V/0115/2007
Soziale Stadt Kinderhaus: Organisationsstrukturen, Entscheidungskompetenzen und Entscheidungsabläufe
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Beschlussvorlage
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V/0115/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Soziale Stadt Kinderhaus: Organisationsstrukturen, Entscheidungskompetenzen und Entscheidungsabläufe Beratungsfolge 20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.03.2007 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 24.04.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 25.04.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 25.04.2007 Ausländerbeirat Anhörung 02.05.2007 Kommission z. Förderung d. Integration v. Menschen m. Behinderungen Anhörung 03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 08.05.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Den in der Begründung dargestellten Empfehlungen zu den Organisationsstrukturen, der Zuord- nung von Entscheidungskompetenzen und den Entscheidungsabläufen wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage zusätzliche Kosten oder Folgekosten nicht entstehen werden. Begründung: 1. Beschlusslage Mit Beschluss vom 13.12.2006 zur Vorlage V/0927/2006 hat der Rat dem konkretisierten Maßnahmekonzept (Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmeplan für das Gebiet Münster-Kinderhaus, Brüningheide) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Programm umzusetzen. Zugleich hatte der Rat dem mit der Vorlage empfohlenen organisa- torischen Rahmen zugestimmt, der folgende Institutionen umfasst: Vorlagen-Nr.: V/0115/2007 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 28.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0115/2007 • ein im Wohngebiet ständig präsentes Kernteam, dessen Mitglieder als Quartiersmana- ger/innen die Gebietsmoderation vor Ort wahrnehmen sollen sowie • einen Beirat, der sich aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des Rates, der Bezirksvertre- tung Münster-Nord, des Ausländerbeirats, der Verwaltung sowie der Initiativen und an- deren Kooperationspartner vor Ort zusammensetzen soll; der Beirat soll innerhalb des gegebenen Programmrahmens an der Feinplanung der zeitlichen Reihenfolge der Ein- zelprojekte mitwirken sowie über evt. Mittelumschichtungen entscheiden, Vorlagen und Berichtsentwürfe vorberaten sowie den Rahmen für systematisierten Informationsaus- tausch, Zusammenarbeit und Diskurs im Programmzusammenhang herstellen. Ferner hat der Rat die Verwaltung beauftragt, vor Beginn der Durchführung die skizzierten Organisationsstrukturen, Entscheidungskompetenzen und Verfahrensabläufe zu konkretisie- ren und den beteiligten Fachausschüssen sowie der Bezirksvertretung Münster-Nord vorzu- legen. Die folgenden Empfehlungen dazu sind mit der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt“ ein- vernehmlich abgestimmt, die ihre Arbeit am 27.02.2007 auch formell abgeschlossen hat. 2. Anforderungen an die Strukturorganisation Zentrales Kennzeichen der Programmgestalt „Soziale Stadt“ ist ihre integrative Ausrichtung. Die integrative Programmdimension betrifft (in inhaltlicher Perspektive) einen gebietsbezo- genen Ansatz, in dessen Rahmen Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen in unterschiedlichen lokalen Handlungsfeldern so gebündelt werden, dass ihre Resultate und Effekte wechselsei- tige Wirkungen erzeugen, Erfolge sich also gegenseitig verstärken. Integrativ kennzeichnet ferner (in institutioneller Perspektive) den Umstand, dass verschiedene Fachpolitiken bzw. Fachbereiche der Verwaltung untereinander und überdies mit nichtstädtischen Akteuren (In- stitutionen und Bewohner/innen) im Programmzusammenhang kooperieren. Diese Koopera- tionsbeziehungen konzentrieren sich nicht allein auf punktuelle oder befristete Zusammenar- beit in einzelnen Projekten, ihr Bestand ist insbesondere nicht auf einen Programm- bzw. Förderzeitraum begrenzt; statt dessen sollen unter den günstigen Bedingungen, die das Programm befristet eröffnet, Bündnisse und Kooperationsformen zwischen möglichst vielen Akteuren im Wohngebiet entstehen, die das Programmende überdauern können. Die Stabili- tät solcher auf Dauer angelegten Netze kann sich nicht allein auf wenige Institutionen oder Personen stützen, sondern ist auf eine breite Basis an Akzeptanz und Bereitschaft zum Mit- machen angewiesen; zumal in dieser Perspektive müssen formale Struktur und Verfahren so beschaffen bzw. anpassungsfähig sein, dass Anliegen und Bedürfnisse nichtstädtischer Ak- teure des Wohngebiets nicht nur von Dritten wahrgenommen, sondern dass Institutionen und Bewohner/innen im Programmzusammenhang auch unmittelbar mitwirken und –entscheiden können. 3. Aufgabenverteilung, Entscheidungsbedarfe Innerhalb der Handlungsfelder agieren Institutionen in städtischer oder freier Trägerschaft, die die jeweiligen Einzelprojekte durchführen unter Verantwortung namentlich bestimmter Ansprechpartner/innen. Mit ihnen korrespondieren jeweils Projektverantwortliche der betref- fenden Fachbereiche der Verwaltung, die den Projektträger bei der Durchführung nach Maß- gabe der je Projekt vereinbarten Anforderungen fachlich beraten und unterstützen, außer- dem für die Vorbereitung der erforderlichen Verwendungsnachweise sorgen. Vom Feld „Management“ (Feld Nr. 7) abgesehen, wird je Handlungsfeld ein/e Ansprechpartner/in der Verwaltung benannt (im Feld Nr. 5, „Bildung“ angesichts der thematischen Breite der Einzel- projekte drei Personen). Deren Aufgaben umfa ssen die fachliche Koordination innerhalb des betreffenden Handlungsfelds. Dazu organisieren sie Arbeitskreise innerhalb ihres Hand- lungsfelds, die neben den Projektverantwortlichen der Verwaltung sowie Vertreter/innen der Projektträger regulär und/oder im Rahmen breiter angelegter Handlungsfeldkonferenzen auch weitere interessierte Institutionen und Einzelpersonen einbinden kann. - 3 - V/0115/2007 Quer zur inhaltlichen Differenzierung nach Handlungsfeldern arbeitet das Kernteam (Ge- bietsmoderation vor Ort), indem es die Einzelprojekte inhaltlich und personell vernetzen so- wie insbesondere für Bekanntheit und Akzeptanz des Programms im Wohngebiet und dar- über hinaus für die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Mitwirkung sorgen soll. Die fachliche Steuerung der Programmdurchführung und die Koordination der Aktivitä- ten in den Handlungsfeldern im Rahmen des Gesamtprogramms nimmt ein Arbeitskreis in der Verwaltung wahr, der sich aus den für die Handlungsfelder verantwortlichen Ansprech- partner/innen der Verwaltung sowie der Programmkoordination zusammensetzt. Die im Sozialdezernat / Sozialamt angesiedelte Programmkoordination ist ferner verantwort- lich für die Geschäftsführung des Beirats, der die Programmdurchführung innerhalb des ge- gebenen Programmrahmens politisch steuert, begleitet und bewertet. In diesem Zusammen- hang trifft der Beirat folgende Entscheidungen: • Verbindliche Festlegung von handlungsfeldübergreifenden Zielen für das Gesamt- programm, die im Rahmen der Evaluati on überprüfbar sind: im Rahmen eines Workshops Ende April 2007, der ausdrücklich auch allen Bewohnerinnen und Be- wohnern des Stadtteils zugänglich sein wird, soll ein Katalog weniger prägnanter und indikatorengeeigneter Ziele entwickelt bzw. auf der Basis der in der Vorlage V/0927/2007 dargestellten Zielskizze sowie der Ziele der Einzelprojekte präzisiert werden. • Vergabe der Projektmittel: Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 14.12.2006 bestimmt ausdrücklich, dass für die Verwendung der Fördermittel ein „Vergabegremium“ im Stadtteil, d. h. im Programmgebiet entscheidet. Ferner ent- scheidet der Beirat bei Bedarf über evt. Mittelumschichtungen innerhalb eines Hand- lungsfelds im Rahmen der Grenzen des Zuwendungsbescheids. • Verabschiedung von Richtlinien bzw. Grundsätzen über die Verwendung des Quar- tiersfonds (Projekt Nr. 7.02). Die Verwaltung empfiehlt, dass die Gebietsmoderation auf dieser Beschlussbasis des Beirats über den Einsatz dieser Mittel entscheidet. • Entscheidung über und Vorbereitung von (handlungsfeldübergreifenden) Programm- konferenzen. • Vorberatung von Berichten und Vorlagen im Programmzusammenhang. • Entscheidung über die evt. Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats im Rahmen der Programmevaluation. • Entscheidungen über die Binnenorganisation des Beirats (Vorsitz, ggf. Bildung von Arbeitsgruppen). • Der Beirat kann überdies entscheiden, über die unter Ziffer 4 skizzierte Zusammen- setzung hinaus weitere Institutionen oder Personen hinzuzuziehen. 4. Zusammensetzung des Beirats Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 zur Vorlage V/0927/2006 setzt sich der Bei- rat einerseits aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Fraktionen im Rat sowie der in der Bezirksvertretung Münster-Nord vertretenen Parteien, ferner einem vom Ausländerbeirat entsandten Mitglied zusammen. Um den Anforderungen an Aufgabenstellung und Arbeitsfä- higkeit ebenso zu begegnen wie der gebotenen Beteiligung nichtstädtischer Akteure, werden in den jeweiligen Handlungsfeldern gebildeten Arbeitskreise je eine/n städtischen Mitarbei- ter/in sowie ein/e nichtstädtische Vertreter/in in den Beirat entsenden; der Arbeitskreis im Handlungsfeld „Bildung“ wird je zwei Mitglieder stellen, aus dem Handlungsfeld „Evaluation“ wird ein Vertreter mit beratend an den Sitzungen des Beirats teilnehmen. 5. Vergabe der Projektmittel: Verfahren Die Verwaltung wird die Entscheidungen des Beirats über die Vergabe von Projektmitteln jeweils anhand der aktualisierten und konzeptionell (insb. mit Blick auf Zielindikatoren) präzi- sierten Projektblätter vorbereiten. Auf der Grundlage der Beiratsentscheidung wird über die - 4 - V/0115/2007 Durchführung jedes Einzelprojekts zwischen dem Projektträger, dem zuständigen Fachbe- reich der Verwaltung (Projektverantwortliche/r) sowie der Programmkoordination eine schrift- liche Vereinbarung getroffen, die Ziele, Inhalte, Leistungsumfang, Qualitätsanforderungen, eingesetzte Ressourcen, Finanzierung sowie Berichts- und Nachweispflichten im Einzelnen regeln. 6. Ausblick Sofern der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag zustimmt, wird die Verwaltung die konstituierende Sitzung des Beirats in der zweiten Monatshälfte Mai 2007 mit der Perspekti- ve vorbereiten, die Projektumsetzung im Juni 2007 zu starten. Über den weiteren Pro- grammverlauf wird die Bezirksvertretung Münster-Nord laufend unterrichtet; Rat, beteiligte Ausschüsse und Ausländerbeirat erhalten zum Jahresende 2007 einen ersten schriftlichen Zwischenbericht. In Vertretung Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0115/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37