V/0431/2011
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine
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Beschlussvorlage
4603 Zeichen
V/0431/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine hier: Anträge auf förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn Beratungsfolge 16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.07.2011 Sportausschuss Entscheidung 07.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer Sportförderrichtlinie wie folgt den bean- tragten förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: Verein BV Maßnahme Antrag vom € Auf- wand € Zu- schuss bis zu Hiltruper Segelclub Hiltrup Absicherung Böschung am Clubhaus 12.02.11 5.000 2.500 BSV Roxel West Heizungssanierung 16.02.11 5.000 2.500 SC Hansa Mitte neues Fenster im Clubhaus 27.02.11 1.500 750 Paddelsport- Club Münster Ost Reparatur Wasserleitung 21.03.11 1.500 750 RC St. Mauritz Ost Sanierung Pferdeboxen 28.03.11 30.000 15.000 2. Die Stadt Münster genehmigt den för derungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamen tarische Beratung und Beschlussfassung der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragen Baukostenzu- schüsse vollständig unbeeinflusst. 2.2 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahmen zu erhalten. Vorlagen-Nr.: V/0431/2011 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 09.06.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0431/2011 2.3 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnah- men die einschlägigen Standards und Vor schriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbe- zogener Austausch problemlos möglich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie ihre Förderanträge bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von den Sportver- einen beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Ent- scheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten ent- stehen werden. Begründung: A. Ausgangslage Die v. g. Sportvereine planen auf ihren Sportanlagen Baumaßnahmen, die sie nur zum Teil mit Eigen-/Kreditmitteln finanzieren können. Daher beantragten sie Baukos- tenzuschüsse aus dem städtischen Sportetat. Im Sportförderverfahren gibt es Bezie- hungen zwischen Anerkennung der Förderfähi gkeit und Baubeginn. Die wirken sich auf die kurzfristige Bauausführung aus. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zu schussentscheidung warten zu können und beantragten die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. B. Bewertung/Folgen Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, die Baumaßnahmen mit dieser Ge- nehmigung so schnell als möglich vorzunehmen. Für die Stadt Münster ist damit kei- ne Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezogen auf die För- derung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt kei- ne Abhängigkeiten zwischen dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der späteren Entscheidung zum beantrag ten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen erhielten die Sportvereine von der Sport- verwaltung umfassende Hinweise. Sie wissen, dass über ihre Zuschussanträge erst ab 2012 entschieden wird und sie nur eventuell gefördert werden. Sie wissen, dass sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Wegen der Dringlichkeit wollen alle Sportvereine kurzfristig die Baumaßnahmen mit den einschlägigen Genehmigungen unter den genannten Bedingungen vornehmen. Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn aus, müssen die Sportvereine schrift lich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingun- gen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nehmen. - 3 - V/0431/2011 i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0431/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37