Parkmöglichkeiten auf der Contzenstraße (Longerich)
Mitteilung BV 1484/2018 vom 08.05.2018
Stand: Am 30.05.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1484/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Parkmöglichkeiten auf der Contzenstraße (Longerich) hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 21.09.2017, TOP 8.1.11 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, das Parken auf dem markierten Seitenstreifen auf der Contzenstraße zwischen Heckweg und Alexander-Petöfi-Platz nur für Pkws bis 2,8 t zulässi- gem Gesamtgewicht zuzulassen.“ Mitteilung der Verwaltung: Das Parken lediglich für Pkws bis zu 2,8 t im Bereich des Seitenstreifens auf der Contzenstraße zuzu- lassen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die Gesamtsituation vor Ort stellt sich als ge- ordnet und vollkommen unauffällig dar. Die Straße darf ohnehin nur von „Anlieger-Lkws“ befahren werden. Zudem ist das Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug nach § 12 Abs. 3 b Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht länger als zwei Wochen zulässig. Gem. §§ 39 Abs.1 i.V.m. 45 Abs. 9 StVO hält der Gesetzgeber an, verkehrstechnische Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. Durch die Gesamtumstände ergibt sich kein Erfordernis, lediglich das Parken von Pkws bis zu 2,8 t auf dem Seitenstreifen durch Beschilderung zuzulassen.
Beratungsverlauf
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30.05.2018
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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