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0158/2019

Verwendung von Mitteln aus dem Veränderungsnachweis 4 (pol. VN) zum Hpl 2019

Beschlussvorlage Ausschuss 24.01.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10522 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/510/6 
510/6 
Vorlagen-Nummer 
 0158/2019 
Freigabedatum  24.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung von Mitteln aus dem Veränderungsnachweis 4 (pol. VN) zum Hpl 2019 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für die Teilpläne 0604 – Kinder- und Jugendarbeit und 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre 
Eltern, sind zum Haushalt 2019 im Rahmen des Veränderungsnachweises 4 (politischer VN) Mittel-
zusetzungen erfolgt. 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt nun die von der 
Verwaltung vorgeschlagene Verwendung der Mittel. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 05.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.127.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.567.500 € 
 74 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen    160.000 € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.257.500€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Eine Beschlussfassung des Ausschusses über die Mittelverteilung ist noch in der Sitzung am 
05.02.2019 notwendig, da mit der Umsetzung der Maßnahmen zügig begonnen werden soll. 
 
Begründung: 
Mit Ratsbeschluss vom 08.11.2018 (Sondersitzung zur Verabschiedung des Haushaltes 2019) sind 
bei der Jugendverwaltung in den Teilplänen 0604 | Kinder- und Jugendarbeit und 0606 | Hilfen für 
junge Menschen und ihre Eltern, im Rahmen der Veränderungsnachweise 2019 diverse Mittel zuge-
setzt worden. 
Die Verwaltung beabsichtigt die zugesetzten Mittel wie folgt zu verwenden: 
 
Teilplan 0604 | Kinder und Jugendarbeit 
 
Beschleunigungsprogramm Spielplätze in den Stadtbezirken 2019/2020          900.000 €  
2 Stellen (Planer) E 11 Umsetzung Beschleunigungsprogramm Spielplätze          160.000 €  
Je Stadtbezirk stehen für kurzfristig auftretende Bedarfe 100.000 € zur Verfügung. Die Auswahl der 
konkret durchzuführenden Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Priorisierung in den einzelnen 
Stadtbezirken und gemäß der Spielplatzbedarfsplanung. 
Bezüglich der Stellenbesetzung wird derzeit Besetzungsverfahren eingeleitet.

3 
 Die Zusetzung der 900.000 € für das Beschleunigungsprogramm erfolgte einmalig zum Haushalts-
jahr 2019 – die Zusetzung der 160.000 € für die Einrichtung der beiden Stellen wird in die mittelfristige 
Finanzplanung übernommen. 
 
Neue Skateranlage auf städtischem Grundstück in Widdersdorf 250.000 € 
Derzeit wird eine geeignete Fläche für die Skateranlage gesucht. Sobald diese zur Verfügung steht, 
wird umgehend das notwendige Beteiligungsverfahren eingeleitet. 
 Die Zusetzung erfolgte einmalig für das Haushaltsjahr 2019 
 
Schülerferienfreizeitkarte          400.000 €  
Die Schülerferienfreizeitkarte soll Jugendlichen in den Sommerferien 2019 die Teilnahme an ver-
schiedenen Freizeitangeboten ermöglichen. Aus den bereit gestellten Mitteln werden die Angebote, 
Honorar-, Materialkosten und Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Es ist vorgesehen, dass die Jugendli-
chen die Möglichkeit erhalten, mehrere Angebote, wie z. B. kostenlosen Eintritt in ein Schwimmbad, 
den Zoo oder Museen wahrzunehmen. Die Schülerferienfreizeitkarten sollen im Kinder- und Jugend-
büro erhältlich sein. 
 Die Zusetzung erfolgte einmalig für das Haushaltsjahr 2019 
 
Errichtung eines "Makerspace" in rrh. Jugendeinrichtung 
(vergleichbar Dingfabrik e.V./Ehrenfeld)            20.000 €  
Derzeit läuft eine Anfrage für die Errichtung des „Makerspace“ bei einer Jugendeinrichtung in Köln-
Kalk. Sobald ein entsprechendes Ergebnis vorliegt, erfolgt eine erneute Mitteilung an den JHA. 
 Die Zusetzung erfolgte einmalig für das Haushaltsjahr 2019 
 
Mobile Jugendarbeit (Truck) Personalkostenzuschuss SKM            30.000 €  
Für die Anschaffung eines Fahrzeuges für die mobile Jugendarbeit wurde im Haushaltsjahr 2018 
einmalig investive Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung gestellt worden. Eine Klärung, wie die 
anfallenden Personalkosten bei den Trägern finanziert werden sollte, stand noch aus. 
Die zugesetzten Mittel werden dementsprechend zur Finanzierung dieser Personalkosten herange-
zogen. 
 Die Zusetzung wird in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. 
 
Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan          800.000 €  
Die Verwaltung beabsichtigt die bereitgestellten Mittel in Höhe von 800.000 € wie folgt zu verwenden. 
Aus einer Bedarfsanalyse / Ranking 1 bis 12 heraus sollen folgende Maßnahmen finanziert werden: 
 Höhenberg: KJA 
Für die Jugendtreffs Passauer Str./Germaniasiedlung und Mobile Jugendarbeit in Höhenberg 
sollen 140.000 € zur Verfügung gestellt werden. 
 Urbach/Eil: SKM 
Der Truck des SKM kann mit zusätzlichem Personal in Urbach und ggf. in Eil eingesetzt wer-
den. Hierfür werden 40.000 € benötigt. 30.000 € können aus Landesstrukturmittel finanziert 
werden; 10.000 € werden von den zugesetzten Mitteln benötigt. 
 Gremberghoven/Finkenberg: Rheinflanke 
Für die Umwandlung des Jugendtreffs Grembox in Jugendeinrichtung werden 20.000 € be-
reitgestellt.

4 
 Roggendorf/Thenhoven: SKM 
Für die Gemeinwesenarbeit mit einem Anteil für die Kinder- und Jugendarbeit werden 
110.000 € zur Verfügung gestellt. 
 Niehl 
130.000 € werden für die Mobile Arbeit in Köln-Niehl benötigt. Diese Mittel können aber voll-
ständig aus Landesstrukturmitteln bereitgestellt werden. 
 
Weiterhin sollen folgende Projekte / Maßnahmen finanziert werden: 
 Für die Unterstützung und Professionalisierung des Ehrenamts soll Pro Humanitate 90.000 € 
erhalten. 
 Der sehr gut angenommene Bauspielplatz Senkelsgraben müsste schließen, da die ehrenamt-
lich übernommenen Tätigkeiten des Fördervereines nicht mehr im gewohnten Umfang geleis-
tet werden können. Zur Aufrechterhaltung dieses Angebotes sind 43.500 € vorgesehen. 
 Gemäß Beschluss der Bezirksverwaltung 2 soll das Haus der Familie in Rondorf von einem 
Jugendtreff in einer Jugendeinrichtung umgewandelt werden. Rund 37.000 € werden für die 
Finanzierung einer ½ Stelle benötigt. 
 Weitere 37.000 € werden für die Finanzierung einer ½ Stelle bei der AWO zur Umwandlung 
des Jugendtreffs Ossendorfpark eine Jugendeinrichtung verwendet. 
 50.000 € werden für die Jugendarbeit/Familienarbeit Ossendorf / Parsivalstr. vorgesehen. 
 Mit 107.000 € sollen für eine Anschubfinanzierung für Mietkosten und die Finanzierung einer 
Personalstelle für den Aufbau eines weiteren Mädchenhauses verwendet werden (Lobby für 
Mädchen). 
 Mittel für einen unterjährigen Akutbedarf werden im Umfang von 35.000 € benötigt. 
 Familien im Zentrum (FIZ) stellt ein Maßnahmenpaket im Sinne der Kinderarmutsprävention 
im Sozialraum Bocklemünd/Mengenich dar. Hier ist eine Komplementärfinanzierung über 50% 
durch ESF-Mittel beantragt. Rund 120.000 € werden hierfür benötigt. 
 Die Zusetzung wird in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. 
 
Jugendprojekt Dachlow ab 2019 als Dauereinrichtung fortführen          200.000 €  
Der Jugendtreff DACHLOW wird in eine Jugendeinrichtung umgewandelt. Die Mittel aus dem bishe-
rigen Jugendprojekt werden für mobile Arbeit im Clouth Gelände verwendet. 
 Die Zusetzung wird in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. 
 
Zuschuss für das Ferienhilfswerk/Stadtranderholung zur Sicherung 
und Erweiterung des Angebots          250.000 €  
Durch die Mittelerhöhung wird die Stadtranderholung auskömmlicher finanziert und die Platzzahlen 
erhöht. Beide Maßgaben werden bei einer Erhöhung des Zuschusses pro Tag / je Teilnehmer um 2 € 
von 12 auf 14 € erfüllt. 
 Die Zusetzung erfolgte einmalig für das Haushaltsjahr 2019 
 
Ausbau des stabilisierenden Betreuungsangebots "ÜMI plus" um 
weitere 5 Gruppen          200.000 €  
Die zugesetzten Mittel werden zweckentsprechend für die Einrichtung von neuen Gruppen zur 
Übermittagsbetreuung verwendet. Die Einrichtung der neuen Gruppen erfolgt in Stadtteilen mit er-
höhtem Jugendhilfebedarf gemäß der Jugendhilfeplanung. 
 Die Zusetzung erfolgte einmalig für das Haushaltsjahr 2019

5 
 
Zuschuss für KIDSmiling e.V.            22.500 €  
Das niedrigschwellige offene Fußball-Angebot auf verschiedenen Bolzplätzen im gesamten Stadtge-
biet soll weitergeführt und ausgedehnt werden. Die Mittel werden zur Finanzierung einer weiteren 1/2 
Personalstelle für die Stabilisierung und Koordinierung des Angebotes eingesetzt. 
 Die Zusetzung wird in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. 
 
Zuschuss für den Ring politische Jugend              5.000 €  
Der Ring politischer Jugend Köln vertritt die Belange der parteipolitischen Jugendorganisationen. Ihre 
Angebote sind Ausdruck einer politisch-demokratischen Bildung, in deren Prozess die politische Wil-
lensbildung, die Mitgestaltung und die Mitverantwortung eine fundamentale Rolle spielen. Zur Förde-
rung der Aktivitäten werden auf Einzelantrag hin den Mitgliedern Mittel zur Verfügung gestellt, deren 
Verteilung in enger Absprache mit dem RPJ erfolgt. 
 Die Zusetzung wird in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. 
 
Zuschuss für Aktivitäten der Jugendverbände              5.000 €  
Mit dem Zuschuss wird die Arbeit der Jugendverbände gestärkt. 
 Die Zusetzung wird in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. 
 
 
Teilplan 0606 | Hilfen für junge Menschen und ihre Eltern 
 
Förderung von Ehrenamtskoordination für das 
trägerübergreifende Netzwerk "frühe Hilfen"            35.000 € 
Unter den Familien, die im Rahmen der KiWi Hausbesuche besucht werden, gibt es eine Reihe von 
Familien, für die eine befristete Unterstützung durch ehrenamtliche Elternpaten hilfreich wäre. 
Hierzu gibt es unterschiedliche Programme und Ansätze, die durch Träger praktiziert werden. Die 
Träger SKF Köln e.V. und der Kinderschutzbund Köln sollen den Auftrag erhalten, unter Verwendung 
von jeweils 17.500 € in 2019 eine Stärken-/Schwächeanalyse von entsprechend vorhandenen Pro-
grammen vorzunehmen und in Abstimmung mit der Jugendverwaltung einen für Köln passenden An-
satz konzeptionell zu entwerfen. 
 Die Zusetzung wird in die mittelfristige Finanzplanung übernommen.

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0158/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.01.2019
Erstellt
14.01.2019 16:22