0201/2022
Wildplakatierung auf der Dürener Str., Zülpicher Str. sowie Lindenthalgürtel
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 0201/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 Wildplakatierung auf der Dürener Str., Zülpicher Str. sowie Lindenthalgürtel Anfrage der CDU-Fraktion Köln-Lindenthal vom 15.11.2021 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen die Verursacher des wiederholten massi- ven Wildplakatierens auf und an o. a. Straßen und in welchem Umfang werden sie aktuell um- gesetzt? Werden die Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt? 2. Wie hoch waren die jüngsten Reinigungskosten der jeweils genannten Straßen? 3. Werden zusätzliche personelle R essourcen seitens den AWB bereitgestellt, um die immer wieder durchgeführten Wildplakatierungen umgehend zu beseitigen? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1.) Bei den von dem Beschwerdeführer gemeldeten Plakatanschlägen auf der Dürener Str., der Zülpicher Str. und dem Lindenthalgürtel handelte es sich um Plakate, die zur Teilnahme an Klimaschutzde- monstrationen der „Fridays for Future“-Bewegung, die weltweit und auch in Köln am 19.03.2021 und am 24.09.2021 stattfanden, aufgerufen haben. Die Plakate wurden an städtischen Abfallbehältnissen sowie an Strom- und Telekommunikationskäs- ten mittels Kleister aufgebracht. Gemäß § 3 Abs. 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist es nicht gestattet, städtische Flächen, öffentli- che Anlagen und Einrichtungen (z.B. Ampelmasten, städtische Zäune und Gitter, Telefonzellen, Ab- fallbehältnisse der AWB, Strom-und Telekommunikationskästen) unbefugt zu beschreiben, zu bekle- ben, zu besprühen, zu beschmieren sowie zu bemalen oder dies zu veranlassen. Unbefugte Plakatanschläge im öffentlichen Straßenland, sogenannte „Wildplakatierungen“, erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Voraussetzung für Ahndung und Verfolgung ist jedoch, dass der Plakatierende unmittelbar bei de r Wildplakatierung angetroffen wird, bzw. nachträglich zu ermitteln ist. Für die Wildplakatierung verantwortliche Personen wurden von dem Beschwerdeführer nicht benannt und konnten auch von Amts wegen nicht ermittelt werden, da die Plakate z.B. durch Ausdrucken von entsprechenden Druckvorlagen für „Jeden frei“ zugänglich waren. Auch die Organisatoren der De- monstrationen waren als mögliche Zweckveranlasser nicht wegen der unbefugten Plakatierung zur Verantwortung zu ziehen, da sie auf Ihrer Website explizit darauf hingewiesen haben, dass Plakate und Aufkleber nur dort anzubringen sind, wo dies gestattet ist (z.B. an schwarzen Brettern innerhalb von Geschäftslokalen, d.h. im nicht-öffentlichen Raum). Zu 2.) Zu der Höhe der Reinigungskosten liegen keine Erkenntnisse vor, weil die in Frage stehenden Plaka- te nicht gesondert erfasst und abgerechnet werden. 2 Zu 3) Unbefugte Plakatanschläge an den Abfallbehältnissen der AWB werden unmittelbar nach Bekannt- werden – auch nach Bekanntwerden auf Grund einer Beschwerde - von der AWB entfernt. Handelt es sich um städtisches Mobiliar, z. B. Bänke, Schaltschränke der Stadt Köln, Verkehrsbe- schilderungen etc. stimmt sich die AWB mit dem Amt für Verkehrsmanagement ab. Die Reinigung erfolgt dann im Auftrag des Amtes auf Grundlage eines existierenden Vertrages (Reinigung aus einer Hand). Die Reinigung städtischen Mobiliars stellt eine haushaltsfinanzierte Vertragsleistung zwischen der Stadt und der AWB dar, wobei für diese Reinigung von der AWB extra Personal vorgehalten wird.
Anfrage CDU-Fraktion Wildplakatierung
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal Bezirksrathaus Aachener Straße 220• 50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, den 25.11.2021 Anfrage nach §4 der Geschäftsordnung des Rates Wildplakatieren auf der Dürener und Zülpicher Straße sowie Lindenthalgürtel Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen die Verursacher des wiederholten massi-ven Wildplakatierens auf und an o.a. Straßen und in welchem Umfang werden sie aktuell umgesetzt? Werden die Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt? 2. Wie hoch waren die jüngsten Reinigungskosten der jeweils genannten Straßen? 3. Werden zusätzliche personelle Ressourcen seitens den AWB bereitgestellt, um die immer wieder durchgeführten Wildplakatierungen umgehend zu beseitigen? Mit freundlichen Grüßen gez. Svenja Führer Fraktionsvorsitzende
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0201/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 17.01.2022 12:24