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0201/2022

Wildplakatierung auf der Dürener Str., Zülpicher Str. sowie Lindenthalgürtel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.01.2022, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anfrage CDU-Fraktion Wildplakatierung

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/322/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 0201/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 
 
Wildplakatierung auf der Dürener Str., Zülpicher Str. sowie Lindenthalgürtel 
Anfrage der CDU-Fraktion Köln-Lindenthal vom 15.11.2021 
 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen die Verursacher des wiederholten massi-
ven Wildplakatierens auf und an o. a. Straßen und in welchem Umfang werden sie aktuell um-
gesetzt? Werden die Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt? 
2. Wie hoch waren die jüngsten Reinigungskosten der jeweils genannten Straßen? 
3. Werden zusätzliche personelle R essourcen seitens den AWB bereitgestellt, um die immer 
wieder durchgeführten Wildplakatierungen umgehend zu beseitigen? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:  
 
Zu 1.) 
Bei den von dem Beschwerdeführer gemeldeten Plakatanschlägen auf der Dürener Str., der Zülpicher 
Str. und dem Lindenthalgürtel handelte es sich um Plakate, die zur Teilnahme an Klimaschutzde-
monstrationen der „Fridays for Future“-Bewegung, die weltweit und auch in Köln am 19.03.2021 und 
am 24.09.2021 stattfanden, aufgerufen haben.  
Die Plakate wurden an städtischen Abfallbehältnissen sowie an Strom- und Telekommunikationskäs-
ten mittels Kleister aufgebracht.  
Gemäß § 3 Abs. 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist es nicht gestattet, städtische Flächen, öffentli-
che Anlagen und Einrichtungen (z.B. Ampelmasten, städtische Zäune und Gitter, Telefonzellen, Ab-
fallbehältnisse der AWB, Strom-und Telekommunikationskästen) unbefugt zu beschreiben, zu bekle-
ben, zu besprühen, zu beschmieren sowie zu bemalen oder dies zu veranlassen.  
Unbefugte Plakatanschläge im öffentlichen Straßenland, sogenannte „Wildplakatierungen“, erfüllen 
den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Voraussetzung 
für Ahndung und Verfolgung ist jedoch, dass der Plakatierende unmittelbar bei de r Wildplakatierung 
angetroffen wird, bzw. nachträglich zu ermitteln ist. 
Für die Wildplakatierung verantwortliche Personen wurden von dem Beschwerdeführer nicht benannt 
und konnten auch von Amts wegen nicht ermittelt werden, da die Plakate z.B. durch Ausdrucken von 
entsprechenden Druckvorlagen für „Jeden frei“ zugänglich waren. Auch die Organisatoren der De-
monstrationen waren als mögliche Zweckveranlasser nicht wegen der unbefugten Plakatierung zur 
Verantwortung zu ziehen, da sie auf Ihrer Website explizit darauf hingewiesen haben, dass Plakate 
und Aufkleber nur dort anzubringen sind, wo dies gestattet ist (z.B. an schwarzen Brettern innerhalb 
von Geschäftslokalen, d.h. im nicht-öffentlichen Raum). 
 
Zu 2.) 
Zu der Höhe der Reinigungskosten liegen keine Erkenntnisse vor, weil die in Frage stehenden Plaka-
te nicht gesondert erfasst und abgerechnet werden.

2 
 
Zu 3) 
Unbefugte Plakatanschläge an den Abfallbehältnissen der AWB werden unmittelbar nach Bekannt-
werden – auch nach Bekanntwerden auf Grund einer Beschwerde - von der AWB entfernt.  
Handelt es sich um städtisches Mobiliar, z. B. Bänke, Schaltschränke der Stadt Köln, Verkehrsbe-
schilderungen etc. stimmt sich die AWB mit dem Amt für Verkehrsmanagement ab. Die Reinigung 
erfolgt dann im Auftrag des Amtes auf Grundlage eines existierenden Vertrages (Reinigung aus einer 
Hand). Die Reinigung städtischen Mobiliars stellt eine haushaltsfinanzierte Vertragsleistung zwischen 
der Stadt und der AWB dar, wobei für diese Reinigung von der AWB extra Personal vorgehalten wird.

Anfrage CDU-Fraktion Wildplakatierung

1108 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Lindenthal Bezirksrathaus  Aachener Straße  220• 50931 Köln  
     Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp  Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker      Köln, den 25.11.2021   Anfrage nach §4 der Geschäftsordnung des Rates Wildplakatieren auf der Dürener und Zülpicher Straße sowie Lindenthalgürtel  Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen die Verursacher des wiederholten massi-ven Wildplakatierens auf und an o.a. Straßen und in welchem Umfang werden sie aktuell umgesetzt? Werden die Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt? 2. Wie hoch waren die jüngsten Reinigungskosten der jeweils genannten Straßen? 3. Werden zusätzliche personelle Ressourcen seitens den AWB bereitgestellt, um die immer wieder durchgeführten Wildplakatierungen umgehend zu beseitigen?   Mit freundlichen Grüßen  gez. Svenja Führer       Fraktionsvorsitzende     
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal

Beratungsverlauf (1)

24.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0201/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.01.2022
Erstellt
17.01.2022 12:24