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V/0290/2021

Maximilianstraße / Kanalstraße - Anpassung Knotenpunkt und LSA

Vorlagen 20.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 08.06.2021, TOP 4.2

Anlage 1.1 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1.1 Lageplan

1037 Zeichen

IV
IV28
VI28aIII17
32III19
IV30III28
III30
32
IV23
IV23
21IIIIII
III34
IV25
I
Radweg
Kanalstraße
Maximilianstraße
Fahrradanlehnbügel(Baustein Nr. 1),(4 Stück), 85 x 85;feuerverzinkt
2.004.00
2 Parkständeentfallen
LSA-TasterRadverkehr
Haltlinie
1.00S (1/1)3.00
1.503.00
S (1/1)Fahrradanlehnbügel(Baustein Nr. 1),(11 Stück), 85 x 85;feuerverzinkt
20.00
2.00
3 Parkständeentfallen1.00
RadwegIm Bereich der Parkbucht:Bord und Entwässerungwie im Bestandvorh. VZ-267mit 1022-10ergänzen1.90
B (50/20)
LSA-Mast versetzen;mit zus. Signalisierung fürRadverkehr und VZ-206ausstatten
vorh. VZ 220beidseitig mit1000-32 ergänzen
AusgestaltungAufstellfläche nachDetailpunkt IV 2.3QZ Straßenbau
AusgestaltungAufstellflächen nachDetailpunkt IV 2.1QZ Straßenbau
S (50/20)
Baumscheibe entspr.örtl. Voraussetzungenum 1 m verlängernBetonkübelentfernen
AusgestaltungAufstellflächen nachDetailpunkt IV 2.1QZ Straßenbau
MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.1 : 250DatumApr. 2021Leiber1 (1)Name
0D[LPLOLDQVWUD‰HRadverkehrsführung Ecke Kanalstraße
Apr. 2021Leiber

Anlage A

1347 Zeichen

Anlage A zur V/0290/2021 
Kurzüberblick 
Anlass der Maßnahme ist die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Maximilianstraße 
und die Freigabe der Fahrbahn für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung. 
Ziel der Planung ist die Anpassung des Knotenpunkts, um eine verkehrssichere Führung des 
Radverkehrs im Knotenpunkt zu gewährleisten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren  
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt  
  
Das Teilziel lautet Erhöhung der Verkehrssicherheit für den neuen Radverkehrsstrom auf der  
Maximilianstraße im Bereich der Kanalstraße.  
  
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. 
  
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 40.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

3832 Zeichen

V/0290/2021 
V/0290/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Maximilianstraße / Kanalstraße - Anpassung Knotenpunkt und Lichtsignalanlage (LSA) 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschließt, den Knotenpunkt Maximilianstraße / Kanalstraße  
einschließlich der Lichtsignalanlage (LSA) gemäß dem Lageplan 1 umzubauen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Umbau Kosten in Höhe von 
ca. 40.000 € entstehen.  
 
Die dargelegte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 40.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
12.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0290/2021 
Begründung: 
 
Anlass und Bestand: 
 
Aufgrund der in 2001 erfolgten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo 30 -
Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege umfassen (vgl. §4 5 Absatz 1c Satz 3 StVO). Die Ar-
beitsgruppe für Ver kehrsfragen hat daher am 08.11.2019 entschieden, die Radwegebenutzungs -
pflicht in der Maximilianstraße aufzuheben. Zudem liegt ein Antrag des ADFC auf Rücknahme der 
Radwegebenutzungspflicht vor. In diesem Zusammenhang soll für den Radverkehr auch eine Freiga-
be der Fahrbahn in Gegenrichtung der geltenden Einbahnstraßenregelung erfolgen. Aufgrund der 
örtlichen Gegebenheiten an der Kreuzung Maximilianstraße/Kanalstraße ist eine Anpassung der Ver-
kehrsführung erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 
 
Im Bestand sind die Breiten der westlichen und östlichen Maximilianstraße nicht ausreichend, um 
eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs entgegen der geltenden Einbahnstraßenregelung zu 
gewährleisten.  
 
Planung: 
 
In der westlichen Maximilianstraße wird der Bord verlegt um eine sichere, rotmarkierte Aufstellfläche 
für Radfahrende in östlicher Richtung zu schaffen. Um ein Überfahren der Aufstellfläche durch Pkw 
zu unterbinden, entfallen die beiden angrenzenden Parkstände. Die entstehe nde Fläche wird künftig 
für Fahrradanlehnbügel (4x) genutzt. 
 
Zur Führung über die Kanalstraße wird eine rotmarkierte Furt angelegt, um optisch auf den neuen 
Radverkehrsstrom aufmerksam zu machen. Die bestehende Radverkehrsfurt wird ebenfalls rot einge-
färbt, sodass diese weiterhin nutzbare Furt deutlich erkennbar ist. 
 
Damit der Radverkehr neben wartenden Kfz in die östliche Maximilianstraße einfahren kann, ist eine 
Verbreiterung der Fahrbahn notwendig. Hierfür wird ein Teil der drei entfallenden Parkstände am süd-
lichen Straßenrand genutzt, auf der verbleibenden Fläche sind Fahrradanlehnbügel (11x) geplant.  
 
Weiterhin wird im Zuge der Maßnahme die fehlende Furtmarkierung für den Fußverkehr (Maximilian-
straße West) hergestellt sowie die Ausstattung des Knoten punktes mit taktilen Elementen vervoll-
ständigt. Bezüglich der LSA erfordert die Planung die Errichtung eines Tasters für den neuen Radver-
kehrsstrom auf der Fahrbahn und dessen Signalisierung. Die Veränderungen des Knotenpunktes 
bedingen eine Anpassung des LSA-Signalzeitenplans. 
 
Kosten / Finanzierung / Umsetzung: 
 
Die Gesamtkosten betragen ca. 40.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem 
KAG aus.  
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen. 
 
 
I.V. 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1.1 Lageplan

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Maximilianstraße
  • Kanalstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0290/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.04.2021
Erstellt
01.04.2021 12:55