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Beantwortung der StEB: Sachstand zum Klärwerk Wahn, Antrag aus der Sitzung 16.05.2019. TOP 8.12

Mitteilung BV 2310/2019 vom 26.06.2019

Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 2310/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 Beantwortung der StEB: Sachstand zum Klärwerk Wahn, Antrag aus der Sitzung 16.05.2019. TOP 8.12 Auf den Antrag AN/0621/2019 vom 16.05.2019 antworten die Stadtentwässerungsbetriebe wie folgt: Sachstand zum Klärwerk Wahn; Auslastung der Kläranlage die Stadtverwaltung hat die Anfrage zuständigkeitshalber an den Wasser- und Bodenverband Wahn (WBV Wahn) weitergeleitet. Der WBV Wahn ist für die Entwässerung des Einzugsgebietes der Klar- anlage Wahn verantwortlich. Mitglieder sind die StEB Köln und der Abwasserbetrieb Troisdorf. Die Betriebsführung der Kläranlage und der sonstigen Anlagen des WBV Wahn wurde auf die StEB Köln übertragen. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage. Die derzeitig in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne sowie die darüber hinausgehenden Wohn- baureserveflächen sind in den hydraulischen Netzberechnungen des WBV Wahn enthalten. Die rele- vanten Entlastungsbauwerke des Kanalnetzes wurden auf den Prognosewert der Netzanzeigen umgebaut. Der WBV Wahn hat aktuell 14 Mio. € in die Modernisierung der Kläranlage auf den Stand der Technik investiert. Die Kläranlage ist in der Lage, die aktuelle Belastung sicher einzuhalten. Um Kapazitätsre- serven für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung zu gewinnen, wurde auf dem Gelände der Kläran- lage eine zusätzliche Prozesswasserbehandlungsanlage errichtet. Diese Anlage befindet sich zurzeit in der Inbetriebnahmephase. Durch die Anlage konnte eine zusätzliche Kapazitätsreserve in Höhe von ca 27 %, das entspricht 25.000 Einwohnerwerten, geschaffen werden. Hierdurch ist die Kläranla- ge in der Lage, die erwarteten Belastungszunahmen zu kompensieren. Weitere Belastungsreserven, die etwa bei einer Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen erfor- derlich werden könnten, lassen sich bei Bedarf durch verfahrenstechnische Optimierungsmaßnahmen und Beckenerweiterungen innerhalb des Kläranlagengeländes schaffen, sodass eine Erweiterung außerhalb des Kläranlagengeländes nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten ist.

Beratungsverlauf

  1. 04.07.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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