Mandari Insight

1943/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD Fraktion in der JHA Sitzung vom 06.06.2023 zum Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.06.2023

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Kurzkonzept Aachener Modell

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Kurzkonzept Aachener Modell

23928 Zeichen

1 
 
Kurzkonzept zur Beschäftigung von angelernten Kräften in Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
 
 
 
Inhalt: 
1.  Einführung 
2.  Mögliche Lösungsansätze 
3.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag der Kita mit Weiterbildungsinteresse 
a.  Zielgruppen 
b.  Voraussetzungen der pädagogischen Hilfskraft 
c.  Voraussetzungen in der Kita 
d.  Voraussetzungen beim Träger 
e.  Aufgaben, die übernommen werden können 
f.  Abgrenzung 
g.  Weiterbildung 
4.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag ohne Weiterbildungsinteresse 
5.  Möglichkeiten der Akquise 
6.  Bewerbungsverfahren 
7.  Weiterbildungswoche 
8.  Mentoring und Supervision 
9.  Konsequenzen - 
10.  Ausblick

2 
 
1.  Einführung 
Seit einigen Jahren verändert sich der Arbeitsmarkt in der frühkindlichen Bildung in dramatischer Art und 
Weise. Es werden zunehmend Fachkräfte benötigt, um die verlängerten Betreuungszeiten und den 
Rechtsanspruch in den Kindertageseinrichtungen zu erfüllen. Hinzu kommen der Fachkräftebedarf, um 
Maßnahmen der Inklusion umzusetzen und auch die Erweiterung der offenen Ganztagsschulen braucht 
pädagogisches Fachpersonal. Gleichzeitig geben die Träger an, dass sie jedes Jahr eine große Anzahl von 
Beschäftigten verlieren, weil diese berentet werden. Hinzu kommen diejenigen, die den Beruf verlassen, weil 
sie studieren wollen oder eine neue Herausforderung suchen (vergl. Positionspapier Fachkräftemangel – 
LVR Rheinland April 2022). 1 Obwohl in der Region die Ausbildungsplätze massiv erhöht wurden, reicht dies 
nicht, die freiwerdenden und neu geschaffenen Arbeitsplätze alle (wieder) zu besetzen. Die Träger stehen in 
der Verantwortung auf der einen Seite der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten gerecht zu werden 
und andererseits die berechtigten Ansprüche der Eltern und Kinder zu erfüllen.  Aus anderen Regionen ist 
bekannt, dass dort schon bei den Schüler*innen die Nachfrage nach pädagogischen Ausbildungen an 
Fachschulen zurückgegangen ist. Am Standort Simmerath des Berufskolleg Simmerath-Stolberg war dies in 
diesem Schuljahr auch erstmalig bei einer Klasse der Fall. Diese eine Klasse konnte in der Folge nicht 
starten. Einige ausgebildete Schüler*innen, die sich im Anerkennungsjahr befinden, erleben das Arbeitsfeld 
derzeit als belastend, wenig attraktiv oder nicht qualitativ genug und überlegen auf Dauer nicht in 
Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Zudem scheitert eine Erweiterung der Klassen auch daran, dass 
Fachlehrer*innen für die Ausbildung fehlen. Nicht nur das „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021“ 
der Bertelsmann Stiftung weist auch für NRW – je nach Szenario – einen erheblichen bis hohen zusätzlichen 
Bedarf aus. 2 
Das Land NRW hat in den letzten Jahren durch die Förderung von Hauswirtschaftskräften und 
Alltagshelfer*innen die Türe geöffnet, um nichtpädagogische Kräfte einzusetzen. Dies wurde in vielen KiTas 
als große Unterstützung wahrgenommen. Diese Kräfte dürfen bisher nicht in der pädagogischen Arbeit 
eingesetzt werden. Dennoch haben viele Kräfte einen sehr guten Zugang zu den Kindern. Hier ist Potential 
gegeben, um die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit zu entlasten und Perspektiven für Menschen zu 
schaffen, in diesem Feld pädagogisch zu arbeiten, ohne dass sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, 
die nach Personalverordnung NRW gegeben sein müssen. Welche Aufgaben sie übernehmen könnten und 
wie ein Verfahren standardisiert werden könnte, wird im Folgenden dargestellt. 
Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines Workshops im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zusammen 
mit Trägern von Kindertageseinrichtungen, der familiären Kindertagesbetreuung, dem 
Jugendamtselternbeirat und Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule am 17.10.2022 
erarbeitet und danach in einer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der Kitaträger pro futura Aachen, AWO 
Aachen, educcare Aachen und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule weiter spezifiziert. 
2.  Mögliche Lösungsansätze 
Kurzfristig mehr pädagogisches Fachpersonal für die Kitas zu gewinnen, ist bisher von wenig Erfolg gekrönt. 
So wurden in verschiedenen Programmen Menschen aus anderen Ländern angeworben, die dann als 
pädagogische Fachkräfte arbeiteten. Hier wird insbesondere auf Fachkräfte aus Spanien, den Niederlanden 
und Italien zurückgegriffen. Es ist den verschiedenen Trägern oft nicht gelungen, diese Kräfte auf Dauer in 
Deutschland zu halten. Dies ist selbst grenzüberschreitend zwischen Deutschland und den Niederlanden 
schwierig. Hier konnten in den vergangenen Jahren wegen der hohen Arbeitslosigkeit in den Niederlanden 
Kräfte angeworben werden. Bei der Akquise dieser Kräfte bedarf es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen, 
damit diese hier eine neue Heimat finden und/oder im deutschen System der elementaren Bildung ein zu 
                                                           
1 
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/dokumente_88/Positionspapier__Fa 
chkraeftemangel.pdf 
2 Bertelsmann Stiftung, Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021, Gütersloh 2021, S. 111ff

3 
 
Hause zu finden. Auch hier wurde in Aachen bei verschiedenen Trägern die Erfahrung gemacht, dass es 
mindestens herausfordernd ist, diese Kräfte zu halten.  
Die Rückkehr von pädagogischen Fachkräften, die vor Jahren das Arbeitsfeld verlassen haben, wird über 
verschiedene Maßnahmen von den Trägern versucht, aber bisher nur mit wenig Erfolg.  
Weitere mögliche Maßnahmen sind die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse oder die 
Akquirierung von Menschen, die nicht den klassischen Weg der Ausbildung gegangen sind, aber auch für die 
KiTa zugelassen sind (z.B. Lehrer*innen, Logopäd*innen, Studienabbrecher*innen). Hinsichtlich der 
ausländischen Bildungsabschlüsse ist bei den Trägern in Aachen überwiegend die Erfahrung gemacht 
worden, dass bei Abschlüssen außerhalb der EU nur sehr selten zu Anerkennungen kommt. Selbst innerhalb 
der EU ist dies nicht sicher so. Häufig verlieren die Bewerber*innen schon während des Verfahrens das 
Interesse und suchen sich einen anderen Arbeitsbereich. Zudem verursacht dieser Weg auch hohe Kosten, 
die die Bewerber*innen tragen müssen. Bei den anderen anerkennungsfähigen Bildungsabschlüssen besteht 
schon in den Arbeitsfeldern ein hoher Mangel, so dass hier nur wenig Interesse besteht in die 
Kindertageseinrichtung zu wechseln. Studienabbrecher*innen mit relevanten Studieninhalten gibt es in 
Aachen fast gar nicht wegen der technischen Ausrichtung der beiden großen Hochschulen. 
Als einzig verbleibende Maßnahme ist bisher die Möglichkeit einer Einzelgenehmigung durch den LVR nach 
der Personalverordnung gegeben. Diese muss allerdings mit umfangreichen Unterlagen geschehen und die 
Bewerber*innen wissen – genau wie die Träger – bis zur Entscheidung nicht, ob diese von Erfolg gekrönt ist. 
In mehreren Fällen war Bewerber*innen dieser Prozess zu lange und zu unsicher und sie haben sich in 
andere Arbeitsfelder verabschiedet. Auch das Einzelgenehmigungsverfahren ist von Anzahl der Fälle keine 
nennenswerte und hoffnungsvolle Lösung. 
Eine Lösung könnte sein, kurzfristig - zunächst – pädagogisch ungelerntes Personal einzustellen und es 
sukzessive mit Fortbildung und enger Begleitung an pädagogische Prozesse heranzuführen. Die Bezahlung 
dieser Kräfte müsste entsprechend der jeweiligen Tarifverträge der Träger erfolgen. Für die pädagogischen 
Fachkräfte ist dadurch eine weitere Unterstützung gegeben, die angesichts des massiven Fachkraftmangels 
eine unbedingt erforderliche Voraussetzung ist, eine Betreuung grundsätzlich aufrecht erhalten zu können. 
Nachfolgend wird unterschieden, ob die Kräfte auf Dauer eingesetzt werden, mit den Ziel eine pädagogische 
Anerkennung zu erhalten, oder ob diese Kräfte nur vorübergehend und dann ohne größere Schulungen 
eingesetzt werden, z.B. im Rahmen eines Jahreseinsatzes. 
3.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag mit Weiterbildungsinteresse 
 
a.  Zielgruppen 
Durch die Stellen, die für die Hauswirtschaftskräfte und Alltagshelfer*innen eingerichtet wurden 
oder auch durch Inklusionsassistenzen, ist bekannt, dass es ein hohes Interesse gibt, in 
Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Dabei bewerben sich immer wieder auch Menschen mit 
Migrationshintergrund, die in ihrem Heimatland eine pädagogische Ausbildung erhalten haben 
und zum Teil auch im Beruf gearbeitet haben, aber keine Anerkennung dieser beruflichen 
Kenntnisse durch die Bezirksregierung erfahren. Auch Personen, deren Interesse an 
pädagogischen Themen durch die eigene Elternschaft und ein Engagement im ehrenamtlichen 
Bereich entstanden sind, haben sich beworben. In beiden Fällen könnte auf Vorerfahrungen 
und Vorwissen gesetzt werden, welches in der praktischen Arbeit hilfreich sein kann. 
Außerdem sind Menschen in den o.g. Aufgabenbereichen im Einsatz, die ihren Beruf wechseln 
wollen und in den Kindertageseinrichtungen einen sinnstiftenden Arbeitsbereich gefunden 
haben. Selbstverständlich soll das Programm auch für die geeigneten Kräfte geöffnet werden, 
die schon heute im System Kita beschäftigt sind, ohne eine pädagogische Ausbildung zu 
haben.

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b.  Voraussetzungen der pädagogischen Hilfskraft 
Einvernehmen besteht bei allen Beteiligten, dass die Kräfte gute mündlich Kenntnisse in 
Deutsch haben müssen, so dass Arbeitsanweisungen verstanden werden können und eine 
Verständigung mit den Kindern auf Deutsch möglich ist. Diese Kenntnisse müssen schriftlich 
nicht gegeben sein, der B 2 Level müsste also (noch) nicht erreicht sein. Auch pädagogisches 
Fachvokabular kann gelernt werden und sollte keine zwingende Voraussetzung bei Einstellung 
sein. Zudem müssen die Voraussetzungen nach Masernschutzgesetz gegeben sein und das 
erweiterte Führungszeugnis darf keine relevanten Einträge haben. Eine gesundheitliche 
Eignung für den Beruf muss zudem gegeben sein. 
 
c.  Voraussetzungen in der Kita 
Um überhaupt an einen Einsatz von angelernten Kräften zu denken ist, sollte in der Kita eine 
personelle Unterdeckung – nicht nur vorübergehend - gegeben sein. Gleichzeitig müsste ein 
Mindestmaß von pädagogischen Fachkräften in der Kita beschäftigt sein. Ein Anteil von 80% 
war aus Sicht der Arbeitsgruppen ein Schwellenwert, der nicht unterschritten werden darf. Es 
muss zudem eine pädagogische Fachkraft mit mehrjähriger Erfahrung und mehr als 50 % 
Beschäftigungsumfang zur Verfügung stehen, die die Anleitung und Begleitung übernimmt. 
Zudem muss eine grundsätzliche Bereitschaft des Teams gegeben sein, diese Unterstützung 
anzunehmen und die neue Kraft zu unterstützen. Die Eltern müssen informiert sein und die 
Elternvertreter*innen genauere Infos über Einsatz und die Aufgaben der neuen Kraft haben. 
 
d.  Voraussetzungen beim Träger 
Der Träger muss für die Anleitungen Maßnahmen der Unterstützung (z.B. Fortbildung, 
Supervision) anbieten. Für diese Anleitung muss Zeit im Kitaalltag eingeplant werden. Sowohl 
das Angebot der Weiterbildungswoche zu Beginn, als auch die fortlaufende Qualifizierung 
dieser anzulernenden Kräfte muss vom Träger geleistet werden. In Konfliktfällen muss eine 
trägerinterne Fachberatung für die Einrichtung zur Verfügung stehen. 
 
e.  Aufgaben, die übernommen werden könnten 
Unstrittig bei den Beteiligten waren folgende Aufgaben:  
x Hilfe beim An- und Auskleiden,  
x Pflege und Reparatur des pädagogischen Materials 
x Begleitung der Mahlzeiten 
x Begleitung von kleinen pädagogischen Angeboten (z.B. Puzzles, Gesellschaftsspiele) 
x Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben (Listen führen, Elternbriefe austeilen, 
Botendienste, Telefon bedienen, …) 
x Hilfe bei hygienischen Verrichtungen (Hände waschen, Zähne putzen) 
x kleine handwerkliche Aufgaben 
x Unterstützung bei der Aufsicht und bei Ausflügen 
x die Vertretung von Hauswirtschaftskraft und Alltagshelfer*innen 
x Vorbereitung und Nachbereitung von Mahlzeiten, wenn die Hauswirtschaftskraft nicht 
mehr im Dienst ist. 
Kritisch diskutiert wurde die Begleitung beim Toilettengang oder beim Duschen oder 
Wickeln. Einvernehmen bestand darin, dass diese Aufgaben nur übernommen werden 
dürfen, wenn die Eltern informiert sind und die besondere Kompetenz und die Beziehung 
zum Kind dies zulässt.  
Die obenstehenden Aufgaben sind dabei als eine Aufzählung zu verstehen, die je nach 
Kompetenz und Erfahrung angepasst werden. Ziel muss es sein, die Vorerfahrungen der 
Mitarbeiter*innen wertschätzend zu nutzen und gleichzeitig zu allen Zeitpunkten die

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Interessen der Kinder und das pädagogische Konzept im Blick zu halten. Dies ist Aufgabe 
der Leitung der KiTa und der Anleitung. 
f.  Abgrenzung 
Bestimmte pädagogische Aufgaben der pädagogischen Fachkraft sind nicht delegierbar. Hierzu 
zählen insbesondere die Verantwortung für den Bildungsprozess der Kinder mit Beobachtung 
und Dokumentation, Aufgaben im Zusammenhang von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung, 
Erstellung von Förder- und Teilhabeplanung und die Gestaltung der Erziehungspartnerschaft 
mit den Eltern, einschließlich der notwendigen Gespräche hierzu. Es kann aber eine Begleitung 
dieser Aufgaben in Absprache mit den Leitungen vereinbart werden und, sofern möglich, die 
pädagogische Fachkraft unterstützt werden. 
 
g.  Weiterbildung 
Die Weiterbildung der anzulernenden Kräfte ist Teil des Konzeptes. Sie umfasst eine Woche 
Weiterbildung zu Beginn, in der die Hygieneschulung, Hinweise zum Bildungsverständnis, aber 
auch der Umgang mit Hinweisen zur Kindeswohlgefährdung Platz haben müssen. Weitere 
Themen könnten sein: Erste Hilfe am Kind, Zusammenarbeit im Team, Organisationsstruktur 
des Trägers und entsprechende Ansprechpartner*innen und die Bedeutung des Spiels. 
In der Folge sollten Fortbildungen zum Thema Inklusion, Kinderrechte, Partizipation und U3 
Betreuung vorgesehen werden. Ziel ist es, dass seitens der Teilnehmer*innen im Laufe der 
Beschäftigung die Geeignetheit und ein weiteres Interesse festgestellt werden kann und dann 
die Teilnehmer*innen für die PiA Ausbildung oder eine andere Art der Qualifizierung für einen 
der anerkannten Berufe der Personalverordnung NRW z.B. als Vorbereitung für die 
Externenprüfung vorbereitet werden. Denkbar ist, dass Inhalte der Weiterbildung für die 
Ausbildung anerkannt werden und eine verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht wird. Sinnvoll ist 
auch, dass Teile der Weiterbildung im Sinne von Blended Learning digital angeboten werden. 
Hierfür ist die Unterstützung des Landes notwendig. Diese Unterstützung bezieht sich auf die 
Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten, zusätzliche 
finanziellen Mittel für die PiA Auszubildenden, die Ihren Lebensunterhalt durch die 
Ausbildungsvergütung nicht bestreiten können und die Entwicklung von Standards für die 
Weiterbildungsangebote. Bei den Kräften, die für die Externenprüfung vorbereitet werden, ist 
im Blick zu halten, dass hier ggfls. zusätzliche Mittel benötigt werden, um den Lebensunterhalt 
während des Anerkennungsjahres zu sichern. Unbedingt erforderlich ist in diesem 
Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter. Die 
beiden Berufskollegs in der Region haben schon ihre Kooperationsbereitschaft erklärt. Die VHS 
Aachen ist angefragt hinsichtlich einer Kooperation. 
 
4.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag ohne Weiterbildungsinteresse 
Es sollte ebenso möglich gemacht werden, dass angelernte Kräfte in der Regel höchstens 12 Monate 
beschäftigt werden, auch wenn kein Weiterbildungsinteresse besteht. Dies könnte insbesondere für 
junge Menschen nach dem Schulabschluss eine Möglichkeit sein. Auch bei diesen gibt es häufiger 
Erfahrungen in ehrenamtlicher Arbeit, die genutzt werden könnten. Hierbei könnten sie das Berufsfeld 
kennenlernen und sich darin erproben.  
Voraussetzungen für einen Einsatz sind analog zu den Kräften mit Weiterbildungsinteresse, dass ein 
Führungszeugnis ohne Eintrag vorliegt, der Masernschutz gegeben ist und die Kenntnisse der 
deutschen Sprache müssen mindestens mündlich fortgeschritten sein und die gesundheitliche Eignung 
muss auch hier gegeben sein. Hinzu käme, dass die Schulpflicht bereits erfüllt sein müsste.  
Die Teilnahme an mindestens der Weiterbildungswoche zu Beginn dieses Einsatzes muss ebenso 
vorausgesetzt werden. Für die Kita gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Kräfte mit 
Weiterbildungsinteresse. Auch hier ist der Träger im Konfliktfall gefordert und sollte Maßnahmen der 
Unterstützung im Bedarfsfall vorhalten, z.B. Fachberatung, Mentoring, Coaching. Auch hinsichtlich der 
Aufgaben ergeben sich keine Unterschiede zu den Kräften mit Weiterbildungsinteresse.

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5.  Möglichkeiten der Akquise 
Neben den bekannten Wegen über das Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit und die Verbreitung 
über die eigenen Homepages, sollten auch eher weniger übliche Wege der Ansprache gesucht werden. 
So könnten die digitalen Plattformen Facebook, Instagram, Twitter und TikTok genutzt werden, um die 
unterschiedlichen Alters- und Nutzergruppen zielgruppenspezifisch anzusprechen. Die bereits in den 
Kitas tätigen Hauswirtschaftskräfte und Alltagshelfer*innen, die für einen Einsatz mit den Kindern in 
Frage kommen, können gezielt angesprochen werden. Weiterhin könnten insbesondere Jugendliche an 
den Plätzen angesprochen werden, an denen sie sich in der realen Welt aufhalten: z.B. OTs, Kneipen, 
Kinos, Sportvereine. Eine Hotline deutlich über die üblichen Verwaltungszeiten hinaus, könnte sowohl 
digital per Chat, wie auch über Telefon erreichbar sein. Eigene Veranstaltungen mit dem Jobcenter und 
der Bundesagentur für Arbeit könnten deren Klientel ansprechen. Hier könnte der persönliche Kontakt 
genutzt werden. Die Akquise kann sowohl trägerübergreifend als auch trägerspezifisch organisiert 
werden. 
 
6.  Bewerbungsverfahren 
Das Bewerbungsverfahren sollte niedrigschwellig gestaltet sein und eher eine einladende Atmosphäre 
haben. Gleichzeitig soll in dem Verfahren auch klar werden, ob dieses Arbeitsgebiet voraussichtlich für 
die Bewerber*innen passend ist. Hierbei soll auch ein Blick auf die persönlichen Voraussetzungen und 
sozialen Kompetenzen der Bewerber*innen geworfen werden, z.B. zu Nähe/Distanz Verhalten oder dem 
Zugang zu Kindern der relevanten Altersgruppe. Die Bewerbungsverfahren liegen in der Verantwortung 
der jeweiligen Träger. 
 
7.  Weiterbildungswoche 
Die Weiterbildungswoche zu Beginn soll den angelernten Kräften die Möglichkeit geben, in kurzer Zeit 
einen ersten Eindruck davon zu bekommen, was das Arbeitsfeld in der Kita ausmacht und was es für sie 
bedeuten könnte, sich hier auf den Weg der Weiterbildung/Ausbildung zu machen. Diese Woche könnte 
auch trägerübergreifend gestaltet werden, um auch kleineren Trägern die Chance zu geben, von dem 
Programm zu profitieren. Die Inhalte sollten - wie unter Punkt 3.g beschrieben - standardisiert 
angeboten werden.  
 
8.  Mentoring/Supervision  
Eine Begleitung dieser neuen Kräfte in der Kita ist unerlässlich. Das zurzeit hoch belastete Feld der 
frühkindlichen Bildung erfährt eine weitere Herausforderung, weil dort dann Kräfte auch pädagogisch 
arbeiten, die dafür in der Regel unzureichend ausgebildet sind. Es wird Vorurteile, Vorbehalte oder auch 
nur Unwohlsein gegenüber diesen Beschäftigten bei einzelnen sozialpädagogischen Fachkräften geben. 
Diese möglichen Konflikte gilt es frühzeitig in den Blick zu nehmen und ein Unterstützungssystem 
vorzuhalten. Zudem soll über das verlässliche Mentoring sichergestellt werden, dass es eine 
fortlaufende Rückmeldung zur Arbeit gibt, Raum für Fragen ist und Sorgen geteilt werden können. Zu 
prüfen ist auch, ob langjährig erfahrene Kräfte in Rente oder Elternzeit diese Aufgabe übernehmen 
können. Dieses Angebot muss vom Träger sichergestellt werden. 
 
9.  Konsequenzen  
Es muss sichergestellt sein, dass die Menschen, die über diesen Weg eingestellt werden, eine 
Möglichkeit erhalten, auch auf Dauer in dem Feld Fuß fassen zu können. Dies könnte über 
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geschehen, die auf die Nichtschüler*innenprüfung vorbereiten. Oder 
aber es würde die Teilnahme an der PiA Ausbildung zusätzlich gefördert. Gerade der erste Weg würde 
hier kurzfristig Kapazitäten erhöhen.

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Um dieses Programm umsetzen zu können, bedarf es weiterer Hilfe des Landes. Die Stellen aus diesem 
Programm müssen zu 100 % bei der Mindestbesetzung (1. Wert) bis höchstens 20 % angerechnet 
werden können und damit für eine vorübergehende Zeit in vom Fachkräftemangel besonders 
betroffenen Kindertageseinrichtungen eine Entlastung für die Familien, die Teams und die Träger 
schaffen, so dass bis zu 20% der Kräfte in den betroffenen Kitas keine Fachkräfte sind. Die Möglichkeit 
dieser Besetzung muss so lange bestehen bleiben, bis wieder ausreichend Fachkräfte zur Verfügung 
stehen.  
Für den Einsatz der anzulernenden Kräfte  sind Standards notwendig, damit nicht nur der Schutz der 
Kinder selbstverständlich gewährleistet ist, sondern diese auch von den Bildungsangeboten 
angemessen profitieren können. Dazu gehören neben einem Mindestmaß an Fachkräften in der 
Einrichtung, Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, sowie zum Verständnis vom Kind und der Bildung 
in der Elementarpädagogik schon zu Beginn der Anstellung. 
Weiterhin müssten auch die Träger Maßnahmen, wie z.B. Mentoring und im Bedarfsfall Supervision und 
Fachberatung zur Verfügung stellen. Die Bewerber*innen müssen ein Mindestmaß an 
Deutschkenntnissen mitbringen, einen allgemeinbildenden Schulabschluss vorweisen und die 
gesetzlichen Bedingungen für Ihren Einsatz erfüllen. 
 
 
10.  Ausblick 
Der massive Fachkräftemangel behindert zurzeit in vielen Einrichtungen die regelmäßige und/oder 
fortwährende Teilhabe von Kindern an den elementarpädagogischen Angeboten. Auch die inklusive 
Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist oftmals nicht mehr möglich. Dies ist umso 
schmerzhafter, als es zum Teil dieselben Kinder betrifft, die schon während der Pandemie 
Einschränkungen erfahren mussten. Zudem belastet es Familien in der „rush-hour“ des Lebens 
unverhältnismäßig. Eine ausgewogene „work-life-balance“ ist für sie kaum herstellbar. Die 
Rückmeldungen und berechtigten Beschwerden der Eltern machen sehr deutlich, wie die Familien bei 
den notwendigen Einschränkungen der Betreuung über Grenzen hinaus belastet werden.  
Das bisherige Ausbildungssystem ist kurzfristig nicht in der Lage, die Anzahl an Fachkräften zur 
Verfügung zu stellen, die das System schon heute braucht. Der Ausbau hin zur Ganztagsschule und die 
vollständige Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung für alle Kinder scheinen 
aktuell nicht erreichbar zu sein. Deshalb bedarf es neuer Wege. 
Das System der Kindertagesbetreuung braucht kurzfristig eine Entlastung. Es besteht nicht die Zeit bis 
zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes in der frühkindlichen Bildung zu warten, es besteht sofortiger 
Handlungsbedarf. Das oben beschriebene Konzept ist als langfristige Überbrückung zu sehen bis 
wieder eine ausreichende Anzahl an Fachkräften am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Grundsätzlich 
wird das Fachkräfteprinzip nicht in Frage gestellt. Der Einsatz von angelernten Kräften ist nicht die 
optimale Lösung, aber unter Abwägung der aktuellen Optionen die einzige Möglichkeit. Gleichzeitig ist 
zu betonen, dass es nur eine Maßnahme zur Lösung des gesamten Problems ist, die durch weitere 
unterstützt werden muss. 
Grundsätzlich muss die Personalverordnung die Option des Einsatzes implementieren und zulassen, 
aber ohne komplizierte und aufwendige Verfahren, die eine dringend notwendige Entlastung verhindern. 
Der Einsatz von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnissen könnte für das Feld der 
frühkindlichen Bildung – im Sinne einer Multiprofessionalität – eine große Bereicherung darstellen. Ziel 
muss es aber weiter bleiben diese Kräfte als Fachkräfte auszubilden.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 20.06.2023 
 1943/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD Fraktion in der JHA Sitzung vom 
06.06.2023 zum Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses stellt die SPD Fraktion eine mündliche Anfrage 
zum Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung. Die Antwort der Verwaltung ist den je-
weiligen Fragen unmittelbar angefügt.  
 
1. Ist der Verwaltung das Konzept des Aachener Modells bekannt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Verwaltung ist das Aachener Modell bekannt. Dieses wurde sowohl in den letzten Sit-
zungen des JHA, als auch im Arbeitstreffen am 26.05.2023, thematisiert und war Bestand-
teil des Austauschs zwischen Verwaltung und Politik zur Personalsituation in der Kinder-
betreuung.  
 
 
2. Wie bewertet die Verwaltung dieses Konzept? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der aufgezeigte Weg des Aachener Modells stellt eine Möglichkeit dar, wie dem Fachkräf-
temangel begegnet werden kann. Das Konzept zielt insbesondere auf die Integration von 
vorerst pädagogisch ungelerntem Personal in Kindertageseinrichtungen, sowie deren Wei-
terqualifizierung ab dem Zeitpunkt der Einstellung, ab.  
 
Aus Sicht der Stadt Aachen wird dieser Schritt notwendig, weil die bisherigen Möglichkei-
ten und Rahmenbedingungen zur Personalakquise nicht ausreichend sind bzw. den beste-
henden Personalbedarf nicht vollumfänglich abfedern können. Diese Einschätzung teilt die 
Verwaltung mit Blick auf die kurz- und mittelfristig notwendigen Handlungsnotwendigkei-
ten, um eine stabile und verlässliche Betreuungssituation in der Kindertagesbetreuung si-
cherstellen zu können.  
 
Die in dem Modell aufgeführten Voraussetzungen und Weiterbildungserfordernisse stellen 
gleichzeitig auch die Hürden des Modells dar, die es bei einer tieferen Ausarbeitung bzw. 
Umsetzung zu berücksichtigen gilt. Besonders die Qualifizierung und Weiterbildung „on 
the job“ also während der Berufsausübung, erfordert zusätzliche Kapazitäten und die Be-
reitschaft der vorhandenen Mitarbeitenden, Zeit und Qualität in die Entwicklung der päda-
gogisch ungelernten Kräfte zu investieren. In der aktuellen Belastungssituation der Mitar-
beitenden ist dies noch einmal eine zusätzliche Herausforderung. Nicht zuletzt bedarf die 
Idee des Einsatzes pädagogisch ungelernter Kräfte der gesicherten Finanzierung des Lan-
des bzw. der Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, ohne die eine Umsetzung

2 
 
des Aachener Modells nicht möglich ist  
 
 
3. Ist das Konzept auch auf Köln anwendbar? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Aachener Modell ist ein auch in Köln grundsätzlich anwendbares Instrument, um dem 
Fachkräftemangel mit der Integration pädagogisch ungelernter Kräfte im Kita-Alltag zu be-
gegnen. Dieser Einsatz pädagogisch ungelernter Kräfte wird aktuell auf Landesebene un-
ter Beteiligung der Praxis diskutiert. So lange die genauen (finanziellen) Rahmenbedin-
gungen und Einsatzmöglichkeiten noch nicht festgeschrieben sind, ist jedoch noch keine 
abschließende Bewertung möglich.  
 
Es steht außer Frage, dass eine solche Maßnahme in einem größeren Ausmaß die Be-
lange und Nöte einer verlässlichen und bedarfsgerechten Betreuungssituation bedient, als 
die kurzfristige Sicherstellung der pädagogischen Qualität. Dies wird auch in Punkt 10 des 
Aachener Modells noch einmal sehr deutlich geschildert (siehe Anlage).  
 
 
4. Welche formalen Voraussetzungen müssen für eine Umsetzung in Köln erfüllt sein? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Erst mit der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen auf Landesebene wird klar, wel-
che formalen Voraussetzungen für die entsprechende Umsetzung in den Kommunen und 
der Trägerlandschaft bestehen bzw. erstellt werden müssen.  
 
 
5. Ist der Verwaltung der Stand der Umsetzung in Aachen bekannt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Aachen hat mit Ministerin Paul und weiteren Vertreter*innen des Ministeriums im 
April einen Austausch zum Aachener Modell gehabt. Am 06.06.2023 tagte erstmals ein 
vom Land einberufener Arbeitskreis „Kita-Maßnahmen“, der unter anderem die Frage zum 
Einsatz pädagogisch ungelernter Kräfte behandeln soll. Teilnehmer des Arbeitskreises 
sind Vertreter*innen der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohl-
fahrtspflege (LAGÖF) sowie der Praxis. Ergebnisse dieser ersten Sitzung liegen der Ver-
waltung bisher noch nicht vor.  
 
Das Aachener Modell bleibt bis zur Schaffung notwendiger, gesetzlicher Rahmenbedin-
gungen ein konstruktiver und gut ausgearbeiteter Verfahrensvorschlag, mit welchen 
Schritten und Maßnahmen dem Personalmangel in der Kinderbetreuung begegnet werden 
kann. Für eine Umsetzung des Modells müssen die gesetzlich legitimierten Einsatzmög-
lichkeiten jedoch geklärt sein. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1943/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.06.2023
Erstellt
09.06.2023 08:40