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AN/0964/2022

Änderungsantrag zu TOP 4.4 - Förderung des Open Air-Angebots 2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 03.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.05.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3065 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi-Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2022 
 
AN/0964/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.05.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.4 - Förderung des Open Air-Angebots 2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu 4.4 in die Tagesordnung des Ausschusses für 
Kunst und Kultur am 03.05.2022 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließen die Vorlage unter der Voraussetzung der Be-
rücksichtigung folgender Punkte:  
 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung zur Freigabe der Mittel in 
Höhe von 150.000 Euro zur Projektförderung von Open Air-Veranstaltungen (unter-
jährige Projektförderung); die tatsächliche Verausgabung soll sich am Bedarf der 
freien Szene orientieren. Zur Finanzierung stehen im Haushaltsjahr 2022 Aufwand-
sermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro im Teilplan 0416- Kulturförderung, Teil-
planzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung.  
 
2. Anlage 3 nehmen wir zur Kenntnis. Laut Anlage 3 wird Anlage 2 zurückgezogen. An-
derenfalls wird das Konzept zur Förderung der Errichtung und des Betriebes tempo-
rärer Spielstätten (150.000 Euro) für 2022 ohne Anlage 2 beschlossen. Flächen, die 
ggf. neu erschlossen werden, sollen vorwiegend bereits versiegelte Flächen, wie z.B. 
Parkplätzen, sein.  
 
3. Ein Eigenanteil ist nach Möglichkeit einzubringen.

- 2 - 
 
 
4. Ausschreibungen müssen für und mit Vertreter*innen aller Kunstsparten stattfinden. 
Die Vergabe durch die KlubKomm muss verschiedensten Akteuren und Programmie-
rungen offenstehen. 
 
5. Laut Vorlage wird die Entscheidung zur Vergabe der Infrastrukturförderungen vom 
Kulturamt getroffen. Die Entscheidungen sind dem Ausschuss KUK vorzulegen. 
 
6. Ab 2023 ist ein Konzept zur Förderung der Errichtung und des Betriebs temporärer 
Open Air-Bühnen in einer separaten Beschlussvorlage ohne Anlage 2 unter Einbe-
ziehung aller fachverwandten Gremien, z. B. bei Grüneingriffen der Ausschuss für 
Klima, Umwelt und Grün, anzufertigen und vorzulegen.   
 
7. Die in 2022 vorgeschlagene Beteiligung von Interessenvertretungen an dem Aus-
wahlverfahren ist nur eine einmalige Ausnahme. Ab 2023 erfolgt der Vergabeprozess 
unter Federführung der Verwaltung unter Beteiligung einer Fachjury. 
 
8. Auch Interessenvertretungen können einzelne Spielorte eigenverantwortlich bespie-
len wie der IFM in 2021 die Bühne an der Schanz. 
 
 
Begründung: Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0964/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
03.05.2022
Erstellt
03.05.2022 16:28