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2203/2019

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Auflösung der Kapitalrücklage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.16

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4332 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2203/2019 
Freigabedatum 
26.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Auflösung der Kapitalrücklage 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2013 stammenden Verlustes 
von 4.302.470,68 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum 
Köln für das Geschäftsjahr 2018 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sitzung zur Feststellung vor-
gelegt (Vorlagen-Nr. 2189/2019). Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 
389,2 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 0,8 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2018 auf 
rd. 24,1 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2013 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträ-
gen: 
 
2013:   -4.302.470,68 Euro 
2014:   -5.016.046,91 Euro 
2015   -4.598.913,90 Euro 
2016:   -4.809.872,86 Euro 
2017:   -4.558.795,23 Euro 
2018:      -811.460,76 Euro 
 -24.097.560,34 Euro 
 
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wird im Frühjahr 2020 vom Abschlussprüfer geprüft. 
Da sich laut Planung auch für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städ-
tischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vorzutragen. 
Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei-
genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 
Absatz 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch 
Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung 
zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. 
 
Entsprechend dieser Vorschrift ist im Geschäftsjahr 2019 der aus dem Jahr 2013 nicht durch Ge-
winnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti-
schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 4.302.470,68 Euro auszugleichen. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 auf rd. 
167,7 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 170,8 Mio. Euro auf die Kapital-
rücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abgedeckten Verluste in 
Höhe von rd. 24,1 Mio. Euro gegenüberstehen. Die noch als auskömmlich zu bezeichnende Kapital-
ausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrechnung des Verlustes aus dem 
Jahre 2013 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustausgleich ergibt sich keine Minderung des 
Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fragli-
chen Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem 
übrigen Eigenkapital verrechnet wird: 
 
Eigenkapital Stand 31.12.2018 vor Verlustausgleich 2013 Verrechnung Verlust 2013 nach Verlustausgleich 2013
Stammkapital 21.000.000,00 €                            -  €                                            21.000.000,00 €                            
Kapitalrücklage 170.836.693,79 €                          4.302.470,68 €-                              166.534.223,11 €                          
Verlustvortrag 24.097.560,34 €-                            4.302.470,68 €                              19.795.089,66 €-                            
Summe 167.739.133,45 €                          -  €                                            167.739.133,45 €                          
 
 
 
Da die Verlustverrechnung des Jahres 2013 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahresab-
schluss 2019 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entscheidung des 
Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

08.07.2019 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2203/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.06.2019
Erstellt
18.06.2019 10:57