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Sachstand zur Sanierung des Lichthofes an der Lotharstraße in Sülz - Anfrage von RM Brust

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1689/2021 vom 12.05.2021

Stand: Am 14.06.2021 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 12.05.2021 1689/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 Sachstand zur Sanierung des Lichthofes an der Lotharstraße in Sülz - Anfrage von RM Brust RM Brust fragte zur Sitzung am 26. April 2021 nach dem Sachstand zur Sanierung des Lichthofes an der Lotharstraße in Sülz. Der Rheinische Verein sei darauf angesprochen worden, dass die Sanierung des Lichthofes immer noch nicht begonnen wurde. Die Eisen-Glas-Konstruktion des Tonnengewölbes würde nur abgestützt, der Saal sei deswegen seit Jahren nicht benutzbar. Der Arbeitskreis „Denkmal des Monats“ habe die Strohhutfabrik Silberberg&Mayer vor fast 10 Jahren bereits als Denkmal des Monats vorgestellt. Antwort der Verwaltung Das Gebäude in der Lotharstraße wird als Interimsschulgebäude genutzt. Im Gebäude sind neben diversen Künstlern und der Rheinische Musikschule Außenstellen der Schulen Schillergymnasium und Hildegard-von-Bingen-Gymnasium untergebracht. Die Statik und der Brandschutz der Lichthofkonstruktion sind nach Beratung durch diverse Gutachten nicht mehr betriebssicher und damit sanierungsbedürftig, weshalb der Bereich weiterhin gesperrt bleibt. Es sind tiefergehende Untersuchungen der statischen Gegebenheiten und des Brandschutzes erforderlich. Zu Beginn der Maßnahmenplanung kam hinzu, dass zunächst die gesamte Kellerdecke ebenfalls ertüchtigt werden musste, was leider im Vorfeld nicht sichtbar war, aber Grundlage für alle weiteren Baumaßnahmen im Gebäude ist. Alle weiteren anstehenden Maßnahmen werden nach Priorität und Nutzung des Gebäudes abgear- beitet. Zurzeit konnte die Sanierung aufgrund von höheren Prioritäten in anderen Bereichen (Schule) nicht begonnen werden. Eine zeitliche Prognose, wann die Maßnahme begonnen werden kann, ist aktuell nicht möglich. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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