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1962/2017

Vermarktung Kölner Kompost

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.06.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 07.07.2017, TOP 6.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2047 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1962/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.07.2017 
 
Vermarktung Kölner Kompost 
Es wurde nachgefragt, warum der Kompost aus der Kölner Kompostierungsanlage nur an einer Ver-
kaufsstelle angeboten wird und ob nicht durch mehr Werbung (z.B. bei Kleingartenvereinen) mehr 
Kölner Kompost verkauft werden kann. 
 
 
 
Die AVG hat wie folgt Stellung genommen: 
 
Die Anlagenkapazität der Kompostierungsanlage Köln-Niehl beträgt inzwischen 109.000t/a. Ziel ist 
es, diese Kapazität mit Drittmengen möglichst auszuschöpfen, um auf diese Weise Deckungsbeiträge 
zu generieren, die sich dann auf das Kölner Verarbeitungsentgelt positiv auswirken.  
 
Parallel dazu ist – bei solchen Mengen – die Produktion an den Vertriebs- und Absatzerforderlichkei-
ten auszurichten, d.h., es muss ein Produkt hergestellt werden, für das auch (mengenmäßig) ent-
sprechende Absatzwege bestehen oder erschlossen werden können.  
 
Aus diesem Grund werden in der Kompostierungsanlage Köln-Niehl schon seit einigen Jahren keine 
Fertigkomposte, sondern sogenannte Frischkomposte erzeugt, die unverändert RAL-gütegesichert 
sind. Diese Frischkomposte zeichnen sich dadurch aus, dass sie in kürzeren Zeiträumen erzeugt 
werden können und zugleich biologisch restaktiv sind. Derartige Komposte werden vorzugsweise von 
der Landwirtschaft und der Rekultivierung, aber auch von GalaBau-Unternehmen nachgefragt. Das 
bedeutet, dass die erforderliche Vermarktung großer Massenströme sichergestellt wird. 
 
Die heute im Angebot befindliche sog. Sackware wird in Kooperation mit anderen Kompostwerken 
hergestellt. Das heute noch bestehende Angebot erhält die AVG nur aus abfallwirtschaftlichen Grün-
den und zur Akzeptanzförderung der Biotonne aufrecht. Die Vermarktung von Sackware ist jedoch 
nicht wirtschaftlich. Deshalb erfolgt auch keine weitergehende Werbung hierfür.

Beratungsverlauf (1)

07.07.2017 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1962/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27