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V/0418/2014

Ausschreibung und Vergabe der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg

Vorlagen 20.06.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2014, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10949 Zeichen

V/0418/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausschreibung und Vergabe der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in 
Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg, wird die Trä-
gerschaft in einem nationalen Ausschreibungsverfahren ausgeschrieben und an einen geeig-
neten Auftragnehmer übertragen. 
 
2. Die Trägerschaft beginnt mit der Betriebsaufnahme der Einrichtung und ist zunächst für drei 
Jahre befristet. 
 
3. Für die kriteriengeleitete Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium 
eingesetzt. Die Angebote werden für diese Bewertung anonymisiert. 
 
4. Für die Teilnahme am Bewertungsgremium können die Bezirksvertretung Münster-West, der 
Integrationsrat sowie die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL, der FDP, der PIRATEN/ÖDP und von DIE LINKE. je eine Vertreterin oder einen 
Vertreter benennen. Vertreter der Verwaltung im Bewertungsgremium sind Herr Thomas Paal, 
Beigeordneter für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz, 
sowie Herr Jochen Köhnke, Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten. 
 
5. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zum Betrieb der Einrichtung, zur Nut-
zung von Gebäude und Außenanlagen sowie zur Finanzierung wird zwischen der Stadt und 
dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung geschlossen. 
 
6. Findet sich in dem Verfahren kein geeigneter Auftragnehmer, übernimmt die Stadt selbst die 
Trägerschaft für die Flüchtlingseinrichtung in Nienberge. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0418/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.06.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0418/2014 
7. Die sich aus der Regelung zur Trägerschaft ergebenden finanziellen Konsequenzen für Trans-
ferleistungen (Betrieb durch einen privaten Auftragnehmer) oder den Stellenplan (Betrieb 
durch die Stadt) sind nach Abschluss des Verfahrens darzustellen und den Gremien spätes-
tens zu den Beratungen zum Haushalt 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. 
 
Die sich aus der späteren Entscheidung über eine Vergabe der Trägerschaft ergebenden finanzi-
ellen Konsequenzen werden gesondert zur Entscheidung vorgelegt und möglichst über Verände-
rungsblätter in die Beratungen zum Entwurf für den Haushalt 2015 gegeben. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Der Rat beschloss am 15.05.2013, in Nienberge im Neubaugebiet Waltruper Weg nach dem be-
stehenden Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen eine Einrichtung für 50 
Flüchtlinge zu errichten (vgl. Vorlage V/0142/2013 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Müns-
ter - Standort Nienberge“). Dies wurde wegen der deutlich ansteigenden Zahl zuziehender Flücht-
linge erforderlich, zu deren Unterbringung und Betreuung die Stadt rechtlich verpflichtet ist. 
 
Die Maßnahme zum Bau der Einrichtung wurde durch die Wohn + Stadtbau GmbH ausgeschrie-
ben. Auf Basis der Ergebnisse wurde ein Investor mit der schlüsselfertigen Realisierung beauf-
tragt. Nach dem aktuellen Stand der Baumaßnahme kann davon ausgegangen werden, dass die 
Einrichtung wie geplant Ende des Jahres 2014 fertig gestellt wird. Die Stadt Münster wird die 
schlüsselfertige Einrichtung von dem Investor anmieten. 
 
 
Vergabe der Trägerschaft 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nien-
berge, Neubaugebiet Waltruper Weg, an einen geeigneten Auftragnehmer zu vergeben. Von den 
derzeit neun betriebenen Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen wird 
bereits eine Einrichtung in Trägerschaft eines freien Trägers geführt, die Einrichtung an der Bött-
cherstraße 3 durch den Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) Münster e.V. Die Träger-
schaft der neuen Flüchtlingseinrichtung in Roxel, Zum Schultenhof, wurde im Mai 2014 ausge-
schrieben. Die Vergabe der voraussichtlich Anfang 2015 beginnenden Trägerschaft an einen ge-
eigneten Auftragnehmer ist in der nächsten Sitzung des Vergabeausschusses geplant. 
 
Mit der Vergabe der Trägerschaft für die Einrichtung in Nienberge wird eine weitere Verbesserung 
der Pluralität der Angebote erwartet, mit der insbesondere folgende Synergien bzw. Vorteile ein-
hergehen können: 
 Es entsteht eine größere Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen im Arbeitsfeld, 
Wettbewerb und Qualität können gefördert werden. 
 Die Chancen für neue und innovative fachliche Ideen steigen und gute Lösungsansätze können 
verallgemeinert werden. 
 Unterschiedlichen Bedürfnissen und Problemlagen von Flüchtlingen kann differenzierter Rech-
nung getragen werden.

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V/0418/2014 
Wenngleich der Koordinierungsaufwand für die gemeinsamen Aufgaben steigt, erwartet die Ver-
waltung für die neue Einrichtung in Nienberge, dass die dargestellten Synergien bzw. Vorteile den 
erhöhten Aufwand rechtfertigen und die inhaltliche Arbeit befördert wird. Rechtzeitig vor Ablauf von 
drei Jahren sollen die Erfahrungen mit dem Betrieb der neuen Einrichtung gemeinsam mit den 
parallel in der neuen Flüchtlingseinrichtung in Roxel gewonnenen Erfahrungen ausgewertet und 
eine Entscheidung über die weitere Trägerschaft vorbereitet werden. 
 
 
Ausschreibungsverfahren 
 
Die Vergabe der Trägerschaft soll in Form einer öffentlichen Ausschreibung nach der Vergabe- 
und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durchgeführt werden. 
 
In der Vergangenheit haben verschiedene örtliche freie Träger ihr Interesse an der Übernahme 
einer Trägerschaft für Flüchtlingseinrichtungen erklärt. Sie werden ebenso wie die örtlichen Wohl-
fahrtsverbände über die Ausschreibung informiert. 
 
Da ein formelles VOL-Verfahren durchzuführen ist, entscheidet der Vergabeausschuss abschlie-
ßend über die Auswahl des Anbieters der Leistung. Neben den traditionellen, gemeinnützigen 
freien Trägern können in dem Verfahren auch kommerzielle, gewinnorientierte, also privatgewerb-
liche Auftragnehmer Angebote abgeben. 
 
 
Ausschreibungsinhalte und Auswahlkriterien 
 
Mit der Ausschreibung soll die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung sowie die in-
tegrative Begleitung der Familien in der neuen Flüchtlingseinrichtung in Münster-Nienberge mit 50 
Plätzen voraussichtlich ab dem 01.01.2015 für die Dauer von drei Jahren in die Regie eines Auf-
tragnehmers übergehen. Das Gebäude soll dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und für 
seine Nutzung sowie die Umsetzung der Leistungen soll ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer 
und der Stadt Münster abgeschlossen werden. 
 
In die Auswahl zur Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe werden nur Bieter gelangen, die 
für die Aufgabe geeignet sind. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind die Zu-
gangsvoraussetzungen, um in den Kreis der zu bewertenden Bieter zu kommen. Dazu werden alle 
Bieter beispielsweise nachweisen bzw. erklären müssen, dass sie qualifiziertes Personal ein-
schließlich qualifizierter Vertretung einsetzen, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes 
einhalten und sich zur Frauenförderung verpflichten. 
 
Die Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe soll im Übrigen folgenden Wertungskriterien mit 
der angegebenen prozentualen Gewichtung folgen: 
 Gegenleistungen der Stadt Münster an den Auftragnehmer  
(wirtschaftlich günstige Angebote) - 30 % 
 Betreuungskonzept - 30 % 
o Umsetzung der Leitziele und Integrationsanforderungen der Stadt - 13,5 % 
o Sozialarbeiterische Betreuung - 16,5 % 
o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarung als Ausschlusskriterium 
 Organisatorische Anforderungen - 15 % 
o Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung, Auszugsmanagement - 6 % 
o Betrieb des Gebäudes, Hausverwaltung, hausmeisterische Aufgaben - 9 % 
 Qualitätssicherung - 15 % 
 Kooperationen, Gemeinwesenarbeit - 10 %

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V/0418/2014 
 
Angebotsbewertung / Bewertungsgremium 
 
Nach der Submission sind die schriftlich vorgelegten Konzepte zu bewerten. Es handelt sich um 
ein nationales VOL-Verfahren, so dass der Vergabeausschuss abschließend über die Auswahl des 
Auftragnehmers für die Trägerschaft der neuen Flüchtlingseinrichtung in Nienberge entscheidet. 
Inhaltlich fachliche Aspekte sollen durch die Einbeziehung von Vertretungen der Gremien, die ört-
lich und inhaltlich für die neue Flüchtlingseinrichtung maßgeblich sind, ausreichend Berücksichti-
gung finden. 
 
Um die fachlichen und sozialpolitischen Aspekte einer solchen Entscheidung angemessen berück-
sichtigen zu können, soll ein Bewertungsgremium eingerichtet werden. Es soll die zulässigen An-
gebote an Hand der den Bietern vor Angebotserstellung bekannt zu gebenden Kriterien bewerten. 
Dazu sollen die Angebote nach der Submission und vor der Behandlung im Bewertungsgremium 
anonymisiert werden. Das Bewertungsgremium bietet aus Sicht der Verwaltung einen zusätzlichen 
Schutz der Bieter davor, dass sachfremde Erwägungen in die Auswertung einfließen. Die inzwi-
schen gewonnenen Erfahrungen mit dem Verfahren zur Vergabe der Trägerschaft für die neue 
Flüchtlingseinrichtung in Roxel bestätigen diese Einschätzung. 
 
Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Gremien sollen dem Bewertungsgremium Vertreter 
der Fachverwaltung angehören. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bewertungsgremiums 
müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und das Vergaberecht beachten. Ihre Teilnahme ist 
ausgeschlossen, wenn sie mit einem Bieter in einer Beziehung verbunden sind, die mit den von 
ihnen im Gremium zu vertretenden Interessen kollidieren könnte. 
 
 
Ausblick 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die nationale Ausschrei-
bung zur Übertragung der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, 
Neubaugebiet Waltruper Weg, an einen geeigneten Auftragnehmer zügig veranlassen. Es ist da-
von auszugehen, dass über die Vergabe so rechtzeitig entschieden werden kann, dass ein neuer 
Auftragnehmer nach entsprechender Vorbereitung und Abstimmung mit der Verwaltung mit Inbe-
triebnahme der neuen Flüchtlingseinrichtung die Trägerschaft übernehmen kann. 
 
Geht aus dem Ausschreibungsverfahren kein geeigneter Auftragnehmer hervor, übernimmt die 
Stadt selbst die rechtlich verpflichtende Aufgabe zur Betreuung der Menschen in der neuen Ein-
richtung. 
 
Je nach Ausgang des Verfahrens werden die finanziellen Voraussetzungen geregelt und den zu-
ständigen Gremien zur Entscheidung - spätestens im Rahmen der Beratungen über den Haus-
halt 2015 - vorgelegt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

02.07.2014 Rat
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zum Schultenhof
  • Waltruper Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0418/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37