3029/2022
Bedarfsfeststellung zur Erweiterung des bestehenden Wartungs- und Pflegevertrages
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 3029/2022 Freigabedatum 29.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung zur Erweiterung des bestehenden Wartungs- und Pflegevertrages des Verkehrsrechnersystems um die Komponenten der Systemmigration: Verkehrsmanagementsystem, Parkleitsystem sowie der Systemkomponenten Verkehrs- und Tunnelleitzentrale Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für eine Erweiterung des bestehenden Wartungs- und Pfle- gevertrages des Verkehrsrechnersystems um die Komponenten der Systemmigration, Verkehrsma- nagementsystem, Parkleitsystem sowie der Systemkomponenten Verkehrs- und Tunnelleitzentrale in Höhe von insgesamt 1.060.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Verkehrsausschuss 22.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.060.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln betreibt verkehrstechnische Anlagen zur Steuerung und Regelung des Individualverkehrs im Stadtgebiet der Stadt Köln. Gemäß des § 8a Abs. 1 BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gilt eine Organisation als Be- treiber*in kritischer Infrastrukturen (KRITIS) des Sektors Verkehr, wenn sie Anlagen zur Verkehrs- steuerung und Verkehrsbeeinflussung betreibt, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Das BSI-Gesetz schreibt KRITIS-Betreiber*innen vor, IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik umzu- setzen. Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Ge- meinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, er- hebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten. Neben den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen zählen im Sektor Transport und Verkehr auch Einrichtungen der Straßenverkehrstechnik zur kritischen Infrastruktur. Der Schwellenwert liegt hier laut BSI KRITIS- Verordnung bei einer Anzahl von 500.000 Einwohnern der versorgten Stadt. Für die Umsetzung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards Verkehr (B3S Verkehrstechnik und Leitsysteme) beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln müssen die IT-Infrastrukturen aller Objekte berücksichtigt werden, die eine zentrale Verkehrsbeeinflussung ermöglichen. 3 Handelt es sich bei einer Organisation um eine(n) Betreiber*in Kritischer Infrastrukturen und über- schreitet sie die branchenspezifischen Schwellwerte nach KRITIS-V, ist sie gemäß § 8a Abs. 1 BSIG verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Stö- rungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betrie- benen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten wer- den. Die rechtlichen Verpflichtungen können nur wirksam umgesetzt werden, wenn die Erweiterung des bestehenden Wartungs- und Pflegevertrages des Verkehrsrechnersystems um die Komponenten der Systemmigration: Verkehrsmanagementsystem, Parkleitsystem sowie der Verkehrs- und Tunnelleit- zentrale erfolgt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 unter Vorlagen-Nr. 3616/2013 die Erneuerung des Ver- kehrsrechnersystems beschlossen. In diesem Beschluss sind die Aufwendungen für Instandhaltung und Softwarepflege des Verkehrsrechnersystems enthalten. Der im Nachgang zum Beschluss abge- schlossene Wartungs- und Pflegevertrag für das Verkehrsrechnersystem soll nun um die genannten Systemkomponenten erweitert werden. Nur durch diese Auftragserweiterung sind die organisatori- schen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme zur Verkehrssteuerung in der Praxis erfolgreich zu implementieren. Bedingt durch den bestehenden Vertrag zur Wartung des Ver- kehrsrechnersystems und die bestehenden Gewährleistungspflichten für das Gesamtsystem kann die Auftragserweiterung nur mit dem Systemlieferanten ausgeführt werden. Kosten Die Gesamtkosten der Vertragserweiterung über die vertragliche Restlaufzeit von 7 Jahren belaufen sich auf 1.060.000 €. Die wiederkehrenden jährlichen Kosten belaufen sich somit im Zeitraum 2022 - 2028 auf 151.428 €/Jahr. Finanzierung Der Jahresbedarf 2022 in Höhe von 151.428 € steht im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Weiterhin ist der Bedarf für die Jahre 2023 und 2024 im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 (inkl. Mittel- fristplanung) ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 unter der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird die erforderlichen Mittel für 2025 - 2028 im Rahmen der entsprechen- den Haushaltsplanaufstellungsprozesse im gleichen Teilergebnisplan innerhalb des dann jeweils zu- gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei.Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die rechtlichen Vorgaben nach der KRITIS Verordnung sind zwingend umzusetzen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 28.09.2022 142 - 64 - Bedarfsfeststellung zur Erweiterung des bestehenden Wartungs- und Pflege- vertrages des Verkehrsrechnersystems um die Komponenten der Systemmig- ration: Verkehrsmanagementsystem, Parkleitsystem sowie der Systemkompo- nenten Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (142/24/10/22) hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 3029/2022 voraussichtliche Auftragssumme: 1.060.000,00 EUR netto / 1.261.400,00 EUR brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Vorlage 3029/2022 in der Fassung vom 27.09.2022 in Nachfolge des Bedarfs- feststellungsbeschlusses vom 11.02.2014 (Vorlagen-Nummer 3616/2013) dokumen- tiert 64 - Amt für Verkehrsmanagement das Ergebnis der Bedarfsprüfung. Die Zielsetzung der Steuerung des Verkehrsflusses durch Einsatz eines Verkehrs- rechnersystems entspricht dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 14.02.2014. Es ist nachvollziehbar, dass die mittlerweile geschaffene Verkehrs- und Tunnelleitzentrale in das Verkehrsrechnersystem eingebunden werden soll und dass für den Betrieb des Verkehrsrechners zwingend ein Wartungs- und Pflegevertrag er- forderlich ist. Die Auftragssumme kalkulieren Sie mit 1.060.000,00 EUR netto / 1.261.400,00 EUR brutto. Ich bitte Sie, insbesondere angesichts Ihrer Einschätzung, dass eine Vergabe der Leistungen nur an die bisherigen Systembetreiber möglich sei, die Beteiligung der zuständigen Vergabestelle sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Szymanski
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3029/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.09.2022
- Erstellt
- 13.09.2022 12:35