3318/2023
Verschärfung Kontrolle am Busparkplatz Kuhweg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3695 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 3318/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.10.2023 Verschärfung Kontrolle am Busparkplatz Kuhweg Anfrage der Fraktion B'90/Die Grünen in der BV 5 Mit Vorlage AN/1780/2023 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) verschiedene Fragen zur Parksituation am „Kuhweg“. Die Verwaltung beant- wortet die Fragen wie folgt: Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, die Kontrollen der zuständigen Behörden am Bus- parkplatz Kuhweg so zu verschärfen, dass auf dem Busparkplatz 1. keine Firmen-LKWs und andere nicht vorgesehene Fahrzeuge dort parken, Antwort der Verwaltung: Der Busparkplatz am Kuhweg ist bis Anfang November 2023 vorrübergehend für alle Kraftfahrzeuge zum Parken freigegeben. Ausschlaggebend hierfür waren vermehrt abgestellte LKW im Bereich des Niehler Hafens (Am Mohlenkopf), die zu erheblichen Verkehrsbehinderungen geführt haben, so dass der Container Terminal nicht mehr erreichbar war. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln beo- bachtet die Situation auf dem Parkplatz am Kuhweg regelmäßig und stellt fest, dass trotz der geparkten LKW und LKW-Anhänger sowie Wohnwagen von Wohnungslosen genug Parkfläche für Busse vorhanden ist. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wird die Lage wei- ter beobachten und seine Überwachungspraxis den Begebenheiten anpassen. 2. keine Notwendigkeit für LKW-Fahrer:Innen und andere Menschen besteht, ihre Bedürf- nisse im Busch zu erledigen, Antwort der Verwaltung: Das Verrichten der Notdurft stellt gemäß § 11 Absatz 1 d in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Nr. 18 der Kölner Stadtordnung (KSO) eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Außendienst- kräfte des Ordnungsdienstes der Stadt Köln bestreifen das Kölner Stadtgebiet, um solche Zuwiderhandlungen zu ahnden und unter anderem die Einhaltung der Kölner Stadtord- nung zu kontrollieren. Voraussetzung für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist jedoch, dass die verursachenden Personen bei ihren Verstößen beobachtet und durch die Mitar- beitenden des Außendienstes unmittelbar angetroffen werden können. Aufgrund von mehreren Beschwerden wurden im Zeitraum August 2023 bis Ende Septem- ber 2023 regelmäßig Kontrollen des Ordnungsdienstes auf dem Parkplatz durchgeführt. Die Zustände auf dem Parkplatz sind größtenteils auf die dort in der Vergangenheit abge- stellten LKW einer bestimmten Firma zurückzuführen. Das Amt für öffentliche Ordnung hat sich mit dieser Firma in Verbindung gesetzt und bis zum 26.09.2023 wurden sämtliche 2 LKW geräumt bzw. entfernt. Entsprechende Nachkontrollen wurden ebenfalls durchge- führt. Es wurde der Verwaltung von der Firma eine Kontaktperson für erneuten Beschwer- den benannt. 3. die allgemeine Ordnung am Busparkplatz Kuhweg aufrecht zu erhalten, Antwort der Verwaltung: Neben den regelmäßigen Kontrollen durch den Ordnungsdienst geht das Amt für öffentli- che Ordnung der Stadt Köln auch gegen lagernde und campierende Personen vor. Nach entsprechenden Feststellungen werden die Personen zum Verlassen der Örtlichkeit auf- gefordert. Sollte den Aufforderungen nicht nachgekommen werden, so wird ein ordnungs- rechtliches Verfahren eingeleitet. Zudem wurde bereits ein Kontrollauftrag für vermehrte Kontrollen an der Örtlichkeit ange- legt. 4. diejenigen Firmen zu sanktionieren, die ihre LKW-Fahrer:Innen derart ausbeuten, dass sie ihnen keine Übernachtungsmöglichkeiten, keine Toiletten und Duschanlagen usw. zur Verfügung stellen. Antwort der Verwaltung: Für die arbeitsrechtlichen Belange ist die Bezirksregierung zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kuhweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3318/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.10.2023
- Erstellt
- 17.10.2023 14:14