2203/2019
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Auflösung der Kapitalrücklage
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Beschlussvorlage Rat
4332 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2203/2019 Freigabedatum 26.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Auflösung der Kapitalrücklage Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2013 stammenden Verlustes von 4.302.470,68 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln für das Geschäftsjahr 2018 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sitzung zur Feststellung vor- gelegt (Vorlagen-Nr. 2189/2019). Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 389,2 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 0,8 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2018 auf rd. 24,1 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2013 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträ- gen: 2013: -4.302.470,68 Euro 2014: -5.016.046,91 Euro 2015 -4.598.913,90 Euro 2016: -4.809.872,86 Euro 2017: -4.558.795,23 Euro 2018: -811.460,76 Euro -24.097.560,34 Euro Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wird im Frühjahr 2020 vom Abschlussprüfer geprüft. Da sich laut Planung auch für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städ- tischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vorzutragen. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei- genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Entsprechend dieser Vorschrift ist im Geschäftsjahr 2019 der aus dem Jahr 2013 nicht durch Ge- winnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 4.302.470,68 Euro auszugleichen. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 auf rd. 167,7 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 170,8 Mio. Euro auf die Kapital- rücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abgedeckten Verluste in Höhe von rd. 24,1 Mio. Euro gegenüberstehen. Die noch als auskömmlich zu bezeichnende Kapital- ausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrechnung des Verlustes aus dem Jahre 2013 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustausgleich ergibt sich keine Minderung des Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fragli- chen Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird: Eigenkapital Stand 31.12.2018 vor Verlustausgleich 2013 Verrechnung Verlust 2013 nach Verlustausgleich 2013 Stammkapital 21.000.000,00 € - € 21.000.000,00 € Kapitalrücklage 170.836.693,79 € 4.302.470,68 €- 166.534.223,11 € Verlustvortrag 24.097.560,34 €- 4.302.470,68 € 19.795.089,66 €- Summe 167.739.133,45 € - € 167.739.133,45 € Da die Verlustverrechnung des Jahres 2013 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahresab- schluss 2019 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entscheidung des Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2203/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.06.2019
- Erstellt
- 18.06.2019 10:57