AN/0732/2022
Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Köln
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SPD Anfrage nach § 4
5034 Zeichen
An
Frau
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
An den Vorsitzenden des AVR
Herrn Bernd Petelkau
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Köln
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
fon 0221. 221 259 50
fax 0221. 221 246 57
mail fraktion@koelnspd.de
web www.koelnspd.de
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.03.2022
AN/0732/2022
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales 04.04.2022
Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Köln
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 04.04.2022
zu setzen.
Ende 2019 ist die sogenannte Whistleblower‐Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) in Kraft
getreten, deren Vorgabe die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Wesentlichen bis
Ende 2021 in nationales Recht umzusetzen hatten. Ziele der neuen Richtlinie sind insbeson-
dere die Stärkung des individuellen Schutzes von Whistleblowern (Hinweisgeber*innen) und
die Errichtung institutioneller interner oder externer Hinweisgebersysteme. Gegenwärtig ist
die Richtlinie in Deutschland – ebenso wie in nicht wenigen anderen Staaten – noch nicht in
nationales Recht umgesetzt worden. Allerdings spricht Überwiegendes dafür, dass die Richt-
linie für öffentliche Stellen – übergangsweise bis zur Umsetzung in nationales Recht– nun-
mehr unmittelbar gilt.1
Die Berliner Ampel-Koalition ist inzwischen dabei, einen neuen, unter der Vorgängerregie-
rung nicht mehr zustande gekommenen Kompromiss auszuhandeln und ein entsprechendes
Gesetz vorzulegen. Die entsprechende Formulierung im Koalitionsvertrag verspricht bereits,
dass eine Regelung kommen soll, die über die Abdeckung des EU-Rechtsbereichs hinausgeht
und auch interne Missstände betreffen wird. Diese sollen im Bereich „von erheblichen Ver‐
stößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten“ angesiedelt sein, de‐
ren „Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse“ liegt.
Zudem gilt in Deutschland bereits seit 2019 das Geschäftsgeheimnisgesetz. Geschäftsge-
heimnisse, etwa auch von kommunalen Unternehmen, sind demnach nur vor Offenlegung
1 https://www.derneuekaemmerer.de/recht/compliance/whistleblower -richtlinie-fordert-kommunen-
heraus-20078/
- 2 -
geschützt, wenn das Interesse des Unternehmens zur Geheimhaltung das Interesse des Ar-
beitnehmers zur Offenlegung überwiegt. Das Geheimhaltungsinteresse aber wird höher be-
wertet, wenn der Arbeitgeber/das kommunale Unternehmen ein internes Hinweisgebersys-
tem implementiert hat, an das sich ein Whistleblower dann zunächst richten muss.
Seit Ende 2021 sind Kommunen ab 10.000 Einwohner*innen und öffentliche Unternehmen
mit mehr als 50 Mitarbeitenden gehalten, die Richtlinie umzusetzen. Für Köln wirkt sich die
Richtlinie auf alle Dienststellen aus. Insbesondere ist die Einrichtung interner oder auch ex-
terner Hinweisgebersysteme (z. B. in Form von Ombudsleuten) wichtig, damit Beamt*innen,
Angestellte, Lieferant*innen oder Dienstleister*innen Verstöße gegen Vergaberecht, Haus-
haltsrecht, kommunale Satzungen, den Umweltschutz, die Sicherheit von Netz- und Informa-
tionssystemen oder die jeweilige Gemeindeordnung melden können. In einer Pressemittei-
lung der Stadt Köln vom 08.12.2021 kündigt diese an, dass die im Juni 2021 neu eingerichte-
te Antikorruptionsstelle für die Umsetzung der Richtlinie zuständig sein werde.
Der SPD-Fraktion ist wichtig, dass nun die richtigen Weichen in Köln gestellt werden, um
zukünftig Rechtssicherheit zu haben. So ist z. B. die Einrichtung einer die verschiedenen
Dienststellen übergreifenden Stellen, internen Hinweisgebersyste ms möglich, andererseits
kann die Verteilung auf mehrere in den Verwaltungsgliederungen angesiedelte Stellen die
„Hemmschwelle“ für die Hinweisgeber*innen senken. Zudem wäre es sinnvoll, schon jetzt zu
berücksichtigen, dass Anwendungsbereiche ggf. erweitert werden könnten, z. B. auf die An-
tidiskriminierungsarbeit.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bei der Stadt Köln?
2. Gibt es bereits erste Handlungsempfehlungen oder Hinweise zur möglichen Umset-
zung/Ausgestaltung für die Behörden?
3. Ist geplant, mehrere Hinweisgebersysteme auf verschiedene Dienststellen zu vertei-
len, oder soll eine alle Dienststellen vereinende Stelle eingerichtet werden?
4. Hat die Stadt Köln Kenntnisse über den Stand der Umsetzung der EU-Whistleblower-
Richtlinie bei den Unternehmen oder Einrichtungen mit städtischer Beteiligung, bzw.
können die entsprechenden Sachstände über die Beteiligungsverwaltung eingeholt
werden?
5. Wie viele Hinweise sind seit 2019 von der Antikorruptionsbeauftragten bearbeitet
worden, und welche Schlüsse wurden aus den Fällen gezogen?
gez. Mike Homann
SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0732/2022
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 30.03.2022
- Erstellt
- 30.03.2022 13:36