1962/2017
Vermarktung Kölner Kompost
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2047 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1962/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.07.2017 Vermarktung Kölner Kompost Es wurde nachgefragt, warum der Kompost aus der Kölner Kompostierungsanlage nur an einer Ver- kaufsstelle angeboten wird und ob nicht durch mehr Werbung (z.B. bei Kleingartenvereinen) mehr Kölner Kompost verkauft werden kann. Die AVG hat wie folgt Stellung genommen: Die Anlagenkapazität der Kompostierungsanlage Köln-Niehl beträgt inzwischen 109.000t/a. Ziel ist es, diese Kapazität mit Drittmengen möglichst auszuschöpfen, um auf diese Weise Deckungsbeiträge zu generieren, die sich dann auf das Kölner Verarbeitungsentgelt positiv auswirken. Parallel dazu ist – bei solchen Mengen – die Produktion an den Vertriebs- und Absatzerforderlichkei- ten auszurichten, d.h., es muss ein Produkt hergestellt werden, für das auch (mengenmäßig) ent- sprechende Absatzwege bestehen oder erschlossen werden können. Aus diesem Grund werden in der Kompostierungsanlage Köln-Niehl schon seit einigen Jahren keine Fertigkomposte, sondern sogenannte Frischkomposte erzeugt, die unverändert RAL-gütegesichert sind. Diese Frischkomposte zeichnen sich dadurch aus, dass sie in kürzeren Zeiträumen erzeugt werden können und zugleich biologisch restaktiv sind. Derartige Komposte werden vorzugsweise von der Landwirtschaft und der Rekultivierung, aber auch von GalaBau-Unternehmen nachgefragt. Das bedeutet, dass die erforderliche Vermarktung großer Massenströme sichergestellt wird. Die heute im Angebot befindliche sog. Sackware wird in Kooperation mit anderen Kompostwerken hergestellt. Das heute noch bestehende Angebot erhält die AVG nur aus abfallwirtschaftlichen Grün- den und zur Akzeptanzförderung der Biotonne aufrecht. Die Vermarktung von Sackware ist jedoch nicht wirtschaftlich. Deshalb erfolgt auch keine weitergehende Werbung hierfür.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1962/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27