2041/2017/1
Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017 bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandset
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 - Auszug FA vom 25.09.2017 TOP 6.1
10550 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Hengstenberg Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: michael.hengstenberg@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 25.09.2017 öffentlich 6.1 Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Mitteilung über ei- ne Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017 bei der Fi- nanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke 2041/2017/1 Ratsmitglied Kron kritisiert die spärliche Begründung dieser erheblichen Kostenstei- gerung und stellt die Sinnhaftigkeit des Risikokostenzuschlags zu diesem späten Zeitpunkt des laufenden Verfahrens in Frage. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfe es nach seinem Verständnis keine in diesem Umfang zu erwartende Risiken mehr geben. Die Aufgabenübertragung aus dem Bereich des Vergabeamtes hin zum Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau halte er bei diesem Projekt ebenfalls für sehr be- denklich. Zudem bittet er um Stellungnahme, wie sich die Notwendigkeit von externen Stellen- besetzungen im Bereich der Brückensanierungen ergebe. Er verweist weiterhin auf die laufende Vergabebeschwerde des Mindestbietenden, da der Ausgang dieses Verfahrens ebenfalls abzuwarten sei. Der Sanierungsbedarf der Mülheimer Brücke sei unbestritten, jedoch komme die SPD-Fraktion angesichts der vielen Unklarheiten zu einer kritischen Haltung gegen- über diesem Projekt. Er bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Bieterfragen gab es im Laufe des Vergabeverfahrens? 2. Musste das Leistungsverzeichnis darauf hin angepasst werden, wenn ja, wie oft und in welchem Umfang? 3. Gab es unterschiedliche Einschätzungen bezüglich der Tauglichkeit der einge- reichten Urkalkulationen der verbleibenden Bieter innerhalb der Verwaltung, wenn ja, wie ist die Verwaltung damit umgegangen? Unabhängig von einer Beantwortung dieser Fragen sei festzuhalten, dass aufgrund der vorgenannten Probleme eine Zustimmung der SPD-Fraktion zu dem weiteren Verfahren in dieser Form zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Ratsmitglied Frank bittet zusätzlich um Klärung, inwieweit sich diese Vorlage von der am 11.09.2017 besprochenen Vorlage im Hauptausschuss unterscheide? Ratsmitglied Detjen bittet den Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes ergänzend um Stellungnahme, warum von dort externe Stellenzusetzungen als nicht erforderlich erachtet werden. Frau Beigeordnete Blome teilt mit, dass die Vorlage nicht wie geplant im Hauptaus- schuss behandelt worden sei. Ursprünglich hatte die Verwaltung geplant über eine Dringlichkeitsvorlage den Zuschlag früher erteilen zu können. Aufgrund des Nachprü- fungsverfahrens musste dieses Vorhaben allerdings gestoppt werden und die Vorla- ge konnte regulär in die Sitzung des Finanzausschusses eingebracht werden. Hinsichtlich der Personalplanungen konstatiert sie, dass es sich bei der Sanierung der Mülheimer Brücke um ein hochkomplexes Bauprojekt handele. Um dies erfolg- reich durchzuführen, sei eine umfangreiche Projektmanagementstruktur aufgebaut worden, welche den beigefügten Organigrammen entnommen werden könne. Das zur Verfügung stehende Personal sei in den Planungen vollumfänglich einge- setzt worden, aufgrund des Personalbedarfs bei der Überwachung und Sanierung der restlichen Brücken werden allerdings weitere Stellenzusetzungen notwendig. Bezüglich der Anmerkung der SPD-Fraktion zum Risikozuschlag merkt sie an, dass es sich zwar um ein Bestandsbauwerk handele, aber auch hier Risiken nicht ausge- schlossen werden können. Somit handele es sich bei dem Risikozuschlag um einen Vorhalteposten dessen Abruf nicht zwangsläufig notwendig werde. Der Begriff der Kostensteigerung sei missverständlich, da er sich auf Bauprojekte beziehe, bei denen innerhalb der Bauphasen Mehrkosten auftreten. Im Fall der Sa- nierung der Mülheimer Brücke handele es sich allerdings um eine Kostenentwick- lung, da sich die Planungsmodalitäten verändert haben und die Kosten demzufolge an die neuen Gegebenheiten bereits vor der ersten Bauphase angepasst wurden. Die eingegangene Vergabebeschwerde begründe sich in der Nichtberücksichtigung des preislich günstigsten Angebotes. Da der unterlegene Bieter verschiedene Positi- onen, insbesondere im Bereich der Bauablaufplanungen, nicht oder nicht ausrei- chend aufgeführt hatte, musste er aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen wer- den. Bei dem von Ratsmitglied Kron angesprochenen Zuständigkeitswechsel zwischen einzelnen Fachämtern hinsichtlich Bearbeitung, Durchführung und Abwicklung des allgemeinen Vergabewesens gehe es um eine verwaltungsinterne Regelung, die aufgrund der klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten als Einzige dem Bedarf an optimierten Projektmanagementstrukturen gerecht werden könne. Gerade bei einem Projekt in dieser Größenordnung müsse die Verantwortung an einer Stelle zusam- mengeführt werden. Sobald das Nachtragsgeschäft direkt auf der Baustelle bearbei- tet werden könne, erhoffe sie sich davon zudem ein zeitlich optimiertes Verfahren und somit eine deutliche Effizienzsteigerung. Die Verwaltung nimmt ergänzend zu den Fragen von Ratsmitglied Kron Stellung und gibt zu Protokoll, dass es in diesem Verfahren ca. 450 Bieterfragen gegeben habe. Die meisten dieser Fragen hatten keinen technischen Inhalt und bezogen sich auf Modalitäten hinsichtlich des Vergabeverfahrens. Sofern weitere Erläuterungen not- wendig wurden, sei dies allen Bietern im Rahmen von fünf Nachsendungen zur Ver- fügung gestellt worden. Inhaltlich wurde bei diesen Nachsendungen an der Baumaß- nahme nichts geändert, sondern an einzelnen Positionen präzisiert was von den Bie- tern als Leistung gefordert werde. Der Ausschussvorsitzende bittet die Fragen von Ratsmitglied Kron zur Niederschrift zu nehmen, damit die Verwaltung noch im Detail bis zur Ratssitzung schriftlich ant- worten könne. Er erinnert an die Bemühungen des Finanzausschusses in der Vergangenheit um eine Festlegung, in welchen Bauphasen überhaupt ein Risikozuschlag Sinn mache, beziehungsweise zugelassen werden könne. Die Hinzunahme eines Risikozuschlags könne gegebenenfalls auch Fehlanreize schaffen, welche so weit wie möglich ver- mieden werden sollten. Hinsichtlich der vorliegenden Sanierung werde ein Risikozu- schlag in Höhe von 15% zu einem Zeitpunkt berücksichtigt, in dem schon submittier- te Ergebnisse vorliegen. Das Risiko, dass diese öffentlich zugängliche Information zu einer tatsächlichen Kostensteigerung in Höhe von mindestens 15 % führe sei sehr hoch, da der Anbieter nun seine „Marge“ kenne. Es sollte das Ziel sein, dass die Schärfe der Kalkulation zunehme, je weiter in den Planungsphasen vorangeschritten werde. Der Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes Herr Hemsing nimmt Bezug auf die Personalplanungen und angesprochenen Stellenzusetzungen. Seines Erachtens hät- te die Projektgruppe „Brücken“ stärker in dieses Bauprojekt mit eingebunden werden können. Diese Gruppe sei extra für solche Zwecke mit 17 Stellen eingerichtet worden und aktuell mit ca. 15 Stellen fast vollständig besetzt. Das Rechnungsprüfungsamt kritisiere weniger den Einsatz externen Personals, sondern vielmehr die Tatsache, dass strategische Positionen nicht mit städtischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt werden. Die Projektsteuerung extern zu vergeben sei prinzipiell üblich, aber die externe Vergabe der gesamten Bauüberwachung halte er für suboptimal. Da die Planprüfung sowie die Freigabe in der Folge wieder von städtischen Kräften über- nommen werde, führe dies gegebenenfalls zu weiteren Komplikationen. Hinsichtlich des Risikokostenzuschlags gebe es aus der Vergangenheit eine Eini- gung mit dem Finanzausschuss , dass dieser in Höhe von ca. 10% nach Abschluss der Leistungsphase 3 möglich sei. In Einzelfällen sie dies jedoch auch später mög- lich. Er gehe davon aus, dass in der vorliegenden Planung noch ein Risiko bestehe, da es sich bei dieser Sanierung um ein einmaliges Projekt handele, womit in dieser Form keine Erfahrungswerte bestehen. Ratsmitglied Detjen stellt fest, dass es ein Delta zwischen den unterschiedlichen In- formationen zu der Kostenentwicklung dieses Sanierungsprojekts gebe. Aus der Mit- teilung 1480/2017 (Kostensteigerung bei Großprojekten) gehen Kosten in Höhe von 101 Mio. Euro zum Stand der Leistungsphase 3 hervor. Gemäß der Anlage 3 könne es bei der Kostenprognose ab Leistungsphase 6 weiterhin zu +/- 10% Kostenan- schlag kommen. Selbst wenn dies zu einer Kostensteigerung von 10 % geführt habe, erschließe sich ihm nicht die dargelegte Kostenexplosion aus der vorliegenden Be- schlussvorlage, welche Gesamtkosten in Höhe von 188,14 Mio. Euro darstelle. Aus diesem Grund bittet er um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung sowie Prä- zisierung der Kostenentwicklung bis zur Ratssitzung. Frau Beigeordnete Blome nimmt noch einmal Stellung zu der externen Besetzung der Bauüberwachung und betont, dass es eine städtische Bauoberleitung mit drei Personen gebe, welche hierarchisch über der externe Bauüberwachung organisiert sei. Bei einem Bauvorhaben dieser Größe sei es durchaus üblich externe Bauüber- wacher einzusetzen. Die Verwaltung ergänzt, dass im Vorjahr mit Stand 28.06.2016 die Planung nach En- de der Leistungsphase 3 dem Finanzausschuss vorgelegt worden sei. Die Aus- schreibung sei in der Folge verwaltungsintern weiter bearbeitet worden und mit Ab- schluss der Leistungsphase 6 an den Markt gebracht worden. Dafür sei die Verwal- tung allerdings nicht mehr vorab an den Finanzausschuss mit einer Darstellung der Kostenentwicklung herangetreten. In diesem Zuge sei parallel zur Ausschreibung ein bepreistes Leistungsverzeichnis erstellt worden. Die Preise hätten im Frühjahr 2017 vorgelegen, sodass es mit Sub- mission zu einer Überschneidung von wenigen Wochen gekommen sei. Dies hätte dann in der Folge zusammengefasst werden können, um die Kostenentwicklung transparent vorlegen zu können. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet nochmals um schriftliche Beantwortung aller formulierten Fragen bis zur Ratssitzung. Ratsmitglied Detjen bittet um Verweis der Beschlussvorlage ohne Votum in die Rats- sitzung. Der Finanzausschuss hat dagegen keine Einwände. Beschluss: Ohne Votum in die Ratssitzung verwiesen Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Stellungnahme 14 zu externen Beauftragungen bei der Grunderneuerung Mülheimer Brücke
2316 Zeichen
I 14 143/2 RPA- Nr: 2017/0828, 2017/0829, 2017/0830, 2017/0831 ^4’.07.2017 Hr. Vieten @ 28502 Stadt Köln Stadt Köln M J Dez. VIII 10. Juu 2017 oa Juli 2017 , .Eingang 6 3// ^ Z A Am t für Brücken, Tunnel und SUdtßahnbau " Generalinstandsetzung Mülheimer Brüc Stellungnahme zu den Bedarfsprüfunge Veranschlagte Kosten: Anerkannte Kosten: 5,70 Mio. € (netto), rd. 6,78 Mio. € (brutto) 0,50 Mio. € (netto), rd. 0,60 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Frau Blome, mit Schreiben vom 22.06.2017 bitten Sie um Stellungnahme zur geplanten externen Vergabe der örtlichen Bauüberwachung, der Projektsteuerung, dem Planmanage ment und der Öffentlichkeitsarbeit. Der Bedarf zur externen Vergabe der Öffentlichkeitsarbeit kann von mir bestätigt werden. Die Bedarfe örtliche Bauüberwachung, Projektsteuerung und Planmanagement kann ich derzeit nicht nachvollziehen. Die Gründe hierfür möchte ich nachfolgend erläu tern. Bereits in 2010 wurde durch 69 eine Bedarfsprüfung zur externen Vergabe der örtli chen Bauüberwachung vorgelegt. Auf Basis der damaligen Kostenschätzung i. H. v. rd. 28,5 Mio. € (netto) wurden voraussichtliche Honorarkosten von rd. 1,00 Mio. € ermittelt. Um diese Aufgabe zu übernehmen, hat das Rechnungsprüfungsamt damals die Anstellung qualifizierten Personals empfohlen. Infolgedessen wurden zwei Voll zeitstellen bei 69 eingerichtet. Zwischenzeitlich sind im Stellenplan der Projektgruppe Sanierung Rheinbrücken siebzehn Stellen aufgeführt. Hiervon sind m. W. vierzehn Stellen (einschl. Leitung) besetzt. Dass durch Erhöhung der Projektkosten auf aktuell rd. 110 Mio. € (netto) ein Mehr aufwand ausgelöst wird, ist unstrittig. Dennoch kann ich keinen linearen Zusammen hang zwischen gestiegenen Projektkosten und erforderlichen Personalmehraufwand erkennen. 1/2 Im Fall des zur externen Vergabe vorgeschlagenen Planmanagements wird zudem eine zusätzliche Schnittstelle generiert, da die Planprüfung- und Verwaltung durch einen Externen vorgenommen wird, nicht aber die Planfreigabe. Für alle zur externen Vergabe vorgesehenen Leistungen ist die Projektgruppe, nach meinen Kenntnisstand, fachlich gut aufgestellt. Um den gestiegenen Arbeitsaufwand zu begegnen, schlage ich deshalb die Auslagerung des Massengeschäftes, wie Stahlabnahmen, Aufmaße, etc. vor. Mit freundlichen Grüßen 2/2
Anlage 1 - Projektorganisation_Mülheimer_Brücke
5641 Zeichen
Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke Bauherrenseitige Projektorganisation Stand 16.06.2017 Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen Vorgezogene Maßnahmen ÜbergeordnetesGleisbau / Betriebstechnik Bauoberleitung/-überwachung KVB •G l e i s b a u •F a h r l e i t u n g e n •B a h n s t r o m •S i g n a l a n l a g e n •K a b e l a r b e i t e n Bauüberwachung N.N. (Leitung) BÜ1 – Deichbrücke 2 x N.N. BÜ2 – Flut-/Strombrücke 3-4 x N.N. BÜ3 – Rampe 3-4 x N.N. Fach-BÜ LZA Amt 66 2 x N.N. Kampfmitteluntersuchung BOL Amt 69/1 koordiniert Leitungsverlegung BOL/BÜ durch Rheinenergie Aufsicht durch BOL Amt 69/1 Planmanagement Planprüfung/-verwaltung 2 x N.N. Bauzeitliche Verkehrsführung N.N. Externe Beratung •S i G e K o •J u r i i s t i s c h e B e r a t u n g •P r ü f s t a t i k e r •B a u g r u n d g u t a c h t e r •Ö k o l o g i s c h e B a u b e g l e i t u n g •e t c . Bauoberleitung 3 x N.N. Projektleitung N.N. Öffentlichkeitsarbeit N.N. + ggf. externe Dienstleistung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) Herr Neweling Abteilung Projektgruppe Sanierung Rheinbrücken (69/1) Herr Buric Abschätzung benötigte Personalkapazitäten Projektassistenz N.N. Baubegleitende Vermessung Amt 23 2 x N.N. Amt 69: 9 Pers. Amt 66: 2 Pers. Amt 23: 2 Pers. Extern: 12-14 Pers. Legende Amt 69 Andere Ämter, KVB Extern Projektsteuerung (Kosten- /Termincontrolling) N.N. Nachtrags-/Vergabemanagement N.N. Zuwendungen/Rechnungen N.N. Anlage 1 •E i n g a b e Z u w e n d u n g s b e s c h e i d •Z u w e i s u n g A u f t r ä g e / R e c h n u n g e n •M i t t e l a b r u f e / Verwendungsnachweis •E i n b u c h e n d e r R e c h n u n g e n •G g f . P l a u s i b i l i t ä t s p r ü f u n g d e r Rechnungsprüfung der BÜ Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke Bauherrenseitiges Leistungsportfolio Stand 12.06.2017 Öffentlichkeitsarbeit Bauoberleitung BauüberwachungProjektleitung •V e r t r i t t d a s P r o j e k t e s g e g e n ü b e r Abteilungsleitung (Berichtswesen) •V e r t r i t t d a s P r o j e k t g e g e n ü b e r d e r Öffentlichkeit •V e r t r a g s r e c h t l i c h e r V e r t r e t e r d e r Stadt gegenüber Firmen und Büros (Befugnisse?) •P e r s o n a l f ü h r u n g / - d i s p o s i t i o n •F ü h r e n d e r B a u o b e r l e i t u n g •T e i l n a h m e / F ü h r e n a n b z w . d e r wesentlichen Besprechungen (abh. von Besprechungsstruktur) •F ü h r e n v e r t r a g s r e c h t l i c h e r Abstimmungen •T r e f f e n d e r w e s e n t l i c h e n q u a l i t ä t s - , kosten- und terminrelevanter Entscheidungen •A u f s i c h t ü b e r d i e Öffentlichkeitsarbeit •B e t r e i b e n d e s I n f o - C o n t a i n e r s •E r s t e l l e n v o n F l y e r n ( b s p w . f ü r a l l g . Projektinformationen, Umleitungen etc.) •P f l e g e n d e r I n t e r n e t s e i t e •A n s p r e c h p a r t n e r f ü r B ü r g e r v o r O r t •B e a n t w o r t u n g s c h r i f t l i c h e r Bürgeranfragen •D u r c h f ü h r e n v o n ( I n f o - ) Veranstaltungen / Aktionen •P r e s s e m i t t e i l u n g e n •„ P r e s s e s p r e c h e r “ d e s P r o j e k t e s •I n f o r m a t i o n d e r Bürger/Öffentlichkeit zu Auswirkungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Umleitungen, Parkplätze •Ü b e r g e o r d n e t e Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e •P l a n f r e i g a b e •F ü h r e n d e r B a u b e s p r e c h u n g e n •I n f o r m a t i o n / A b s t i m m u n g m i t d e r Projektleitung •A u f s i c h t ü b e r d a s C o n t r o l l i n g u n d das Planmanagement •K o o r d i n i e r u n g , A n l e i t u n g , Steuerung der Bauüberwachung •K o o r d i n i e r u n g d e r e x t e r n e n B ü r o s , Sachverständige, SiGeKo etc. •T e r m i n - u n d K o s t e n s t e u e r u n g •M a h n - u n d V e r z u g s w e s e n •B e a n t w o r t u n g v o n B e h i n d e r u n g s - /Bedenken-/Mehrkostenanzeigen •F ü h r e n v o n Nachtragsverhandlungen •D u r c h f ü h r e n v o n A b n a h m e n •Ü b e r w a c h e n , K o o r d i n i e r u n g u n d Steuerung der ausführenden Firmen •Q u a l i t ä t s ü b e r w a c h u n g •F ü h r e n B a u t a g e b u c h •M i t w i r k u n g b e i m A u f m a ß •R e c h n u n g s p r ü f u n g •M i t w i r k u n g b e i d e r Nachtragsprüfung •M i t w i r k u n g b e i d e r B e a n t w o r t u n g von Behinderungs-/Bedenken- /Mehrkostenanzeigen •T e r m i n k o n t r o l l e v o r O r t •M i t w i r k u n g b e i d e r A b n a h m e •Ü b e r w a c h u n g d e r Mängelbeseitigung •B e r i c h t e r s t a t t u n g a n d i e Bauoberleitung und das Controlling Projektsteuerung (Kosten-/Termincontrolling) Zuwendungen/Rechnungen Bauzeitliche VerkehrsführungPlanmanagement •P l a n p r ü f u n g d e s A N - B a u •P l a n v e r f o l g u n g , - v e r t e i l u n g , - v e r w a l t u n g •E i n r i c h t e n d e r K o s t e n k o n t r o l l e •D e c k u n g s b e s t ä t i g u n g e n •K o s t e n p r o g n o s e n •T e r m i n p l a n u n g d e s A G •L a u f e n d e T e r m i n k o n t r o l l e •E r a r b e i t e n v o n S z e n a r i e n •B e r i c h t s w e s e n •P r ü f u n g / A b s t i m m u n g Verkehrsführungs- und Verkehrssicherungspläne der Firmen •A b s t i m m u n g e n m i t Genehmigungsstelle •S t i c h p r o b e n a r t i g e Ü b e r w a c h u n g Verkehrsführung/-sicherung Nachtrags- /Vergabemanagement •N a c h t r a g s p r ü f u n g •D u r c h f ü h r e n v o n V e r g a b e n •P r ü f u n g H o n o r a r r e c h n u n g e n Anlage 1
Anlage 4 - Stellungnahme zu Fragen des Finanzausschusses
7033 Zeichen
Anlage 4 zu Vorlage-Nr. 2041/2017/1 Stellungnahme der Fachdienststelle zu den Fragen des Finanzausschusses in der Sitzung vom 25.09.2017 In der Sitzung des Finanzausschusses am 25.09.2017, TOP 6.1, sind an die Verwal- tung mehrere Fragen zu o. g. Beschlussvorlage gestellt worden. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wie viele Bieterfragen gab es im Laufe des Vergabeverfahrens? Die Ausschreibungsunterlagen setzten sich zusammen aus rund 700 Seiten Vorbemerkungen, 1600 Seiten Leistungspositionen, 700 Zeichnungen, 168 Anlagen sowie 1200 Bestandszeichnungen. Zu diesen Unterlagen wurden im Rahmen der knapp sechsmonatigen Kalkulationsphase insgesamt 470 Fragen gestellt. Inhaltlich sind diese in drei große Blöcke aufzuteilen: Fragen in vergaberechtlicher Sicht Fragen mit technischem Inhalt Allgemeine Verständnisfragen Dabei wurde u. a. eine Vielzahl von Fragen formuliert, deren Antworten für die Leistungsbeschreibung Präzisierungen, Aufklärungen und Erläuterungen bzw. Ergänzungen bedeuteten. Aufgrund der verwaltungsinternen Bearbeitungs- dauer, gemessen vom Eingang einer Bieterfrage bis hin zur Veröffentlichung der Antwort, kam es jedoch auch zu häufigen Wiederholungen bzw. ähnlichen Fragestellungen seitens der Bieter. 2. Musste das Leistungsverzeichnis darauf hin angepasst werden, wenn ja, wie oft und in welchem Umfang? Die Leistungsbeschreibung, bestehend aus den in der Antwort zu Frage 1 be- nannten Dokumenten, wurde aufgrund der gestellten Bieterfragen dann er- gänzt, präzisiert oder, sofern erforderlich, auch klargestellt, wenn dies für das Verständnis bzw. für die Ermittlung der Angebotspreise erforderlich war. Die überarbeiteten Unterlagen wurden den Bietern in Form von fünf Nachsen- dungen übermittelt. Der Umfang war hierbei unterschiedlich, da jeweils auch auf eine unterschied- liche Anzahl von Fragen Bezug genommen werden musste. Um eine best- mögliche Transparenz der vorgenommenen Änderungen in der Leistungsbe- schreibung jedoch zu gewährleisten, wurden neben den separat formulierten Ergänzungen und Präzisierungen jeweils das aktualisierte Gesamtleistungs- verzeichnis und/oder die fortgeschriebene Gesamtbaubeschreibung den Bie- tern mit zur Verfügung gestellt; insofern kann man von einem großen Umfang sprechen. 3. Gab es unterschiedliche Einschätzungen bezüglich der Tauglichkeit der eingereichten Urkalkulationen der verbleibenden Bieter innerhalb der Verwaltung, wenn ja, wie ist die Verwaltung damit umgegangen? In den bauherrnseitigen Anforderungen an die Angebote sind seitens der Ver- waltung Anforderungen an die Urkalkulation für alle Bieter formuliert worden. Im Rahmen der vergaberechtlichen und formellen Prüfung aller Angebote wurden diese Randbedingungen überprüft und, sofern erforderlich, bei dies- Anlage 4 zu Vorlage-Nr. 2041/2017/1 bezüglichen Unklarheiten aufgeklärt. Dabei gab und gibt es im Verhältnis zu den Bietern und potentiellen Auftragnehmern immer nur eine einheitliche Ver- waltungsmeinung; um eine Wettbewerbsverzerrung auszuschließen, sind und werden die Angebote aller Bieter gleichbehandelt. 4. Ratsmitglied Herr Detjen bittet die Verwaltung um schriftliche Stellung- nahme und Präzisierung der Kostenentwicklung u. a. auch in Bezug zur Vorlage 1480/2017. Im Zuge der Planungsleistungen zu der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke und mit Abschluss der Entwurfsphase wurden die politischen Gremien von der Verwaltung um Erteilung eines Baubeschlusses und somit um die Le- gitimation zur Ausschreibung gebeten. Die hierfür am 28.06.2016 dem Rat vorgelegte Beschlussvorlage 1105/2016 schloss mit Entwurfskosten in Höhe von 91,1 Mio. € (brutto), bestehend aus 85,4 Mio. € Baukosten und 5,7 Mio. € Rekultivierungskosten, ab. Die Differenz zu den genehmigten Gesamtprojekt- kosten in Höhe von rund 10,0 Mio. € (brutto) ergab sich dabei aus Kosten für planerische Leistungen sowie Leistungen für Beraten und Service. Die sich anschließende Detaillierung des Bauvorhabens und Aufstellung der Vergabeunterlagen war unter anderem auch geprägt von der Optimierung von Bauabläufen und Bauphasen, die z. B. eine von der Wasserstraße „Rhein“ unabhängigere Baudurchführung gewährleisten und so auch witterungsbe- dingte Unabwägbarkeiten weitestgehend ausschließen. Auch mussten Hin- weise und Auflagen der zwischenzeitlich eingeschalteten Prüfingenieure pla- nerisch erfasst und in die Unterlagen eingearbeitet werden. Ferner kommen beispielsweise aber auch, bedingt durch die abschließenden Bodenanalysen, ein Mehr an Massen hinzu oder aufgrund weiterer Schad- stoffbetrachtungen an den Bauwerken aufwendigere Entsorgungsverfahren, um den gesetzlichen Regelungen zu genügen. Mit Fertigstellung der Vergabeunterlagen und enger Abstimmung mit dem städtischen Vergabeamt wurde die Ausschreibung Ende Januar 2017 veröf- fentlicht. Unmittelbar hieran anschließend forderte die Verwaltung die mit den Planungsleistungen beauftragte Ingenieurgemeinschaft auf, auf Grundlage des nun vorliegenden Leistungsverzeichnisses die Kosten für die Baumaß- nahme fortzuschreiben. Der sogenannte Kostenanschlag wurde der Fach- dienststelle mit Datum vom 28.04.2017 abschließend zur Verfügung gestellt und weist Baukosten in Höhe 114,7 Mio. € (brutto) aus. Damit liegt diese Er- mittlung der Kosten rd. 34 % über den in der Beschlussfassung aus 2016 Ge- nehmigten. Dass diese Differenz auch über der üblichen Abweichung zwi- schen Entwurf und Ausschreibung von +- 20 % liegt, ist, neben dem bereits hier und in der Beschlussbegründung Erläutertem natürlich auch der Außer- gewöhnlichkeit und hohen Komplexität dieses Bauvorhabens geschuldet. Die fünf Wochen nach Vorliegen des Kostenanschlags submittierten Angebote der bietenden Bauunternehmungen ergeben zwar eine weitere Erhöhung von rd. 15 – 20 % der Baukosten, aufgrund der aktuellen Marktsituation liegt dies jedoch absolut im vertretbaren Rahmen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zwi- schen dem Vorliegen des Kostenanschlags und der Submission der Angebote wollte die Verwaltung bewusst nur einmal die Kostenentwicklung den politi- schen Gremien vorstellen. Aus vorstehender Chronologie wird zudem deut- lich, dass die in der Vorlage 1480/2017 angezeigten Kosten zum Zeitpunkt der Anlage 4 zu Vorlage-Nr. 2041/2017/1 Anfrage AN/0514/2017 am 24.03.2017 auch noch die aktuellen Werte der Maßnahme waren. Der 15%ige Risikozuschlag ist lediglich als eine ggf. erforderliche Option zu sehen. Er unterscheidet sich argumentativ nicht von der Beschlussvorlage 1105/2016 und wurde vom Rechnungsprüfungsamt auch als sinnvoll erachtet. Denn das Bauen im Bestand birgt auch trotz Vorliegen einer detaillierten Aus- schreibung, wie in diesem Fall, Risiken. Die Differenzen im Bereich „Planen, Beraten, Service“ in Höhe von rd. 9,2 Mio. € ergeben sich weniger durch die zusätzlichen, auch baubegleitenden Gutachten und Analysen, sondern in ers- ter Linie durch die zusätzlich erforderlichen externen Personaldienstleistun- gen.
Beschlussvorlage Rat
22474 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/693/1
Vorlagen-Nummer
2041/2017/1
Freigabedatum
18.09.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Mitteilung über eine Kostenerhöhung
gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das
Haushaltsjahr 2017 bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer
Brücke
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat nimmt gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO und § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt
Köln die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Gesamtinstandsetzung der
Mülheimer Brücke“ in Höhe von 71,83 Mio. € auf neu 188,14 Mio. € zur Kenntnis.
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15 % (24,54 Mio. €) der Bruttogesamtkos-
ten der Maßnahme. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget
(163,6 Mio. Euro) ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Etwaige Risiken, die
sich aus dem Baugeschehen heraus ergeben, werden entsprechend der Beschlussfassung
zur Vorlage 1105/2016 somit nach wie vor mit einem max. Risikozuschlag in Höhe von 15%
der Bruttogesamtprojektkosten der Maßnahme angesetzt. Die Verwaltung darf über den Risi-
kozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mittei-
lung in den politischen Gremien verfügen.
Die Kosten für Rekultivierung und Wiederherstellung werden entsprechend dem Beschluss zur
Vorlage 1105/2016 unverändert mit 5,71 Mio. € beziffert. Die Kosten für die Planung, Beratung
und Serviceleistungen werden mit 12,50 Mio. € bewertet. Dies entspricht einer Summe von
18,21 Mio. € und schließt dabei weitere planerische Bedarfe, auch im Zuge der Bauausfüh-
rung, mit ein.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Hauptbauleistungen an den Bieter mit
dem wirtschaftlichsten Angebot und genehmigt hierfür Gesamtbaukosten in Höhe von maximal
138,62 Mio. €.
3. Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung das Projekt der „Gesamtinstandsetzung der Mülhei-
mer Brücke“ in Form der in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellten Projektstruktur
durchführt. Gleichzeitig richtet die Verwaltung wegen der stadtweiten Bedeutung der Maß-
nahme unter der Federführung des Dezernates für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ein
Lenkungsgremium ein, das mit entscheidungsbefugten Personen der mitwirkenden Dezerna-
te/Fachämter besetzt ist und die kosten- und termintreue Umsetzung des Projektes unter-
stützt.
4. Der Rat stimmt weiterhin zu, dass dem federführenden Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau – abweichend von der Kölner Vergabeordnung – für die Durchführung der Baumaß-
nahme die Kompetenzen der vollumfänglichen Nachtragsbearbeitung (einschl. Verhandlung)
Finanzausschuss 25.09.2017
Rat 28.09.2017
2
sowie der verantwortlichen Durchführung von noch nicht vor der Beschlussfassung eingeleite-
ten Vergabeverfahren nach VOB, VOL bzw. VgV unter Beachtung der einschlägigen stadtin-
ternen Compliance-Vorgaben und Zuständigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes übertragen
werden.
5. Der Rat erkennt aufgrund mangelnder Personalressourcen und zur Sicherstellung der bau-
herrnseitigen Aufgaben, den Bedarf für die externe Bereitstellung von Leistungen für die tech-
nische Bauüberwachung, Planmanagement, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Hö-
he von 6,78 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung die zuvor genannten Leistungen
an fachkundige und leistungsfähige externe Anbieter zu vergeben.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 163,6 Mio.€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja max 55,0 Mio. €
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 3,27 Mio. €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten max. 1,1 Mio. €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 (Vorlagen-Nr.1105/2016) die Verwaltung beauftragt, die
Vergabe und Baudurchführung der Maßnahme zu veranlassen.
Entwicklung Baukosten:
Im Rahmen der Baubeschlusseinholung im Juni 2016 wurde der Verwaltung ein Budget für die Bau-
maßnahme in Höhe von 91,07 Mio. € genehmigt. Hierin sind Kosten enthalten, die für die Rekultivie-
rung und Wiederherstellung sämtlicher Grünanlagen und der Einrichtungen für Kinder und Jugend
(Spielplätze) erforderlich sind. Diese Leistungen werden über separate Verträge abgewickelt und sind
schon wegen der Art der Gewerke nicht Bestandteil der Ausschreibung für die Gesamtinstandset-
zung. Für die Baumaßnahme stehen somit effektiv 85,38 Mio. € zur Verfügung.
Für eine Vergleichbarkeit der erwarteten Angebote und zur Dokumentation der Kostenentwicklung für
das Projekt hat die beauftragte Ingenieurgemeinschaft eine Fortschreibung der Kosten als Kostenan-
schlag auf Grundlage der Leistungsbeschreibung erarbeitet. Diese weist mit einer Summe für die
Hauptbauleistungen von 114,69 Mio. € eine deutliche Erhöhung der zu erwartenden Baukosten aus,
die nachstehend benannt und erläutert wird:
Die vertiefte Entwurfsplanung ergab, neben den bis hierin noch nicht erfassten und monetär
bewerteten Leistungen, auch wesentliche Änderungen in den angedachten Bauabläufen so-
wie in der Menge der zu verarbeitenden Massen.
Dadurch erhöhen sich die bisher veranschlagten Kosten sowohl der Baustelleneinrichtung –
nebst sicherheits- und umwelttechnischer Belange – (3,01 Mio. €), der technischen Bearbei-
tung der bauausführenden Firma (2,17 Mio. €), der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzver-
kehrs (0,29 Mio. €), der Straßenumbaumaßnahmen an den Knotenpunkten Boltensternstraße
4
und Wiener Platz (0,69 Mio. €) als auch der Verkehrsführungen (0,61 Mio. €).
In der Summe sind dies Erhöhungen von rd. 6,77 Mio. €, die den bisher beschlossenen Kos-
ten hinzuzurechnen sind.
Im Bauwerksbereich „Flutbrücke“, hier im Speziellen bei der Thematik der zukünftigen Ent-
wässerung, konnte eine technische Optimierung, wie auch für die „Strombrücke“, durchgeführt
werden. Hintergrund ist die sich bereits durch die RheinEnergie im Rückbau befindliche
Gashochdruckleitung. Hierdurch wird eine technisch einwandfreie Ausbildung von zwei Ent-
wässerungssträngen ermöglicht, die im Ergebnis zu einer geringeren Schadensanfälligkeit
bzw. Wartungsintensität führt.
Neben den sich für diesen Bauwerksbereich außerdem herausgestellten Mehrmengen an
Stahl für die Tragkonstruktion ergeben sich dadurch erforderliche Mehraufwendungen in Höhe
von rd. 0,77 Mio. €, die den bisher beschlossenen Kosten hinzuzurechnen sind.
Für den Bereich der „rechtsrheinischen Rampe“ ergeben sich u. a. deutliche Änderungen hin-
sichtlich der Gründungstiefen und damit einhergehend Mehrlängen und -mengen bei Bohr-
pfahlgründungen, Betonstahl oder auch zugehörigen Verrohrungen. Auch wurden in Abstim-
mung mit den zwischenzeitlich eingeschalteten, unabhängigen Sachverständigen (Prüfingeni-
eure) sämtliche Bauhilfskonstruktionen, Ertüchtigungen, Gerüste und Hilfsunterstützungen
nebst hochkomplexem Monitoring für die Abbruchzustände ausschreibungsreif aufgearbeitet
und neu bewertet.
Für diesen Bauwerksbereich werden die hieraus resultierenden Kosten auf rd. 11,28 Mio. €
beziffert, die den bisher beschlossenen Kosten hinzuzurechnen sind.
Eine weitere wesentliche Änderung, die maßgeblich auch zu einer Risikominimierung hinsicht-
lich der veranschlagten Bauzeit beigetragen hat, ist ein optimiertes Gerüstkonzept für die Ar-
beiten an der Strombrücke.
Die dem Entwurf noch zugrunde liegende Variante, Arbeiten an der Unterseite der Strombrü-
cke über Pontonlösungen auf dem Rhein durchzuführen, wurde gänzlich verworfen. Hinter-
grund ist die Vorgabe des Wasser- und Schifffahrtsamtes, auf dem Rhein einen sicheren Ver-
kehr aufrecht zu erhalten, was zwangsläufig dazu führt, bei allen für die Schifffahrt schwieri-
gen Sichtverhältnissen, die Pontons aus dem Rhein zu entfernen. Diesem nicht kalkulierbaren
Wetterrisiko und damit dem Risiko, die Bauzeit über einen sehr langen Zeitraum über die an-
visierte Fertigstellung hinaus zu verlängern, wird mit einer Kompletteinrüstung der Unterseite
der Strombrücke begegnet.
Dies wiederum erfordert die Formulierung von neuen Randbedingungen sowohl für die Belas-
tungsschemata der Strombrücke während der Maßnahme, als auch für die technischen Abläu-
fe und Bauphasen an dem Objekt.
Die sich hieraus ergebenden Kosten werden mit rd. 6,09 Mio. € beziffert und den bisherigen
Kosten ebenfalls hinzu gerechnet.
Letztlich muss den nachhaltig geänderten Randbedingungen, wie Bauabläufen oder optimier-
ten Gerüstkonzepten, bei Beibehaltung der vorgegebenen Zeitfenster insofern Rechnung ge-
tragen werden, als dass die Durchführung der Arbeiten zeitlich nun auch einer anderen Tak-
tung unterliegt. Somit muss eine höhere Arbeitsleistung in gleicher Zeit abgewickelt werden,
was Personalmehreinsätze seitens der bauausführenden Firma erfordert und sich in einer Er-
höhung der Kosten von rd. 4,40 Mio. € widerspiegelt.
Bei Aufsummierung aller vorstehenden, maßgeblichen Erhöhungen, ergibt sich somit eine Dif-
ferenz zu den bisher veranschlagten und kommunizierten Kosten von 29,31 Mio. €. Die sich
hierdurch ergebende und für den objektiven Vergleich der Angebote der bietenden Baufirmen
heranzuziehende Verwaltungskalkulation schließt somit ab in einer Höhe von 85,38 Mio. €
zzgl. 29,31 Mio. € = 114,69 Mio. €.
Seit dem 02.06.2017 liegen Angebote von bietenden Bauunternehmungen vor.
Die in erster Linie in Betracht kommenden Angebote liegen nach erster rechnerischer Überprüfung in
5
einem Kostenrahmen von mindestens 131,2 Mio. € bis maximal 138,6 Mio. €. Die Angebote liegen
somit rd. 14 Prozent bis 20 Prozent über dem Kostenanschlag der Verwaltung, was der aktuell sehr
guten Auftragslage der Bauwirtschaft zugerechnet werden kann.
Bauherrenseitige Projektorganisation:
Im Rahmen der anstehenden Generalsanierung ist es zwingend erforderlich, entsprechende Projekt-
managementstrukturen zu installieren, die die Voraussetzungen dafür schaffen, das Projekt termin-
und kostentreu abwickeln zu können. Die Projektstruktur soll eine klare Definition von Verantwortlich-
keiten und Kompetenzen, sowie eine offene und transparente Kommunikation durch ein starkes Pro-
jektmarketing, ermöglichen.
Zum Aufbau einer solchen bauherrenseitigen Projektorganisation wurde die Verwaltung in den ver-
gangenen Monaten von einer externen Beratung begleitet, um die bauherrenseitig erforderlichen
Leistungen benennen und diese personell wie monetär quantifizieren zu können.
Das Ergebnis dieses Erarbeitungsprozesses lässt sich der beigefügten Anlage entnehmen. Es zeigt
einen ganzheitlichen und strukturierten Projektaufbau, mit dem die Herausforderungen einer solch
komplexen Generalsanierung bewältigt werden können. Gemäß diesem Projektaufbaukonzept sind
für die Maßnahmen an der Mülheimer Brücke rund 23 Personen von Nöten.
In der Projektgruppe „Sanierung Rheinbrücken“ sind zurzeit 14 Personen (inkl. Leitung) beschäftigt,
die neben der Sanierung der Mülheimer Brücke auch die Bauwerksunterhaltung sowie zukünftige
Gesamtinstandsetzungen der übrigen städtischen Rheinbrücken und alle damit verbundenen Leis-
tungen, wie Planung, Vergabe und, Abwicklung sämtlicher baulicher Maßnahmen im Zuge dessen,
wahrnehmen. Es wird deutlich, dass die Anforderungen aus der Generalsanierung der Mülheimer
Brücke mit dem vorhandenen Personalstamm weder für das Projekt allein, noch in Zusammenhang
mit den vorgenannten, weiteren Aufgabenbereichen, erfüllbar sind. Insofern ergibt sich die Notwen-
digkeit von zusätzlichem Personal, das befristet für die Dauer des Projekts von fachkundigen exter-
nen Ingenieurbüros eingekauft werden soll. Die entstehenden Sachaufwendungen für die externe
Bauüberwachung, das externe Planmanagement sowie die externe Unterstützung im Bereich Pro-
jektmarketing werden nach entsprechender Honorarberechnung auf Grundlage der anrechenbaren
Kosten der Baumaßnahme mit rd. 6,79 Mio. € beziffert.
Im Ergebnis wird interner Sachverstand mit dem gezielten Zukauf externen Know-hows auf der Pla-
nerseite verstärkt und beides in einer geeigneten Projektstruktur miteinander verknüpft. Mit dieser
personellen wie organisatorischen Projektstruktur wird die Verwaltung als sachkundiger und leis-
tungsfähiger Bauherr agieren und dem Auftragnehmer auf Augenhöhe begegnen können.
Lenkungsgremium:
Neben der zuvor beschriebenen notwendigen Projektstruktur bedarf das Projekt „Gesamtinstandset-
zung Mülheimer Brücke“ auch während der Bauausführung einer Vielzahl von Abstimmungen und
dezernatsübergreifenden Entscheidungen.
Für den reibungslosen Ablauf wird daher ein durch das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruk-
tur einberufenes und unter dessen Federführung agierendes Lenkungsgremium installiert. Von den
am Gesamtprojekt beteiligten Dezernaten bzw. Fachämtern sowie den Partnern des Konzerns „Stadt
Köln“ werden Personen benannt, die im Projekt „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ als
Multiplikator bzw. Entscheidungsträger fungieren. Die entsendenden Stellen verpflichten sich dabei,
die Personen mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen auszustatten.
Nur so können Entscheidungen umgehend getroffen werden, um somit negative verkehrliche, wie
zeitliche aber auch kostenmäßige Folgewirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Nachtrags- und Vergabemanagement:
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde als eines der zentralen Reformprojekte die „Neugestaltung
des Vergabeprozesses“ initiiert. In der Lenkungsgruppe wurde die Idee entwickelt, die im Reformpro-
jekt entwickelten Prozessverbesserungen in ausgewählten Pilotprojekten in der Praxis zu überprüfen
6
und somit auf Basis einer “Experimentierklausel“ von der Kölner Vergabeordnung bzw. weiteren ver-
gabeprozessrelevanten Regelungen abweichen zu dürfen.
Die Großbaumaßnahme „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ wird im o.g. Sinne eine Pilot-
funktion einnehmen.
Hinsichtlich der Bearbeitung, Durchführung und Abwicklung von Nachträgen im Zuge der Maßnahme
sowie für das allgemeine Vergabewesen übernimmt das zuständige Amt für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau die Aufgaben des Zentralen Vergabeamtes, die in der Kölner Vergabeordnung festge-
schrieben sind. In erster Linie sind dies Aufgaben, wie die abschließende und für alle Vertragspartei-
en bindende Preisverhandlung von Nachtragsleistungen oder auch die verantwortliche Durchführung
der erforderlichen Vergabeverfahren nach VOB, VOL bzw. VgV, die im Sinne des Projektes erforder-
lich werden.
Das Zentrale Vergabeamt wird für diesen Piloten in Dienstleisterfunktion, bei Bedarf in vergaberecht-
licher Sicht beratend, eingebunden sein bzw. Personal nebst IT-Systemen für die Vergabeverfahren
zur Verfügung bereithalten. Damit hält für dieses Projekt eine dezentrale Verantwortung solcher Res-
sourcen wieder Einzug in die Fachdienststelle, reduziert dadurch eine Vielzahl von Schnittstellen und
verkürzt somit die Abläufe.
Die Kölner Vergabeordnung sowie weitere stadtinterne vergabeprozessrelevanten Richtlinien finden
somit in diesem Punkt für dieses Pilotprojekt keine Anwendung; das allgemeine nationale bzw. euro-
päische Vergaberecht wird unberührt hiervon eingehalten.
Kosten:
Es ergibt sich nachfolgende Zusammenstellung der Kosten und Kostenentwicklung:
Baubeschluss Bepreistes Leis-
tungsverzeichnis Submissionsergebnis
Kosten für den Bau 85.381.593,00 € 1.) 114.703.398,67 € 2.) 138.617.372,67 € 3.)
Kosten für Rekulti-
vierung 5.688.200,00 € 1.) 5.688.200,00 € 1.) 5.688.200,00 € 1.)
Kosten für Planen,
Beraten, Service
einschl. externem
Personal
10.072.388,55 € 4.) 19.282.388,55 € 19.282.388,55 €
Summe (brutto) 101.142.181,55 € 139.673.987,22 € 163.587.961,22 €
1.) Leistungsphase III (Entwurf) nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ; 2.) Leistungsphase VI
(Ausschreibung); 3.) Submittierte Angebote; 4). Hier noch ohne externes Personal
RPA:
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) erhielt zur Beschlussvorlage 1105/2016 alle erfor-
derlichen Unterlagen nebst Kostenermittlung und erkannte in seinem Schreiben vom 30.03.2016 Kos-
ten für Planung und Bau in Höhe von 101.142.181,55 € (brutto) an.
Eine erneute Vorlage aufgrund der planerischen und baulichen Projektkostenentwicklung ist nicht
erforderlich.
Für die zeitlichen begrenzten, externen Stellenbeisetzungen der technischen Bauüberwachung, Pro-
jektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 6,78 Mio. € hingegen wurde das Rechnungsprü-
fungsamt mit Schreiben vom 22.06.2017 um Anerkennung des Bedarfs dem Grunde und der Höhe
nach gebeten.
7
Das Ergebnis liegt mit Schreiben vom 04.07.2017 (RPA-Nummern 2017/0828 bis 2017/0831) vor.
Hierin wurde der grundsätzliche Bedarf für die Öffentlichkeitsarbeit anerkannt.
Das Rechnungsprüfungsamt teilt jedoch nicht die Meinung der Fachdienststelle, dass der Bedarf von
zusätzlichen Personalleistungen zur ordnungsgemäßen Umsetzung des bauherrenseitigen Leis-
tungsspektrums in der momentan vorherrschenden Personalsituation, aufgrund der zeitlichen Zwänge
und der lediglich temporären Erfordernis, ausschließlich durch externe Beauftragungen gedeckt wer-
den sollte.
Diese Bedarfe, es handelt sich hierbei um die örtliche Bauüberwachung, Planmanagement sowie
Projektsteuerung, sind keine inhaltliche Neuerung. Sie sind in erster Linie und vielmehr darauf zurück
zu führen, dass das Projekt „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ technisch, planerisch und
baulich überproportional angewachsen ist.
Diese Mehrleistungen ziehen unweigerlich auch ein deutliches Anwachsen des erforderlichen Perso-
nals nach sich. Von der zurzeit vorhandenen Gesamtteamstärke von 14 Personen (incl. Leitung) kann
dies jedoch keinesfalls aufgefangen werden. Grundlage war seinerzeit die umzusetzende Maßnahme
– nach damaligem Stand in wesentlich geringerem planerischen/baulichen Umfang – und die Abwick-
lung der der Projektgruppe „Rheinbrücken“ darüber hinaus obliegenden Aufgabenfelder. Gemeint
sind hier u. a. die Bauwerksunterhaltung der städtischen Rheinbrücken und aller damit verbundenen
Leistungen, wie Planung, Vergabe und, Abwicklung sämtlicher baulicher Maßnahmen im Zuge des-
sen.
Bedingt durch die vorangeschrittene Projektentwicklung beabsichtigt die Verwaltung daher – abwei-
chend vom Votum des Rechnungsprüfungsamtes – die o. g. Leistungen extern zu beauftragen, um so
das Projekt insgesamt effektiv und effizient abwickeln zu können. Gestützt und bestätigt wird dieser
Gedanke auch von der speziell für die Mülheimer Brücke von einem externen Planungsbüro entwi-
ckelten Konzeption der erforderlichen Projektstrukturen. Hier wird der Personalbedarf für die Maß-
nahmen an der Mülheimer Brücke auf rd. 23 Personen (Amt 69 zzgl. externes Personal) beziffert, um
die Aufgaben der projektleitenden Fachdienststelle zu bewältigen. Mit dem vorhandenen Personal-
stamm ist dies weder für das Projekt allein, noch in Zusammenhang mit den vorgenannten, weiteren
Aufgabenbereichen, leistbar.
Finanzierung:
Für die Maßnahme der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke sind im Rahmen des Hpl.-Entwurfs
2018 (einschl. Finanzplanung bis 2021) im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 –
Grunderneuerung Mülheimer Brücke Mittel in Höhe von 112,9 Mio. € veranschlagt worden. Diese
Veranschlagungen teilen sich bezogen auf den genannten Zeitraum wie folgt auf:
2018: 27,5 Mio. €
2019. 33,3 Mio. €
2020: 39,3 Mio. €
2021: 12,8 Mio. €
Daneben stehen im Haushaltsjahr 2017 Mittel i. H. v. rd. 20,4 Mio. € zur Verfügung, so dass von den
voraussichtlichen Gesamtkosten von 163,6 Mio. € bisher insgesamt 133,3 Mio. € haushaltstechnisch
berücksichtigt wurden.
Die darüber hinaus erforderlichen Mittel von 30,3 Mio. € sollen zur Sicherstellung der Gesamtmaß-
nahme Grunderneuerung Mülheimer Brücke im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Hpl.-
Entwurf 2018 (einschl. Finanzplanung bis 2021) wie folgt angemeldet werden:
2018: + 7,38 Mio. € auf 34,88 Mio. €
2019: + 8,94 Mio. € auf 42,24 Mio. €
2020: + 10.54 Mio. € auf 49,84 Mio. €
2021: + 3,44 Mio. € auf 16,24 Mio. €
Gesamt: + 30,3 Mio. € auf 143,2 €
8
Die im Falle des Risikoeintritts erforderlich werdenden zusätzlichen Mittel von bis zu 24,54 Mio. € sind
im Bedarfsfall im Haushaltsplanentwurf späterer Haushaltsjahre zu berücksichtigen.
Die erwarteten Aufwendungen in Höhe von 3,27 Mio. € für die bilanziellen Abschreibungen werden
bei planmäßiger Realisierung der Maßnahme zum HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 1202 - Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,. Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen, angemeldet.
Besondere Dringlichkeit
Der Auftrag für die erforderliche Baumaßnahme soll nach Ablauf der fünfzehntägigen Einspruchsfrist
bzgl. der Information der unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Auftragsvergabe Mitte Oktober
2017 vergeben werden. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung der Vergabekammer der
Bezirksregierung Köln zum Antrag auf Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bie-
ters. Für die Durchführung ist ein zeitlicher Horizont von rd. 4 Jahren angesetzt. Bei einer späteren
Vergabe wären die vertraglich verankerten Termine nicht mehr haltbar. Dies hätte entweder eine Auf-
hebung der Ausschreibung, eine Verschiebung der Termine, eine vergaberechtliche Überprüfung,
einen etwaigen, einhergehenden Baustopp oder einen nicht abschätzbaren Kostenmehraufwand
durch möglicherweise unumgängliche Beschleunigungsmaßnahmen zur Folge.
Aufgrund des erforderlichen Vergabetermins ist eine Vorberatung im Verkehrsausschuss als Fach-
ausschuss nicht mehr möglich.
Anlage:
- Anlage 1: Übersicht über die bauherrenseitige Projektorganisation
- Anlage 2: Stellungnahme des RPA vom 04.07.2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2041/2017/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 12.09.2017 14:33