen Versorgung sowie die Unterstützung der Familie umfasst. 
Dabei sollte die Behandlung so ambulant wie möglich erfolgen, damit die Lebens- und Er-
ziehungskontinuität der Kinder und Jugendlichen erhalten bleibt. Zur Verkürzung und 
Vermeidung einer stationären Behandlung kommt bei ausreichend stabilem sozialem Netz 
insbesondere der wohnortnahen tagesklinischen Behandlung eine besondere Bedeutung 
zu. Rund 1/5 aller 5.500 klinischen Behandlungsplätze (Stand 2003) entfällt auf teilstatio-
näre Plätze.  
 
Die Kapazitätsplanung der vollstationären und tagesklinischen Versorgung im Bereich der 
Kinder- und Jugendpsychiatrie richtet sich bislang noch nach der „Bettenmessziffer“. Die 
Ärztekammern sprechen sich dafür aus, dass zukünftig bei der Bedarfsberechnung epi-
demiologische Studien zur Inzidenz (Krankheitshäufigkeit) und Prävalenz (Krankheitsrate)   
psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter zugrunde gelegt werden.  
 
 
2.  Versorgungssituation in Münster und Umgebung 
 
Es wurden 21 umliegende Städte und Kreise untersucht. Die Einwohnerzahl bezieht sich 
auf den Stand am 30.06.2007. Bei den stationären Plätzen wurde eine Relation auf 
100.000 Einwohner nicht vorgenommen, weil die Pflichtversorgungskliniken unterschied-
lich große Gebiete versorgen und die genauen Zahlen noch nicht vorlagen.   
 
Die Familientagesklinik des Universitätsklin ikums Münster (UKM) mit 10 Plätzen nimmt 
nicht an der regulären Versorgung teil. Dort werden nur Kinder bis 6 Jahre mit deren Be-
zugspersonen aus einem überregionalen Einzugsgebiet behandelt. Sie wurde deshalb 
nicht bei der teilstationären Versorgungssituation für Münster berücksichtigt.  
 
Bei den niedergelassenen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –
psychotherapie konnte nicht immer sicher festgestellt werden, inwieweit sie auch tatsäch-
lich kinderpsychiatrische Versorgungsaufgaben wahrnehmen. Die Institutsambulanzen an 
Klinken und Tagesklinken, die in vielen Kommunen zusätzlich in die ambulante Diagnostik 
und Therapie eingebunden sind, wurden nicht gesondert aufgeführt.

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Auswertung: 
 
Stationärer Bereich: 
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des  Universitätsklinikums Münster (UKM) 
versorgt mit z. Zt. 30 vollstationären Betten die Stadt Münster und den Kreis Steinfurt mit 
einer Einwohnerzahl von 716.571. Auf den 16 Therapieplätzen der Psychosomatischen 
Abteilung der Kinderklinik des UKM werden auch Diagnosen aus dem Spektrum der Kin-
der- und Jugendpsychiatrie behandelt. Die Abteilung ist aber nicht an der Pflichtversor-
gung beteiligt.  
 
Teilstationärer Bereich:
 
Es gibt in fast allen umliegenden Kreisen und Städten kinder- und jugendpsychiatrische 
Tageskliniken, die in die Versorgung der psychisch kranken Kinder und Jugendlichen ein-
gebunden sind. Nur in Hagen, Münster und Warendorf gibt es keine Tagesklinik für junge 
Patienten bis zum 18. Lebensjahr. 
Insgesamt gibt es 32 Tagesklinken in NRW  
 
Ambulanter Bereich:
 
Die ambulante fachärztliche Versorgung ist in Münster gewährleistet. Sie ist mit 3,3 Ärzten 
pro 100.000 Einwohner deutlich höher als in den anderen Kommunen (0 bis 2,1 pro 
100.000 Einwohner). Die Institutsambulanz des UKM ist zusätzlich in die ambulante Dia-
gnostik und Therapie eingebunden.  
 
 
3.  Aktuelle Planung für Münster 
 
Der Bericht der staatlichen Besuchskommission nach § 23 PsychKG NRW vom 
10.11.2007 bescheinigt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM, dass „sie 
zeitgemäß nach sachkompetenten Regeln sorgfältig, verantwortlich und übersichtlich ge-
führt wird“.  
Es wurde darauf hingewiesen, dass mit Inbetriebnahme der geschützten Station 2006 die 
akute psychiatrische Notfallversorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus 
Münster und Steinfurt übernommen wurde. Für eine kinder- und jugendpsychiatrische 
Vollversorgung reichten die Betten der Klinik aber bei weitem nicht aus. Die Wartezeit auf 
einen stationären Therapieplatz betrage 9 Monate bei weiter steigenden Fallzahlen.  
 
Die immer noch gültige Messziffer in NRW beträgt 6 Betten pro 100.000 Einwohner. Diese 
beinhaltet stationäre und teilstationäre Plätze. Nur in Ausnahmefällen beträgt die Ziffer 8 
Betten pro 100.000 Einwohner. Die Stadt Münster und der Kreis Steinfurt haben zusam-
men demnach einen Bedarf von 43 Betten: zu den bisherigen 30 vollstationären Betten 
werden rechnerisch die 10 Plätze der Familientagesklinik für Kinder unter 6 Jahren des 
Universitätsklinikums hinzugezählt. 
 
Das UKM hat eine Erweiterung der Tagesklinik für Münsteraner Kinder und Jugendliche 
zwischen 6 und 18 Jahren beantragt. Ferner liegen Anträge des UKM und des Matthias-
Hospitals Rheine zur Erweiterung der teilstationären Plätze im Kreis Steinfurt vor.  
 
Das Planungsverfahren für  weitere kinderpsychiatrische stationäre und teilstationäre Be-
handlungsplätze an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM wurde 2003 
eingeleitet.  
 
Die zwischenzeitlich ins „Stocken“ geratenen Verhandlungen zwischen den Krankenkas-
senverbänden und dem Universitätsklinikum  sind wieder aufgenommen worden. Sobald 
ein Ergebnis vorliegt, wird die Bezirksregierung gegenüber dem Ministerium eine Bewer-
tung vornehmen und die  Gesundheitskonferenz  sowie die  Untere Gesundheitsbehörde 
in Münster informieren. Die Stadt Münster kann dazu Stellung nehmen. Aus Sicht der Be-

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zirksregierung ist bei der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM ei-
ne „moderate“ Aufstockung der Plätze und zwar eine vollstationäre Erweiterung und Ein-
richtung einer Tagesklinik für Minderjährige zwischen 6 und 18 Jahren, vertretbar.        
 
 
4.  Bewertung aus kommunaler Sicht 
 
Notfallversorgung:
 
Die kinder- und jugendpsychiatrische Notfallversorgung der Münsteraner Kinder und Ju-
gendlichen mit störungsbedingter Selbst- und/oder Fremdgefährdung ist seit Oktober 
2006 zufriedenstellend. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM konnte die 
meisten betroffenen Minderjährigen auf ihrer Intensivstation aufnehmen, 10 Mädchen und 
Jungen mussten 2007 aus Kapazitätsgründen an andere Klinken weitergeleitet werden.  
 
Stationärer Bereich:
 
Für die stationären Behandlungen von Kindern und Jugendlichen auf den offenen Statio-
nen der Klinik des UKM gibt es eindeutig zu wenig Plätze. Es bestehen lange Wartezeiten 
(mindestens 6 Monate), die für psychisch schwer belastete Mädchen und Jungen nicht to-
lerabel sind. Die Familien werden deshalb auch an andere Klinken verwiesen, (Marl-
Sinsen, Hamm, Datteln, Bochum), die aber auch nicht immer schneller aufnehmen kön-
nen und vorrangig ihr Versorgungsgebiet berücksichtigen müssen.  
Im stationären Bereich wird deshalb in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des 
UKM ein höherer Bettenbedarf gesehen. 
 
Teilstationärer Bereich:
 
Eine psychiatrische Tagesklinik für Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr ist ein 
unverzichtbarer Baustein der Vollversorgung. Deshalb gibt es in den meisten Kommunen 
(17 von 21 Kreisen und Städten) inzwischen teilstationäre Einrichtungen (2,7 bis 7,1 Plät-
ze pro 100.000 Einwohner). Auch der Kreis Steinfurt, für den die Klinik für Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie des UKM neben Münster die Pflichtversorgung übernommen hat, betreibt 
eine Tagesklinik mit 12 Plätzen (Erweiterung auf 18 beantragt).  
Für Münster wird dringend eine Tagesklinik für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Le-
bensjahr benötigt. Hierauf hatte die Gesundheitskonferenz bereits 2001 in ihren Hand-
lungsempfehlungen hingewiesen.  
Die Familientagesklinik mit 10 Plätzen nimmt nicht an der regulären Versorgung teil (nur 
Kinder bis 6 Jahre mit deren Bezugspersonen, überregionale Inanspruchnahme). Sie 
kann deshalb nicht bei der teilstationären Versorgungssituation für Münster berücksichtigt 
werden.  
 
Ambulanter Bereich:
 
Die wohnortnahe ambulante Versorgung ist in Münster verglichen mit anderen Städten 
und Kreisen zufriedenstellend. Keine andere untersuchte Kommune hat mehr Fachärzte 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie pro 100.000 Einwohner. Trotzdem gibt es in Münster 
noch immer längere Wartezeiten für einen Behandlungsplatz (2-6 Monate), nur bei Notfäl-
len ist eine unmittelbare Versorgung der betroffenen Mädchen und Jungen sichergestellt. 
Die Wartezeiten in der Institutsambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des 
UKM sind in der Regel kürzer. 
Es gibt kommunal keine Daten darüber, ob und in welchem Ausmaß die Fachärzte in 
Münster auch die unterversorgten ländlichen Regionen des Münsterlandes mitversorgen.  
 
 
5.  Schlussbemerkung    
 
Die Einrichtung einer Tagesklinik in Münster für psychiatrisch behandlungsbedürftige Kin-
der und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren an der Klinik für Kinder- und Jugendpsy-

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chiatrie des UKM ist dringend und hat Vorrang. Es wird ein Bedarf von mindestens 12 teil-
stationären Plätzen (4,4 Plätze pro 100.000 Einwohner) gesehen.  
                   
Darüber hinaus benötigt die Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM zusätzliche vollstati-
onäre Behandlungsplätze.  
 
Da die Krankenkassenverbände die Verhandlungen mit dem Klinikum wieder aufgenom-
men haben, ist aus fachlicher Sicht angezeigt, die dringenden Anliegen der Stadt Münster 
den Verhandlungspartnern, dies sind die Leitung  der Universitätsklinik und die Arbeitsge-
meinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe, schriftlich mitzuteilen 
und die rasche Vorlage eines Planungskonzeptes anzuregen. 
 
 
          
                                              
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

15.04.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0154/2008
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37