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AN/1392/2020

Bildung von Unterausschüssen

Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG) 09.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 17.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)

8935 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.12.2020 
 
AN/1392/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 
10.12.2020 
04.02.2021 
23.03.2021 
 
Bildung von Unterausschüssen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Zur inhaltlichen Unterstützung und Vorbereitung der Arbeit der Fachausschüsse bildet der 
Rat folgende Fachausschüsse begleitende Unterausschüsse: 
 
a) Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internatio-
nales 
- Unterausschuss Stellenplan 
 
b) Ausschuss für Soziales und Senioren, Gesundheitsausschuss 
- Unterausschuss Selbsthilfegruppen 
 
c) Wirtschaftsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss und Verkehrsausschuss 
- Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 
 
d) Ausschuss für Soziales und Senioren sowie Stadtentwicklungsausschuss, Lie-
genschaftsausschuss 
- Unterausschuss Wohnen

- 2 - 
 
2. Den Unterausschüssen gehören jeweils 14 Mitglieder an. Sie in entsprechender Anwen-
dung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen. Die/der Vorsitzende sowie die/der stell-
vertretende Vorsitzende des jeweiligen Unterausschusses werden aus der Mitte des jeweili-
gen Unterausschusses gewählt.  
 
 
3. Aufgabe des Unterausschusses Stellenplan ist die Vorberatung und Bewertung des 
jährlichen Stellenplans als Bestandteil des Haushaltsplanes zur anschließenden Beschluss-
fassung im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les. 
 
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Stellenplan: 
 
1. ____________________`     8.____________________ 
2. ____________________     9.____________________ 
3. ____________________              10.____________________ 
4. ____________________              11.____________________ 
5. ____________________              12.____________________ 
6. ____________________              13.____________________ 
7.____________________              14.____________________ 
 
4. Der Unterausschuss Selbsthilfegruppen bereitet die Vergabeempfehlung im Bereich 
der Selbsthilfegruppen vor. 
 
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Selbsthilfegruppen: 
 
1. ____________________`     8.____________________ 
2. ____________________     9.____________________ 
3. ____________________              10.____________________ 
4. ____________________              11.____________________ 
5. ____________________              12.____________________ 
6. ____________________              13.____________________ 
7.____________________              14.____________________ 
   
 
 
5. Aufgabe des Unterausschusses Regionale Zusammenarbeit ist  
 
die Beratung von Aspekten und Themen der Regionalen Zusammenarbeit insbesondere aus 
den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und Realisierung von Syner-
gien in der Region.  
 
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit: 
 
- folgende Sachkundige Bürgerinnen und Bürger: 
 
1. ____________________`     8.____________________ 
2. ____________________     9.____________________ 
3. ____________________              10.____________________ 
4. ____________________              11.____________________ 
5. ____________________              12.____________________ 
6. ____________________              13.____________________ 
7.____________________              14.____________________

- 3 - 
 
 
- folgende Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner: 
 
1. ____________________`     8.____________________ 
2. ____________________     9.____________________ 
3. ____________________              10.____________________ 
4. ____________________              11.____________________ 
5. ____________________              12.____________________ 
6. ____________________              13.____________________ 
7.____________________              14.____________________ 
 
6. Aufgabe des Unterausschusses Wohnen ist die  
 
Vorberatung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schaffung und dem Schutz 
von Wohnraum. Dies beinhaltet die Vergabe von für Wohnungsbau geeigneten Liegenschaf-
ten, die Planung neuer Wohnquartiere (inkl. Sozialer Infrastruktur, an den Klimawandel an-
gepasstes Bauen und Energieversorgungskonzepte), die Schaffung von Baurecht, Woh-
nungsbauförderung, Wohnraumversorgung und den Schutz bestehenden Wohnraums. 
 
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Wohnen: 
 
- folgende Sachkundige Bürgerinnen und Bürger: 
 
1. ____________________`     8.____________________ 
2. ____________________     9.____________________ 
3. ____________________              10.____________________ 
4. ____________________              11.____________________ 
5. ____________________              12.____________________ 
6. ____________________              13.____________________ 
7.____________________              14.____________________ 
 
- folgende Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner: 
 
1. ____________________`     8.____________________ 
2. ____________________     9.____________________ 
3. ____________________              10.____________________ 
4. ____________________              11.____________________ 
5. ____________________              12.____________________ 
6. ____________________              13.____________________ 
7.____________________              14.____________________ 
 
 
Begründung: 
 
Die Arbeit des Rates und seiner Fachausschüsse wird zunehmend spezialisierter. Es hat 
sich deshalb bereits in vergangenen Ratsperioden bewährt, die Gremienarbeit durch qualifi-
zierte Unter- und Querschnittsausschüsse zu begleiten und zu unterstützen. Dadurch, dass 
spezielle Fragestellungen und Sachzusammenhänge in diesen Ausschüssen vordiskutiert 
werden können und von dort eine Empfehlung an den Fachausschuss ausgesprochen wird, 
ist eine qualifizierte Behandlung der Sachverhalte gewährleistet; gleichzeitig wird die Arbeit 
der Fachausschüsse entlastet. 
 
Unterausschuss Stellenplan

- 4 - 
 
 
Die Einrichtung des Unterausschusses Stellenplan ist aus folgenden Gründen zweckmä-
ßig: 
Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans bildet den Rahmen für eine effektive und 
effiziente Aufgabenerfüllung durch entsprechende sach- und funktionsgerechte Ausweisung 
der notwendigen Planstellen. Es hat sich in den vergangenen Wahlperioden als sinnvoll er-
wiesen, wenn die von der Verwaltung vorgelegten, umfangreichen Beratungsunterlagen zum 
Stellenplan sowie Änderungsvorschläge der Fraktionen vom Unterausschuss gesichtet und 
vorberaten werden, so dass in den anschließenden Sitzungen des AVR, des Finanzaus-
schusses und Rates auf der Basis der Vorberatungsergebnisse eine zügige politische Mei-
nungsbildung und Beschlussfassung erfolgen kann. 
 
Unterausschuss Selbsthilfegruppen 
 
Der aus den Mitgliedern der Ausschüsse Gesundheit sowie Soziales und Senioren gemein-
sam gebildete Unterausschuss Selbsthilfegruppen bereitet die Vergabeempfehlung im 
Bereich der Selbsthilfegruppen vor. Durch diese Vorarbeit werden beide Ausschüsse inhalt-
lich und zeitlich entlastet, gleichzeitig wird der Koordinationsaufwand minimiert. 
 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 
 
Aspekte und Themen der regionalen Zusammenarbeit erstrecken sich häufig über verschie-
dene Ausschüsse und Verwaltungsbereiche, so z.B. die Erarbeitung und Abstimmung des 
Agglomerationskonzeptes für die Region Köln Bonn sowie die weiteren Beratungen zur Neu-
aufstellung des Regionalplans. Die Bildung eines vorgelagerten Unterausschusses insbe-
sondere aus Stadtentwicklungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss erscheint sinnvoll und 
notwendig, um fachübergreifend Aspekte der regionalen Zusammenarbeit zu diskutieren und 
Synergien in der weiteren regionalen Entwicklung zu realisieren. 
 
Unterausschuss Wohnen 
 
Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wohnungsbau, Wohnraumversorgung und Schutz 
von Wohnraum werden im Sozialausschuss und im Stadtentwicklungsausschuss beraten. 
Der Unterausschuss Wohnen führt die Einzelthemen und Gesichtspunkte zusammen, ver-
mindert den Koordinationsaufwand und entlastet die beiden Ausschüsse. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Lino Hammer      Mike Homann 
GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer    SPD-Fraktionsgeschäftsführer  
 
Niklas Kienitz       Michael Weisenstein 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer      LINKE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
Ulrich Breite       Jennifer Glashagen 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer      VOLT-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 17.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1392/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG)
Datum
09.02.2021
Erstellt
30.11.2020 13:53