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1689/2021

Sachstand zur Sanierung des Lichthofes an der Lotharstraße in Sülz - Anfrage von RM Brust

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.05.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 14.06.2021, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1984 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  12.05.2021 
 1689/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 
 
Sachstand zur Sanierung des Lichthofes an der Lotharstraße in Sülz - Anfrage von RM Brust 
RM Brust fragte zur Sitzung am 26. April 2021 nach dem Sachstand zur Sanierung des Lichthofes an 
der Lotharstraße in Sülz. Der Rheinische Verein sei darauf angesprochen worden, dass die  
Sanierung des Lichthofes immer noch nicht begonnen wurde. Die Eisen-Glas-Konstruktion des  
Tonnengewölbes würde nur abgestützt, der Saal sei deswegen seit Jahren nicht benutzbar.  
Der Arbeitskreis „Denkmal des Monats“ habe die Strohhutfabrik Silberberg&Mayer vor fast 10 Jahren 
bereits als Denkmal des Monats vorgestellt. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Das Gebäude in der Lotharstraße wird als Interimsschulgebäude genutzt. Im Gebäude sind neben 
diversen Künstlern und der Rheinische Musikschule Außenstellen der Schulen Schillergymnasium 
und Hildegard-von-Bingen-Gymnasium untergebracht.  
 
Die Statik und der Brandschutz der Lichthofkonstruktion sind nach Beratung durch diverse Gutachten 
nicht mehr betriebssicher und damit sanierungsbedürftig, weshalb der Bereich weiterhin gesperrt 
bleibt. Es sind tiefergehende Untersuchungen der statischen Gegebenheiten und des Brandschutzes 
erforderlich. Zu Beginn der Maßnahmenplanung kam hinzu, dass zunächst die gesamte Kellerdecke 
ebenfalls ertüchtigt werden musste, was leider im Vorfeld nicht sichtbar war, aber Grundlage für alle 
weiteren Baumaßnahmen im Gebäude ist. 
 
Alle weiteren anstehenden Maßnahmen werden nach Priorität und Nutzung des Gebäudes abgear-
beitet. Zurzeit konnte die Sanierung aufgrund von höheren Prioritäten in anderen Bereichen (Schule) 
nicht begonnen werden. 
Eine zeitliche Prognose, wann die Maßnahme begonnen werden kann, ist aktuell nicht möglich. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1689/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.05.2021
Erstellt
05.05.2021 07:03