V/0418/2014
Ausschreibung und Vergabe der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg
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Beschlussvorlage
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V/0418/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Ausschreibung und Vergabe der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg Beratungsfolge 02.07.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg, wird die Trä- gerschaft in einem nationalen Ausschreibungsverfahren ausgeschrieben und an einen geeig- neten Auftragnehmer übertragen. 2. Die Trägerschaft beginnt mit der Betriebsaufnahme der Einrichtung und ist zunächst für drei Jahre befristet. 3. Für die kriteriengeleitete Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium eingesetzt. Die Angebote werden für diese Bewertung anonymisiert. 4. Für die Teilnahme am Bewertungsgremium können die Bezirksvertretung Münster-West, der Integrationsrat sowie die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der FDP, der PIRATEN/ÖDP und von DIE LINKE. je eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Vertreter der Verwaltung im Bewertungsgremium sind Herr Thomas Paal, Beigeordneter für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz, sowie Herr Jochen Köhnke, Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten. 5. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zum Betrieb der Einrichtung, zur Nut- zung von Gebäude und Außenanlagen sowie zur Finanzierung wird zwischen der Stadt und dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung geschlossen. 6. Findet sich in dem Verfahren kein geeigneter Auftragnehmer, übernimmt die Stadt selbst die Trägerschaft für die Flüchtlingseinrichtung in Nienberge. Vorlagen-Nr.: V/0418/2014 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 20.06.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0418/2014 7. Die sich aus der Regelung zur Trägerschaft ergebenden finanziellen Konsequenzen für Trans- ferleistungen (Betrieb durch einen privaten Auftragnehmer) oder den Stellenplan (Betrieb durch die Stadt) sind nach Abschluss des Verfahrens darzustellen und den Gremien spätes- tens zu den Beratungen zum Haushalt 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. Die sich aus der späteren Entscheidung über eine Vergabe der Trägerschaft ergebenden finanzi- ellen Konsequenzen werden gesondert zur Entscheidung vorgelegt und möglichst über Verände- rungsblätter in die Beratungen zum Entwurf für den Haushalt 2015 gegeben. Begründung: Ausgangslage Der Rat beschloss am 15.05.2013, in Nienberge im Neubaugebiet Waltruper Weg nach dem be- stehenden Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen eine Einrichtung für 50 Flüchtlinge zu errichten (vgl. Vorlage V/0142/2013 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Müns- ter - Standort Nienberge“). Dies wurde wegen der deutlich ansteigenden Zahl zuziehender Flücht- linge erforderlich, zu deren Unterbringung und Betreuung die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Die Maßnahme zum Bau der Einrichtung wurde durch die Wohn + Stadtbau GmbH ausgeschrie- ben. Auf Basis der Ergebnisse wurde ein Investor mit der schlüsselfertigen Realisierung beauf- tragt. Nach dem aktuellen Stand der Baumaßnahme kann davon ausgegangen werden, dass die Einrichtung wie geplant Ende des Jahres 2014 fertig gestellt wird. Die Stadt Münster wird die schlüsselfertige Einrichtung von dem Investor anmieten. Vergabe der Trägerschaft Die Verwaltung schlägt vor, die Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nien- berge, Neubaugebiet Waltruper Weg, an einen geeigneten Auftragnehmer zu vergeben. Von den derzeit neun betriebenen Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen wird bereits eine Einrichtung in Trägerschaft eines freien Trägers geführt, die Einrichtung an der Bött- cherstraße 3 durch den Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) Münster e.V. Die Träger- schaft der neuen Flüchtlingseinrichtung in Roxel, Zum Schultenhof, wurde im Mai 2014 ausge- schrieben. Die Vergabe der voraussichtlich Anfang 2015 beginnenden Trägerschaft an einen ge- eigneten Auftragnehmer ist in der nächsten Sitzung des Vergabeausschusses geplant. Mit der Vergabe der Trägerschaft für die Einrichtung in Nienberge wird eine weitere Verbesserung der Pluralität der Angebote erwartet, mit der insbesondere folgende Synergien bzw. Vorteile ein- hergehen können: Es entsteht eine größere Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen im Arbeitsfeld, Wettbewerb und Qualität können gefördert werden. Die Chancen für neue und innovative fachliche Ideen steigen und gute Lösungsansätze können verallgemeinert werden. Unterschiedlichen Bedürfnissen und Problemlagen von Flüchtlingen kann differenzierter Rech- nung getragen werden. - 3 - V/0418/2014 Wenngleich der Koordinierungsaufwand für die gemeinsamen Aufgaben steigt, erwartet die Ver- waltung für die neue Einrichtung in Nienberge, dass die dargestellten Synergien bzw. Vorteile den erhöhten Aufwand rechtfertigen und die inhaltliche Arbeit befördert wird. Rechtzeitig vor Ablauf von drei Jahren sollen die Erfahrungen mit dem Betrieb der neuen Einrichtung gemeinsam mit den parallel in der neuen Flüchtlingseinrichtung in Roxel gewonnenen Erfahrungen ausgewertet und eine Entscheidung über die weitere Trägerschaft vorbereitet werden. Ausschreibungsverfahren Die Vergabe der Trägerschaft soll in Form einer öffentlichen Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durchgeführt werden. In der Vergangenheit haben verschiedene örtliche freie Träger ihr Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft für Flüchtlingseinrichtungen erklärt. Sie werden ebenso wie die örtlichen Wohl- fahrtsverbände über die Ausschreibung informiert. Da ein formelles VOL-Verfahren durchzuführen ist, entscheidet der Vergabeausschuss abschlie- ßend über die Auswahl des Anbieters der Leistung. Neben den traditionellen, gemeinnützigen freien Trägern können in dem Verfahren auch kommerzielle, gewinnorientierte, also privatgewerb- liche Auftragnehmer Angebote abgeben. Ausschreibungsinhalte und Auswahlkriterien Mit der Ausschreibung soll die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung sowie die in- tegrative Begleitung der Familien in der neuen Flüchtlingseinrichtung in Münster-Nienberge mit 50 Plätzen voraussichtlich ab dem 01.01.2015 für die Dauer von drei Jahren in die Regie eines Auf- tragnehmers übergehen. Das Gebäude soll dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und für seine Nutzung sowie die Umsetzung der Leistungen soll ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und der Stadt Münster abgeschlossen werden. In die Auswahl zur Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe werden nur Bieter gelangen, die für die Aufgabe geeignet sind. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind die Zu- gangsvoraussetzungen, um in den Kreis der zu bewertenden Bieter zu kommen. Dazu werden alle Bieter beispielsweise nachweisen bzw. erklären müssen, dass sie qualifiziertes Personal ein- schließlich qualifizierter Vertretung einsetzen, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes einhalten und sich zur Frauenförderung verpflichten. Die Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe soll im Übrigen folgenden Wertungskriterien mit der angegebenen prozentualen Gewichtung folgen: Gegenleistungen der Stadt Münster an den Auftragnehmer (wirtschaftlich günstige Angebote) - 30 % Betreuungskonzept - 30 % o Umsetzung der Leitziele und Integrationsanforderungen der Stadt - 13,5 % o Sozialarbeiterische Betreuung - 16,5 % o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarung als Ausschlusskriterium Organisatorische Anforderungen - 15 % o Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung, Auszugsmanagement - 6 % o Betrieb des Gebäudes, Hausverwaltung, hausmeisterische Aufgaben - 9 % Qualitätssicherung - 15 % Kooperationen, Gemeinwesenarbeit - 10 % - 4 - V/0418/2014 Angebotsbewertung / Bewertungsgremium Nach der Submission sind die schriftlich vorgelegten Konzepte zu bewerten. Es handelt sich um ein nationales VOL-Verfahren, so dass der Vergabeausschuss abschließend über die Auswahl des Auftragnehmers für die Trägerschaft der neuen Flüchtlingseinrichtung in Nienberge entscheidet. Inhaltlich fachliche Aspekte sollen durch die Einbeziehung von Vertretungen der Gremien, die ört- lich und inhaltlich für die neue Flüchtlingseinrichtung maßgeblich sind, ausreichend Berücksichti- gung finden. Um die fachlichen und sozialpolitischen Aspekte einer solchen Entscheidung angemessen berück- sichtigen zu können, soll ein Bewertungsgremium eingerichtet werden. Es soll die zulässigen An- gebote an Hand der den Bietern vor Angebotserstellung bekannt zu gebenden Kriterien bewerten. Dazu sollen die Angebote nach der Submission und vor der Behandlung im Bewertungsgremium anonymisiert werden. Das Bewertungsgremium bietet aus Sicht der Verwaltung einen zusätzlichen Schutz der Bieter davor, dass sachfremde Erwägungen in die Auswertung einfließen. Die inzwi- schen gewonnenen Erfahrungen mit dem Verfahren zur Vergabe der Trägerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Roxel bestätigen diese Einschätzung. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Gremien sollen dem Bewertungsgremium Vertreter der Fachverwaltung angehören. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bewertungsgremiums müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und das Vergaberecht beachten. Ihre Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn sie mit einem Bieter in einer Beziehung verbunden sind, die mit den von ihnen im Gremium zu vertretenden Interessen kollidieren könnte. Ausblick Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die nationale Ausschrei- bung zur Übertragung der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg, an einen geeigneten Auftragnehmer zügig veranlassen. Es ist da- von auszugehen, dass über die Vergabe so rechtzeitig entschieden werden kann, dass ein neuer Auftragnehmer nach entsprechender Vorbereitung und Abstimmung mit der Verwaltung mit Inbe- triebnahme der neuen Flüchtlingseinrichtung die Trägerschaft übernehmen kann. Geht aus dem Ausschreibungsverfahren kein geeigneter Auftragnehmer hervor, übernimmt die Stadt selbst die rechtlich verpflichtende Aufgabe zur Betreuung der Menschen in der neuen Ein- richtung. Je nach Ausgang des Verfahrens werden die finanziellen Voraussetzungen geregelt und den zu- ständigen Gremien zur Entscheidung - spätestens im Rahmen der Beratungen über den Haus- halt 2015 - vorgelegt. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Zum Schultenhof
- Waltruper Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0418/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37