3539/2017
Maßnahmenkatalog für Porz-Finkenberg (AN/1428/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 3539/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 Maßnahmenkatalog für Porz-Finkenberg (AN/1428/2017) Beantwortung des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Bü90/Die Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Porz auf Grundlage der Stellungnahmen der Fachämter Die CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Bü90/Die Grünen Fraktion Porz haben einen gemeinsamen Antrag zur Situation in Porz-Finkenberg gestellt, der in der Bezirksvertretung Porz am 07.02.2017 beschlos- sen wurde. In dem Antrag werden verschiedene Handlungsfelder aufgeführt, zu denen die folgende Stellungnahme der Verwaltung vorliegt. Zu 1: Handlungskonzept Anfrage: Auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs und des bereits beschlossenen Antrags zu TOP 6.12 in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 20.11.2014 ist kurzfristig, bis spätestens September 2017 ein Handlungskonzept für Porz-Finkenberg zu erarbeiten und der BV Porz vorzustellen. Antwort der Verwaltung: Der Sozialraum Porz, Finkenberg, Gremberghoven und Eil ist Teilraum des Programms „Starke Vee- del – Starkes Köln“, das vom Rat im Dezember 2016 beschlossen wurde. Das Programm umfasst ein breites Maßnahmenbündel, das auch im Sozialraum Porz, Finkenberg, Eil umgesetzt werden soll. Das neben dem Leitkonzept zu erstellende Einzelkonzept, das die Grundlage für die Förderung städ- tebaulicher Maßnahmen bildet, wird derzeit erarbeitet und soll den politischen Gremien 2018 zur Be- ratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Zu 2: Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) Anfrage: Die Beseitigung von Missständen an Wohnraum sowie an Nebengebäuden und Außenanlagen nach § 2 Abs. 1 und 2 WAG NRW ist durch die zuständige Fachverwaltung der Stadt Köln konsequent um- zusetzen. Insbesondere ist die Situation bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen nach § 2 Abs. 3 regelmäßig zu überprüfen. § 7 Abs. 1 ist dabei konse- quent anzuwenden. Hierbei ist – wenn erforderlich – zusätzliches Personal einzusetzen. Über die Umsetzung ist im Veedelsbeirat regelmäßig Bericht zu erstatten. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung begegnet erkennbaren Mängeln bzw. Verwahrlosungserscheinungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten (§ 2 Abs. 1 und 2 WAG NRW). Die hierfür ergriffenen Maßnahmen werden – wie im Antrag gefordert – gemäß § 7 Abs. 1 WAG NRW nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. Dies gilt auch für die regelmäßigen Überprüfungen. Zudem besteht für die Verwaltung grundsätzlich die Möglichkeit, auch Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Hierzu gab es in der Vergangenheit einige 2 wenige Anlässe. Dabei spielen die Meldungen aus den Großwohnsiedlungen zahlenmäßig eine un- tergeordnete Rolle und sind nicht als auffällig zu bewerten. Die Beschwerden liegen eher im Bereich des allgemeinen Wohnumfeldes. Bei Bekanntwerden von Mängeln oder Missständen prüft die Wohnungsaufsicht sehr zeitnah, in der Regel noch am Folgetag. Die Wohnungsaufsicht steht aufgrund der bislang aufgetretenen Meldungen über Mängel und Verwahrlosungen in Porz-Finkenberg in Kontakt mit den Verfügungsberechtigten, wodurch regelmäßig schnelle Abhilfe erfolgen kann. Eine aufsuchende präventive Präsenz und Kontrolle ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht leist- bar. Zu 3: Vermüllung Anfrage: Der Vermüllung im öffentlichen Straßenland und auf privaten Grundstücken – insbesondere auf Sied- lungsgrund – ist durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Hierbei ist der bereits stattfindende Dialog der Stadtverwaltung mit den Wohnungsgesell-schaften beziehungsweise deren Hausverwaltungen und mit dem Veedelsbeirat zu intensivieren. Antwort der Verwaltung: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln sind im Stadtteil bereits sehr aktiv. Zusätzliche Fahrten wären mit entsprechender Kostenumlage auf die Anliegerinnen und Anlieger möglich. Zusätzliche Fahrten an Sonn- und Feiertagen sind nicht umsetzbar. Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen von der Bevölkerung nur unzureichend angenommen werden beziehungsweise Vandalismus entsteht. Beispielsweise werden neu aufgestellte Mülleimer im öffent- lichen Raum oftmals abmontiert und gestohlen. Grundsätzlich betrifft der Einsatz der AWB aus- schließlich den öffentlichen Raum. Bezüglich geäußerter Handlungsbedarfe auch im Bereich der pri- vaten Flächen hat die Stadtverwaltung gute Erfahrungen in der Kooperation mit einzelnen Hausver- waltungen gemacht. Zu 4: Polizeipräsenz Anfrage: Zur Vermeidung von Kriminalität ist die Polizeipräsenz im Quartier zu erhöhen. Insbesondere ist zu prüfen, ob zeitweise und in regelmäßigen Abständen eine mobile Wache einzurichten und ob eine Videoüberwachung auf dem Platz der Kulturen vorzunehmen ist. Antwort der Verwaltung: Finkenberg hat den schlechten Ruf, ein kriminogener und schmutziger Ort zu sein. Den Kriminalitäts- und Einsatzzahlen nach bewegt sich Finkenberg im Mittelfeld, seit 2014 sind die Fallzahlen sogar rückläufig. Eine Serie von Diebstählen an/aus Kraftfahrzeugen im Jahr 2016 hat diesen Trend umge- kehrt. Teile der Tätergruppe konnten festgenommen werden, wonach sich die Lage wieder beruhigte. Insbesondere durch Streitigkeiten zwischen und innerhalb dort lebender Familienclans kommt es im- mer wieder zu Auseinandersetzungen größerer Personengruppen. Die Anzahl außenveranlasster Einsätze in Finkenberg ist weiter rückläufig. In Finkenberg gab es im Jahr 2016 mehr Einsätze zu verdächtigen Personen und Streitigkeiten als Verkehrsunfälle mit Sach- schaden; an 34 Tagen wurde die Polizei nicht nach Finkenberg gerufen. Dem Konzept „Präsenz und Kontrollen in den Stadtteilen der Polizeiinspektion 6“ 2017 folgend - versieht die Bezirksdienstbeamtin/der Bezirksdienstbeamte grundsätzlich an vier Tagen in der Woche Dienst in ihrem/seinem Bezirk; 2016 wurde die Bezirksdienstbeamtin/der Bezirks- dienstbeamte für Finkenberg von der Zuständigkeit für Gremberghoven entlastet, um sich ganz auf Finkenberg konzentrieren zu können, - führen die Bezirksteamleiterinnen/Bezirksteamleiter mindestens zwei Präsenz- und Kontrollakti- onen in ihrem Verantwortungsbereich durch; im ersten Quartal 2017 wurden in Finkenberg diese 3 Aktionen grundsätzlich wöchentlich durchgeführt, wobei auch ein Polizeifahrzeug als Bürgeran- laufstelle eingesetzt wurde, - hat der Wachdienst nach einem Notruf den Einsatzort im Durchschnitt in höchstens 5:40 Minu- ten erreicht, wenn der Rechtsbruch noch andauerte, die Täterin/der Täter also noch vor Ort war. In Anbetracht der Sicherheitslage in den übrigen 24 Stadtteilen der Polizeiinspektion 6 erscheint dies sachgerecht. Aus Sicht der Polizeiinspektion 6 liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung auf dem genannten Platz nicht vor. Insbesondere mangelt es an der platzspezifischen Delikthäufig- keit. Zu 5:Ordnungsdienst/Verkehrsüberwachung Anfrage: Die Präsenz des Ordnungsdienstes und der Verkehrsüberwachung ist in Porz-Finkenberg rund um die Uhr zu erhöhen. Die Einsätze sind mit der Polizei zu koordinieren. Antwort der Verwaltung: Das Ordnungsamt ist bereits regelmäßig im Rahmen der Dienstzeiten vor Ort präsent. Die Erfahrung zeigt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten des Ord- nungsdienstes oftmals überschätzt werden. Im Rahmen der Dienstzeiten hat der Ordnungsdienst bereits in 2016 die Präsenz maßgeblich erhöht. So wurden im Zeitraum 10.06. bis 31.12.2016 umfassende Kontrollen im Tag- sowie Spätdienst durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden die eingehenden Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner bearbeitet und Präsenzstreifen durchgeführt. In diesem Zeitraum fanden insgesamt 131 Kontrollen statt, davon 92 Kontrollen im Tagdienst und 39 Kontrollen im Spätdienst. Bei diesen Kontrollen konnten folgende Feststellungen getroffen werden: - 13 Meldungen an die AWB bezüglich „Wilder Müll“ auf öffentlichem Straßenland - 3 Meldungen an den Bezirksordnungsdienst bezüglich Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen - 5 Verstöße wegen Vermüllung (Zigarettenkippen) und Verunreinigung durch Hundekot geahn- det - zahlreiche Bürgergespräche während der Präsenzstreife - Präventivgespräche mit größeren Jugendgruppen - Präventivgespräche mit Anwohnerinnen und Anwohnern und Besucherinnen und Besuchern im Bereich Spielplatz Stresemannstraße bezüglich Verhalten in Grünflächen und Spielplätzen ge- mäß Kölner Stadtordnung Die Einsätze des Ordnungs- und Verkehrsdienstes erfolgen grundsätzlich im Rahmen der verfügba- ren personellen Kapazitäten, Aufgabenpriorisierungen sowie geltenden Dienstzeiten; ein regelmäßi- ger Austausch mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion sowie gemeinsame Kontrollaktionen sind erfolgt. Zu 6: Grünpflege Anfrage: Zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist die Grünpflege auf städtischen Flächen zu intensivieren. Mit den Wohnungsgesellschaften bzw. deren Hausverwaltungen, dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Deutschen Bahn AG ist eine verbesserte Koordinierung bei der Grünpflege anzustreben. Antwort der Verwaltung: Die Flächen werden in gleicher Intensität wie in anderen Stadtteilen gepflegt. Für eine weitere Ver- besserung müssten die Pflegestandards erhöht werden, was mit den vorhandenen Ressourcen nicht 4 möglich ist. Die Erfassung der Flächen in einem Grünflächenkataster ist derzeit in Bearbeitung. Auf dieser Grund- lage wäre eine bessere Koordinierung der verschiedenen Arbeiten möglich. Vorrang haben allerdings die verkehrssichernden Maßnahmen. Die Flächen der Deutschen Bahn werden durch private Anbieterinnen und Anbieter gepflegt, mit de- nen eine Koordinierung sehr schwierig ist. Zu 7: Einzelhandel Anfrage: Der Einzelhandelsstandort ist durch geeignete Maßnahmen zu stärken. Antwort der Verwaltung: Das Zentren- und Einzelhandelskonzept wird derzeit neu bearbeitet und aktualisiert. Zu 8: Veedelsbeirat Anfrage: Für den Stadtteil Porz-Finkenberg ist ein Veedelsbeirat einzurichten, der die Problemlage in Finken- berg analysiert, Lösungsvorschläge erarbeitet und die Umsetzung der Maßnahmen begleitet. Antwort der Verwaltung: Ein Veedelsbeirat ist in der Regel ein Begleitinstrument bei der Umsetzung Integrierter Handlungs- konzepte. Es handelt sich um ein formal einzurichtendes Gremium, welches die Maßnahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes begleitet und über die Mittel des Verfügungsfonds berät. Die sonstige Beteiligung und fachliche Begleitung der Aktivitäten im Stadtteil sollte über die bewähr- ten Formate wie Runde Tische, Stadtteilkonferenzen oder Ähnlichem erfolgen. Zu 9: Beschlagnahme von Wohnraum Anfrage: Das Amt für Wohnungswesen soll von der Beschlagnahme von Wohnraum für Mieterinnen und Mieter in den „problematischen Hochhäusern“ absehen, denen die Wohnungsgesellschaft bzw. deren Haus- verwaltung wegen mietschädigenden Verhaltens gekündigt wurde. Antwort der Verwaltung: Die Beschlagnahme von Wohnraum ist rechtlich aufgrund des tiefgreifenden Eingriffs in das Eigentum nur in Ausnahmen möglich. Diese liegen dann vor, wenn es kein milderes Mittel zur Beseitigung von Wohnungslosigkeit gibt. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da zum Beispiel auch die Anmietung von leerstehendem Wohnraum ein solches milderes Mittel darstellt. Die Beschlagnahme scheidet somit als Instrument der Wohnraumakquise aus und wird von der Fachstelle Wohnen nicht genutzt. In einem Wohnungsnotfall ist dagegen die Beschlagnahme und Wiedereinweisung der Bewohne- rin/des Bewohners in die vom Wohnungsverlust bedrohte Wohnung als Mittel der Prävention aner- kannt. Auch hier ist sie jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Praxis der Fachstelle Wohnen kommt diese in der Regel nur mit Einverständnis und im Einvernehmen mit der Vermieterin/dem Vermieter in Betracht. Die Vermieterin/der Vermieter ist in diesen Fällen grundsätzlich zumindest für einen Zeitraum fortsetzungsbereit. Stadtweit musste die Fachstelle Wohnen im Jahr 2106 in 378 Präventionsfällen Wiedereinweisungen verfügen. Hierbei handelt es sich um 181 Erstbeschlagnahmungen und 197 Verlängerungen. Auf Finkenberg entfielen dabei 2 Wiedereinweisungen. Insoweit deckt sich die Praxis nicht mit der öffentlichen Wahrnehmung, die dem Antrag in der Bezirksvertretung Porz zugrunde lag. 5 Zu 10: Sozialraumkoordination Anfrage: Die Rolle des Sozialraumkoordinators als zentrale Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bür- gern von Finkenberg und der Verwaltung ist zu stärken. Antwort der Verwaltung: Der Stadtteil Porz-Finkenberg ist Teil des Sozialraumgebietes „Porz-Ost / Finkenberg / Gremberg- hoven / Eil“. Der Stadtteil Finkenberg stellt für die Sozialraumorientierung in diesem Sozialraumgebiet seit Beginn des Programms einen besonderen Schwerpunkt dar. Die zuständigen Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren sind wesentlich an der Zu- sammenstellung der beschriebenen Handlungsfelder im vorliegenden Antrag beteiligt worden und sind im Rahmen ihrer derzeitigen Möglichkeiten in den meisten Themenbereichen involviert. Ziel des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist, die Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen zu verbessern. Hierzu nehmen die Sozial- raumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren als Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bür- gern und der Verwaltung Aufgaben unter folgenden Arbeitsbereichen wahr: - Prävention - Integration - Vernetzung - Partizipation Diese Aufgaben werden auf die realen Lebensbedingungen der unterschiedlichen Stadtteile in den Sozialraumgebieten heruntergebrochen. Bezogen auf die Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner in Finkenberg werden durch Vernetzung der vor Ort handelnden Akteurinnen und Akteure – unter Beachtung der erkannten realen Bedarfslage – die Planungen und deren Durchführungen unter der Maßgabe dieser vier Aufgabenbereiche behandelt. Darüber hinaus führen die Sozialraum- koordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren in regelmäßigen Abständen Sozialraum- bzw. Stadtteil- konferenzen durch, in denen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Bedarfslagen ermittelt werden. Die Bedarfe zu diesen Themen wurden vor Ort entwickelt und sind in den vorliegenden Antrag einge- flossen. Die jeweiligen Planungen und durchzuführenden Maßnahmen der Verwaltung werden dort insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Prävention, Integration und Partizipation bürgernah be- handelt, um so als erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation in Finkenberg eingeleitet zu werden. Zwischen den Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren und der Bürgeramtsleitung Porz werden die Anregungen hierzu aufgenommen und fließen in die zu treffenden Zielvereinbarungen ein. Die wichtigen Indikatoren und Hinweise zu den lebensnahen Bedarfslagen der Finkenberger Bürge- rinnen und Bürger, die die Sozialraumkoordination durch die Vernetzungen wie auch durch die In- strumente der Bürgerbeteiligung vor Ort erhalten, müssen bei der Planung und der Umsetzung der Maßnahmen von der Verwaltung berücksichtigt werden. Dies stützt auch gleichzeitig ihre Rolle. Die Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren benötigen die Unterstützung der Verwal- tung und der örtlichen Politik. Es sollte bei der Umsetzung von Maßnahmen in den beschriebenen Handlungsfeldern darauf geachtet werden, dass die Abstimmung bereits in der Planungsphase der Maßnahmen wie auch in der Umsetzung eng mit der Sozialraumkoordination erfolgt. Gegebenenfalls bedarf dieses Abstimmungsverfahren zusätzlicher Ressourcen. Hierzu ist gleichfalls die Unterstützung der örtlichen Politik notwendig, damit die zusätzlichen Ressourcen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden, um bei der Umsetzung der Maßnahmen einen hohen Wirkungsgrad zur Verbesserung der Lebenssituation im Stadtteil Finkenberg zu erzielen. 6 Zu 11: Streetwork/Jugendarbeit Anfrage: Zur Verbesserung der Jugendarbeit ist der Einsatz von Streetworkern in Porz-Finkenberg zu erhöhen. Antwort der Verwaltung: Gemäß dem Ratsbeschluss vom 17.11.2016 (VN 2697/2016) und der Mitteilung des Jugendhilfeaus- schusses vom 14.03.2017 (VN 0444/2017) – sind für den Stadtbezirk Porz zwei Streetworkerin- nen/Streetworker als feste Ansprechpartner vorgesehen. Seit dem 01.05.2017 sind die beiden Vollzeitstellen für den Stadtbezirk Porz besetzt, das Präsenzbü- ro befindet im Erdgeschoss eines Wohnhauses in der Theodor-Heuss-Straße 16. Vorerst wird es je- den Donnerstag (außer an Feiertagen) von 11.00 Uhr - 13.00 Uhr eine offene Sprechstunde für alle Hilfesuchenden aus Porz-Finkenberg und Umgebung geben. Außerhalb dieser Sprechzeit sind die neuen Streetworker mehrmals pro Woche in Finkenberg anzu- treffen und telefonisch und per Mail zu erreichen. Zu 12: Bauaufsicht Anfrage: Zur Einhaltung der Bauordnung und des Brandschutzes hat die Bauaufsicht ein verstärktes Augen- merk auf die Immobilien in Porz-Finkenberg zu legen. Antwort der Verwaltung: Die Hochhäuser und Großgaragen in Porz-Finkenberg werden teilweise durch das Bauaufsichtsamt wiederkehrend geprüft, teilweise wird es ausschließlich als Ordnungsbehörde für die Berufsfeuerwehr Köln tätig. In allen Fällen, in denen dem Bauaufsichtsamt brandschutztechnische Mängel bekannt geworden sind, wurde die Eigentümerin/der Eigentümer durch öffentlich-rechtliche Verträge verpflich- tet, die Mängel fristgerecht zu beseitigen und hierüber Nachweise vorzulegen. In mehreren Hochhäusern wurden brandschutztechnische Bedenken durch die Berufsfeuerwehr Köln und das Bauaufsichtsamt vorübergehend zurückgestellt, da durch Sofortmaßnahmen wie die Aufstel- lung von Gerüsten ein zeitlicher Aufschub bis zur Umsetzung dauerhafter, teils konstruktiv umfangrei- cher Maßnahmen (Umbau der vorhandenen Treppenräume in Sicherheitstreppenräume) vertretbar ist. Die Einhaltung der Sofortmaßnahmen sowie die Beseitigung aller übrigen hier bekannten brand- schutztechnischen Mängel werden durch das Bauaufsichtsamt kontrolliert. Zu 13: Zweite verkehrliche Öffnung Anfrage: Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.09.2007, TOP 7.2.4 ist eine zweite Zuwegung in das Wohngebiet „Finkenberg“ in Höhe der Konrad-Adenauer- Straße an dem östlichen Kreuzungspunkt zur Brüsseler Straße in Porz-Finkenberg wieder zu öffnen. Stattdessen ist die Konrad-Adenauer-Straße westlich dieses Kreuzungspunktes von dem Straßenver- kehr abzubinden. Antwort der Verwaltung: Die beschlossene Öffnung der Konrad-Adenauer-Straße wurde in das Arbeitsprogramm aufgenom- men. Aufgrund der Vielzahl der Projekte kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Aussage über ei- nen Umsetzungszeitpunkt gemacht werden. 7 Zu 14: Stadtsanierung/städtebauliche Entwicklung Anfrage: Aufgrund der demographischen Entwicklung hat die Verwaltung neben der Stadtsanierung eine städ- tebauliche Entwicklung für Porz-Finkenberg zu erarbeiten. Ferner soll die Verwaltung prüfen, a) welche Immobilien in Porz Finkenberg zurückgebaut werden sollten, b) ob der Rückbau und die Ersatzbebauung seitens der Stadt oder der städtischen Wohnungsge- sellschaften geleistet werden können, c) ob gegebenenfalls Landes- oder Bundesmittel für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Für den Ankauf, die Entmietung und den Rückbau/Abriss ist von der Verwaltung ein Konzept im Rahmen des städtischen Wohnungsgesamtplanes zu erstellen. Dieser ist der Bezirksvertretung vor- zustellen. Antwort der Verwaltung: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ befindet sich zurzeit in der Erstellungsphase. Darin sind städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die auch den Ankauf oder Abriss von Gebäuden zumindest nicht ausschließen. Ein Ankauf wäre je- doch fiskalisch nur schwer möglich und kann nicht als flächendeckendes Instrument eingesetzt wer- den. Im Rahmen der Quartiersentwicklung – insbesondere über das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln – werden Maßnahmen umgesetzt, die zur Stabilisierung des Stadtteils beitragen. Für die Umset- zung eines städtebaulichen und stadtentwicklungspolitisch weit- und tiefgreifenden Quartiersentwick- lungsprozesses müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden (u. a. Be- schlussvorlage). Zu 15: Lise-Meitner-Gesamtschule Anfrage: Die Lise-Meitner-Gesamtschule ist als integratives Element im Stadtteil zu stärken. Die Mittel der Schule für Werkstätten müssen erhöht werden, um die wichtige Arbeit für Integration und Inklusion zu unterstützen. Die dazu benötigten Räume sind kurzfristig bereit zu stellen. Der gesamte Schulbereich muss überwacht werden, die Zaunanlage ist an der Mensa vorbei bis zum Parkplatz zu ergänzen. Der Parkplatz selbst ist so abzusichern, dass Fremdparker keine Zufahrt mehr erhalten. Antwort der Verwaltung: Der Antrag ist bezüglich der Stärkung der Schule als integratives Element im Stadtteil, der Erhöhung der Mittel für Werkstätten sowie der Bereitstellung der dazu benötigten Räume wegen vager Formu- lierungen nicht eindeutig. Eine aktuelle Überprüfung hat aber ergeben, dass das Raumprogramm für eine Gesamtschule dieser Größe (Sekundarstufe I sechszügig, Sekundarstufe II vierzügig) erfüllt wird. Es besteht kein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsräumen, es fehlen lediglich Räume zur Diffe- renzierung. Dementsprechend sind keine größeren Baumaßnahmen geplant, im kommenden Schul- jahr 2017/2018 sollen aber durch kleinere Umbauten Möglichkeiten zur Differenzierung großer Lern- gruppen geschaffen werden. Die planmäßige Generalsanierung der Schule ist zur Mitte des kom- menden Jahrzehnts vorgesehen. Die schulischen Werkräume werden auch vom ConAction e. V. genutzt, der sich als freier Träger der Jugendhilfe hier um die Weiterbildung von Jugendlichen im handwerklichen Sektor bemüht. So gibt es neben einer Zweiradwerkstatt auch Räume für die Holz- und Metallbearbeitung. In Absprache mit Schule und Verein wurde in den letzten Jahren die Geräte- und Möbelausstattung ergänzt. Jährliche Mittel eigens für Werkräume stehen jedoch nicht zur Verfügung. Bezüglich der Überwachung des gesamten Schulbereichs ist festzustellen, dass das Betreten des Schulgrundstückes durch Unbefugte natürlich untersagt ist; gleichwohl kommt es in den Abendstun- den und am Wochenende immer wieder dazu – wie diverse Hinterlassenschaften gerade im nicht 8 eingezäunten Parkplatzbereich direkt vor der Sporthalle beweisen. Eine Verlängerung der Zaunanlage ist grundsätzlich denkbar, der Parkplatz muss aber zu den Trai- ningszeiten der Vereinssportlerinnen und -sportler in den Abendstunden frei befahrbar sein. Geeigne- te Parkraumbewirtschaftungssysteme sind kostspielig in der Anschaffung und bei der Vielzahl der Nutzerinnen und Nutzer schwierig in der Umsetzung. Zu 16: Runder Tisch Wohnen/Veedelshausmeister Anfrage: Analog zum Wohndialog Kalk sollte ein „Runder Tisch Wohnen“ für Finkenberg eingerichtet werden, der die Idee der Veedelshausmeisters vorantreibt. Die Bereitschaft der Vermieter und insbesondere der KPL muss auf Ernsthaftigkeit überprüft werden. So kann ein gemeinsames Vorgehen ermöglicht werden, bei dem auch die Eigentümer der Einfamilienhäuser einbezogen werden. Antwort der Verwaltung: Über das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist die Einsetzung eines Veedelshausmeisters im Sozialraumgebiet „Porz-Ost / Finkenberg / Gremberghoven / Eil“ vorgesehen. Diese Maßnahme wur- de im Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“ erfolgreich durchgeführt; eine Verlängerung ist vor- gesehen und kann als konzeptionelle Vorlage für Finkenberg dienen. Ein „Runder Tisch Wohnen“ ist damit aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Zu 17: Jugendarbeit Anfrage: Die Jugendeinrichtung Arche Nova am Kirchhügel in Finkenberg ist weiter zu stärken. Insbesondere die dort bereits erfolgreich praktizierten Projekte im Bereich der Integration und Beschäftigungsförde- rung sollen durch städtische bzw. stadtnahe Strukturen unterstützt und ergänzt werden. Antwort der Verwaltung: Zur Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschloss der Rat der Stadt Köln im September 2015 die neue Richtlinie zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit, verbunden mit der Verbesserung der Finanzierung für alle Jugendeinrichtungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. €. Für 2016 und 2017 erhalten alle Träger zusätzlich weitere Zuwendungen in Anlehnung an die Tarifkostensteigerung. Die „Haus der Offenen Tür Porz gGmbH“ profitiert von dieser Neuerung insbesondere für die Einrich- tung „Arche Nova“. Hier konnte für 2016 im Vergleich zu 2015 eine Zusetzung von etwa 40.000,00 € erfolgen. Im Rahmen der Flüchtlingsgelder erhält die Einrichtung zusätzliche Mittel zur Unterstützung ihrer Flüchtlingsarbeit. Bis Ende 2016 konnten außerdem zusätzliche Landesmittel für EU-Neubürgerinnen und -neubürger zur Verfügung gestellt werden. Die Einrichtung ist zudem als Träger Nutznießerin von EU-Mitteln, die durch den IKD verteilt werden (EHAP-Projekt). Im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird ein Bewerbungstraining angeboten. Zudem kann im Bereich der Jugendberufshilfe auf die trägereigene Jugendwerkeinrichtung in der Brüsseler Straße verwiesen werden, die sich bereits verstärkt um benachteiligte Jugendliche kümmert (vgl. § 13 SGB VIII zu Jugendberufshilfe/Jugendsozialarbeit). Angeboten werden dort zudem das „PerJuF“ (SGB-II-Angebot), eine berufsvorbereitende Maßnahme für zugewanderte Jugendliche (Zuweisung über Jobcenter und Integration Point) sowie Berufsausbil- dung in Einrichtungen („Außerbetriebliche“ Ausbildung zum Maler, Lackierer, Objektbeschichter). Hierbei handelt es sich um ein SGB-III-Angebot für Jugendliche, die zuvor sechs Monate Berufsvor- bereitungsmaßnahmen durchlaufen haben. Grundsätzlich ist „Beschäftigungsförderung“ Aufgabe des Jobcenters und der Agentur für Arbeit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3539/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.12.2017
- Erstellt
- 16.11.2017 15:01