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V/0431/2011

Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine

Vorlagen 09.06.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 07.07.2011, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4603 Zeichen

V/0431/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine  
hier: Anträge auf förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
07.07.2011 Sportausschuss Entscheidung
07.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer Sportförderrichtlinie wie folgt den bean-
tragten förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
€ Auf-
wand 
€ Zu-
schuss 
bis zu  
Hiltruper  
Segelclub Hiltrup Absicherung Böschung am 
Clubhaus 12.02.11 5.000 2.500
 
BSV Roxel West Heizungssanierung 16.02.11 5.000 2.500  
SC Hansa Mitte neues Fenster im Clubhaus 27.02.11 1.500 750  
Paddelsport- 
Club Münster 
Ost Reparatur Wasserleitung 21.03.11 1.500 750  
RC St. Mauritz Ost Sanierung Pferdeboxen 28.03.11 30.000 15.000  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den för derungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
2.1  Die Genehmigung lässt die parlamen tarische Beratung und Beschlussfassung 
der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragen Baukostenzu-
schüsse vollständig unbeeinflusst.  
2.2  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, 
die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0431/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0431/2011 
2.3  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnah-
men die einschlägigen Standards und Vor schriften ein und stimmen sich über 
Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbe-
zogener Austausch problemlos möglich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis 
darauf, wie sie ihre Förderanträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von den Sportver-
einen beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Ent-
scheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse 
nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1.  und Ziffer 2. zum förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten ent-
stehen werden.  
 
 
Begründung:  
 
A. Ausgangslage 
Die v. g. Sportvereine planen auf ihren Sportanlagen Baumaßnahmen, die sie nur 
zum Teil mit Eigen-/Kreditmitteln finanzieren können. Daher beantragten sie Baukos-
tenzuschüsse aus dem städtischen Sportetat. Im Sportförderverfahren gibt es Bezie-
hungen zwischen Anerkennung der Förderfähi gkeit und Baubeginn. Die wirken sich 
auf die kurzfristige Bauausführung aus. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen 
kurzfristig durchführen, ohne auf die Zu schussentscheidung warten zu können und 
beantragten die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
B. Bewertung/Folgen 
Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, die Baumaßnahmen mit dieser Ge-
nehmigung so schnell als möglich vorzunehmen. Für die Stadt Münster ist damit kei-
ne Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezogen auf die För-
derung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt kei-
ne Abhängigkeiten zwischen dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
und der späteren Entscheidung zum beantrag ten städtischen Zuschuss. Dies erklärte 
die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen erhielten die Sportvereine von der Sport-
verwaltung umfassende Hinweise. Sie wissen,  dass über ihre Zuschussanträge erst 
ab 2012 entschieden wird und sie nur eventuell gefördert werden. Sie wissen, dass 
sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Wegen der Dringlichkeit wollen alle Sportvereine kurzfristig die Baumaßnahmen mit 
den einschlägigen Genehmigungen unter den genannten Bedingungen vornehmen. 
 
Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn aus, müssen die Sportvereine schrift lich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingun-
gen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nehmen.

- 3 - 
V/0431/2011 
i. V. 
 
gez.  
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2011 Sportausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0431/2011
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37