V/0290/2021
Maximilianstraße / Kanalstraße - Anpassung Knotenpunkt und LSA
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Anlage 1.1 Lageplan
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IV IV28 VI28aIII17 32III19 IV30III28 III30 32 IV23 IV23 21IIIIII III34 IV25 I Radweg Kanalstraße Maximilianstraße Fahrradanlehnbügel(Baustein Nr. 1),(4 Stück), 85 x 85;feuerverzinkt 2.004.00 2 Parkständeentfallen LSA-TasterRadverkehr Haltlinie 1.00S (1/1)3.00 1.503.00 S (1/1)Fahrradanlehnbügel(Baustein Nr. 1),(11 Stück), 85 x 85;feuerverzinkt 20.00 2.00 3 Parkständeentfallen1.00 RadwegIm Bereich der Parkbucht:Bord und Entwässerungwie im Bestandvorh. VZ-267mit 1022-10ergänzen1.90 B (50/20) LSA-Mast versetzen;mit zus. Signalisierung fürRadverkehr und VZ-206ausstatten vorh. VZ 220beidseitig mit1000-32 ergänzen AusgestaltungAufstellfläche nachDetailpunkt IV 2.3QZ Straßenbau AusgestaltungAufstellflächen nachDetailpunkt IV 2.1QZ Straßenbau S (50/20) Baumscheibe entspr.örtl. Voraussetzungenum 1 m verlängernBetonkübelentfernen AusgestaltungAufstellflächen nachDetailpunkt IV 2.1QZ Straßenbau MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.1 : 250DatumApr. 2021Leiber1 (1)Name 0D[LPLOLDQVWUDHRadverkehrsführung Ecke Kanalstraße Apr. 2021Leiber
Anlage A
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Anlage A zur V/0290/2021 Kurzüberblick Anlass der Maßnahme ist die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Maximilianstraße und die Freigabe der Fahrbahn für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung. Ziel der Planung ist die Anpassung des Knotenpunkts, um eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs im Knotenpunkt zu gewährleisten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt Das Teilziel lautet Erhöhung der Verkehrssicherheit für den neuen Radverkehrsstrom auf der Maximilianstraße im Bereich der Kanalstraße. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 40.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0290/2021 V/0290/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Maximilianstraße / Kanalstraße - Anpassung Knotenpunkt und Lichtsignalanlage (LSA) Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschließt, den Knotenpunkt Maximilianstraße / Kanalstraße einschließlich der Lichtsignalanlage (LSA) gemäß dem Lageplan 1 umzubauen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Umbau Kosten in Höhe von ca. 40.000 € entstehen. Die dargelegte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 40.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 12.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0290/2021 Begründung: Anlass und Bestand: Aufgrund der in 2001 erfolgten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo 30 - Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege umfassen (vgl. §4 5 Absatz 1c Satz 3 StVO). Die Ar- beitsgruppe für Ver kehrsfragen hat daher am 08.11.2019 entschieden, die Radwegebenutzungs - pflicht in der Maximilianstraße aufzuheben. Zudem liegt ein Antrag des ADFC auf Rücknahme der Radwegebenutzungspflicht vor. In diesem Zusammenhang soll für den Radverkehr auch eine Freiga- be der Fahrbahn in Gegenrichtung der geltenden Einbahnstraßenregelung erfolgen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten an der Kreuzung Maximilianstraße/Kanalstraße ist eine Anpassung der Ver- kehrsführung erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im Bestand sind die Breiten der westlichen und östlichen Maximilianstraße nicht ausreichend, um eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs entgegen der geltenden Einbahnstraßenregelung zu gewährleisten. Planung: In der westlichen Maximilianstraße wird der Bord verlegt um eine sichere, rotmarkierte Aufstellfläche für Radfahrende in östlicher Richtung zu schaffen. Um ein Überfahren der Aufstellfläche durch Pkw zu unterbinden, entfallen die beiden angrenzenden Parkstände. Die entstehe nde Fläche wird künftig für Fahrradanlehnbügel (4x) genutzt. Zur Führung über die Kanalstraße wird eine rotmarkierte Furt angelegt, um optisch auf den neuen Radverkehrsstrom aufmerksam zu machen. Die bestehende Radverkehrsfurt wird ebenfalls rot einge- färbt, sodass diese weiterhin nutzbare Furt deutlich erkennbar ist. Damit der Radverkehr neben wartenden Kfz in die östliche Maximilianstraße einfahren kann, ist eine Verbreiterung der Fahrbahn notwendig. Hierfür wird ein Teil der drei entfallenden Parkstände am süd- lichen Straßenrand genutzt, auf der verbleibenden Fläche sind Fahrradanlehnbügel (11x) geplant. Weiterhin wird im Zuge der Maßnahme die fehlende Furtmarkierung für den Fußverkehr (Maximilian- straße West) hergestellt sowie die Ausstattung des Knoten punktes mit taktilen Elementen vervoll- ständigt. Bezüglich der LSA erfordert die Planung die Errichtung eines Tasters für den neuen Radver- kehrsstrom auf der Fahrbahn und dessen Signalisierung. Die Veränderungen des Knotenpunktes bedingen eine Anpassung des LSA-Signalzeitenplans. Kosten / Finanzierung / Umsetzung: Die Gesamtkosten betragen ca. 40.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem KAG aus. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen. I.V. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1.1 Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Maximilianstraße
- Kanalstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0290/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 12:55