3275/2021
Kosten der ungenutzen Helikopterstation auf dem Kalkberg - Beantwortung der Anfrage AN/1941/2021
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 15.09.2021 3275/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.09.2021 Kosten der ungenutzen Helikopterstation auf dem Kalkberg - Beantwortung der Anfrage AN/1941/2021 Zur Anfrage der FDP -Fraktion AN/1941/2021 vom 10.09.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stel- lung: Die vor dem Baustopp kalkulierten Gesamtkosten für die Errichtung der Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg selbst beliefen sich auf 13,3 Millionen Euro, davon sind bislang 10,1 Millionen Euro gezahlt worden. Die verbleibende Summe von rund 17,2 Millionen Euro wurde für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkberges aufgewendet (Session-Nr. 3458/2017). 1. „Mit welchen Kosten rechnet die Stadt Köln für das „Einmotten“ des Hangars für die kommenden zehn Jahre?“ Seit dem vom Rat verfügten Baustopp am 15.12.2015 ruhen alle Arbeiten zur Fertigstellung der Hub- schrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg. Seitdem hat die Verwaltung diverse Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht und zur Erhaltung des damaligen Status quo ergriffen. Die erforderlichen Maßnahmen für eine langfristige Stil llegung des Gebäudes und der Liegenschaft muss die Verwal- tung zunächst ermitteln. Die Kosten für die Fertigstellung der Hubschrauberstation auf dem Kalkberg wurden zuletzt im Jahr 2019 auf circa 3 Millionen Euro geschätzt. Seit dem Baustopp am 15.12.2015 w urden 2.589.210,79 € (Stand: 13.09.2021) für die Unterhaltung der fast fertig gestellten Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg aufgewendet. Weiterhin entstehen fortlaufend Kosten i. H. v. rd. 25.000 € pro Monat für die Unterhaltung des nicht fertiggestellten Baus (Stillstandskosten). Dies sind im Wesentlichen Kosten u. a. für die dauerhafte Bewachung, für die Wintereinhausung bzw. das Wetterschutzgerüst, für das Setzungsmonitoring und für die juristische Beratung. Auf Basis der vorliegenden Zahlen betragen die vorgenannten Stillstand- kosten kalkulatorisch mind. 3 Millionen Euro in den nächsten 10 Jahren. Die Stillstandskosten beinhalten noch nicht die Pflege und Unterhaltung für die Liegenschaft Kalkberg (Grundstück) und des Gebäudes. Hierzu finden derzeit noch verwaltungsinterne Abstimmungen statt, weshalb diese Kosten noch nicht abschließend beziffert werden können. 2. „Als wie realistisch erachtet die Stadt Köln die grundsätzliche Inbetriebnahme der Helikopterstati- on am Flughafen?“ Die Rechtsanwaltskanzlei Noerr LLM (u.a. Dr. Holger Schmitz und Uwe Erling, LL.M.) hat ein Rechts- gutachten zu dieser Frage verfasst. Das Gutachten umfasste die juristische Bewertung über die Er- 2 richtung und den luftrechtlichen Betrieb einer Hubschrauberrettungsstation am Stan dort Flughafen Köln/Bonn sowie zwei weiterer Standorte. Im Ergebnis stellt das Rechtsgutachten fest: „Auch bei einer Realisierung einer Hubschrauberbetriebsstation am Standort Flughafen Köln/Bonn bestehen sehr erhebliche Risiken. Die Errichtung und der Bet rieb einer Hub- schrauberbetriebsstation wären mit hoher Wahrscheinlichkeit nur im Rahmen eines Planfest- stellungsverfahrens zu realisieren. Ein solches Verfahren birgt aufgrund der Komplexität der betroffenen Fragestellungen (insbesondere hinsichtlich des Lärm- und Naturschutzes) sowie mit Blick auf die Unvorhersehbarkeit der Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit erhebliche Risiken. Es wäre zudem sehr kostenintensiv. Besonders aufwändig ist regelmäßig die Erstel- lung der Antragsunterlagen durch den Vorhabenträger. Für die Durchführung eines regulären Planfeststellungsverfahrens im Bereich von Verkehrsflughäfen ist von einer Zeitspanne von mindestens drei bis fünf Jahren ab Antragsstellung auszugehen; in Einzelfällen können Ver- fahren dieser Art aber auch deu tlich länger dauern. Dem würde sich mit hoher Wahrschein- lichkeit ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anschließen. Selbst wenn die im Planfeststel- lungsbeschluss zugelassene Stationierung der Rettungshubschrauber letztlich gerichtlich be- stätigt werden würde, müsste man sich auf einen Zeithorizont von etwa zehn Jahren bis zum Errichtungsbeginn einstellen.“ (Vorlagen Nr. 2248/2019, Anlage 5 „Rechtsgutachten“, Seite 7). Aufgrund des voraussichtlich langen Verfahrens mit unwägbaren Ausgang kann die Verwaltung keine abschließend Prognose abgeben, ob am Flughafen Köln/Bonn eine dauerhafte Hubschrauberstation in Betrieb genommen werden kann. Die Verwaltung steht im fortlaufenden Austausch mit dem Flug- hafen Köln/Bonn zur Frage der Zielstruktur auf dem Flughafengelände. Seitens des Flughafens Köln/Bonn wurde zugesichert, die Bedarfe zur Errichtung einer Hubschrauberbetriebsstation in die entsprechenden Verfahren aufzunehmen. Bis dahin muss zur Sicherstellung der Luftrettung in der Stadt Köln der derzeitige Interimszustand mit ertüchtigten Containern und Unterbringung der Hubschrauber in einem Gemeinschaftshangar fortge- führt werden. 3. „Mit welchen Gesamtkosten der Station rechnet die Stadt Köln, aufgeschlüsselt aus Bau, Objekt- schutz und Instandhaltung in den kommenden zehn Jahren?“ Mit der Entscheidung vom 10.09.2020 (siehe Nr. 3.1.2 II. der Niederschrift über die 62. Sitzung des Rates am 10.09.2020) hat sich der Rat der Stadt Köln ausdrück lich zu einer Betriebsstation für Ret- tungshubschrauber auf dem Gebiet der Stadt Köln bekannt und bekräftigt, dass die Rettungshub- schrauber für die medizinische Notfallversorgung der Kölner Bevölkerung unerlässlich sind und die „Übergangslösung“ Flughafen bis zur Inbetriebnahme einer neuen Hubschrauberbetriebsstation be- stehen bleibt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zeitnah eine dem Stand der Technik angemessene Lösung für die momentan vor Ort befindliche Besatzung umzusetzen. Derzeit wird die Containeranlag e für den In- tensivtransporthubschrauber (Christoph Rheinland) erneuert, um die Besatzung fachgerecht unterzu- bringen. Die Mietkosten hierfür betragen 19.776 € pro Monat. Die Mietkosten für die Containeranlage für die Besatzung des Rettungshubschraubers (Christoph 3), der Tankanlage, der Hangarfläche für zwei Rettungshubschrauber betragen weitere 15.860 € pro Monat. Auf der Basis der vorgenannten Zahlen belaufen sich die Gebäudemietkosten für die derzeitige „Übergangslösung“ am Flughafen Köln/Bonn in den nächsten 10 Jahren auf mindestens 4.276.406 €. Für den Betrieb der beiden Hubschrauber fallen neben den Gebäudekosten weitere Betriebskosten wie z. B. die Bereitstellung von Dusch - und Ruhecontainer, zusätzliche Klimageräte, Ladegebühren und Stromkosten an. 3 Darüber hinaus geht die Verwaltung davon aus, dass in absehbarer Zeit die Containeranlage für den Rettungshubschrauber Christoph 3 ebenfalls vollständig erneuert werden muss. Der Vorlauf für die Planungen eines solch komplexen Projektes am Flughafen beträgt ca. 12 Monate. Für die Genehmi- gung, den Bau und die Inbetriebnahme sind weitere 12 Monate erforderlich. Die Verwaltung geht der- zeit hierfür von ähnlichen Mietkosten wie für die jüngst erneuerte Containeranlage des Intensivhub- schraubers aus. 4. „Mit welchen Kosten rechnet die Stadt Köln für den Bau einer neuen Helikopterstation auf dem Gelände des Flughafens Köln/Bonn?“ In Gesprächen mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH wurde vereinbart, zunächst eine gemeinsame Machbarkeitsstudie durchzuführen, um zu prüfen, ob und wenn ja , unter welchen Bedingungen eine dauerhafte und fachgerechte Stationierung der Rettungshubschrauber auf dem Flughafengelände möglich ist. In der vorgesehenen, ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie werden zunächst Lösungsansätze analy- siert, Risiken identifiziert und Erfolgsaussichten abgeschätzt. Im Anschluss an ein ggf. positives Er- gebnis der Machtbarkeitsstudie sind weitere Planungsschritte wie die Grundlagenermittlung, die Vor- entwurfs- und Entwurfsplanung und die Kostenermittlung erforderlich. Die Planung und die Durchfüh- rung eines Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Be- trieb einer Hubschrauberstation sind hiervon unberührt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3275/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 15.09.2021
- Erstellt
- 12.09.2021 06:34