V/0201/2008
Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs
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Anl. 1 - Bürgeranhörung
8980 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
ST ADT MUN STER
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 201/2008
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 2
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB
Stadtbezirk Münster – West
Anlass Entwurf zur Änd. des Bebauungsplanes 323: Wo hngebiet Sentruper Höhe
Zeit Dienstag, 10.06.2008, 20:00 Uhr
Ort Theresienschule, Sentruper Höhe 5
Teilnehmer 70 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung Frau Westrup, Bezirksbü rgermeisterin
Vertreter der Verwaltung Frau Mennebröcker, Herr Ku rz, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 20:00 Uhr die Bürgeranhörung, begrüßt die Bürgerinnen
und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Sie informiert über den geplanten Ablauf der Veranstal-
tung und darüber dass die Fragen und Anregungen mitprotokolliert werden.
Frau Mennebröcker stellt zunächst den Anlass für die geplante Änderung des Bebauungsplanes sowie die vor-
gesehenen Inhalte dar. Der seit 1989 rechtskräftige Bebauungsplan verfolgt als zentrale Zielsetzung den
Schutz und die moderate Entwicklung der gewachsenen städtebaulichen Strukturen im Wohngebiet Sentruper
Höhe. Auslöser waren verstärkte Umstrukturierungstendenzen, die sich im Zuge der Entwicklung des Universi-
tätsklinikums immer stärker bemerkbar machten. Zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen werden im
Bebauungsplan einerseits kleinteilige Bebauungsmöglichkeiten durch Baugrenzen festgelegt und andererseits
für bauhistorisch und siedlungsgeschichtlich bedeutende Bereiche Erhaltungsgebote festgesetzt. In diesen Be-
reichen kann die Genehmigung für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung baulicher Anlagen versagt
werden, weil sie das Ortsbild prägen oder von geschichtlicher bzw. künstlerischer Bedeutung sind.
Im Zusammenhang mit einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist deutlich geworden, dass hinsichtlich der
rechtlichen Grundlage für das Erhaltungsgebot und der Abgrenzung seines Geltungsbereiches Korrektur- bzw.
Überprüfungsbedarf besteht. Dies soll zum Anlass für eine Überprüfung der rechtlichen und fachlichen Be-
gründung für das Erhaltungsgebot im Rahmen einer Bebauungsplanänderung genommen werden.
Frau Mennebröcker erläutert dann die prägenden baugeschichtlichen Phasen der städtebaulichen Entwicklung
Sentrups im 20. Jahrhundert.
1914 – 1925 Bau des Klinikums an der Domagkstraße
1926 – 1931 Bau des Aasees
1931 Wettbewerb zum neuzeitlichen Bauen, Die Wettbewerbsergebnisse sind Grundlage für die städ-
tebauliche Entwicklung bis in die Nachkriegszeit hinein
1989 Aufstellung des Bebauungsplans mit Erhaltungsbereichen, Grundlage der Steuerung der städ-
tebaulichen Entwicklung
Sie erläutert, dass die bestehenden Erhaltungsgebote und die Abgrenzung des Geltungsbereiches einer aktu-
ellen fachlichen Überprüfung unterzogen worden sind, im Hinblick auf die Tragfähigkeit des bauhistorischen
bzw. siedlungsgeschichtlichen Wertes. Als Ergebnis soll der Geltungsbereich für die Erhaltungsfestsetzung ge-
ringfügig korrigiert werden.
Auch aus heutiger Sicht sind die städtebaulich gestalterischen Qualitäten der Erhaltungsbereiche nach wie vor
deutlich wahrnehmbar.
Das Erhaltungsgebiet zwischen Waldeyer Straße, Malmedyweg und Eupener Weg wurde bis in die 1960er
Jahre nach dem, Ende der 1920er Jahre beschlossenen, Besiedlungsplan entwickelt. Die besondere städte-
bauliche Qualität ergibt sich auch heute noch aus dem Nebeneinander unterschiedlicher Bautypen verschiede-
ner Zeitphasen, eingefasst von großzügigem Grün und Baumalleen.
Im Erhaltungsgebiet „Redigerstraße“ verschmelzen Straßenraum, Plätze, Grün und die schlichten Siedlungs-
häuser mit ihren gleichförmigen Stilelementen zu einer dörflich anmutenden Einheit. Die Siedlung ist ein Do-
kument der deutschen Nachkriegsarchitektur. Mit einfachen Mitteln ist ein harmonisches Siedlungsbild ge-
schaffen worden.
Was ist unter einer Erhaltungssatzung zu verstehen?
Mit einer Erhaltungssatzung kann die Stadt in einem Bebauungsplan Gebiete bestimmen, in denen zur Erhal-
tung der städtebaulichen Eigenart dieser Gebiete -z.B. wegen ihrer städtebaulichen Gestalt - der Abbruch, die
Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Diese Genehmigung zur
ST ADT MUN STER
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 2
Veränderung der bestehenden Gebäude darf dann versagt werden, wenn das Gebäude allein oder im Zusam-
menhang mit anderen Gebäuden das Ortsbild prägt bzw. von besonderer städtebaulicher, geschichtlicher oder
künstlerischer Bedeutung ist.
Wer ist Initiator für die Erhaltungssatzung?
Der Rat der Stadt hat die Erhaltungsgebote mit seinen Beschlüssen 1989 zum Inhalt des Bebauungsplanes
gemacht.
Warum ist das Eckhaus Malmedyweg / Waldeyer Straße aus der Erhaltungssatzung herausgenommen wor-
den?
Warum ist der Bereich Malmedyweg/Eupener Weg trotz uneinheitlicher Bebauung mit Geschossbauten und
Einfamilienhäusern im Erhaltungsbereich?
Warum ist das Eckhaus an der Schmeddingstraße / Waldeyer Straße nicht im Geltungsbereich wie die angren-
zenden gleichen Gebäude in der Waldeyer Straße?
Der Bereich Malmedyweg/Eupener Weg ist als zusammenhängender Bereich auf der Grundlage des Wettbe-
werbes von 1931 entstanden. Im Erhaltungsbereich wurde er als typischer Repräsentant für die städtebauliche
Entwicklung der 1920er/1930er Jahre aufgenommen. Im Stadtgebiet Münsters existiert nur in Mauritz noch ein
Vergleichsfall für diese Zeit. Beim Eckhaus Malmedyweg/Eupener Weg handelt es sich um ein Universitätsge-
bäude. Da es nicht die typische Wohnnutzung aufweist wurde es aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Das Eckhaus Schmeddingstraße/Waldeyer Straße wurde später errichtet und durchbricht das einheitliche Ges-
taltbild der LVA-Siedlungshäuser. Es ist nicht Teil des „LVA-Siedlungsgebietes“
Es sollten nur die original erhaltenen LVA-Siedlungshäuser aus der 1. Bauphase geschützt werden.
Im Bebauungsplan wird danach unterschieden, ob ein Gebäude als Einzelobjekt oder als Teil eines prägenden
städtebaulichen Zusammenhanges schützenswert ist. In Teilbereichen sind die Gebäude sowohl als Einzelge-
bäude wie auch als Teil einer Siedlung prägend und damit schützenswert. Die LVA-Siedlung ist als „Meilen-
stein“ der städtebaulichen Entwicklung Sentrups von großer Bedeutung und deshalb nur als zusammenhän-
gender Bereich nachvollziehbar.
Der Erhalt von einzelnen Häusern der LVA-Siedlung ist nicht dazu geeignet das harmonische Siedlungsbild der
Redigerstraße zu erhalten. Durch massive Änderungen der nicht geschützten Gebäude würde der heute noch
vorhandene Siedlungszusammenhang der 1950er Jahre nicht mehr wahrnehmbar.
Was ist an Umbaumaßnahmen an Gebäuden im Erhaltungsbereich möglich?
Für den Innenausbau der Gebäude gibt es keine Beschränkungen. Die Außenfassaden, die vom Straßenraum
einsehbar sind, müssen weitestgehend original erhalten werden. Zugeständnisse werden aber z.B. zur Erwei-
terung von Eingangsbereichen oder für Dachgauben gemacht, sofern das Gesamtbild im Straßenraum nicht
gestört wird. Auch zusätzliche Außendämmungen der Fassaden werden ermöglicht.
Ein Eigentümer innerhalb des Erhaltungsbereiches weist daraufhin, dass
die Erweiterungsmöglichkeiten im rückwärtigen Bereich und die Freiheit in der Innengestaltung der Häuser po-
sitiv zu bewerten seien, dass allerdings
der zwingende Erhalt aller Fassadenproportionen und –farben, vom weißen Putz über das rote Dach bis zu
den Fenstersprossen viel zu restriktiv sei – insbesondere, wenn man, angesichts steigender Energiepreise, die
Fassade mit einer effizienten Wärmedämmung versehen wolle.
Inzwischen besteht eine Vielzahl technischer Möglichkeiten eine Außendämmung nach den Vorgaben der E-
nergieeinsparverordnung zu schaffen, ohne dass die für das Siedlungsbild charakteristischen Details (Ortgang-
und Traufüberstände, Fensterlaibungen) verunklart werden. Solche Maßnahmen sind genehmigungsfähig.
Unter Hinweis darauf, dass das Ziel des Bebauungsplanes, Umstrukturierungen im Wohngebiet Sentruper Hö-
he zu verhindern, nach wie vor voll unterstützt werde, wird angeregt, künftig auf die Festsetzung von Erhal-
tungsgeboten ganz zu verzichten. Mit der kleinteiligen Ausweisung von Baufenstern im rechtskräftigen Bebau-
ungsplan sei ein ausreichender Schutz vor Umstrukturierungen gegeben.
Da keine weiteren Fragen und Anregungen zum Thema erfolgten, schloss Frau Westrup die Veranstaltung, mit
Hinweisen zum weiteren Verfahren, um 21:20 Uhr.
Frau Westrup Herr Kurz
Bezirksbürgermeisterin Schriftführer
Anlage 2 - Begründung
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 Entwurf 1 ... Anlage 2 zur Vorlage Nr. 201/2008 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe Der Bebauungsplan Nr. 323, in Kraft getreten im Jahr 1989, regelt die geordnete städtebauli- che Entwicklung für das Wohngebiet Sentruper Höhe. In Teilbereichen des Plangebietes wurden zur Erhaltung der baulichen Anlagen Erhaltungs- gebote festgesetzt. Aufgrund einer Änderung der Gesetzesgrundlage und unter Berücksich- tigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist eine Überprüfung und Konkretisierung der bisherigen Erhaltungsgebote notwendig. Durch die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 soll nun die Erhaltung der baulichen Anlagen im Bebauungsplan in den Bereichen „Eupener Weg – Waldeyerstraße - Malmedyweg“ und „Redigerstraße - Auf dem Draun - Waldeyerstraße“ konkretisiert und so- mit planungsrechtlich abgesichert werden. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 323 werden durch die vorliegende Änderung nicht geändert. Begründung zu den festgesetzten Erhaltungsgebote Erst nach Eingemeindung des städtischen Vorlandes i n der zweiten Hälfte des 19. Jahrhun- derts konnte sich Münster über die Grenzen der mitt elalterlichen Befestigung hinaus entwi- ckeln. Im Gegensatz zu anderen Stadterweiterungen h atte es im Westen danach keine Sied- lungsansätze gegeben. Die Entwicklung stagnierte, b is zwischen 1915 und 1925 weit drau- ßen vor der Stadt die Universitätskliniken entstand en. 1914 wurde die Genehmigung zum Bau eines neuen Universitätsklinikums für Krankenfü rsorge, Forschung und Lehre erteilt. Ein 7,5 ha großes Grundstück des Studienfonds wurde für die Anlage bereitgestellt. Durch einen Teilabschnitt der 1903 geplanten Ringstraße – heute Domagkstraße – wurden die Kliniken erschlossen. Nicht weit entfernt hat die Stadt zwischen 1926 und 1931 den Aasee angelegt. Frühjahr- und Herbsthochwasser hatten Jahrhunderte lang zu verhee renden Überschwemmungen in der Altstadt geführt. Um den Wasserstand der münstersch en Aa besser regulieren zu können, wurde der Flusslauf in der Stadt begradigt und vor der Stadt ein Regenrückhaltebecken ge- baut. Neben seiner Funktion als Wasserreservoir war der Aasee seitdem ein wertvolles Nah- erholungsgebiet für die Münsteraner. Klinikum und Aasee waren Ende der 1920er Jahre Ausg angspunkte für erste Überlegungen zur baulichen Entwicklungen im Westen Münsters. In Verlängerung der Hüfferstraße, über den Jungeblodtplatz hinweg, wurde mit dem Bau der U nikliniken eine alte Wegeverbindung, die Kerkstiege zur Waldeyerstraße ausgebaut. In den 1920er Jahren entstanden Wohnhäu- ser - häufig für Professoren der Universitätsklinik en - als villenartige Bauten. Von diesen ers- ten Gebäuden sind die Waldeyerstraße 27, 31 und 41 sowie der Eupener Weg 3 bis heute erhalten. In der Grundhaltung handelte es sich um traditionel le Ziegelbauten mit Satteldach oder dem zu dieser Zeit beliebten Zeltdach. Zeittypisch ist auch die Verwendung von Gestaltungsele- menten des Expressionismus und der neuen Sachlichke it. Oft betont durch den Einsatz kon- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323- 2 - Entwurf 2 ... trastierender Materialien wie Putz oder Sandstein i n Verbindung mit Ziegelflächen. Auffällige gestalterische Gemeinsamkeiten sind steile Dächer m it Einzelgauben, die Verwendung hart- gebrannter, dunkel blauroter Klinker. Es finden sic h aufwändig, durch Zierverbände gestalte- te Eingänge und Fenster oder die Zusammenfassung vo n Einzelfenstern zu Fensterbändern. Die Vielgestaltigkeit zeigt sich zudem in individue llen Grundrissen, unterschiedlichen Dach- formen und Geschossigkeit. 1931 veranstaltete die münsteraner Architektenschaf t eine Ausstellung „Das Einfamilienhaus des Mittelstandes“. Für ein Baugebiet auf der Sentr uper Höhe entwarfen sie, als Gegenent- wurf zum gemeinnützigen Wohnungsbau, ein Wohnvierte l für gehobene Ansprüche. Im neu projektierten Straßennetz Waldeyerstraße, Eupener W eg, Malmedyweg und Tondernstraße wurden Einfamilienhäuser unter den Aspekten des „ne uzeitlichen Bauens“ geplant. Die Ent- würfe spiegelten das Streben der „modernen“ Archite ktur nach Zweckmäßigkeit und Nüch- ternheit, aber auch nach Freizügigkeit und Großräum igkeit, wieder. Bereits bestehende Ge- bäude, die Häuser Waldeyerstraße 31 und 41 sowie Eupener Weg 3, wurden integriert. Noch vor dem 2. Weltkrieg wurden die Gebäude Malmed yweg 8, 10, 12 sowie Eupener Weg 2, 2a, 7 und 10 bezogen. Auch an der Tondernstraße entstanden bereits vor dem 2. Welt- krieg Gebäude, die zwischenzeitlich stark verändert , ihren ursprünglichen Charakter weitge- hend eingebüßt haben. Diese Wohnhäuser prägte eine traditionelle Architektursprache. Die traditionelle „landschaftsgebundene“ Architektur lebte von den späten 1920er bis zu den frü- hen 1950er Jahren von fast identischen Gestaltungse lementen. Die zeitliche Einordnung gelingt Fachleuten oft nur anhand handwerklicher De tails oder der Verwendung bestimmter Materialien. Für Laien ist dagegen schwer zu erkenn en ob ein Haus 1928, 1938 oder 1948 erbaut wurde. Symmetrie, Gleichmaß und die Verwendu ng des roten Klinkers prägen diese, vor dem Krieg fertig gestellten Gebäude, ob nun als Typ „Kaffeemühle“ (Malmedyweg 8, 10 und 12 und Eupener Weg 7) oder als Doppelhaus (Eupe ner Weg 2, 2a). Aufgrund seiner besonderen architektonischen Qualitäten ist das ver putzte Haus Eupener Weg 10 in die Denkmalliste eingetragen. In der Zeit des Nationalsozialismus verhinderten di e Überlegungen für ein hier geplantes Gauzentrum die weitere Entwicklung, die wenig späte r durch den 2. Weltkrieg endgültig zum Erliegen kam. Unmittelbar nach dem Krieg konnte, unter neuen poli tischen Bedingungen, die Besiedlung der Sentruper Höhe fortgesetzt werden. Qualitätvoll e, individuell gestaltete Häuser entstan- den am Eupener Weg 5a und 6 sowie an der Waldyerstr aße 39. In der an die heimische Tradition gebundenen, „zeitlosen“ Architektur wurde das 1952 bezogene, zweigeschossige Wohnhaus Eupener Weg 6 gestaltet. Bei dem Wohnhaus an der Waldeyerstraße ist der Rückgriff auf historische Vorbilder in der Kubatur des Gebäudes als Quader mit Satteldach gegeben. Die traditionelle Architektur kontrastiert aber mit den, für die damalige Zeit „moder- nen“ Materialien, z.B. in der zeitgemäßen Verwendun g von Fenstern mit Buntgläsern oder Atelierfenstern mit schmalen Sprossen. Das Gebäude ist die Denkmalliste eingetragen. Ende der 1950er Jahre wird am Eupener Weg 5a mit neuarti gen konstruktiven und gestalterischen Details ein modernes Gebäude geschaffen, das in die Bauformen der 1960er Jahre überlei- tet. Prägend ist hier der fehlende Dachüberstand, B eton als Gestaltungselement an Traufe, Ortgang und Fenstergewänden und die verputzte Loggia an der Straßenfassade. Das Erhaltungsgebiet zwischen Waldeyerstraße, Malme dyweg und Eupener Weg, wie im beiliegenden Plan gekennzeichnet, ist Teil des Stad tteils „Sentruper Höhe“. Bis in die 1960er Jahre wurden nach einem, Ende der 1920er Jahren bes chlossenen, Besiedlungsplan Wohn- häuser errichtet. Städtebauliche Grundlage bildete der Wettbewerb „Das Einfamilienhaus des Mittelstandes“, dessen Ziel es war, nach einhei tlichen Gesichtspunkten unter Wahrung der Eigenart jedes einzelnen Gebäudes, einen neuen Stadtteil zu schaffen. So entstanden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323- 3 - Entwurf 3 ... auf großzügigen Grundstücksflächen individuelle Geb äude mit hohem Anspruch an die Ar- chitekturqualität. Die besondere städtebauliche Qua lität ergibt sich aus dem Nebeneinander unterschiedlicher Bautypen verschiedener Zeitphasen, eingefasst von großzügigem Grün mit Garten und Baumalleen. Dieses charakteristische, städtebauliche Profil ist für die markierte Teilfläche belegt. Für die- se Fläche wird die Erhaltung der baulichen Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhal- tungssatzung) im Sinne des § 172 BauGB festgesetzt. Die Gebäude Malmedyweg 8, 12, Eupener Weg 2, 2a, 3, 5a, 7 und Waldeyerstraße 41 b esitzen eine hohe Gestaltqualität und belegen die frühe Entwicklungsphase des Viertels, s o dass sie als erhaltenswert gekenn- zeichnet werden. Die Häuser Malmedyweg 10, Eupener Weg 10 und Waldeyerstraße 31 und 39 sind in die Denkmalliste der Stadt Münster einge tragen und vervollständigen das En- semble. Bedingt durch verheerende Kriegszerstörungen herrsc hte nach dem Krieg ein extremer Wohnraummangel in Münster. So sahen es viele Arbeit geber, z.B. die Landesversiche- rungsanstalt Westfalen (LVA), als ihre Aufgabe an f ür Bedienstete Wohnraum zu schaffen. Grundstücke standen in Abstimmung mit der Stadt am westlichen Stadtrand an der zukünfti- gen Redigerstraße und Schmeddingstraße zur Verfügun g. Auch die Kirche beabsichtigte für kinderreiche und sozial schwache Familien preisgüns tige Eigenheime zu schaffen. Die „Aa- chener gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungs- GmbH“ , von 4 Bistümern als Wohnungs- gesellschaft gegründet, errichtete an der Straße Au f dem Draun Einzel- und Reihenhäuser. Beide Projekte hatten zum Ziel preisgünstige Wohnge bäude im größeren Siedlungszusam- menhang zu schaffen. Diese neuen Siedlungshäuser wurden an der Redigerst raße und der fast parallelen Straße Auf dem Draun errichtet. Die städtebauliche, an Gar tenstadtsiedlungen erinnernde Planung mit den geschwungenen, teilweise aufgeweiteten Stra ßenverläufen wurde unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg erstellt. Durch die Aufweitungen d er Straßenräume und deren Verbin- dungswege entstanden Plätze mit hoher Aufenthaltsqu alität. Die Straßen sind beidseitig von Baumreihen in Rasenflächen begleitet und vermitteln mit den privaten Vorgärten einen fast dörflichen Charakter. Der aufgeweitete Straßenraum erinnert an den dörflichen Anger, der ursprünglich gemeinschaftlichen Weidefläche. Dieser diente später der Kommunikation als grüner Platz zwischen den Häusern. Die Straßenräume der Redigerstraße und Auf dem Drau n mit ihren geschwungenen Fluchtli- nien, den begleitenden Vorgärten, Straßenbäumen und Rasenflächen sind Beispiele der Weiterentwicklung von Gartenstadtsiedlungen nach de m 2. Weltkrieg. Die zum Kommunika- tionsraum erweiterte Straße ist typisch für die frü he Entwicklungsphase des Siedlungsbaus der, noch nicht vom Auto geprägten, 1950er Jahren. Den Entwurf zu den neuen Siedlungshäusern der LVA s chuf Architekt P. Spiegel aus Soest. Für die Gebäude der Wohnungsgesellschaft zeichnete Architekt Werner Schroeter verant- wortlich. In einer ersten Bauphase ab 1949 stellte die LVA den Bauherren 38 Grundstücks- parzellen zur Verfügung. Es wurde eine Siedlungsgem einschaft gegründet, in der jedes Mit- glied zu erheblichen Eigenleistungen am Bau verpfli chtet war. Unter diesen Bedingungen war die LVA bereit Landesmittel und Hypotheken zu v ermitteln. Die Grundstücke befanden sich größtenteils an der Redigerstraße, 22 an der w estlichen und 6 an der östlichen Straßen- seite. Die Bebauung der östlichen Straßenseite bild ete mit den 4 Grundstücksparzellen an der Waldeyerstraße und den 6 an der Schmeddingstraße ein Geviert. Architekt Spiegel konzipierte schlichte, weiß verpu tzte Siedlungshäuser für, in der Regel, zwei Wohnungen. Die Wohngebäude sind bescheiden und schmucklos gestaltet, mit recht- eckigem Grundriss, traufständig und hohem Satteldac h. Sie haben einen mittig angeordne- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323- 4 - Entwurf 4 ... ten, stichbogigen Hauseingang, daneben je eine Fens teröffnung links und rechts. Meist ist eines der Fenster als leicht vorstehendes „Blumenfe nster“ mit Überdachung ausgeführt. Die Gebäude reihen sich in einer Flucht an der Redigers traße auf. An der Kreuzung Waldey- erstraße/ Redigerstraße weitet sich der Straßenraum zu einem Platz, so dass die anschlie- ßenden Gebäude an der Waldeyerstraße dem „Anger“ an der Redigerstraße städtebaulich zugeordnet sind. Zu den Gebäuden an der Schmeddings traße, - größtenteils baulich verän- dert - besteht durch das später errichtete, aus dem architektonischen Rahmen fallende Haus Waldeyerstraße 88, kein direkter städtebaulicher Zusammenhang mehr. Die Bebauung wird im gleichen Duktus an der westlic hen Seite der Redigerstraße bis zur Sentruper Straße fortgeführt. Hier konnten Bauherrn unabhängig von der LVA ihren Traum vom bescheidenen Eigenheim verwirklichen. Vorgabe w ar die Übernahme der Trauf- und Firstlinie, die Kubatur und die Wahl der Baumateria lien. So sind bei genauerem Hinsehen Varianten der LVA-Siedlungshäuser entstanden. Im Gegensatz zu den eingeschossigen Gebäuden an der Redigerstraße errichtete an der Straße Auf dem Draun die Aachener Wohnungsgesellsch aft zweigeschossige Doppel- und Reihenhäuser mit geringer Dachneigung. Es handelt s ich um weiß verputzte Gebäude mit regelmäßig angeordneten, hochformatigen Fenstern im Erd- und Obergeschoss sowie einer Eingangstür. Es bestand die Wahl zwischen zwei Grun dtypen. Jedes Haus konnte nach den Bedürfnissen des Bauherrn umgeplant werden, wenn nu r das einheitliche Fassadenbild zum Straßenraum gewahrt blieb. Die Umsetzung erfolgte in drei Bauabschnitten ab 1953. Insbesondere an der Aufweitung des Straßenraumes zu einem Platz - im Bereich der Ge- bäude Auf dem Draun 19 – 41 (ungerade Hausnummern) und 16 – 44 (gerade Hausnum- mern) - harmonisieren die Siedlungshäuser, hier vor rangig Reihenhäuser, mit dem grün ges- talteten Freiraum. Sie zeigen eine hohe städtebauli che Qualität, die sich von der weiteren Bebauung an der Straße Auf dem Draun abhebt. Wenig später wurden ähnliche Siedlungshäuser von de r LVA an der Scheffer-Boichorst- Straße errichtet. Diese Häuser sind fast alle in ih rem äußeren Erscheinungsbild stark verän- dert. Sie sind parallel zur Straße aufgereiht und b ilden keine aufgeweiteten Straßenräume. Daher ist hier nicht die hohe städtebauliche Qualit ät wie an der Redigerstraße/ auf dem Draun gegeben. In dem Erhaltungsgebiet „Redigerstraße“, wie in dem beiliegenden Plan festgelegt, ver- schmelzen Straßenraum, Plätze, Grün und die schlich ten Siedlungshäuser mit ihren gleich- förmigen Stilelementen zu einer dörflich anmutenden Einheit. Die Siedlung ist ein Dokument deutscher Nachkriegsarchitektur zur Linderung der W ohnungsnot, bei dem mit einfachen Mitteln ein harmonisches Siedlungsbild geschaffen wurde. Die beschriebene Siedlungseinheit soll in ihrer Ges amtheit geschützt und erhalten werden. Es wird ein Gebot zur Erhaltung der baulichen Anlag en und der Eigenart des Gebietes (Er- haltungssatzung) im Sinne des § 172 festgesetzt. De r überwiegende Teil der Gebäude ist weitestgehend unverändert aus der Bauzeit erhalten. Bauliche Änderungen wurden auf das Siedlungsbild abgestimmt, die charakteristischen Me rkmale blieben erhalten. Im Einzelnen werden die Häuser Redigerstraße 1, 3, 5, 7, 9, 15, 17, 19, 21, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 39, 41 43, 45, 47, 49, 54, 55, 59, 60, 61, 62, 63, 64, Wal deyerstraße 90, 94, 96, Auf dem Draun 19 – 41 (Ungerade Hausnummern) und 16 – 44 (gerade Hau snummern) als erhaltenswert ein- gestuft. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323- 5 - Entwurf 5 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die generellen, städtebaulichen Zielset- zungen nicht in Frage gestellt. Insoweit wird den generellen Planungszielen des Bebauungs- planes weiterhin Rechnung getragen. Gegenüber der bisherigen Rechtslage werden durch die Änderung des Bebauungsplanes keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Umwelt ermöglicht, erhebliche nachteilige Umwelt- auswirkungen sind nicht zu erwarten. Es sind somit keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der Schutzgüter des § 1 (6) Nr. 7 Baugesetzbuch durch die Bebauungsplan- änderung beeinträchtigt werden. Von einem Umweltbericht wird entsprechend § 13 BauGB abgesehen. Weitere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 er- sichtlich. Realisierung der Planung Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unter- schiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zuständigen Ämter, Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteili- gungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. Die Verwirklichung der Bebauungsplanänderung wird sich auf die persönlichen Lebensum- stände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozi- alplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zum Ent- wurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: W ohngebiet Sentruper Höhe Münster, Der Oberbürgermeister I. V. Schultheiß Stadtdirektor
V-0201-2008-Anlage-4b
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Anlage 4 b zur Vorlage Nr. 201/2008 Bebauungsplan Nr. 323 - 1. Änderung, westl. Teilbereich Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Gebiet zur Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) ST ADT M TÜNS ER
V-0201-2008-Anlage-4a
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Anlage 4 a zur Vorlage Nr. 201/2008 Bebauungsplan Nr. 323 - 1. Änderung, östl. Teilbereich Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Gebiet zur Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) ST ADT M TÜNS ER
Anlage 3 - text. Festsetzung
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 201/2008 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe Die textliche Festsetzung gem. § 81 BauO NW wird wie folgt neu gefasst: 5. Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart vo n Gebieten (gem. § 172 BauGB) In den im Bebauungsplan Nr. 323 bezeichneten „Gebieten zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (gem. § 172 (1) Nr. 1 BauGB)“, bedarf zur Erhaltung der städtebaulichen Ei- genart der Gebiete auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nut- zungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere ge- schichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. In diesen Gebieten bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Diese Genehmi- gung darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.
Berichtsvorlage
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V/0201/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Einbringung 18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 öffentlich auszulegen. Der seit 1989 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 323 regelt die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung für das Wohngebiet Sentruper Höhe. Um die Erhaltung baulicher Anlagen sicherzu- stellen wurden in Teilbereichen des Bebauungsplanes Erhaltungsgebote festgesetzt. Aufgrund der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen und ei nes Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist eine Überprüfung und Konkretisierung der bisherigen Erhaltungsgebote notwendig. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 sollen die Festsetzungen zur Sicherung der erhaltenswerten Gebäude im Wohngebiet Sentruper Höhe modifiziert und konkretisiert wer- den. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 323 werden in diesem Zusammen- hang nicht geändert. Der Anhörungstermin zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand am 10.06.2008 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde in der Zeit Frühjahr 2008 durchgeführt. Während der Bürgerinformation wurde von einigen Eigentümern innerhalb der Erhaltungsberei- che Kritik an den aus ihrer Sicht geringen Gestaltungs- bzw. Veränderungsmöglichkeiten geübt, die in der Praxis mit dem bestehenden Erhaltungsgebot einhergingen. Insbesondere der Zwang zum weitestgehenden Erhalt der straßenseitigen Fassaden würde gestalterische Anpassungen sowie technische Verbesserungen wie z.B. eine optimale Außendämmung sehr einschränken. Es Vorlagen-Nr.: V/0201/2008 Auskunft erteilt: Frau Mennebröcker / Herr Hülk Ruf: 492 6145 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 07.08.08 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0201/2008 wurde ergänzend auch die Anregung vorgetragen künftig ganz auf Erhaltungsgebote zu verzich- ten. Die eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten durch die festgesetzten kleinteiligen Baufens- ter seien ein ausreichender Schutz vor Umstrukturierungsmaßnahmen. Trotz dieser Anregung für die weitere Planung hält die Verwaltung weiterhin die Zielsetzung für sinnvoll, die städtebaulich prägenden Bauabschnitte der Entwicklung Sentrups durch Erhaltungs- gebote zu sichern. Folgende Gründe sprechen dafür: − Die aktuelle fachliche Überprüfung der Erhaltungsfestsetzungen hat ergeben, dass auch 20 Jahre nach der Aufstellung des Bebauungsplanes der städtebauliche und siedlungsge- schichtliche Wert der geschätzten Bereiche nach wie vor bedeutend für die Entwicklung des Stadtteils ist. − Auf der Grundlage der Erhaltungsgebote wurde in den zurückliegenden Jahren mit den Ei- gentümern ein tragfähiger Kompromiss zwischen dem erhalt der städtebaulich charakteristi- schen Merkmale der Bebauung und den individuellen Veränderungswünschen erzielt. − Es gilt durch Kontinuität auch das Vertrauen der Eigentümer im Erhaltungsbereich in den Bestand der Erhaltungsgebote und damit die Wahrung der städtebaulichen Eigenart in ihrem Umfeld zu schützen. − Es sind schon nach heutigem Stand der Technik nachträgliche Außendämmungen der stra- ßenseitigen Fassaden möglich, die mit dem Erhaltungsgebot vereinbar sind. Ergänzend sind inzwischen wirkungsvolle Innendämmungen mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Die geäußerten Meinungen der Bürgerschaft und die einzelnen Fachbelange wurden unter fach- lichen Gesichtspunkten geprüft und soweit nach Abwägung möglich, im Planentwurf berücksich- tigt. Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus den Anlagen ersichtlich. Der Stadt Münster entstehen durch die Bebauungsplanänderung keine Kosten und keine Folge- kosten. Die Offenlegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 soll im Herbst 2008 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Plan (verkleinert)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (15)
- Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Waldeyerstraße 27
- Redigerstraße 1
- Domagkstraße 1926
- Tondernstraße
- Schmeddingstraße
- Sentruper Straße
- Eupener Weg 3
- Malmedyweg 8
- Auf dem Draun 19
- Scheffer-Boichorst-Straße
- Sentruper Höhe 5
- Jungeblodtplatz
- Hüfferstraße
- Ringstraße
Bebauungsplan Nr. 323, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wohngebiet Sentruper Höhe
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0201/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37