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1484/2018

Parkmöglichkeiten auf der Contzenstraße (Longerich)

Mitteilung BV 08.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.05.2018, TOP 10.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1357 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1484/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
 
Parkmöglichkeiten auf der Contzenstraße (Longerich) 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 21.09.2017, TOP 8.1.11 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, das Parken auf dem markierten Seitenstreifen 
auf der Contzenstraße zwischen Heckweg und Alexander-Petöfi-Platz nur für Pkws bis 2,8 t zulässi-
gem Gesamtgewicht zuzulassen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Das Parken lediglich für Pkws bis zu 2,8 t im Bereich des Seitenstreifens auf der Contzenstraße zuzu-
lassen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die Gesamtsituation vor Ort stellt sich als ge-
ordnet und vollkommen unauffällig dar. Die Straße darf ohnehin nur von „Anlieger-Lkws“ befahren 
werden. Zudem ist das Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug nach § 12 Abs. 3 b 
Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht länger als zwei Wochen zulässig. Gem. §§ 39 Abs.1 i.V.m. 45 
Abs. 9 StVO hält der Gesetzgeber an, verkehrstechnische Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein 
zwingendes Erfordernis besteht. Durch die Gesamtumstände ergibt sich kein Erfordernis, lediglich 
das Parken von Pkws bis zu 2,8 t auf dem Seitenstreifen durch Beschilderung zuzulassen.

Beratungsverlauf (1)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Contzenstraße
  • Alexander-Petöfi-Platz
  • Heckweg

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Details

Aktenzeichen
1484/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.05.2018
Erstellt
04.05.2018 07:24