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Änderungsantrag zu TOP 4.4 - Förderung des Open Air-Angebots 2022
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0964/2022 vom 03.05.2022
Stand: Am 03.05.2022 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi-Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2022 AN/0964/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 03.05.2022 Änderungsantrag zu TOP 4.4 - Förderung des Open Air-Angebots 2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu 4.4 in die Tagesordnung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 03.05.2022 aufzunehmen: Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließen die Vorlage unter der Voraussetzung der Be- rücksichtigung folgender Punkte: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung zur Freigabe der Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Projektförderung von Open Air-Veranstaltungen (unter- jährige Projektförderung); die tatsächliche Verausgabung soll sich am Bedarf der freien Szene orientieren. Zur Finanzierung stehen im Haushaltsjahr 2022 Aufwand- sermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro im Teilplan 0416- Kulturförderung, Teil- planzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. 2. Anlage 3 nehmen wir zur Kenntnis. Laut Anlage 3 wird Anlage 2 zurückgezogen. An- derenfalls wird das Konzept zur Förderung der Errichtung und des Betriebes tempo- rärer Spielstätten (150.000 Euro) für 2022 ohne Anlage 2 beschlossen. Flächen, die ggf. neu erschlossen werden, sollen vorwiegend bereits versiegelte Flächen, wie z.B. Parkplätzen, sein. 3. Ein Eigenanteil ist nach Möglichkeit einzubringen. - 2 - 4. Ausschreibungen müssen für und mit Vertreter*innen aller Kunstsparten stattfinden. Die Vergabe durch die KlubKomm muss verschiedensten Akteuren und Programmie- rungen offenstehen. 5. Laut Vorlage wird die Entscheidung zur Vergabe der Infrastrukturförderungen vom Kulturamt getroffen. Die Entscheidungen sind dem Ausschuss KUK vorzulegen. 6. Ab 2023 ist ein Konzept zur Förderung der Errichtung und des Betriebs temporärer Open Air-Bühnen in einer separaten Beschlussvorlage ohne Anlage 2 unter Einbe- ziehung aller fachverwandten Gremien, z. B. bei Grüneingriffen der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün, anzufertigen und vorzulegen. 7. Die in 2022 vorgeschlagene Beteiligung von Interessenvertretungen an dem Aus- wahlverfahren ist nur eine einmalige Ausnahme. Ab 2023 erfolgt der Vergabeprozess unter Federführung der Verwaltung unter Beteiligung einer Fachjury. 8. Auch Interessenvertretungen können einzelne Spielorte eigenverantwortlich bespie- len wie der IFM in 2021 die Bühne an der Schanz. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
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