3322/2025
Baubeschluss für die Teilerneuerung der Fahrbahn und Gehwege in der Worringer Straße und für die Teilerneuerung der Gehwege in der Oppenheimstraße im Stadtteil Neustadt/Nord sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Maßnahme soll zeitnah gemeinschaftlich mit dem Versorgungsträger ausgeschrieben werden. Verzögerungen führen zu einer Verlängerung des aktuell provisorischen Zustandes, und die Schäden vergrößern sich. Hierdurch müssten bei einer Verzögerung eventuell zusätzliche, kurzfristige Erhaltungsmaßnahmen stattfinden. Darüber hinaus gab es mehrere Ortstermine mit den direkten Anwohner*innen und Vertretern der Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel e.V. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/21 Vorlagen-Nummer 3322/2025 Freigabedatum 04.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Teilerneuerung der Fahrbahn und Gehwege in der Worringer Straße und für die Teilerneuerung der Gehwege in der Oppenheimstraße im Stadtteil Neustadt/Nord sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Teilerneuerung der Fahrbahn und Gehwege in der Worringer Straße sowie der Teilerneuerung der Gehwege in der Oppenheimstraße im Stadtteil Neustadt/Nord mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 800.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 800.000 € für die Teilerneuerung der Fahrbahn und Gehwege in der Worringer Straße sowie der Teilerneuerung der Gehwege in der Oppenheimstraße im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, für das Haushaltsjahr 2026. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 Finanzausschuss 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 800.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 16.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Worringer Straße: Im Zuge von Leitungsarbeiten in der Worringer Straße erfolgte ein halbseitiger Fahrbahnauf- bruch, welcher durch den verantwortlichen Leitungsbetreiber wieder hergestellt werden muss. Da die von den Leitungsarbeiten nicht betroffenen Fahrbahnbereiche großflächige Schäden (Ausbrüche, Unebenheiten, etc.) aufweisen, sollen diese Bereiche im Rahmen der geplanten Fahrbahnwiederherstellung mit erneuert werden. Durch eine gemeinsame Ausschreibung und Abwicklung der Maßnahme entstehen positive Synergieeffekte, von denen die beiden beteiligten Bauherren (Leitungsbetreiber und Stadt Köln) aber auch die Anwohnenden und Verkehrsteilnehmer*innen profitieren. Es ist davon 3 auszugehen, dass sich die Bauzeit und somit die Einschränkungen für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen durch die gemeinschaftliche Ausführung der Arbeiten verkürzen lassen. Zusätzlich können die Kosten für die bauzeitliche Verkehrssicherung und Baustellen- einrichtung geteilt werden. Die Gehwegbereiche der Worringer Straße befinden sich zum Teil ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand, weshalb diese grundhaft erneuert werden sollen. Die bisher asphaltierten Bereiche werden zukünftig, nach den Vorgaben des städtischen Gestaltungshandbuches, mit Betonsteinen gepflastert. Darüber hinaus werden nach Abbruch der bestehenden Gehweg- oberflächen die Baumwurzeln der vorhandenen Straßenbäume begutachtet. Je nach Möglich- keit werden die Baumscheiben erweitert (Teilentsiegelung). Die Kosten für die Arbeiten in der Worringer Straße belaufen sich auf insgesamt rd. 600.000 €. Oppenheimstraße: Die beidseitig entlang der Oppenheimstraße verlaufenden Gehwege sind in Teilbereichen schadhaft (wackelnde und lose Platten), weshalb hier ebenfalls ein vordringlicher Handlungs- bedarf zur Erneuerung der Gehwege besteht. Die betroffenen Teilbereiche werden wie in der Worringer Straße entsprechend dem Gestal- tungshandbuch der Stadt Köln gepflastert. In der Oppenheimstraße belaufen sich die geschätzten Kosten auf insgesamt rd. 200.000 €. Die Umsetzung der gesamten Maßnahme soll im Jahr 2026 erfolgen. Die geplante Bauzeit beträgt ca. 6 Monate. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW): Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. Die vorgesehene Sanierung der Fahrbahn und der Gehwege in der Worringer Straße löst vo- raussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Sanierung von Teilbereichen der Gehwege in der Oppenheimstraße löst voraussichtlich keinen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die bisher verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist damit eine Bürgerbeteili- gung nicht erforderlich. Finanzierung: Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 800.000 €. Die er- forderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teil- planzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Gene- ralinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 16.000 € wird das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs- prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet. Die vorlie- 4 genden Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie der Substan- zerhaltung und damit der Vermögenssicherung. Durch den Vollausbau werden mögliche Un- fälle sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche von Verkehrsteilnehmenden, die aufgrund des aktuellen Straßenzustandes und durch Wurzelschäden im Gehwegbereich ent- stehen können, abgewendet. Damit sind die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- sicherheit notwendig und unaufschiebbar. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan der Maßnahme
Anlage 2_Lageplan_Worringer Straße_Oppenheimer Straße_
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Stadt Köln Mittelpunkt: 357319, 5646698 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 24.11.2025 Seite 1 / 1 Anlage 2 Erneuerung der Fahrbahn und Gehwege (Haus-Nr. 11 bis 30) Partielle Erneuerung der Gehwege entlang der gesamten Straße
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3322/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 21.11.2025 10:54